Aufbau eines Personal Computers

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1 Aufbau eines Personal Computers Ein kompletter PC besteht i.d.r. aus: - dem PC-Gehäuse mit dem Motherboard und den dazugehörigen Komponenten, - einem Monitor, der Tastatur, einer Maus sowie einem Drucker u. weiteren Peripheriegeräten. Welche Komponennten im PC-Gehäuse eingebaut sind, sieht man in der unteren Abbildung. Das Diskettenlaufwerk ist ein Magnetlese- und schreibgerät, um Daten von Disketten zu lesen oder zu schreiben. Die CPU ist das Herz jedes Computers. Er übernimmt alle wesentlichen Rechenund Steueroperationen, interpretiert Befehle und führt sie aus. Das CD/DVD Laufwerk ist ein optisches Lese- und/oder Schreibgerät, um Daten von CD s/dvd s lesen bzw. schreiben zu können. Der Arbeitsspeicher (RAM) ist ein flüchtiger Datenspeicher. Dieser Speicher kann sowohl gelesen als auch geschrieben werden. Im Arbeitspeicher laufen Anwendungsprogramme ab, werden Daten abgelegt und bearbeitet. Das Mainboard (auch Motherboard) ist der Grundbaustein des PC und bietet die Kommunikationswege für die Komponenten, die auf dem Mainboard gesteckt oder angeschlossen werden. Die Festplatte (HDD) ist ein magnetischer Massenspeicher, auf dem alle Daten gespeichert werden. Die Grafikkarte dient zur Ausgabe der Daten auf einen Monitor. Desweiteren übernimmt sie Berechnungen für z.b. 3D-Grafiken (z.b. Spiele). Die Netzwerkkarte vernetzt verschiedene Rechner miteinander, um Daten austauschen zu können. Die Soundkarte wandelt digitale Signale in analoge Signale um und gibt sie auf einen oder mehrere Lautsprecher oder andere Audiogeräte aus.

2 Tagesablauf - Begrüßung - Vorstellung der Firma durch Frau Dr. Reinhardt - Vorstellung des Berufsbildes Fachinformatiker - Erläuterungen zum Bereich Softwareentwicklung - Aufbau eines PC s - Vorstellung des Berufsbildes Mediengestalter - Digitalfotos fertigen und bearbeiten - Erstellung des Deckblattes für die Mappe Girlsday - Einführung in Grafik- und Layoutprogramme - Aufbau einer einfachen Webseite mit Fotos, Grafiken und einfacher Animation

3 Berufsbild Fachinformatiker 1 Kurzübersicht über Ausbildung und Beruf des Fachinformatikers 1.1 Berufsausbildung zum Fachinformatiker Beim Fachinformatiker handelt sich um einen nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf. Voraussetzungen für die Ausbildung ist Abitur oder ein guter Realschulabschluss. Die dreijährige Ausbildung erfolgt zum größten Teil im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.b. gute Leistungen in der Berufsschule, Abitur) kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden. Die Ausbildung ist in den Fachrichtungen Anwendungsentwicklung (Programmierung) und Systemintegration (Hardware und Netzwerke) möglich. 1.2 Inhalte und Ablauf Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte setzen sich aus Kernqualifikationen (umfässt 50 Prozent der Ausbildungszeit), Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen zusammen. Sie werden über die gesamte Ausbildungszeit vermittelt, wobei der Anteil der zu vermittelnden Kernqualifikationen im 1. Ausbildungsjahr am größten ist und dann ständig abnimmt, während der Anteil der zu vermittelnden Fachqualifikationen und spezifischen Fachqualifikationen im 2. und 3. Ausbildungsjahr ständig steigt. Während der gesamten Ausbildung lernen die Auszubildenden z.b.: 1.3 Fachrichtungsunabhängige Ausbildungsinhalte wie man den Bedarf an informations- und telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermittelt wie man Kunden berät und informiert wie Informationen auf bestimmte Aufgaben bezogen bewertet und ausgewählt werden wie man Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzt welche Einsatzfelder und Entwicklungstrends es in der Informations- und Telekommunikationstechnik gibt wie man Netzwerkarchitekturen unterscheidet wie man Systeme zusammenstellt, verbindet und testet wie man Programmiersprachen auswählt und anwendet welche Datenbankmodelle es gibt, und wie man Datenbanken einrichtet und verwaltet welche Arten von Testverfahren es gibt, wie Testpläne erstellt und durchgeführt werden und man die Testergebnisse auswertet wie man Anwenderschulungen durchführt 1.4 Ausbildungsinhalte der Fachrichtung Anwendungsentwicklung wie Rechnerarchitekturen beurteilt und eingeordnet werden was man bei der Auswahl von Datenbankprodukten beachten muss wie Projektziele festgelegt und Teilaufgaben definiert werden wie man auf Software basierende Präsentationen durchführt, und wie man Ton, Bild und Text in eine Präsentation integriert

