Vollzugsdienst. Der BSBD. Fachteil: Altershöchstgrenzen für die Verbeamtung. Fachzeitschrift für die Bediensteten des Justizvollzugs E 5604

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1 Vollzugsdienst Der Fachzeitschrift für die Bediensteten des Justizvollzugs E / Jahrgang BSBD Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands dbb dbb-chef Klaus Dauderstädt: Ein starker öffentlicher Dienst braucht ein starkes Beamtentum Tarifeinheitsgesetz ist Frontalangriff auf den dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften Seite 1 Der BSBD Hessen sagt nein zu Nullrunde und Stellenabbau Landesbeschäftigte wollen geplante Nullrunde nicht mittragen Seite 34 Ideologische Gewalttäter und akute Personalnot prägen die Situation im NRW-Strafvollzug Zusätzliche Aufgaben nicht ohne Personalausgleich zu bewältigen Seite 49 Bayern Sommerliche Impressionen von der JVA Brandenburg an der Havel Hamburg Foto: BSBD Fachteil: Altershöchstgrenzen für die Verbeamtung Thüringen

2 INHALT BUNDESVORSTAND 1 Ein starker öffentlicher Dienst braucht ein starkes Beamtentum 1 Plädoyer für gleiche Berufschancen von Frauen und Männern 2 BSBD-Arbeitskreis Tarif tagte in Eisenach 3 Europa wächst zusammen Themenland Slowakei 4 Die weitere gewerkschaftspolitische Strategie beraten BSBD-Hauptvorstand tagte in Eisenach Mitglied im BSBD Gewerkschaft Strafvollzug Bundesvorsitzender Anton Bachl bachl@bsbd.de Stellv. Bundesvorsitzende Petra Gerken-Wolf bsbd-frauen@bsbd.de tarif@bsbd.de Stellv. Bundesvorsitzender Wolfgang Jänicke Stellv. Bundesvorsitzender Friedhelm Sanker Stellv. Bundesvorsitzender Franz-Josef Schäfer dbb beamtenbund und tarifunion Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) wolfjnicke@aol.com fsanker@t-online.de eu@bsbd.de Schriftleitung Burghard Neumann vollzugsdienst@t-online.de LANDESVERBÄNDE 5 Baden-Württemberg 17 Bayern 19 Berlin 26 Brandenburg 29 Hamburg 34 Hessen 42 Mecklenburg-Vorpommern 45 Niedersachsen 49 Nordrhein-Westfalen 63 Rheinland-Pfalz 68 Saarland 72 Sachsen 73 Sachsen-Anhalt 78 Thüringen FACHTEIL 81 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Altershöchstgrenzen für die Verbeamtung Landesverbände Vorsitzende Baden-Württemberg Alexander Schmid Alex.Bodman@web.de Bayern Ralf Simon post@jvb-bayern.de Berlin Thomas Goiny thomas.goiny@berlin.de Brandenburg Rainer Krone bsbdbrb@t-online.de Bremen Werner Fincke werner.fincke@jva.bremen.de Hamburg Thomas Wittenburg thomas.wittenburg@lvhs-hamburg.de Hessen Birgit Kannegießer vorsitzende@bsbd-hessen.de Mecklenburg-Vorpommern Hans-Jürgen Papenfuß hans_j_papenfuss@me.com Niedersachsen Uwe Oelkers uwe.oelkers@vnsb.de Nordrhein-Westfalen Peter Brock bsbd-p.brock@t-online.de Rheinland-Pfalz Winfried Conrad bsbd.winfried.conrad@t-online.de Saarland Markus Wollscheid M.Wollscheid@justiz.saarland.de Sachsen René Selle rene.selle@bsbd-sachsen.de Sachsen-Anhalt Uwe Bülau uwe.buelau@bsbd-lsa.de Redaktionsschluss für die Ausgabe 4-5/2015: 15. September 2015 Schleswig-Holstein Michael Hinrichsen hinrichsen@bsbd-sh.de Thüringen Jörg Bursian post@bsbd-thueringen.de

