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- Mathias Bachmeier
- vor 8 Jahren
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1 Bürgerversammlung zur Energiegenossenschaft Mengerskirchen e.g. 8. Oktober 2015 BGH Schloss, Mengerskirchen
2 Projektbeurteilung o Einstieg in einen funktionierenden Windpark o geplante Herstellungskosten wurden nicht nur eingehalten, sondern unterschritten o Mindestpreis für Stromabnahme garantiert o kein Geschäftsbesorger oder Projektierer, der eigene Organisationskosten in den Herstellkosten realisiert o von der Planung bis zu Inbetriebnahme gemeinsam mit starken Partnern (HHEE, Süwag) 2
3 Das Wichtigste o Der Standort zeigt schon im ersten Jahr Windgeschwindigkeiten und Windhäufigkeiten, die über den Ansätzen liegen, welche die kritischen Banken der Kreditgewährung zu Grunde gelegt haben o Ertragserwartung Garantiezins auf Nachrangdarlehen: 3% zusätzlicher Bonuszins abhängig von der Ertragslage der Windpark GmbH und der daraus resultierenden Ausschüttung Vertraglich festgelegte Höchstgrenze für die Ausschüttung: 10,93% - gilt für alle Gesellschafter und damit auch für die eg. Der Überhang geht an die Gemeinde Mengerskirchen als Zusatzpacht. 3
4 Risiken o technische Ausfälle Wartungsvertrag NORDEX; 97% Verfügbarkeit o Sturm, Blitz, Feuer, Explosion (Sachversicherung) o Schwachwindjahre (keine Versicherung möglich) o Änderung im politischen Umfeld (keine Absicherung) o Erdbeben, Krieg, Atomschlag (keine Absicherung) o es ist eine unternehmerische Beteiligung über 20 Jahre!! 4
5 Gesellschaftsrechtliche Struktur Windpark Mengerskirchen GmbH heute Gemeinde Mengerskirchen HHEE Süwag 50 % 25 % 25 % geplant ab Energiegenossenschaft Mengerskirchen 44 % Gemeinde Mengerskirchen 26 % HHEE 15 % Süwag 15 % 5
6 Modell: Nachrangdarlehen o Mitglied erwirbt einen Geschäftsanteil an der Energiegenossenschaft in unserem Fall 50,-- und gibt ein Nachrangdarlehen in Höhe von 2.950,-- entspricht der Mindestbeteiligung von 3.000,-- o Maximal das zehnfach der Mindesteinlage kann von einer Person gezeichnet werden 6
7 Modell: Nachrangdarlehen o Die Zinsen auf das Nachrangdarlehen sind für die eg Betriebsausgaben. Mit einem gesplitteten Zinsmodell: Festzins 3% plus Bonuszins kann so der komplette Ertrag aus der Beteiligung an der Windpark GmbH bis auf die notwenigen Verwaltungskosten + Rücklagen abgeschöpft werden. = steueroptimal 7
8 Modell: Nachrangdarlehen Beispiel: Anteil der eg am Gewinn n. Steuern der GmbH: 100,-- einbehaltene Steuern auf die Ausschüttung: - 5,-- bei der eg kommen an: 95,-- eigene Kosten der eg (Buchführung, Bilanzprüfung, Rücklagen, usw.): - 5,-- verbleiben: 90,-- Auszahlung als Zins und Bonuszins* ) : - 90,-- zu versteuernder Gewinn: 0,-- * ) Die Zinsen sind beim Genossenschaftsmitglied mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Je nach Situation, z.b. bei Rentnern/Studenten kann damit u.u. der gesamte Ertrag steuerfrei bleiben. Es ist angeraten, die persönliche Situation mit dem Steuerberater zu klären. 8
9 Stetigkeit des Eigenkapitals in der Windpark Mengerskirchen GmbH o Energiegenossenschaft max. 44% am Eigenkapital der Windpark GmbH o Kündigungsfrist für Geschäftsanteile beträgt 5 Jahre (Bestandteil der Satzung) o Eigenkapital der Windpark GmbH für 20 Jahre fest investiert o Nachrangdarlehen daher nicht nur Steueroptimierung, sondern auch langfristige Bindung als Eigenkapitalanteil (44%) an der GmbH o Nachrangdarlehen sind nicht kündbar. Kündigung ist nur gegen Ersatzgestellung möglich. 9
