73/2015. Sehr geehrte Vorsitzende,
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- Judith Kaufman
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1 73/2015 NEUE Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen für die Beantragung und Verleihung von Ehrennadeln, Ehrenzeichen und sonstigen Ehrengaben hier: a) LFV-Info vom b) Bezirksversammlungen 2015 c) Neue Abzeichen, Urkunden und Urkundenmappen für langjährige Mitgliedschaften d) Neue Antragsformulare Sehr geehrte Vorsitzende, anbei erhaltet Ihr, die vom LFV-Vorstand beschlossene neue Richtlinie für Ehrungen,, zur Kenntnis, mit der Bitte um wohlwollende Begleitung und Unterstützung im Hinblick auf die zukünftige Umsetzung. Die neuen Abzeichen für langjährige Mitgliedschaften können ab sofort angefordert werden bzw. befinden sich schon in der landesweiten Verteilung. Die neue Richtlinie wurde mit unserem Ministerium für Inneres und Sport, als auch mit der Nds. Staatskanzlei (hier: u.a. Freigabe Tragen von Ehrenzeichen des LFV-NDS), abgestimmt; sie tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft. Vorsitzende der LFV-Mitgliedsverbände LFV-Vorstand Landesgruppen BF / WF AG-FF-NDS (StBM in Städten mit BF) LBD/RBM/KBM Aus aktuellem Anlass bitten wir darum, dass nur Urkunden mit der Zeichnung unseres Präsidenten Karl-Heinz Banse und die neuen Antragsformulare verwendet werden! Gleichzeitig haben wir die Antragsvordrucke für unsere Ehrungen: 1. Langjährige Mitgliedschaft 2. Ehrennadel Silber und Gold 3. Ehrennadel Bronze 4. Nds. Feuerwehr-Ehrenmedaille neu überarbeitet, die als Anlage beigefügt sind. Für Rückfragen bzw. konstruktive Hinweise steht Ihnen die Landesgeschäftsstelle (Frau Block oder der Unterzeichnete) gern zur Verfügung. Mit kameradschaftlichen Grüßen gez. Michael Sander Landesgeschäftsführer Anlagen
2 - Spitzenverband der Feuerwehren in Niedersachsen - Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen für die Beantragung und Verleihung von Ehrennadeln, Ehrenzeichen und sonstigen Ehrengaben vom 30. Mai 1992 geändert und ergänzt am: 27. April November Mai September 2014 in Kraft getreten am 01. Januar 2016 LFV-NDS, RL Ehrung -1-
3 1. Ehrennadel des LFV-NDS 1.1 Stiftung 1.2 Form Durch Beschluss der Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen (LFV- NDS) am 30. Mai 1992 und am 29. Mai 2010 wurde eine Ehrennadel gestiftet. Die Ehrennadel ist eine Anstecknadel in Schildform mit bronzener, silberner oder goldener Ehrenkranz- Einfassung. Auf der Nadel ist das Signet des LFV-NDS mit Landeswappen (geschütztes Warenzeichen des DFV-Versandhauses Nr Feuerwehr-Signet ) in blauer Farbe auf silbernem Untergrund enthalten. Das Feld oberhalb des Signets ist in roter Farbe gehalten mit silberfarbener Aufschrift LFV Niedersachsen. 1.3 Trageweise Die Ehrennadel wird am Revers des Zivilanzuges im Original oder als Miniaturnadel, an der Uniform in Miniaturform auf roter Bandschnalle mit blauen Seitenrändern mit bronzenen, silbernen bzw. goldenen Kanten getragen. 