Fragen und Antworten zu den Bonusprogrammen Start-Bonus und Gesund punkten

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1 Fragen und Antworten zu den Bonusprogrammen Start-Bonus und Gesund punkten ( ) Alle Fragen im Überblick Allgemeine Fragen 1. Wo kann ich die Teilnahmebedingungen für das Bonusprogramm einsehen oder bekommen? 2. Was hat sich bei dem neuen Bonusprogramm hinsichtlich der Maßnahmen geändert 3. Welche Nachweise müssen erbracht werden und wie weise ich diese nach? 4. Müssen die Nachweise für den Start-Bonus sowie für Gesund punkten alle im Original vorliegen? 5. Welche privaten Versicherungen werden beim Bonusprogramm anerkannt? 6. Wie müssen die Bonusunterlagen nebst Nachweise übermittelt werden? 7. Ist eine parallele Teilnahme an beiden Bonusprogrammen möglich? 8. Welche Auswirkungen ergeben sich bei Bonuszahlung zum Bürgerentlastungsgesetz? Start-Bonus 1. Wer kann den Start-Bonus beantragen? 2. Wie bekomme ich meine Bonusunterlagen? 3. Ausgabe von Bonuskarten (Start-Bonus) durch Vermittler für Neukunden wann beginnt die 3- Monats-Frist? 4. Wie oft kann der Start-Bonus beantragt werden? 5. Wie verläuft der Bonuszeitraum? 6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Start-Bonus zu erhalten? 7. Werden Nachweise von vor meiner Mitgliedschaft anerkannt? 8. Wie hoch ist der Betrag für den Start-Bonus? 9. Bis wann muss ich die Unterlagen für den Start-Bonus einreichen? 10. Wann wird der Start-Bonus ausgezahlt? 11. Wann verfällt der Anspruch auf den Start-Bonus? Gesund punkten 1. Wer kann Gesund punkten beantragen? 2. Wie bekomme ich meine Bonusunterlagen? 3. Wie oft kann Gesund punkten beantragt werden? 4. Wie verläuft der Bonuszeitraum? 5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Bonus für Gesund punkten zu erhalten? 6. Wie hoch ist der Betrag für Gesund punkten?

2 7. Bis wann muss ich die Unterlagen für Gesund punkten einreichen? 8. Wann wird der Bonus für Gesund punkten ausgezahlt? 9. Wann verfällt der Anspruch auf den Bonus für Gesund punkten? 1. Wo kann ich die Teilnahmebedingungen für das Bonusprogramm einsehen oder bekommen? Die Teilnahmebedingungen für das Bonusprogramm sind in 14 mit Anlage 2 der Satzung der Continentale BKK hinterlegt und über unsere Internetseite einsehbar. Auf Anforderung senden wir unseren Versicherten gerne einen Satzungsauszug zu. 2. Was hat sich bei dem neuen Bonusprogramm hinsichtlich der Maßnahmen geändert Pkt. 1 Krebsfrüherkennung: gilt nicht mehr automatisch als erfüllt, wenn die Altersgrenze unterschritten wird (Auflage der Aufsichtsbehörde) Pkt. 7 Präventionskurs oder betriebliche Gesundheitsvorsorge: hier stehen jeweils 2 Maßnahmen zur Auswahl; damit erhöht sich die Möglichkeit diesen Punkt jährlich zu erreichen Pkt. 8 Gesundheits-Check-Up oder Hautkrebsfrüherkennung: auch hier stehen jeweils 2 Maßnahmen zur Auswahl; damit erhöht sich die Möglichkeit diesen Punkt jährlich zu erreichen. Die von der Regel 35 Jahre je Bundesland abweichende Altersgrenze für die Hautkrebsfrüherkennung finden Sie im beigefügten Info-Blatt der Continentale BKK. Pkt. 10 Nichtraucher: diese Maßnahme ist neu! 3. Welche Nachweise müssen erbracht werden und wie weise ich diese nach? Krebsfrüherkennung (Frauen ab 20 Jahre, Männer ab 45 Jahre) (Nachweis durch Arztstempel) Regelmäßiger Sport: aktives Mitglied im Sportverein oder im qualitätsgesicherten Fitnessstudio oder aktuelles Sportabzeichen (Nachweis durch Stempel, Unterschrift des Anbieters oder Kopie der Bescheinigung) Body-Maß-Index (BMI) ist altersgerecht (Nachweis durch Arzt) Professionelle Zahnreinigung (Nachweis durch Zahnarztstempel oder Rechnungskopie) Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Nachweis durch Zahnarztstempel oder Kopie des Zahn-Bonusheftes) Impfschutz (Diphtherie, Polio, Tetanus) (Nachweis durch Arzt oder Kopie des Impfpasses) Qualitätsgesicherter Präventionskurs oder betriebliche Gesundheitsvorsorge (Nachweis durch Unterschrift der Kursleitung oder Kopie der Teilnahmebescheinigung) Gesundheits-Check-up (ab 35 Jahre) oder Hautkrebsfrüherkennung (ab 35 Jahre) (Nachweis durch Arztstempel) Kinderuntersuchung U- und J-Untersuchung für mitversicherte Kinder (Nachweis durch Arztstempel oder Kopie des Vorsorgeheftes) Nichtraucher seit mindestens sechs Monaten (Nachweis durch Arzt)

