Wegleitung Fremdsprachen an der Universität St.Gallen

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1 Wegleitung Fremdsprachen an der Universität St.Gallen Die Wegleitung wurde von Prof. Dr. Andreas Härter, Raffaella Strähl- D Ambrosio (M.A. HSG) und Dr. Seraina Buob erstellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Version: 15. Dezember

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sprachenkonzept der Universität St.Gallen Zweisprachiges Studium Die Fremdsprachen in der Studienarchitektur Kompetenz in zwei Fremdsprachen Erbringung Fremdsprachennachweise Anforderungen für Bachelor-Abschluss Anforderung für Master-Abschluss Sprachkurse und ECTS-Credits auf den verschiedenen Studienstufen Assessment-Stufe Bachelor-Ausbildung Master-Stufe Fördermassnahmen für fremdsprachige Studierende Anrechnung von externen Sprachnachnachweisen Fremdsprachen, die an der Universität St.Gallen gelehrt werden Fremdsprachen, die an der Universität St.Gallen nicht gelehrt werden Prüfungen Prüfungstermine zentral und dezentral Informationen in den Veranstaltungsmerkblättern Ordentliche Prüfungstermine und Nachholprüfungen Erbringen von Prüfungsleistungen Beschränkung der Anzahl Prüfungsversuche Sonderregelungen für Studierende ohne Deutschkenntnisse Regelungen auf Bachelor-Stufe Regelungen auf Master-Stufe FAQs FAQs von Seiten der Studierenden FAQs von Seiten der Dozierenden Anhang I:

3 1 Sprachenkonzept der Universität St.Gallen Im Blick auf die Internationalisierung der akademischen Welt, die wachsende studentische Mobilität und die Globalisierung des Arbeitsmarkts setzt die Universität St.Gallen konsequent auf Mehrsprachigkeit. Das Sprachenkonzept der Universität St.Gallen umfasst zwei Grundsätze: Zum einen verfügt die Universität St.Gallen über zwei Studiensprachen: Deutsch und Englisch. Je nach Programm wird schwerpunktmässig in der einen oder der anderen Sprache studiert. Zum andern weisen alle Studierenden der Universität St.Gallen als Teil ihrer Studienleistungen Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nach. Die Universität St.Gallen bietet im Kontextstudium Kurse und Prüfungen in neun Fremdsprachen. Nota bene Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen Die Universität St.Gallen bezieht sich in ihren Regelungen zu den Studienund Fremdsprachen auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) wurde vom Europarat entwickelt. Er hat den Zweck, den Spracherwerb, die Sprachanwendung und die Sprachkompetenz von Lernenden in Europa transparent und vergleichbar zu machen. Dazu formuliert der GER sechs Kompetenzniveaus, die nach den Teilqualifikationen der Sprachkompetenz (Leseverstehen, Hörverstehen, Schreiben und Sprechen) differenziert werden. Der GER bietet eine weltweit bekannte und nachvollziehbare Stufeneinteilung für die Dokumentation der individuellen Sprachkenntnisse. Nota bene Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) Eine genaue Beschreibung der einzelnen Kompetenzstufen finden Sie hier ( 1.1 Zweisprachiges Studium An der Universität St. Gallen gelten Deutsch und Englisch als Studiensprachen. Auf der Bachelor-Stufe wird in beiden Sprachen gelehrt und studiert. Das erste Studienjahr (Assessmentjahr) ist einsprachig; es wird im deutschsprachigen Track oder im englischsprachigen Track absolviert. Die Studierenden wählen die Studiensprache des Assessmentjahres selbst. Im weite- 3

4 ren Studium auf der Bachelor-Stufe ist in den Majors BWL, VWL und BIA ein Mindestanteil an Veranstaltungen des Fachstudiums in beiden Studiensprachen verpflichtend. Auf der Master-Stufe wird das Studium je nach Masterprogramm einsprachig Deutsch, einsprachig Englisch oder zweisprachig Deutsch/Englisch absolviert. Nota bene Studierende, welche bei Studienaufnahme keine Deutschkenntnisse nachweisen können, müssen im Verlauf ihres Studiums an der Universität St.Gallen in jedem Fall Deutschkenntnisse erwerben und nachweisen. Nota bene Alle Absolventinnen und Absolventen weisen Deutschkenntnisse nach Als Kompetenzstufe für die sprachliche Studierfähigkeit auf Bachelor-Stufe gilt für Deutsch wie für Englisch die Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Für die Master-Stufe gilt C1 (GER). Exkurs: sprachliche Zulassungsvoraussetzungen Wer das Assessmentjahr auf Deutsch absolvieren will, weist vor Studienbeginn für Deutsch die Kompetenzstufe B2 (GER) nach. 1 Wer das Assessmentjahr auf Englisch absolvieren will, weist vor Studienbeginn für Englisch die Kompetenzstufe B2 (GER) nach 2 und gibt überdies mit Blick auf das weitere zweisprachige Bachelor-Studium bereits im Zulassungsverfahren Auskunft über den Stand der Deutschkenntnisse. Wer bei Studienbeginn keine Deutschkenntnisse nachweisen 3 kann, ist verpflichtet, als Teil des Studiums Sprachprüfungen auf A2 (GER) im Assessmentjahr und auf B2 (GER) in der Bachelor-Ausbildung zu absolvieren (siehe auch Kapitel 0). Wer ein Master-Programm absolvieren will, weist vor Studienbeginn Kenntnisse auf der Stufe C1 (GER) in derjenigen Sprache nach, in welcher das Programm absolviert wird. 4 Exkurs sprachliche Zulassungsvoraussetzungen 1 Als Nachweis für Deutsch gelten: Muttersprache Deutsch, schweizerische Maturität, deutschsprachiges Reifezeugnis, Sprachdiplom (genügende Note in Deutsch in einem ausländischen Reifezeugnis reicht nicht). 2 Als Nachweis für Englisch gelten: Muttersprache, genügende Note für Englisch als Fremdsprache im Reifezeugnis nach durchgehendem Unterricht im Fach Englisch in den letzten drei Schuljahren, Sprachdiplom. 3 Als Nachweis der Studierfähigkeit in deutscher Sprache für das weitere Bachelor-Studium gelten: Muttersprache, genügende Note für Deutsch als Fremdsprache im Reifezeugnis nach durchgehendem Unterricht im Fach Deutsch in den letzten drei Schuljahren, Sprachdiplom, Angabe bei Anmeldung durch CV oder anderweitig. 4 Als Nachweis für Deutsch gelten bei Zulassung zum Master-Studium: Muttersprache, C1- Prüfung der Universität St.Gallen oder eine extern erbrachte Prüfung auf Stufe C1 (GER), schweizerische Maturität. Als Nachweis für Englisch gelten: Muttersprache, C1-Prüfung der Universität St.Gallen oder eine extern erbrachte Prüfung auf Stufe C1 (GER), TOEFL (paperbased 600, computer-based 250, internet-based 100), IELTS (minimum score: 7.0 points, academic version). 4

