Frau Hudler Herr Aigelsreiter

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1 AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Finanzen Abteilung Allgemeine Förderungen Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 An alle Gemeinden und Statutarstädte in Niederösterreich Beilagen F3-A-1708/ Bürgerservice-Telefon In Verwaltungsfragen für Sie da. Natürlich auch außerhalb der Amtsstunden: Mo-Fr 07:00-19:00, Sa 07:00-14:00 Uhr Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) ( ) Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Betrifft Heizkostenzuschuss 2011/2012 Frau Hudler Herr Aigelsreiter Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in Höhe von 130,-- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten: BezieherInnen einer Mindestpension nach 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen) BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

2 Nähere Einzelheiten (z.b. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass Anträge bis spätestens 30. April 2012 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können und diese Anträge von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft und unterfertigt werden. Der Antrag und die Belege aller Antragsteller müssen in Kopie von der Gemeinde zur etwaigen Einsichtnahme aufbewahrt werden. Wir ersuchen, die Daten der positiv beurteilten AntragstellerInnen in Excel- Tabellen (Sammellisten) einzutragen und diese Listen - um eine rasche Unterstützung gewährleisten zu können wöchentlich bis 10. Mai 2012 per (post.f3heizkosten@noel.gv.at) dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F3 zu übermitteln. Beigelegt sind: Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 2011/2012, sowie Technische Erläuterungen. Antragsformular und Richtlinien sind im Internet unter der Adresse abrufbar. Bezüglich des Downloads der Excel-Tabelle verweisen wir auf die beiliegenden Technischen Erläuterungen. Für Rückfragen stehen unter 02742/9005 Frau Hudler (Klappe 38224) und Herr Aigelsreiter (Klappe 13214), bezüglich Anweisungen Herr Ing. Schusta (Klappe 13241) gerne zur Verfügung. Wir ersuchen, auf den Heizkostenzuschuss in geeigneter Form in Ihrer Gemeinde hinzuweisen (Gemeindezeitung, Amtstafel, etc.). Mit bestem Dank für die Zusammenarbeit im Interesse der Betroffenen verbleiben wir mit freundlichem Gruß NÖ Landesregierung Landesrätin

3 F3-A-1708/ Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 2011/2012 Stand: Oktober Jede Person, die positiv beurteilt wurde, darf nur einmal in eine Liste eingetragen werden! Es ist unbedingt darauf zu achten, dass nach der Übermittlung einer Liste eine neue (leere) Liste begonnen wird, in der nur neue HeizkostenzuschussempfängerInnen enthalten sind. Vor dem wöchentlichen Rücksenden der Daten an uns unbedingt eine eigene Sicherungsdatei anlegen, die beim Gemeindeamt verbleibt. 2. Einkommensgrenzen: Bruttoeinkommensgrenze ist der geltende Richtsatz für die Ausgleichszulage ( 293 ASVG). 1. Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze (Brutto) für 2011: Alleinstehend 793,40 Alleinerziehend, 1 Kind 915,81 Alleinerziehend, 2 Kinder 1.038,22 Alleinerziehend, 3 Kinder * 1.160,63 Ehepaar, Lebensgefährten 1.189,56 Paar, 1 Kind 1.311,97 Paar, 2 Kinder 1.434,38 Paar, 3 Kinder * 1.556,79 3. erwachsene Person ** 396,16 * Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von 122,41 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird. ** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von 396,16 hinzuzurechnen. 2. Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze bei BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld etc. (Brutto) für 2011: Alleinstehend 925,10 Alleinerziehend, 1 Kind 1.067,83 Alleinerziehend, 2 Kinder 1.210,56 Alleinerziehend, 3 Kinder * 1.353,29 Ehepaar, Lebensgefährten 1.387,02 Paar, 1 Kind 1.529,75 Paar, 2 Kinder 1.672,48 Paar, 3 Kinder * 1.815,21 3. erwachsene Person ** 461,92 * Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von 142,73 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird. ** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von 461,92 hinzuzurechnen. 1