3 4. Müssen die Nachweise für den Start-Bonus sowie für Gesund punkten alle im Original vorliegen? Zahnarztrechnungen oder z.b. das Zahnbonusheft können als namensbezogene Kopie der Bonuskarte beigefügt werden. Gleiches gilt z.b. auch für den Impfpass und das Vorsorgeheft. Namensbezogen bedeutet, dass der Name des Versicherten ersichtlich sein muss. Auf Rechnungen ist der Name meist ersichtlich im Adressfeld; beim Impfpass, Vorsorgeheft oder Zahnbonusheft muss die Vorderseite mitkopiert werden. Die Bonuskarte benötigt die Continentale BKK im Original. Nutzen Sie dafür einfach den blauen Umschlag (Druckstück-Nr. BKKU (B5) oder BKKU1 (DIN-lang inkl. Adresse der Conti BKK). Ansprechpartner für das Bonusprogramm bei der Continentale BKK sind Tina Brüder ( ) und Ellen Böhme ( ). 5. Welche privaten Versicherungen werden beim Bonusprogramm anerkannt? Private Krankenergänzungsversicherung Pflegezusatzversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung Betriebliche Altersvorsorge (Eigenanteil) Private Altersvorsorge Die gelisteten privaten Versicherungen werden beim Bonusprogramm unabhängig von ihrer Bonushöhe bezuschusst. Es muss eine aktive Versicherung für den Bonusteilnehmer bestehen, unabhängig davon, wer die Versicherungsprämie zahlt. 6. Wie müssen die Bonusunterlagen einschließlich der Nachweise übermittelt werden? Die Bonusunterlagen können direkt an die Continentale BKK geschickt werden: per Post: Continentale Betriebskrankenkasse Röntgenstraße Hamburg Continentale Betriebskrankenkasse Postfach Hamburg Alternativ nehmen alle Geschäftsstellen und Service-Points die Unterlagen entgegen.

