Offenlegungsbericht der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen

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1 Offenlegungsbericht der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Offenlegung gemäß CRR zum Landesbank Kreissparkasse Seite: 1 von 34

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 16 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 22 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 25 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 27 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 29 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 34 Seite: 2 von 34

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch InstitutsVergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV KreditrisikoStandardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 34

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvVVorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Im Sinne des 17 der InstitutsVergütungsverordnung ist die Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen (künftig Sparkasse) nicht als bedeutendes Institut einzustufen, so dass für die Sparkasse gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung besteht, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss der Sparkasse bestehend aus Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind im elektronischen Bundesanzeiger ( veröffentlicht. Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf diese Offenlegungsmedien gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR, in denen bereits nach der CRR darzulegende Informationen offengelegt wurden und deshalb in diesem Offenlegungsbericht nicht mehr dargestellt werden. Artikel CRR Information Verweis auf Offenlegungsmedium 435 (1) Risikomanagementziele und politik 435 (2) Buchstabe e Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos 438 Buchstabe a Angemessenheit des internen Kapitals Lagebericht Kapitel Risikobericht zum Jahresabschluss Lagebericht Kapitel Risikobericht zum Jahresabschluss Lagebericht Kapitel Risikobericht zum Jahresabschluss Buchstabe b Kreditrisikoanpassungen (Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge und handelsrechtliche Bewertung) Lagebericht Kapitel Risikobericht und Anhang zum Jahresabschluss Operationelles Risiko Lagebericht Kapitel Risikobericht zum Jahresabschluss Buchstabe a Schlüsselannahmen zum Zinsrisiko im Anlagebuch Lagebericht Kapitel Risikobericht zum Jahresabschluss Seite: 4 von 34

5 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Sparkasse erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Dabei handelt es sich um Positionen unterhalb der 5 %Grenze, bei denen auf eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten verzichtet wurde. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: Artikel CRR Beschreibung 438 (1) Buchstabe b) Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals bei von der Aufsicht geforderten Kapitalaufschlägen. 440 Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen. 441 Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut. 449 Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden. 451 Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen. 452 Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRBAnsatz, sondern der KSA zugrunde gelegt. 454 Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken. 455 Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko. 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht worden. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 5 von 34

6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 3 (Risikobericht) offengelegt. Nach 25d KWG hat die Vorsitzende des Verwaltungsrats das Recht, unmittelbar beim Leiter der RisikocontrollingFunktion Auskünfte einzuholen. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Ordentliche Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrats bekleiden keine Leitungs und Aufsichtsfunktionen zum gemäß Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR. Die jeweiligen Leitungs und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind in den gesetzlichen Regelungen des KWG`s und des Sparkassengesetzes für BadenWürttemberg enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Studium, Lehrinstitut) und praktische Kenntnisse (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Vorsitzende des Verwaltungsrats ist die Vorsitzende des Hauptorgans des Trägers. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Sigmaringen. Die neun weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers der Sparkasse entsandt. Daneben werden fünf Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes von BadenWürttemberg durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig und haben Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen als geborene Mitglieder beziehungsweise als Beschäftigte der Sparkasse über langjährige Berufserfahrung, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse angenommen werden können beziehungsweise vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Seite: 6 von 34

7 Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 3 (Risikobericht) offengelegt. Seite: 7 von 34

8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital 9. Nachrangige Verbindlichkeiten TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro ) Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken ) Eigenkapital ) a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn ) 0 Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 CRR) 33 Übergangsvorschriften (Art. 484 CRR) Tabelle: EigenkapitalÜberleitungsrechnung Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per ) Verzicht auf Anrechnung 2) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchstabe f) CRR). 3) Der Bilanzgewinn wird erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr der Sicherheitsrücklage zugeführt und aufsichtsrechtlich erst dann den Eigenmitteln zugerechnet. Seite: 8 von 34

9 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse hat keine Kapitalinstrumente begeben. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen Euro HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG 2 Einbehaltene Gewinne ,64 26 (1) (c) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken ,00 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER LIEGEN ODER VOR GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ (2) 483 (2) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 84, 479, (2) ,64 34, ,66 36 (1) (b), 37, 472 (4) ,63 Seite: 9 von 34

10 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 33 (b) 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 36 (1) (k) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer 36 (1) (k) (ii) 243 (1) Betrag) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 48 (1) Seite: 10 von 34

