Offenlegungsbericht der Sparkasse Beckum-Wadersloh

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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Beckum-Wadersloh Vergütungsbericht nach 16 Instituts- Vergütungsverordnung Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 40

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 10 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 16 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 20 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 22 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 23 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 31 Seite: 2 von 40

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 40

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR / sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Sparkasse Beckum-Wadersloh erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Beckum-Wadersloh macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Seite: 4 von 40

5 Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Beckum-Wadersloh: Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse Beckum-Wadersloh ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die Sparkasse Beckum-Wadersloh verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die Sparkasse Beckum-Wadersloh verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden nach Testierung des Jahresabschlusses 2014 auf der Homepage der Sparkasse Beckum-Wadersloh veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Beckum-Wadersloh jederzeit zugänglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Beckum-Wadersloh. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Beckum-Wadersloh hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Beckum-Wadersloh hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 5 von 40

6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt am und wird nach Testierung des Jahresabschlusses 2014 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz NRW, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Sparkassenzweckverbandes der Stadt Beckum und der Gemeinde Wadersloh als Träger der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Eine Findungskommission unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zu- Seite: 6 von 40

7 verlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Studium) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung ) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet.. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Sparkassenzweckverband der Stadt Beckum und der Gemeinde Wadersloh als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt und von der Trägervertretung bestätigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist das vom Zweckverbandgewählte Mitglied der Vertretung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie NRW besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Ein separater Risikoausschuss wurde gebildet. Die Anzahl der 2014 stattgefundenen Sitzungen beträgt sechs. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB offengelegt. Seite: 7 von 40

8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10 Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken , ,00 1) , Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage , ,47 cb) andere Rücklagen , ,86 d) Bilanzgewinn Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 Abs. 1b CRR) ,00 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) ,33 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Seite: 8 von 40

9 1) Abzug der Zuführung (2,5 Mio. EUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) und eine aufsichtsrechtlich nicht anerkannte Ansparrücklage (2,2 Mio. EUR) Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Beckum-Wadersloh hat keine i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Seite: 9 von 40

10 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt 4.1 (Vermögenslage wieder). Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Beckum-Wadersloh keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Zentralstaaten oder Zentralbanken ,51 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1.465,41 Öffentliche Stellen ,13 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute ,46 Betrag per (Euro) Unternehmen ,36 Mengengeschäft ,25 Durch Immobilien besicherte Positionen ,64 Ausgefallene Positionen ,76 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen ,35 Verbriefungspositionen - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - Investmentfonds (OGAW-Fonds) ,37 Beteiligungspositionen ,32 Sonstige Posten ,55 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0, CVA-Risiko Kontrahentenrisiken bei OTC-Derivaten 2.497,07 Abwicklungsrisiko Warenpositionsrisiko Operationelle Risiken Basisindikatoransatz ,79 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 10 von 40

11 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 866,6 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Beteiligungen Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Seite: 11 von 40

12 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (94,5 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) Mio. EUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 7,6 7,3 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 40,8 0,1 Öffentliche Stellen 1,8 Unternehmen 1,0 0,9 Internationale Organisationen Institute 138,2 0,1 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 2,6 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 69,3 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Posten 7,0 Gesamt 150,6 70,2 48,4 0,1 7,4 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Seite: 12 von 40

13 Mio. EUR Industrieunternehmen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Unternehmen 7,0 6,1 56,2 14,8 1,3 Davon: KMU 7,0 3,5 49,5 14,3 0,8 Mengengeschäft 6,9 2,6 16,7 10,4 0,8 Davon: KMU 6,9 2,6 16,7 10,4 0,8 Durch Immobilien besicherte Positionen 1,1 0,2 2,6 8,0 0,5 Davon: KMU 1,1 0,2 2,6 8,0 0,5 Ausgefallene Positionen 0,6 5,5 1,6 Öffentliche Stellen 2,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Posten 2,0 9,4 Gesamt 15,6 12,9 81,0 34,8 12,0 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen Seite: 13 von 40

14 Mio. EUR Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Unternehmen 11,8 16,0 32,3 43,2 64,2 26,3 Davon: KMU 7,7 15,7 17,9 43,2 60,1 0,0 Mengengeschäft 0,4 18,2 1,8 1,7 8,8 15,2 115,1 Davon: KMU 0,4 18,2 1,8 1,7 8,8 15,2 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,2 3,9 1,1 0,4 8,1 7,5 152,3 Davon: KMU 3,9 1,1 0,4 8,1 7,5 0,0 Ausgefallene Positionen 1,8 1,8 2,0 7,9 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 7,6 Öffentliche Stellen 2,6 1,0 Sonstige Posten Gesamt 0,6 35,7 18,9 44,6 61,9 89,9 301,6 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Seite: 14 von 40