1.4 Stufen Die Ehrennadel wird in drei Stufen verliehen Ehrennadel in Bronze Die Ehrennadel in Bronze kann an Personen verliehen werden, die in der Feuerwehr oder Feuerwehrverbandsarbeit in Niedersachsen besondere Leistungen erbracht haben. Sie ist vornehmlich bestimmt für Personen, die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele der Feuerwehr und/oder Feuerwehrverbandsarbeit vor Ort gefördert haben Verleihung Die Ehrennadel wird auf Antrag durch Beschluss des Vorstandes von dem/der KFV/FV/StFV-Vorsitzenden verliehen Besitzurkunde Über die Verleihung der Ehrennadel in Bronze wird eine Besitzurkunde ausgestellt Auslieferung Die beantragte Auszeichnung wird von der Landesgeschäftsstelle nach Anforderung des/der KFV/FV/StFV- Vorsitzende(n) nur an diese(n) ausgeliefert Antragsverfahren Antragsberechtigt sind die jeweiligen Feuerwehren, die LFV-Mitgliedsverbände und die LFV-Vorstandsmitglieder. Der Antrag ist mit einer eingehenden Begründung auf einem Antragsvordruck entsprechend der Anlage zu dieser Richtlinie der/dem KFV-/FV/StFV-Vorsitzende(n) über den/die jeweiligen Stadt-/Gemeindebrandmeister(-in) vorzulegen Überreichung Die Überreichung der Ehrennadel soll zu einem besonderen Anlass durch die/dem KFV/FV/ StFV- Vorsitzende(n), einen seiner/ihrer Stellvertreter(in) oder durch ein Mitglied des KFV-Vorstandes in Absprache mit dem/der jeweiligen Vorsitzenden des KFV/StFV/FV erfolgen Bekanntgabe Die Verleihung der Ehrennadel wird vom KFV/FV/StFV bekanntgegeben Eigentum Die Ehrennadel und die Urkunde werden Eigentum des Geehrten. LFV-NDS, RL Ehrung -2-
4 Quotierung, Kosten Auf je angefangene 250 Aktive der Feuerwehr kann eine Ehrennadel in Bronze verliehen werden, zzgl. einer Nadel pro Mitgliedsverband. Die Kosten der Ehrennadel tragen die beantragenden Stellen Ehrennadel in Silber Die Ehrennadel in Silber kann an Personen verliehen werden, die in der Feuerwehr oder Feuerwehrverbandsarbeit in Niedersachsen ganz besondere Verdienste erworben haben Ehrennadel in Gold Die Ehrennadel in Gold kann an Personen verliehen werden, die sich in der Feuerwehrverbandsarbeit in Niedersachsen hervorragende Verdienste erworben haben. Zwischen der Verleihung der Ehrennadel in Gold und der Ehrennadel in Silber sollten mindestens fünf Jahre liegen; Ausnahmen sind zulässig. Ehrenmitglieder des LFV-NDS, ausscheidende Vorsitzende von LFV-Mitgliedsverbänden und ehemalige/ehren-vorsitzende von LFV-Mitgliedsverbänden können unter Anwendung der vorstehenden Ausnahmeregelung mit der LFV-Ehrennadel in Gold geehrt, auch wenn sie ggf. die Ehrennadel in Silber noch nicht besitzen. (Beschluss des LFV-Vorstandes v ) 1.5 Verleihung Die Ehrennadel wird auf Antrag vom LFV-Präsidenten verliehen Besitzurkunde Über die Verleihung der Ehrennadel wird eine Besitzurkunde ausgestellt. 1.6 Antragsverfahren Antragsberechtigt sind die LFV-Vorstandsmitglieder und die LFV-Mitgliedsverbände. Der Antrag muss der Landesgeschäftsstelle des LFV-NDS spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Termin der Verleihung der Ehrennadel mit einer eingehenden Begründung auf einem Antragsvordruck entsprechend der Anlage zu dieser Richtlinie vorliegen. 1.7 Überreichung Die Überreichung der Ehrennadel soll zu einem besonderen Anlass durch den LFV-Präsidenten, einen Vizepräsidenten, durch ein Mitglied des LFV-Vorstandes oder in Absprache durch den jeweiligen Vorsitzenden des LFV-Mitgliedsverbandes erfolgen Bekanntgabe Die Verleihung der Ehrennadeln wird vom KFV/FV/StFV oder LFV-NDS bekannt gegeben Eigentum Die Ehrennadeln werden Eigentum des Geehrten Quotierung, Kosten Pro Jahr können von den LFV-Mitgliedsverbänden je angefangene Mitglieder eine Ehrennadel in Gold und je angefangene Mitglieder eine LFV-Ehrennadel in Silber beantragt werden. Die Kosten der Ehrennadeln tragen die beantragenden Stellen. LFV-NDS, RL Ehrung -3-
