Merkblatt zum Sprachenkonzept im Bachelorstudiengang BWL (Stand 22. November 2012 für die Prüfungsordnung in der Fassung vom 28.

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1 Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studiendekan Wirtschaft Prof. Dr. J. Schlüchtermann, LS BWL V, Bayreuth Telefon: 0921/ Telefax: 0921/ Merkblatt zum Sprachenkonzept im Bachelorstudiengang BWL (Stand 22. November 2012 für die Prüfungsordnung in der Fassung vom 28. November 2012) (Erläuterung: Dieses Merkblatt gilt für Studierende des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre, die das Studium zum WS 2012/13 aufgenommen haben. Studierende aus früheren Jahrgängen studieren entweder nach dem Merkblatt aus dem November 2009 oder optieren durch schriftliche Anzeige beim Prüfungsamt auf die neue Prüfungsordnung.) I. Allgemeiner Aufbau des Sprachenkonzepts Für die Ausbildung im Modul Sprache gelten die folgenden grundlegenden Prinzipien: 1. Die von der Prüfungsordnung geforderten 16 Leistungspunkte (LP) können entweder in einer oder in zwei Sprachen erworben werden. Eine Aufteilung auf drei oder mehr Sprachen ist unzulässig. 2. Als Prüfungsleistung sollte mindestens ein Zertifikatsabschluss erbracht werden. Dieser entspricht 8 LP. Die weiteren 8 LP können entweder über einen zweiten Zertifikatsabschluss oder über den normalen Leistungspunkteerwerb erbracht werden. 3. Bei Beginn der Sprachausbildung sollte festgelegt werden, ob der allgemeinsprachliche oder der fachsprachliche Ausbildungszweig gewählt wird. Es muss nicht zwingend der Ausbildungszweig Fachsprache Wirtschaft gewählt werden! II. Ausgestaltungsmöglichkeiten im Detail Zur Darstellung der konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten kann man sich das Modul J in zwei Hälften aufgeteilt vorstellen, die beide erbracht werden müssen. Einen Überblick gibt nachstehende Abbildung, der eine genauere Beschreibung der Teilleistungen folgt: Dienstgebäude: RW, Universitätsstr. 30, Bayreuth

2 2 Erste Hälfte des Moduls J (=8 LP) Es muss mindestens ein UNIcert-Abschluss (in einer UNIcert akkreditierten Sprache) erworben werden. Dabei ist es unerheblich, welche Stufe der UNIcert-Abschluss hat (II, III oder IV). Alternativ kann auch das Fremdsprachenzertifikat Stufe I (in einer nicht UNIcert-akkreditierten Sprache) erworben werden. Bei Nullsprachen gilt das erfolgreiche Ablegen der Kurse G1/G2 als Abschluss (siehe dazu weiter unten). Die Note des Abschlusses dieser ersten Hälfte geht zu 50 % in die Gesamtnote des Moduls J ein (zählt also 8 Leistungspunkte). Zweite Hälfte des Moduls J (= 8 LP) Für die anderen 50 % der Gesamtnote des Moduls J (= 8 LP) ergeben sich folgende Möglichkeiten: Weiterführen der bereits angefangenen Sprache, indem entweder a) ein weiterer UNIcert-Abschluss oder der Zertifikatsabschluss Stufe I erworben wird, oder b) in dieser Sprache weiterführende Kurse im Umfang von mindestens 8 Semesterwochenstunden (SWS) eingebracht werden. Einbringung einer weiteren Sprache, indem entweder a) ein UNIcert-Abschluss oder der Zertifikatsabschluss Stufe I in dieser Fremdsprache erworben wird,

