Einladung zum Staffelstab-Empfang WIR sind Tag der Sachsen Sei ein Teil davon

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1 z Nr. 07/ August 2014 Herausgeber & verantwortlich für Inhalt: Stadt Wurzen/Pressestelle Friedrich-Ebert-Straße 2, Wurzen, Telefon ( ) Einladung zum Staffelstab-Empfang WIR sind Tag der Sachsen Sei ein Teil davon Am Sonntag, 7. September 2014, empfängt die Stadt Wurzen den Staffelstab des Tages der Sachsen in Großen hain. Damit wird das Festjahr Tag der Sachsen in Wurzen Hier ist Wunderland offiziell eingeläutet. Seien auch Sie ein Teil davon und feiern Sie mit uns und einem kleinen Programm für Groß und Klein auf dem Stadthausvorplatz in Wurzen. Merken Sie sich hierfür den 7. September 2014 ab Uhr vor. Seien Sie gespannt! Wir freuen uns auf Sie! Ihre Stadt Wurzen Programmablauf Staffelstabempfang WIR sind Tag der Sachsen 2015 Sei ein Teil davon am 7. September 2014 Wo: auf der Wiese vor der Stadtverwaltung Wurzen Uhr Eröffnung Uhr Programm für Kinder mit dem Bauchredner Roy Reinker Uhr musikalische Unterhaltung durch das Acoustic Duo - Arek Frog & Elina Sinisalo aus Dresden und Knüppelteig am Lagerfeuer für unsere kleinen Gäste Uhr Bauchredner Roy Reinker mit einem Programm für Erwachsene Uhr Acoustic Duo - Arek Frog & Elina Sinisalo ca Uhr Empfang des Staffelstabs aus Großenhain Worte des Oberbürgermeisters, Herrn Röglin, zum Festwochenende Tag der Sachsen 2015 in Wurzen gemütliches Ausklingen des Abends gemeinsam mit dem Acoustic Duo - Arek Frog & Elina Sinisalo z Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Unseren kleinen Gästen steht ein Kinderkarussell zur Verfügung und es gibt Eis auf Rädern Wir laden Sie herzlichst zu einem gemütlichen Abend ein! Wir freuen uns auf Sie, Ihre Stadt Wurzen! Inhalt 1. Informationen aus der Stadtverwaltung S Aus Kitas und Schulen S Kulturkalender S Wurzener Vereine S Amtliches S Neugeborene S. 20 Satz, Druck und Anzeigenannahme: Druckerei Bode GmbH Domplatz Wurzen Telefon: (03425) Fax: (03425) db.wurzen@t-online.de Seite 1 Amtsblatt 07/2014 vom

2 MELDUNG Stolpersteine für Familie Goldschmidt werden verlegt Einladungen nach Frankreich, England und die USA wurden verschickt. Adressaten waren die Nachfahren der jüdischen Kaufmannsfamilie Goldschmidt, für die in diesem Jahr Stolpersteine verlegt werden sollen. In den vergangenen Monaten hat die Projektgruppe Stolpersteine intensiv recherchiert und konnte Kontakt zu noch lebenden Familienangehörigen der Goldschmidts knüpfen. Per wurden erste Informationen ausgetauscht. Die Reaktion der Kinder und Enkel auf die Aktion und das besondere Erinnern sei sehr positiv. Die Verlegung der Stolpersteine findet am 8. September 2014, um 17 Uhr statt. Wie bereits im vergangenen Jahr wird an zwei Stellen verlegt: In der Dr. Rudolf-Friedrichs-Straße vor dem ehemaligen Wohnhaus der Goldschmidts und in der Jacobsgasse, in der die Familie ein Geschäft für Herrenbekleidung betrieb. Das Verlegen der Stolpersteine wird ausschließlich über Spenden finanziert. Wer unterstützen möchte kann auf folgendes Konto einzahlen: Stadtverwaltung Wurzen Kto: BLZ: bei SK Muldental Betreff: Spende Stolpersteine Verw.-Zweck: / Ihr freiwilliges Engagement ist gefragt! Die Freiwilligenzentrale der Diakonie Leipziger Land sucht: Paten im Landkreis Leipzig: kinderliebe Patengroßeltern die Familien in Wurzen und Bennewitz unterstützen und sich gegenseitig bereichern wollen durch gemeinsam verbrachte Zeit lebensfrohe Menschen für Besuche und Beschäftigungen im Altenpflegeheim kontaktfreudige Person für den BFD (Bundesfreiwilligendienst) die gern organisiert, fotografiert und PC- Kenntnisse hat (Vorbereitungen zum Tag der Sachsen) und vieles andere mehr. Informationen in der Diakonie-Freiwilligenzentrale / Kontaktund Informationsstelle für Selbsthilfe, Zweigstelle Wurzen, Bahnhofstraße 22, Haus der Sozialarbeit, Wurzen, Ansprechpartnerin: Birgit Vetter, Tel /891615, birgit.vetter@diakonie-leipziger-land.de, ACHTUNG SPRECH- ZEITEN: MONTAG UHR sowie nach Vereinbarung Achtung Urlaub im August! Ab September wieder im Büro. Selbsthilfekontaktstelle: am 25. August gründet sich eine neue Gruppe zum Thema Depression Nächste Ausgabe Amtsblatt Die nächste Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Wurzen erscheint am 21. September 2014! Neu! Die Sparfuchsprofis - Zentrum für unabhängige Energie- und Versicherungsberatung Wer etwas unternehmen möchte gegen jährlich steigende Stromrechnungen, explodierende Heizkosten und undurchsichtige Versicherungsverträge, der kann sich ab dem 6.9. in der Jacobsgasse 7 von den Sparfuchsprofis Wurzen kompetent, neutral und kostenlos beraten lassen. Initiatorin und Geschäftsführerin ist Anett Scherlitz. Ihr Mann sowie Mitarbeiter kennt sich aus mit Strombörsen, effizienten Sanierungsmaßnahmen und modernen Energiespartechnologien. Bereits vor der Gründung des neuen Büros hat sie gemeinsam mit ihrem Mann Holger Scherlitz rund Haushalte in der Region erfolgreich beraten. Bis zu 50% Ersparnis sind keine Seltenheit, sagt Scherlitz, Gerade in Wurzen und Umgebung gibt es viele überteuerte Energieverträge. Da kann man allein durch den richtigen Anbieterwechsel bares Geld sparen. Solch ein Wechsel verläuft für die Kunden der Sparfuchsprofis ausgesprochen einfach: Sie müssen lediglich ihre letzte Endabrechnung vorbeibringen. Die unabhängigen Energieberater ermitteln dann aus derzeit über 130 deutschen Anbietern das jeweils günstigste Energieunternehmen und kümmern sich auch um den ganzen organisatorischen Rest. Energiekosten nachhaltig senken - Professionelle Lösungen für Firmen und Privathaushalte Die Wahl des günstigsten Anbieters ist nur eine Maßnahme, um die Energiekosten deutlich zu reduzieren. Darüber hinaus entwickeln die Sparfuchsprofis Wurzen effiziente Strategien zur Senkung des individuellen Energieverbrauchs zum Beispiel durch moderne Infrarotheizungen, wärmefördernde Wandbeschichtungen oder LED Lichttechnik und prüfen die Möglichkeit der wirtschaftlichen Eigenstromproduktion durch Solarthermie, Solarluftkollektoren, moderne Blockheizkraftwerke und