2. Energieforum der Gemeinde Werther: Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft

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1 : Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft

2 Inhaltsübersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Was ist eine Genossenschaft 3. Genossenschaftliche Grundsätze 4. Arten von Genossenschaften 5. Wie gründet man eine Genossenschaft? 6. Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft 7. Organe der Genossenschaft 8. Kapitalgrundlage der Genossenschaft

3 1. Rechtsgrundlagen numerus clausus = abschließende Anzahl an Rechtsformen Genossenschaftsgesetz Handelsgesetzbuch Satzung

4 2. Was ist eine Genossenschaft juristische Person des Privatrechts Personenvereinigung mit drei charakteristischen Merkmalen: 1. eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl, 2. die einen Förderauftrag hat, 3. den sie mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs realisiert

5 2. Was ist eine Genossenschaft 1. eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl: ähnlich dem Verein Ein- und Austritt von Mitgliedern muss möglich sein Wechsel einfacher als bei Personen- und Kapitalgesellschaften

6 2. Was ist eine Genossenschaft 2. die einen Förderauftrag hat: Zweck ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder (Satzungsformulierung) dies ist Voraussetzung für die Rechtsform persönliche Förderung der Mitglieder steht im Mittelpunkt, nicht die Kapitalmehrung im marktwirtschaftlichen System klare Gewinnorientierung zur Erfüllung des Förderauftrags erforderlich

7 2. Was ist eine Genossenschaft 3. gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb: Unternehmen eigene Organisation im Rechtsverkehr selbständig

8 3. Genossenschaftliche Grundsätze Selbsthilfe Selbstverwaltung Selbstverantwortung Unterlagen nicht vorschnell vernichten!

9 4. Arten von Genossenschaften Kreditgenossenschaften Einkaufsgenossenschaften Absatzgenossenschaften Konsumgenossenschaften Produktivgenossenschaften Werk- oder Nutzungsgenossenschaften Wohnungsgenossenschaften Jagdgenossenschaften Energiegenossenschaften

10 5. Wie gründet man eine Genossenschaft Feststellung der Satzung Wahl des Aufsichtsrates Bestellung des Vorstands Zulassung zum Beitritt in einen Prüfungsverband Gründungsgutachten Anmeldung zum Genossenschaftsregister Eintragung in das Genossenschaftsregister

11 6. Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft Erwerb durch natürliche und juristische Personen unbedingte Beitritterklärung Schriftform Verpflichtung zur Einzahlung des Geschäftsanteils ggf. Verpflichtung zur Zahlung von Nachschüssen Zulassung durch die Genossenschaft (i.d.r. Vorstand)

12 6. Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft Beendigung ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied Kündigungsfrist mind. 3 Monate, max. 5 Jahre zum Geschäftsjahresende außerordentliche Kündigung durch das Mitglied Ausschließung durch die Genossenschaft Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben Auszahlungsbeschränkung durch Mindestkapital

13 7. Organe der Genossenschaft Generalversammlung / Vertreterversammlung Aufsichtsrat Vorstand

14 7. Organe der Genossenschaft Generalversammlung / Vertreterversammlung (>1500 Mitglieder) Parlament Abstimmung nach Köpfen, Mehrstimmenrechte möglich Zuständig für alle Fragen, die die Kernbereiche berühren: Satzungsänderungen (3/4 bzw. 9/10 Mehrheit) Feststellung Jahresabschluss, Ergebnisverwendung Entlastung Vorstand und Aufsichtsrat Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz Auflösung

15 7. Organe der Genossenschaft Aufsichtsrat Mindestens drei Mitglieder (Ausnahme < 20 Genossenschaftsmitglieder) natürliche Person + Genossenschaftsmitglied Überwachung Vorstand Entscheidung über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte Bindeglied zwischen Vorstand und Mitgliedern Haftung bei Verletzung von Sorgfaltspflichten

16 7. Organe der Genossenschaft Vorstand Mindestens drei Mitglieder (Ausnahme < 20 Genossenschaftsmitglieder) natürliche Person + Genossenschaftsmitglied i.d.r. Bestellung durch den Aufsichtsrat eigenverantwortliche Leitung der Genossenschaft (Geschäftsführung) gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Genossenschaft Haftung bei Verletzung von Sorgfaltspflichten Innerbetriebliches Kontrollverfahren notwendig!

17 7. Kapitalgrundlage der Genossenschaft Geschäftsanteil / Geschäftsguthaben Höhe Geschäftsanteil in Satzung geregelt (meist Pflichtanteil) Satzung kann Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen zulassen Pflichteinzahlung bei Zeichnung mindestens 1/10 des Pflichtanteils Ergebnisrücklage Gesetzliche Rücklage Andere Ergebnisrücklage Ergebnisrücklage gem. 73 Abs. 3 GenG (Beteiligungsfonds)

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Jana Wollenberg Rainer Wissing Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

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