5 Beispiele sprachliche Zulassungsvoraussetzungen Eine Studienbewerberin aus der Romandie mit schweizerischer Maturität möchte den englischsprachigen Track des Assessmentjahres absolvieren. Die Studierende, welche die Mehrheit ihrer Schuljahre in Französisch (=Muttersprache Französisch) absolviert und im Rahmen ihrer Matura Englisch als Fremdsprache abgelegt hat und eine genügende Note im Reifezeugnis nach durchgehendem Unterricht im Fach Englisch in den letzten drei Schuljahren vorweist, erfüllt die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen für den englischsprachigen Track. Mit ihrem Nachweis für Deutsch als Fremdsprache im Maturitätszeugnis ist aber auch die Anforderung für eine Studierfähigkeit in der weiteren zweisprachigen Bachelor-Ausbildung erfüllt. Beispiele Zulassungsvoraussetzungen Ein Studienbewerber aus England mit anerkanntem britischen Studienberechtigungsausweis möchte das Assessmentjahr an der Universität St.Gallen absolvieren. Wenn er keine Deutschkenntnisse auf Stufe B2 nachweisen kann, ist eine Zulassung zum deutschsprachigen Track aufgrund der nicht erfüllten Sprachvoraussetzungen nicht möglich. Er kann sich jedoch zum englischsprachigen Track anmelden. Da er bei Studienbeginn keine Deutschkenntnisse nachweisen kann, muss der Studierende am Ende des Assessmentjahres die Deutschprüfung auf Stufe A2 (GER) absolvieren und bis Ende seines Bachelor-Studiums Deutsch auf Stufe B2 (GER) nachweisen (siehe auch Kapitel 4.1). Eine Studienbewerberin aus der Ukraine möchte ein englischsprachiges Master-Programm absolvieren. Als sprachliche Zulassungsvoraussetzung muss sie Kompetenz in Englisch auf der Stufe C1 (GER) nachweisen. Kann sie bei Studienaufnahme keine Deutschkenntnisse nachweisen, so müssen zusätzlich im Verlauf des Master-Studiums Deutschkenntnisse nachgewiesen werden (siehe auch Kapitel 4.2). Ein Studienbewerber aus Chile möchte ein Master-Programm absolvieren, das sowohl in Deutsch als auch in Englisch studierbar ist. Als sprachliche Zulassungsvoraussetzung muss lediglich ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse bei der Bewerbung beigelegt werden: Mindeststufe C1 (GER). Ein Nachweis über Deutschkenntnisse ist keine Zulassungsbedingung, wird aber auf Stufe Grundkenntnisse als Auflage verlangt, sofern bei Studienaufnahme keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden können (siehe auch Kapitel 4.2). 5

6 1.2 Die Fremdsprachen in der Studienarchitektur Fremdsprachenkenntnisse sind nicht alleinige, aber unerlässliche Voraussetzung für einen offenen, verständnisvollen und erfolgreichen Umgang mit der Vielfalt der Kulturen. Mit ihrem Fremdsprachenangebot fördert die Universität St.Gallen die interkulturelle Kontaktbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit als Teil der kulturellen Kompetenz ihrer Studierenden. Sie verleiht damit ihrem Anliegen der internationalen Ausrichtung und Ausstrahlung in Lehre und Praxis Ausdruck. Zugleich steigert die Universität St.Gallen mit ihrem Fremdsprachenangebot die Konkurrenzfähigkeit ihrer Studierenden auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Fremdsprachen sind Teil des Curriculums auf der Bachelor-Stufe. Quereinsteigerinnen und -einsteiger in die Master-Stufe, die noch Nachweise für Fremdsprachenkenntnisse erbringen müssen, können vom Kurs und Prüfungsangebot des Assessmentjahres und des Bachelor-Studiums Gebrauch machen. Siehe hierzu Kapitel 2.2 und Kompetenz in zwei Fremdsprachen Wer an der Universität St. Gallen studiert, weist bis zum Ende des Studiums Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nach. Für das Studium von Fremdsprachen an der Universität St.Gallen gilt folgender Grundsatz: Für den Abschluss des Bachelor-Studiums wird der Nachweis der Sprachkompetenz in drei Sprachen verlangt: in der Muttersprache in zwei Fremdsprachen Was bei Anmeldung zum Studium nicht als Muttersprache bezeichnet wurde, gilt als Fremdsprache. Für die Fremdsprachennachweise bietet die Universität St.Gallen Kurse und Prüfungen in verschiedenen Fremdsprachen an. Definition: Muttersprache An der Universität St.Gallen wird unter Muttersprache jene Sprache verstanden, in welcher die Studierenden während der Mehrheit der Schulzeit, d.h. mindestens 8 Jahre einer jährigen Schulausbildung, unterrichtet wurden (Prinzip Schulsprache ). Die Sprache der Reifeprüfung entspricht jener Sprache, in welcher das Reifezeugnis auch erworben wurde. Definition Muttersprache Wird der Schulunterricht (inkl. allen Prüfungsleistungen) bis zur Reifeprüfung (12-13 Jahre) in zwei Sprachen zu ungefähr gleichen Teilen absolviert, entscheidet die Kindheitssprache über die Muttersprache. Unter Kindheitssprache wird jene Sprache verstanden, mit der man aufgewachsen ist und mit der man im privaten Umfeld vorzugsweise kommuniziert. Simultan bilinguale Personen bezeichnen die von ihnen bevorzugte Kindheitssprache selbst. 6

7 Studienbewerbende haben bei der Anmeldung anzugeben: Kindheitssprache, Schulsprache, Sprache der Reifeprüfung und Korrespondenzsprache (Deutsch oder Englisch). Die Angaben werden auf ihre Korrektheit überprüft. Festlegung der Leistungsstufen Den Bezugsrahmen für die Festlegung der Stufen der an der Universität St.Gallen gelehrten Fremdsprachen bildet die schweizerische Maturität, in welcher Französisch, Englisch und Deutsch als Fremdsprache auf Stufe B2 (GER) sowie Spanisch und Italienisch auf Stufe B1 (GER) abgeschlossen werden. Portugiesisch, Chinesisch, Japanisch und Russisch gelten als Anfängersprachen. Die Festlegung der Leistungsstufen in jeder der an der Universität St. Gallen gelehrten Fremdsprachen baut auf dieser Ausgangslage auf. Welche Stufen werden angeboten 7

