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- Hermann Diefenbach
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1 Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, Berlin Postanschrift: Berlin M Deutsche Telefon Telefax Servicetelefon: drv@drv-bund.de Rentenversicherung vvww.deutsche-rentenversicherung-bund.de Erläuterungen zur Zustimmungserklärung zum späteren Beginn der Versicherungspflicht Sehr geehrte Antragstellerin / Sehr geehrter Antragsteller, kommt die Deutsche Rentenversicherung Bund im Rahmen der Feststellung hres sozialversicherungsrechtlichen Status zu dem Ergebnis, dass ein versicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht, ist auch über den Beginn der Versicherungspflicht zu entscheiden. Grundsätzlich beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag der Aufnahme der Beschäftigung. Ab diesem Zeitpunkt sind Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen. Abweichend hiervon beginnt die Versicherungspflicht nach einem beantragten Statusfeststellungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen erst mit Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund, sofern der Beschäftigte den späteren Beginn der Versicherungspflicht wünscht und eine entsprechende Zustimmungserklärung abgibt. Die folgenden Erläuterungen sollen hnen das Ausfüllen der Zustimmungserklärung (Vordruck C0040) erleichtern. Sie enthalten allgemeine Hinweise zur Zustimmungserklärung. Zur besseren Übersicht ist jeder Hinweis mit der gleichen Ziffer versehen wie in der Zustimmungserklärung. Reicht der vorhandene Platz für die Beantwortung einzelner Fragen nicht aus, bitten wir die Angaben auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen. Allgemeine Hinweise zur Zustimmungserklärung Unter welchen Voraussetzungen ist eine Verschiebung des Beginns der Versicherungspflicht möglich? Eine Verschiebung des Beginns der Versicherungspflicht ist nur möglich, wenn der Antrag auf Statusfeststellung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt wurde. Außerdem muss für Sie in dem Zeitraum zwischen Aufnahme der Beschäftigung und Bekanntgabe der Statusentscheidung eine anderweitige ausreichende Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und zur Altersvorsorge bestehen. Eine Verschiebung des Beginns der Versidierungspflicht ist zudem nur möglich, wenn Sie eine Zustimmungserklärung zum späteren Beginn der Versicherungspflicht abgeben. Wann liegt eine anderweitige ausreichende Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und zur Altersvorsorge vor? Die Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit kann entweder durch eine freiwillige Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung oder durch eine private Krankenversicherung erfolgen. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung müssen dabei im Krankheitsfall der Art nach denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Als Absicherung zur Altersvorsorge ist es ausreichend, dass das Risiko des Alters z. B. durch eine private Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung oder eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert ist. Von einem ausreichenden sozialen Schutz ist auszugehen, wenn für diese Versicherung Prämien aufgewendet werden, die der Höhe des jeweiligen freiwilligen Mindestbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen (2013: 85,05 EUR monatlich). Muss ich eine Zustimmungserklärung zum späteren Beginn der Versicherungspflicht abgeben? Sie müssen keine Zustimmungserklärung abgeben. Wenn Sie keine Zustimmungserklärung abgeben, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung vom Tag der Aufnahme der Beschäftigung an. Nur dann erhalten Sie, unter finanzieller Beteiligung hres Arbeitgebers, Schutz in der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt. Sie vermeiden damit Lücken in hrem Versicherungsschutz. Bitte beachten Sie bei hrer Entscheidung, dass bestimmte Leistungen der Rentenversicherung bzw. Arbeitslosenversicherung von der Zahlung von Pflichtbeiträgen bzw. von Zeiten, in denen der Betroffene in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat, abhängig sind. Seite 1 von 3 C0041 PDF V
2 Welche Folgen hat der spätere Beginn der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung? Wird der Beginn der Versicherungspflicht auf den Tag der Bekanntgabe der Statusentscheidung verschoben, sind für den Zeitraum vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Tag der Bekanntgabe der Statusentscheidung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass dadurch eine Lücke im Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen kann. Dies kann insbesondere zum Verlust der Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung führen. Außerdem wird für den Anspruch auf Altersrente eine bestimmte Pflichtbeitragsleistung gefordert. Auch der Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie der Anspruch auf Übergangsgeld sind von einer Pflichtbeitragsleistung abhängig. Darüber hinaus ist die Anrechnung bestimmter beitragsfreier Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Schwangerschaft u. a. grundsätzlich davon abhängig, dass sie eine pflichtversicherte Beschäftigung unterbrechen. m Übrigen erhöht jeder Pflichtbeitrag die