Fördergrundsätze für die Umsetzung der bundesweiten Modellvorhaben im Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität

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1 Fördergrundsätze für die Umsetzung der bundesweiten Modellvorhaben im Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität Präambel Strategisch Das Thema Elektromobilität ist als strategisches Thema von der Bundesregierung identifiziert worden und Teil der aktuellen politischen Agenda. Elektromobilität ist ein in der Bedeutung zunehmendes Element einer umfassenden Gestaltung zukünftiger Mobilität, deren Komplexität sowohl technisch aber auch gesellschaftlich zunimmt. Das betrifft sowohl die energetische Basis von Mobilität (Stichwort: Verkehrswirtschaftliche Energiestrategie), die Gestaltung des Antriebsportfolios bei Pkw, Bussen und Nutzfahrzeugen (Stichwort: Diversifizierung und Elektrifizierung), den jeweiligen infrastrukturellen Grundlagen als auch die Markt- und letztlich Nutzerseite. Der Markt für Elektromobilität wird sich dabei zunächst aus regionalen Clustern heraus entwickeln. Insbesondere der notwendige Aufbau der Infrastruktur (Laden, Service der Fahrzeuge etc.) kann in einem ersten Schritt nicht flächendeckend erfolgen. Auch die heutigen Einsatzpotentiale von Elektro-Fahrzeugen legen einen Ersteinsatz in Ballungsräumen bzw. bestimmten Clustern nahe. Zudem liegen im Sinne einer Langfriststrategie in den Ballungsräumen die größten Verkehrsaufkommen und erschließbaren Kundenpotentiale. Deshalb wird in diesem Förderschwerpunkt Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität der Ansatz gewählt, Elektromobilität aus Modellregionen heraus zu entwickeln und genau diese Ebene gezielt zu fördern. Der Ansatz über die regionale Ebene entspricht der für die Elektromobilität folgerichtigen Entwicklung in einem Zusammenspiel von globalen Ansätzen und global agierenden Akteuren (wie Fahrzeugherstellern, Zulieferer, Energieunternehmen etc.) und der lokalen Realisierung mit verwurzelten und vernetzten Partnern (wie den Kommunen, Stadtwerken etc.) bei sichtbarer Flankierung durch staatliche Steuerung und Förderung auf nationaler und regionaler Ebene. Operativ Das Konjunkturpaket II hat das Ziel, kurzfristige konjunkturelle Effekte zu erzielen mit dem Schwerpunkt auf den Jahren 2009, 2010 und Ziffer 9 des Paketes zielt auf die Gestaltung zukünftiger Mobilität und umfasst damit den oben skizzierten Aufgabenbereich. In der Kombination von strategischen und operativen Zielen müssen somit strategische Ziele und Leitplanken pragmatisch mit laufenden Ansätzen und Bedarfen abgeglichen und bestmöglich integriert werden. 1

2 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Am 06. März 2009 ist das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland in Kraft getreten (Konjunkturpaket II Pakt für Wachstum und Stabilität ). Bestandteil dieses Pakets ist die Förderung anwendungsorientierter Forschung und experimenteller, marktorientierter Entwicklung im Bereich Mobilität (Hybridantrieb, Brennstoffzellen- oder Speichertechnologien) mit dem Ziel, die Entwicklung Deutschlands zum Leitmarkt für Elektromobilität zu beschleunigen. Insgesamt werden für diesen Bereich 500 Mio. Euro für zusätzliche Investitionen und FuE-Maßnahmen im Zeitraum zur Verfügung stehen. Ein Teil dieser Mittel ist für Technologieanwendung und Marktvorbereitung in regionalen Schwerpunkten vorgesehen. Das BMVBS schafft dazu einen neuen Förderschwerpunkt "Modellregionen Elektromobilität, für den ca. 115 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden einzelne Projekte sowie Verbundvorhaben im Bereich der nutzer- und anwendungsorientierten industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung der betreffenden Technologien, die sich in die Ziele des BMVBS-Förderschwerpunkts Elektromobilität einfügen (siehe hierzu im Einzelnen den Aufruf zur Interessensbekundung vom auf Rechtsgrundlage Der Bund gewährt Zuwendungen für Vorhaben nach Maßgabe der 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV zu 23, 44 BHO) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Der Fördergeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Städte, Kommunen, Gebietskörperschaften, Vereine, Initiativen und Verbände sowie Einzelpersonen. Die Antragssteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Unternehmen müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. 3. Zuwendungsvoraussetzungen Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, bei Antragstellung eine genaue Darlegung der späteren Verwertung der Ergebnisse in Form eines Verwertungsplans vorzulegen, eine Umsetzung dieses Verwertungsplans anzustreben und entsprechend den Nebenbestimmungen nachzuweisen. 2