5 1.8 Ehrennadel des Präsidenten mit Edelstein Stiftung Form Die Ehrennadel des Präsidenten mit Edelstein wurde im Jahr 2003 gestiftet. Die Ehrennadel des Präsidenten mit Edelstein ist eine Anstecknadel in ovaler Form mit rotem Untergrund. In der Mitte in Wappenform mit blauem Untergrund das LFV-Logo - drei rote Flammen mit Landeswappen (geschütztes Warenzeichen ) - links oben ein kleiner weißer Stein mit goldener Einfassung; das blaue Wappenschild mit dem LFV-Logo wird von einem goldfarbigen Kranz eingerahmt Trageweise Die Ehrennadel wird am Revers des Zivilanzuges im Original, an der Uniform in Miniaturform auf blau-rotblau-farbiger Bandschnalle getragen Stufen Die Ehrennadel wird nur in einer Stufe - wie bei Ziff beschrieben - verliehen Verleihung Die Ehrennadel wird nur vom LFV-Präsidenten in eigenem Ermessen (keine Anträge) an Feuerwehrmitglieder oder Personen verliehen, die sich in ganz besonderer und herausragender Weise in der Feuerwehrverbandsarbeit in Niedersachsen Verdienste erworben haben Besitzurkunde Über die Verleihung der Ehrennadel wird eine Besitzurkunde ausgestellt Überreichung Die Überreichung der Ehrennadel erfolgt nur durch den LFV-Präsidenten persönlich bei einem besonderen Anlass Bekanntgabe Die Verleihung der Ehrennadel wird vom LFV-NDS bekannt gegeben Eigentum Die Ehrennadel wird Eigentum des Geehrten Quotierung, Kosten Bezüglich der Ehrennadel des Präsidenten mit Edelstein erfolgt keine Quotierung. Die Kosten der Ehrennadel trägt der LFV-NDS. 2. Niedersächsische Feuerwehr-Ehrenmedaille Die Niedersächsische Feuerwehr-Ehrenmedaille kann an Personen verliehen werden, die sich in herausragender Weise zum Wohle der Feuerwehr verdient gemacht haben und die nicht aktiv der Feuerwehr angehören. Ebenso kann sie an Repräsentanten ausländischer Organisationen verliehen werden. 2.1 Stiftung Durch Beschluss der 99. Landesverbandsversammlung des LFV-NDS am 29. Mai 2010 in Nordhorn wurde eine Niedersächsische Feuerwehr-Ehrenmedaille gestiftet. LFV-NDS, RL Ehrung -4-
6 2.2 Form Die Niedersächsische Feuerwehr-Ehrenmedaille ist eine kreisrunde, vergoldete Medaille (Durchmesser ca. 40 mm) mit goldener Ehrenkranzeinfassung. Auf der Vorderseite der Ehrenmedaille ist das Signet des LFV-NDS mit Landeswappen in roter Farbe auf goldenem Untergrund dargestellt. Um das Signet herum ist die Aufschrift Landesfeuerwehrverband Niedersachsen aufgetragen. Auf der Rückseite der Medaille ist das Feuerwehrsignet retten-löschen-bergen-schützen und die Prägung Dank und Anerkennung - Landesfeuerwehrverband Niedersachsen enthalten. 