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1 AMTLICHE MITTEILUNG AN EINEN HAUSHALT der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf Ausgabe Oktober 2013 Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger! Ein Sommer, wie wir ihn noch nie hatten, ist Geschichte: Anfang Juni ein enormes Hochwasser und dann ab Juli bis Mitte August eine Schönwetterwelle mit Rekordtemperaturen und so gut wie keine Niederschläge. Ein aufrichtiges Dankeschön darf ich allen aussprechen, die sich ehrenamtlich mit den verschiedenen Vereinen für die zahlreichen Sommeraktivitäten zur Verfügung gestellt haben und so einen überaus wertvollen Beitrag für unsere Gemeinde geleistet haben. Nun ist es wieder soweit: Der Herbst ist gekommen, die Blätter der Bäume verfärben sich und draußen wird es wieder früher dunkel. Aufgrund mehrerer Einbrüche und Diebstähle in unserem Gemeindegebiet wurde in Zusammenarbeit mit der Polizei Hollabrunn am 20. September 2013 ein Informationsabend zum Thema Sicherheit in unserer Gemeinde abgehalten. Da diese Veranstaltung mit großem Interesse von der Bevölkerung aufgenommen wurde, steht Ihnen am Dienstag, den 15. Oktober 2013, von 09:00 bis 12:00 Uhr, ein Polizeibeamter der Polizeiinspektion Hollabrunn im Sitzungssaal des Gemeindeamtes in 2033 Kammersdorf 58 zur Beantwortung etwaiger Fragen bzw. Auskünfte Ihrerseits zur Verfügung. Ich ersuche Sie in Zukunft, allenfalls verdächtige Personen oder Fahrzeuge (Marke, Farbe und Kennzeichen des Fahrzeuges sowie Anzahl der Fahrzeuginsassen) der Polizeiinspektion Hollabrunn unter Tel.-Nr.: zu melden. Sie können damit einen aktiven Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in unserer Region leisten. Die Dorf- und Verschönerungsvereine der Gemeinde werden auch heuer wieder Herbsteinsätze durchführen und so gut wie möglich die öffentlichen Flächen säubern. Ich ersuche die Bevölkerung, sich am Entfernen des Laubes zu beteiligen. Abschließend darf ich allen noch einen schönen Herbst wünschen. Ich hoffe, dieser bringt uns noch einige sonnige Tage, um bei so manchem Ausflug die Schönheit unserer Landschaft genießen zu können. Ihr Bürgermeister Herbert Bauer Impressum: Hersteller, Herausgeber, Redaktion: Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf, 2033 Kammersdorf 58 Telefon: , Fax Homepage: UID: ATU , DVR.: Verlags- und Herstellungsort: 2033 Kammersdorf 58 Für den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Herbert Bauer, 2033 Kammersdorf 58

2 Seite 2 K U N D M A C H U N G Suchen Landwirt/in zur Verrichtung von Winterdienstarbeiten (Schneeräumung) im Gemeindegebiet von Nappersdorf-Kammersdorf Die Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf sucht eine/n Landwirt/in zur Verrichtung von Winterdienstarbeiten (Schneeräumung) in den Katastralgemeinde Nappersdorf und Kleinweikersdorf. Von der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf wird dazu der gemeindeeigene Schneepflug zur Verfügung gestellt. Das erforderliche Trägerfahrzeug (Traktor oder Kommunalmaschine mit einer Mindestmotorleistung von 59 kw bzw. 80 PS) ist durch den/die Landwirt/in bereitzustellen. Die Verkehrswege (Gemeindestraßen) der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf sollen in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr schneefrei gehalten werden. Der Winterdienst im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf ist in Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt. Diese werden von mehreren Landwirten bewerkstelligt. Der Auftrag für den Winterdienst wird von der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf für den Zeitraum von November 2013 bis März 2014 erteilt. Bei Interesse ersuche ich um telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme bis spätestens 24. Oktober ANGESCHLAGEN AM: Der Bürgermeister ABGENOMMEN AM: (Herbert Bauer)

