Gründung, Organisation und Praxis einer (Sozial-)Genossenschaft
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- Hanna Walter
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1 Gründung, Organisation und Praxis einer (Sozial-)Genossenschaft Landlust- Impulse für den ländlichen Raum Lüneburg, Thomas Knocks, Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v.
2 Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. Wir prüfen und betreuen über Mitgliedsgenossenschaften in 14 Bundesländern Rendsburg Schwerin Hannover Wir haben über Mitarbeiter Münster Berlin Düsseldorf Wir sind 150 Jahre alt Rösrath- Forsbach Koblenz Frankfurt/Main Neu-Isenburg Leipzig Wir sind genossenschaftlicher Prüfungs- und Beratungsverband, Bildungsträger und Interessenvertreter Sitz Verwaltungssitze Geschäftsstellen Seminarstätten 2
3 Unsere Mitglieder 477 Landwirtschaftliche Genossenschaften 428 Kreditgenossenschaften 554 Agrargenossenschaften Mitglieder 656 Energie-, Immobilienund Versorgungsgenossenschaften 666 Gewerbliche Genossenschaften Quelle: Mitgliederverwaltung; Stand: ; Hinweis: ohne Zentralen 3
4 Aufgaben des Genossenschaftsverbandes PRÜFUNG BETREUUNG BERATUNG Unternehmensberatung Personalberatung Rechtsberatung Steuerberatung Fachberatung BILDUNG PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT INTERESSENVERTRETUNG 4
5 Sozialgenossenschaften BEISPIELE BEGRIFFSBESTIMMUNG NDS Richtlinienentwurf zu Förderung der Gründung von SG definiert: Sozialgenossenschaften im Sinne dieser Richtlinie sind Wirtschaftsunternehmen, die soziale Zwecke verfolgen und den genossenschaftlichen Förderauftrag durch entsprechende Satzungsformulierung bei Unternehmensgegenstand und Unternehmenszweck danach ausrichten. Bibliotheken Bürgerbäder Bürgerbusse Dorfläden Inklusionsprojekte Kinderbetreuungsmodelle Kultureinrichtungen Kranken- und Altenpflegemodelle Modelle genossenschaftlichen Wohnens Nachbarschaftshilfe Projekte für Arbeitssuchende Menschen Projekte für Flüchtlinge Projekte für Seniorinnen und Senioren Soziale Kaufhäuser 5
6 Übernahme öffentlicher (-sozialer) Aufgaben Genossenschaften bieten rechtlichen Rahmen sind nicht die Lösung Erhaltung von öffentlicher Infrastruktur und Dienstleistungen Betroffene werden Beteiligte Stärkung der kommunalen Ebene Bürger übernehmen Verantwortung Attraktivitätssteigerung von Wohnort und Wirtschaftsstandort 6
7 Die Sozialgenossenschaft...bietet viele Vorteile: Sie ist eine Form der Selbsthilfe. Jedes Mitglied ist zugleich Entscheidungsträger, Nutznießer und Kapitalgeber Sie führt das gemeinsam Erwirtschaftete unmittelbar den Mitglieder bzw. dem Zweck der Genossenschaft zu und nicht etwaigen Investoren oder Dachorganisationen Sie gibt jedem Mitglied unabhängig vom eingebrachten Kapital das gleiche Stimmrecht. Sie ist nicht an ihre Mitglieder gebunden; das bedeutet einen einfachen Ein- und Austritt der Mitglieder. Es reicht, dass eine Mindestzahl von drei Personen durchgehend vorhanden ist Sie braucht kein Mindestkapital Sie bietet hohe wirtschaftliche Sicherheit: Die Haftung ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt. Es besteht kein Kursrisiko. 7
