Varianten zur Förderung der psychotherapeutischen Versorgungsforschung
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- Annika Förstner
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1 Varianten zur Förderung der psychotherapeutischen Versorgungsforschung Der 15. DPT hat den Vorstand der BPtK beauftragt (Antrag 4 zu TOP 4), für den 16. DPT im Benehmen mit dem Länderrat und Vertretern der PP und KJP in der Selbstverwaltung sowie Vertretern der angestellten PP und KJP Modelle für ein solides finanzielles Fundament für die Psychotherapieforschung zu entwickeln. Die Förderung der Versorgungsforschung gewinnt aktuell aus mehreren Gründen an Bedeutung. Zum einen wird im Koalitionsvertrag verbindlich festgehalten, die Versorgungsforschung systematisch auszubauen. Außerdem hat das BMBF seit dem eine Förderung von nationalen Studien zur Versorgungsforschung ausgeschrieben. Des Weiteren existieren Überlegungen der Trägerorganisationen des G-BA, verstärkt in der Versorgungsforschung tätig zu werden. Hintergrund ist die Debatte um eine konditionierte Zulassung von neuen Arzneimitteln und eine über Versorgungsforschung gesteuerte nutzenorientierte Einführung neuer Medizinprodukte im stationären und ambulanten Bereich. Im Folgenden wird zunächst eine Variante skizziert, die nach unserem Kenntnisstand in den Reihen der Trägerorganisationen des G-BA diskutiert wird, darüber hinaus werden zwei eigene Entwürfe beschrieben, deren Ziel es ist, für die psychotherapeutische Versorgungsforschung bessere finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei ist die zweite Variante die Überarbeitung der Variante, die beim 15. DPT vorgeschlagen wurde. Der dritte Entwurf spezifiziert als ein alternatives Modell die Gründung eines Kammerinstituts zur Versorgungsforschung. Seite 1 von 6
2 Vorschläge für die Etablierung eines Fonds für Versorgungsforschung 1. G-BA-Fonds Dieses Modell wird nach unserem Kenntnisstand in den Reihen der Trägerorganisationen des G-BA diskutiert Geschätztes Gesamtvolumen: Finanzierung über: Entscheidung über Themen/Projekte: Vergabe, Abwicklung der Projekte: ca. 15 Mio. Euro Bei einem Systemzuschlag von 0,01 Prozent der Gesamt-GKV-Ausgaben (153 Mrd. Euro) würde sich schon ein Betrag von 15 Mio. Euro ergeben. Dieser würde zur Hälfte durch Abschläge auf Honorare, Entgelte und Preise finanziert. G-BA (KBV, KZBV, DKG, GKV) Kuratorium aus allen anhörungsberechtigten Institutionen (nicht nur nach 137a, sondern auch Ergotherapeuten) mit Vetorecht Gemeinsamer Bundesausschuss Zur Diskussion: paritätische Finanzierung durch Kassen und Leistungserbringer je nach Verfahrensordnung, Anhörungsverfahren und Besetzung des Beschlussgremiums transparente und versorgungsrelevante Entscheidungen hoher Bürokratieaufwand durch unterschiedliche Interessen von Einzelkassen und GKV-Spitzenverband ist auf jeden Fall nicht mit einhelliger Zustimmung im Kassenlager zu rechnen sehr hohes Finanzvolumen, bei dem evtl. hinreichende Beträge für psychotherapeutische Versorgungsforschung abfallen könnten; da der Beitrag der Psychotherapeuten zu den Forschungsmitteln gering ist und viele unterschiedliche Interessengruppen an der Finanzierung beteiligt sind, ist mit komplexen Entscheidungsprozessen zu rechnen, wobei eine ärztliche Dominanz bzw. ein Überwiegen somatischer Perspektiven wahrscheinlich ist; dieses Übergewicht wird angesichts der aktuellen Debatte um eine mögliche konditionierte Medikamentenzulassung noch deutlicher sehr geringer Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung der geförderten Studien, z. B. über Satzung des Gremiums zur Auswahl der Themen/Projekte Seite 2 von 6
3 2. BMG-Fonds für psychotherapeutische Versorgungsforschung Dieses Modell ist die Überarbeitung des Modells, das auf dem 15.DPT vorgestellt wurde Geschätztes Gesamtvolumen: Finanzierung über: Entscheidung über Themen/Projekte: Vergabe, Abwicklung der Projekte: Zielgröße ca. 6,5 Mio. Euro (Erweiterungsoption auf personenorientierte Behandlungen, z. B. Pflege, Ergotherapie) Anteilige Finanzierung durch Krankenkassen Dopplung des von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Finanzvolumens durch - Ambulante Psychotherapeuten über einen Abschlag aus 0,25 Prozent der genehmigungspflichtigen vertragspsychotherapeutischen Leistungen (ca. 10 Cent pro Behandlungsstunde) - Beitrag der stationären Einrichtungen für Psychotherapie und Psychosomatik in gleicher Höhe Wissenschaftlicher Beirat (WB) über BMG benannt + Anhörung zu beteiligender Institutionen (z. B. schriftl. Stellungnahmeverfahren): G-BA-Träger (KBV, KZBV, DKG, GKV), BÄK, BPtK, DPR (Deutscher Pflegerat), Patientenorganisationen, med. & psycholog. Fachgesellschaften, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, Organisationen anderer Gesundheitsberufe Bundesversicherungsamt Zur Diskussion: dauerhafte Finanzierung ist gegeben hohes Finanzvolumen paritätische angemessene Finanzierung durch Kassenanteil je nach Zusammensetzung und Verfahrensordnung des WB transparente und versorgungsrelevante Entscheidungen je nach Ausgestaltung des Anhörungsverfahrens Einbeziehung aller relevanten Akteure hoher Bürokratieaufwand die Profession hat u. U. begrenzten Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei der Vergabe der Studien bzw. auf die Gestaltung der Satzung des WB die Beteiligung der stationären Einrichtungen über einen Abschlag könnte bei den Krankenhausträgern auf Widerstände stoßen bei einer politischen Entscheidung zugunsten eines G-BA-Modells wird eine zusätzliche Forschungsförderung im Sinne dieses Modells sehr unwahrscheinlich Seite 3 von 6