3 DER VOLLZUGSDIENST 3/2015 RHEINLAND-PFALZ 63 Der Gesetzesentwurf ist zu begrüßen AG Frauen erörtert Gesetzesvorlage Der Referentenentwurf des Landesgesetzes zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst war Erörterungsthema in der Arbeitsgruppe. Intensiv wurden die gesetzlichen Neuerungen diskutiert. Handlungsbedarf wurde insbesondere gesehen im Bereich der geplanten Freistellungsregelung. Hier sieht die neue Gesetzesvorlage lediglich eine Empfehlung durch die Landesregierung vor, wünschenswert wäre aber eine Regelung analog der Freistellung von Personalräten. Begrüßt wurde die Regelung, dass das Amt der Gleichstellungsbe- Beate Teusch-Martins, Sprecherin der AG Frauen. Foto: BSBD RLP auftragten zukünftig ausgeschrieben werden muss, ein Vorschlagsrecht für das Amt fehlt jedoch. Insgesamt, so die Sprecherin der Arbeitsgruppe, Kollegin Beate Teusch- Martins, sei der Gesetzesentwurf jedoch zu begrüßen. AG Sozialer Dienst tauscht Erfahrungen aus Die Mitglieder der AG Sozialer Dienst nahmen die geplante Zusammenkunft in Ludwigshafen zum Anlass, sich mit dem Fachgruppenvertreter für die Sozialen Dienste in Baden- Württemberg, Kollege Sven Bröhl, zu treffen. Kollege Bröhl, der in der JVA Mannheim tätig ist, informierte die rheinlandpfälzischen Kolleginnen und Kollegen sehr ausführlich über die aktuelle Situation im Bundesland Baden-Württemberg. Dienstpostenbewertung und die Standards im Sozialen Dienst standen im Mittelpunkt der Erörterung. Aber auch die Beförderungssituation, die personelle Ausstattung und die allgemeine Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter standen auf der Themenliste. Beide Seiten verständigten sich diese Art der Treffen zu wiederholen. Die jungen Kolleginnen und Kollegen der neuen Arbeitsgruppe Ausbildung. Foto: BSBD RLP Ausbildungsverkürzung wird nicht akzeptiert AG Ausbildung hat Arbeit aufgenommen Bei dem mit Minister und Staatssekretär geführten Gespräch zu Beginn des Jahres wurde auch die geplante Ausbildungsverkürzung erörtert. Die Gewerkschaft Strafvollzug machte gegenüber der Hausspitze des Ministeriums deutlich, dass eine Verkürzung der Ausbildung von bisher 24 Monaten auf 20 Monate nicht hingenommen wird. Einigkeit bestand aber darüber, die jetzigen Ausbildungsinhalte kritisch zu beleuchten, inwieweit sie noch den Anforderungen an einen modernen Justizvollzug gerecht werden. Staatssekretär Dr. Kopf lud die Gewerkschaftsvertreter ein, Ideen, Anregungen, Wünsche und Kritik in die derzeitige Neukonzeption der Ausbildung mit einfließen zu lassen. Dem wird der BSBD gerecht durch die Einrichtung einer kompetenten und motivierten Arbeitsgruppe bestehend aus jungen Kolleginnen und Kollegen, die erst vor wenigen Jahren ihre Ausbildung beendet haben. Zu einem ersten Treffen kam die Gruppe nach Wittlich, weitere Arbeitssitzungen werden folgen. Über die Ergebnisse werden wir berichten. AG Frauen zu Besuch in der Uni in Mainz Entwurf des neuen Landesgleichstellungsgesetzes wird erwartet Neun Kolleginnen der Arbeitsgruppe machten sich auf den Weg nach Mainz, um an der dortigen Universität einen Gesprächstermin im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung wahrzunehmen. Als sehr kompetente Gesprächspartnerin informierte Frau Barbara Lampe, stellvertretende Leiterin des Zentrums, die Arbeitsgruppenmitglieder über die Arbeit des Zentrums. Frau Lampe warb insbesondere für das Kontaktstudium Gender Working, ein Angebot des wissenschaftlichen Zentrums. Bestehender Blick in die Gesprächsrunde. Informationsbedarf von Gleichstellungsbeauftragten und Frauen kann gedeckt werden über die Homepage Sehr intensiv wurde die aktuelle Situation der Gleichstellungsbeauftragten in den Vollzugseinrichtungen des Landes erörtert. Kritisch angemerkt wurde, dass das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in den Vollzugseinrichtungen sehr unterschiedlich mit Leben erfüllt wird. Frau Gisela Zwigart-Hayer informierte die anwesenden AG Teilnehmerinnen noch über das Programm der individuellen Bildungsförderung im Justizvollzug. Barbara Lampe. Fotos (2): BSBD RLP

