KarriereStart Persönliche Absicherung für Selbständige

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1 KarriereStart Persönliche Absicherung für Selbständige

2 Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht für Alle versicherungspflichtig i.d.r. nicht versicherungs- Pflichtig Ausnahme: best. Personengruppen Nicht versicherungspflichtig je nach Vorschrift der zuständigen Berufsgenossenschaft Freiwillige Versicherung möglich Freiwillige oder Pflichtversicherung möglich Versicherungspflicht auf Antrag möglich

3 gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung Anmeldung der selbständigen Tätigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung Prüfung der gesetzlichen Krankenversicherung: Tätigkeit im Haupterwerb? Tätigkeit im Nebenerwerb? Fortführung der Versicherung als freiwilliges Mitglied? Familienversicherung?

4 gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung Beiträge zur freiwilligen Versicherung: Es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das sind in der Regel alle Einnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen. = 4350 mtl. für 2017 jährlicher Nachweis des Einkommens anhand Einkommensteuerbescheides Beitragssatz 14 % ohne Krankengeld/14,6% mit Anspruch individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse Einstufung in Mindestbemessungsgrenzen

5 gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung der Beitrag für hauptberuflich Selbständige beträgt bis zur Summe von 2.231,25 = ca. 312 Beitrag im Monat für Personen, die durch die Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert werden oder auf Antrag Bedürftigkeit festgestellt wurde, wird die Bemessungsgrundlage auf 1.487,50 abgesenkt = ca. 208 Beitrag im Monat für Personen im Nebenerwerb, ohne die Möglichkeit einer Absicherung in der Familienversicherung, beträgt die Mindestbemessungsgrundlage mtl. 991,67. = ca. 139 Beitrag im Monat

6 gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung Die gesetzliche Pflegeversicherung folgt grundsätzlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung führt daher zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Die Grundlagen zur Beitragsbemessung werden analog der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Der Beitragssatz beträgt für Versicherte mit Kind 2,55 %. Versicherte ohne Kind haben einen erhöhten Beitragssatz von 2.80 %.

7 private Krankenversicherung/Pflegeversicherung Beitrag richtet sich nach dem Leistungsumfang Auskunft über gesundheitlichen Status Bildung von Altersrückstellungen Basistarif/Notlagentarif Beratung und Information über Verbraucherzentralen

8 Rentenversicherung Rentenversicherungspflicht: selbständige Handwerker selbständige Lehrer/ Dozenten, Erzieher, Tagesmütter (Verdienst über 450 Euro) Beschäftigte im Pflegebereich Hebammen Seelotsen Hausgewerbetreibende Küstenschiffer oder Küstenfischer Künstler oder Publizisten Selbständige mit einem Auftraggeber Alle Selbständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, haben die Möglichkeit, auf Antrag rentenversicherungspflichtig zu werden oder freiwillige Beiträge zu zahlen.

9 Rentenversicherung Pflichtversicherung/Pflichtversicherung auf Antrag für Selbständige: Ausübung einer selbständige Erwerbstätigkeit Nachweis der selbständigen Tätigkeit: Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis oder Gesellschaftsvertrag Pflichtversicherung auf Antrag; alle Rechte und Pflichten eines Pflichtversicherten Höhe der Beiträge: Selbständige können entweder den Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlen bis zum Ablauf von 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann ohne Nachweis des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens der halbe Regelbeitrag gezahlt werden Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und Küstenfischer sowie Künstler und Publizisten müssen einen einkommensgerechten Beitrag zahlen Wer bezahlt die Beiträge? Selbständige zahlen die Beiträge grundsätzlich in voller Höhe selbst Ausnahme für Künstler, Publizisten und Hausgewerbetreibende, Beiträge für diese Personen werden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen

10 Versicherungsschutz für Selbständig Rentenversicherung Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung: Beitragssatz allgemein 18,7 % monatliche Bezugsgröße West: / Ost: Regelbeitrag 556,33 / 497,42 mtl. halber Regelbeitrag: 278,17 / 248,71 mtl. Beitragsbemessungsgrenze 2016 West: monatlich 6350 / Ost 5700

11 Rentenversicherung freiwillige Rentenversicherung: Beiträge steigern Rentenanspruch Jahr 2017 : Mindestbeitrag 84,15 Euro monatlich Erhöhung des monatlichen Rentenanspruchs um rund 4,50 Euro Höchstbetrag 1.187,45 Euro, Erhöhung monatlich 50 Euro Regelbeitrag 556,33 Euro, Erhöhung monatlich um 30 Euro Vorteile einer freiwilligen Versicherung: Beitragsleistung sichert Anwartschaft auf Rente bei vorzeitiger Erwerbsminderung, wenn am 31. Dezember 1983 bereits die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren zurückgelegt wurde, seit Januar 1984 jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist und ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge gezahlt sind. Wartezeiterfüllung bei Altersrenten/Regelaltersrente