8 Unterstützung durch das Sozialministerium Niedersachsen Antragsunterlagen unter Das Land gewährt Zuwendungen, die im engen Zusammenhang mit dem Gründungsvorgang einer Genossenschaft stehen. Zuwendungsempfänger ist die Initiatorengruppe, die eine Genossenschaft gründen will Die Sozialgenossenschaft muss ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben Die örtliche Kommune hat eine bewertende Stellungnahme zu dem Projekt abzugeben Förderung als Anteilsfinanzierung. Max. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Höchstbetrag EUR. Zuwendungsfähige Ausgaben Info-Veranstaltungen Beratung/Begleitung Businessplan und der Satzung Gründungsversammlung Erstellung Gründungsgutachten Eintragung in das Genossenschaftsregister 8
9 Erfolgreiche Beispiele Infrastruktur für Resse eg (Dorfladen) Kirchboitzer Zukunft eg (Kneipe) Dorf-Kultur-Erbe Altenhagen I eg (Café/Kneipe) CUSTOS eg (Kulturstätte) Bocholter Bürgergenossenschaft eg (Nachbarschaftshilfe) Freibad Uetze eg / Freibad Hänigsen eg (Schwimmbäder) 9
10 Wie funktioniert Genossenschaft? Genossenschaften sind private Wirtschaftsunternehmen zur Mitgliederförderung Sozialgenossenschaften fördern in sozialen Themenfeldern Die Genossenschaft ist nicht kapitalistisch ausgestaltet Die Genossenschaft ist eine juristische Person Genossenschaften sind steuerpflichtig Genossenschaften unterliegen u. a. auch den Vorschriften des HGB s Die Erzielung einer Kapitalrendite steht nicht im Vordergrund Genossenschaft = Beteiligungsmodell, nicht Anlagemodell 10
11 Allgemeines zur Genossenschaft Unterschied zum Verein FAZIT Die Genossenschaft ist eine Rechtsform für wirtschaftlichen Austausch von Leistung und Gegenleistung Der Verein ist eine Rechtsform für ideelle Zwecke (Nebenzweckprivileg) Im Kern ist beides möglich! Am Ende eine Philosophiefrage Persönliche Einlage oder verlorene Einlage Übertragbarkeit Externe Kontroll- und Überwachungsinstanz oder hohe Autonomie Bei Geld hört die Freundschaft auf 11
12 Allgemeines zur Genossenschaft Genossenschaftsdemokratie Ein Mitglied - Eine Stimme (Mehrstimmrechte eingeschränkt möglich) Unabhängigkeit von einzelnen Mitgliedern Wesentliche Merkmale Schutz vor der Dominanz Einzelner Schutz vor fremden Interessen Vorstand und Aufsichtsrat sind Mitglieder 12
13 Ziel und Zweck der Genossenschaft Grundsatz der S E L B S T hilfe Grundsatz der S E L B S T verwaltung Grundsatz der S E L B S T verantwortung Genossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen, die von ihren Mitgliedern als Selbsthilfeeinrichtung geschaffen, getragen und unterhalten werden Zweck ist, Vorteile für die eigenen Mitglieder und Kunden zu erzielen (Mitglied = Kunde) Vernetzung gemeinsamer wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Ziele Oberstes Gremium der Genossenschaft ist die Versammlung aller Mitglieder, die Generalversammlung Handelndes Organ Vorstand, Überwachung durch den Aufsichtsrat, der aus dem Kreis der Mitglieder bestimmt werden muss Finanzierung des notwendigen Geschäftsbetriebs durch die Mitglieder Mitglieder müssen Kapitaleinlagen in Form von Geschäftsguthaben unterhalten Haftung auf eingezahlte bzw. einzuzahlende GG beschränk-bar 13
14 Innerer Aufbau der Genossenschaft Organe einer eg Vorstand Aufsichtsrat Generalversammlung Leitungsorgan der eg Geschäftsführung und Vertretung Mind. 2 Mitglieder (bis 20 Mitglieder auch eine Person möglich) Gewählt von Generalversammlung oder Aufsichtsrat Ehrenamtlich oder angestellt mind. 3 Mitglieder Wahl durch Mitglieder in Generalversammlung Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung Regelmäßige Neuwahlen Bis 20 Mitglieder fakultativ Versammlung der Mitglieder Mind. 1 x jährlich Kopfstimmrecht Wahl des Aufsichtsrats, ggf. Vorstand Feststellung Jahresabschluss und Ergebnisverwendung Festlegung Einzahlungspflichten auf Geschäftsanteil Berichterstattung über gesetzliche Prüfung Satzungsänderungen 14