8 2 Erbringung Fremdsprachennachweise Definition: Nachweis Ein Fremdsprachennachweis ist dann erbracht, wenn eine bestimmte Sprachprüfung erfolgreich (mit einer genügenden Note) absolviert wurde. Ein Nachweis kann an der Universität St.Gallen durch das Ablegen von Sprachprüfungen oder durch ein externes Sprachdiplom erlangt werden (siehe Anhang I). Einzig die Sprachprüfung im Assessmentjahr muss zwingend an der Universität St.Gallen abgelegt werden. Nota bene Es können keine Fremdsprachenkompetenzen in der Sprache erworben werden, welche zugleich als Muttersprache erfasst ist. Es wird nur eine Muttersprache erfasst. Bilinguale Studierende können Fremdsprachennachweise in ihrer zweiten Muttersprache erbringen. Definition Nachweis Nota bene grundsätzlich ist kein Fremdsprachennachweis in der Muttersprache möglich 2.1 Anforderungen für Bachelor-Abschluss Für den Erwerb des Bachelor-Diploms müssen Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachgewiesen werden. Dabei ist im Rahmen des Assessmentjahres zwingend eine interne Prüfung in einer der an der Universität St. Gallen gelehrten und im Assessmentjahr angebotenen Fremdsprachen abzulegen; die Anrechnung externer Sprachnachweise ist nicht möglich. 5 Eine zweite Fremdsprache ist während der Bachelor-Ausbildung nachzuweisen. Die Nachweise können folgendermassen erbracht werden: - Sprache A im Assessmentjahr (mit ECTS-Credits); Sprache B in der weiteren Bachelor-Ausbildung (mit/ohne ECTS-Credits); - Sprache A im Assessmentjahr (mit ECTS-Credits); Sprache A in der weiteren Bachelor-Ausbildung auf höherer Leistungsstufe (mit/ohne ECTS-Credits); Sprache B in der Bachelor-Ausbildung (mit/ohne ECTS-Credits). In der Bachelor-Ausbildung kann nur einmal eine Sprachprüfung mit Credits abgelegt werden. Für die Erbringung der Sprachnachweise werden verschiedene Sprachkurse und -prüfungen angeboten. Nota bene Die Studierenden sind in der Wahl der Fremdsprache frei. Ausnahmen sind: Nota bene Wahl der Fremdsprache 5 Studierende, welche die Sprachprüfung im Assessmentjahr mit einer ungenügenden Note absolvieren, müssen den Nachweis im weiteren Verlauf des Bachelor-Studiums erbringen. Dies kann während der Bachelor-Ausbildung auch durch einen externen Sprachnachweis erfolgen. 8

9 - Studierende, welche bei Studienaufnahme keine Deutschkenntnisse nachweisen können, müssen im Verlauf ihres Studiums an der Universität St.Gallen Deutschkenntnisse erwerben und nachweisen (siehe Kapitel 4) - Studierende der Majors IA und VWL müssen Englisch auf Leistungsstufe C2 nachweisen. Nota bene Nachweise während der Bachelor-Ausbildung können mit oder ohne ECTS- Credits erbracht werden (siehe Kapitel 2.3.2). Nota bene Sprachnachweise mit oder ohne ECTS-Credits Beispiele Anforderungen für Bachelor-Abschluss Eine Studierende aus der Romandie mit schweizerischer Maturität absolviert im Rahmen ihres Assessmentjahres den Fremdsprachenkurs Deutsch C1. Das Assessmentjahr hat sie insgesamt bestanden, die Sprachprüfung hat sie jedoch mit einer ungenügenden Note absolviert. Folglich hat sie den ersten Sprachnachweis nicht erfüllt und muss diesen neben einem zweiten Fremdsprachnachweis im weiteren Verlauf ihrer Bachelor-Ausbildung erbringen. Den Nachweis muss sie jedoch nicht in Deutsch erbringen; sie ist in der Wahl der Fremdsprache frei. Beispiele Erbringung der Nachweise für Bachelor-Abschluss Ein Studierender mit deutscher Muttersprache hat während des Assessmentjahres die Sprachprüfung für Englisch C1 mit genügender Note absolviert. Damit hat er den für den Bachelor-Abschluss erforderlichen Fremdsprachennachweis erbracht. In der weiteren Bachelor-Ausbildung hat er nun folgende Optionen: i) direkte Wahl einer zweiten Fremdsprache oder ii) Weiterführung der Fremdsprachenkompetenz in Englisch auf die höhere Stufe C2, wobei auch in diesem Fall eine zweite Fremdsprache nachgewiesen werden muss. 2.2 Anforderung für Master-Abschluss Studierende auf Master-Stufe müssen Fremdsprachenkenntnisse entsprechend den Anforderungen für einen Bachelor-Abschluss der Universität St.Gallen im Rahmen von Zulassungsauflagen bis Ende des Masterstudiums erbringen. Diese Sprachnachweise müssen analog zu den Anforderungen für die Bachelor-Stufe erbracht werden; es wird deshalb auf Kapitel 2.1 verwiesen. Nota bene Fremdsprachenkompetenz als Zulassungsbedingung 9

10 Nota bene Studierende, welche ein Master-Studium in einer Studiensprache aufnehmen, welche nicht ihrer Muttersprache entspricht, müssen bereits für die Zulassung entsprechende Sprachkompetenz auf Stufe C1 (GER) nachweisen (Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Damit ist zugleich der Nachweis für eine Fremdsprache erbracht. Für Studierende englischer Muttersprache, die ein englischsprachiges Master-Programm aufnehmen, gelten besondere Bestimmungen (siehe Kapitel 4.2). Beispiele Anforderungen für Master-Abschluss Ein Studierender mit italienischer Muttersprache und schweizerischem Maturitätszeugnis sowie einem rein englischsprachigen Bachelor-Abschluss kann gemäss den sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen sowohl zu einem englischsprachigen als auch zu einem deutschsprachigen Masterprogramm zugelassen werden, da er die Studierfähigkeiten auf Stufe C1 für ein Studium in deutscher wie auch in englischer Sprache nachweist. Er muss im weiteren Verlauf des Studiums auch keine weiteren Fremdsprachkompetenzen nachweisen, da er bereits vor Beginn des Studiums die für einen Abschluss erforderlichen Kompetenzen in zwei Fremdsprachen nachweist. Beispiele Anforderungen für Master-Abschluss Eine Kolumbianerin, die ihre gesamte Schulzeit bis und mit Bachelor- Abschluss in Spanisch absolviert hat und ein vor der Anmeldung zum Studium erworbenes Goethe-Zertifikat auf Stufe C1 vorweist, das nicht älter als fünf Jahre ist, will ein deutschsprachiges Master-Programm absolvieren. Das Goethe-Zertifikat erfüllt die Anforderung für den Nachweis einer Fremdsprache. Folglich muss sie im Rahmen ihrer Zulassungsauflagen noch einen Nachweis in einer zweiten Fremdsprache ihrer Wahl (ausser Deutsch und Spanisch (= Muttersprache)) erbringen. Ein Studierender mit deutscher Muttersprache und einem anerkannten deutschsprachigen Bachelor-Abschluss nimmt sein Masterstudium in einem deutschsprachigen Programm auf. Für den Abschluss an der Universität St.Gallen hat er im Rahmen von Zulassungsauflagen Kompetenz in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. Eine Studierende aus dem Tessin nimmt ihr Master-Studium in einem englischsprachigen Programm auf. Ihre Muttersprache ist Italienisch. Sie verfügt über ein schweizerisches Maturitätszeugnis und einen Abschluss einer anerkannten italienischen Universität. Für die Aufnahme in ein englischsprachiges Masterprogramm hat sie zudem den TOEFL-Test erfolgreich absolviert. Mit dem TOEFL-Test ist die sprachliche Zulassungsbedingung für ein englischsprachiges Masterprogramm erfüllt. Da Englisch für sie eine Fremdsprache ist, wird ihr das englischsprachige Master-Studium an der Universi- 10