4 1.5 Inhalte des theoretischen Unterrichtes Informationsquellen und Arbeitsmethoden Fachliches Englisch Einfache und vernetzte IT-Systeme Öffentliche Netze Rechtsgrundlagen: - Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik - Rahmenlehrplan für die Informations- und Telekommunikationsberufe, Beschluss der Kultusministerkonferenz 2 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen 2.1 Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: Das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft 2.2 Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres abzulegen. Geprüft wird schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem Teil A - praktische Prüfung (bestehend aus zwei Teilprüfungen), und einem Teil B - schriftliche Prüfung (bestehend aus drei Teilprüfungen). Teil A - praktische Prüfung: 1.Teil: Betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren. Durchzuführen in maximal 70 Stunden (2 Wochen). - Mögliche Themengebiete: Erstellen und Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation und Testen Entwickeln eines Pflichtenheftes einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung 2 Teil: Präsentation der Projektarbeit und Führen eines Fachgespräches in maximal 30 Minuten Teil B - schriftliche Prüfung: 1. Teil: Ganzheitliche Aufgabe I, Dauer: 90 Minuten, Inhalt: Aus dem Wissensgebiet eines/einer Fachinformatikers/-informatikerin der Fachrichtung Anwendungsentwicklung

5 2. Teil: Ganzheitliche Aufgabe II, Dauer: 90 Minuten, Inhalt: Aus dem Wissensgebiet der Kernqualifikationen 3. Teil: Wirtschafts- und Sozialkunde, Dauer: 60 Minuten 2.3 Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz höchstens zweimal wiederholt werden. 2.4 Prüfende Stelle Die Abschlussprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. 3 Nach der Ausbildung 3.1 Tätigkeiten Beratung, Betreuung und Schulung von Nutzern Mitwirkung bei der Einführung neuer bzw. modifizierter Informations- und Kommunikationssysteme Aufbereitung technischer Unterlagen Erarbeitung komplexer Softwarelösungen für Kunden Analysieren der betrieblichen Prozesse und Rahmenbedingungen beim Kunden Erstellen, entwickeln, anpassen von Programmen in Bezug auf Kundenanforderungen Planen und realisieren kundenspezifischer IHK-Lösungen durch Integration von Hard- und Softwarekomponenten zu komplexen Systemen Installieren und konfigurieren sowie in Betrieb nehmen komplexer Systeme beim Kunden 3.2 Arbeitsmittel / Werkzeuge / Material Informations- und Kommunikationssysteme Computer, Fax, Drucker, Telefon Software Schulungsunterlagen, Handbücher, Kataloge 3.3 Umgang mit Kunden Kollegen, Vorgesetzten, Abteilungsleitern 3.4 Arbeitsort/Arbeitsumgebung Büro, Großraumbüro, Rechenzentren beim Kunden

6 Berufsbild Mediengestalter 1 Ausbildungsinhalte 1.1 Ausbildungsinhalte im 1. und 2. Ausbildungsjahr welche Gestaltungsgrundsätze man bei der Herstellung von Medienprodukten berücksichtigen muss wie man die Wirkung von Schriften beurteilt oder Farben als Gestaltungsmittel einsetzt welche Dateiformate es gibt und in welchen verschiedenen Anwendungsbereichen sie eingesetzt werden wie Daten für die Mehrfachnutzung übernommen, transferiert und konvertiert werden wie man Texte lesegerecht gestaltet und Tabellen und Diagramme erstellt 1.2 Ausbildungsinhalte im 3. Ausbildungsjahr welche Komprimierungsverfahren es gibt und wie man eine Datenkomprimierung durchführt wie analoge Daten digitalisiert werden wie man Informationsquellen auf eine Aufgabe bezogen auswertet und Sachverhalte visualisiert und präsentiert wie man Gestaltungskonzepte entwickelt, präsentiert und begründet wie man Medienprodukte für eine Präsentation gestaltet 1.3 Ausbildungsinhalte des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule Erwerbung grundlegender Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten: Betriebliche Geschäftsprozesse Gestaltungsgrundsätze Herstellen von Medienprodukten Hardwarekonfiguration und Datenhandling Betriebliche Arbeitsabläufe Gestaltungsvarianten Medienproduktion Entwicklung von Gestaltungskonzeptionen Gestalten von Medienprodukten Datenmanagement Herstellen von Fotogravurzeichnungen Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/zur Mediengestalterin für Digital- und Printmedien Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien, Beschluss der Kultusministerkonferenz

