ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 2 Strategische Partnerschaften im Bereich Hochschulbildung
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- Franziska Stieber
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1 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Leitaktin 2 Strategische Partnerschaften im Bereich Hchschulbildung I. EINLEITUNG Dieser Anhang ergänzt die Regeln für die Verwendung des Zuschusses unter den verschiedenen Budgetkategrien für das in der Finanzhilfevereinbarung beschriebene Prjekt (Abschnitt II). In Abschnitt IV wird erläutert, welche Sätze für die Budgetkategrien gelten, auf die - wie in Artikel Vereinbarung dargelegt - Zuschüsse je Einheit anwendbar sind. Abschnitt V beinhaltet einen Überblick über die Kntrllen, denen der Zuschussempfänger unterliegen kann und die damit verbundenen Belege. II. BERICHTSREGELN Der Zuschussempfänger muss den Bestimmungen der Vereinbarung unter Artikel I.4.2 und I.4.3 entsprechend das Mbility Tl Plus (MT+) unter Berücksichtigung aller Pflichtfelder zur Berichterstattung über alle bewilligten Aktivitäten verwenden. III. ERGÄNZENDE FINANZ- UND VERTRAGSREGELN A. Förderfähigkeit vn Aktivitäten Die Zuschussempfänger gewährleisten, dass die mit der Fördersumme für das Prjekt vrgenmmenen Aktivitäten gemäß den im Erasmus+ Prgrammleitfaden genannten Regeln förderfähig sind. Durchgeführte Aktivitäten, die nicht den im Erasmus+ Prgrammleitfaden und den ergänzenden - in diesem Anhang niedergelegten - Regeln entsprechen, werden vn der NA als nicht förderfähig erklärt, und die entsprechenden Zuschüsse müssen in vller Höhe zurückerstattet werden. Die Erstattung betrifft alle Budgetkategrien, für die ein Zuschuss im Zusammenhang mit der als nicht förderfähig erklärten Aktivität gewährt wurde. Die im Prgrammleitfaden beschriebene förderfähige Mindestdauer vn Mbilitätsaktivitäten ist die Mindestdauer der Aktivität hne Reisezeit. 1
2 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin B. Förderfähigkeit vn Ausgaben 1. Allgemein Ausgaben werden nur für die Budgetkategrien berücksichtigt, für die gemäß Anhang II Fördermittel gewährt werden. Budgetübertragungen haben innerhalb der in Artikel I.3.2 der Vereinbarung festgelegten Grenzen zu erflgen. Budgetübertragungen auf eine Budgetkategrie, für die im Fördermittelantrag keine Fördersumme beantragt wurde der für die keine Fördersumme gemäß Anhang II gewährt wurde, sind nicht zulässig. Die einzige Ausnahme besteht für die Budgetkategrie Unterstützung bei besnderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung), auf die eine Budgetübertragung auch dann erflgen kann, wenn im Fördermittelantrag keine Fördersumme beantragt wurde. 2. Prjektmanagement und Durchführung Die Zuschussempfänger führen die Aktivitäten durch und erbringen die Leistungen, deren Förderung innerhalb dieser Budgetkategrie im Fördermittelantrag beantragt und vn der Natinalen Agentur in der Vereinbarung bewilligt wurden. Die Zuschussempfänger vereinbaren die Verteilung des Betrages untereinander, in Abhängigkeit vn Arbeitsaufwand und Beitrag für die Prjektaktivitäten und ergebnisse. Die krdinierende Einrichtung berichtet über die Prjektaktivitäten und -ergebnisse für das Prjekt als Ganzes. 3. Länderübergreifende Prjekttreffen Die krdinierende Einrichtung lädt im Mbility Tl+ eine Teilnehmerliste hch. Für jede Teilnahme werden der Name des/der Teilnehmer/-in, Herkunftsrt und Zielrt erfasst swie die Entfernung anhand des Online-Entfernungsrechners berechnet. Das Mbility Tl+ berechnet die Fördersumme autmatisch anhand der anwendbaren Zuschüsse je Einheit. Standardmäßig gilt der Standrt der entsendenden Einrichtung als Herkunftsrt und der Standrt der aufnehmenden Einrichtung als Zielrt. Wird ein anderer Herkunftsrt der Zielrt angegeben, teilt der Zuschussempfänger den Grund dafür im Mbility Tl+ mit. In allen Fällen sllen die Zuschussempfänger eine förmliche Verbindung zu den an länderübergreifenden Prjekttreffen teilnehmenden Persnen aufweisen können, unabhängig davn, b sie als (berufliches der freiwilliges) Persnal der als Lernende der Einrichtung der Zuschussempfänger am Prjekt beteiligt sind. Die Teilnahme an im Land eines Zuschussempfängers stattfindenden länderübergreifenden Prjekttreffen ist in dieser Budgetkategrie förderfähig, sfern 2