11 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRRBehandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs und Korrekturposten und gemäß der VorCRRBehandlung erforderliche Abzüge 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (I) Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt ,63 36 (1) (j) 29 Hartes Kernkapital (CET1) ,35 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente , ,63 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 51, (3) 483 (3) 85, 86, 480 Seite: 11 von 34

12 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 486 (3) 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ ,63 davon Immaterielle Vermögenswerte ,63 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs und Korrekturposten und gemäß der VorCRR Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4) ,63 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 477, 477 (3), 477 (4) (a) 467, 468, (e) ,63 Seite: 12 von 34

13 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) ,35 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar , , (4) , (4) 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 87, 88, (4) 50 Kreditrisikoanpassungen ,32 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen , ,00 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR Restbeträge) 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3) 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 66 (d), 69, 79, 477 (4) Seite: 13 von 34

14 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs und Korrekturposten und gemäß der VorCRRBehandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... möglicher Abzugs und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 467, 468, Ergänzungskapital (T2) ,32 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) ,67 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der VorCRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt ,34 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) Eigenkapitalquoten und puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (GSRI oder A SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 12,19 92 (2) (a), ,19 92 (2) (b), ,98 92 (2) (c) CRD 128, 129, davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (GSRI) oder andere systemrelevante Institute (ASRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EUVerordnung nicht relevant] 70 [in EUVerordnung nicht relevant] 71 [in EUVerordnung nicht relevant] CRD 131 7,69 CRD 128 Seite: 14 von 34

15 Eigenkapitalquoten und puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) ,91 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), ,18 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) , , Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5) Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) , (5), 486 (4) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 15 von 34

16 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter Punkt 3 (Risikobericht) wieder. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per Euro Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,00 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 4.037,90 Öffentliche Stellen 3.369,76 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Internationale Organisationen 0,00 Institute ,20 Unternehmen ,04 Mengengeschäft ,38 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,00 Ausgefallene Positionen ,06 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,00 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen ,44 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,00 Investmentfonds (OGAFonds) ,03 Beteiligungspositionen ,40 Sonstige Posten ,60 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0,00 Fremdwährungsrisiko NettoFremdwährungsposition ,99 Abwicklungsrisiko Abwicklungs / Lieferrisiko 0,00 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz ,98 CVARisiko Standardmethode ,36 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 16 von 34

17 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.886,0 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außenbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 13,2 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 178,4 Öffentliche Stellen 32,4 Multilaterale Entwicklungsbanken 25,3 Internationale Organisationen 41,2 Institute 419,7 Unternehmen 372,0 Mengengeschäft 714,5 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 Ausgefallene Positionen 11,2 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 62,8 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 Investmentfonds (OGAWFonds) 136,8 Sonstige Posten 18,2 Gesamt 2.025,7 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Seite: 17 von 34

18 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (95 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) Mio. EUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,0 0,0 0,0 0,0 13,2 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 0,0 177,9 0,3 0,0 Öffentliche Stellen 30,4 0,0 1,4 0,5 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 25,3 0,0 0,0 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 10,2 0,0 31,0 Institute 245,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 60,3 0,0 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds (OGAWFonds) 0,0 154,0 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 361,4 154,0 189,5 0,8 44,2 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Seite: 18 von 34

19 Mio. EUR Industrieunternehmen Land und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Unternehmen 13,8 34,3 94,2 19,9 2,3 Davon: KMU 13,8 24,1 22,2 4,1 2,3 Mengengeschäft 29,8 6,8 25,0 25,6 0,0 Davon: KMU 29,8 6,8 25,0 25,6 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,2 0,0 0,8 3,4 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 43,8 41,1 120,0 48,9 2,3 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen Seite: 19 von 34

20 Mio. EUR Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Unternehmen 7,3 49,3 10,5 14,8 74,8 41,6 16,0 Davon: KMU 1,2 7,9 0,8 12,5 69,1 31,5 0,0 Mengengeschäft 2,2 27,8 5,0 5,9 17,8 42,1 536,5 Davon: KMU 2,2 27,2 5,0 5,9 17,8 42,1 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 1,3 0,5 0,1 1,5 2,0 3,9 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 18,2 1,3 Gesamt 9,5 78,4 16,0 20,8 94,1 103,9 557,7 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Seite: 20 von 34

21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 13,2 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 15,7 56,8 105,7 Öffentliche Stellen 1,7 30,4 0,2 Multilaterale Entwicklungsbanken 5,0 20,2 0,0 Internationale Organisationen 0,0 20,9 20,4 Institute 87,2 66,6 91,6 Unternehmen 129,1 68,4 181,3 Mengengeschäft 166,7 84,1 473,6 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 4,6 1,6 7,4 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 0,0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 25,4 15,0 19,8 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds (OGAWFonds) 0,0 0,0 154,0 Sonstige Posten 6,8 0,0 12,6 Gesamt 455,4 364, ,6 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Seite: 21 von 34