andere innovative Technologien. Das spart Zeit, Geld und Nerven: Alle Versicherungen in einer Hand Auch im Bereich der Versicherungen machen die Sparfuchsprofis ihren Kunden das Leben leicht. Wer keine Lust mehr hat auf ständig neue Ansprechpartner und verklausuliertes Fachchinesisch, der kann die Betreuung seiner gesammelten Policen in die Hände der Sparfuchsprofis übergeben. In Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern kümmern die sich dann um die Klärung von Fragen, Schadensfällen und anderen Belangen. Ein Anbieterwechsel oder der Abschluss neuer Verträge ist hierfür nicht notwendig. Auch dieser Service ist für die Kunden der Sparfuchsprofis kostenlos und kann, wenn durch die zentrale Verwaltung unnötige Mehrfachversicherungen und überteuerte Verträge aufgespürt werden, sogar noch finanzielle Vorteile mit sich bringen. Fair, fachkundig und von hier Um die Neutralität und Qualität der Beratung langfristig zu sichern, setzt das Ehepaar Scherlitz auf Transparenz, überschaubare Strukturen und professionell geschulte Mitarbeiter aus der Region. Deshalb wird die Sparfuchsprofis Wurzen GmbH auch zukünftig ein inhabergeführtes Familienunternehmen bleiben, das den persönlichen Kontakt zu seinen Kunden pflegt und wertschätzt. Weitere Informationen: Die Sparfuchsprofis Wurzen GmbH, Anett Scherlitz, Telefon: Seite 2 Amtsblatt 07/2014 vom

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4 Jugendweihe Wir, der Sächsische Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.v., bieten für interessierte Familien die Jugendweihe und viele Veranstaltungen für die Jugendlichen an. Die Feierstunde, Dauer ca. 90 min., beinhaltet ein Programm das durch Musik, Tanz und einer Festrede abgerundet wird. Im feierlichen Akt werden die Mädchen und Jungen auf die Bühne gebeten und erhalten durch den Festredner eine Urkunde. Desweiteren bekommen sie ein Buch, welches nicht im Handel erhältlich ist, und eine Blume überreicht. Vor der Überreichung wird jeder namentlich genannt und macht einen kleinen Schritt nach vorn, den symbolischen Schritt in das Erwachsenwerden. Jeder Jugendliche kann 6 Gäste (geplant) mitbringen. Der Jugendweiheling selbst benötigt keine Karte. Ein Fotograf ist vor Ort und fotografiert die Jugendlichen vor und während der Feier. Es werden Einzelfotos und Gruppenfotos erstellt. Familienfotos sind nach der Feier möglich. Mit vielen Partnern haben wir ein Programm für die Vorbereitung auf das Erwachsenwerden zusammen gestellt, welches das ganze Jahr genutzt werden kann. Mit Beginn des neuen Schuljahres erhält jeder Jugendliche unsere NEWS und kann sich über die Veranstaltungen informieren und anmelden (z.bsp. Alt wie ein Baum-Geschichte zur über 160jährigen Jugendweihe, Kniggekurs, Schminkkurs, Berufsinteressentest u.v.m.). Wer sein Kind bis Juni des laufenden Schuljahres anmeldet, bezahlt einen geringeren Betrag als den regulären Teilnehmerbeitrag. Familien, die einen Bescheid vom Jobcenter haben, können diesen uns vorlegen und einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Desweiteren können auch Ratenzahlungen vereinbart werden. Die Sprechzeiten finden im Schweizergarten von bis Uhr an folgenden Terminen statt: Ansprechpartner: Kerstin Salamanek Funk: Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.v. Großregion Leipzig Breite Straße 10b Leipzig Tel.: Fax: leipzig@jugendweihe-sachsen.de Vorschulgruppe der Kita Märchenland feiert Zuckertütenfest Die Kinder der Kita Märchenland Wurzen haben in den letzten Wochen fleißig Ihren Zuckertütenbaum gegossen, um am ein großes Fest zu feiern. Der Tag startete mit einem großen Frühstücksbufett, wozu Jeder etwas Leckeres mitbrachte. Nach dem Frühstück konnten es die Kinder nicht erwarten Ihre Zuckertüten zu ernten. Für jeden der 17 Schulanfänger war eine große Zuckertüte gewachsen. Am Nachmittag staunten die Schulanfänger nicht schlecht, denn gleich zwei Pferde samt Kutsche wollten die Kinder zum Abschlussfest in den PARK CANITZ fahren. Im PARK CANITZ erwartete die Kinder nebst Eltern eine Steinzeitolympiade. Alle hatten die Gelegenheit, Ihr Können mit Pfeil und Bogen, beim Eierlaufen und Zielwurf unter Beweis zu stellen. Die Teilnehmer hatten bei diesem sportlichen Wettkampf viel Spaß, aber nur die Besten konnten sich über Urkunden und Medaillen freuen. Für die Kinder der Gruppe Bremer Stadtmusikanten und deren Eltern stand jedoch eine Gewinnerin des Nachmittages schon lange fest. Mit einem T-Shirt mit der Aufschrift Kerstin ist die Beste und einem Geschenk bedankten sich die Schulanfänger bei Ihren Erzieherinnen Kerstin und Brigitte für eine tolle Zeit im Kindergarten. Für ein gelungenes Abschlussfest übten die Kinder und Eltern in den letzten Wochen fleißig ein kleines Programm. Die Kinder spielten die Geschichte von der Feuerwehr, deren Kaffee kalt wird und die Eltern zeigten das Märchen Frau Holle. Nach einem tosenden Applaus für alle Darbietungen klang der Abend bei Steaks, Rostern, einer übergroßen Obstplatte und zahlreichen Knabbereien aus. Und wenn die Feier noch nicht zu Ende ist, dann feiern sie noch heute. Die Kinder und Eltern der Kita Märchenland bedanken sich ganz herzlich bei dem fleißigen Team vom PARK CANITZ für ein unvergessliches Abschlussfest sowie bei allen Mitarbeitern und Erzieherinnen der Kita Märchenland in Wurzen für die vergangenen tollen Jahre. Wir wünschen weiterhin viel Kraft und Zeit für die nachrückenden Generationen. Familie Schumann im Namen aller Kinder und Eltern der Gruppe Bremer Stadtmusikanten der Kita Märchenland Kontakt Elternvertreter Katrin Schumann Seite 4 Amtsblatt 07/2014 vom