3 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin Teilnehmer/-innen vn Einrichtungen der am Prjekt beteiligten Zuschussempfängereinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Prgrammländern an den Aktivitäten beteiligt sind und die Entfernung zwischen dem ben definierten Abfahrtsrt und dem Zielrt nach Maßgabe des Online-Entfernungsrechners mindestens 100 km beträgt. 4. Qualitativ hchwertige Prdukte (Intellectual Outputs) Die Zuschussempfänger müssen die im Fördermittelantrag beantragten und vn der NA in der Vereinbarung bewilligten Intellectual Outputs entwickeln. Die krdinierende Einrichtung berichtet über die durchgeführten Aktivitäten und erarbeiteten Ergebnisse im Mbility Tl+ für das Prjekt als Ganzes. Sie legt Nachweise der Prjektergebnisse des Knsrtiums als Ganzes vr; diese sllen zum Zeitpunkt der Vrlage des s auf VALOR hchgeladen werden. Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl+ für jeden Zuschussempfänger die Anzahl der Arbeitstage pr Persnalkategrie anhand vn Arbeitszeitabrechnungen an, die zu diesem Zweck für jede mit der Entwicklung der Intellectual Outputs unmittelbar mitwirkende Persn geführt werden. Das Mbility Tl+ berechnet die Höhe des Zuschusses autmatisch anhand der anwendbaren Zuschüsse je Einheit pr Persnalkategrie für das betreffende Land. Um als Persnal zur Entwicklung vn Intellectual Outputs berücksichtigt zu werden, müssen die Persnen entweder beruflich der freiwillig in der allgemeinen der beruflichen Bildung der in Angebten des nicht frmalen Lernens für junge Menschen tätig sein, und können Lehrkräfte im Hchschulbereich, Lehrkräfte, Ausbilder, Schulleiter, Jugendarbeiter und nicht-pädaggisches Persnal mit einschließen. In allen Fällen müssen die Zuschussempfänger die förmliche Verbindung zu dem betreffenden Mitarbeiter aufweisen können, unabhängig davn, b dieser beruflich der freiwillig am Prjekt beteiligt ist. Nta bene: Für einen Zuschussempfänger auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags tätiges Persnal (z. B. Übersetzer, Webdesigner usw.) gilt nicht als Persnal der entsprechenden Einrichtung. Ihre Arbeitszeit kann daher nicht unter Intellectual Outputs geltend gemacht werden, sndern ggf. als außergewöhnliche Ksten, gemäß den Bedingungen im betreffenden untenstehenden Abschnitt. Die Persnalkategrie, der eine Persn zugerdnet werden kann, muss eine der vier in Abschnitt III dieses Anhangs aufgeführten Kategrien sein. Arbeitet Persnal auf freiwilliger Basis für einen Zuschussempfänger, bezieht sich die anwendbare Kategrie nicht auf das berufliche Prfil der Persn, sndern auf die Funktin, die diese im Rahmen der Entwicklung der Intellectual Outputs ausübt. Ksten für die Tätigkeit vn Führungs- und Verwaltungskräften sllen bereits über die Kstenpsitin Prjektmanagement und Durchführung erfasst sein. Diese Ksten können, wie in Anhang II beschrieben, nur dann in der Kstenpsitin Qualitativ 3