2.3 Verleihung Die Niedersächsische Feuerwehr-Ehrenmedaille wird auf Antrag und durch Beschluss des KFV/FV/StFV- Vorstandes von der KFV/FV/StFV-Vorsitzenden bzw. dem KFV/FV/StFV-Vorsitzenden, oder durch ein Mitglied des LFV-Vorstandes verliehen Besitzurkunde Über die Verleihung der Niedersächsischen Feuerwehr-Ehrenmedaille wird eine Besitzurkunde ausgestellt Auslieferung Die beantragte Auszeichnung wird von der Landesgeschäftsstelle des LFV-NDS nach Genehmigung der KFV/FV/StFV-Vorsitzenden bzw. des KFV/FV/StFV-Vorsitzenden an diese bzw. diesen ausgeliefert. 2.4 Trageweise Die Niedersächsische Feuerwehr-Ehrenmedaille wird am Tage ihrer Verleihung im Original, später als Ehrennadel am Revers des Zivilanzuges bzw. an der Uniform in Miniaturform auf Bandschnalle getragen. 2.5 Antragsverfahren Antragsberechtigt sind die LFV-Vorstandsmitglieder und die LFV-Mitgliedsverbände. Der Antrag ist mit einer eingehenden Begründung auf einem Antragsvordruck entsprechend der Anlage zu dieser Richtlinie über die zuständige Stadt-/Gemeindebrandmeisterin bzw. den zuständigen Stadt-/ Gemeindebrandmeister der KFV/FV/StFV-Vorsitzenden bzw. dem KFV/FV/StFV-Vorsitzenden vorzulegen. Diese/r leitet den Antrag an die Landesgeschäftsstelle des LFV-NDS weiter. Der Antrag muss der Landesgeschäftsstelle des LFV-NDS spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Termin der Verleihung der Ehrenmedaille vorliegen. 2.6 Überreichung Die Überreichung der Niedersächsischen Feuerwehr-Ehrenmedaille soll zu einem besonderen Anlass durch die KFV/FV/StFV-Vorsitzende bzw. den KFV/FV/StFV-Vorsitzenden, eine/n ihrer Stellvertreter/innen bzw. eine/n seiner Stellvertreter/innen oder durch ein Mitglied des KFV-Vorstandes in Absprache mit dem jeweiligen Vorsitzenden des KFV-Mitgliedsverbandes erfolgen. 2.7 Bekanntgabe Die Verleihung der Niedersächsischen Feuerwehr-Ehrenmedaille wird vom KFV/FV/StFV bekanntgegeben. 2.8 Eigentum Die Niedersächsische Feuerwehr-Ehrenmedaille wird Eigentum der bzw. des Geehrten. 2.9 Quotierung, Kosten Um eine Entwertung der Niedersächsischen Feuerwehr-Ehrenmedaille zu verhindern, ist die Anzahl der Verleihungen der Quote Gold des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes angeglichen. Die Kosten der Niedersächsischen Feuerwehr-Ehrenmedaille tragen die beantragenden Stellen. LFV-NDS, RL Ehrung -5-
7 3. Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft 3.1 Für ehemalige Mitglieder der Einsatzabteilung Für Mitglieder, die nicht mehr im aktiven Feuerwehrdienst tätig sind und 25, 40, 50, 60, 70, 75 oder 80 Jahre der Feuerwehr angehören, wird ein rund-ovales Abzeichen entsprechend der Darstellung zu Ziff verliehen Form Dieses Abzeichen hat rund-ovale Abmessungen mit einer Einfassung in Silber bzw. Silber/Gold (für 25- und 40-jährige Mitgliedschaft) bzw. Gold (für 50-, 60-, 70-, 75- oder 80-jährige Mitgliedschaft). Ab 60- jähriger Mitgliedschaft wird die Jahreszahl mit einem Eichenkranz verziert. Das Abzeichen enthält entsprechend der Mitgliedschaft des zu Ehrenden die Zahlen 25, 40, 50, 60, 70, 75 und 80. Ferner enthält es das eingetragene und rechtlich geschützte Logo des LFV-NDS, hier: Das Drei-Flammen Symbol mit Niedersachsenpferd Verleihung Das Abzeichen wird ohne Altersbegrenzung auf Kreisebene durch die LFV-Mitgliedsverbände verliehen Trageweise Das Abzeichen wird im Original an der Uniform getragen oder in Miniaturform auf Bandschnalle Erwerb Die LFV-Mitgliedsverbände können dieses Abzeichen gegen Kostenerstattung beim LFV-NDS erwerben Besitzurkunde Über die Verleihung der Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft wird eine Besitzurkunde durch den zuständigen LFV-Mitgliedsverband ausgestellt. 