4 64 RHEINLAND-PFALZ DER VOLLZUGSDIENST 3/2015 Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wichtiges Anliegen Konstruktive und sinnvolle Vorschläge werden umgesetzt Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz, im BSBD-Interview Sehr geehrter Herr Minister: 1. Wie haben Sie in Ihrem früheren Leben, als Sie noch nicht Minister waren, den Strafvollzug, sozusagen von außen, gesehen. Gab es Berührungspunkte und wie sehen Sie den Justizvollzug heute? Bereits vor meiner Zeit als Minister habe ich den Strafvollzug als wichtigen Bestandteil unserer Justiz schätzen gelernt. So hatte ich beispielsweise anlässlich eines Besuchs in der Jugendstrafanstalt Wittlich Gelegenheit, einen Eindruck von der besonderen Situation des im Strafvollzug arbeitenden Personals wie auch der inhaftierten Menschen zu erhalten. Wir haben diesen Besuch zum Anlass genommen, der Jugendstrafanstalt einige Sportgeräte zu stiften. Darüber hinaus erinnere ich mich, dass die von mir bezogene Zeitschrift Neue Juristische Wochenschrift (NJW) regelmäßig durch eine Vollzugsanstalt gebunden wurde. Den auf verschiedenen Ebenen bereits damals erhaltenen guten Eindruck, sehe ich in meiner heutigen Funktion vielfältig bestätigt. 2. Es hat 100 Jahre gedauert um ein bundeseinheitliches Strafvollzugsgesetz zu schaffen. Das Inkrafttreten des StVollzG war 1977 ein riesiger Erfolg für den Strafvollzug. Wie beurteilen Sie die föderale Zersplitterung des Justizvollzuges in Deutschland und welche Vor- bzw. Nachteile sehen Sie? Seit dem 1. September 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug nach Artikel 70 Abs. 1 GG bei den Ländern. Fast alle Länder haben davon inzwischen Gebrauch gemacht und neue Vollzugsgesetze erlassen. Rheinland-Pfalz hat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz, das am 1. Juni 2013 in Kraft getreten ist, ein besonders modernes Gesetz geschaffen. Das möchte ich auf keinen Fall mehr missen. Auch auf vielen anderen Rechtsgebieten gibt es unterschiedliche Landesgesetze. Das ist Ausfluss unseres föderalen Staatsgebildes, das von der Verfassung vorgegeben ist. 3. Der Justizvollzug ist und war bekanntermaßen nicht der positive Imageträger des Öffentlichen Dienstes und fühlt sich seit jeher von der Politik benachteiligt, manchmal sogar vergessen. Dies lässt sich anhand von Fakten sogar belegen. (Schlechte Beförderungsmöglichkeiten, geringere Zulagen als die Polizei, Arbeit bis 67 für einen großen Teil der Bediensteten, etc.) Wie ist Ihr Eindruck und was können Sie tun, um dieser Fehlentwicklung abzuhelfen? Einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Strafvollzug fühlen sich ohne Minister Prof. Dr. Gerhard Robbers. Foto: MJV RLP objektivierbaren Grund von der Politik benachteiligt. Die Beförderungsmöglichkeiten sind nicht schlechter als für vergleichbare Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes. Der Allgemeine Vollzugsdienst steht sogar besser da. Das zweite Einstiegsamt beginnt in allen Fachrichtungen mit der Besoldungsgruppe A 6. Nicht so im Allgemeinen Vollzugsdienst. Hier liegt die Eingangsbesoldung bei A 7. In Rheinland-Pfalz bleibt es für den Allgemeinen Vollzugsdienst ohne Einschränkungen bei der Altersgrenze von 60 Jahren. Nicht so bei der Polizei. Man muss dies und die unterschiedlichen Belastungen von Polizei und den Bediensteten im Justizvollzug im Zusammenhang sehen, wenn man etwa die Angleichung von Polizeizulage und Gitterzulage fordert. 