3 Der Antragsteller hat durch Abschätzung darzulegen, in welchem quantitativen Maß das Projekt und die daraus resultierende Verwertung die mit der Förderung angestrebten Ziele der Bundesregierung einer beschleunigten Entwicklung des Leitmarktes Elektromobilität und einer konjunkturellen Stabilisierung in einer für die Automobilbranche schwierigen Phase unterstützen sowie zur nachhaltigen Schaffung von Arbeitsplätzen, einer angemessenen Wertschöpfung und erheblichem Erfahrungszuwachs in Deutschland beitragen. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen durch die Programmkoordination BMVBS Elektromobilität, wie z.b. Aus- und Weiterbildung, Standardisierung oder Beiträge zu relevanter nationaler und internationaler Gremienarbeit zu liefern und auf sonstige Weise hierzu beizutragen. Der Zuwendungsempfänger ist ferner verpflichtet, Informationen für die übergeordnete Informations- und Kommunikations-Plattform zum Zwecke der öffentlichen Darstellung der Projektergebnisse an diese Plattform zu liefern und auf sonstige Weise zu dieser Plattform beizutragen. Im Falle von Verbundvorhaben regeln die Partner (in der Regel Unternehmen und/oder wissenschaftliche Institute) ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur bei Vorliegen besonderer Gründe eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 4. Art, Umfang und Höhe der Förderung Es erfolgt eine Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - in Höhe von grundsätzlich bis zu 50%. Dies setzt eine entsprechende Eigenbeteiligung an den zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben voraus. Sofern von anderer Stelle eine weitere Förderung mit öffentlichen Mitteln erfolgt, ist diese anzurechnen. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Regelung über Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung berücksichtigen. Diese ist über das Förderportal des Bundes zugänglich (siehe FuE-Vorhaben im Rahmen industrieller Forschung können danach mit bis zu 50%, F&E Vorhaben im Rahmen experimenteller Entwicklung mit bis zu 25% bezuschusst werden. Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung lässt in einigen Fällen (z.b. für KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann, wenn das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können individuell bis zu 100% gefördert werden, sofern sie nicht wirtschaftlich tätig sind bzw. das Fördervorhaben ihrer durch getrennte Buchführung ausgewiesenen nichtwirtschaftlichen Tätigkeit zugerechnet wird, das F&E Vorhaben ohne die Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Kosten durch den Bund nicht durchgeführt werden könnte und damit die Erfüllung des Zuwendungszwecks in dem notwendigen Umfang nicht möglich wäre. 3

4 Im Bereich industrieller Forschung dürfen aus beihilferechtlichen Gründen Zuschüsse an Unternehmen pro Projekt pro Unternehmen die Gesamtsumme von 10 Mio. Euro nicht überschreiten. Bei experimenteller Entwicklung beträgt die Höchstgrenze 7,5 Mio. Euro. Der Zuwendungsantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bei der Förderung von Großunternehmen muss der Zuschuss des Weiteren zu einer signifikanten Zunahme des Umfangs des Vorhabens geführt haben. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (s.u.). Sollten im Einzelfall im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel höhere Beihilfen erforderlich sein, wird geprüft, ob eine Einzelnotifizierung zweckmäßig ist. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Es können nur Vorhaben gefördert werden, die spätestens bis zum 31. Dezember 2010 beginnen. Die Abrechnungen der Fördervorhaben und Auszahlung der Fördersumme kann in Ausnahmefällen bis zum 31. Dezember 2011 erfolgen, nach diesem Zeitpunkt werden jedoch keine Auszahlungen mehr vorgenommen und nicht verausgabte Fördermittel verfallen. Bei der Projektplanung sollte berücksichtigt werden, dass die bewilligten Fördermittel bei Förderung auf Kostenbasis grundsätzlich nachschüssig ausgezahlt werden. 4.1 Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie an Helmholtz-Zentren und an die Fraunhofer-Gesellschaft sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und an weitere unter Punkt 2 genannte Zuwendungsempfänger sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. 4.2 Zuwendungsfähige Kosten bzw. Ausgaben Die zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben richten sich im Einzelnen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (s.o.). 5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98) sind zum Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis zu machen. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sind zum Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis zu machen. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) sind zum Bestandteil der Zuwendungsbescheide an Gebietskörperschaften zu machen. 4

