FRAGEBOGEN zur WETTERRISIKOvERSIchERuNG
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- Anneliese Berger
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1 FRAGEBOGEN zur WETTERRISIKOvERSIchERuNG zurück an vhv Allgemeine versicherung AG / vhv-platz 1 / hannover Briefanschrift: hannover / T / F / wetterrisiko@vhv.de / vermittler / EXAKT Vermittler-Nr. / Vermittler-Name Telefon-Nr. bei Rückfragen KuNDE Firma Betriebsart / Tätigkeitsbeschreibung PLZ / Ort Hinweis: Bitte füllen Sie vorher den Antrag aus und reichen Sie beide gemeinsam ein Telefon / Fax Ansprechpartner TEIL I: RISIKOERFASSuNG / ARBEITSALLTAG Hinweis: Teil I dieses Fragebogens dient der Abschätzung der durch Wetterrisiken verursachten Verluste Ihres Unternehmens. 1) Wie viele Schlechtwettertage sind bereits in Ihrer Kalkulation eingeplant? Geben Sie die Anzahl der Schlechtwettertage an, die Sie als Selbstbehalt tragen wollen (vgl. Anmerkungen nächste Seite). 2) Wie viele Tage in der Woche sind Ihre Mitarbeiter im Einsatz? Bitte kreuzen Sie an! 5 Tage, Montag bis Freitag 6 Tage, Montag bis Samstag Variabler Einsatz 3) Wie viele Stunden beträgt ein Regelarbeitstag? 4) Wann beginnt und endet ein normaler Arbeitstag? 5) Wie hoch ist der Stundenlohn Ihrer Mitarbeiter? 6) Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrem Betrieb in einem wetterabhängigen Bereich tätig? 7) Wann war Ihr Unternehmen am stärksten von Wettereinlüssen betroffen? Jahr(e): Monat(e): Begründung / Welches Wetterereignis lag vor? 8) Bestimmung eines Tagessatzes für die Lohnfortzahlung: Angabe aus 3) x Angabe aus 5) x Angabe aus 6) = Tagessatz Stunden x E x Mitarbeiter = E 9) Gibt es zusätzliche Risiken wie z. B. Vertragsstrafen durch Terminverletzung, oder wetterbedingten Mehraufwand bzw. Mehrkosten, haben Sie Mietmaschinen im Einsatz? (ggf. bei der Errechnung des Tagessatzes berücksichtigen) Stand Druck
2 10) Welche Wetterbedingung stellt, ab welcher Größenordnung für Ihren Betrieb ein maßgebliches Risiko dar? Bitte ankreuzen/ausfüllen. Regen ab mm oder Liter pro m². Hinweis: 1 mm ist ein Liter auf den m². Frost, wenn die folgende Temperatur C am Tag unterschritten wird. Wind, ab einer Windstärke von bzw. einer Windgeschwindigkeit von m/s. Schneefall, ab cm am Tag. Sonstiges: Anmerkung: Sie können hier individuell für Ihr Unternehmen Grenzwerte festlegen, welche eine Gefahr für Ihr Unternehmen darstellen. Als Anhaltspunkt kann die Klassiikation der Behinderungsstufen an Schlechtwettertagen des DWD dienen. Hier wird unter anderem von erschwerten Bedingungen ausgegangen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Tagesmaximaltemperatur kleiner 0 C und Tagesminimaltemperatur kleiner -4 C Niederschlag: länger als 3 Stunden und mehr als 3 mm, oder unabhängig von der Dauer mehr als 10 mm Mehr als 10 cm Neuschnee TEIL II: RISIKOABSIchERuNG 1) Wie ist der gewünschte Absicherungszeitraum? Datum (von bis):, relevante Uhrzeiten (von bis) 2) Welche Tage sollen innerhalb des Absicherungszeitraums nicht berücksichtigt werden? 3) Welche Auszahlungssumme ist je Schlechtwettertag gewünscht (vgl. Teil I, 8) und 9))? E 4) Wie hoch soll die Höchstentschädigung in dem Versicherungszeitraum sein? E 5) Welcher Versicherungsort ist gewünscht? (Hinweis, die nächstgelegen Wetterstation wird von uns für Sie ausgewählt) TEIL III: zusammenfassung Absicherungsinformationen Beispiel Ihre Angaben Welches Wetterrisiko (Regen, Frost) soll abgesichert werden? (Hier sind auch Kombinationen möglich) Niederschlag > 3mm und Windstärke > 5 Beaufort Deckungszeitraum Für die Messung relevante Uhrzeit 07:00 17:00 Uhr Nicht relevante Tage für die Absicherung Sonntage, , , Gewünschte Auszahlung pro Schadentag Höchstauszahlung Selbstbehalt Gewünschter Versicherungsort Hauptwetterstation Ersatzwetterstation 1.000, Euro , Euro 3 Schadentage Hannover Wetterstation wird von der VHV je nach geograischer Lage und versichertem Parameter ausgewählt. Wetterstation wird von der VHV je nach geograischer Lage und versichertem Parameter ausgewählt. PLZ, Ort und Datum Unterschrift Vermittler PLZ, Ort und Datum Unterschrift Interessent