4 3. Kammerinstitut Geschätztes Gesamtvolumen: Finanzierung über: Entscheidung über Themen/Projekte: Vergabe, Abwicklung der Projekte: bis Euro jährlich (nicht parallel zur Nobel-Stiftung gedacht, bei der die Finanzierung über Zinsen abgewickelt wird) Jährliche Kammerumlage: bei aktuell Mitgliedern ergäbe sich bei 15,00 Euro/Mitglied ein Etat von Euro; bei 30,00 Euro entsprechend 1 Mio. Euro Wissenschaftlicher Beirat mit Vertretern der Profession, der Kassen und anderer relevanter Akteure des Gesundheitswesens Kammerinstitut Zur Diskussion: bei gelungener Besetzung des WB ausreichende Versorgungsrelevanz der Projekte und derer Ergebnisse möglich Gefahr (v. a. bei mangelhafter Besetzung des WB), dass die Studien aufgrund unterstellter interessengebundener Finanzierung nicht adäquat rezipiert werden bei der Vergabe der Mittel ist eine transparente, objektivierbare Entscheidungsfindung wichtig, um mögliche Vorwürfe interessengebundener Forschungsinhalte zu relativieren hoher Einfluss der Profession auf die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Themen: Fokussierung auf Versorgung psychisch kranker Menschen/Wirksamkeitsprüfung von Psychotherapie kann in der Satzung des Instituts festgeschrieben werden die Möglichkeit der Finanzierung von Versorgungsforschung bzgl. Themen, welche die Profession interessieren besteht unabhängig von politischen Entscheidungen zugunsten anderer Modelle Finanzvolumen sollte diskutiert werden Seite 4 von 6
5 Hintergrundinformationen zu den drei Varianten: 1. Welche Themen umfasst Versorgungsforschung Versorgungsforschung wird definiert als die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung von Einzelnen und der Bevölkerung unter Alltagsbedingungen (Arbeitskreis Versorgungsforschung beim Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer, 2004). Aufgabe der Versorgungsforschung ist es somit, Versorgungsdefizite durch ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen zu identifizieren, an der Entwicklung bzw. Umsetzung neuer Versorgungskonzepte mitzuwirken und ihre Wirksamkeit zu evaluieren. Dabei kann zwischen Input (z. B. Versorgungsbedarf, Inanspruchnahme, Barrieren), Throughput (z. B. Wartezeiten, Schnittstellenprobleme, Transparenz der Behandlung, Anwendung von Leitlinien, Versorgungsketten), Output (Analyse der erbrachten Versorgungsleistungen) und Outcome (kurz- und langfristigen Konsequenzen der Leistungen unter Anwendungsbedingungen, Effectiveness ) unterschieden werden (in Anlehnung an Pfaff, ZVFK, 2003). Versorgungsforschung in diesem Sinne umfasst auch die Bereiche Prävention, Kuration und Rehabilitation. Aktuell werden im Gesundheitssystem Varianten der Finanzierung von Versorgungsforschung ins Gespräch gebracht. Diese unterscheiden sich nach Breite und Zielrichtung der angestrebten Forschungsbereiche. Mit der zweiten und dritten Variante besteht die Möglichkeit, über die Satzung der dem Fonds zugrundeliegenden Institution festzulegen, dass die geförderten Projekte inhaltlich im Speziellen auf die Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen oder die Wirksamkeitsüberprüfung von Psychotherapie im Versorgungsalltag (Effectiveness) ausgerichtet sind. 2. Zur Einordnung der finanziellen Größenordnung Für ein Promotionsstipendium sollten ca bis Euro/Jahr veranschlagt werden. Eine Studie mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter benötigt ca bis Euro/Jahr. Für komplexe Studiendesigns sind entsprechend höhere Beträge erforderlich (eine RCT-Studie benötigt je nach Design ca bis Euro/Jahr über vier bis sechs Jahre). Die Förderung über einen Fonds kann die Gesamtkosten der Projekte abdecken oder als Zuschussfinanzierung konzipiert werden. Seite 5 von 6
6 3. Wer entscheidet über Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung der Themen/Projekte? Zwischen der konkreten inhaltlichen Beschreibung förderfähiger Themen bzw. Projekte und der Vergabe sowie Abwicklung der Projekte ist zu unterscheiden. In allen hier vorgestellten Varianten zur Forschungsförderung wird die Entscheidung über die Ausschreibung von einem unabhängigen Gremium getroffen. Von der Zusammensetzung der Förderungsträger und der von ihnen bestimmten Auswahlgremien ist die Wahrscheinlichkeit gezielter psychotherapeutischer Versorgungsforschung abhängig. Für jede Variante ist es von zentraler Bedeutung, dass keine auftrags- und interessengebundene Forschung mit entsprechend angreifbaren Ergebnissen gefördert wird, sondern das Erkenntnisinteresse im Sinne einer patientenorientierten Weiterentwicklung der Versorgung. Daher ist bei jeder Variante bei der Vergabe und Abwicklung der Projekte ein transparentes und objektivierbares Verfahren empfehlenswert. Seite 6 von 6
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