Zuordnungshilfe zu Lagerklassen für die Einlagerung von Gefahrstoffgebinden in Lagerbereiche eines Gefahrstofflagers (Lagerabschnitt)*

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zuordnungshilfe zu Lagerklassen für die Einlagerung von Gefahrstoffgebinden in Lagerbereiche eines Gefahrstofflagers (Lagerabschnitt)*"

Transkript

1 Zuordnungshilfe zu Lagerklassen für die Einlagerung von Gefahrstoffgebinden in Lagerbereiche eines Gefahrstofflagers (Lagerabschnitt)* OLBRECHTS, SVEN (2016) Einleitung Die folgende Arbeitshilfe bietet dem Agrarhandel einen Überblick über die rechtlichen Auflagen und Verpflichtungen für die Lagerung von Gefahrstoffen in einem Lagerraum. Die Informationen auf dem Etikett eines Gebindes reichen hierfür meist nicht unmittelbar aus. Die Hilfe enthält ein Ablaufschema für die Zuordnung in Lagerklassen inklusive einer Übersichtstabelle aller Sicherheitshinweise (H-Sätze). Die Arbeitshilfe beschreibt den Weg vom Schriftsatz auf dem Etikett über den H-Satz zur Lagerklasse bis hin zur Einlagerung in einen Lagerbereich in dem einen Raum (Einraumkonzept). Neue Rechtslage Die neue Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) hat dazu geführt, dass sich viele Händler und Anwender/ Landwirte bezüglich der richtigen Lagerung und Handhabung ihrer Produkte umstellen mussten und teils auch ratlos neuen Gefahrstoffzeichen (Piktogrammen) gegenüber stehen. Im nationalen Recht wurde die richtige Lagerung über die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS 510, 2010) konkretisiert (zuletzt überarbeitet). Eine rechtskonforme Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe ist nur anhand der Lagerklassen nach TRGS 510 möglich. Im Gegensatz zum früheren Gefahrstoffrecht reichen die neuen Gefahrstoffpiktogramme (früher Gefahrstoffsymbole) nicht mehr aus, um eine korrekte Zuordnung zu Lagerklassen vorzunehmen. Die VCI-Lagerklassen sind aufgelöst worden und diese sind auch nicht 1:1 kompatibel zu den neuen Lagerklassen nach der TRGS 510. Festlegung Lagerbereiche Besitzt ein Landhändler bspw. nur einen Lagerraum, so muss er bestimmte Produkte (Gefahrstoffe) in seinem Lagerraum getrennt voneinander lagern. Welche Gefahrstoffe davon betroffen sind, ergibt sich aus den Lagerklassen. D. h., er sollte drei Lagerbereiche festlegen, wobei wenigstens 2 Lagerbereiche bspw. mindestens durch einen Abstand von mehr als 3 Metern voneinander getrennt sind (vgl. BENDER 2013). Hierdurch wird eine sogenannte Getrenntlagerung gem. TRGS 510 erzielt. Kriterium Lagerklasse für die Zuordnung in Lagerbereiche In einem nächsten Schritt muss der Landhändler erfassen, welche Lagerklassen zusammen gelagert werden dürfen und welche Lagerbereiche (1 bis 3) er ihnen zuweist. Die Gefahrstoffgebinde (Betriebsmittel) müssen nun in die einzelnen Lagerbereiche anhand der Lagerklasse eingelagert werden. Dabei sind die Zusammenlagerungsregeln gem. TRGS 510 zu berücksichtigen. Falls jedoch vom Hersteller weder auf dem Etikett des Gefahrstoffgebindes noch im Sicherheitsdatenblatt eine Lagerklasse angegeben ist, muss diese anhand der GHS-Kennzeichnung oder ggfs. den Gefahrgutkennzeichen (Gefahrzettel und UN- Nummer) ermittelt werden. Die Zuordnung zu einer Lagerklasse wird nach den Kennzeichnungselementen (im Wesentlichen Piktogramm und Hazard-Satz/ H-Satz) auf den Gefahrstoffgebinden vorgenommen. Diese Kennzeichnungselemente müssen mit den Angaben im Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen. H-Sätze und Gefahrenpiktogramme geben somit Aufschluss über die Gefahrenmerkmale des Gefahrstoffgebindes, welche letztendlich auch zur Zuordnung in die entsprechende Lagerklasse führen und so die Einlagerung in die Lagerbereiche ermöglichen. Ablaufschema für die Zuweisung zu Lagerklassen Als Hilfe für die Zuordnung zu einer Lagerklasse sieht der Gesetzgeber das Ablaufschema in Anlage 4 der TRGS 510 vor, welches wie ein Flussdiagramm aufgebaut ist und einen Zuordnungsleitfaden anhand verschiedener Gefahrenmerkmale darstellt. Jeder Gefahrstoff ist hiermit eindeutig einer Lagerklasse zuzuordnen. Falls kein stoffbezogenes Gefahrenmerkmal dem Ablaufschema zugeordnet werden kann, also das Merkmal nicht direkt zu einer Lagerklasse führt, ist der betreffende Stoff aufgrund seiner Brennbarkeit einzustufen. Das Kriterium lautet dann brennbar oder nicht brennbar sowie Feststoff oder Flüssigkeit (LGK 10 bis 13). * Dieses Dokument ist Teil des DRV-Leitfadens für Bau und Betrieb von Gefahrstofflägern und für die Abgabe an Dritte, der sämtliche Aspekte zum Umgang mit Gefahrstoffen detailliert erläutert. 1