3 ANTRAG VHV WETTERRISIKOVERSICHERUNG PARAMETRISCHE WETTERVERSICHERUNG Stand Druck
4 VHV Allgemeine Versicherung AG VHV-Platz 1 / Hannover Briefanschrift: VHV / Hannover wetterrisiko@vhv.de / T F Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber in Großbuchstaben aus. Zutreffendes ankreuzen. Beachten Sie auch die Hinweise und Erläuterungen auf der Rückseite dieses Antrages. ANTRAG AUF VHV WETTERRISIKOVERSICHERUNG Neuvertrag Vermittler-Nr Az.Vermittler e x a k t Vers. Scheinnummer der Wetterrisikoversicherung bei der VHV T / VERSICHERUNGSNEHMER (VN) Antragsteller / Vorname/Zuname Firma / Rechtsform Geschäftsführer/ gesetzlicher Vertreter Straße PLZ Telefon Wohnort Antragsteller: Bauherr Architekt Bauträger Generalunternehmer Hausnummer VERSICHERUNGSDAUER Absicherungszeitraum von T T M M J J J J bis T T M M J J J J Zeitliche Voraussetzung für die Annahme des Antrags Die Versicherung ist spätestens 35 Tage vor dem Beginn des zu versichernden Ereignisses abzuschließen. Hierzu müssen die zum Vertragsschluss für die VHV erforderlichen Antragsformulare und Unterlagen der VHV rechtzeitig vor dem zu versichernden Ereignis zugegangen sein. Der Versicherungsnehmer hat den Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Erfolgt keine fristgemäße Zahlung tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Nach Eintritt des Verzuges ist die VHV von der Verplichtung zur Leistung frei. RISIKODATEN FÜR EINE INDIVIDUELLE WETTERRISIKOVERSICHERUNG Hinweis: Der Fragebogen wird als separates Blatt Bestandteil dieses Antrags. Zu versicherndes Risiko Gewünschte Absicherung gemäß beiliegendem Angebot Welche Gefahr soll die Absicherung mit welchem Grenzwert decken? Sollen Tage innerhalb des Absicherungszeitraums nicht berücksichtigt werden Welche? Auszahlungssumme pro Tag? Welcher Schwellenwert soll als Selbstbehalt vereinbart werden? Wie hoch soll die maximale Auszahlung (Höchstentschädigung) sein? Stand Messstation (Referenzstation) WMO-Nummer der Messstation Ersatzmessstation WMO-Nummer der Ersatzmessstation BEITRAG Beitrag (netto) Beitrag (inkl. 19% Vers.-Steuer)
5 BESONDERE VEREINBARUNGEN Soll die Police über den Vermittler versandt werden? ja nein Gegenstand der Versicherung ist ein konkretes Wetterereignis bzw. ein festgelegter Sachverhalt, zu dem die oben genannten und durch den Versicherungsschein konkretisierten Sachverhalte versichert werden. Die Wetterdaten werden an der in der Police genannten Referenzstation gemessen. Ein Zahlungsanspruch ergibt sich nicht aus den örtlichen Verhältnissen unmittelbar am Wohnsitz/Sitz des Versicherungsnehmers bzw. an dem Ort des zu versicherten Ereignisses. Es gelten ausschließlich die Verhältnisse an der in der Police bestimmten Wetterstationen. Im Ausnahmefall können daher zu Gunsten oder zu Lasten des Versicherungsnehmers Abweichungen auftreten. EMPFANGSBESTÄTIGUNG Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bestimmungen habe ich erhalten. Unterschrift des Antragstellers HINWEISE / UNTERSCHRIFT Bitte achten Sie auf eine vollständige und richtige Beantwortung der Fragen zu risikoerheblichen Umständen im Antrag. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz. Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die wichtigen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere die Information zum Widerrufsrecht sowie die Datenschutzhinweise. Sie sind wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrages. Eine Durchschrift des Antrags habe ich erhalten. Datum Unterschrift des Antragstellers