5 19. Flohmarkt im Märchenland Wo: in Wurzen, in der Kita Märchenland, Lüptitzer Str. 4 Wann: am Samstag, den Uhrzeit: bis Uhr Macht Platz im Kinderzimmer und mietet einen eigenen Stand gegen eine Gebühr von 5. Kinder- und Spielsachen, CD s, Bücher, Schuhe und Kinderwagen, einfach alles kann verkauft werden. Rückfragen und Standanmeldungen sind bis zum unter der Telefonnummer 03425/ möglich. Zur Vormittagszeit gibt es Kaffee und leckeren Kuchen. Und für alle Kinder ein Eis gratis! Seid Ihr neugierig geworden? Dann macht Euch auf in unsere Einrichtung zur Schnäppchenjagd. Dosen, Büchsen, Flaschen lasst euch überraschen! Kindertagesstätte Spatzennest feiert Familienfest Zahlreiche Familien und Gäste haben am 1. August den Weg in die DRK Kindertagesstätte Spatzennest in Wurzen gefunden.getreu dem Motto Dosen, Büchsen, Flaschen lasst euch überraschen! lud die Kindereinrichtung zum alljährlichen Sommerfest. Interessante Spiele, sportliche Aktivitäten, Experimente und Wett bewerbe rund um Büchsen und Flaschen haben auf die Besucher gewartet und regten Klein als auch Groß zum Mitmachen an. Die Tänzer der Schmetterlings- und Marienkäfergruppe eröffneten die Feier, mit einem Ausschnitt aus ihrem Showprogramm. Anschließend überreichte Frau Belkner, Vorstand des DRK- Kreisverband Muldental e.v., dem Spatzennest-Team die erneute Zertifizierung zum Haus der kleinen Forscher im Namen der Handwerkskammer zu Leipzig sowie einen Gutschein des Trägers im Wert von 200,00 zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit. Das gemeinsame Trommelkonzert und Darbietung eines afrikanischen Liedes begleiteten die Gäste zu den 14 Stationen. Die Preisverleihung für den besten Erbsenschätzer bildete den Abschluss der Veranstaltung. Ein großes Dankeschön geht an den RWS Catering-Service für die hervorragende Verpflegung sowie den Elternratsmitgliedern für ihren Tombolastand. Auch allen fleißigen Helfern und dem Spatzennestteam ein großes Lob und vielen Dank für das gelungene Fest. Herbst-Trödelmarkt der Kita Spatzennest Am Samstag, dem 06. September 2014, von bis Uhr findet der Herbst-Trödelmarkt der Kita Spatzennest Wurzen statt. Veranstaltungsort ist das DRK, Walter-Rathenau-Str. 1, Wurzen. Angeboten werden wieder Herbst- und Winterkleidung, Spielsachen, Bücher u.v.m. Weiterhin locken Kaffee und Kuchen bei hoffentlich schönem Wetter. Infos zu Verkauf und Kauf bei Heike Kretzschmar (Tel ) oder Frau Hindenburg ( ). Sabine Hempel (Mitglied FV-Kita-Spatzennest Wurzen e.v.) Seite 5 Amtsblatt 07/2014 vom

6 Kita Märchenland Wurzen Uhr 19. Flohmarkt im Märchenland Im September 2014 in Ihrem Kino... Donnerstag, Gefährliche Begierde Im Rausch Uhr dunkler Gelüste (Thriller, Großbritannien 2012, 108 Min., FSK 16) Sonntag, Krümelkino: Uhr Ferkels großes Abenteuer (Zeichentrickfilm, USA 2003, 72 Min., FSK o.a.) Sonntag, Krümelkino: Uhr Die Eiskönigin Völlig unverfroren (Animationsfilm, USA 2013, 99 Min., FSK o.a.) Donnerstag, The Iceman Uhr (Thriller, USA 2012, 110 Min., FSK 16) Änderungen vorbehalten (Stand: ) t Veranstaltungen in Wurzen im Juli/August 2014 Bis Do So Städtische Galerie Am Markt Uhr RingelnatzSommer 2014 Ausstellung Sinniges & Sinnliches Gedichte des Joachim Ringelnatz ausgewählt und illustriert von Jochen Ziska Veranstalter: Kulturhistorisches Museum Wurzen mit Ringelnatz-Sammlung Do Städtische Galerie Am Markt Uhr RingelnatzSommer 2014 Finnisage zur Ausstellung Sinniges & Sinnliches Gedichte des Joachim Ringelnatz ausgewählt und illustriert von Jochen Ziska Veranstalter: Kulturhistorisches Museum Wurzen mit Ringelnatz-Sammlung Dom St. Marien Wurzen Uhr Orgelkonzert am Donnerstag mit Werken von Homilius, Bach und Meistern der Romantik An der Orgel: Landeskirchenmusikdirektor Markus Leidenberger, Dresden Sa Gasthaus Zur Fähre, Wurzen Uhr + Ausfahrten auf der Mulde Uhr 1-stündige Ausfahrt zur Loreley und zurück mit der neuen Sellnitz 2. Hierbei werden Sie außer unberührter Natur auch noch selten gewordene Störche, Wasservögel und Greifvögel beobachten; ab 10 Personen weitere Termine: 7.9./13.9./14.9./20.9./21.9. So Vorplatz/Wiese der Stadtverwaltung Wurzen Uhr Staffelstabempfang WIR sind Tag der Sachsen Seid ein Teil davon (siehe Leitartikel) Nemt Dorffest Nemt so Wurzener Altstadt Uhr Tag des offenen Denkmals mit dem Wurzener Geschichts- und Altstadtverein e.v. Thema: Farbe Programm wird noch bekannt gegeben Museum Wurzen Uhr Tag des offenen Denkmals im Museum Wurzen 280 Jahre Kursächsische Post, seit 1734 in Wurzen Dom St. Marien Uhr Tag des offenen Denkmals Führungen durch den 900-jährigen Dom und sonst nicht zugängliche Nebenräume unter dem Thema Farbe Kulturkeller D Uhr Lesung zum Tag des offenen Denkmals Lesung mit Daniela Krien aus ihrem Buch MULDENTAL so Gasthaus Zur Fähre, Wurzen Uhr + Ausfahrten auf der Mulde Uhr 1-stündige Ausfahrt zur Loreley und zurück mit der neuen Sellnitz 2. Hierbei werden Sie außer unberührter Natur auch noch selten gewordene Störche, Wasservögel und Greifvögel beobachten; ab 10 Personen Kulturhaus Schweizergarten Uhr Erik Lehmann aus dem Ensemble der Herkuleskeule Dresden Der letzte Lemming Erik Lehmann ist Der letzte Lemming Ein Kabarettabend am Abgrund des Menschenmöglichen Vorverkauf in der Tourist-Information Wurzen 75Jahre 25 Jahre gärtnerei Buchheim KÜhren Blumenstube und GÄrtnerei Ch. Buchheim Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen unseren Gästen und Helfern, die uns anläßlich unseres Jubiläums mit zahlreichen Glückwünschen und Geschenken bedachten, auf das Herzlichste bedanken. Christian & Birgit Buchheim Seite 6 Amtsblatt 07/2014 vom

7 t Ausstellungen JANUAR DEZEMBER Museum Wurzen Mo Fr Ausstellung zur Kunst- und Kulturgeschichte der Uhr Stadt Wurzen mit Ringelnatz-Sammlung Uhr Sa+So Uhr Museum Mo Fr 280 Jahre Kursächsische Post, seit 1734 in Wurzen Uhr Foyerpräsentation Uhr Sa+So Uhr Museum Mo Fr Kaminzimmer-Präsentation Jördis Volkmann Uhr Ringelnatz Welt einmal anders sehen 80. Todestag Uhr Joachim Ringelnatz Sa+So Uhr Wieder erhältlich! Wurzener Schicksalstage 1945 Heinz Gey Heinz Gey berichtet anschaulich und fesselnd von den letzten Kriegs tagen im Mai Die zweite erweiterte Auflage enthält ausserdem einige Schicksale und viele Zuschriften, die Heinz Gey nach Erscheinen der ersten Auflage von Lesern erhielt. Dieses Buch ist nur in der Druckerei Bode GmbH erhältlich! Domplatz Wurzen Telefon: (03425) Mo Fr Uhr 12,80 MELDUNG LEADER-Projekte im ländlichen Raum Aufruf zum Einreichen von Projektideen Die Förderung für Projekte im ländlichen Raum über das EU-Programm LEADER soll auch in der neuen