2 Lagerbereich E LGK 2A (< 1000 ml) LGK 2B und 3 (und Sonstige: LGK 8, 10, 11, 12, 13) Was aber macht der Lagerist mit einem Produkt, das aufgrund vieler H-Sätze und vieler Piktogramme gleich mehreren Lagerklassen zugeordnet werden könnte/ müsste. Welche Lagerklasse ist dann zu vergeben? Beispiel Quick Phos Als Beispiel soll das Begasungsmittel Quick Phos (Tabletten) von UPL Deutschland GmbH einer Lagerklasse zugeordnet werden. Angenommen die Angabe zur Lagerklasse ist auf dem Gebinde nicht aufgeführt und fehlt auch im Sicherheitsdatenblatt. Der Lagerist sieht auf dem Gebinde eine ganze Reihe von H-Sätzen (H 260, H 300, H 310, H 319, H 330 und H 400) sowie die Gefahrenpiktogramme Flamme, Totenkopf und Umwelt. Diese Angaben bestätigen sich auch bei einer Überprüfung im Sicherheitsdatenblatt. Der Lagerist hat nun mehrere Zuordnungsmöglichkeiten zu Lagerklassen und muss nun eine eindeutige Zuweisung zu einer Lagerklasse vornehmen. Hier bedarf es also einer Entscheidung. Als Hilfe ist das folgende auf den landwirtschaftlichen Bereich angepasste und entwickelte Ablaufschema anzuwenden (s. Abb. 2, in Anlehnung an TRGS 510, Anlage 4). Die Entscheidung erfolgt nach einer Rangfolge von oben nach unten. Die Rangfolge ergibt sich dabei aus einer Bewertungshierarchie des Gefahrenpotentials (die Entzündbarkeit wird hiernach für gefährlicher erachtet als die Giftigkeit eines Produktes). Grün markiert sind Gefahrenmerkmale, die im landwirtschaftlichen Bereich vorkommen können. Es ist dann die Lagerklasse zu vergeben, die als erste im Ablaufschema aufgeführt wird. Dabei ist im linken Kästchen abzulesen, welcher der auf dem Gebinde genannten H-Sätze im Ablaufschema zuerst aufgeführt wird. Dieser H-Satz besitzt dann die höhere Priorität. Auf der rechten Seite ist dann die zugehörige Lagerklasse abzulesen. Am Beispiel des Produktes Quick Phos findet sich im Ablaufschema der TRGS 510 zum einen der H-Satz H 260, welcher das Gefahrenmerkmal mit Wasser entzündbare Gase bildend und dem Piktogramm Flamme der Lagerklasse 4.3 zugeordnet werden muss, zum anderen finden sich die H-Sätze H 300, H 310 und H 330 mit dem Piktogramm Totenkopf, die den Stoff als akut toxisch ausweisen und somit der Lagerklasse 6.1 A zugeordnet werden müsste. Darüber hinaus führt das Produkt noch den H 400 mit dem Piktogramm Umwelt, der zu einer Zuordnung der Lagerklasse 10 bis 13 führt. Da der H 260 im Ablaufschema eher aufgeführt wird als alle anderen, ist das Produkt (Gefahrstoff) Quick Phos somit der Lagerklasse 4.3 zuzuordnen. Im nächsten Schritt schaut sich der Lagerist das Einraumkonzept (Lagerbereich G, E und A, s. Abb. 1) an und ordnet das Produkt dem entsprechenden Lagerbereich zu. In dem besonderen Fall von Quick Phos ist erkennbar, dass dieses Produkt mit der LGK 4.3 nicht in dem Raum eingelagert werden darf. Hier bietet sich dann ein Gefahrstoffschrank gem. EN mit der Feuerwiderstandsklasse F-90 an (s. Abb. 1), der dann als separater Lagerabschnitt in dem Raum untergebracht werden kann. (vgl. KREUTMEIER ET AL. 2015) Abb. 1: Einraumkonzept für ein Gefahrstofflager mit 2 Lagerabschnitten und 3 Lagerbereichen (Schematische Darstellung) F 90 Wand Lagerbereich G LGK 6.1 A bis LGK 6.1 D (und Sonstige: LGK 8, 10, 11, 12, 13) Abstand mindestens 3 m Gefahrstoffschrank z. B. LGK 4.3 und LGK 4.1B Lagerabschnitt II Lagerabschnitt I Lagerbereich A Sonstige als Puffer LGK 8, 10, 11, 12, 13 Legende: G= Gifte, A= Allgemein, E= Entzündbar Beim Einraumkonzept (siehe Arbeitshilfe Zusammenlagerung von Gefahrstoffen) hat der Betreiber zu entscheiden, ob er eine begrenzte Zulagerung der LGK 6.1 B oder LGK 3 wählt. Entscheidet er sich für LGK 6.1 B darf LGK 3 nur begrenzt zugelagert werden und umgekehrt (vgl. KREUTMEIER ET AL. 2015). 2