4 7. Ist eine parallele Teilnahme an beiden Bonusprogrammen möglich? Nein, der Bonusteilnehmer kann entweder am Bonusprogramm Start-Bonus oder am Bonusprogramm Gesund punkten teilnehmen. 8. Welche Auswirkungen ergeben sich bei Bonuszahlung zum Bürgerentlastungsgesetz? Mit dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) sollen die Bürger seit durch eine stärkere steuerliche Abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entlastet werden. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Höhe der im Kalenderjahr und bis zum des Folgejahres gezahlten und erstatteten Beiträge und Prämien an die ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) zu melden, wenn die Übermittlung der Beiträge und Prämien nicht durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber oder durch die Rentenbezugsmitteilung vom Rentenversicherungsträger bzw. durch die Zahlstelle bei Versorgungsbeziehern vorgenommen wird. Die Übermittlung der Daten erfolgt nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz in elektronischer Form an die ZfA über die persönliche Steueridentifikationsnummer. Zu den erstatteten Beiträgen und Prämien zählen auch die Prämienzahlung an Versicherte, die nach 53 Abs. 2 SGB V (Wahltarif Prämienzahlung) und nach 65a SGB V (Bonusprogramme Start-Bonus und Gesund punkten) gewährt werden.

5 Start-Bonus 1. Wer kann den Start-Bonus beantragen? Der Start-Bonus ist ein einmaliger Bonus. Der Start-Bonus kann von jedem Versicherten ab 15 Jahre beantragt werden, wenn der Versicherte während seiner Mitgliedschaft oder Neumitgliedschaft bei der Continentale BKK noch nie einem Bonusprogramm der Continentale BKK (Start-Bonus oder Gesund punkten) teilgenommen hat (erstmalige Bonusteilnahme). 2. Wie bekomme ich meine Bonusunterlagen? Die Start-Bonus-Unterlagen werden Ihnen bei Neumitgliedschaften zusammen mit dem Begrüßungsunterlagen zugeschickt. Bonusstarter erhalten die Unterlagen auf Anfrage (Service-Telefon ). 3. Ausgabe von Bonuskarten (Start-Bonus) für Neukunden wann beginnt die 3-Monats-Frist? Die Ausgabe der Start-Bonuskarte erfolgt durch das Neukundenteam der BKK. Der Kunde erhält mit dem Begrüßungsschreiben die Bonuskarte. In dem Schreiben wird der Abgabetermin der Bonuskarte genannt. Der Abgabetermin ist innerhalb von drei Monaten ab Mitgliedschaftsbeginn. 4. Wie oft kann der Start-Bonus beantragt werden? Versicherte können den Start-Bonus einmalig beantragen. 5. Wie verläuft der Bonuszeitraum? Der Bonuszeitraum, in dem die Voraussetzungen erfüllt werden müssen, beträgt für den Start-Bonus drei Monate. Die Frist beginnt bei Neukunden ab Mitgliedschaftsbeginn, bei Bonusstartern ab Bonuskartenzustellung. 6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Start-Bonus zu erhalten? Die Versicherten müssen vier von zehn Maßnahmen innerhalb von drei Monaten erfüllen, um den Start-Bonus von 60 Euro zu erhalten. Weisen Sie in dieser Zeit zusätzlich eine aktive private Versicherung (siehe Punkt 5 Allgemeine Fragen) nach, erhöht sich der Start-Bonus um 60 Euro auf insgesamt 120 Euro.

6 7. Werden Nachweise vor Beginn meiner Mitgliedschaft bei der Continentale BKK anerkannt? Nein, Nachweise können nur anerkannt werden, wenn sie während der Mitgliedschaft bei der Continentale BKK eingeholt wurden. Ausnahme ist der laufende Impfschutz. 8. Wie hoch ist der Betrag für den Start-Bonus? Bei vier nachgewiesenen Maßnahmen beträgt der Bonus 60 Euro. Bei vier nachgewiesenen Maßnahmen und der Nachweis einer aktiven privaten Versicherung (siehe Punkt 5 Allgemeine Fragen) beträgt der Bonus 120 Euro. 9. Bis wann muss ich die Unterlagen für den Start-Bonus einreichen? Die Start-Bonus-Unterlagen müssen innerhalb von drei Monaten ab Mitgliedschaftsbeginn bzw. Bonuskartenzustellung eingereicht werden. Der Abgabetermin wird den Kunden mit der Zustellung der Bonuskarte genannt. 10. Wann wird der Start-Bonus ausgezahlt? Der Start-Bonus wird innerhalb der drei Monate oder unmittelbar danach ausgezahlt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag mit den Nachweisen eingereicht wurde. 11. Wann verfällt der Anspruch auf den Start-Bonus? Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss eine aktive und ungekündigte Mitgliedschaft bestehen. Der Anspruch auf den Start-Bonus verfällt folglich mit der Kündigung der Mitgliedschaft oder eine nachträglich nicht festgestellte Mitgliedschaft. Der Anspruch auf den Start-Bonus verfällt auch, wenn die Unterlagen nicht innerhalb der drei Monate eingereicht werden. In diesem Fall kann eine weitere Punktesammlung für das Bonusprogramm Gesund punkten erfolgen.