3 3 b) in dieser Sprache Kurse im Umfang von mindestens 8 Semesterwochenstunden (SWS) eingebracht werden oder c) im Fall einer Nullsprache die Kurse G1/G2 erfolgreich abgelegt werden (siehe dazu weiter unten). Werden die Kurse im Umfang von mindestens 8 SWS eingebracht (jeweils Variante b), so errechnet sich die Note über den gleichgewichteten Durchschnitt aller Scheinnoten die in dieser Sprache erbracht wurden (jeder Schein wird also gleich gewichtet, unabhängig von den für diesen Schein erbrachten SWS). Hierbei können lediglich Sprachkurse berücksichtigt werden, die nicht bereits zur Erreichung eines UNIcert-Abschlusses herangezogen wurden. Die Mindestanforderung von 8 SWS kann über die folgenden Kurstypen erreicht werden: Grundkurs: Aufbaukurs: Spezialisierungskurs: Landeskundeseminar: 4 SWS Es besteht ein Wahlrecht, im Rahmen der Notenberechnung des Moduls die besten Abschlüsse zählen zu lassen. Beispiel: Student X hat in Englisch den UNIcert-Abschluss III bereits absolviert und möchte eine weitere Sprache belegen. Aufgrund seiner Vorkenntnisse in Spanisch wird er von Grundkurs 1 und Grundkurs 2 befreit und legt daraufhin Grundkurs 3 (4 SWS) und Grundkurs 4 (4 SWS) ab, um die UNIcert II Prüfung erfolgreich abzuschließen. Anschließend absolviert er erfolgreich weitere 2 Kurse (Aufbaukurs A mit, Spezialisierungskurs SA1 mit ). Student X hat somit ein Wahlrecht, für die zweiten 50 % des Moduls J entweder den UNIcert II-Abschluss mit der darin erreichten Note, oder aber die Durchschnittsnote aller Scheine (Grundkurs 3, Grundkurs 4, Aufbaukurs A, Spezialisierungskurs SA1) zählen zu lassen. Eine Auswahl nur der besten Kurse im Umfang von 8 SWS ist NICHT möglich! Ausbildungspläne zu den einzelnen Sprachen erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Sprachenzentrums ( > Service & Info > Zertifikatsprüfung oder UNIcert- Prüfung ). III. Weitere Hinweise 1. Sonderfall Englisch als Sprache in Modul J: Im Rahmen der Schlüsselqualifikationen müssen die Kurse Business English I (BE I) und Business English II (BE II) mit Note eingebracht werden. Auf Basis der Note in BE II, ergeben sich für das Modul J folgende Wirkungen: Falls im Kurs BE II mindestens die Note 2,3 erreicht wird, kann ohne weiteren Einstufungstest, den sog. Placement Test, in die Ausbildungsstufe UNIcert III eingestiegen werden. Der Aufbaukurs entfällt (!). Wird die Note 2,3 in BE II nicht erreicht, so ist der Placement-Test erfolgreich zu absolvieren, um in die Ausbildungsstufe UNIcert III einsteigen zu können. Auch hier entfällt der Aufbaukurs (!).

4 4 Wird weder die Note 2,3 in BE II erreicht noch der Placement-Test erfolgreich absolviert, so ist keine weitere Ausbildung in Englisch im Rahmen des Moduls J möglich. Zugangsvoraussetzung für den Placement-Test ist der erfolgreiche Abschluss von BE I. Der Placement-Test kann bis zum Beginn des dritten Fachsemesters wiederholt werden. Wird in den zweiten 50 % des Moduls die Sprache Englisch eingebracht und die Prüfung UNIcert III nicht abgelegt, erfolgt eine Anrechnung des Kurses Business English II mit (ohne Note) auf die zu erbringenden mind. 8 SWS. Beispiel: Student X hat in einer anderen Sprache bereits einen UNIcert-Abschluss erreicht. Für die weiteren 50 % des Moduls wählt er Englisch und absolviert nach erfolgreichem Besuch von BE I & II im Rahmen der englischen Sprachausbildung die Spezialisierungskurse SA 1, SA 2 und einen weiteren SA 2 (je ). Damit hat er die zweiten 50 % des Moduls ebenfalls erfüllt, da er mind. 8 SWS erbracht hat (BE II angerechnet ohne Note, SA 1, SA 2, SA 3) die Note der zweiten 50 % des Moduls errechnet sich aus dem Durchschnitt der Kurse SA 1, SA 2 und SA Null-Sprachen (Sprachen ohne Vorkenntnisse): Das erfolgreiche Ablegen der Grundkurse G1 und G2 in UNIcert-akkreditierten Sprachen sowie Zertifikatssprachen gilt als ein Abschluss. Die Note errechnet sich jeweils aus dem Durchschnitt der beiden Kurse. Eine Befreiung von einem der beiden Kurse ist bei entsprechender Vorleistung möglich. Die Note des Abschlusses bestimmt sich dann aus dem verbleibenden Kurs, der zwingend an der Universität Bayreuth zu erbringen ist. Beispiel: Student X entscheidet sich für die Sprachausbildung in Spanisch. Nach erfolgreichem Bestehen der Kurse G1 sowie G2 hat er bereits einen Abschluss erreicht, die Note dieses Abschlusses bestimmt sich aus dem gleich gewichteten Durchschnitt der beiden Kurse. 3. Anrechnung von nicht an der Uni Bayreuth erbrachten Leistungen: Das Sprachenzentrum spricht bei Erfüllen bestimmter Kriterien (z.b. Auslandsaufenthalte) Befreiungen von Sprachkursen aus. Hinweise zur Befreiung finden Sie unter Für die Anrechnung solcher Befreiungen als Leistungspunkte ist zu differenzieren zwischen Kursbefreiungen, für Sprachkenntnisse die vor dem Beginn der Sprachausbildung erworben wurden (Fall 1) und Kursbefreiungen für Sprachkenntnisse, die nach Beginn der Sprachausbildung erworben wurden (Fall 2). Fall 1: Fall 2: Werden Befreiungen aufgrund von Vorkenntnissen erteilt, die vor Beginn der Sprachenausbildung erworben wurden (z. B. aufgrund von schulischen Vorkenntnissen), können diese nicht im Rahmen der mind. 8 SWS berücksichtigt werden. Über begründete Ausnahmefälle entscheidet das Sprachenzentrum auf Antrag. Werden Befreiungen nach Beginn der Sprachausbildung ausgesprochen, können diese (ohne Note) im Rahmen der mind. 8 SWS sowie der UNIcert- oder Zertifikatsausbildungen berücksichtigt werden. Bei der Einbringung der mind. 8 SWS müssen mind. 4 SWS aus benoteten Leistungen bestehen, die am Sprachenzentrum der Universität Bayreuth erbracht wurden. Im Falle von UNIcert-Ausbildungsstufen können maximal 4 SWS durch Kursbefreiungen erworben werden. Beispiel: Student X hat sich aufgrund von schulischen oder anderen Vorkenntnissen von 4 Grundkursen befreien lassen, besucht daher in Bayreuth den Aufbaukurs. Anschließend legt er ein Auslandssemester in Spanien ein und wird aufgrund seines daraufhin erreichten