3 Abb. 2: Angepasstes Ablaufschema für die Zuordnung zu Lagerklassen in Anlehnung an TRGS 510 Anlage 4 (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Gefahrzettel der Klasse 1 Bspw. oder Start oder mit H 200 bis H 204 oder H 205 Explosiv? LGK 1 Gefahrzettel der Klasse 6.2 Ansteckungsgefählich? LGK 6.2 Gefahrzettel der Klasse 7 Bspw. oder Radioaktiv? LGK 7 UN 1950 oder UN 1057 oder mit H 222 o. H 223 Aerosol-, Druckgaspackungen LGK 2 B UN 2037 oder und mit H 220, H 270 oder H 221 (ohne Piktogramm) u. H 280 (Druckgaskartuschen < ml) Druckgaskartusche LGK 2 A Gefahrzettel der Klasse 2 oder oder mit H 280 oder H 281 oder UN 1051 oder UN 1052 (Druckgasflaschen) oder Gas? LGK 2 A und mit H 220, H 270 oder H 221 (ohne Piktogramm) und H 280 3

4 2. SprengV: Lagergruppe I bis III oder mit H 240 oder H 241 Sonstig explosionsgefährlich? LGK 4.1 A Gefahrzettel der Klasse 5.2 oder mit H 242 Organisches Peroxid oder selbstzersetzlich? LGK 5.2 Gefahrzettel der Klasse 4.2 Oder mit H 250, H 251 oder H 252 Pyrophor oder selbsterhitzungsfähig? LGK 4.2 Gefahrzettel der Klasse 4.3 oder mit H 260 oder H 261 Mit Wasser entzündbare Gase bildend? LGK 4.3 Gefahrzettel der Klasse 4.1 Entzündbar fest o. fester desensibilisierter explosiver Stoff? LGK 4.1 B und Feststoffe mit mit H 228 4