4. Die Gewerkschaft Strafvollzug hat in der Vergangenheit immer eine konstruktive Rolle als größte Fachgewerkschaft des Justizvollzuges wahrgenommen. Sie hat auf Fehlentwicklungen und Missstände hingewiesen, denen man entweder gar nicht oder erst gefolgt ist, als es zu spät war, z.b. bei Personalnot und Sicherheitsmängel. Erst nach dem Ausbruch in der JVA Trier im Jahr 2000 hat man das Personal erheblich aufgestockt. Drogenkonsum im Vollzug, Stichwort Drogenhunde oder psychisch auffällige und gefährliche Gefangene, eine überzogene Bürokratie bei gleichzeitigem Personalabbau sind die Themen, die uns als Interessenvertretung beschäftigen. Wie sehen Sie die Rolle des BSBD und wie stehen Sie zu unseren Forderungen? Der Personalabbau im Strafvollzug ist Folge der in der rheinland-pfälzischen Verfassung verankerten Schuldenbremse. Davon sind alle Bereiche des öffentlichen Dienstes betroffen. Die bislang erfolgten Einsparungen haben die Sicherheit in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen nicht beeinträchtigt. Überzogene Bürokratie konnte ich bislang in meinem Geschäftsbereich nicht feststellen. Die Anschaffung von Drogenspürhunden müsste durch einen weiteren Personalabbau erkauft werden. Das lehne ich ab. 5. Der Justizvollzug ist ein sehr komplexes Gebilde mit vielen unterschiedlichen Akteuren und Berufsgruppen. Dass der BSBD in den letzten Jahrzehnten einige Erfolge zugunsten des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes erreichen konnte freut uns sehr. Leider finden wir bei unseren Forderungen für die vielen anderen Berufsgruppen im Vollzug mit deren Sorgen und Nöten wenig Gehör, z.b. beim 3. und 4. Einstiegsamt. Was möchten Sie zu tun, um auch für die bislang benachteiligten, aber durchweg hoch qualifizierten Berufsgruppen im Vollzug die seit langem überfälligen Verbesserungen auf den Weg zu bringen? Der Stellenkegel ist vom Haushaltsgesetzgeber vorgegeben und für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes derselbe. Daher vermag ich auch insoweit keine Benachteiligung festzustellen. Ich setze mich aber weiterhin für eine stetige Verbesserung auch im Personalsektor ein. 6. Gesunderhaltung der im Vollzug beschäftigten Menschen ist uns eine Herzensangelegenheit, die wir seit

5 DER VOLLZUGSDIENST 3/2015 RHEINLAND-PFALZ 65 vielen Jahren mit vielen Aktivitäten (Entwicklung von Konzepten zur verbesserten Mitarbeiterführung, etc.) verstärkt verfolgen. Leider finden wir bisher beim Dienstherrn mit unseren Vorschlägen, die sehr hilfreich sein können um Demotivation abzubauen und die Krankenstände zu verringern, keinen Widerhall. Man hört uns an, Konsequenzen daraus sind aber nicht erkennbar. Wie wichtig ist Ihnen die Gesunderhaltung unserer Mitarbeiter und wie werden Sie mit unseren Konzepten und Vorschlägen umgehen, die irgendwo in einer ministeriellen Schublade schlummern? Seit dem besteht zwischen dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Hauptpersonalrat die Dienstvereinbarung über Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz (Alkohol, Medikamente, Drogen). Ziel der Dienstvereinbarung ist es, die Gesundheit der Bediensteten zu erhalten, dem Suchtmittelmissbrauch (Alkohol, Medikamente, Drogen) entgegen zu wirken und Bediensteten, die durch den Konsum von Suchtmitteln gefährdet oder abhängig sind, rechtzeitig Hilfe anzubieten, einen Stufenplan bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten festzulegen und damit für alle Beteiligten ein einheitliches und durchschaubares Verfahren zu schaffen sowie die Gleichbehandlung aller Bediensteten sicherzustellen, die Arbeitssicherheit zu erhöhen und eine Senkung der durch Suchtmittelmissbrauch verursachten Fehlzeiten zu erreichen. Ebenfalls am trat die Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement in Kraft. Ziel dieser Dienstvereinbarung