Fuchs-Mistwetter-Police für kommunale Energieversorger
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- Cornelius Christoph Kranz
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Fuchs-Mistwetter-Police für kommunale Energieversorger Damit das Wetter Ihre Gewinne nicht verheizt
2 Ertragsabsicherung für kommunale Energieversorger Die Fuchs-Mistwetter-Police ist eine spezielle Wetterversicherung für kommunale Energieversorger zur Absicherung Ihrer finanziellen Verluste durch ungünstige Wetterbedingungen. Die Leistungen der Wetterversicherung werden auf der Grundlage von vorher fest definierten Wetterereignissen ausgezahlt. Die Auszahlungen können sich zum Beispiel ausrichten an Ihren: Umsatzeinbußen bzw. Ertragsausfällen durch zu warme Winter mit zu wenigen Heizgradtagen (HGT) Umsatzeinbußen bzw. Ertragsausfällen bei Ihren Windkraftanlagen durch zu wenig Wind Bestandsveränderungen durch Abverkauf nicht verbrauchter Energiemengen unter Einstandspreis und viele weitere wetterabhängige Risiken des Geschäftsbetriebs - gerne anfragen. Praxisbeispiel zu warmer Winter für Gas-Vertrieb Absicherungszeitraum Oktober - April Heizgrenze 15 Grad Celsius Geplante Heizgradtage 1783 Tatsächliche Heizgradtage 1604 Auszahlungsbedingung "weniger als 1783 HGT" Auszahlung pro fehlendem HGT Maximale Auszahlung Versicherungsprämie Auszahlung im Mai ( ) * =
3 Ihre Vorteile: + Spezielle Lösung, die genau auf Ihr Risikoprofil abgestimmt ist + Mit nur einer Police sichern Sie Ihre Gewinne ab + Flexibles Deckungskonzept + Anpassbar je nach Bedarf + Umfassender Versicherungsschutz für extreme Wetterlagen oder zur Glättung + Bequeme, einfache und rechtssichere Handhabung + Auszahlung erfolgt innerhalb von 28 Tagen nach Schadenmeldung und Prüfung der Messdaten vom DWD Expertise für Stadt- und Gemeindewerke: Branchenerfahrenes Beratungs- und Betreuungskonzept Persönlicher Ansprechpartner und Begleiter im Schadenfall Unsere Unabhängigkeit - wir stehen auf Ihrer Seite!
4 Fragen & Antworten Was ist neu an der Fuchs-Mistwetter-Police? Neu ist, dass eine Versicherungsleistung nicht an einen Sachschaden und dessen Feststellung gekoppelt ist. Es reichen die Über- oder Unterschreitung bzw. das Erreichen vorher festgelegter Messwerte, welche amtlich durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) festgestellt und geliefert werden. Welche Wetterparameter können abgesichert werden? Grundsätzlich alle, die vom DWD erfasst werden. Je nach Wetterstation handelt es sich um Regen, Schneefall, Schneehöhe, Sonnenstunden, Niederschlag, Luftfeuchtigkeit, Globalstrahlung, Windgeschwindigkeit, Temperatur. Kann ich Wetterparameter kombinieren? Ja, dies ist möglich. Wie werden die Wetterparameter bestimmt? Der DWD verfügt über ein deutschlandweites Netz von Wetterstationen. Aktuell wird die Fuchs-Mistwetter-Police für über 70 Wetterstationen angeboten. Welche Wetterstation ist für mich relevant? Als Wetterstation wird die Station ausgewählt, die dem Versicherungsort am nächsten liegt. Diese Station ist für die Bestimmung der Wetterparameter maßgeblich. Ich kann meine Verluste durch Wettereinflüsse nicht beziffern, wie komme ich zu einer Einschätzung? Die Fuchs-Mistwetter-Police soll den Ihnen entstehenden Schaden durch Wettereinflüsse absichern. Bedenken Sie welche Kosten Ihnen entstehen, wenn Sie einen Tag wetterbedingten Ausfall haben. Anhaltspunkte sind Umsatzeinbußen, Abnahmeverpflichtungen, wetterbedingte Mehrkosten durch erhöhten Arbeitsaufwand. Ich kann die Grenzwerte für Wetterparameter ab denen ich Verluste erleide nicht benennen, wie komme ich zu einer Einschätzung? Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Festlegung von für Sie kritischen Grenzwerten haben, können Sie als Orientierung die Klassifikation der Schlechtwettertage des Deutschen Wetterdienstes heranziehen oder bei uns nachfragen.
5 Wie groß darf der Zeitraum zwischen Abschluss und Versicherungsbeginn sein? Hier sind mind. 35 Tage notwendig, um die entsprechenden Fristen einzuhalten. Kann ich die Messwerte der relevanten Wetterstation einsehen und prüfen? Ja, selbstverständlich können Sie die Messwerte an der festgelegten Wetterstation jederzeit auf der Internetseite des DWD abrufen und prüfen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen nach Ablauf der Versicherung die relevanten Messdaten zur Verfügung. Wie ist die Auszahlung geregelt? Wurden die abgesicherten Wetterparameter an der Wetterstation erreicht, über- oder unterschritten, erfolgt eine automatische Auszahlung. Wann bekomme ich die Auszahlung? Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 28 Tagen nach Ablauf des Versicherungszeitraumes. Muss die Absicherung auf ein bestimmtes Projekt bezogen sein? Nein, die Absicherung erfolgt unabhängig von einem bestimmten Projekt. Für Sie kann es jedoch sinnvoll sein die Versicherungsdaten so zu wählen, dass Sie die wetterbedingten Risiken eines bestimmten Projektes absichern. Kann man mehrere Wetterstationen zur Absicherung einbeziehen? Ja, dies ist möglich. Welche Zeiträume können versichert werden? Abhängig von Ihren Bedürfnissen können einzelne Tage, Wochen, Monate oder das gesamte Jahr, bei manchen Wetterstationen auch einzelne Stunden abgesichert werden. Wie lange darf der Versicherungszeitraum maximal gewählt werden? Eine Absicherung ist maximal für zwei Jahre möglich. Wir unterstützen Sie immer zur Evaluierung und Anpassung Ihrer Wetterversicherung.
6 Über uns Wir sind Unabhängiger Versicherungsmakler seit 1995 Der Mäklerstock ist das traditionsreiche hanseatische Symbol der zugelassenen Versicherungsmakler aus dem Jahre Die Mäkler waren als Organ der Rechtspflege zur Ehrlichkeit, Wahrhaftigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Wir sind Mitglied im Verband Deutscher Versicherungsmakler Über Christian J. Fuchs Gesellschafter-Geschäftsführer der FMP Fuchs & Co. KG Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Wedel seit 2010 Mitglied im Bundesvorstand des Verband Deutscher Versicherungsmakler e. V.
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