5 TRGS 511 Gruppen A C oder UN 1942, UN 2067, UN 3375 und UN 2071 Ammoniumnitrat oder haltige Zubereitung? LGK 5.1 C Gefahrzettel der Klasse 5.1 der Verpackungsgruppe I oder mit H 271 Stark oxidierend? LGK 5.1 A Gefahrzettel der Klasse 5.1 der Verpackungsgruppe II o. III Oxidierend? LGK 5.1 B oder mit H 272 Gefahrzettel der Klasse 3 oder mit H 224, H 225 oder H 226 Entzündbar flüssig? LGK 3 Gefahrzettel der Klasse 6.1 der Verpackungsgruppe I o. II oder mit H 300, H 310 oder H 330 Akut toxisch? Brennbar? LGK 6.1 A LGK 6.1 B 5

6 Gefahrzettel der Klasse 6.1 der Verpackungsgruppe III Brennbar? LGK 6.1 C oder mit H 301, H 311 oder H 331 oder mit H 340, H 350, H 360, H 370 oder H 372 Akut toxisch oder chronisch? LGK 6.1 D Gefahrzettel der Klasse 8 außer nur metallkorrosiv Ätzend? Ab hier als Pufferzone für Getrenntlagerung geeignet oder mit H 314 (Lagerung getrennt nach Säuren und Basen) Brennbar? LGK 8 B LGK 8 A Die Zuordnung der Lagerklassen 10 bis 13 ist optional LGK metallkorrosiv mit H 290; H 315, H 318 Flüssig? Brennbar? LGK 10 H 315, 317, 319, H 335, H H , H 336 LGK 12 Brennbar? H 302, 312, 332 mit H 341, H 351, H 361, H 371, H 373 oder LGK 11 LGK 13 H 304, H 334 H 400, H 410, H 420 (früher EUH 059) Ohne Piktogramm H 412, H 413, H 362, EUH 031 und EUH 032 (getrennt von Säuren) 6

7 Was tun, wenn der H-Satz fehlt? Da bei Gefahrstoffgebinden in der Regel auf dem Etikett nur der Schriftsatz des Hazardsatzes (s. Abb. 3, nur hierzu besteht seitens des Herstellers eine Verpflichtung) und nicht die Nummer des H-Satzes aufgeführt wird, also bspw. der H 301 nicht numerisch genannt wird, fällt die Zuordnung schwer. Für diesen Fall kann die nachfolgende Tabelle herangezogen werden. Eine Umwandlungshilfe der alten R-Sätze (Risikosätze) der EU-Richtlinie 67/548/ EWG in die H-Sätze nach CLP-VO findet sich in der konsolidierten nicht rechtsverbindlichen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom (s. 2016: S ). Die dort aufgeführten Änderungs-Verordnungen (1. ATP 7. ATP) und Berichtigungen (C1-C4) sind in der Tabelle als Quelle angegeben. Abb. 3: Pirimor-Granulat der Fa. Syngenta, Kennzeichnung auf dem Etikett des Gebindes Sobald alle H-Sätze identifiziert sind, wird dann entsprechend der Zuordnungshilfe nach Abb. 2 verfahren, um auch für diese Fälle eine eindeutige Lagerklasse festzulegen. 7