Rente. Besonderheit bei geringfügig entlohnter Beschäftigung Für eine nach dem aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung kann - ggf. ab dem Tag der Beschäftigungsaufnahme - eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber beantragt werden, die für die Dauer dieser Beschäftigung bindend ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen dann keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitgeber muss jedoch auf jeden Fall Pauschalbeiträge zahlen, die anteilig bei der Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Wenn Sie Näheres zu den konkreten Auswirkungen einer Verschiebung des Beginns der Versicherungspflicht wissen möchten, empfehlen wir hnen - insbesondere wenn Sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufgenommen haben sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Welche Folgen hat der spätere Beginn der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung? Wird der Beginn der Versicherungspflicht auf den Tag der Bekanntgabe der Statusentscheidung verschoben, sind für den Zeitraum vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Tag der Bekanntgabe der Statusentscheidung keine Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass die Leistungen der Arbeitslosenversicherung wie z. B. Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld u. a. davon abhängig sind, dass der Betroffene zuvor in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Wenn Sie Näheres zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung wissen möchten, empfehlen wir hnen, sich von hrer Agentur für Arbeit beraten zu lassen. Welche Folgen hat der spätere Beginn der Versicherungspflicht auf die steuerlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge (sogenannte Riesterrente)? Zum förderberechtigten Personenkreis für die steuerlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge zählen unter anderem alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Wird der Beginn der Versicherungspflicht auf den Tag der Bekanntgabe der Statusentscheidung verschoben, besteht vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Tag der Bekanntgabe der Statusentscheidung keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Lücke in der Pflichtversicherung kann Auswirkungen auf den Anspruch auf Zulagen bzw. Steuervergünstigungen sowie auf die Höhe des zu zahlenden Mindesteigenbeitrags für die steuerlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge haben. Nähere nformationen hierzu können Sie auch bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) oder bei dem Anbieter hres Altersvorsorgevertrages erhalten. Mit freundlichen Grüßen hre Deutsche Rentenversicherung Bund Seite 2 von 3 C0041 POF V
3 1 Angaben zur Person Die Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum usw.) müssen den Eintragungen in amtlichen Unterlagen (Geburtsurkunde, Personalausweis) entsprechen. 2 Zustimmungserklärung Hier können Sie entscheiden, ob Sie dem späteren Beginn der Versicherungspflicht zustimmen oder nicht. 3 Absicherung 3.1 Die Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit kann entweder durch eine - auch freiwillige - Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder durch eine private Krankenversicherung erfolgt sein. Bitte geben Sie die Art und den Beginn des Krankenversicherungsschutzes an. Als Nachweis der Absicherung bitten wir z. B. Mitgliedsbescheinigungen, Verträge oder Versicherungspolicen in Kopie einzusenden. Sofern Sie privat krankenversichert sind, bitten wir den bestehenden Versicherungsschutz von hrem Versicherungsunternehmen auf der "Bestätigung über einen Versicherungsvertrag - Krankenversicherung" bestätigen zu lassen. 3.2 Die Absicherung zur Altersvorsorge kann in der gesetzlichen Rentenversicherung, in einem anderweitigen Versorgungssystem (z. B. Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung) oder durch eine private Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung erfolgt sein. Bitte geben Sie die Art und den Beginn der Altersvorsorge an. Als Nachweis der Absicherung bitten wir z. B. Bescheide, Beitragsbescheinigungen oder Mitgliedsbescheinigungen in Kopie einzusenden. Sofern Sie eine private Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung abgeschlossen haben, bitten wir den Leistungsumfang und die Beitragshöhe von hrem Versicherungsunternehmen auf der "Bestätigung über einen Versicherungsvertrag - Rentenversicherung" bestätigen zu lassen. 4 Erklärung Hier werden Sie über ihre Pflichten informiert. Mit hrer Unterschrift bestätigen Sie, davon Kenntnis genommen zu haben. 5 Anlagen Wenn Sie Unterlagen einsenden, bitten wir diese einzutragen. Seite 3 von 3 C0041 POF V
