Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und sonstige Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern der ON- SHORE UG (haftungsbeschränkt)
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und sonstige Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern der ON- SHORE UG (haftungsbeschränkt) Bei Verträgen zwischen der On- Shore UG (haftungsbeschränkt), Agentur für Event und Kommunikation, Tegernseer Landstraße 117, München, shore.de, als Verkäuferin und Lieferantin von Gegenständen oder als Auftragnehmerin und dem Kunden als Käufer oder Auftraggeber gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde Unternehmer ist. 1 Vertragsschluss Soweit nichts anderes ausdrücklich erklärt ist, ist ein Angebot der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) freibleibend und keine Antrag im Sinne von 145 BGB. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) auf einen Antrag oder Auftrag des Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform erteilt. 2 Ausschließlichkeit dieser Bedingungen, Abwehr anderer AGB Es gelten, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern der Kunde im Übrigen in seine Vertragserklärung von ihm gestellte allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen hat, ist die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) mit der Geltung dieser Bedingungen nicht einverstanden. 3 Leistungsbeschreibung Es gilt die im Angebot in Textform mitgeteilte Leistungsbeschreibung. Öffentliche Äußerungen der On- Shore UG (haftungsbeschränkt), des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter, etwa Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit, enthalten keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen. 4 Liefervorbehalte Die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss ein Leistungshindernis ergibt, insbesondere mangelnde oder fehlende Belieferung durch den Hersteller, höhere Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen oder Arbeitskämpfe. Die Verantwortlichkeit der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der 18 bis 20 dieser Bedingungen unberührt. Die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) hat den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes zu informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Im Falle des Rücktritts sind Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. 5 Lieferfristen Die Lieferzeit beträgt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ca. vier Wochen ab Vertragsschluss. Der Kunde kann zwei Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommt die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) in Verzug.
2 6 Teilleistungen Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. 7 Eigentumsvorbehalt (1) Bei Lieferung von Gegenständen gilt ein Eigentumsvorbehalt zu Gunsten der On- Shore UG (haftungsbeschränkt). Die Übereignung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde alle der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen, insbesondere den Kaufpreis, vollständig zahlt. (2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, wenn der Wert der Sache zwanzigtausend Euro übersteigt. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. (3) Der Kunde ist vor Erlangung des Eigentums zur Weiterveräußerung, Verarbeitung, Umbildung des Liefergegenstandes oder zur Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück nicht berechtigt. (4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) entstandenen Ausfall. (5) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als zehn vom Hundert übersteigt, wird die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) zustehenden Sicherheiten einhundertfünfzig vom Hundert des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. (6) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes oder der Neuware zu verlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung der On- Shore UG (haftungsbeschränkt), es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. 8 Vermittlungsleistung (1) Soweit die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen und ähnlichen Leistungen tätig ist, verpflichtet sich der Kunde, die von der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Kunden ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) vermittelt worden, insbesondere besteht Anspruch auf die Vermittlerprovision.