8 Schritt 1: Im Fall des Produktes Pirimor-Granulat ergeben sich somit die H-Sätze: H 301, H 331, H 319, H 351 und H 410 und der EUH 208 (s. Tab. 1). Schritt 2: Der H 301 wird in Abb. 2 zuerst aufgeführt, also führt dies zur Zuordnung in die Lagerklasse 6.1 C oder 6.1 D. Für die eindeutige Zuordnung zu einer der Lagerklassen, muss zuletzt das Sicherheitsdatenblatt hinzugezogen werden. Tab. 1: Codeliste Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise kursiv Eigene Hinweise GEFAHRENHINWEISE (H-Sätze) Quelle H200-Reihe: Physikalische Gefahren H200 Instabil, explosiv H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. H220 Extrem entzündbares Gas (Kategorie 1). H221 Entzündbares Gas (Kategorie 2). H222 Extrem entzündbares Aerosol (Kategorie 1). H223 Entzündbares Aerosol (Kategorie 2). H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H228 Entzündbarer Feststoff. 4.ATP 1 H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Nicht entzündbares Aerosol (Kategorie 3) ohne Piktogramm. 4.ATP Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. Chemisch instabiles H230 Gas (Kategorie A) ohne Piktogramm. 4.ATP H231 Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. Chemisch instabiles Gas (Kategorie B) ohne Piktogramm. H240 Erwärmung kann Explosion verursachen. H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. H242 Erwärmung kann Brand verursachen. H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder Verletzungen H281 verursachen. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. 1 - ABl. L 149/1, VO (EU) Nr. 487/ ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt) 8

9 H300-Reihe: Gesundheitsgefahren H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H301 Giftig bei Verschlucken. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H311 Giftig bei Hautkontakt. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H331 Giftig bei Einatmen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden H334 verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H340 H341 H350 H350i H351 H360 H360F H360D H360FD H360Fd H360Df H361 H361f H361d H361fd H362 Kann genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht> Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. 9

10 H370 H371 H372 H373 Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Organe schädigen <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Schädigt die Organe <alle betroffenen Organe nennen> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. 2.ATP 2 H400-Reihe: Umweltgefahren H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. Schädigt die öffentliche Gesundheit und Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren H420 Atmosphäre. Piktogramm Ausrufezeichen Ergänzende Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente (EUH-Sätze) EUH 001 In trockenem Zustand explosiv. EUH 006 Mit und ohne Luft explosionsfähig. EUH 014 Reagiert heftig mit Wasser. Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf / Luft-Gemische EUH 018 bilden. EUH 019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. EUH 044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. EUH 029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. EUH 031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH 032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH 070 Giftig bei Berührung mit den Augen. EUH 071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. 2.ATP EUH 059 Die Ozonschicht schädigend. (siehe H420) EUH 201 Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten. EUH 201 A Achtung! Enthält Blei. (bei Gebindegröße < 125 ml) EUH 202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH 203 Enthält Chrom(VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. 2 - ABl. L 83/1, VO (EU) Nr. 286/ ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt) 10

11 EUH 207 EUH 208 EUH 209 EUH 209 A EUH 210 EUH 401 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. Kann bei Verwendung entzündbar werden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SICHERHEITSHINWEISE (P-Sätze) P 100-Reihe: Allgemeines P101 P102 P103 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P 200-Reihe: Prävention P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. 4.ATP P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. 5.ATP 3 P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammenund anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. 4.ATP P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. 4.ATP P220 Von Kleidung / / brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. C4 4 P221 Mischen mit brennbaren Stoffen / unter allen Umständen vermeiden. C4 P222 Keinen Kontakt mit Luft zulassen. 4.ATP P223 Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. P230 Feucht halten mit P231 Unter inertem Gas handhaben. P232 Vor Feuchtigkeit schützen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P235 Kühl halten. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. C4 P241 Explosionsgeschützte elektrische Geräte / Lüftungsanlagen / Beleuchtungsanlagen / verwenden. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. 4.ATP P244 Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten. P250 Nicht schleifen / stoßen / / reiben. 4.ATP P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P260 Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. 2.ATP P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P263 Kontakt während der Schwangerschaft / und der Stillzeit vermeiden. 3 - ABl. L 261/1, VO (EU) Nr. 944/ ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt) 4 - ABl. L 94/9, Berichtigung der CLP-VO vom