5 6. Verfahren Für die Abwicklung der Fördermaßnahme ist der Projektträger Jülich (PtJ) in enger Kooperation mit der Nationalen Programmkoordination BMVBS Elektromobilität, zunächst organisatorisch angekoppelt bei NOW GmbH, zuständig. Die Programmkoordination Elektromobilität übernimmt hierbei die inhaltliche, der Projektträger die administrative Betreuung. Dabei bewertet der Projektträger unter Zugrundelegung der fachlichen Stellungnahme der Programmkoordination Elektromobilität jedes beantragte Vorhaben ausgehend von den inhaltlichen Zielen des BMVBS-Förderschwerpunkts Elektromobilität sowie der unter Nummer 6.1 genannten Kriterien sowie der zuwendungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Umsetzung des Förderschwerpunkts wird insgesamt von der Programmkoordination BMVBS Elektromobilität koordiniert. 6.1 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren Das Förderverfahren ist zweistufig ausgestaltet. Erste Anfragen sind gemäß dem Aufruf zur Interessensbekundung an die Programmkoordination BMVBS Elektromobilität zu stellen, die Interessensbekundungen und formlose Ideen- und Projektskizzen entgegennimmt sowie bei der Projektausrichtung und -strukturierung berät. Nationale Programmkoordination BMVBS Elektromobilität c/o Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Fasanenstr Berlin Ansprechpartner: Herr André Metzner Telefon: 030/ oder Modellregionen-Elektromobilitaet@now-gmbh.de Im weiteren Verfahren sind die förmlichen Förderanträge auf den für die jeweilige Finanzierungsart vorgesehenen Antragsformularen und unter Angabe einer Kontaktadresse in Deutschland bei dem Projektträger (siehe Kontaktdaten unter Punkt 6.3) zu stellen. Der förmliche Antrag beinhaltet: a. Die ausgefüllten Antragsformulare für die jeweilige Finanzierungsart (siehe Punkt 6.2) b. Gegebenenfalls ergänzende Unterlagen wie Angebote, Erläuterungen c. Gegebenenfalls Bonitätsunterlagen d. Eine Vorhabensbeschreibung In der Vorhabensbeschreibung sind folgende Angaben erforderlich: Projektziel und Bezug zu den förderpolitischen Zielen Neuheitsgrad und Stand der Wissenschaft und Technik Qualifikation und Expertise des Antragstellers, ggf. der Projektbeteiligten und Technologielieferanten 5

6 Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans, der Ressourcenplanung und der definierten Meilensteine/Abbruchkriterien. (Hilfreich sind Balken- bzw. Strukturplan des Projekts und Aufteilung der beantragten Ressourcen auf die Arbeitspakete.) Verwertungsplan: - Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten - Quantifizierte Abschätzung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit - Quantifizierung der Auswirkungen auf Wirtschaftskraft und Arbeitsmarkt Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten Notwendigkeit der Zuwendung Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet: Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des Förderschwerpunktes Elektromobilität Arbeitsziel und Realisierungschancen (Innovationsgehalt unter Berücksichtigung des nationalen und internationalen Stands der Wissenschaft und Technik, Originalität, etc.) Arbeitsplan (Ressourcenplanung, Meilensteinplanung/Abbruchkriterien, Aufwand- und Zeitplanung) Verwertungsplan (wissen- und wirtschaftliche Erfolgsaussichten und Anschlussfähigkeit) Zuwendungsfähigkeit und Angemessenheit von Ausgaben/Kosten Qualifikation und Expertise des Antragstellers, der Projektpartner und der Hauptlieferanten Bonität des Antragstellers Der Projektträger Jülich wird der Programmkoordination Elektromobilität, soweit es zur Einholung der fachlichen Stellungnahme im Rahmen der Antragsbearbeitung erforderlich ist, personen- und projektbezogene Daten übermitteln. Die Programmkoordination Elektromobilität nimmt eine inhaltliche Beurteilung, Bewertung und Vorauswahl der Projektskizzen vor. Der Projektträger informiert den Interessenten über das Ergebnis der Bewertung der Projektskizze sowie die Erfolgsaussichten eines Förderantrages und erlässt den Zuwendungsbescheid. Für das gesamte Zuwendungsverfahren (u.a. Antragstellung, Bewilligung, Auszahlung, Überwachung und Abrechnung der Zuwendung sowie Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung) gelten die 23, 44 BHO, die VV zu 23, 44 BHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. 6

7 6.2 Formulare Vordrucke für Förderanträge, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter abgerufen werden. Dort sind auch Informationen zum EU-Beilhilferahmen erhältlich. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy (herunterladbar unter empfohlen. 6.3 Adresse Projektträger Jülich (PtJ), Außenstelle Berlin Besucheradresse Zimmerstraße 26-27, D Berlin Postanschrift Postfach , D Berlin Telefon +49(0) Fax +49(0) Web 7

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