Förderperiode fortgeführt werden. Der ländliche Raum Sachsens ist dafür in unterschiedliche Förderregionen aufgeteilt. Eine davon ist die Region Leipziger Muldenland, die derzeit an ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie arbeitet. Mit der Entwicklungsstrategie bewirbt sich die Region um den Status als LEADER-Region für die neue Förderperiode Im Januar 2015 muss die Strategie fertiggestellt sein. Die Region Leipziger Muldenland umfasst die Städte und Gemeinden Bad Lausick, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Colditz, Grimma ohne Mutzschen und seine Ortsteile, Lossatal, Machern, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen und Wurzen. Für die Entwicklungsstrategie können ab sofort Projektideen eingebracht werden, die in der Zeit bis 2020 in der Region umgesetzt werden sollen. Bitte melden Sie Ihr Projekt bis Zukünftige Zielstellungen und Handlungsfelder für die Regionalentwicklung sollen sein: - Tourismus und Marketing: Profilierung und Organisation des regionalen Tourismus - Infrastruktur: Förderung der Standortqualität und Mobilität - Klimaschutz und Klimaanpassung: Energieeffizienz und alternative Technologien - Lokale Wirtschaft: Förderung der regionalen Unternehmen - Siedlungen: Erhalt der Baukultur, soziale Infrastruktur, Dorfentwicklung - Kooperationen: regionale oder überregionale Zusammenarbeit Die Region Leipziger Muldenland konnte in der Förderperiode bereits in die Kategorie der LEADER-Regionen des Freistaates Sachsen aufgenommen werden. Deutlich mehr als 400 Projekte konnten schon umgesetzt werden. Dadurch konnten ganz erhebliche Impulse und positive Wirkungen für die Region erzielt werden. So erfolgten Investitionen in Straßen, Schulen, Kitas, die Tourismusinfrastruktur, Spielplätze, Gewerbebetriebe, Vereinsanlagen, Kirchen oder in ländliche Gebäude, die zum Wohnen aus- oder umgebaut wurden. Darüber hinaus wurde ein regionales Energie- und Klimaschutzkonzept erstellt oder die regionale Produktbox entwickelt. Zusätzlich wurden verschiedene regionsübergreifende Projekte, wie das Geopark-Projekt, angeschoben und fest installiert. Besonders hervorzuheben: Zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen konnten verschiedene Fonds und Fördertöpfe auch jenseits von LEADER genutzt werden. Die noch bestehenden regionalen Defizite sollen in der neuen Förderperiode von 2014 bis 2020 weiter abgebaut werden. Sie haben eine Projektidee? - Projektbogen unter leader/intleader.html downloaden. - Projektidee eingetragen - Projektbogen an les@lpv-muldenland.de schicken. Kontaktdaten: LPV Muldenland e.v. Nicolaiplatz Grimma les@lpv-muldenland.de Seite 7 Amtsblatt 07/2014 vom

8 Konzert des Thomanerchores am 8. Juli 2014 im Dom St. Marien zu Wurzen Da die Kirchenmusik schon immer eine ganz besondere Rolle im 900jährigen Leben des Domes St. Marien spielte, wollte das Domkapitel im Jahr 2014, dem Jahr der 900jährigen Domweihe auch für ein ganz besonderes musikalisches Glanzlicht sorgen. Trotz unseres kleinen Budgets und der auf ehrenamtliche Hilfe angewiesenen Organisation des Domkapitels, fassten wir den Entschluss, den Thomanerchor einladen zu wollen. Oberbürgermeister Jörg Röglin sagte seine volle Unterstützung zu und half uns bei der Vermittlung von Hauptsponsoren, Co-Sponsoren sowie Partnern & Unterstützern, die sich mit namhaften Beträgen an der Finanzierung des Konzertes beteiligten. All diesen Firmen und der Stadt Wurzen möchte das Domkapitel noch einmal ausdrücklich Dank sagen! Das Konzert des Thomanerchores am 8. Juli 2014 war ein voller Erfolg. Der Dom war bis auf den letzten Platz besetzt, so dass über 600 Zuhörerinnen und Zuhörer das Konzert miterleben konnten. Gleich das erste Lied Jesu, meine Freude von Johann Sebastian Bach bestach durch seine Klangfülle und Klarheit. Ein Lied aus der Neuzeit (1994) von Siegfried Thiele, O großer unbegreiflicher Gott erinnerte an dessen Lehrzeit an der Wurzener Musikschule ( ). Gotthold Schwarz dirigierte gekonnt den Chor und überließ auch den älteren Thomanern den Dirigentenstab. Mit zwei Sonaten von Bach und Mendelssohn Bartholdy ließ Stephan Seebaß zwischen den Chorauftritten die Jehmlich-Orgel virtuos erklingen. Ein Leipziger Kenner der Thomaner lobte spontan den Dom, indem er sagte, dass man den Thomanerchor in der Thomaskirche auf relativer Distanz hört, während die Thomaner im Wurzener Dom so nah und deswegen in voller Klangqualität zu hören war, dass dies einen ganz außergewöhnlichen Klang- Genuss darstellte. Ein lang anhaltender Applaus drückte die Dankbarkeit der Konzertbesucher aus, von denen nicht wenige feuchte Augen hatten, weil sie in ihrem Dom so ein wunderbares Konzert erleben durften. Die Thomaner-Chorknaben wurden anschließend im Schloß beköstigt, was diese sichtlich beeindruckte. Allerdings aß man schnell, denn das WM-Spiel gegen Brasilien in Rio wollten alle nicht verpassen. Die gute Stimmung aus dem Wurzener Dom hatte offenbar auf die deutsche Elf abgefärbt, denn sonst hätte sie nicht 7 : 1 gewinnen können. (LvS) Foto: Andreas Röse (LVZ) Hauptsponsoren: Co-Sponsoren: Partner & Unterstützer: Gemeinsam Zukunft Planen Der Erlös des Konzertes kam dem Domstift zu Gute und wird für die Erneuerung der Dominnenbeleuchtung verwendet. Seite 8 Amtsblatt 07/2014 vom

