ANTRAG. auf Gewährung einer Familienförderung. auf Weitergewährung einer Familienförderung
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- Roland Heidrich
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1 ANTRAG auf Gewährung einer Familienförderung auf Weitergewährung einer Familienförderung in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Oberwart!! V O M F Ö R D E R W E R B E R A U S Z U F Ü L L E N!! Familienname und Vorname des Vaters: Derzeitiger Hauptwohnsitz: PLZ Ort Straße: Hausnummer: Staatsbürgerschaft: Telefonnummer: Familienname und Vorname der Mutter: Derzeitiger Hauptwohnsitz: PLZ Ort Straße: Hausnummer: Staatsbürgerschaft: Telefonnummer: Im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder: Im Zusicherungsfall Anweisung der Kinderbetreuungsförderung auf folgendes Konto Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: BIC: Ich (wir) erkläre(n), dass meine (unsere) Angaben in diesem Antrag richtig und vollständig sind Datum und Unterschrift
2 Von der Kinderbetreuungseinrichtung auszufüllen Hiermit wird bestätigt, dass die Kinder Stempel/Unterschrift Kinderbetreuungseinrichtung Abgabebestätigung für Förderwerber Der Antrag von Frau/Herrn, Kinder wurde auf Vollständigkeit geprüft und am von zur weiteren Bearbeitung übernommen. Stempel/Unterschrift Kinderbetreuungseinrichtung
3 Vom Förderwerber auszufüllen E I N K O M M E N S B E R E C H N U N G Lebensform: alleinstehend Anzahl der Kinder: Ehepaar/Lebensgemeinschaft Position: Selbstständig Einkommen Unselbstständig Einkommen Kinderbetreuungsgeld Einkommen Sozialhilfe Einkommen GESAMT: Arbeitslosenentgeld Einkommen Notstandshilfe Einkommen Alimente Einkommen Sonstiges Einkommen Von der Buchhaltung der Stadtgemeinde Oberwart auszufüllen Hauptwohnsitz des Förderwerbers im angegebenen Objekt ja nein Gewichtungsfaktoren: 1. Erwachsener Erwachsener...0,8 Alleinerzieher...1,4 Kinder bis inkl. 10 Jahre...0,4 Kinder von 11 bis 14 Jahren...0,6 Kinder ab 15 Jahren...0,8 Berechnung: 1000,00 x Berechnetes Einkommen: F Ö R D E R F Ä H I G: ja nein
4 Bezahlte Beiträge: GP.: Kind GP.: Kind 2 Förderbarer Restbetrag GP.: Kind 3 Förderbarer Restbetrag GP.: Kind 4 Förderbarer Restbetrag Förderbarer Gesamtbetrag 20 % 45 % FÖRDERBEITRAG: Unterschrift Zahlungsanweisung Name: GPNummer: Betrag: Betrag kann angewiesen werden!!! Der Bürgermeister
5 Familienförderungsrichtlinien der Stadtgemeinde Oberwart für Mehrkinderfamilien Allgemeines In Erkenntnis der Wichtigkeit der Förderung von Familien, stellt die Stadtgemeinde Oberwart Mittel zur Verfügung, um Eltern (Erziehungsberechtigte) mit mindestens zwei Kindern, die eine Kinderbetreuungseinrichtung der Stadtgemeinde besuchen, zur Verfügung. Die Förderung kann immer nur für das laufende Kindergartenjahr gewährt werden. Die jeweiligen Fristen sind den Antragsformularen zu entnehmen. Für die Förderung können ausschließlich die Monate September bis Juni herangezogen werden. Für die Sommermonate Juli und August wird keine Förderung gewährt. Förderwerber Als Förderwerber kommen ausschließlich Alleinerzieher bzw. in Ehe oder Lebensgemeinschaft lebenden Personen mit zumindest zwei unterhaltsberechtigten Kindern, die ihren ordentlichen Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Oberwart haben, in Frage. Als Kinder gelten die Nachkommen, Stiefkinder, Wahlkinder sowie Pflegekinder. Die Förderung wird grundsätzlich nur gewährt, wenn das Familiennettoeinkommen unter dem, mit den Gewichtungsfaktoren multipliziertem Basisschwellenwert liegt. Basisschwellenwert: 1.000,-- Gewichtungsfaktoren: 1. Erwachsener Erwachsener...0,8 Alleinerzieher...1,4 Kinder bis inkl. 10 Jahre...0,4 Kinder von 11 bis 14 Jahren...0,6 Kinder ab 15 Jahren...0,8 Als Familiennettoeinkommen im Sinne dieser Richtlinie gilt das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder und eines Lebensgefährten/einer Lebensgefährtin einschließlich Unterhaltszahlungen, Arbeitslosen-, und Notstands- und Sondernotstandshilfe. Die Familienbeihilfe zählt nicht zum Familiennettoeinkommen. Berechnungsbeispiel Familie mit 2 Kindern unter 10 Jahren Familiennettoeinkommen: 2.580, ,-- (=Basisschwellenwert) x 2,6 (= 1+0,8+0,4+0,4)= 2.600,-- Somit liegt das Familiennettoeinkommen unter dem errechneten Schwellenwert und die Förderung wird gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch!!!!!!!!!!!!!! Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind kommen folgende Fördersätze zur Anwendung: 1. Kind (Lebensalter) es wird keine Förderung gewährt 2. Kind (Lebensalter) 20% der bezahlten Erziehungsbeiträge (nach Abzug der ) ab dem 3. Kind (Lebensalter) 45% der bezahlten Erziehungsbeiträge (nach Abzug der ) Die Förderung wird für alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Oberwart gewährt. Es können nur vollständig eingebrachte Anträge behandelt werden!!!!!!!!!!!!!!!
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