12 3 Säulen der Altersvorsorge Gesetzliche Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Alterssicherung der Landwirte Beamten- und Soldatenversorgung Berufsständische Versorgung Regelsicherungsfunktion Betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Direktzusage Ergänzungsfunktion Private Altersvorsorge Versicherungsprodukte Bankprodukte Fondsprodukte Riester-Rente Rürup Rente Wohnriester Ergänzungsfunktion

13 Arbeitslosenversicherung Voraussetzungen für Selbständige Vorversicherungszeit: Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate Versicherungspflicht nach dem SGB III Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (Dauer des Bezugs spielt dabei keine Rolle)

14 Arbeitslosenversicherung Antragstellung: Agentur für Arbeit am Wohnort dreimonatige Antragsfrist Nachweis der hauptberuflichen Selbständigkeit durch Gewerbeanmeldung oder Bescheinigung Steuerberater selbständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden Ausschlussgrund: zweimal Bezug Arbeitslosengeld aus demselben Anspruch Ende der Versicherung: Zahlungsrückstand drei Monate

15 Arbeitslosenversicherung Beitragszahlung: monatliche oder jährliche Beitragszahlung Kündigung nach fünf Jahren möglich Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen Höhe der Beiträge: Grundlage für die Selbständigen 3,0 % der monatlichen Bezugsgröße Bezugsgrößen: Euro West, Euro Ost Beitragssatz: 89,25 Euro (West) oder 79,80 Euro (Ost) Existenzgründer zahlen im ersten Jahr nach Gründung die Hälfte Beitragssatz: 44,63 Euro West oder 39,90 Euro Ost Bezugsgröße Ost oder West: richtet sich nach dem Gebiet in dem die Tätigkeit ausgeübt wird

16 Arbeitslosenversicherung Eintritt der Arbeitslosigkeit: Zeiten der Versicherungspflicht auf Antrag anwartschaftsbegründend, mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von zwei Jahren Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts abhängig von: Vermittlungsbemühungen Qualifikation für die Ausübung der Beschäftigung Beispiel (2016): (Steuerklasse III, ohne Kind) wie folgt: Hoch-/Fachhochschule (Q-Gruppe 1) 1.443,00 (W) 1.290,30 (O) Fachschule/Meister (Q-Gruppe 2) 1.251,90 (W) 1.119,90 (O) abgeschlossener Ausbildungsberuf (Q-Gruppe 3) 1.049,70 (W) 933,60 (O) keine Ausbildung (Q-Gruppe 4) 814,80 (W) 706,80 (O) Bitte beachten Sie, dass das hier berechnete Arbeitslosengeld lediglich ein Orientierungswert für Sie sein kann.

17 Gesetzliche Unfallversicherung Meldepflicht bei Unternehmensgründung: Vorbereitung/Gründung eines Unternehmens Zuordnung der entsprechenden Berufsgenossenschaft Hilfe durch Infoline der DGUV unter 0800/ Meldung innerhalb einer Woche bei zuständiger Berufsgenossenschaft Gewerbeanmeldung an zuständige Berufsgenossenschaft durch Gewerbeamt Feststellung der Beitragspflicht/regelt die Satzung Unternehmer/Freiberufler in der Regel nicht pflichtversichert Freiwillige Versicherung möglich Pflicht des Unternehmens zur Meldung: Art und Gegenstand des Unternehmens ab wann erstmalig Arbeitnehmer Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

18 Gesetzliche Unfallversicherung gesetzliche Unfallversicherung Arbeitnehmer: grundsätzlich alle Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert Ablösung der Unternehmerhaftpflicht gegenüber den Beschäftigten gesetzliche Unfallversicherung Existenzgründer/Unternehmer: Absicherung für Existenzgründer möglich; in der Regel freiwillig Empfehlung Existenzgründer Prüfung der freiwilligen Versicherung/Satzung geringe Beiträge bei erheblichen Versicherungsschutz (Verletztengeld) meistens Risikoversicherung Unternehmerpflichtversicherung/Höhe der Beiträge Satzungsrecht (z.b. med. Berufe, Pflegeberufe) Versicherungsschutz: Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit

19 Informationsangebot Informationstelefon des BMWi: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

20 Informationsangebot

21 Informationsangebot Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit GründerZeiten Nr. 01: Existenzgründung in Deutschland GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen GründerZeiten Nr. 16: Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

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