9 Pressemitteilung Die Russen" in Wurzen Projekt sucht Erinnerungen und Fotos an Wurzener Sowjetsoldaten Seit mehreren Jahren gibt es beim Netzwerk für Demokratische Kultur e.v. das Projekt Schatzsuche, welches sich auf die Suche nach Erinnerungen und Erlebnissen rund um Wurzen, zu dessen Kultur, Industrie, Politik, Historie und Alltagsleben begibt. Neben kleineren Veranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern, einer Audio-CD und zig Stunden Interviews ist auch eine Ausstellung entstanden, welche bereits in der Innenstadt und im Stadthaus zu Gast war und nun als ständige Ausstellung im Kultur- und BürgerInnenzentrum am Domplatz zu sehen ist. Derzeit werden weitere Veranstaltungen für den Herbst geplant. In den letzten Monaten wurden dem Projektleiter Mirek Bohdalek mehrere Dutzend Fotos aus privaten Archiven anvertraut, die ehemalige hier stationierte sowjetische Soldaten bzw. Offiziere und ihre Familien bei deren Freizeitgestaltung, dem Alltag oder an Feiertagen in den 80er Jahren und früher zeigen. Wir möchten diese Fotos der Öffentlichkeit zugänglich machen und über die Erfahrungen mit den Russen, wie sie im DDR-Volksmund genannt wurden, ins Gespräch kommen und suchen Wurzenerinnen und Wurzener, die uns ihre Erinnerungen mitteilen, vielleicht die eine oder andere Story erzählen können., erklärt Bohdalek und fragt: Haben Sie ähnliche Fotos oder Erinnerungsstücke? Dann kommen Sie bei uns vorbei. Wir sind schon sehr gespannt. Sie erreichen uns im Kultur- und BürgerInnenzentrum D5, Domplatz 5, Wurzen, täglich zwischen 10 und 16 Uhr und über Telefon Ingo Stange Netzwerk für Demokratische Kultur e.v. Listensammlung des Volkssolidarität RV Wurzen e.v. Im Zeitraum vom bis findet unsere diesjährige Listensammlung statt, die als öffentliche Haus- und Straßensammlung durchgeführt wird. Wir sammeln nicht nur bei unseren Mitgliedern, sondern bei allen Bürgern der Wohnbezirke und hoffen, dass wir wie bisher auf offene Ohren und spendenfreudige Hände treffen. Die Ergebnisse der Listensammlung werden der Alten-, Familien-, Kinder- und Jugendarbeit zu Gute kommen. Besonders kranke, alte und pflegebedürftige Menschen benötigen unsere Hilfe und Fürsorge und das Gefühl, nicht alleine gelassen zu sein. Wir bitten Sie deshalb unsere Solidaritätsarbeit unter dem Motto: Miteinander Füreinander durch Ihren Spendenbeitrag noch mehr mit Leben zu erfüllen. Dafür kann auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Es ist ein gutes Gefühl zu helfen und denen etwas zu geben, die Hilfe brauchen. Für die Sammlung werden von der Volkssolidarität unterschriebene, gestempelte und nummerierte Sammellisten verwendet. Die beauftragten Sammler können sich ausweisen. Damit ist ein eventueller Missbrauch der Listensammlung ausgeschlossen. Bitte unterstützen Sie unsere Spendenaktion auch in diesem Jahr mit einem Spendenbeitrag im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und helfen Sie uns, bedürftigen Menschen etwas Gutes zu tun! Gleichzeitig bedanken wir uns recht herzlich bei allen Sponsoren, die im vergangenen Jahr unsere Arbeit mit einem finanziellen Beitrag unterstützten und damit ihre Verbundenheit zu unserem Verband ausdrückten. Ihr Volkssolidarität Regionalverband Wurzen e.v. Straße des Friedens Wurzen, Tel.-Nr.: 03425/ Förderverein Rittergut GroSSzschepa Ein Parkfest im Rittergut Großzschepa mit ganz neuem Anblick! Der Großzschepaer Rittergutverein lädt am 13. und 14. September zum 2. Parkfest ein. Was gibt es in diesem Jahr zu erleben? Am Samstag geht es nachmittags mit Kaffee und Kuchen los, nachdem das neue Gutsherrenpaar das Fest eröffnet hat. Und im Anschluß heißt es wie im letzten Jahr Zschepa singt!. Unterstützt durch die Schwarzbachlärchen singen alle Gäste gemeinsam Volkslieder und Schlager. Für die Kinder und spielfreudigen Erwachsenen haben das Spielmobil aus Leipzig und andere Mitwirkende hunderte Ideen. Der Abend ist der traditionellen Disko vorbehalten, Überraschungen inklusive. Der Sonntag startet 9 Uhr mit dem obligatorischen Parkgottesdienst, danach kämpfen die Rommee- und Skatfreunde um Punkte und Preise. Die Stimmung im Festzelt wird von den Hohburger Musikanten beim Frühschoppen angeheizt, auch hier gibt es Überraschungen: Die Akademixer aus Leipzig werden die Lachmuskel strapazieren. Für das leibliche Wohl sorgt das Team der Gaststätte Zimmermann aus Röcknitz und am Sonntagnachmittag klingt das Fest aus! Noch ist nicht alles verraten, am besten, Sie kommen einfach vorbei! Vor über zwei Jahren haben viele Großzschepaer und Auswärtige unter der Leitung von Dr. Jürgen Schmidt und Jens Karnahl die Zukunft des verkommenen und einsturzgefährdeten Rittergutes selbst in die Hand genommen. Im Rahmen des 2012 gegründeten Fördervereins wurden mögliche Perspektiven diskutiert, in mehreren Gesprächsrunden mit den Denkmalschutzbehörden und den Fördermittelstellen im Sächsischen Innenministerium geprüft und mit der Verwaltung als auch dem Rat der Gemeinde Seite 9 Amtsblatt 07/2014 vom

10 Lossatal verbindliche Fördermittelanträge zum Abriß der einsturzgefährdeten Gebäude und der Umgestaltung des Parkgeländes auf den Weg gebracht. Ein Erhalt der Gebäude war unmöglich! Nicht alle Vorstellungen sind realisierbar, aber was bisher vollbracht worden ist, kann sich mit Stolz sehen lassen. Das ehemalige verkommene Rittergutsgelände ist nicht mehr zu erkennen. Romantische Mauerreste und ein gepflegtes Parkgelände mit ordentlichen Wegen und Bänken zu Verweilen laden zum kommenden 2. Parkfest am 13./14. September 2014 ein. Schon das Parkfest im letzten Jahr war ein voller Erfolg und dies soll sich in neuem Ambiente wiederholen! Dr. Jürgen Schmidt Vereinsvorsitzender Romantische Mauerreste laden ein! Foto: Juliane Karnahl, KAFRIL MELDUNG Information des Forstbezirkes Leipzig Weiterbildung für Privatwaldbesitzer Im Rahmen der Beratungstätigkeit für den Privatwald im Forstbezirk Leipzig führt das Betreuungswaldrevier Hubertusburg unter Leitung des zuständigen Revierförsters am Mittwoch, den 3. September 2014 eine Informationsveranstaltung für private Waldbesitzer durch. Die Veranstaltung beginnt um Uhr auf dem Parkplatz des Kauflands - Einkaufs marktes in der Collmener Straße in Wurzen. Schwerpunkte der Weiterbildungsveranstaltung sind u.a. der Holzverkauf im Privatwald, Informationen über Fördermöglichkeiten, Wissenswertes über den Baum des Jahres 2014, Aspekte des Natur-und Artenschutzes und der Verkehrssicherung im Wald. Interessierte Waldbesucher sind ebenfalls gern zu dieser Veranstaltung eingeladen. gez.: Petersen (Revierleiter) Information des Abwasserzweckverbandes Muldenaue Einführung der Niederschlagswasser - gebühr im Gebiet der Gemeinde Bennewitz zum Erfassung von Grundstücksdaten zum Zwecke der Niederschlagswassergebührenkalkulation Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, der Abwasserzweckverband Muldenaue betreibt seit dem 01. Januar 2014 in der Gemeinde Bennewitz die öffentlichen Kanalisationen, um das auf den angeschlossenen Grundstücken anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser hierüber zu sammeln und fortzuleiten. Für die Inanspruchnahme der Anlage wird bisher eine Abwassergebühr erhoben. Die Gebühr berechnete sich in der Vergangenheit ausschließlich nach der aus dem öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsnetz verbrauchten Frischwassermenge, die über einen Wasserzähler ermittelt wurde (sog. Frischwassermaßstab). Eine separate Abrechnung des in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswassers erfolgte nicht. Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, die Einführung eines getrennten Gebührenmaßstabs für Schmutz- und Niederschlagswasser vorzubereiten. Begründet wurde diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Bebauung im Gemeindegebiet keine einheitliche Struktur aufweist und somit das Verhältnis von eingeleitetem Niederschlagswasser und Schmutzwasser nicht auf allen Grundstücken annähernd gleich ist. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Gebühren für Schmutzund Niederschlagswasser zu trennen, um die Abwassergebühr im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung gerechter aufzuteilen (getrennte Abwassergebühr). Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühr bleibt wie bisher die bezogene Frischwassermenge. Neu ist die Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr, welche sich jetzt nach der Größe der bebauten, befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen berechnet. Dies sind Flächen, auf denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Wege auf Ihrem Grundstück versickern kann, sondern in die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies unmittelbar über eine Kanalanschlussleitung oder aber indirekt auf Grund des vorhandenen Geländegefälles oberirdisch (z.b. zur Straße hin über Straßeneinläufe) erfolgt. Um die versiegelten Flächen genau ermitteln zu können, wurde das Gemeindegebiet bereits überflogen und Luftbilder erstellt. In unserem Auftrag wird die WTE Betriebsgesellschaft mbh aus Hecklingen Erfassungsblätter erarbeiten, die Ihnen auf dem Postweg Anfang September 2014 zugesendet werden. An diesem Punkt bitten wir um Ihre Mithilfe. Wir bitten Sie, die Angaben auf dem Erfassungsblatt für jede überbaute und befestigte (versiegelte) Fläche Ihres Grundstückes zu prüfen und gegebenenfalls die Art der Befestigung zu korrigieren sowie das Einleitverhalten anzukreuzen. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den beiliegenden Merkblättern. Sollten Sie bei der Überprüfung der Angaben auf dem Erfassungsblatt Abweichungen feststellen, können Sie diese auf dem Erfassungsblatt eintragen bzw. Ergänzungen vornehmen. Das so ergänzte und unterschriebene Erfassungsblatt senden Sie bitte innerhalb einer angegebenen Frist kostenfrei zurück. Sollten Sie das Erfassungsblatt nicht zurücksenden, müssen wir davon ausgehen, dass die dargestellte Situation den tatsächlichen Seite 10 Amtsblatt 07/2014 vom

11 Gegebenheiten entspricht und das Niederschlagswasser von allen relevanten Flächen mit voller Versiegelung in die Kanalisation eingeleitet wird. Diese Daten werden für die Bescheiderstellung verwendet. Beachten Sie bitte, dass wissentlich falsche Angaben eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Wenn sich beim Ausfüllen des Erfassungsbogens Probleme ergeben, haben Sie die Möglichkeit sich an eine gebührenfreie Rufnummer zu wenden, unter der Ihnen sachkundige Mitarbeiter der beauftragten Firma bei Fragen oder Schwierigkeiten weiterhelfen werden. Die Rufnummer wird Ihnen im Anschreiben zum Erfassungsblatt mitgeteilt. Für Ihre unterstützende Mitwirkung bedanke ich mich schon jetzt. Mit freundlichen Grüßen c) In 6 Abs. 5 werden die Worte 63 Abs. 5 SächsWG ersetzt durch die Worte 55 SächsWG. d) In 7 Abs. 2 werden die Worte 138 Abs. 2 SächsWG ersetzt durch die Worte 51 Abs. 3 SächsWG. e) In 10 werden die Worte 109 SächsWG ersetzt durch die Worte 95 ff. SächsWG i.v.m. 93 WHG. f) In 17 Abs. 1 werden die Worte 48 Abs. 2 Sächsische Bauordnung ersetzt durch die Worte 43 Abs. 3 SächsBO. g) In 24 sind die Worte i.d.f. vom (BGBl. I Seite 1464) zu ersetzen durch die Worte zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1688). 4. Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum in Kraft. R. Rätze Betriebsleiter AZV Muldenaue Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung des AZV Muldenaue Die Verbandsversammlung des AZV Muldenaue hat in ihrer Sitzung am die folgende 1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung des AZV Muldenaue beschlossen: Die Satzung des AZV Muldenaue über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung-AbwS) vom wird wie folgt geändert: 1. Die Präambel wird wie folgt neu gefasst: Aufgrund von 50 ff. SächsWG vom (SächsGVBl S. 503, zuletzt geändert durch Gesetz vom , GVBl S: 234) und 4, 14, 124 SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom , GVBl S. 146) und 2, 9 ff. und 33 SächsKAG (in der zuletzt geänderten Fassung des Gesetzes vom (SächsGVBl S. 822,840) sowie 44 ff. SächsKomZG in der zuletzt durch Gesetz vom geänderten Fassung (SächsGVBl S. 970, 1080) hat die Verbandsversammlung des AZV Muldenaue in ihrer Sitzung am folgende Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen. 2. Die Anlage 1 der Abwassersatzung des AZV Muldenaue wird wie folgt geändert: a) In 3 Abs. 1 werden die Worte 63 Abs. 5 und 6 SächsWG ersetzt durch die Worte 50 SächsWG. b) In 6 Abs. 5 werden die Worte 63 Abs. 6 SächsWG durch die Worte 50 SächsWG ersetzt. c) In 8 Abs. 2 werden die Worte zuletzt geändert mit Verordnung vom SächsGVBL S. 417 ersetzt durch die Worte zuletzt geändert durch Gesetz vom , SächsGVBL S. 503, 555). d) In 24 werden die Worte zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl I S. 2081) ersetzt durch die Worte zuletzt geändert durch Gesetz vom , BGBl I S. 1688). 3. Die Anlage 2 der Abwassersatzung des AZV Muldenaue wird wie folgt geändert: a) In 2 Abs. 2 werden die Worte 24 SächsWG durch die Worte 30 SächsWG ersetzt b) In 3 Abs. 1 werden die Worte 63 Abs. 4 SächsWG ersetzt durch die Worte 50 Abs. 2 SächsWG. Bernd Laqua Verbandsvorsitzender Wurzen, den Bekanntmachungsanordnung Nach 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, es sei denn, 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Bernd Laqua Verbandsvorsitzender Wurzen, Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung des AZV Muldenaue Die Verbandsversammlung des AZV Muldenaue hat in ihrer Sitzung am die folgende 1. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung des AZV Muldenaue beschlossen: Die Satzung des AZV Muldenaue über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung-AGS) vom wird wie folgt geändert: Seite 11 Amtsblatt 07/2014 vom