6 HINWEISE / ERLäUTERUNGEN 1 Vertragsgrundlage: Für das Versicherungsverhältnis gelten die im Versicherungsschein näher bezeichneten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und sonstige Vereinbarungen (z. B. Besondere Bedingungen, Zusatz- und Sonderbedingungen, Klauseln, Tarifbestimmungen). In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind insbesondere die Art, der Umfang und die Fälligkeit der Versicherungsleistung sowie die vertraglich vereinbarten Kündigungsrechte und Vertragsstrafen konkret geregelt. Vertragsgrundlagen sind die jeweiligen zum Vertragsabschluss geltenden Allgemeinen Bedingungen. 2 Geltendes Recht, Gerichtsstände und Sprache: Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die jeweils geltenden Gerichtsstände sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrages kommunizieren wir mit Ihnen in deutscher Sprache. 3 Beratung, Beschwerden: Sollten Sie im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag, Ihrem Versicherungsschutz oder auch unserer Beratung und Betreuung Fragen, Wünsche oder Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an Ihren Betreuer und unsere Geschäftsstellen oder die Hauptverwaltung wenden. In Beschwerdefällen steht Ihnen auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis tungsaufsicht Bereich Ver sicherungen Graurheindorfer Str. 108, Bonn, als zuständige Aufsichtsbehörde zur Verfügung. 4 Nebenabreden und Deckungszusagen: Nebenabreden und Deckungszusagen sind nur mit Zustimmung des Versicherers wirksam. 5 Beitragszahlung: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Beitrag direkt an die VHV Allgemeine Versicherung AG zu überweisen. Ein Inkasso über den Vermittler ist aufgrund der Besonderheit des Produktes nicht möglich. 6 Zahlweise: Sofern keine abweichende Angabe gemacht wurde, hat der Versicherungsnehmer den Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police zu zahlen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung tritt Verzug ein ohne, dass es einer Mahnung bedarf. Nach Eintritt des Verzugs ist die VHV von der Verpflichtung der Leistung frei. SCHLUSSERKLäRUNG WIDERRUFSRECHT Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Zu gang des Versicherungsscheins, der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der gesetzlich vorge sehenen Verbraucherinformation ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: VHV Allgemeine Versicherung AG / Hannover F / service@vhv.de WIDERRUFSFOLGEN Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrages, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich wie folgt berechnet: Anzahl der Tage, 1/360 des Jahresbeitrages an denen Versicherungsschutz x bzw. bestanden hat 1/30 des Monatsbeitrages BESONDERE HINWEISE Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat (VVG 8) RECHTSFOLGEN BEI ANZEIGEPFLICHTVERLETZUNG Verletzt der Antragssteller seine Plicht, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktritts recht ist ausgeschlossen, wenn der Antragssteller die Plicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Bei fahrlässiger Verletzung kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahr lässiger Verletzung und das Kündigungsrecht des Versicherers wegen fahrlässiger Verletzung der Anzeigeplicht sind ausgeschlossen, wenn der Ver sicherer in Kenntnis der nicht angezeigten Umstände den Vertrag zu anderen Be dingungen bzw. zu einem höheren Beitrag geschlossen hätte. In diesem Fall werden diese Bedingun gen auf Verlangen des Versicherers Vertrags bestandteil. Erhöht sich der Beitrag um mehr als 10% oder hat der Ver sicherer den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Umstand ausgeschlossen, kann der Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers fristlos gekündigt werden. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zu - gang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. VHV Allgemeine Versicherung AG / VHV-Platz 1 / Hannover / Briefanschrift: Hannover Bankverbindung: Nord/LB Hannover / IBAN: DE / BIC: NOLADE2HXXX Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Per-Johan Horgby / Dr.AngeloO.Rohlfs / Dietrich Werner/ Vorsitzenderdes Aufsichtsrates:UweH.Reuter Registergericht: Amtsgericht Hannover, HRB / Sitz der Gesellschaft: Hannover / UST-IdNr. DE / service@vhv.de /
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