12 P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. 2.ATP P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 2.ATP P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P282 Schutzhandschuhe / Gesichtsschild / Augenschutz mit Kälteisolierung tragen. P283 Schwer entflammbare / flammhemmende Kleidung tragen. 4.ATP P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. P231+P232 Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. P235+P410 Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. P 300-Reihe: Reaktion P301 BEI VERSCHLUCKEN: 2.ATP P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P303 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): 2.ATP P304 BEI EINATMEN: P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: P306 BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG: 4.ATP P308 BEI Exposition oder falls betroffen: 4.ATP P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/ anrufen. 4.ATP P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/ anrufen. 4.ATP P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/ anrufen. 2.ATP P313 Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe auf diesem P320 Kennzeichnungsetikett). 4.ATP P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P330 Mund ausspülen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P332 Bei Hautreizung: 2.ATP P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag: P334 In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen. P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten. P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. P337 Bei anhaltender Augenreizung: P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. 4.ATP P340 Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. 2.ATP P342 Bei Symptomen der Atemwege: 4.ATP P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. 4.ATP P352 Mit viel Wasser/ waschen. P353 Haut mit Wasser abwaschen / duschen. P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. 4.ATP P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. 12

13 4.ATP P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen. 4.ATP P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. 4.ATP P364 Und vor erneutem Tragen waschen. P370 Bei Brand: P371 Bei Großbrand und großen Mengen: P372 Explosionsgefahr bei Brand. P373 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Erzeugnisse erreicht. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener P374 Entfernung. P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt P377 werden kann. P378 zum Löschen verwenden. P380 Umgebung räumen. P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. 4.ATP P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFOMATIONSZENTRUM/ Arzt/ anrufen. 4.ATP P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt/ anrufen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. C4 P302+P334 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen. 4.ATP P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/ waschen. 4.ATP P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. 4.ATP P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P306+P360 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. 4.ATP P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/ anrufen. P308+P313 BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. 2.ATP P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P335+P334 Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. 4.ATP P342+P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/ anrufen. 4.ATP P361+P364 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 4.ATP P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P370+P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. 4.ATP P370+P378 Bei Brand: zum Löschen verwenden. P370+P380 Bei Brand: Umgebung räumen. 13

14 P370+P380+P375 P371+P380+P375 Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P 400-Reihe: Aufbewahrung P401 aufbewahren. P402 An einem trockenen Ort aufbewahren. P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. C4 P406 In korrosionsbeständigem / Behälter mit widerstandfähiger Innenauskleidung aufbewahren. P407 Luftspalt zwischen Stapeln / Paletten lassen. 4.ATP P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. C4 P411 Bei Temperaturen von über C / aufbewahren. 4.ATP P412 Nicht Temperaturen über 50 C/ 122 F aussetzen. C4 P413 Schüttgut in Mengen von mehr als kg/ lbs bei Temperaturen von nicht mehr als C/ F aufbewahren P420 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. P422 Inhalt in / unter aufbewahren C4 P402+P404 An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. C4 P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. C4 P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten 4.ATP P410+P403 Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. 4.ATP P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 C/ 122 F aussetzen. C4 P411+P235 Bei Temperaturen nicht über C/ F aufbewahren. Kühl halten. 2.ATP P 500-Reihe: Entsorgung P501 P502 Inhalt / Behälter zuführen. Informationen zur Wiederverwendung/ Wiederverwertung beim Hersteller/ Lieferanten erfragen Besonderheiten und Erläuterungen zu einigen H-Sätzen Der H 360 Der H 360 (Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen) und seine Varietäten sind nicht ausdrücklich in der TRGS 510 aufgeführt. Er findet sich lediglich im Ablaufschema der Anlage 4 der TRGS 510. Aus diesem Grund ist er in die Lagerklasse 6.1 C oder 6.1 D einzuordnen und folglich auch als brennbarer oder nicht brennbarer chronisch wirkender Gefahrstoff bei den Zusammenlagerungsregeln zu berücksichtigen. (s. Tab. 2 TRGS 510) Da der H 360 nicht in Tab. 1 der TRGS 510 aufgeführt wird, bestehen keine Forderung bzgl. besonderer Maßnahmen für die Lagerung. Da er aber in Kapitel (1) Nr. 5 der TRSG 510 explizit als reproduktionstoxisch der Kategorie 1 A oder 1 B erwähnt wird und zwar hinsichtlich der Menge, ab der diese Produkte in einem Lager aufbewahrt werden müssen, ist der H 360 (nur reproduktionstoxisch Kategorie 1 A oder 1B) ab mehr als 50 kg in ein Lager einzulagern. Dass er in der Tab. 1 der TRGS 510 nicht aufgeführt wird, bedeutet dann, dass für die Lagerung keine zusätzlichen Anforderungen der folgenden Kapitel 5 und ff. (mit Ausnahme von den Zusammenlagerungsregeln) beachtet werden müssen. 14