3.2 Für fördernde Mitglieder Für fördernde Mitglieder der Feuerwehren, die keine aktiven Mitglieder waren, wurde 2002 die Ehrennadel für langjährige fördernde Mitgliedschaft gestiftet; 25-, 40-, 50-, 60- und 70-jährige Mitgliedschaft Form Die Nadeln für langjährige fördernde Mitglieder sind Anstecknadeln in Wappenform mit dem LFV-Logo - drei rote Flammen mit Landeswappen gemäß geschütztem Warenzeichen - auf blauem Grund, Flammen und Landeswappen goldfarbig eingefasst, mit goldfarbigen Schriftzügen Niedersachsen am oberen Rand und Landesfeuerwehrverband am unteren halbrunden Rand. Das Wappenschild ist aufgelegt auf einen Ehrenkranz mit Zahlen 25, 40, 50, 60 oder 70 auf rundem blauem Feld am unteren Rand des goldenen Kranzes Verleihung Die Verleihung der Abzeichen erfolgt in eigener Zuständigkeit der LFV-Mitgliedsverbände ohne besonders vorgeschriebenes Antragsverfahren. Die Feuerwehren fordern lediglich formlos beim zuständigen LFV- Mitgliedsverband die erforderliche Anzahl von Nadeln und Besitzurkunden an. Die Ausstellung der Urkunden erfolgt durch den zuständigen LFV-Mitgliedsverband, der die Urkunden ebenfalls mit unterzeichnet. Das Verfahren regeln die LFV-Mitgliedsverbände in eigener Zuständigkeit Erwerb Die LFV-Mitgliedsverbände können die Abzeichen gegen Kostenerstattung beim LFV-NDS erwerben Trageweise Das Abzeichen wird im Original an der Kleidung getragen. LFV-NDS, RL Ehrung -6-
8 3.2.6 Besitzurkunde Über die Verleihung des Abzeichens wird eine Besitzurkunde durch den zuständigen LFV-Mitgliedsverband ausgestellt. 3.3 Für Feuerwehrmitglieder in der Musikabteilung Für Feuerwehrmitglieder, die ausschließlich in der Musikabteilung tätig sind und 25, 40, 50, 60 oder 70 Jahre der Musikabteilung/Feuerwehr angehören, wird ein Abzeichen entsprechend der Darstellung zu Ziff. 1.2, Satz 2 verliehen Form Dieses Abzeichen hat größere Abmessungen mit einer schildförmigen Einfassung in Silber (für 25- und 40- jährige Mitgliedschaft) bzw. Gold (für 50-, 60- oder 70-jährige Mitgliedschaft). Das Abzeichen enthält entsprechend der Mitgliedschaft des zu Ehrenden die Zahlen 25, 40, 50, 60 und ggf. auch Verleihung Das Abzeichen wird ohne Altersbegrenzung auf Kreisebene durch die LFV-Mitgliedsverbände verliehen Trageweise Das Abzeichen wird im Original an der Uniform getragen oder in Miniaturform auf Bandschnalle Erwerb Die LFV-Mitgliedsverbände können dieses Abzeichen gegen Kostenerstattung beim LFV-NDS erwerben Besitzurkunde Über die Verleihung der Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft in der Musikabteilung wird eine Besitzurkunde durch den zuständigen LFV-Mitgliedsverband ausgestellt. 4. LFV-Abzeichen für alle Feuerwehrangehörigen 4.1 Für alle Feuerwehrangehörigen innerhalb des LFV-NDS wird eine Anstecknadel in zwei verschiedenen Ausführungen geschaffen. 4.2 Form Das LFV-Abzeichen 1 entspricht dem LFV-Logo Drei rote Flammen mit Landeswappen Das LFV-Abzeichen 2 entspricht der Beschreibung zu Ziff , jedoch ohne Ehrenkranz und Zahl, es wird nicht an der Uniform getragen. 4.3 Die LFV-Abzeichen können vom LFV-NDS gegen Kostenerstattung erworben werden. 5. Sonstige Ehrengaben des LFV-NDS 5.1 Für besondere Anlässe hält der LFV folgende Ehrengaben bereit: Buchpräsent oder Zinnteller (oder Vergleichbares) Pokal (oder Vergleichbares) Großer Pokal (oder Vergleichbares) Wimpel oder Pokal 3 Flammen (oder Vergleichbares) LFV-NDS, RL Ehrung -7-