4 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin hchwertige Prdukte angewendet werden, wenn dies bei der NA beantragt und bewilligt wurde. 5. Multiplikatrenveranstaltungen Die Durchführung vn Multiplikatrenveranstaltungen ist nur förderfähig, wenn sie gemäß Anhang II der Vereinbarung beantragt und vn der Natinalen Agentur bewilligt wurde. Falls die Zuschussempfänger die Intellectual Outputs, für die der Antrag gestellt und die vn der NA genehmigt wurde, nicht entwickeln, gelten die diesbezüglichen Multiplikatrenveranstaltungen ebenfalls nicht als förderfähig. Werden vn mehreren Intellectual Outputs, für deren Entwicklung die NA eine Förderung gewährt hat, letztlich nur einige umgesetzt, bestimmt die NA, in welchem Umfang jede der betreffenden Multiplikatrenveranstaltungen förderfähig sind. Nur Teilnehmer/-innen, die nicht den Einrichtungen der Zuschussempfänger angehören, können bei der Persnenanzahl für die Festlegung der Höhe des Zuschusses mitgezählt werden. Multiplikatrenveranstaltungen können nur in den Prgramm- und Partnerländern stattfinden, in denen die Zuschussempfänger ihre Sitze haben. Die krdinierende Einrichtung muss im Mbility Tl+ über die Inhalte der Multiplikatrenveranstaltungen berichten, die damit verbundenen qualitativ hchwertigen Prdukte, die ausführenden und beteiligten Einrichtungen, den Ort und die Anzahl der lkalen und internatinalen Teilnehmer nennen. 6. Länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten Die krdinierende Einrichtung dkumentiert alle länderübergreifenden Lern-, Lehrund Schulungsaktivitäten im Mbility Tl+. Bei Bedarf kann der Zuschussempfänger einen Reisetag unmittelbar vr dem ersten Tag der Auslandsaktivität und einen Reisetag nach dem letzten Tag der Auslandsaktivität hinzufügen; diese zusätzlichen Tage zu An- bzw. Abreisezwecken werden in der Berechnung der individuellen Unterstützung berücksichtigt. Fand die Reise nicht statt, hält die krdinierende Einrichtung dies für jede/-n betrffene/-n Teilnehmer/-in im Mbility Tl+ fest. Zur Feststellung der anwendbaren Entfernungskategrie nutzt die krdinierende Einrichtung den Online-Entfernungsrechner auf der Webseite der Kmmissin unter Standardmäßig gilt der Standrt der entsendenden Einrichtung als Herkunftsrt und der Standrt der aufnehmenden Einrichtung als Zielrt. Wird ein anderer Herkunfts- der Zielrt angegeben, teilt der Zuschussempfänger den Grund hierfür im Mbility Tl+ mit. 4
5 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin Die krdinierende Einrichtung gibt für jede/n Teilnehmer/-in, welche/-r eine Lern-, Lehr- der Schulungsaktivität im Ausland mit einer Dauer vn über zwei Mnaten unternimmt, an, b mit dem Zuschuss für die sprachliche Unterstützung eine sprachliche Vrbereitung stattgefunden hat. Das Mbility Tl+ berechnet die Höhe der Zuschüsse für Fahrtksten, individuelle Unterstützung/Aufenthaltsksten und sprachliche Unterstützung auf Grundlage der anwendbaren Zuschüsse je Einheit. Förderfähige länderübergreifende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten für den Hchschulbildungsbereich sind: Blended Mbility, die physische Kurzzeit-Mbilitätsaktivitäten (5 Tage bis 2 Mnate) mit virtueller Mbilität kmbiniert; Intensiv-Studienprgramme (5 Tage bis 2 Mnate); Langzeit Lehr-, Schulungs-der Weiterbildungsaufenthalte (2 bis 12 Mnate); Gemeinsame Kurzzeit-Schulungsaufenthalte für (Lehr)persnal (5 Tage bis 2 Mnate). Länderübergreifende Lern-, Lehr- der Schulungsaktivitäten müssen in den Ländern, in denen die Zuschussempfänger ihren Sitz haben, durchgeführt werden. Aktivitäten Lernender swie Langzeit-Aktivitäten vn Persnal der Jugendarbeitern aus der in Partnerländer sind jedch nicht förderfähig. Eine Ausnahme bildet hier Persnal aus Partnerländern, die während eines Intensiv-Studienprgramms lehren. Die Unterstützung der Teilnahme vn Persnen an in ihrem eigenen Land stattfindenden Blended mbility und Kurzzeit-Schulungsaufenthalte (länderübergreifenden Lern-, Lehr- der Schulungs- und Weiterbildungsaktivitäten) ist in dieser Budgetkategrie förderfähig, sfern Teilnehmer/-innen vn Einrichtungen der Zuschussempfänger aus mindestens zwei verschiedenen Prgrammländern an den Aktivitäten beteiligt sind und die Entfernung zwischen dem ben definierten Herkunftsrt und dem Zielrt