15 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre bis unbefristet Zentralstaaten oder Zentralbanken 7,7 2,1 5,1 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 24,6 8,3 8,0 Öffentliche Stellen 0,8 1,8 4,8 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 72,2 47,9 18,1 Unternehmen 106,6 55,8 118,5 Mengengeschäft 72,2 26,8 99,5 Durch Immobilien besicherte Positionen 15,7 17,0 153,6 Ausgefallene Positionen 8,9 0,8 11,5 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 1,1 1,5 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) 76,9 Sonstige Posten 5,4 6,0 7,0 Gesamt 314,10 167,6 504,5 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Seite: 15 von 40

16 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 0,6 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflö- Seite: 16 von 40

17 sungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,1 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,1 Mio. EUR Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen 3,9 1,4 0,1 4,4 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 15,3 6,8 0,1 3,6 0,7 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 7,0 3,0 0,1 0,7 Baugewerbe 2,3 0,8 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 1,6 0,9 0,8 0,1 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Seite: 17 von 40

18 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 2,1 0,8 0,3 2,2 1,3 1,1 Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt 19,1 8,2 0,8 0,2 1,3 0,0 8,0 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 19,1 8, EWR Sonstige Gesamt 19,1 8, Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 18 von 40

19 Entwicklung der Risikovorsorge Mio. EUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 8,3 2,3 0,5 1,9-8,2 Rückstellungen 0,9-0, ,2 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 0,7 0,1 0,8 9,8 2,5 1,1 1,9-9,2 - - Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 19 von 40

20 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor s Moody s Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Moody s Moody s Institute Unternehmen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 20 von 40

21 Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Mio. EUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung Mio. EUR 0 145,1 161,1 7, ,3 3,3 10 2,6 2, ,6 50,1 31,87 48,3 48, ,8 175,8 50 4,2 4, ,3 140,0 87,77 7,2 7,2 94,51 2,0 2,0 97,32 2,0 2,0 97,62 0,7 0,7 98,18 4,9 4, ,7 243,9 117,99 2,1 2,1 121,22 4,0 4, ,4 12, ,0 7,0 Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Seite: 21 von 40

22 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Sparkasse Beckum-Wadersloh gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische und andere Beteiligungen einteilen. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen- Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung ergibt sich für die Gruppe der anderen Beteiligungen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert ausgewiesen. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. Tabelle Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Buchwert Beteiligungsgruppe A: in Mio. strategische Beteiligungen 11,5 nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend - diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend andere - Beteiligungsgruppe B: börsengehandelte Positionen - nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - andere 7,1 Gesamt 18,6 Seite: 22 von 40

23 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten wird in der Regel mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Beleihungsgrundsätzen des Landes. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechnik. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Gewährleistungen und Garantien Bürgschaften und Garantien von inländischen Kreditinstituten, Bürgschaftsbanken und Landesbürgschaften Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften und inländische Kreditinstitute, die über ein unseren Anforderungen entsprechendes, externes langfristiges Rating von Moody s verfügen. Kreditderivate werden von der Sparkasse nicht genutzt. b) Finanzielle Sicherheiten Bareinlagen in der Sparkasse Einlagenzertifikate der Sparkasse Schuldverschreibungen der Sparkasse Innerhalb der von der Sparkasse verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsintrumente sind wir lediglich Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus der Sparkassenorganisation eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Seite: 23 von 40

24 Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung integriert. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes NRW sowie der BelWertV zu Grunde gelegt. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Unternehmen 6,0 4,9 Mengengeschäft 1,4 1,9 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 0,6 2,8 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt 8,0 9,6 Tabelle: Besicherte Positionswerte Seite: 24 von 40

25 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Seite: 25 von 40

26 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Zur Ermittlung der Auswirkungen von Marktzinsänderungen auf den Vermögenswert aller zinstragenden Aktiv- und Passivpositionen (Zinsbuch) nutzt die Sparkasse das Modell einer wertorientierten Zinsrisikosteuerung (Barwertkonzept). Grundlage der Wertermittlung der Zinsgeschäfte sind alle innerhalb der jeweiligen Restlaufzeit (Zinsbindung) liegenden Zahlungen (Cash-Flows). Diese Zahlungen werden mit der der jeweiligen Laufzeit entsprechenden aktuellen Rendite abgezinst. Die Zinsbindung bzw. die Zahlungen variabel verzinslicher Geschäfte leitet die Sparkasse nach dem vom DSGV entwickelten Verfahren der "gleitenden Durchschnitte" aus dem tatsächlichen Zinsanpassungsverhalten dieser Geschäfte ab. Für den aus dem Gesamt-Cash-Flow der Sparkasse errechneten Barwert wird anschließend das Verlustrisiko (Value-at-Risk) ermittelt und der zu erwartenden Performance gegenübergestellt. Die Berechnungen des Value-at-Risk und der erwarteten Performance beruhen auf der historischen Simulation der Marktzinsveränderungen. Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 63 Tage (Haltedauer) von diesem statistisch erwarteten Wert wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % (Konfidenzniveau) berechnet. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Gemäß 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der Sparkasse Beckum-Wadersloh blieben die regelmäßig ermittelten Wertänderungen stets unter der Schwelle von 20 Prozent überschritten. Aufgrund der guten Ausstattung mit wirtschaftlichem Eigenkapital wurde die Sparkasse nicht als Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko eingestuft. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) berechnete Ertrags- / Barwertänderung Zinsschock Basispunkte Zinsschock Basispunkte Euro (Mio.) -12,8 +6,9 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Seite: 26 von 40