10 Stetigkeit des Eigenkapitals in der Windpark Mengerskirchen GmbH o Die Rückerstattung des Darlehens erfolgt bereits ab dem 16. Jahr! o Das Engagement in der Energiegenossenschaft unterscheidet sich an diesem Punkt ganz wesentlich von anderen unternehmerischen Beteiligungen, bei denen der Return on Invest einzig und allein aus den Erträgen während der Betriebsdauer kommen kann. 10
11 Gründung o Gründung am im Mengerskirchener Rathaus o Vorstand und Aufsichtsrat gem. Beschluss der GV vom : Vorstand: Jürgen Radu (Vorsitzender), Manfred Gotthardt (Stellvertreter) Aufsichtsrat: Herbert Schuld (Vorsitzender), Karl-Heinz Linn (Stellvertreter), Markus Fuchs o gleichzeitig wurde die Satzung (orientiert a. d. Mustersatzung des Genossenschaftsverbandes) beschlossen o zur Zeit läuft die Gründungsprüfung beim Genossenschaftsverband 11
12 Wichtigste Bestimmungen für die Bürger o Mitglied können natürliche (keine juristische) Personen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und am ihren Wohnsitz in Mengerskirchen hatten. o Die Mindestbeteiligung beträgt (Sonderregelung für 18 bis 25 jährige 1 x möglich,) o davon: Geschäftsanteil 50, kündbar mit einer Frist von 60 Monaten zum Jahresende o Nachrangdarlehen (bzw. 950 ) unkündbar, Rückzahlung ab dem 16. Jahr (2031) in 4 Raten 12
13 Wichtigste Bestimmungen für die Bürger o Zeichnungsfrist: , Uhr Zeichnungsfrist endgültig! Bei Zeichnung < 44% bleibt die Genossenschaft für die Dauer der Windpark GmbH auf dieser minderen Quote o Für die Zuteilung gilt das Zwiebelschalenprinzip (Repartierung = notfalls Reduzierung). Jeder zunächst mit der Mindestbeteiligung von und dann immer wieder mit bis zur Höchstbeteiligung von (so lange der Vorrat reicht!) 13
14 Wichtigste Bestimmungen für die Bürger o die Anträge gem. Sonderregelung (18 25jährige:1 x 1 T ) werden vorab zugeteilt o Die Zuteilung erfolgt durch die Energiegenossenschaft (Vorstand und Aufsichtsrat) unter Aufsicht von Herrn Brauner (Genossenschaftsverband) als Unabhängiger, beide übernehmen für die ordnungsgemäße Zuteilung keine Haftung o der Rechtsweg ist ausgeschlossen 14
15 Zeichnungsvorgang o Interessenten unterschreiben 2 unterschiedliche Erklärungen o 1) Formular Beteiligungsabsicht Geschäftsbeteiligung (max. 10 Anteile) o Vordrucke erhältlich in der Gemeindeverwaltung, in der Finanzverwaltung oder auf Anforderung bei Herrn Jürgen Radu, Tel , zudem in der KR und auf der Homepage o 2) Formular Absichtserklärung zu Nachrangdarlehen wird bei Abgabe von Formular 1 ausgehändigt (z. B. über bei 1 Geschäftsanteil, bei 10 GA) 15
16 Termine o Abgabe der beiden Dokumente (Absichtserklärung f. Geschäftsanteil und Nachrangdarlehen) in der Gemeindeverwaltung (Finanzverwaltung) bis spätestens , Uhr Prüfung: Alter, Wohnsitz o : Feststellung und Ermittlung der in die Zuteilung kommenden Genossen/Interessenten durch Vorstand, Aufsichtsrat und H. Brauner (Genossenschaftsverband). o : Übersendung der Beitrittserklärung, Satzung und Nachrangdarlehensvertrag an Genossen 16
17 Termine o Rücklauf der Beitrittserklärung und des Nachrangdarlehensvertrages bis , Uhr (Ausschlussfrist) o : Übersendung Beitrittsannahme und Zahlungsaufforderung durch Genossenschaft o Zahlungstermin bis zum Ausschlussfrist bei Nichteinhaltung des Termin sind die Ansprüche verwirkt Verfahren wirkt kompliziert ist bedingt durch die Tatsache, dass wir nicht unter das Kapitalanlagegesetzbuch fallen. 17
18 Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 18
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