laut Online-Entfernungsrechner mindestens 100 km beträgt. Förderfähige Teilnehmer/-innen an länderübergreifenden Lern-, Lehr-, Schulungsund Weiterbildungsaktivitäten sind Persnen, die wie flgt in direkter Verbindung zum Zuschussempfänger stehen: Studierende, die an einer teilnehmenden Hchschuleinrichtung registriert und in Studiengängen eingeschrieben sind, welche zu einem anerkannten Abschluss der zu einer anderen anerkannten Qualifikatin des tertiären Bildungssektrs, bis einschließlich des Dktrgrades führen, (für Intensivstudienprgramme und Blended Mbility ); Auszubildende, Lernende in der berufliche Aus- und Weiterbildung, erwachsene Lernende und junge Menschen in Blended Mbility ; 5
6 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin Schüler/innen jeden Alters, in Begleitung vn Schulpersnal (bei Kurzzeitaustausch vn Schülergruppen); Schüler/-innen im Alter ab 14 Jahren, welche in Vllzeit an einer der an der Strategischen Partnerschaft teilnehmenden Schule angemeldet sind (bei Langzeitmbilität vn Schüler/innen); Lehrkräfte, Ausbilder, pädaggisch tätiges Persnal und Verwaltungspersnal des Zuschussempfängers. In allen Fällen müssen die Zuschussempfänger die förmliche Verbindung zu den an den länderübergreifenden Lern-, Lehr- der Schulungsaktivitäten teilnehmenden Persnen nachweisen können, unabhängig davn, b sie als (berufliches der freiwilliges) Persnal der als Schüler/-innen an dem Prjekt beteiligt sind. Externe Experten können ebenfalls an einem Intensiv-Studienprgramm teilnehmen. Dazu gehören eingeladenes Lehrpersnal anderer Hchschulen, welche nicht Teil des Knsrtiums sind, Persnen aus Firmen der anderen Einrichtungen. 7. Unterstützung bei besnderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung) Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl+ an, b für Teilnehmer/-innen mit Behinderungen zusätzliche Fördersummen für besnderen Bedarf verwendet wurden. Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl+ die Art der zusätzlichen Ausgaben swie den Betrag der damit verbundenen tatsächlich entstandenen zusätzlichen Ksten an. Eine Unterstützung bei besnderem Bedarf beinhaltet Ksten, die direkt auf Grund der Teilnahme vn Persnen mit Behinderungen und deren Begleitpersnen, die an länderübergreifenden Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten teilnehmen, entstehen. 8. Außergewöhnliche Ksten Außergewöhnliche Ksten können nur zur Deckung der in Artikel II der Vereinbarung vrgesehenen Ksten verwendet werden. Fördersummen für außergewöhnliche Ksten können nur für Untervergaben vn Waren und Dienstleistungen und Abschreibungsksten für den Erwerb vn Ausrüstungen der anderen Wirtschaftsgütern geltend gemacht werden swie für eine Bankgarantie, sfern diese vertragsgemäß erfrderlich ist. Die Untervergabe vn Dienstleistungen ist auf Dienstleistungen, die aus gerechtfertigten Gründen nicht vm Zuschussempfänger erbracht werden können, beschränkt. Unter Ausrüstung fällt keine gewöhnliche Bürausstattung (z.b. PCs, Laptps, Drucker, Beamer, usw.) der vm Zuschussempfänger für seine üblichen Tätigkeiten genutzte Ausrüstung (z. B. Ausstattungen für Cmputerkurse der Lehrzwecke, die zum nrmalen Lehrplan gehören). 6
7 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl+ die Art der Ausgaben und die tatsächlich in der Kategrie außergewöhnliche Ksten entstandenen Ksten an. Dieselben Ksten können nicht unter beiden Psitinen, d. h. swhl unter den Kategrien die per Zuschüssen je Einheit berechnet werden als auch unter Zuschüssen auf Grundlage vn tatsächlich angefallenen Ksten, geltend gemacht werden. Bei Erwerb, Miete der Leasing vn Ausrüstung kann nur der Betrag, der dem Zeitanteil der Nutzung der Ausrüstung für das Prjekt entspricht, geltend gemacht werden. Die Berechnung vn Ksten im Zusammenhang mit Abschreibungsksten auf Ausrüstung der andere