9 5.1.5 Großer Zinnteller, mit Niedersachsenmotiven Niedersachsenross 5.2 Die Ehrengaben zu Ziff , und werden auf begründeten Antrag von LFV-Vorstandsmitgliedern oder im Ermessen der LGeschSt gewährt. Die Ehrengaben werden u.a. auf Antrag des zuständigen LFV-Mitgliedsverbandes oder nach Einladung an den LFV-NDS anlässlich von 100-, 125-, 150- oder 175-jährigen Jubiläen von Feuerwehren oder Feuerwehr Spielmanns-/-Musikzügen vergeben. Die Ehrengaben zu Ziff , und werden in Einzelfällen auf Entscheidung des LFV-Präsidenten gewährt. 5.3 Die vorhandenen Ehrengaben werden grundsätzlich durch ein Mitglied des LFV-Vorstandes überreicht oder in Absprache stellvertretend durch die KFV/FV/StFV-Vorsitzenden. 5.4 Ehrenurkunden Für ausscheidende Vorsitzende von LFV-Mitgliedsverbänden Scheidet ein Vorsitzender eines LFV-Mitgliedsverbandes aus dem Amt, so kann ihm eine besondere Ehrenurkunde bei seiner Verabschiedung überreicht werden Die Überreichung einer Ehrenurkunde erfolgt nach einer Tätigkeit als Vorsitzender eines LFV- Mitgliedsverbandes über mindestens eine Wahlperiode. Den Antrag stellt der Vorstand des LFV- Mitgliedsverbandes über den zuständigen LFV-Vizepräsidenten; für die Bereiche des Oldenburgischen Feuerwehrverbandes (OFV) und des Braunschweigischen Feuerwehrverbandes (BFV) besteht auch die Möglichkeit, den Antrag über die Vorsitzenden des OFV bzw. BFV einzureichen. Die Entscheidung über die Überreichung der Urkunde trifft der LFV-Präsident Die Ehrenurkunde wird vom LFV-Präsidenten oder einem LFV-Vizepräsidenten ausgehändigt Für Jubiläen Feuerwehren und Feuerwehr-Spielmanns- und -Musikzüge erhalten auf Mitteilung/Antrag des zuständigen LFV-Mitgliedsverbandes oder nach Einladung an den LFV-NDS bei 25-, 50-, 75-, 100-, 125-, 150- oder höherem Jubiläum grundsätzlich eine Glückwunsch-Urkunde, die durch ein Mitglied des LFV-Vorstandes, den zuständigen Vorsitzenden eines LFV-Mitgliedsverbandes oder einen Beauftragten des LFV-NDS überreicht wird Für sonstige besondere Anlässe Der LFV-NDS stellt auf Antrag zu sonstigen besonderen Anlässen von Feuerwehren, Feuerwehr- Spielmanns- und -Musikzügen, aber auch einzelner Feuerwehrmitglieder (z.b. besonderer Alters- oder Ehejubiläen), individuell gestaltete Urkunden aus, die vom LFV-Präsidenten unterzeichnet sind. Diese Richtlinie tritt am 01. Januar 2016 in Kraft; gleichzeitig treten die Richtlinien vom , vom und vom außer Kraft. Die vorstehenden Ehrenzeichen wurden im Einvernehmen mit der Nds. Staatskanzlei und dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport abgestimmt. Hannover, den 25. November 2015 LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN Der Vorstand (Karl-Heinz Banse) Präsident LFV-NDS, RL Ehrung -8-
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