3 (2) Ist die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) im Namen und im Auftrag des Kunden vermittelnd tätig, so hat der Kunde Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA oder örtliche Abgaben direkt zu tragen. 9 Preise Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. 10 Versandkosten Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung der On- Shore UG (haftungsbeschränkt). Soweit dies im Angebot veranschlagt ist, trägt der Kunde die Kosten ab Werk des Herstellers. 11 Zusätzliche Leistungen Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) in Rechnung gestellt. 12 Vorschüsse Die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) kann bei Vertragsschluss einen Vorschuss in Höhe von fünfzig vom Hundert des Gesamtpreises verlangen. Bei Leistungen für Veranstaltungen kann sie weitere fünfzig vom Hundert des Gesamtpreises zwei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag verlangen. 13 Zahlungsziel (1) Die Vergütung ist bei Zugang einer Rechnung für einen Vorschuss nach 12 dieser Bedingungen beziehungsweise bei Zugang einer Rechnung bei oder nach Lieferung beziehungsweise Abnahme in vollem Umfang des Rechnungsbetrags fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) sieben Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. (2) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft oder dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Lieferung beziehungsweise Arbeiten steht. 14 Geringfügige Mängel Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
4 15 Art und Umfang der Nacherfüllung (1) Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung/Neuleistung steht in jedem Fall der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) zu. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) ist für die Nacherfüllung eine Frist von vierzehn Tagen einzuräumen. Ist die Lieferung oder Leistung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung des 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Kunden, nach 18 bis 20 dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen. (2) Unbeschadet weitergehender Ansprüche der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) die Aufwendungen zur Prüfung und soweit verlangt zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen. 16 Rücktritt des Kunden Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt. 17 Nichtannahme der Leistung Nimmt der Kunde die vereinbarte Leistung wegen höherer Gewalt (zum Beispiel Unwetter) oder aus sonstigen Gründen nicht an, erhält die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) gleichwohl den vereinbarten Gesamtpreis. Dieser ist um gegebenenfalls ersparte Aufwendungen zu kürzen. Erfolgt eine schriftliche Erklärung des Kunden, dass er die Leistung nicht annehmen werde, bis dreißig Tage vor Leistungsbeginn, wird vermutet, dass die ersparten Aufwendungen fünfzig vom Hundert des Gesamtpreises betragen. Erfolgt die Erklärung bis fünfzehn Tage vor Leistungsbeginn, wird vermutet, dass die ersparten Aufwendungen dreißig vom Hundert des Gesamtpreises betragen. Beide Seiten haben das Recht, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen im konkreten Fall höher oder niedriger sind. 18 Haftung ohne Haftung bei Verzug oder Unmöglichkeit (1) Die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
5 (2) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach 19 dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach 20 dieser Bedingungen. (3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 19 Haftung bei Verzug Die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle der Sätze 1 und 2 wird die Haftung der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 10 %, bei Einbeziehung der Gegenleistung auf insgesamt 110 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind auch nach Ablauf einer der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) etwa gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach Satz 1 gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag gemäß 16 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 20 Haftung bei Unmöglichkeit Die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle der Sätze 1 und 2 wird die Haftung der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind auch nach Ablauf einer der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) etwa gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag gemäß 16 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 21 Haftung bei Vermittlerleistungen Soweit die Leistung der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich lediglich in der Vermittlung von Dienstleistungen Dritter (zum Beispiel Athleten oder Künstler) an den Kunden besteht, haftet die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) für deren Pflichtverletzungen nicht. Satz 1 gilt nicht, soweit es sich um
6 Erfüllungsgehilfen der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) handelt; in diesem Falle gelten die 18 bis 20 dieser Bedingungen. 22 Verjährung (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren. (2) Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die On- Shore UG (haftungsbeschränkt), die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. (3) Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 und Absatz 2 gelten jedoch mit folgender Maßgabe: a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache oder der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. (4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme. (5) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. (6) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen; für die Verjährungsfrist gilt Absatz 1 Satz 1. (7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 23 Konkurrenzschutz Die von der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) eingesetzten Personen dürfen durch den Kunden für die Dauer von achtzehn Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Kunden weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt oder als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe von fünftausend Euro pro Person. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
7 24 Aufrechnungsverbot Der Kunde darf gegen eine Forderung der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 25 Abtretungsverbot Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit Zustimmung der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) abtreten. 26 Gerichtsstand Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der On- Shore UG (haftungsbeschränkt). 27 Anwendbares Recht Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. 28 Datenverarbeitung Personenbezogene Daten des Kunden und seiner Vertreter werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten bis auf Widerruf auch für die Anbahnung künftiger Verträge mit der On- Shore UG (haftungsbeschränkt) gespeichert werden dürfen. Die On- Shore UG (haftungsbeschränkt) ist hieraus aber nicht zur Weitergabe der Daten an Dritte berechtigt. Ende der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stand: Dezember 2014
2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge
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