15 Der H 220 bis H 223 Der H 220 und H 221 (extrem entzündbares Gas mit Piktogramm GHS 02, entzündbares Gas ohne Piktogramm) in Druckgaskartuschen sind der Lagerklasse 2 A zuzuordnen. Druckgaskartuschen sind Behälter bis max ml aus Metall ohne Ventil, die der einmaligen Verwendung des Behälters sowie dessen Inhalt dienen (i. d. R. durch anstechen, s. Abb. 4) (s. TRGS 510, Kapitel 2 (10) und auch TRG 301). Sie unterscheiden sich also dadurch von Aerosolpackungen, dass sie keine Entnahmeeinrichtungen (eigene Ventile) besitzen. Aerosolpackungen schließen den nach ADR verwendeten Begriff Druckgaspackung ein. Dies entspricht auch der Definition von Aerosolpackungen gem. Kapitel 2 (9) der TRGS 510 (s. Abb. 5). Abb. 4: Druckgaskartusche ohne Ventil mit dem H 220 und H 280 LGK 2 A (Kl 2 UN 2037) Abb. 5: Aerosolpackung mit Entnahmeventil, nur der Flamme und dem H 222 LGK 2B Dies lässt sich auch am Beispiel des Produktes Dedevap plus der Fa. Bayer anschaulich verdeutlichen. Hier handelt es sich um ein Insektizid, das die H-Sätze H 223, H 229, H 336, H 410 und EUH 401 (s. Bayer Produktliste 2016, Teil 1, 626) besitzt und aufgrund des H 223 als entzündbares Aerosol der Lagerklasse 2 B (s. Abb. 2) zugeordnet werden muss. ADR-rechtlich handelt es sich bei demselben Produkt mit der UN-Nummer 1950 (ADR) um eine Druckgaspackung (s. Bayer Produktliste 2016, Teil 2, 644). Somit schließt die Definition für Aerosolpackung gem. Kapitel 2 (9) TRGS 510 auch nach ADR definierte Druckgaspackungen ein und in beiden Fällen ist bei Flammpunkten unter 60 C der H 222 oder H 223 zu vergeben. Der Definition nach handelt es sich um ein verdichtetes, verflüssigtes oder unter Druck gelöstes Gas mit oder ohne einen flüssigen, pastösen oder pulverförmigen Stoff (Z.: Kapitel 2 (9) TRGS 510). Somit kann es sich bei dem H 222 und dem H 223 also um beides handeln, ein reines Gas oder eben ein Aerosol. 15