Wirtschaftsgüter (neu der gebraucht) erflgt mit Bezugnahme auf die in der Buchführung des Zuschussempfängers erfassten Ksten, vrausgesetzt, dass das Wirtschaftsgut gemäß Artikel II.9 erwrben wurde und gemäß den internatinalen Buchführungsnrmen und entsprechend der üblichen Kstenabrechnungspraxis des Zuschussempfängers abgeschrieben wurde. Für außergewöhnliche Ksten muss der Zuschussempfänger zum Zeitpunkt der Vrlage des s sämtliche Belege vrlegen. C. Kürzung des Zuschusses bei unzureichender, unvllständiger der verspäteter Durchführung Die Feststellung einer unzureichenden, unvllständigen der verspäteten Durchführung des Prjekts kann durch die NA erflgen auf Grundlage des vn der krdinierenden Einrichtung übermittelten s, der im Prjekt erbrachten Prdukte und Ergebnisse, Die NA kann ebenfalls vn anderen maßgeblichen Quellen erhaltene Infrmatinen heranziehen, die belegen, dass das Prjekt nicht vertragsgemäß durchgeführt wurde. Andere Infrmatinsquellen können vn der NA durchgeführte Mnitringbesuche, Belegprüfungen der Vr-Ort-Kntrllen sein. Der wird auf Grundlage vn Qualitätskriterien mit einer maximalen Gesamtpunktzahl vn 100 Punkten bewertet. Bei einer Bewertung des s mit einer Gesamtzahl vn unter 50 Punkten kann die NA den Endbetrag des Zuschusses auf Grundlage unzureichender, unvllständiger der verspäteter Durchführung des Prjekts kürzen, selbst wenn alle berichteten Aktivitäten förderfähig waren und tatsächlich erflgten. Entspricht die Durchführung des Prjekts bei akkreditierten Einrichtungen im Hchschulbereich nach Ansicht der NA nicht der Qualitätszusage der Zuschussempfänger, kann die NA den Zuschussempfängern zusätzlich der alternativ die Umsetzung eines Aktinsplans innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens auferlegen, damit die geltenden Qualitätsanfrderungen vn den betrffenen Zuschussempfängern eingehalten werden. Setzen die Zuschussempfänger den Aktinsplan nicht in zufrieden- 7
8 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin stellender Weise bis zum fälligen Datum um, ist die NA zur Entziehung der Akkreditierung der betrffenen Zuschussempfänger berechtigt. Die Bewertung des s und der Prdukte und Ergebnisse erflgt durch die NA unter Verwendung vn einheitlichen Qualitätskriterien mit flgenden Schwerpunkten Übereinstimmung der Umsetzung des Prjekts mit der Beschreibung im genehmigten Fördermittelantrag Qualität der durchgeführten Aktivitäten und ihrer Knsistenz mit den Prjektzielen Qualität der erbrachten Prdukte und Ergebnisse, Lernergebnisse und Wirkung auf die Teilnehmer/-innen Innvatin des Prjektes und die Kmplementarität zu anderen Initiativen Deutlicher eurpäischer Mehrwert Umsetzung vn Qualitäts- und Evaluatinsmaßnahmen der Prjektergebnisse Wirkung auf die teilnehmenden Einrichtungen Bei Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten: Qualität der erbrachten praktischen Vrkehrungen zur Unterstützung der Mbilität hinsichtlich Vrbereitung, Mnitring und Unterstützung der Teilnehmer/-innen während ihrer Mbilitätsaktivität, der Qualitätsvereinbarungen für die Anerkennung / Bestätigung der Lernergebnisse vn Teilnehmern/-innen Qualität und Umfang der durchgeführten Verbreitungsaktivitäten der ptenziell größeren Wirkung des Prjekts auf Einzelpersnen und Einrichtungen über die unmittelbar am Prjekt beteiligten hinaus Aufgrund unzureichender, unvllständiger der verspäteter Durchführung kann der Zuschuss gekürzt werden, indem der Endbetrag des Zuschusses für förderfähige Ausgaben wie flgt reduziert werden kann: 25 % bei einer Bewertung des s mit mindestens 40 und unter 50 Punkten; 50 % bei einer Bewertung des s mit mindestens 25 und unter 40 Punkten; 75 % bei einer Bewertung des s unter 25. 8