11 tät St.Gallen als Nachweis für eine Fremdsprache angerechnet. Es fehlt ihr folglich noch die Kompetenz in einer zweiten Fremdsprache. Da sie im schweizerischen Maturitätszeugnis Deutschkenntnisse nachweist, ist sie nicht verpflichtet, Deutsch als Fremdsprache zu absolvieren; sie kann irgendeine Fremdsprache frei wählen. 2.3 Sprachkurse und ECTS-Credits auf den verschiedenen Studienstufen Assessment-Stufe Im Assessmentjahr werden die Studierenden als Teil des Curriculums obligatorisch in einer Fremdsprache geprüft. Alle Sprachkurse des Assessmentjahres erstrecken sich über zwei Semester und weisen Veranstaltungsnummern beginnend mit 1, und 2, auf. Eine Binnendifferenzierung innerhalb einzelner Fremdsprachen ( tiefere Stufe, mittlere Stufe, höhere Stufe ) hilft bei der Wahl des angemessenen Kurses; diese Kurse führen aber auf dieselbe Kompetenzstufe. Bei den Sprachen Italienisch und Spanisch werden die Kurse mit der Zielstufe B1 als erweiterte Kurse geführt. Sie umfassen vier Semesterwochenstunden während zwei Semestern und erlauben den Einstieg ohne Vorkenntnisse. In diesen Kursen ist mit erhöhtem Lernaufwand zu rechnen. Die Sprachprüfung findet am Ende des zweiten Semesters statt. Es werden insgesamt 4 ECTS-Credits vergeben. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der schriftlichen und der mündlichen Prüfung, wobei die schriftliche Prüfung 120 Minuten und die mündliche Einzelprüfung Minuten dauert. Wird die mündliche Prüfung gruppenweise (mit Einzelbewertung) durchgeführt, beträgt die Prüfungszeit entsprechend länger (20 Minuten bei 2 Kandidaten, 30 Minuten bei 3 Kandidaten, usw.). Nota bene Die Sprachprüfungen im Assessmentjahr finden zum regulären ( zentralen ) Prüfungstermin statt. Nota bene Sprachprüfungen des Assessmentjahres werden zentral geprüft Bachelor-Ausbildung In der Bachelor-Ausbildung werden Kurse auf unterschiedlichen Stufen angeboten. Die Kurse auf höheren Stufen (z.b. Englisch C2) bauen auf den Vorkenntnissen der tieferen Stufe (z.b. Englisch C1) auf. 6 Eine Binnendifferenzierung ( tiefere Stufe, mittlere Stufe, höhere Stufe ) hilft bei der Wahl des angemessenen Kurses. Alle Kurse führen aber auf dieselbe Kompetenzstufe und zu derselben Sprachprüfung. 6 Der Besuch eines Kurses und das Ablegen der Prüfung auf tieferer Stufe in einer Sprache ist aber nicht Voraussetzung für den Besuch eines Kurses auf höherer Stufe in derselben Sprache. 11

12 Bei Erbringung der notenrelevanten Leistungen führen die Sprachkurse für Bachelor-Studierende zu 4 ECTS-Credits, die in den Studienbereich Reflexions- und Kulturelle Kompetenz eingebucht werden. Es können maximal 4 von 16 ECTS-Credits im Bereich Reflexions- und Kulturelle Kompetenz für Sprachkurse und -prüfungen eingebucht werden. Voraussetzung ist eine Kurszuteilung über das Bidding. Die Sprachkurse für Bachelor- und Master-Studierende sind in der Regel einsemestrig und weisen Veranstaltungsnummern beginnend mit 3, und 4, auf. Bei den Sprachen Italienisch und Spanisch werden die Kurse mit der Zielstufe B1 als erweiterte Kurse geführt. Sie umfassen vier Semesterwochenstunden während zwei Semestern und erlauben den Einstieg ohne Vorkenntnisse. In diesen Kursen ist mit erhöhtem Lernaufwand zu rechnen. Genauere Informationen zu Veranstaltungsdauer und Prüfungen sind in den jeweiligen Veranstaltungsmerkblättern enthalten (siehe Kapitel 0 ). Nota bene Für die Erbringung der Fremdsprachnachweise an der Universität St.Gallen gibt es nach den obligatorischen Sprachprüfungen des Assessmentjahres zwei Optionen: 1) Sprachkurs und -prüfung mit Erwerb von 4 ECTS-Credits (Leistung mit Kursbesuch) und 2) nur Sprachprüfung ohne Erwerb von ECTS-Credits (Leistung ohne Kursbesuch). Option 1: Damit für eine Fremdsprache 4 ECTS-Credits erworben werden können, muss der Sprachkurs über das Bidding zugeteilt und die Prüfungsleistungen gemäss Veranstaltungsmerkblatt absolviert werden (Achtung: es kann zentrale und dezentrale Prüfungsleistungen geben). Hinweis: Wird eine solche Leistung mit einer ungenügenden Note absolviert, wird diese mit ECTS-Credits und Minus-Kreditnotenpunkten eingebucht und kann im gleichen Versuch der Bachelor-Ausbildung nicht wiederholt werden 7 ; für dieselbe (oder eine andere) Fremdsprache kann die Prüfungsleistung jedoch ohne Kursbesuch (ohne ECTS-Credits) erneut absolviert werden. Option 2: Der Nachweis einer Fremdsprache kann auch mit Absolvieren einer Sprachprüfung ohne Kursbesuch erbracht werden. Hierfür werden jedoch keine ECTS-Credits vergeben. Die jeweiligen Sprachprüfungen werden regulär nur in den Semestern angeboten, in denen ein entsprechender Sprachkurs durchgeführt wird. Für die Möglichkeit, externe Sprachnachweise zu erbringen, siehe Kapitel 2.4. Nota bene zwei Optionen für die Erbringung eines Nachweises auf 7 Abs. 1 Art. 26 der Prüfungsordnung für die Bachelor-Ausbildung. 12

13 Beispiele Sprachleistungen während der Bachelor-Ausbildung Eine Studierende absolviert einen Sprachkurs. Diese Leistung wird in jedem Fall in den Bereich Reflexions- und Kulturelle Kompetenz eingebucht. Wurde die Sprachprüfung insgesamt mit einer genügenden Note absolviert, so ist auch der Sprachnachweis einer Fremdsprache erbracht. Wird die Sprachprüfung mit einer ungenügenden Note absolviert, so ist der Nachweis nicht erbracht; die eingebuchte und ungenügende Leistung bleibt wie jede andere reguläre Leistung im Notenauszug bestehen. Der Nachweis in der gewählten Sprache kann nur noch durch das Absolvieren einer Sprachprüfung (Leistung ohne Kursbesuch) erbracht werden, weil Leistungen im gleichen Versuch der Bachelor-Ausbildungen nicht wiederholt werden können. Beispiele Erbringung von Fremdsprachnachweisen während der Bachelor- Ausbildung Ein Studierender führt die im Rahmen des Assessmentjahres absolvierte Fremdsprache in der Bachelor-Ausbildung auf höherer Stufe weiter. Diese Leistung absolviert er mit Kursbesuch und einer genügenden Note. Diese Leistung wird ihm in den Bereich Reflexions- und kulturelle Kompetenz mit 4 ECTS-Credits eingebucht. Nun muss er noch Kompetenz in einer zweiten Fremdsprache nachweisen. Er kann die zweite Fremdsprache ebenfalls mit Kursbesuch absolvieren. Da aber maximal 4 ECTS-Credits aus Fremdsprachkursen in den Bereich Reflexions- und kulturelle Kompetenz eingebucht werden können, wird die Leistung in der zweiten Fremdsprache in fakultative Leistungen ausgewiesen. Mit einer genügenden Note in der Sprachprüfung ist der Nachweis der für einen Abschluss erforderlichen Fremdsprachenkompetenzen erfüllt Master-Stufe Auf Master-Stufe werden grundsätzlich keine Sprachkurse angeboten. Nur für Master-Studierende, welche im Rahmen ihrer Zulassungsauflagen Fremdsprachenkenntnisse vorweisen müssen, sind die Fremdsprachenkurse der Bachelor-Stufe geöffnet. Im Rahmen von Zulassungsauflagen werden jedoch keine ECTS-Credits für Sprachkurse und -prüfungen eingebucht; es müssen nur Nachweise über genügende Fremdsprachenkenntnissee erbracht werden. Die Sprachkurse für Bachelor- und Master-Studierende sind in der Regel einsemestrig 8 und weisen Veranstaltungsnummern beginnend mit 3, und 4, auf. Genauere Informationen zu Veranstaltungsdauer und Prüfungen sind in den jeweiligen Veranstaltungsmerkblättern enthalten (siehe Kapitel 0 ). 8 Ausnahme: Erweiterte Kurse für Studierende ohne Vorkenntnisse in Italienisch und Spanisch sind zweisemestrig mit je 4 Semesterwochenstunden. 13