5 5 Kenntnisstands von den Kursen SA 1 und SA 2 befreit. In Bayreuth besucht er anschließend das Landeskundeseminar. Im Rahmen der Regelung des Einbringens von mind. 8 SWS als zweite 50 % des Moduls sind die Grundkurse 1 bis 4 nicht anrechenbar, da die Sprachausbildung am Sprachenzentrum erst mit dem Aufbaukurs begonnen wurde. Es zählen demnach der Aufbaukurs, die Kurse SA 1 (ohne Note), SA 2 (ohne Note) sowie das Landeskundeseminar. 4. UNIcert-Prüfungen: Die Noten des jeweiligen UNIcert-Abschlusses ergeben sich aus den folgenden Prüfungsleistungen: UNIcert I: (nur in Chinesisch) Die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt der Scheinnoten von Grundkurs 1, 2, 3 und 4. UNIcert II: Grundkurs 3 und Grundkurs 4 (= 8 SWS) sowie eine 15-minütige mündliche Prüfung. Die Note ergibt sich zu 50 % aus dem Durchschnitt der Scheinnoten sowie zu 50 % aus der Note der mündlichen Prüfung. UNIcert III: Schriftliche Prüfung von 150 Minuten (davon 30 Minuten Textbearbeitung, 30 Minuten Textproduktion, 90 Minuten Aufsatzthema), sowie mündliche Prüfung von 60 Minuten (30 Minuten Hörverstehen, 30 Minuten Prüfung der Sprechfertigkeit). Die Note ergibt sich zu 50 % aus dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung sowie zu 50 % aus dem Ergebnis der mündlichen Prüfung. UNIcert IV: Schriftliche Prüfung von 240 Minuten (davon 60 Minuten Textbearbeitung, 60 Minuten Aufgaben zum schriftlichen Ausdruck, 120 Minuten Aufsatzthema), sowie Mündliche Prüfung von 60 Minuten (30 Minuten Hörverstehen, 30 Minuten Prüfung der Sprechfertigkeit). Die Note ergibt sich zu 50 % aus dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung sowie zu 50 % aus dem Ergebnis der mündlichen Prüfung. Weitere Informationen zu den UNIcert-Prüfungen erhalten Sie unter 5. Zertifikatsprüfung: Die Zertifikatsprüfung kann lediglich in Sprachen abgelegt werden, in denen keine UNIcert-Prüfungen angeboten werden. Weitere Informationen zur Zertifikatsprüfung erhalten Sie unter

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