4 Einkommenshöchstgrenze bei BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld: Da diese Leistungen nur 12 mal im Jahr bezogen werden, ist der Ausgleichszulagenrichtsatz mit dem Faktor 1,166 zu vervielfachen (= x14:12): Der Richtsatz beträgt daher in diesen Fällen für Alleinstehende 925,10 für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften 1.387,02 und erhöht sich für jedes weitere Kind um je 142,73 und für jeden weiteren Erwachsenen um 461,92. Ab 1. Jänner 2012 werden voraussichtlich die Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG angehoben werden. Es gelten daher ab diesem Zeitpunkt die erhöhten neuen Ausgleichszulagensätze als Einkommensgrenzen, über die wir Sie rechtzeitig informieren werden! Ab 2. Jänner 2012 können Personen, die mit ihrem Einkommen dann unter diesen neuen Einkommensgrenzen liegen, einen Antrag stellen. 3. Prüfung der Einkommensgrenzen: Bei den BezieherInnen einer Ausgleichszulage ( 293 ASVG), die alleine in einem Haushalt wohnen bzw. verheiratet sind, und bei alleinerziehenden- bzw. verheirateten NÖ Familienhilfe-BezieherInnen erfolgte die Einkommensprüfung bereits durch andere Stellen. Daher muss von der Gemeinde das Einkommen bei diesen Personengruppen nicht noch einmal geprüft werden. Es ist lediglich der Bezug nachzuweisen (z. B. durch Vorlage des Pensionsbescheides, Vorlage eines Bewilligungsschreibens des Kinderbetreuungszuschusses bzw. eines Kontoauszuges). Das Einkommen muss hingegen geprüft werden bei AusgleichszulagenbezieherInnen und KinderbetreuungszuschussbezieherInnen, die mit einer weiteren Person (Enkel, Neffe,...), die über ein eigenes Einkommen verfügt, im gemeinsamen Haushalt leben Arbeitslosengeld- und NotstandshilfebezieherInnen KinderbetreuungsgeldbezieherInnen Als anrechenbares Einkommen gelten alle Einkünfte (auch Alimente und Waisenpensionen) des mit der antragstellenden Person im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners (Lebensgefährten) und der Kinder aller sonstigen mit der antragstellenden Person im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, wenn ein wirtschaftlich gemeinsam geführter Haushalt vorliegt. Beispiel: Erwachsener, erwerbstätiger Sohn lebt mit seiner Mutter, die Mindestpensionistin ist, im gemeinsamen Haushalt. Anrechenfreie Einkünfte: Alle in Punkt 5. der Richtlinie aufgezählten Einkünfte sind vom monatlichen Bruttoeinkommen abzuziehen. Ebenso sind von der antragstellenden Person monatlich zu zahlende Alimente von deren Bruttoeinkommen abzuziehen (im Gegenzug muss eine antragstellende Person, die Alimente erhält, diese zum ihrem Hauhaltseinkommen als Einkünfte hinzurechnen). Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich, auch wenn mehrere Anknüpfungspunkte, wie z.b. Arbeitslosengeldbezug und NÖ Kinderbetreuungszuschuss, vorliegen. 2

5 4. Bei Nichtangabe einer Kontoverbindung wird automatisch eine Postanweisung durchgeführt. 5. Härtefälle (gemäß Punkt 9. der Richtlinien) In berücksichtigungswürdigen Härtefällen kann der Antrag von der Gemeinde ausnahmsweise positiv entschieden werden, wenn die Einkommensgrenze um nicht mehr als 10,-- pro im Haushalt lebender Person überschritten wird. Bei allen anderen Härtefällen, bei denen die Einkommensgrenze um mehr als 10,-- pro Person überschritten wird, sind die komplett ausgefüllten Anträge samt den entsprechenden Nachweisen direkt der Abteilung Allgemeine Förderung F3 im Postwege zur Entscheidung vorzulegen (nicht in die Sammelliste eintragen!). 6. Information bei negativer Entscheidung AntragstellerInnen, deren Antrag negativ entschieden wurde, sind von der Gemeinde über diese Entscheidung zu informieren. 3