22 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden beziehungsweise die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der Beschreibung der angewendeten Verfahren bei der Bildung der Vorsorge verweisen wir auf den Risikobericht im Lagebericht. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Ergänzend werden die Risiken aus nicht einzeln bewerteten Engagements über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 1,5 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,2 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,4 Mio. EUR. Seite: 22 von 34

23 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB 1) Bestand PWB ²) Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen ³ ) Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 4) Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 5) Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 4,8 3,5 0,0 2,2 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 15,1 7,1 0,7 2,9 0,1 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 2,7 1,4 0,1 0,2 Baugewerbe 3,9 1,9 0,4 0,2 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz und Versicherungsdienstleistungen 4,1 1,4 0,2 0,4 0,8 0,3 0,0 0,2 0,1 0,0 0,0 0,0 Grundstücks und Wohnungswesen 0,8 0,7 0,0 0,7 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 2,6 1,4 0,0 1,0 Organisationen ohne Erwerbszweck 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige 0,2 0,2 0,0 0,0 Gesamt 20,1 10,8 0,7 0,7 1,4 0,2 5,1 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Seite: 23 von 34

24 1) Inklusive pauschalierter EWB in der Zeile Privatpersonen 2) PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 3) Nettozuführung/Nettoauflösung: Branchen enthalten EWB und Rückstellungen. Die Zuführungen bei der PWB sind als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt. 4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme. 5) Ohne Risikovorsorge Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da sowohl der weit überwiegende Anteil der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen sowie der Risikovorsorge (jeweils 96 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe h) CRR) verzichtet. Entwicklung der Risikovorsorge Mio. EUR Anfangsbestand 1) Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 14,7 1,3 3,2 2,0 0 10,8 Rückstellungen 0,4 0, ,7 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 0,6 0, ,7 15,7 1,8 3,2 2,0 0 12,2 28,3 28,3 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge 1) Unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften gemäß 484 ff. CRR Seite: 24 von 34

25 6 Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Benannte Ratingagenturen Standard & Poor`s / Moody`s Standard & Poor`s / Moody`s Standard & Poor`s / Moody`s Standard & Poor`s / Moody`s Standard & Poor`s / Moody`s Standard & Poor`s / Moody`s Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoansätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 25 von 34

26 Risikopositionswerte nach Risikogewichten Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA Risikogewicht in % Risikopositionswerte Mio. EUR 0 503, ,2 20 0, , , , , , Sonstige 148,8 Kapitalabzug Tabelle: Risikopositionswerte nach Risikogewichten Seite: 26 von 34

27 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (CRR). Aus der Meldung zum wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 54,3 Mio. Euro ausgewiesen. Die Beteiligungen der Sparkasse innerhalb des Verbundes, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der SparkassenFinanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Kapitalbeteiligungen der Sparkasse haben zum Ziel, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Hierunter fallen die Beteiligungen, die nicht als strategisch einzustufen sind. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet, es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach 253 Absätze 1 und 4 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Der bei den Beteiligungspositionen ausgewiesene Buchwert entspricht dem Bilanzbuchwert zum Bilanzstichtag der Sparkasse. Soweit Anhaltspunkte für eine Wertminderung bei einer Beteiligung zum Bilanzstichtag vorlagen, erfolgte eine Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, so dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei den anderen Beteiligungen der Sparkasse liegen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte vor, dass der beizulegende Zeitwert (fair value) unter dem ausgewiesenen Bilanzbuchwert liegt. Insofern wurde zum Bilanzstichtag auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Beteiligungen verzichtet. Hinsichtlich Angaben zur Beteiligungsstrategie verweisen wir auf Kapitel 3 (Risikobericht) des Lageberichts Mio. EUR Buchwert Strategische Beteiligungen 48,2 davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen 48,2 Funktionsbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Seite: 27 von 34

28 Mio. EUR Buchwert Kapitalbeteiligungen 6,1 davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen 6,1 Gesamt 54,3 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Seite: 28 von 34

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG. k.a. 26 (2) k.a. 483 (2) k.a.

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG. k.a. 26 (2) k.a. 483 (2) k.a. Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i.v. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 31.12.2016 UNTERLIEGEN HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente

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