9 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin III. Geltende Sätze für Zuschüsse zu den Budgetkategrien 1. Prjektmanagement und -durchführung Beitrag zu den Aktivitäten der krdinierenden Einrichtung: 500 EUR pr Mnat Beitrag zu den Aktivitäten der anderen teilnehmenden Einrichtungen: 250 EUR je teilnehmende Einrichtung pr Mnat Maximaler Betrag im Fall vn 10 Zuschussempfängern und mehr: EUR pr Mnat für das gesamte Prjekt 2. Länderübergreifende Prjekttreffen Für Entfernungskategrien zwischen 100 und 1999 km: 575 EUR je Teilnehmer/-in je Treffen Für Entfernungskategrien vn 2000 km und mehr: 760 EUR je Teilnehmer/-in je Treffen Maximaler Betrag: EUR pr Jahr für das gesamte Prjekt Nta bene: Die Entfernungskategrie bezeichnet die Entfernung zwischen Herkunftsrt und Veranstaltungsrt. 9
10 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin Qualitativ hchwertige Prdukte ( intellectual utputs ) Prgrammländer Lehrkraft/Ausbil der/wissenschaft ler/ Jugendarbeiter Techniker Betrag pr Tag in EUR Führungskräfte Verwaltungspersnal Dänemark, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Liechtenstein, Nrwegen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Finnland, Vereinigtes Königreich, Island Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Zypern, Malta, Prtugal, Slwenien Bulgarien, Estland, Kratien, Lettland, Litauen, Ungarn, Plen, Rumänien, Slwakei, ehemalige jugslawische Republik Mazednien, Türkei Partnerländer Führungs kräfte Lehrkraft/Ausbilder/ Wissenschaftler/ Jugendarbeiter Techniker Verwaltungspersnal Betrag pr Tag in EUR Australien, Kanada, Kuwait, Maca, Mnac, Katar, San Marin, Schweiz, Vereinigte Staaten vn Amerika Andrra, Brunei, Japan, Neuseeland, Singapur, Vereinigte Arabische Emirate, Staat Vatikanstadt Bahamas, Bahrain, Äquatrialguinea, Hng Kng, Israel, Krea (Republik), Oman, Saudi-Arabien, Taiwan
11 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin Partnerländer Afghanistan, Albanien, Algerien, Angla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien,, Aserbaidschan, Bangladesch, Barbads, Chile, Weißrussland, Belize, Benin, Bhutan, Blivien, Bsnien und Herzegwina, Btswana, Brasilien, Burkina Fas, Burundi, Kambdscha, Kamerun, Kapverden, Zentralafrikanische Republik, Tschad, China, Klumbien, Kmren, Kng (Brazzaville), Kng (Kinshasa), Ckinseln, Csta Rica, Kuba, Dschibuti, Dminica, Dminikanische Republik, Osttimr, Ecuadr, Ägypten, El Salvadr, Eritrea, Äthipien, Fidschi, Gabun, Gambia, Gergien, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea (Republik), Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Hnduras, Indien, Indnesien, Iran, Irak, Elfenbeinküste, Jamaica, Jrdanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Krea (DVR), Ksv, Kirgisistan, Las, Libann, Lesth, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mexik, Mikrnesien, Mldawien, Mnglei, Mntenegr, Markk, Msambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Pakistan, Palau, Palästina, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Russische Föderatin, Ruanda, Sama, Sã Tmé und Príncipe, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Lene, Salmnen, Smalia, Südafrika, Sri Lanka, St, Lucia, St, Vincent und die Grenadinen, St, Kitts und Nevis, Sudan, Surinam, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Tg, Tnga, Trinidad und Tbag, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Jemen, Sambia, Simbabwe Führungs kräfte Lehrkraft/Ausbilder/ Wissenschaftler/ Jugendarbeiter Techniker Betrag pr Tag in EUR Verwaltungspersnal Multiplikatrenveranstaltungen 100 EUR pr einheimischem Teilnehmer (d.h. Teilnehmer/innen aus dem Land, in dem die Veranstaltung stattfindet) 200 EUR pr internatinalem Teilnehmer (d.h. Teilnehmer/innen aus einem anderen Land 5. Länderübergreifende Lern- Lehr- und Weiterbildungsaktivitäten 5a. Fahrtksten Für Entfernungskategrien zwischen 100 und km: 275 EUR pr Teilnehmer/in Für Entfernungskategrien vn km und mehr: 360 EUR pr Teilnehmer/in 11