6 F3-A-1708/ Technische Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss 1. Antragsformular, Richtlinien und die für die Arbeit notwendige Excel-Datei können Sie aus dem Internet herunterladen: 2. Tragen Sie die Daten der positiv erledigten Anträge in die zutreffenden Spalten ein. Sie können sich dabei an der Zeile mit Herrn Muster-Berger orientieren. Beginnen Sie Ihre Eintragungen direkt unterhalb dieser Musterzeile. Zellen, die Sie nicht manipulieren sollen, sind gesperrt. 3. Senden Sie jede Woche eine Liste der neu gesammelten Daten per an 4. Als letzter Übermittlungstermin ist der 10. Mai 2012 vorgesehen. Spezielle Hinweise zur Arbeit mit der Excel-Tabelle: Die Datei sammelliste.xls eignet sich ausschließlich für die Bearbeitung mit dem Programm Microsoft Excel. Bitte öffnen Sie die Datei mit keiner anderen Software! Die Tabellen müssen automatisch gelesen und ausgewertet werden können. Daher sind in die Tabelle nur die maßgeblichen Daten einzutragen. Für die Arbeit nicht notwendige Manipulationen haben zu unterbleiben. Dazu zählt insbesondere das Einfügen weiterer Tabellenblätter, das Löschen der Kopfzeilen (auch die Zeile Muster-Berger muss unverändert stehen bleiben) oder der Spalte links mit der fortlaufenden Nummer. Bitte unterlassen Sie weiters jegliche Art von Verzierungen, Verschönerungen, wie dicke Linien oder Hintergrundfarben. Schreiben Sie alle Einträge unmittelbar nacheinander abwärts in die Tabelle. Lassen Sie bitte keine Zeilen aus, bitte auch keinesfalls weitere Arbeitsblätter einfügen und dort Eintragungen vormerken. Sollte es wider Erwarten passieren, dass in vorgesehenen Bereichen keine Eintragungen möglich sind, so wenden Sie sich bitte an die unten stehende Adresse. Versuchen Sie keine eigenmächtigen Reparaturen der Liste! Melden Sie nur die positiv erledigten Anträge und auch diese nur einmal. Jeder Heizkostenzuschussempfänger darf somit nur 1x in einer übermittelten Sammelliste aufscheinen. Senden Sie jede Woche eine neue Liste, in der nur neu gesammelte Daten enthalten sind. Keinesfalls darf eine bereits an uns übermittelte Liste fortgeschrieben und dann nochmals übersendet werden! Es ist jede Woche eine neue Liste herunterzuladen und neu zu beginnen. 1

7 Bei der Eingabe des Geburtsdatums ist Folgendes zu beachten: Das Geburtsdatum ist in der Form tt.mm.jjjj einzugeben. Postleitzahlen bestehen aus vier Ziffern ohne A-. Nur österreichische Bankverbindungen können verarbeitet werden. Bankleitzahlen bestehen aus fünf Ziffern. Kontonummern ohne führende Nullen eintragen. Unterlassen Sie Leerräume, Bindestriche, Schrägstriche etc. innerhalb, vor und nach der Kontonummer (also maximal elf Ziffern, je nach Vorgabe des Kreditinstitutes). Kontonummern bestehen aus maximal 11 Ziffern. Wenn keine Bankverbindung bekannt ist, lassen Sie das Feld Bankleitzahl und Kontonummer komplett frei. Die Auszahlung erfolgt dann per Postanweisung. Bedenken Sie bitte, dass Bankanweisungen billiger als Postanweisungen sind. Im Prinzip sollte immer dort, wo dies möglich ist, auch eine Bankverbindung angeführt werden. Die Gemeindenummer beginnt bei allen NÖ Gemeinden mit 3 und hat insgesamt fünf Stellen. Senden Sie jede Excel-Tabelle ausschließlich per an post.f3heizkosten@noel.gv.at. Verwenden Sie dazu ein Programm Ihrer Wahl (z.b. Outlook oder Outlook Express) und hängen Sie die.xls Datei als Attachement an. Bitte verwenden Sie nicht die Funktion Senden im Programm Excel. Zwecks Überprüfung der Vollständigkeit der bei uns eingelangten Anträge senden Sie uns bitte in der Zeit zwischen 10. Mai und 10. Juni 2012 ein kurzes mit der Anzahl aller von Ihrer Gemeinde in der Heizsaison 2011/2012 übermittelten Anträge. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ing. Wilfrid Schusta, post.f3heizkosten@noel.gv.at bzw Wir helfen bei Unklarheiten gerne! 2

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