14 2.3.4 Fördermassnahmen für fremdsprachige Studierende Fremdsprachige Studierende nehmen ihr Studium an der Universität St.Gallen unter erschwerten Umständen auf: Sie müssen sich erst in die deutsche bzw. englische Fach- und Studiensprache eingewöhnen, sollten aber gleichzeitig von Anfang an lern- und leistungsfähig sein. Unterstützende Massnahmen sollen deshalb fremdsprachigen Studierenden den Einstieg in das Studium an der Universität St.Gallen erleichtern: Ein (fakultativer) Intensivkurs vor Semesterbeginn in Deutsch oder Englisch bereitet gezielt auf die sprachlichen Anforderungen des deutsch- bzw. englischsprachigen Studiums und des studentischen Alltags vor (Anmeldung beim Sprachenzentrum). Wie für andere Sprachen werden auch in Deutsch und Englisch von studentischer Seite Konversationskurse für fremdsprachige Studierende angeboten. Für Deutsch gibt es einen erweiterten Kurs C1. Weitere Informationen zu Fördermassnahmen sind auf der Webseite des Sprachenzentrums veröffentlicht: Anrechnung von externen Sprachnachnachweisen Fremdsprachen, die an der Universität St.Gallen gelehrt werden Extern erworbene Sprachdiplome können als Sprachnachweise angerechnet werden ausgeschlossen sind Anrechnungen im Assessmentjahr. Ein externer Nachweis kann jedoch nur dann angerechnet werden, wenn durch die Prüfung mündliche und schriftliche Sprachkompetenzen nachgewiesen werden. Bei Sprachen mit nicht-lateinischer Schrift ist auch eine stufengerechte Schriftkenntnis zu dokumentieren. 9 Die Äquivalenz der anrechenbaren Diplome richtet sich nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (GER). Die Referenzkategorien sind in Anhang I aufgeführt. Die vorgelegten Nachweise bewahren ihre Gültigkeit bis zu der auf dem Nachweisdokument verzeichneten Ablauffrist, maximal aber fünf Jahre. Studierenden kann der an der Universität St. Gallen erworbene Master-Grad als Fremdsprache angerechnet werden, sofern es sich bei der Studiensprache nicht um die Muttersprache handelt. Gesuche um Anrechnung extern erworbener Sprachnachweise sind mit dem Original des Diploms bei der Zulassungs- und Anrechnungsstelle einzureichen. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für eine Anrechnung finden sich im Merkblatt. 9 Ergänzende Bedingungen: Die ausgewiesenen Noten müssen schwergewichtig aus Schlussprüfungen stammen (nicht von addierten Leistungen, die im Lauf des Lernprozesses bewertet wurden). Die mündliche Note muss auf einer realen interaktiven Prüfungsleistung basieren. 14

15 Nota bene Für die Anrechnung externer Sprachnachweise gelten strenge Auflagen, u.a.: Es werden nur international anerkannte Sprachzertifikate akzeptiert. Nota bene Auflagen zur Anrechnung extern erworbener Sprachnachweise In jedem Fall muss ein Zertifikat vorgelegt werden, das für den Nachweis einer bestimmten Leistungsstufe konzipiert ist ( Sprachprüfung ). Ergebnisse aus Test, die den aktuellen Kenntnisstand messen ( Sprachtests ), genügen nicht (z.b. TOEFL für Englisch, TCF für Französisch). Im Fall von Sprachen, für die kein anerkanntes Zertifikat existiert, werden weitere Nachweismöglichkeiten individuell geprüft. Gesondert geprüft werden Fälle, in denen im Rahmen von Austauschsemestern an der Gastuniversität ein Sprachzertifikat erworben wird. Sprachkompenzausweise aus Zeugnissen vorangehender Schulstufen (z.b. Gymnasium) können als externe Äquivalente nicht geltend gemacht werden Fremdsprachen, die an der Universität St.Gallen nicht gelehrt werden Abgesehen von der Sprachprüfung, die als Teil des Assessmentjahres an der Universität St.Gallen abzulegen ist, können Nachweise in Fremdsprachenkompetenz auch in anderen als den an der Universität St.Gallen unterrichteten Sprachen erbracht werden. In solchen Fällen ist nicht nur das Sprachdiplom vorzulegen, sondern es ist auch dessen Stufe nach der Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zu dokumentieren. Dafür können die Deskriptoren der GER-Stufen herbeigezogen werden. 10 Für die Anrechnung von an der Universität St. Gallen nicht gelehrten Sprachen gilt: Das Diplom muss mindestens die Kompetenzstufe B2 (GER) nachweisen. Der Nachweis der Entsprechung, welcher mündliche und schriftliche Prüfungselemente umfassen muss, ist Sache der Studierenden. Bei Sprachen, die das Erlernen einer nicht-lateinischen Schrift erfordern, gelten, analog zu Chinesisch, Japanisch und Russisch, als Äquivalente die Stufe A1 (GER) und die Stufe A2 (GER). Der Erwerb der stufengerechten Kenntnis der Schrift ist nachzuweisen. Wenn es sich um eine Sprache handelt, die nicht im Referenzraum des GER liegt, haben die Studierenden eine Beglaubigung der Entsprechung zu den Stufen des Referenzrahmens durch eine amtliche Stelle (Universität etc.) beizubringen. 10 Siehe 15