ist es, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges zu erhalten und zu fördern sowie dabei zu helfen, gesundheitliche Probleme zu überwinden und so eine langfristige Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie dient dazu die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, zu verbessern und gegebenenfalls wiederherzustellen, die Arbeitszufriedenheit und -motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu steigern sowie die betrieblich beeinflussbaren Fehlzeiten und Krankheitsrisiken zu reduzieren. Wie alle Bediensteten können die Bediensteten des Strafvollzugs an allen von der Landesregierung angebotenen Fortbildungen und Schulungen zum Thema Gesundheit teilnehmen. Sofern darüber hinaus von anderen Institutionen Fortbildungs- und Schulungsangebote vorhanden sind, bestehen nach Prüfung im Einzelfall ebenfalls Teilnahmemöglichkeiten. Insbesondere für den Justizvollzug wird aber für alle Justizvollzugseinrichtungen darüber hinaus ein spezielles Angebot der Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz vorgehalten. Neben diesen, den Bediensteten aller Justizvollzugseinrichtung zur Verfügung stehenden Angeboten, werden in den Justizvollzugseinrichtungen selbst noch verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen durchgeführt. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass einige Angebote auch von Bediensteten anderer Justizvollzugseinrichtungen genutzt werden. Allgemein gilt, dass den Bediensteten jederzeit der Betriebsarzt und die Sanitätsabteilungen, die Bediensteten des psychologischen Dienstes und der Seelsorge als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Viele Bedienstete nehmen an Erste-Hilfe- Kursen teil. Weiter wird durch allgemeine und anlassbezogene Mitarbeitergespräche und diesbezügliche Schulungen eine Behördenkultur gefördert, die Stress situationen vorbeugt und die Möglichkeit eröffnet, auf bestehende oder sich abzeichnende Probleme schnell reagieren zu können. Ebenso stehen kollegiale Ansprechpartner sowohl für dienstliche als auch für private Krisen zur Verfügung. Gegenwärtig wird im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Gesundheitsmanagement einer Überprüfung unterzogen, die in diesem Jahr noch abgeschlossen werden soll. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden sodann in die Überprüfung der beiden genannten Betriebsvereinbarungen münden. Zusammen mit dem BSBD fördert das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Forschungsvorhaben Gesundheitsfördernde Führungskompetenz. Dabei handelt es sich um eine Doktorarbeit im Fachgebiet Psychologie an der Universität Trier. Doktorand ist ein früherer Bediensteter der Jugendstrafanstalt Wittlich, der die Auswirkungen unterschiedlichen Führungsverhaltens auf die Gesundheit der Bediensteten untersucht. In diesem Rahmen werden Erhebungen in Justizvollzugseinrichtungen durchgeführt. Das Forschungsvorhaben wurde auf einer Anstaltsleitertagung vorgestellt und die Anstalten wurden um Unterstützung gebeten. Die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Schlussfolgerungen sind deshalb derzeit noch nicht möglich. Die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Geschäftsbereichs ist mir ein wichtiges Anliegen. In den Schubladen des Ministeriums schlummert deshalb auch nichts, wie die Fragestellung fälschlich behauptet. Im Gegenteil: alle konstruktiven Vorschläge werden von dem Ministerium aufmerksam entgegengenommen und wenn sinnvoll auch umgesetzt. Zukunft des rheinland-pfälzischen Justizvollzuges: Die Hoffnung stirbt zuletzt Kurzinterview mit dem BSBD-Landesvorsitzenden