3 Seite 3 Vorsicht bei Frost! Winterzeit ist Frostzeit - die Temperaturen fallen unter null Grad und die Meldungen über eingefrorene Wasserzähler und Wasserleitungen häufen sich. Der Frost beschädigt die Installationen, und die Wasserversorgung im Haus kommt zum Erliegen - doch dem können aufmerksame Hausbesitzer mit den Tipps der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf vorbeugen. Zum Schutz vor gefrorenen Wasserzählern und Wasserleitungen raten wir, im Keller die Fenster, Türen und Räume geschlossen zu halten. Wichtig ist es auch, Absperrventile auf Dichtheit zu prüfen und im Schadensfall den Absperrhahn zu schließen. Wasserzähler können mit einfachen Mitteln wie Holz-, Glaswolle, Styropor, Schaumstoff oder auch Baumwollsäcken gedämmt werden. Kaputte Fenster sind zu reparieren und luftdurchlässiges Mauerwerk ist abzudichten. Mit sogenannten Frostwächtern geht man auf Nummer sicher. Diese thermostatgesteuerten Heizgeräte vermeiden bei niedrigen Temperaturen das Einfrieren von Leitungen und Zählern. Nicht ausreichend isolierte Kellerräume und geöffnete Kellerfenster führen bei Minusgraden schnell zum Einfrieren der Wasserhausinstallation. Dies gilt auch für Installationen in Zählerschächten, Garagen oder Hausanschlusskästen. Sollte es zu einem Frostschaden am Wasserzähler kommen, ist der Eigentümer für die entstehenden Kosten verantwortlich. Besteht der Verdacht, dass ein Wasserzähler eingefroren ist, dann verständigen Sie bitte die Marktgemeinde Nappersdorf- Kammersdorf, denn eigenmächtige Versuche, den Zähler aufzutauen, führen in der Regel zu weiteren Folgeschäden. Eine zugefrorene Wasserleitung ist zwar problematisch, aber wirklich teuer wird es erst, wenn die Wasserleitung wieder auftaut und durch die durch Frost beschädigte Leitung Wasser ausrinnt. Die Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf empfiehlt daher, Wasserzähler, Wasserleitungen und Wasserhähne zu kontrollieren, um vor unliebsamen Überraschungen verschont zu bleiben. Ein paar Tipps gegen das Einfrieren: Exponierte Wasserauslässe vor Frost schützen (Hof, Garage oder Keller) Fenster im Keller schließen bzw. kaputte Fenster in Kellerräumen reparieren Wasserleitungen dämmen (Dämmmaterial oder Verwenden eines Frostwächters) Wasserleitungen in Kleingartenanlagen und Wochenendhäusern sorgfältig entleeren Boiler am Dachboden ebenfalls gegen Kälte schützen Wasserzähler öfters kontrollieren Für alle Gebrechen der Wasserleitung, die bis zum Hausabsperrschieber (Salbach) entstehen, ist die Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf zuständig. Defekte nach dem Hausabsperrschieber (Salbach) sowie die Innenleitungen, die nach dem Wasserzähler eingefroren oder durch Frost beschädigt sind, betreffen die Hauseigentümer. In diesem Fall ist dringend ein Installateur zu verständigen.

4 Seite 4 Schneeräumung Die Pflichten der Anrainer gemäß 93 StVO Wer wann und wo räumen muss Der Winter ist da und damit wird in vielen Gemeinden nahezu jährlich die Frage aufgeworfen, wer für die Schneeräumung der Gehsteige zuständig ist. Auf diese Frage geben KOMMUNAL und der 93 der StVO 1960 eine eindeutige Antwort. Gemäß 93 Abs.1 StVO haben die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als drei Meter vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Dabei ist es unerheblich, ob der Gehsteig unmittelbar an die Liegenschaftsgrenze angrenzt oder ob dazwischen noch ein Grünstreifen besteht. Für weiter als drei Meter von der Liegenschaftsgrenze entfernt gelegene Gehsteige und Gehwege gilt die vorgenannte Regelung nicht; hier wird die Reinigungspflicht nach den straßenverwaltungsrechtlichen Vorschriften bzw. nach 1319a ABGB zu beurteilen sein. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind weiters die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften. Dabei kommt es jedoch nicht auf die Widmung als land- und forstwirtschaftliches Grundstück, sondern auf ihre Nutzung an. Das bedeutet, dass auch für Baugrundstücke, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden also noch unbebaut sind diese Ausnahmeregelung gilt. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten. Bei einem für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam zu benützenden Geh- und Radweg ( 52 lit. b Z.17a lit.a StVO) ist lediglich der Straßenrand in der Breite von einem Meter vom Anrainer zu säubern und zu bestreuen. Bei einem Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Radfahrverkehr getrennt geführt wird ( 52 lit.b Z.17a lit.b StVO) ist hingegen der für den Fußgängerverkehr bestimmte Teil des Geh- und Radweges vom Anrainer im Drei-Meter-Bereich zu säubern und zu bestreuen. Weiters umfasst die Schneeräumungspflicht nach 93 StVO auch die Abfuhr der Schneeanhäufungen und zwar nicht nur hinsichtlich des witterungsbedingt dort liegenden Schnees, sondern auch auf den durch einen Schneepflug der Straßenverwaltung auf den Gehsteig verbrachten Schnee (VwGH , 88/18/0314). Quelle: Zeitung KOMMUNAL, Verfasser des Artikels: Dr. Roman Häußl