12 1. Die Präambel wird wie folgt neu gefasst: Aufgrund von 50 ff. SächsWG vom (SächsGVBl S. 503, zuletzt geändert durch Gesetz vom , Sächs- GVBl S. 234) und 4, 14, 124 SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom , SächsGVBl S. 146) und 2, 9 ff. und 33 SächsKAG (in der zuletzt geänderten Fassung des Gesetzes vom (SächsGVBl S. 822, 840) sowie 44 ff. SächsKomZG in der zuletzt durch Gesetz vom geänderten Fassung (SächsGVBl S. 970, 1080) hat die Verbandsversammlung des AZV Muldenaue in ihrer Sitzung am folgende Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren beschlossen. 2. Die Anlage 1 der Abwassergebührensatzung des AZV Muldenaue wird wie folgt geändert: a) In 5 Abs. 3 Satz 2 werden die Worte zuletzt geändert am (BGBl. I S. 3794) ersetzt durch die Worte zuletzt geändert durch Gesetz vom , BGBl. I S. 4318). b) In 16 werden die Worte zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2081) ersetzt durch die Worte zuletzt geändert durch Gesetz vom , BGBl. I S. 1688). 3. Die Anlage 2 der Satzung des AZV Muldenaue wird wie folgt geändert: a) In 14 sind die Worte i.d.f. vom (BGBl. I S. 1464) zu ersetzen durch die Worte zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1688). 4. Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum in Kraft. Bernd Laqua Verbandsvorsitzender Wurzen, den Bekanntmachungsanordnung Nach 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, es sei denn, 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Bernd Laqua Verbandsvorsitzender Wurzen, Bekanntmachung der Verwaltungskostensatzung des AZV Muldenaue Satzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue (AZV) über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 03. März 2014 (SächsGVBI. Jg. 2014, Bl.-Nr. 5, S. 146), i. V. m. 25 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen SächsVwKG) vom 17. September 2003 (SächsGVBI. Jg. 2003,Bl.-Nr. 16, S. 698) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue in ihrer Sitzung am folgende Verwaltungskostensatzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Pflichtaufgaben ohne Weisung und freiwillige Aufgaben). 2 Kostenpflichtige Amtshandlungen Der AZV erhebt für ihre Tätigkeiten in weisungsfreien Angelegenheiten im eigenen Wirkungskreis, die der Ausübung der hoheitlichen Gewalt dienen (Amtshandlungen), Kosten (Verwaltungsgebühren und Auslagen), soweit nicht Ausnahmen in dieser Satzung oder dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Kostenverzeichnis geregelt sind. 3 Kostenschuldner / Kostenschuldnerin (1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, wer die Amtshandlung veranlasst, im Übrigen die Person, in deren Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird. Im Rechtsbehelfsverfahren und in streitentscheidenden Verwaltungsverfahren ist kostenschuldende Person jene, welcher die Kosten auferlegt werden. Kostenschuldner/Kostenschuldnerin ist ferner, wer die Kosten einer Behörde gegenüber schriftlich übernommen hat oder für die Kostenschuld einer anderen Person kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner. (3) Auslagen im Sinne des 5, die durch unbegründete Einwendungen einer beteiligten Person oder durch Verschulden einer beteiligten oder einer dritten Person entstanden sind, können diesen auferlegt werden. 4 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes. Das Kostenverzeichnis beinhaltet Gebührensätze, Rahmengebühren sowie Wertgebühren. (2) Die Kostenfestsetzung innerhalb einer Rahmengebühr liegt im Ermessen der festsetzenden Behörde. (3) Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung zu berechnen, so ist grundsätzlich der Wert zurzeit der Beendigung der Amtshandlung maßgebend. Für Wertgebühren, für die im Kostenverzeichnis keine Gebühr vorgesehen ist, beträgt diese 1 % vom Wert des Gegenstandes. Seite 12 Amtsblatt 07/2014 vom

13 Der Kostenschuldner/die Kostenschuldnerin ist verpflichtet, die zur Festsetzung der Kosten erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen sowie die notwendigen Unterlagen in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift beizubringen. (4) Für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten, die weder entsprechend den 3 und 4 SächsVwKG gebührenfrei noch im Kostenverzeichnis durch Ausweisung einer Verwaltungsgebühr bestimmt sind, bemisst sich die zu erhebende Gebühr nach einer vergleichbaren im Kostenverzeichnis bewerteten Amtshandlung. (5) Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung im Kostenverzeichnis, so wird die Gebühr innerhalb einer Rahmengebühr i. H. v. 5,00 EUR bis 25,00 EUR festgesetzt. 5 Auslagen Auslagen werden auch dann erhoben, wenn eine Amtshandlung im Sinne dieser Verwaltungskostensatzung und des Kostenverzeichnisses nicht durch 25 Absatz 2 SächsVwKG erfasst sein sollte. 6 Zeitpunkt der Fälligkeit Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner / die Kostenschuldnerin fällig, wenn nicht der AZV einen späteren Zeitpunkt bestimmt. 