Winfried Conrad Kollege Conrad, der neue Minister Prof. Robbers ist jetzt schon seit November 2014 im Amt und hat für die Zeitschrift Der Vollzugsdienst ein Interview gegeben. Sind Sie und Ihre Gewerkschaft mit der Arbeit des Ministers zufrieden? Zunächst darf ich mich bei dem Minister für die klaren Worte bedanken. Die Erwartungshaltung an den neuen Minister war groß. Begründet auch durch die Pressemitteilung der Ministerpräsidentin im November, die ankündigte, es werde sich etwas im Umgang miteinander ändern. Leider können wir eine Änderung im Umgang nicht erkennen. Klare Aussagen, wo Professor Robbers als Minister oder das Ministerium sich für die Bediensteten einsetzen möchte, vermissen wir sehr. Der Minister hat in seinem Interview den Personalabbau im Vollzug verteidigt und stellt fest, dass dadurch nicht die Sicherheit beeinträchtigt sei. Sehen Sie das auch so? Nein! Der ständige Personalabbau bei weiterhin wachsenden Aufgaben tangiert selbstverständlich die Sicherheit. Dankbar bin ich meinen Kolleginnen und Kollegen dafür, dass sie bisher versuchen durch Engagement und persönlichen Einsatz einen geordneten Dienstbetrieb und damit einhergehend auch die Sicherheit hinter und vor den Mauern aufrecht zu erhalten. Der neue Minister hat schon wie sein Vorgänger die Anschaffung von

6 66 RHEINLAND-PFALZ DER VOLLZUGSDIENST 3/2015 Drogenspürhunden abgelehnt. Sehen Sie für den Einsatz von justizeigenen Drogenspürhunden in Rheinland-Pfalz überhaupt noch eine Zukunft? In den an den Minister gestellten Fragen war das Thema Drogenspürhunde nur am Rande ein Thema. Leider ist der Minister offensichtlich nur den schon bekannten Ausführungen und Auffassungen seiner Berater im Ministerium gefolgt. Ich hätte mir ein objektives Prüfungsverfahren in der Angelegenheit gewünscht, eine Kosten-Nutzen-Analyse. Drogenkonsum in unseren Anstalten, insbesondere die der Landesvorsitzender Winfried Conrad. Foto: BSBD RLP Designerdroge Spice führt nicht nur zu extremen Reaktionen der Konsumenten sondern belastet auch erheblich das Personal u.a. auch durch häufigere Krankenhausbewachungen. Fast alle Bundesländer nicht nur die finanzstarken Länder haben eigene Drogenspürhunde mit Erfolg im Einsatz. Rheinland-Pfalz hat dies offensichtlich nicht nötig. Schade, obwohl eine Vielzahl von Politikern aller Parteien unsere Forderung nach geeigneten Mitteln zur Bekämpfung des Drogenkonsums hinter Gittern, auch die von Drogenspürhunden, unterstützen. Polnischer Strafvollzug setzt auf die elektronische Fußfessel Für den Vollzug von Kurz- und Ersatzfreiheitsstrafen denkbare Alternative für Rheinland-Pfalz In einem sehr interessanten Vortrag informierte General Pavel Nasilowski die Teilnehmer der BSBD- Seminargruppe in Danzig über die Erfahrungen und Vorteile der elektronischen Fußfessel. General Nasilowski ist seit einigen Jahren im polnischen Justizministerium für das Projekt der Haftvermeidung zuständig. Für dieses zukunftsweisende Projekt der flächendeckenden Anwendung der elektronischen Fußfessel im polnischen Vollzug wurde Polen im Jahre 2009 von der EU ausgezeichnet. Grund für die Einführung war ein enormer Vollstreckungsstau und die nicht entsprechende Unterbringung. 