15 Eigenkapital Für die Praxis Der Geschäftsanteil kann frei definiert werden (z.b. 100 Euro) Einzahlungsfristen frei wählbar Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen kann verpflichtend vorgesehen werden (Beispiel: Ein Mitglied muss sich mindestens mit 5 Geschäftsanteilen beteiligen - dann z. B. insgesamt 500 EUR) Eine Höchstbeteiligung kann vorgesehen werden, z.b.: Die Höchstbeteiligung beträgt 100 Geschäftsanteile ( ) Ein Mitglied kann sein Geschäftsguthaben ganz oder auch teilweise übertragen. Voraussetzung: Erwerber muss gefunden werden! Ein Mindestkapital, das durch Rückzahlung an ausgeschiedene Mitglieder nicht unterschritten werden darf, kann festgelegt werden Es ist eine gesetzliche Rücklage nach 7 GenG zu bilden, die nur der Verlustdeckung dienen darf. Näheres regelt die Satzung 15
16 Erwerb der Mitgliedschaft Durch schriftliche, unbedingte Beitrittserklärung Nach Zulassung durch die Genossenschaft Eintragung in die von der Genossenschaft zu führenden Mitgliederliste (mit deklaratorischer Wirkung) Möglich für... Natürliche Personen Juristische Personen des Privatrechts (z.b. e.v., GmbH, AG) des öffentlichen Rechts (z.b. Gemeinden, Kammern, Innungen) Personengesellschaften (OHG, KG) 16
17 Gründungsfahrplan der Genossenschaft Idee, Grobplanung, Suche nach Kooperationspartner 1 Vorgespräche und Zusammenarbeit mit dem GV bei -Geschäftsplan -Satzung -Gründungsversammlung 2 3 Gründungsakt - Gründungsprüfung - Eintragung in der Genossenschaftsregister Initiatoren finden sich zusammen oder suchen zunächst Mistreiter Recherchen zu ähnlichen Projekten z. B. über Internet, Presse Kontakt zu ähnlichen Projekten Kontakt zum Genossenschaftsverband Informationsveranstaltungen Arbeitsgruppen einrichten Regelmäßige Abstimmungen zwischen den Arbeitsgruppen Ausarbeitung des Geschäftsplans Ausarbeitung der Satzung Wiederkehrende Beratungsgespräche erforderlich Auftrag an den Genossenschaftsverband Mitgliedschaft Gründungsprüfung Individuelle Prüfung von Gründung, Businessplan und Satzung Eintragung der eg im Genossenschaftsregister 17
18 Unterstützung durch den Genossenschaftsverband Mitwirkung an Info-Veranstaltungen Beratung bei der Erstellung des Geschäfts- / Businessplans Erarbeitung der individuellen Satzung Betreuung bei der Planung und Durchführung der Gründungsversammlung Durchführung der Gründungsprüfung Erstellung des Gründungsgutachtens Zulassung zum Verbandsbeitritt 18
19 Gründung, Organisation und Praxis einer (Sozial-)Genossenschaft FAZIT Die Rechtsform der Genossenschaft ermöglicht unkompliziert mit vielen Personen ein gemeinsames Ziel zu verfolgen Die Ausgestaltung der Genossenschaft dient der Gemeinschaft, nicht dem Wohl Einzelner Durch feste Regeln und externer Prüfung gewinnt das Modell an Verbindlichkeit Die Rechtsform ist kein Allheilmittel; sondern stellt nur die Plattform dar Der Erfolg des Projekts wird durch die Einbringung ehrenamtlichen Engagement erzielt 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Thomas Knocks Tel Weitere Informationen:
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