7 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bernd Laqua Verbandsvorsitzender Wurzen, den Anlage zur Verwaltungskostensatzung Kostenverzeichnis lfd. Nr. Leistung der Verwaltung Gebühr 1 Allgemeine Amtshandlungen 1.1 Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften 0,50 EUR oder Auszüge aus Akten, Proto- je angefangene kollen von öffentlichen Ver- Seite, zzgl. handlungen, amtlichen Büchern, 5,00 EUR Registern usw. (sofern sie nicht Grundgebühr durch Ablichtungen, Fotokopien hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden sowie Zweitschriften für Schriftstücke in tabellarischer 7,50 EUR Form, Verzeichnisse, Listen, je angefangene Rechnungen, Zeichnungen, wissen- halbe Stunde schaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird Niederschriften von Privatpersonen 12,50 EUR zu deren Nutzen beantragt, wenn je angefangene nicht spezielle Regelungen anderes halbe Stunde bestimmen (Erhebung von Rechtsbehelfen ist ausgenommen) Vervielfältigungen aus Akten, amtlichen Büchern usw. mit Lichtpaus-, Fotokopier und ähnlichen Geräten je Seite S-W-Kopie A4 0,30 EUR S-W-Kopie A3 0,50 EUR Farbkopie A4 Farbkopie A3 2,50 EUR 4,00 EUR 1.2 Einsicht und Auskunft Einsicht in Akten, Karteien, Register 0,50 EUR und amtliche Bücher, wenn diese je Akte oder nicht öffentlich ausgelegt sind und Buch, soweit die Einsicht nicht in einem mindestens gebührenpflichtigen Verfahren 5,00 EUR gewährt wird Erteilung von Auskünften, die über 10,00 EUR bis 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsVwKG 500,00 EUR (einfache Auskünfte) hinausgehen 1.3 Beglaubigungen von Unterschriften oder Hand- 5,00 EUR bis zeichen, Siegeln 50,00 EUR von Bescheinigungen für den Ge- 6,00 EUR bis brauch im Ausland 16,00 EUR von Vervielfältigungen, die die Be- 5,00 EUR ohne hörde selbst hergestellt hat Rücksicht auf Seitenzahl von gleichlautenden Verviel- 1/2 Gebühr nach fältigungen für das zweite und Nr bzw. jedes weitere Exemplar Nr von Abschriften oder Verviel- 5,00 EUR fältigungen von eigenen Unterlagen je Seite der Antragsteller 1.4 Besondere Amtshandlungen Genehmigungen, Erlaubnisse, Aus- 5,00 EUR bis nahmebewilligungen und andere 500,00 EUR zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene Verwaltungstätigkeiten, soweit Gebühren nicht nach anderen Vorschriften vorgesehen sind Anordnung zur Erfüllung einer 5,00 EUR bis satzungsmäßigen Verpflichtung 250,00 EUR 1.5 Fristverlängerungen Verlängerung einer Frist, deren Ab- 1/10 bis 1/4 der lauf einen neuen Antrag auf Er- für die Geteilung einer gebührenpflichtigen nehmigung oder Genehmigung, Erlaubnis oder Be- Bewilligung vorwilligung erforderlich machen gesehenen Gewürde bühr, mindestens 5,00 EUR Fristverlängerung in anderen Fällen 5,00 EUR bis 25,00 EUR 1.6 Erhebliche Mühewaltung Verwaltungstätigkeiten, die nach 7,50 EUR bis Art und Umfang nicht näher be- 50,00 EUR je stimmt werden können, die willent- angefangene lich veranlasst und mit besonderer halbe Stunde Mühewaltung verbunden sind 1.7 Gebühren nach Zeitaufwand für den Zeitaufwand der Beschäftigten, die an der Vornahme der Amtshandlung direkt beteiligt sind, für Wartezeiten, die der Kostenschuldner zu vertreten hat Beamte des gehobenen Dienstes 15,00 EUR je und vergleichbare Angestellte angefangene viertel Stunde übrige Beschäftigte 12,00 EUR je angefangene viertel Stunde Seite 13 Amtsblatt 07/2014 vom

14 Zuschlag für Tätigkeiten außerhalb der Dienststunden 25 v.h. 2 Finanzverwaltung 2.1 Zweitausfertigung von Bescheiden 5,00 EUR bis und sonstigen Belegen 10,00 EUR 2.2 Bescheinigungen über öffentliche 5,00 EUR bis Abgaben früherer Jahre 10,00 EUR je Jahr 2.3 Mahnungen nach 13 SächsVwVG 1/200 des und 6 VwKG angemahnten Betrages, mindestens 5,00 EUR bis 25,00 EUR 2.4 Beitreibung durch Vollstreckung gemäß Genach 14, 15 gem. SächsVwVG bührentabelle zu 9 GvKostG 2.5 Androhung von Zwangsmitteln ge- 5,00 EUR bis mäß 20 SächsVwVG, soweit sie 100 EUR nicht mit dem Verwaltungakt verbunden sind, durch den die Handlung, Duldung der Unterlassung aufgegeben wird 2.6 Festsetzung von Zwangsgeld gemäß 5,00 EUR bis 22 Abs. 2 SächsVwVG 2.000,00 EUR 2.7 Anwendung der Zwangsmittel- 50,00 EUR bis ersatzvornahme oder unmittelbarer 2.000,00 EUR Zwang gemäß 24 oder 25 SächsVwVG 2.8 Entscheidung über unzulässige 1/2 der Gebühr oder unbegründete Einwendungen nach Nummer gegen die Vollstreckung, die den zu 2.4 mindestens vollstreckenden Anspruch betreffen jedoch 5,00 EUR bei Geldansprüchen 3 Technische Verwaltung 3.1 Kopien aus Akten bzw. Auszüge aus Bestandsplänen Format A4 Schriftgut pro Seite 1,00 EUR Format A3 Schriftgut pro Seite 2,00 EUR Format A4 Pläne pro Seite 3,00 EUR Format A 3 Pläne pro Seite 6,00 EUR 3.2 Stellungnahme zur Abwasserentsorgung 25,00 EUR 3.3 Vollständige oder teilweise Be- 75,00 EUR freiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang bzw. der Überlassungspflicht 3.4 Erteilung oder Verweigerung einer 75,00 EUR bis Erlaubnis oder Ausnahmebe- 500,00 EUR willigung aufgrund einer Satzung (z. B. Entwässerungsantrag, Anschlussgenehmigung) Nachträgliche Auflage, Änderung, 35,00 EUR Rücknahme bzw. Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung, die aufgrund einer Satzung erteilt wurde Anordnungen zu Anschluss und 25,00 EUR bis Benutzung bzw. zur Einhaltung der 150,00 EUR Überlassungspflicht 3.5 Klärung von Sonderfällen im nach Aufwand, Zusammenhang mit geltenden mindestens Satzungen bzw. den jeweils zu- jedoch treffenden rechtlichen Grundlagen 50,00 EUR 3.6 Erteilung einer Schachtgenehmigung 20,00 EUR 3.7 Abnahme von Grundstücksanschlüssen 25,00 EUR 3.8 Abnahme von Unterzählern der 20,00 EUR Trink- und Brauchwasserversorgung 3.9 Abnahme von Leitungen nach 9,00 EUR je Mängelbeseitigung angefangene viertel Stunde 3.10 Abwasseranalysen auf Nachweis (CSB, BSB5, N, P, ph, usw.) Bekanntmachungsanordnung Nach 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, es sei denn, 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Bernd Laqua Verbandsvorsitzender Wurzen, Therapeutisches Kompetenzzentrum Ergotherapie Logopädie Handtherapie Bettina Kramer & Team anerkannte Kompetenzpraxis für Handtherapie und Handrehabilitation individuelle, ganzheitliche Behandlung durch qualifizierte Fachtherapeuten und ergänzende Naturheilverfahren in der Praxis, im Haus- oder Heimbesuch Albert-Kuntz-Straße 30a-b Tel.: Wurzen Funk: kontakt@ergotherapie-kramer.de Seite 14 Amtsblatt 07/2014 vom

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