70 % der Gefängnisse waren noch vor dem Krieg gebaut worden und die Überbelegung erreichte ab dem Jahr 2000 Rekordniveau. Auf der Suche nach einer Lösung, ohne eine Gesetzesänderung vorzunehmen, wurde die Anwendung der elektronischen Fußfessel geprüft. Große Vorbehalte gegen die Einführung hatten die Vollzugsbediensteten, die um ihre Arbeitsplätze bangten. Gefangene mit einer Straflänge zwischen einem Monat und einem Jahr sollten mit der Fußfessel ausgestattet werden, dies betraf bei der Einführung 2009 im Durchschnitt fast Gefangene. Über Verurteilte warteten auf die Strafvollstreckung. Ein flächendeckendes, computergestütztes Überwachungssystem wurde geschaffen zusammen mit einem privaten Unternehmen. Die Zusammenarbeit beschränkt sich jedoch auf die technische Ausstattung, für die vollzuglichen Angelegenheiten sind auch weiterhin Vollzugskräfte zuständig. Finanziell ist die elektronische Fußfessel auch ein Erfolgsmodell. Die Haftkosten beliefen sich monatlich auf Zloty pro Gefangenen, der einmonatige Einsatz der Fußfessel jedoch nur auf 500 Zloty pro Kopf. Auch der Opferschutz wird berücksichtigt, bei Annäherungsversuchen kann oder wird das Opfer alarmiert. Die bisherigen Erfahrungen sind überwiegend positiv, so General Nasilowski. Landesvorsitzender Winfried Conrad dankte General Nasilowski für sein Fachreferat. Im Hinblick auf den sehr kos tenintensiven Vollzug von Kurz- und Ersatzfreiheitsstrafen könnte dieses Modell auch für den Vollzug in Rheinland- Pfalz eine denkbare Alternative sein, führte Conrad aus. Dem Minister ist die Gesundheit aller Mitarbeiter ein wichtiges Anliegen. Freut Sie solche Unterstützung? Sehr sogar, hier verfolgen der Minister und wir als Gewerkschaft die gleichen Ziele. Gespannt erwarten wir schon die Ergebnisse des Forschungsvorhabens gesundheitsfördernde Führungskompetenz. Wie sehen Sie die Zukunft des rheinland-pfälzischen Justizvollzuges? Die Hoffnung stirbt zuletzt! Foto: BSBD RLP Darlehen für: Beamte auf Lebenszeit/Probe Angestellte Pensionäre bis 58 Jahre alle Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst TOP - KONDITIONEN Persönliche Sofortberatung: Vermittelt: Jürgen Jäckel Am Husalsberg Wedemark Tel / Fax 05130/ jaeckel@beamtendarlehen-center.de

7 DER VOLLZUGSDIENST 3/2015 Landesvorsitzender Winfried Conrad übergibt ein kleines Dankeschön an Lech Walesa. Foto: MJV RLP BSBD-Gewerkschaftler trafen Lech Walesa Anlässlich des Seminars Europa wächst zusammen, Themenland Polen in Danzig traf eine Gruppe von rheinland-pfälzischen Vertretern der Gewerkschaft Strafvollzug den Gründer der polnischen Gewerkschaft Solidarność Lech Walesa zu einem Gedankenaustausch. Die Gruppe aus Rheinland-Pfalz wurde verstärkt von Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland und Thüringen. Ihr Gesprächspartner Lech Walesa war nicht nur der Vorsitzende der Gewerkschaft Solidarność sondern auch von 1990 bis 1995 polnischer Staatspräsident. Landesvorsitzender Winfried Conrad als Seminarleiter und Organisator und die über 40 Seminarteilnehmer diskutierten mit dem Friedensnobelpreisträger über die aktuelle Lage in Europa und die Zukunft der Gewerkschaften. Lech Walesa erläuterte in seiner immer noch engagierten Art und Weise wie es zu dem Zusammenbruch des Kommunismus in Polen kam und wie sich das östliche Land in Europa etablierte. Mit einer großen Abordnung nahmen auch die Kolleginnen und Kollegen der polnischen Strafvollzugsgewerkschaft NSZZ an dem Gespräch teil. Lech Walesa ließ es sich nicht nehmen mit den Teilnehmern lebhaft zu diskutieren und stand auch anschließend geduldig für Erinnerungsfotos zur Verfügung. Gewerkschaftschef Winfried Conrad bedankte sich bei dem 71-jährigen sehr herzlich für das fast neunzigminütige Gespräch und überreichte im Namen des rheinland-pfälzischen Landesverbandes einen BSBD-Wimpel und ein Weinpräsent. Der Vollzugsbeamte als Mensch Finanzminister Schäuble sagte mal: Regieren ist ein Rendevouz mit der Realität. Mein Gott, musste König Kurt in die Pfalz, in die Eifel und in