4 Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, Berlin Postanschrift: Berlin Telefon Telefax Servicetelefon: M Deutsche Rentenversicherung Versicherungsnummer Eingangsstempel Zustimmungserklärung zum späteren Beginn der Versicherungspflicht Hinweis: Kommt die Deutsche Rentenversicherung Bund im Rahmen der Feststellung hres sozialversicherungsrechtlichen Status zu dem Ergebnis, dass ein versicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht, ist auch über den Beginn der Versicherungspflicht zu entscheiden. Grundsätzlich beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag der Aufnahme der Beschäftigung. Ab diesem Zeitpunkt sind Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen. Abweichend hiervon beginnt die Versicherungspflicht nach einem beantragten Statusfeststellungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen erst mit Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund, sofern der Beschäftigte den späteren Beginn der Versicherungspflicht wünscht und eine entsprechende Zustimmungserklärung abgibt. Den Erläuterungen zur Zustimmungserklärung zum späteren Beginn der Versicherungspflicht (Vordruck C0041) können Sie weitere nformationen insbesondere zu den Auswirkungen der Zustimmungserklärung und zum Ausfüllen des Vordrucks entnehmen. Bitte beachten Sie bei Abgabe der Zustimmungserklärung, dass bestimmte Leistungen der Rentenversicherung bzw. Arbeitslosenversicherung von der Zahlung von Pflichtbeiträgen bzw. von Zeiten, in denen der Betroffene in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat, abhängig sind. 1 Angaben zur Person Name, Vorname, Geburtsname Geburtsdatum Straße. Hausnummer Postleitzahl 1Wohnort 2 Zustimmungserklärung Stimmen Sie der Verschiebung des Beginns der Versicherungspflicht auf den Tag der Bekanntgabe der Statusentscheidung zu? nein, bitte weiter bei Ziffer 4 ja 3 Absicherung 3.1 Besteht für Sie und hre Angehörigen eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit? nein, bitte weiter bei Ziffer 4 Beginn (Tag, Monat, Jahr) ja,, bitte Nachweise beifügen Seite 1 von 4 C0040 PDF V Mitgliedschaft - auch freiwillige - in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld Krankenversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Bitte Bestätigung über einen Versicherungsvertrag - Krankenversicherung beifügen. sonstiger Versicherungsschutz
5 Versicherungsnummer 48, Besteht für Sie eine Absicherung zur Altersvorsorge? nein, bitte weiter bei Ziffer 4 Beginn (Tag, Monat, Jahr) ja, 1 1 bitte Nachweise beifügen Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses oder einer versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung Zahlung von Beiträgen zur landwirtschaftlichen Alterskasse Zahlung von Beiträgen aufgrund der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Zeiten, die der Erfüllung von Versorgungsanwartschaften aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis dienen Zahlung von Prämien für eine private Altersvorsorge (Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung). Bitte Bestätigung über einen Versicherungsvertrag - Rentenversicherung beifügen. 4 Erklärung ch versichere, dass ich sämtliche Angaben in diesem Vordruck nach bestem Wissen gemacht habe. Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich von den Erläuterungen zur Zustimmungserklärung zum späteren Beginn der Versicherungspflicht Kenntnis genommen habe. Ort, Datum Unterschrift 5 Anlagen Bestätigung über einen Versicherungsvertrag - Krankenversicherung Bestätigung über einen Versicherungsvertrag - Rentenversicherung Urschriftlich Deutsche Rentenversicherung Bund Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen Berlin Seite 2 von 4 C0040 PDF V
6 Versicherungsnummer 4, 8, 7, 9 Bestätigung über einen Versicherungsvertrag - Krankenversicherung Angaben zur Person Name, Vorname, Geburtsname Geburtsdatum Straße, Hausnummer _ Postleitzahl Wohnort Krankenversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Bestätigung des Versicherungsunternehmens Angaben zum Versicherungsvertrag Versicherungsscheinnummer Der Versicherungsschutz deckt folgende Leistungen ab: ärztliche Behandlungen stationäre Behandlungen Abschlussdatum _L_ 1.L. Versicherungsbeginn i 1 1 Anspruch auf eine dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbare Leistung zahnärztliche Behandlungen Zahnersatz Heilmittel und Hilfsmittel Mitversicherung von Familienangehörigen Die Angaben zur privaten Krankenversicherung werden bestätigt. Wir bescheinigen, dass der Antragsteller Versicherungsnehmer oder Mitversicherter ist, eine laufende Beitragszahlung vereinbart und der Versicherungsschutz in Kraft ist. Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Krankenversicherungsunternehmens Seite 3 von 4 C0040 PDF V
7 Versicherungsnummer 4, Bestätigung über einen Versicherungsvertrag - Rentenversicherung Angaben zur Person Name, Vorname, Geburtsname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl Wohnort Zahlung von Prämien für eine private Altersvorsorge (Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung) Bestätigung des Versicherungsunternehmens Angaben zum Versicherungsvertrag Versicherungsscheinnummer monatliche Beitragshöhe labschlussdatum l 1 i 1 1 jährliche Beitragshöhe Versicherungsbeginn i 1 1 EUR Versicherungsleistungen werden frühestens bei Erleben des 60. Lebensjahres fällig und ausgezahlt; zahlbar im Erlebensfall an den Versicherten. Die Angaben zur privaten Altersvorsorge Werden bestätigt. Wir bescheinigen, dass der Antragsteller sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherter ist, eine laufende Beitragszahlung vereinbart und der Versicherungsschutz in Kraft ist. EUR Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Versicherungsunternehmens Seite 4 von 4 C0040 POF V
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