16 Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Bei Bedarf ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische vorzulegen. Über die Äquivalenz von Fremdsprachen, welche nicht an der Universität St. Gallen gelehrt werden, entscheidet der/die Verantwortliche für Fremdsprachen. 3 Prüfungen 3.1 Prüfungstermine zentral und dezentral Sprachprüfungen an der Universität St.Gallen bestehen aus einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfungsleistung. Die schriftlichen Prüfungsleistungen finden in der Regel im zentralen Prüfungsblock statt. Bei Sprachprüfungen für die Bachelor- und Masterstufe gilt: Mündliche Prüfungen auf der jeweils tieferen Stufe (bei drei angebotenen Stufen: auf den beiden tieferen Stufen) werden zentral durchgeführt. Mündliche Prüfungen der jeweils obersten Kompetenzstufe (z.b. Englisch C2 oder Japanisch A2) werden in der Regel dezentral im Verlauf der Veranstaltung durchgeführt. Zentrale (d.h. zentral organisierte) Prüfungen finden zweimal jährlich nach der regulären Vorlesungszeit im Prüfungsblock am Ende eines Semesters statt. Allerdings wird nicht für jede Sprache auch zweimal jährlich eine Prüfung durchgeführt. Als Regel gilt: Sprachprüfungen werden in den Semestern durchgeführt, in denen ein dazugehöriger Kurs abgeschlossen wird. Wer die Prüfung als reinen Sprachnachweis ablegt, ohne Kursbelegung und ohne ECTS-Credits, tut dies vollständig im zentralen Prüfungsblock, d.h. zentral mit Anmeldung über das ServicePortal. Hierfür wird auch für die mündliche Prüfung ein zentraler Prüfungstermin festgelegt. Definition: zentrale und dezentrale Prüfungen - Zentrale Prüfung: Prüfungsteil, welcher im sogenannten Prüfungsblock in der vorlesungsfreien Zeit stattfindet; schriftliche Klausur oder mündliche Prüfung. - Dezentrale Prüfung: Prüfungsteil, welcher während der Vorlesungszeit abzulegen ist. Ob eine Prüfung zentral oder dezentral durchgeführt wird, wird bereits mit dem Veranstaltungsmerkblatt per Biddingstart verbindlich publiziert. Alle regulären Studierenden haben sich zwingend an die Vorgabe im Merkblatt zu halten. Alternative Prüfungstermine bleiben ausschliesslich Gaststudierenden vorbehalten. Definition zentrale und dezentrale Prüfungen Das Vorgehen sowie die Konsequenzen beim Prüfungsabbruch unterscheiden sich bei zentralen und dezentralen Prüfungen. 16

17 Bei zentralen Prüfungen wird im Fall des Nichtantritts ohne entschuldbaren Grund die Note 1.0 vergeben. Bei entschuldbarem Grund besteht nach gutgeheissenem Annullierungsgesuch (Prüfungsabmeldung und Nachweis) ein einmaliges Anrecht auf einen Nachholtermin. Bei dezentralen Prüfungen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein stiller Rückzug möglich. Bei einem stillen Rückzug besteht kein Anrecht auf einen Nachholtermin. Nota bene Bei Veranstaltungsprüfungen, welche aus einem zentralen und einem dezentralen Prüfungsteil bestehen, gilt es, die unterschiedliche Handhabung bei Nichtantritt von Prüfungen besonders zu beachten: Die Prüfung gilt dann als zentrale Prüfung, wenn mindestens ein Prüfungsteil zentral ist. Wird der dezentrale Teil der Prüfung nicht absolviert, wird dieser mit der Note 1.0 bewertet; diese fliesst in die Gesamtnote ein. Nota bene Nichtantritt bei zentralen und dezentralen Prüfungsleistungen Für weitere Informationen zu Nachholterminen siehe auch Kapitel Detaillierte Informationen zu Konsequenzen und Vorgehen bei Nichtantritt finden Studierende auf den Studentweb-Seiten der jeweiligen Stufe: r/pruefungen/rueckzugpruefungsabbruch Dozierende unter: ndreglemente/pruefungsabbrecher Informationen in den Veranstaltungsmerkblättern Informationen zu Kursen bezüglich Voraussetzungen, Veranstaltungsstruktur, Veranstaltungsinhalt und Prüfungsinformationen sind in den Kurs- bzw. Prüfungsmerkblättern enthalten. Insbesondere sind in den Kursmerkblättern enthalten: Angaben zur Dauer der Sprachkurse (Kurse im Assessmentjahr sind zweisemestrig, Kurse im Bachelor-Studium in der Regel einsemestrig) Kursziel und Einstiegsstufe gemäss GER allfällige Binnendifferenzierung Binnendifferenzierung ist innerhalb einer Kompetenzstufe möglich, wobei diese beispielsweise mit Angaben höhere Stufe, mittlere Stufe, tiefere Stufe gekennzeichnet ist. 17

18 Prüfungszeitpunkte (zentral resp. dezentral) Für Kurse im Assessmentjahr gilt: Der Kurs erstreckt sich über das Herbstund das Frühjahrssemester, die Prüfung findet nach dem zweiten Semester (Folgesemester) statt. Für Kurse der Bachelor-Ausbildung gilt in der Regel: Der Kurs erstreckt sich über ein Semester. Von dieser Regel ausgenommen sind die erweiterten Kurse für Studierende ohne Vorkenntnisse in Italienisch B1 und Spanisch B1. Diese Kurse sind zweisemestrig und werden mit je 4 Semesterwochenstunden eingeplant (siehe auch Kapitel 2.3.2). Beispiel Binnendifferenzierung Alle Gruppen des Kurses Englisch C1 führen zu derselben Prüfung. Die verschiedenen Gruppen setzen aber unterschiedliche Lernschwerpunkte. Studierende haben die Möglichkeit, sich aufgrund ihrer Vorkenntnisse für eine der Gruppen zu entscheiden: higher = gute Vorkenntnisse (B2+); intermediate = angemessene Vorkenntnisse (B2); lower = erhöhter Lernbedarf (knappes B2). Beispiel Binnendifferenzierung Nota bene Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform (schriftlich/mündlich) sind ab Biddingstart verbindlich. Nota bene Merkblätter sind verbindlich Prüfungsinformationen (Hilfsmittel-Regelung, Prüfungsinhalt, -literatur) sind - für dezentrale Prüfungen nach der 4. Semesterwoche, - für zentrale Prüfungen ab Start der Prüfungsanmeldung verbindlich. 18

19 Beispiel Prüfungsinformationen in einem Veranstaltungsmerkblatt Beispiel Veranstaltungsmerkblatt Ordentliche Prüfungstermine und Nachholprüfungen Die in den Veranstaltungsmerkblättern definierten Termine stellen die ordentlichen Prüfungstermine dar. Studierende können zu einer Nachholprüfung zugelassen werden, wenn sie aus entschuldbaren Gründen den ordentlichen Prüfungstermin nicht absolvieren konnten oder können. Studierende können sowohl bei zentralen als auch bei dezentralen Prüfungen zu einer Nachholprüfung zugelassen werden. Entschuldbare Gründe können sind: 19