den Hunsrück verliebt gewesen sein, denk ich da nur an den Betzenberg, an den Nürburgring und den Hahn. Wohl, bis über beide Ohren. Da konntet ihr sehen, ihr Rheinhessen, wo ihr bleibt. Und nun? Rien ne va plus. Alle Ministerien sind aufgerufen, Einsparungen vornehmen zu müssen. Der Uli Hoeneß hatte wenigstens den Schneid, die Konsequenzen aus seiner heimlichen Leidenschaft der Begierde ausgleichen zu können. Ich halte ja nichts von Einsparungen, am Ende kosten die mehr, als sie es wert waren. Warum das so ist, weiß ich nicht, da müsste man sich schon in der Politik umhören. Ich halte ja mehr von Einnahmen. Und vielleicht hätte ich da eine Idee. Nun gut, die Idee ist weder neu noch genial, denn wäre sie das, dann könnte ich mein ganzes irdisches Schaffen auf Pump aufbauen, ohne dass es einer bemerken würde. Mit den Bauten der neuen Vollzugsanstalten haben wir gleichzeitig auch großzügige Parkplatzflächen aus dem Boden gestampft, wo die Straßenverkehrsordnung noch etwas gilt. Deshalb sollten wir es so machen wie die klammen Kommunen, die für jeden Parkplatzzipfel Gebühren erheben. Selbstverständlich nicht für die Kolleginnen und Kollegen, die auf dem Dienstplan stehen, sonst würden ja die Krankenstände galaktische Formen annehmen, Forderungskatalog erstellt Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen formuliert Beim zweiten Treffen der Arbeitsgruppe Werk- und Werkaufsichtsdienst standen die Probleme der Laufbahn im Vordergrund. Sinnvoll sei es, das Heranziehen von Werkbediensteten zu Sonderdiensten auf ein Minimum zu reduzieren. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Leiter von Eigenbetrieben regelmäßig am Wochenende und im Nachtdienst eingesetzt werden und daraufhin in ihrem eigentlichen Tätigkeitsbereich Gärtnerei der JVA Zweibrücken. RHEINLAND-PFALZ 67 das Beamtentum sich quasi in Luft auflösen, und bevor man es merken würde, könnte es eventuell schon zu spät, nein, das wäre keine gute Idee. Gebühren würde ich ausschließlich für Besucher der Anstalten, wie Angehörige von Gefangenen, Anwälte, Touristen und dergleichen erheben. Als Lockmittel könnte man vielleicht die erste Stunde..., nein, sagen wir besser, die erste halbe Stunde kostenlos anbieten, aber danach sollte man schon so richtig zulangen und die ortsüblichen Gebühren erheben. Ich könnte an dieser Stelle ja eine Rechnung aufmachen, aber ich trau mich nicht. Rechnen war noch nie meine Stärke, das können sie im Ministerium viel besser, schließlich laufen dort alle Zahlen zusammen. Im Ministerium wissen sie einfach alles. Natürlich habe ich heimlich gerechnet, so ein Zahlengemenge aufs Blatt Papier gebracht. Da kam ein ganz schönes Sümmchen zusammen. Ich habe Wilhelmine, meiner Frau, das Blatt mit dem knallhart kalkulierten Zahlengemenge gezeigt. Die sind ganz schön..., da oben, meinte sie forsch. Dann rechnete Wilhelmine mir aus, wie man das Sümmchen noch verdoppeln, gar verdreifachen könnte, wenn man auch noch Gebühren von denen, die auf dem Dienstplan stehen, kassieren würde. Dann könnten sie endlich die Landstraße zu meiner Schwester sanieren. Ich wagte nicht mehr, Schorsch von der Idee zu erzählen, noch sonst jemandem. Mit Wilhelmine sprach ich drei Tage lang kein Wort. Dann sprang mir der Knopf vom Bund meiner Diensthose ab. Euer Valentin Wächter für den sie verantwortlich sind fehlen. Eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen und Forderungen wurden formuliert um diese dem Ministerium vorzutragen. Der Termin für ein Treffen steht schon fest. Wir werden weiter berichten. Foto: MJV RLP

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