12 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin Nta bene: Entfernungskategrie bezeichnet die Entfernung zwischen Herkunftsrt und Veranstaltungsrt; Betrag bezeichnet den Zuschuss zur Hin- und Rückreise zu und vm Veranstaltungsrt. b. Individuelle Unterstützung/Aufenthaltsksten Kurzzeit-Aktivitäten Gemeinsame Kurzzeit Schulungs- /Weiterbildungsaktivitäten, Lehrende in Intensiv- Studienprgrammen und Begleitpersnen vn Teilnehmern mit Behinderung Kurzzeit-Aktivitäten für Lernende (Blended mbility, Kurzeit- Mbilität für Schüler/innen, Intensivprgramme) Bis zum 14. Tag der Aktivität: 100 EUR pr Tag und Teilnehmer/-in + zwischen dem 15. und dem 60. Tag der Aktivität: 70 EUR pr Tag und Teilnehmer/-in Bis zum 14. Tag der Aktivität: 55 EUR pr Tag und Teilnehmer/-in + zwischen dem 15. und dem 60. Tag der Aktivität: 40 EUR pr Tag und Teilnehmer/-in Langzeit-Aktivitäten Langzeit Lehr- der Schulungsaufenthalte Bis zum 14. Tag der Aktivität: [B1.5] EUR pr Tag und Teilnehmer/-in + zwischen dem 15. und dem 60. Tag der Aktivität: [B1.6] EUR pr Tag und Teilnehmer/-in + zwischen dem 61. Tag der Aktivität und bis zu 12 Mnaten: [B1.7] EUR pr Tag und Teilnehmer/-in Langzeitmbilität vn Schüler/- innen [B1.8] EUR pr Tag und Teilnehmer/-in Zielland Langzeit Lehr- der Schulungsaufenthalte Langzeitaktivitäten vn Schüler/-innen in EUR pr Tag in EUR pr Mnat B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 Belgien Bulgarien Tschechische Republik Dänemark Deutschland Estland Irland Griechenland
13 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin Zielland Langzeit Lehr- der Schulungsaufenthalte Langzeitaktivitäten vn Schüler/-innen in EUR pr Tag in EUR pr Mnat Spanien Frankreich Kratien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Plen Prtugal Rumänien Slwenien Slwakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich ehemalige jugslawische Republik Mazednien Island Liechtenstein Nrwegen Türkei c. Sprachliche Unterstützung Nur für Langzeit Aktivitäten wie unter 5.b genannt: 150 EUR pr Teilnehmer/in IV. Vrlage vn Belegen Gemäß Artikel II.20 kann der Zuschussempfänger Kntrllen und Prüfungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung unterliegen. Deren Ziel ist es, zu überprüfen b der Zuschussempfänger die Förderung entsprechend den in der Vereinbarung niedergelegten Regelungen verwaltet hat, s dass der Endbetrag, auf den der Zuschussempfänger einen Anspruch hat, festgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck kann der Zuschussempfänger flgenden Prüfungen unterliegen: 13
14 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin Kntrlle des s: Eine in den Räumlichkeiten der NA durchgeführte NA-Prüfung des s zur Festsetzung des endgültigen Zuschusses, auf den der Zuschussempfänger Anspruch hat. Diese Art der Kntrlle wird in allen Fällen durchgeführt; Belegprüfung: Üblicherweise zum Zeitpunkt der Vrlage des s der danach, sfern das Prjekt (die Vereinbarung) Bestandteil der Stichprbe der Natinalen Agentur ist, die die EU Kmmissin verlangt, der wenn die NA das Prjekt auf der Grundlage ihrer Risikanalyse für eine Belegprüfungen auswählt; Vr-Ort-Kntrlle: Kntrlle in den Räumlichkeiten der Einrichtung des Zuschussempfängers der jedem anderen zur Ausführung des Prjekts maßgeblichen Standrt. Der Zuschussempfänger kann einer Vr-Ort-Kntrlle unterliegen, sfern das Prjekt (die Vereinbarung) Bestandteil der Stichprbe der Natinalen Agentur ist, die die die EU Kmmissin verlangt, der wenn die NA das Prjekt auf der Grundlage ihrer Risikanalyse für eine Belegprüfung auswählt. Es gibt drei Arten möglicher Vr- Ort-Kntrllen: Vr-Ort-Kntrlle während der Laufzeit: während der Durchführung des Prjektes vrgenmmene Kntrlle Vr-Ort-Kntrlle nach der Laufzeit: nach Ende des Prjekts und üblicherweise nach der Kntrlle des s vrgenmmene Vr-Ort-Kntrlle Systemkntrlle: Kntrlle des Zuschussempfängers zur Feststellung der Einhaltung der durchgeführten Zusagen inflge der Erasmus-Charta für die Hchschulbildung In der flgenden Tabelle sind die Inhalte der NA-Überprüfung für jede Budgetkategrie nach den verschiedenen Kntrllen aufgeführt. Der Zuschussempfänger muss beachten, dass die NA für jede Kntrllart auch Belege der Nachweise verlangen kann, welche in untenstehender Tabelle als typisch für eine andere Kntrllart angegeben sind. Belege sind in Hinblick auf die Kntrllen im Original vrzulegen. Insweit der Zuschussempfänger rechtlich nicht befugt ist, der NA Originalbelege für die Kntrlle des s der für Belegprüfungen zuzusenden, kann der Zuschussempfänger stattdessen eine Kpie derselben zusenden. Die NA gibt dem Zuschussempfänger Originalbelege nach deren Überprüfung zurück. 14
15 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin Budgetkategrie Kntrlle des s Belegprüfung Vr-Ort-Kntrlle während des Prjekts Vr-Ort-Kntrlle nach des Prjekt Prjektmanagement und Durchführung Auf der Verbreitungsplattfrm hchgeladene Prjektergebnisse Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Länderübergreifende Prjekttreffen Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Qualitativ hchwertige Prdukte/ intellectual utputs Auf der Verbreitungsplattfrm hchgeladene Prjektergebnisse Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Multiplikatrenveranstaltungen Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Länderübergreifende Lern-, Lehr-, Schulungs- & Weiter-bildungsaktivitäten Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen 15
16 GfNA-II-A-Erasmus+_Grant_Agreement_Annex III_Multibeneficiary_KA203_NA_DAAD, versin Budgetkategrie Kntrlle des s Belegprüfung Vr-Ort-Kntrlle während des Prjekts Vr-Ort-Kntrlle nach des Prjekt Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Unterstützung bei besnderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/- innen mit Behinderung) II.16.4 der Vereinbarung angegeben Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/-innen Außergewöhnliche Ksten II der Vereinbarung angegeben II der Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten II der Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers 16
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A... 5 Afghanistan... 5 Ägypten... 5 Albanien... 5 Algerien... 5 Andorra... 5 Angola... 5 Äquatorialguinea... 5 Argentinien... 5 Armenien... 5 Aserbaidschan... 6 Äthiopien... 6 Australien... 6 B... 7 Bahrain...
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Seite 1/6 da Erstanträge da Folgeanträge Albanien 121 84 76 90,5% 8 9,5% 52 - - - - 7 13,5% 7 13,5% 30 57,7% 15 28,8% 71 7 Bosnien und Herzegowina 122 206 167 81,1% 39 18,9% 256 - - - - 4 1,6% 4 1,6% 160
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Seite 1/6 aufgr n aufgr n ENTSCHEIDUNGEN über ENTSCHEIDUNGEN über Albanien 121 427 262 165 474-1 4 9 265 195 391 173-1 4 7 244 44 - - - 2 21 139 12 Bosnien Herzegowina 122 100 50 50 98 - - - - 55 43 82
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Seite 1/6 aufgr n aufgr n ENTSCHEIDUNGEN über ENTSCHEIDUNGEN über Albanien 121 4.794 4.743 51 815 - - - 1 632 182 14.901 318 - - - 1 630 168 - - - - 2 13 1 Bosnien Herzegowina 122 738 472 266 498 - - -
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Afghanistan 825,00 900,00 Ägypten 425,00 450,00 Albanien 300,00 325,00 Algerien 425,00 475,00 Andorra 400,00 425,00 Angola 1.050,00 1.125,00 Anguilla (brit.) 1.350,00 1.475,00 Antiguilla und Barbuda 1.350,00
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davon ehem. Serbien u. Montenegro 1 2.460 1.645 815 1.760 0 0,0% 9 0,5% 31 1,8% 40 2,3% 718 40,8% 1.002 56,9% 1 Irak 438 8.388 6.836 1.552 7.390 38 0,5% 5.692 77,0% 64 0,9% 5.794 78,4% 467 6,3% 1.129 15,3%
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