20 Krankheit / Unfall (Nachweis durch Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (ärztliches Zeugnis anhand vorgegebenen Formulars) Geburt eines eigenen Kindes (Nachweis durch Geburtsurkunde) Todesfall eines nahen Angehörigen (Nachweis durch Sterbeurkunde, Totenschein oder Todesanzeige) Starke Verkehrsbehinderungen (Nachweis durch Bestätigung des Unternehmens (Bahn, Post, Fluggesellschaft, etc.) Bei zentralen Prüfungen erfolgt die Überprüfung durch die Verwaltung. Die Dozierenden werden informiert, wenn Studierende Anrecht auf einen Nachholtermin haben. Bei dezentralen Prüfungen müssen die Dozierenden klären, ob der/die Studierende zu einer Nachholprüfung berechtigt ist. Die Dozierenden tragen auf der Notenliste eine Bemerkung ein, dass der/die Studierende Anrecht auf einen Nachholtermin hat. Damit weiss die Studienadministration, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch Noten eintreffen werden. Grundsätzlich ist eine Nachholprüfung in der gleichen Prüfungsform wie die ursprüngliche Prüfung durchzuführen. Ist dies aus sachlichen Gründen jedoch nicht möglich, darf der/die Prüfungsverantwortliche nach Rücksprache mit dem Studiensekretär eine andere, aber ähnlich geartete Prüfungsform einsetzen. Nota bene Wird der Nachholtermin nicht wahrgenommen, kann kein zweiter Nachholtermin beansprucht werden. Dies gilt auch bei Fernbleiben aus entschuldbaren Gründen. Nota bene Nachholtermin Detaillierte Informationen zu Vorgehen bei Prüfungsabbruch und Nachholterminen finden Studierende auf den Studentweb-Seiten der jeweiligen Stufe: or/pruefungen Dozierende unter: ndreglemente Erbringen von Prüfungsleistungen 20

21 Gemäss Prüfungsordnungen für die einzelnen Stufen gilt: Die einzelne Lehrveranstaltung bildet einen Prüfungsteil. [ ] Es können nur Lehrveranstaltungen des gleichen Semesters zu einem Prüfungsteil zusammengefasst werden. Dies impliziert, dass grundsätzlich keine einzelnen Prüfungsleistungen über mehrere Semester aufbewahrt und letztendlich miteinander verrechnet werden können. Dabei ist zu beachten, dass Leistungen von Nachholterminen zur ursprünglich absolvierten Lehrveranstaltung gehören. Einzelne Leistungen können demnach nur dann aufbewahrt werden, wenn eine weitere zu verrechnende Leistung im Nachholtermin absolviert wird. Nota bene Alle Prüfungsteile (mündliche und schriftliche) müssen in demselben Semester abgelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Leistung einer Nachholprüfung auf jenes Semester bezieht, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wurde und deren Lehrveranstaltungsprüfung oder einzelner Prüfungsteil nachgeholt wird. Nota bene Prüfungsleistungen sind in demselben Semester abzulegen. 3.2 Beschränkung der Anzahl Prüfungsversuche Für Studierende in der Bachelor-Ausbildung (nach dem Assessmentjahr) sowie für Studierende auf der Master-Stufe stehen maximal vier Prüfungsversuche zur Verfügung. Jede abgelegte Prüfung zählt als Prüfungsversuch, unabhängig von der erzielten Note. Tritt ein/e Studierende/r trotz Anmeldung ohne entschuldbaren Grund nicht zur Prüfung an (mit oder ohne Kursbesuch resp. mit oder ohne ECTS-Credits), so zählt dieser Prüfungsversuch ebenfalls als absolviert (mit Note 1.0 und entsprechenden Minus- Kreditnotenpunkten im Fall von creditrelevanten Prüfungen, d.h. bei Prüfungen mit Kursbesuch). Wenn alle vier Prüfungsversuche beansprucht wurden, kann ein allfällig noch offener Nachweis nur noch durch ein externes Äquivalent erbracht werden. Nota bene Die Beschränkung der Prüfungsversuche gilt für alle Studierenden der Bachelor-Ausbildung und Master-Stufe seit Herbstsemester Alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Prüfungsversuche werden in der Zählung nicht berücksichtigt. Nota bene Beschränkung Prüfungsversuche Beispiele - Beschränkung der Prüfungsversuche 21 Beispiele Beschränkung Prüfungsversuche

22 Ein Studierender hat im Assessmentjahr die Sprachprüfung Englisch C1 nicht bestanden. Im 4. Semester (Bachelor-Ausbildung) absolviert er deshalb noch einmal die Englischprüfung C1. Er führt sodann seine Englischkenntnisse auf Stufe C2 weiter und absolviert im 5. Semester die Prüfung Englisch C2. Zu diesem Zeitpunkt hat er zwei Prüfungsversuche verbraucht (der Prüfungsversuch im Assessmentjahr wird nicht mitgezählt). Folglich stehen ihm noch zwei Prüfungsversuche zur Verfügung, um die Kompetenz in einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen (da der Studierende Englisch von C1 auf Stufe C2 weitergeführt hat, fehlt ihm noch der Nachweis einer zweiten Fremdsprache). Eine Studierende absolviert während des Assessmentjahres Russisch A1. Sie besteht die Prüfung mit einer genügenden Note und hat damit den Nachweis einer Fremdsprache erbracht. Während der weiteren Bachelor- Ausbildung möchte sie ihre Fremdsprachenkompetenz in Englisch auf Stufe C2 nachweisen. Die Studierende absolviert die Leistung mit Kursbesuch mit einer ungenügenden Note. Sie hat somit noch drei Versuche, um die Englischkenntnisse auf C2 mit einer Sprachprüfung an der Universität St.Gallen nachzuweisen (durch eine Prüfung ohne Kursbesuch ). Absolviert sie die Prüfung auch beim vierten Versuch nicht mit einer genügenden Note, sind alle Prüfungsversuche für die Erbringung eines Nachweises aufgebraucht, und der Nachweis kann nur noch durch ein externes Zertifikat erbracht werden. Für die Möglichkeiten einer Anrechnung eines externen Zertifikats siehe Kapitel Sonderregelungen für Studierende ohne Deutschkenntnisse 4.1 Regelungen auf Bachelor-Stufe Studierende, welche in den englischsprachigen Track des Assessmentjahres eintreten und bei Studienbeginn keine Deutschkenntnisse nachweisen können, sind verpflichtet, am Ende des zweiten Semesters des Assessmentjahres eine Deutschprüfung auf Stufe A2 (GER) zu absolvieren. Dieser Nachweis ersetzt den regulären Nachweis für eine Fremdsprache im Assessmentjahr; es kann kein Nachweis in einer anderen Fremdsprache erbracht werden. Für diese Studierenden besteht ein entsprechendes Kursangebot: Im ersten Semester wird der Kurs German A1 und im zweiten Semester der Kurs German A2 angeboten. Im weiteren Verlauf des Bachelor-Studiums sind die Studierenden, für die diese Sonderregelung gilt, verpflichtet, Kenntnisse in Deutsch auf der Kom- 22