27 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Sparkasse geht nicht im wesentlichen Umfang derivative Finanzgeschäfte ein. Seite: 27 von 40

28 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Seite: 28 von 40

29 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Offenmarktgeschäften mit der Deutschen Bundesbank. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die gestellten Sicherheiten werden auf sogenannten Pool-Konten gesammelt verwaltet. Eine tatsächliche Nutzung der Sicherheiten erfolgt nur bei effektivem Geschäftsabschluss. [. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 30,0 Mio. EUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per erstmalig erfolgt ist. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 31 Prozent. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: Mio. EUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Aktieninstrumente 0,0 k.a. 0,0 k.a. Anleihen und Schuldverschreibungen 30,0 k.a. 78,6 k.a. Sonstige Vermögenswerte 30,0 697,6 Summe Vermögenswerte 30,0 776,2 Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten. Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. Seite: 29 von 40

30 Mio. EUR Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten Seite: 30 von 40

31 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Beckum-Wadersloh gemäß Artikel 450 (2) CRR grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf freiwilliger Basis veröffentlicht die Sparkasse die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem. Allgemeine Angaben Die Sparkasse Beckum-Wadersloh ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen (TVöD-S), Anwendung. Die überwiegende Anzahl der bankspezifisch Beschäftigten per erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis. Ausgestaltung des Vergütungssystems Das Vergütungssystem der Sparkasse Beckum-Wadersloh ist so ausgestaltet, dass es keine speziellen Vergütungssysteme für einzelne Geschäftsbereiche gibt, so dass auf Grund der Größe und der Geschäftsaktivitäten hier nur einige grundsätzliche Ausführungen erfolgen. Die Beschäftigten der Sparkasse können neben der tarifvertraglichen Vergütung in untergeordnetem Umfang variable Vergütungen auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarungen oder fixe Zulagen auf Grund bestimmter Qualifikationen erhalten. Im Jahr 2014 hat der Vorstand der Sparkasse entschieden, die tarifliche Sparkassensonderzahlung um einen, im Verhältnis zur Gesamtvergütung untergeordneten, Festbetrag zu erhöhen. Ein weiteres leistungsorientiertes Vergütungselement ist eine jährlich gewährte, leistungsorientierte Einmalzahlung, die jedoch ebenfalls von untergeordneter finanzieller Bedeutung ist. Die Gewährung basiert auf einer Entscheidung des Vorstands nach Empfehlung durch die zuständige Führungskraft. Die Verteilung erfolgt diskretionär. Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse erfolgt in Anlehnung an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen und Giroverbände. Sie besteht aus einer monatlichen Festvergütung sowie einer jährlichen, variablen, leistungsorientierten Zulage. Die Empfehlungen sehen eine angemessene Obergrenze des Verhältnisses zwischen fixen und variablen Vergütungen vor. Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV Die Gesamtvergütung der bankspezifischen Mitarbeiter sowie die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse Beckum-Wadersloh beliefen sich per auf TEUR. Die variablen Vergütungen betrugen 380 TEUR. 91 Beschäftigte und die Vorstandsmitglieder haben per eine variable Vergütung erhalten. Diese entspricht 5,41 % der Gesamtvergütung. Das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung ist gemäß 6 Absatz 1 Satz 1 InstitutsVergV angemessen und liegt innerhalb der von der Sparkasse festgelegten Obergrenzen ( 6 Absatz 2 Satz 1 InstitutsVergV). Seite: 31 von 40

32 Anhang Euro HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 k. A. 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 1 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne ,33 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige k. A. 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken ,00 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k. A. 486 (2) k. A. k. A. 483 (2) k. A. (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k. A. 84, 479, 480 k. A. 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden k. A. 26 (2) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen ,33 k. A. Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld k. A. 34, ,20 36 (1) (b), 37, 472 (4) ,80 Seite: 32 von 40

33 Anhang 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen k. A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k. A. k. A. 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) k. A. 32 (1) k. A. 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) k. A. 33 (b) k. A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k. A. k. A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k. A. k. A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k. A. k. A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k. A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k. A. 36 (1) (k) k. A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k. A. k. A. 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer k. A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) Betrag) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) Seite: 33 von 40

34 Anhang 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. 48 (1) k. A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) k. A. 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0,00 36 (1) (a), 472 (3) k. A. 36 (1) (I) ,80 k. A. k. A. 467 k. A. 467 k. A. 468 k. A b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge , davon: , Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) ,33 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio ,80 36 (1) (j) , ,00 k. A. 51, 52 Seite: 34 von 40

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG. k.a. 26 (2) k.a. 483 (2) k.a.

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG. k.a. 26 (2) k.a. 483 (2) k.a. Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i.v. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 31.12.2016 UNTERLIEGEN HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente

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