7 2 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen 2.1 Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/zur Mediengestalterin für Digital- und Printmedien durchgeführt. 2.2 Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung 2.3 Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie kann aus praktischen und schriftlichen Teilen bestehen und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Sie erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung der ersten 18 Monate und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Abschlussprüfung In der Abschlussprüfung soll die Facharbeiterqualifikation, also die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt, nachgewiesen werden. Sie besteht aus einem praktischen Teil A und einem schriftlichen Teil B und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Für die praktische Prüfung, die höchstens sieben Stunden dauert, kommt vor allem die Konzeption und Gestaltung eines Medienprojekts in Betracht. Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt sechs Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Konzeption und Gestaltung, Medienintegration und Medienausgabe, Kommunikation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Konzeption und Gestaltung mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. 2.4 Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. 2.5 Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

8 3 Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Vor Beginn der Ausbildung werden nach Absprache zwischen dem ausbildenden Betrieb und den Auszubildenden verschiedene Qualifikationseinheiten (Module) für die einzelnen Ausbildungsabschnitte festgelegt. Dadurch wird eine branchenspezifische Differenzierung möglich. Neben Pflichtmodulen gibt es Wahlmodule, von denen aus drei Auswahllisten insgesamt fünf festgelegt werden.

9 Worauf sollte beim Kauf eines neuen Computers geachtet werden? Arbeitscomputer (z.b. für Officeanwendungen) Bildschirm Prozessor - 17 CRT-Monitor, welcher der TCO 99 Norm entsprechen und eine Bildwiederholfrequenz von mindestens 75 KHz leisten sollte. - Für die verschiedenen Office-Anwendungen sowie die verschiedenen Entwicklungsumgebungen ist ein 1,2 GHz Prozessor ausreichend. Arbeitsspeicher - Ca.256 MB RAM - SD-RAM ist hier ausreichend, allerdings ist DDR-RAM um einiges schneller. Festplatte - Je nach dem, wie groß die anfallenden Datenmengen sind, sollte eine 40 GB Festplatte mit mindestens 5400 U/min reichen. Grafikkarte - Eine Grafikkarte mit 32 MB RAM ist für das Arbeiten ausreichend (z.b. GeForce II Grafikkarte). Soundkarte - Auf eine bestimmte Soundkarte ist nicht zu achten, da eine schwache Soundkarte sowie OnBoard - Soundkarten ausreichend sind. Netzwerkkarte - 10/100 Mbit Aufrüstbarkeit Preis - Um den Computer evtl. nachträglich aufrüsten zu können sollte darauf geachtet werden, dass das Mainboard über genügend freie PCI-Steckplätze verfügt (insgesamt ca. 5). - Für einen Computer mit den oben beschriebenen Komponenten liegt der Preis inklusive Monitor bei ca. 500 bis 550. HINWEIS: Soll der Computer für das Arbeiten im Multimediabereich verwendet werden, sind die oben genannten Komponenten nicht ausreichend. Für die Arbeit im Bereich der Grafikverarbeitung sind ein leistungsstärkerer Prozessor (etwa 1,8 GHz) und mehr Arbeitsspeicher (ca. 512MB) nötig. Wird der Computer für die Audioverarbeitung genutzt, ist eine stärkere Soundkarte (z. B. SoundBlaster 5.1 Digital) zu empfehlen.

10 Spiele- / Multimediacomputer Bildschirm Prozessor - Mindestens 17 CRT-Monitor, welcher der TCO 99 Norm entsprechen und eine Bildwiederholfrequenz von mindestens 80 KHz leisten sollte. - Um den heutigen Anforderungen zu genügen, sollte der Prozessor eine Taktfrequenz von mindestens 2 GHz aufweisen. Arbeitsspeicher - Ca. 512 MB RAM - Zu empfehlen ist zur Zeit DDR-RAM, welcher im Vergleich mit dem älteren SD- RAM um einiges schneller ist. Festplatte - Je nach dem wie viele Programme installiert werden, sollte eine 80 GB Festplatte mit 7200 U/min reichen. Grafikkarte - Besonderes Augenmerk muss auf die Auswahl der Grafikkarte gelegt werden. Diese ist entscheidend, wenn aufwändige Spiele flüssig laufen sollen. Hier sind zur Zeit bspw. die ATI Radeon 9700 Grafikkarte mit 128 MB RAM und die GeForce FX ebenfalls mit 128 MB RAM zu empfehlen. Soundkarte - Hier sollte auf Mehrkanalklang und Unterstützung von EAX geachtet werden (zu empfehlen ist z.b. die SoundBlaster 5.1 Digital ). Netzwerkkarte - 10/100 Mbit Aufrüstbarkeit Preis - Um den Computer evtl. nachträglich aufrüsten zu können sollte darauf geachtet werden, dass das Mainboard genügend PCI-Steckplätze verfügt (min. 5) - Für einen Computer mit den oben beschriebenen Komponenten liegt der Preis inklusive Monitor bei ca bis 1800.

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