Regionale Konzepte für erneuerbare Energien
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- Arwed Huber
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1 Regionale Konzepte für erneuerbare Energien Organisation, Gründung und Praxis von Energiegenossenschaften Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1
2 Übersicht 1. Genossenschaftsgesetz - Genossenschaftsverband 2. Ausgangslage 3. Die eingetragene Genossenschaft (eg) 4. Gründung 5. Finanzierung Seite 2
3 1. Genossenschaftsgesetz - Verband Seite 3
4 Wesen der Genossenschaft 1 Genossenschaftsgesetz Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft". Seite 4
5 Genossenschaftsgesetz 54 GenG Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband Die Genossenschaft muss einem Verband angehören, dem das Prüfungsrecht verliehen ist (Prüfungsverband). Seite 5
6 Genossenschaftsgesetz 55 GenG Prüfung durch den Verband Die Genossenschaft wird durch den Verband geprüft, dem sie angehört. Seite 6
7 Genossenschaftsgesetz 53 GenG Pflichtprüfung Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. Bilanzsumme 2 Mio.Euro Bilanzsumme 1 Mio.Euro oder Umsatzerlöse 2 Mio.Euro Seite 7
8 Genossenschaftsgesetz 11 Abs. 2 GenG Anmeldung der Genossenschaft Der Anmeldung sind beizufügen: von den Mitgliedern unterzeichnete Satzung Urkunde über die Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat Bescheinigung über die Zulassung zum Beitritt zum Prüfungsverband Gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbands Seite 8
9 2. Ausgangslage Seite 9
10 EnergieGenossenschaften Unternehmen, Selbständige, Bürger und Verwaltungen, die die Umwelt 1 Überschrift schützen, Sicherheit erstes in der Kapitel Energieversorgung und - effizienz sowie wirtschaftliche Vorteile erlangen wollen 2 Überschrift zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel Kooperation 4... Strategie Nebenbedingungen überschaubares finanzielles Risiko unbürokratischer Ein- und Austritt demokratische Struktur, keine Majorisierung der Mehrheit durch Einzelne oder wenige Personen Sicherstellung der Interessenhomogenität Seite 10
11 3. Die eingetragene Genossenschaft (eg) Seite 11
12 Rechtsformwahl Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Seite 12
13 Das Genossenschaftswesen besitzt in zahlreichen Bundesländern Verfassungsrang. Seite 13
14 Das deutsche Genossenschaftswesen Verfassung des Landes Hessen vom Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen III. Soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten Artikel 44 Das Genossenschaftswesen ist zu fördern. Seite 14
15 Was ist eine Genossenschaft? Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, deren selbständige Existenz erhalten bleibt, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Seite 15
16 Genossenschaftliche Grundsätze Selbsthilfe Durch Zusammenschluss können kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen ihre wirtschaftliche Existenz besser sichern Seite 16
17 Genossenschaftliche Grundsätze Selbstverwaltung Jedes genossenschaftliche Unternehmen ist selbständig. Seine Mitglieder verwalten das genossenschaftliche Unternehmen selbst ohne Einfluss von Interessengruppen oder Staat. Seite 17
18 Genossenschaftliche Grundsätze Selbstverantwortung Die Mitglieder bringen durch Geschäftsanteile das Kapital für ihr Unternehmen auf. Sie haften für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft mit ihrem Geschäftsguthaben. Seite 18
19 Genossenschaften - die ideale Rechtsform 1 Überschrift erstes Kapitel Flexible Gestaltbarkeit des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes 2 Überschrift zweites Kapitel Demokratische Mitwirkung: Die Steuerung und Kontrolle der 3 Überschrift drittes Kapitel Genossenschaft bleibt bei den Mitgliedern gemäß dem Grundsatz 1 Person = 1 Stimme 4... Minimales finanzielles Risiko der Mitglieder Steuerliche Vorteile bei der Ausschüttung von Überschüssen an die Mitglieder in Form einer genossenschaftlichen Rückvergütung (diese zählt zu den Betriebsausgaben der eg) Seite 19