23 petenzstufe B2 (GER) nachzuweisen. Es bestehen entsprechende Kursangebote zur Vorbereitung auf diese Prüfung: Deutsch B1 und Deutsch B2. Der Deutschnachweis auf Stufe B2 ersetzt den im Assessmentjahr erbrachten Fremdsprachennachweis auf Stufe A2 (mit oder ohne ECTS-Credits gemäss Kapitel 2.3.2). Ergänzend muss Kompetenz in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden. Diese Sonderregelung gilt nur für Studierende, die bei Aufnahme des Studiums keine Deutschkenntnisse vorweisen konnten. Zu beachten ist, dass die Beschränkung der Anzahl Prüfungsversuche (siehe Kapitel 3.2) auch für diese Sprachprüfungen gilt. Beispiel Bachelor-Studierende ohne Deutschkenntnisse bei Studienaufnahme Eine Studierende aus England nimmt ihr Studium im englischen Track des Assessmentjahres auf. Da sie bei Studienaufnahme keine Deutschkenntnisse nachweisen kann, ist sie mit Blick auf die zweisprachige Bachelor- Ausbildung verpflichtet, Studierfähigkeit in Deutsch zu erwerben. Im ersten Semester des Assessmentjahres wird ihr der Kurs German A1 und im zweiten Semester der Kurs German A2 angeboten; am Ende des Assessmentjahres muss sie die Deutschprüfung auf Stufe A2 (GER) absolvieren. Bis zum Ende der Bachelor-Ausbildung muss sie Deutschkenntnisse auf Stufe B2 (GER) nachweisen. Hierzu besteht ein entsprechendes Kursangebot. Beispiel Bachelor-Studierende ohne Deutschkenntnisse 4.2 Regelungen auf Master-Stufe Studierende, welche in ein englischsprachiges oder zweisprachiges Master- Programm eintreten und bei Studienbeginn keine Deutschkenntnisse vorweisen können, sind verpflichtet, Deutschkenntnisse auf Stufe A1 (GER) bis Ende des Master-Studiums nachzuweisen. Dieser Nachweis ersetzt den regulären Nachweis für eine Fremdsprache; der Nachweis einer weiteren Fremdsprache wird verlangt. Studierenden mit englischer Muttersprache, die ein englischsprachiges Master-Programm absolvieren, wird der Nachweis einer zweiten Fremdsprache erlassen. Diese Sonderregelung gilt nur für Studierende, die bei Aufnahme des Studiums keine Deutschkenntnisse vorweisen konnten. Zu beachten ist, dass die Beschränkung der Anzahl Prüfungsversuche (siehe Kapitel 3.2) auch für diese Sprachprüfungen gilt. Beispiel Bachelor-Studierende ohne Deutschkenntnisse bei Studienaufnahme 23 Beispiel - Master-Studierende ohne Deutschkenntnisse

24 Eine Studierende aus China nimmt ihr Studium in einem englischsprachigen Masterprogramm auf. Sie hat die Mehrheit ihrer Schuljahre bis zum Erwerb des Reifezeugnis in Chinesisch absolviert (= Muttersprache Chinesisch) und hat in Grossbritannien einen englischsprachigen Bachelor-Abschluss erworben, der auch als Nachweis über genügende Englischkenntnisse anerkannt wird. Bei Aufnahme des Studiums kann die Studierende jedoch keine Deutschkenntnisse nachweisen. Da alle Absolventinnen und Absolventen der Universität St.Gallen Deutschkenntnisse nachweisen müssen (siehe Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.), muss die Studentin im Verlauf ihres Master-Studiums im Rahmen einer Auflage Deutschkenntnisse erwerben und diese bis zum Master-Abschluss auf der Mindeststufe A1 (GER) nachweisen. 5 FAQs 5.1 FAQs von Seiten der Studierenden Ich bin Studentin im Asssessmentjahr und meine Muttersprache ist Französisch. Ich hatte Deutschunterricht im Gymnasium. Gerne würde ich nun Deutsch als Fremdsprache am Ende des Assessmentjahres absolvieren, doch ist die Stufe C1 (GER) zu schwierig. Kann ich auch den Kurs, der auf die tiefere Stufe B2 (GER) abzielt, absolvieren? Wenn nicht, gibt es Alternativen, um Deutsch doch noch an der Universität St.Gallen zu absolvieren? Da Sie bei Studienaufnahme Deutschkenntnisse vorgewiesen haben, gelten für Sie keine Sonderregelungen. Das heisst, wenn Sie Deutsch an der Univeristät St.Gallen ablegen möchten, dann müssen Sie die Sprachprüfung auf der Stufe C1 (GER) absolvieren. Wenn Sie denken, dass Deutsch C1 zu schwierig ist und Sie die Stufe C1 bis zum Ende des Assessmentjahres nicht erreichen, sollten Sie eine andere Fremdsprache wählen, zumal Sie ja nicht Deutsch als Fremdsprache wählen müssen. Im Assessmentjahr werden für die obligatorischen Fremdsprachenprüfungen 4 ECTS-Credits vergeben. Folglich können bei ungenügenden Noten auch Minuskreditnotenpunkte eingebucht werden, welche unter Umständen darüber entscheiden, ob Sie ihr Studium fortsetzen können oder nicht. Wenn Sie also zum Beispiel über bessere Vorkenntnisse in Englisch als in Deutsch verfügen, so könnten Sie am Ende des Assessmentjahres die Sprachprüfung Englisch absolvieren. Im Verlauf des weiteren Bachelor- Studiums können Sie dann Ihre Deutschkenntnisse weiter vertiefen. Sie können die von uns angebotenen Deutschkurse, welche auf eine tiefere Stufe als 24

25 C1 also zum Beispiel B1 und B2 (GER) abzielen, als Vorbereitung benützen und dann den Kurs Deutsch C1 besuchen. Wenn Sie Deutsch C1 nachweisen möchten, so müssen Sie die Sprachprüfung Deutsch C1 (GER) absolvieren; alle anderen Deutschprüfungen auf einer tieferen Stufe (A1 bis B2 (GER)) werden Ihnen nicht als Fremdsprachennachweis eingebucht. Ich bin Student im Assessmentjahr im englischsprachigen Track. Meine Muttersprache ist Serbisch und ich spreche sehr gut Englisch. Ich spreche jedoch kein Deutsch. Kann ich am Ende des Assessmentjahres Englisch C1 als Fremdsprache absolvieren? Wenn Sie mit Aufnahme des Studiums an der Universität St.Gallen keine Deutschkenntnisse vorweisen konnten, so gelten für Sie die Sonderregelungen. Das heisst, Sie müssen während des Assessmentjahres Deutsch als Fremdsprache und die Prüfung auf Stufe A2 (GER) absolvieren; Sie können keine andere Fremdsprachenprüfung wählen. Im weiteren Verlauf der Bachelor-Ausbildung müssen Sie dann Deutschkenntnisse auf Stufe B2 (GER) nachweisen, indem Sie die entsprechende Sprachprüfung absolvieren. Als Vorbereitung bieten wir verschiedene Deutschkurse an, mit Hilfe derer Sie B2 (GER) erreichen können. Diese Sonderregelung gilt, da seit HS 14 im Verlauf der zweisprachigen Bachelor-Ausbildung zwingend auch Kernfachveranstaltungen in der Studiensprache Deutsch absolviert werden müssen. Damit Sie diese Veranstaltungen auch in Deutsch absolvieren können, müssen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Die Kompetenzstufe B2 (GER) erlaubt Ihnen diese Studierfähigkeit. Grundsätzlich sollen alle AbsolventInnen der Universität St.Gallen über Deutschkenntnisse verfügen, zumal wir uns im deutschsprachigen Raum befinden und wir auch Studierende für den regionalen Arbeitsmarkt ausbilden. Neben Deutsch müssen Sie einen zweiten Fremdsprachennachweis erbringen. Für diesen können Sie nun Englisch C1 vorsehen. Ich bin Assessmentjahr-Studentin und habe keinen Chinesischkurs zugeteilt bekommen, deswegen habe ich jetzt keinen Zugriff auf Dokumente im Studynet. Ich bin aber trotzdem in den Chinesischkurs gegangen. Was kann ich tun? Im Assessmentjahr ist zwingend eine Sprachprüfung mündlich und schriftlich abzulegen. Sie müssen sich bis spätestens zum Prüfungs- 25

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