5 Seite 5 Heizkostenzuschuss 2013/2014 Die Landesregierung hat auch heuer wieder beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2013/2014 in der Höhe von 150,00 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. April 2014 beantragt werden. Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten: - AusgleichszulagenbezieherInnen - BezieherInnen einer Mindestpension nach 293 ASVG - BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt - BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. - sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt Antragsformular und Richtlinien können auch im Internet unter der Adresse abgerufen werden. Vermeiden Sie Energieverluste. Mit dem EVN Thermografie-Paket. Mangelhafte Dämmung hat oft hohe Heizkosten, unbehagliches Raumklima und sogar Schimmelbildung zur Folge. Mit einer Thermografie können Sie Ihre Energieverluste aufdecken und erhalten damit die Basis für notwendige Sanierungsmaßnahmen. Das Thermografie-Paket der EVN beinhaltet neben umfassenden thermografischen Live-Aufnahmen und einer Dokumentation der Thermografie auch die professionelle Beratung durch EVN-Experten sowie einen detaillierten Bericht samt Sanierungsempfehlung. Jetzt Beratungstermin vereinbaren: energieberatung@evn.at oder Die EVN ist immer für mich da.

6 .WISSEN SCHÜTZT der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf Seite 5 Im Schutz der Finsternis Im Herbst setzt die Dämmerung schon zeitig ein. Während viele noch arbeiten, suchen sich Einbrecher am Abend im Schutz der Dunkelheit ihre Tatorte aus. Sie kommt jedes Jahr wieder, die Zeit der Dämmerungseinbrüche. Wie können Sie sich davor schützen? Hier unsere Tipps: Viel Licht sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung in einem Zimmer das Licht eingeschaltet lassen; Bei längerer Abwesenheit Zeitschaltuhren verwenden und unterschied-liche Einschaltzeiten für die Abendstunden programmieren. Im Außenbereich Bewegungsmelder und starke Beleuchtung anbringen, damit das Licht anzeigt, wenn sich jemand dem Haus nähert. Bei längerer Abwesenheit einen Nachbarn ersuchen, die Post aus dem Briefkasten zu nehmen, um das Haus oder die Wohnung bewohnt erscheinen zu lassen. Aus demselben Grund im Winter Schnee räumen oder räumen lassen. Keine Leitern, Kisten oder andere Dinge, die dem Täter als Einstiegs- bzw. Ein-bruchshilfe dienen könnten, im Garten liegen lassen. Außensteckdosen ab- oder wegschalten. Lüften nur wenn man zu Hause ist, denn ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster und ganz leicht zu überwinden (trotz versperrbarer Fenstergriffe). Nehmen Sie vor der Anschaffung von mechanischen oder elektronischen Sicherungs-einrichtungen die kostenlose und objektive Beratung durch die Kriminalpolizeiliche Beratung in Anspruch. Zeigen Sie verdächtiges Verhalten in Ihrer Nachbarschaft unter der österreichweiten Rufnummer an. Sie können damit einen aktiven Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in Ihrer Region leisten. Landeskriminalamt NÖ Kriminalpolizeiliche Beratung Tel.: oder Mail: lpd-n-lkakriminalpraevention@polizei.gv.at -

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