20 Genossenschaften - die ideale Rechtsform Einfache Handhabung des Ein- und Austritts von Mitgliedern 1 Überschrift erstes Kapitel - Übertragung des Geschäftsguthabens 2 Überschrift zweites Kapitel Einfache Vermögensauseinandersetzung 3 Überschrift drittes Kapitel Haftung 4 der... eg ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt Stabile Rechtsform Insolvenzrate weniger als 0,1 % an den gesamten Unternehmensinsolvenzen Gesetzliche Prüfung, die über die Jahresabschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften hinausgeht Seite 20
21 4. Gründung Seite 21
22 Genossenschaften gründen Veränderungen durch Genossenschaftsrechtsnovelle 2006 Vor der Novelle Förderung der wirtschaftlichen Verhältnisse 7 Gründungsmitglieder 2 Vorstandsmitglieder 3 Aufsichtsratsmitglieder nur förderfähige Mitglieder Nach der Novelle Förderung auch sozialer und kultureller Belange 3 Gründungsmitglieder opt. 1 Vorstandsmitglied (bis 20 Mitglieder) AR fakultativ bei kleiner eg (bis 20 Mitglieder) investierende Mitglieder laufende Beiträge Mindestkapital Sacheinlagen Erleichterungen für Organmitglieder Mehrstimmrechte Prüfungserleichterungen Teilübertragung möglich Seite 22
23 Gründungsfahrplan der Genossenschaft 1 Überschrift erstes Kapitel Idee, Idee, Grobplanung, Suche Suche nach nach Kooperationspartnern 2 Überschrift zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Vorgespräche und und Zusammenarbeit mit mit dem dem Genossenschaftsverband bei bei --Geschäftsplan --Satzung --Gründungsversammlung Gründungsakt --Gründungsprüfung --Eintragung in in das das Genossenschaftsregister Seite 23
24 Die Satzung - Mindestinhalt Firma und Sitz Gegenstand des Unternehmens Mitgliedschaft Organe Nachschusspflicht der Mitglieder Bestimmungen zur Generalversammlung Form der Bekanntmachungen Geschäftsanteil, Pflichteinzahlungen Rücklagenbildung Seite 24
25 Satzung - Gegenstand des Unternehmens ist, soweit es keiner behördlichen Genehmigung bedarf: a) die Planung, Finanzierung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien und Einrichtungen zur Stromspeicherung, b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme, c) der Vertrieb von Energieträgern und Energietechnik, d) die Förderung, Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung, der Energieeffizienz und Energieeinsparung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten sowie der Öffentlichkeitsarbeit, e) der Handel mit Energien, f) der Einkauf und Vertrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, g) das Projektmanagement zur energieeffizienten Modernisierung von Gebäuden und technischen Anlagen, h) die Elektromobilität. Seite 25
26 Windenergie Nahwärmeversorgung Photovoltaik Netzbetrieb Genossenschaft Biogas Erdwärme Stromhandel Verbesserung CO2-Bilanz Energieeffizienz- Beratung Elektromobilität Stromspeicherung Seite 26
27 Organisationsstruktur der Genossenschaft Vorstand - mindestens 1 Vorstandsmitglied 1 Überschrift Berichtspflicht erstes Kapitel 2 Überschrift Kontrolle zweites Kapitel - bei mehr als 20 Mitgliedern, mind. 2 Vorstandsmitglieder 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Bestellt den Vorstand Die Generalversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat, beschließt über die Satzung, die Überschussverteilung etc. Aufsichtsrat - mindestens 3 Mitglieder der Genossenschaft - fakultativ, wenn 20 Mitglieder Bestellt den Aufsichtsrat Generalversammlung Prüfungsverband Mitglied wird das Unternehmen, der Selbständige oder der Bürger Seite 27
28 5. Finanzierung Seite 28
29 Regionale Konzepte für Erneuerbare Energien - Finanzierung EIGENKAPITAL Eigenkapital in der Satzung Geschäftsanteil Mitgliederdarlehen Rücklagen Kündigungsfristen Mindestkapital FREMDKAPITAL Klassische Bankfinanzierung Mitgliederdarlehen (verlorene) Baukostenzuschüsse Seite 29
30 Regionale Konzepte für Erneuerbare Energien - Beteiligung an der Genossenschaft Die Mitgliedschaft bei einer Energiegenossenschaft und die Gewährung von Nachrangdarlehen ist als Alternative zur Investition im oder am eigenen Objekt zu sehen! Seite 30
31 DANKE 1 Überschrift erstes Kapitel 2 für Überschrift Ihre zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel Aufmerksamkeit 4... Seite 31
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