7 1. Wer kann Gesund punkten beantragen? Der Bonus Gesund punkten ist ein laufender Bonus. Gesund punkten kann von jedem Versicherten ab 15 Jahre jährlich beantragt werden. 2. Wie erhalten die Kunden die Bonusunterlagen? Die Gesund punkten - Unterlagen erhalten unsere Kunden bei Bonusauszahlung für Gesund punkten automatisch für das Folgejahr bei Bonusauszahlung für den Start-Bonus automatisch am Ende des Kalenderjahres für das Folgejahr Auf Anfrage (Service-Telefon ) 3. Wie oft kann der Gesund punkten beantragt werden? Versicherte können Gesund punkten einmal pro Bonuszeitraum (Kalenderjahr) beantragen. Gesund punkten kann in den Folgejahren wiederkehrend beantragt werden. Beide Bonusvarianten können nicht zusammen gewährt werden. 4. Wie verläuft der Bonuszeitraum? Der Bonuszeitraum, in dem die Voraussetzungen erfüllt werden müssen, beträgt für Gesund punkten ein Kalenderjahr. 5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Bonus für Gesund punkten zu erhalten? Die Versicherten müssen mindestens vier von zehn Maßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres erfüllen, um den Gesund punkten-bonus von 40 Euro zu erhalten. Für jede weitere nachgewiesene Maßnahme werden jeweils 10 Euro gezahlt. Weisen Sie innerhalb des Kalenderjahres eine aktive private Versicherung (siehe Punkt 5 Allgemeine Fragen) nach, werden dafür nochmals 20 Euro gewährt. Als Maximal-Bonus können somit 120 Euro gewährt werden. 6. Wie hoch ist der Betrag für Gesund punkten? Bei vier nachgewiesenen Maßnahmen beträgt der Bonus 40 Euro.

8 Jede weitere nachgewiesene Maßnahme ist 10 Euro wert; bei zehn nachgewiesenen Maßnahmen beträgt der Bonus 100 Euro. Wird eine aktive private Versicherung (siehe Punkt 5 Allgemeine Fragen) nachgewiesen, erhöht sich der Bonus um 20 Euro auf insgesamt 120 Euro. 7. Bis wann müssen die Unterlagen für Gesund punkten einreicht werden? Die Unterlagen für Gesund punkten müssen spätestens bis zum des Folgejahres eingereicht werden. 8. Wann wird der Bonus für Gesund punkten ausgezahlt? Der Bonus für Gesund punkten wird frühestens ab des laufenden Jahres ausgezahlt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag mit den Nachweisen eingereicht wurde. 9. Wann verfällt der Anspruch auf den Bonus für Gesund punkten? Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss eine aktive und ungekündigte Mitgliedschaft bestehen oder eine nachträglich nicht festgestellte Mitgliedschaft. Der Anspruch auf den Bonus für Gesund punkten verfällt folglich mit der Kündigung der Mitgliedschaft zur Continentale BKK. Der Anspruch auf den Bonus für Gesund punkten verfällt auch, wenn die Unterlagen nach dem des Folgejahres bei der Continentale BKK eingereicht werden.

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