16 Bewertung des Gefährdungspotentials von Druckgaskartuschen bei der Lagerung im Gefahrstofflager Aus vorgenannten Gründen sollten Druckgaskartuschen bezüglich ihres Gefährdungspotentials nicht anders als Aerosolpackungen bewertet werden und somit sollten sie bei den Zusammenlagerungsregeln in Tab. 2 der TRGS 510 zusammen mit den Aerosolen unter LGK 2 B aufgeführt werden und vom Gefährdungspotenzial gleich bewertet werden. Begründung Druckgaskartuschen werden in Nummer 11 der TRGS 510 zusammen mit Aerosolpackungen bezüglich der zu stellenden Anforderung an ein Gefahrstofflager betrachtet. Dies ist nur möglich, wenn angenommen werden kann, dass das von Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen ausgehende Gefährdungspotenzial vergleichbar ist. Eine gravierende Abweichung voneinander kann vernünftigerweise nicht angenommen werden. Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen können dieselben Gase enthalten. Druckgasbehälter (s. Nr. 2 (8) TRGS 510) sind völlig anders definiert als Druckgaskartuschen (s. Nr. 2 (10) TRGS 510) und werden dennoch derselben LGK 2 A zugeordnet, obwohl sie aufgrund ihrer Größe und Druckbegrenzung kein vergleichbares Gefährdungspotenzial besitzen. Der einzige Unterschied zu Aerosolpackungen besteht darin, dass Aerosolpackungen zusätzlich ein Entnahmeventil besitzen. Gerade dieses Entnahmeventil stellt aber ein zusätzliches Gefährdungspotenzial dar, da ein Ventil auch undicht sein kann. Dies ist bei Druckgaskartuschen ausgeschlossen. Auch kann das Entnahmeventil nicht als Druckentlastungspunkt betrachtet werden, da etliche Versuche zeigten, dass der Behälter zerknallt bevor das Ventil zerstört ist. Daher wird empfohlen die Druckgaskartuschen (Metall bis max ml) aus der LGK 2 A auszunehmen und zu der LGK 2 B für Aerosole zuzuordnen. Sie sind von ihrem Gefährdungspotenzial her bzgl. der Zusammenlagerungsregeln nach TRGS 510 (Tab. 2) genauso zu bewerten wie die Aerosole und sollten dieselben grünen Kästchen erhalten. Der H 370 und H 372 Dem H 370 sowie dem H 372, die für eine zielorganische Toxizität stehen, erhalten nach CLP-Verordnung das GHS-Piktogramm GHS 08 (berstende Brust) und sind der LGK 6.1 C oder 6.1 D zuzuordnen. Dies trifft ebenfalls auf den H 340, H 350 und H 360 zu, die denselben Lagerklassen zuzuordnen sind. Es sollte jedoch auch ermittelt werden, ob eine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht nach 4. BImSchV gegeben ist oder nicht. Nach gegenwärtigem Entwurf des BUMB (2016) vom ist vorgesehen die sehr giftigen und giftigen Stoffe bzw. Zubereitungen der ehemaligen Nummern 29 und 30 des Anhangs 2 der 4. BImSchV durch die H-Sätze und in Einzelfällen zusätzlich durch die Kategorien zu definieren. Danach sind die ehemals sehr giftigen Stoffe oder Gemische (Nummer 29 Anhang 2, 4. BImSchV) als Summe aller H 300, H 310 (ausgenommen H 310 / Acute Tox. 2, Expositionspfad Hautkontakt), H 330 (ausgenommen H 330 / Acute Tox. 2, Expositionspfad Dämpfe), H 370 definiert. Die ehemals sehr giftigen, giftigen, oxidierenden und explosionsgefährlichen Stoffe oder Gemische (Nummer 30 Anhang 2, 4. BImSchV) sind als Summe aller H 200, H 201, H 202, H 203, H 204, H 205, H 240, H 241, H 242, H 270, H 271, H 272, H 300, H 301, H 310, H 311, H 330, H 331 (ausgenommen H 331 / Acute Tox. 3, Expositionspfad Dämpfe), H 370, H 372 definiert. Bei der immissionsschutzrechtlichen Betrachtung wird somit deutlich, dass nur der H 370 und der H 372, die beide für eine zielorganische Toxizität stehen und das Piktogramm GHS 08 (berstende Brust) erhalten, bei der Bewertung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht im Additionsverfahren zu berücksichtigen sind. Die chronisch wirkenden Stoffe oder Gemische mit den H-Sätzen H 340, H 350 und H 360 mit dem Piktogramm GHS 08 bleiben bei dieser Betrachtung ausgenommen und werden bei der Ermittlung der Giftmengen nicht berücksichtigt. 16

17 Literaturverzeichnis Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (2013) [HRSG]: M 063 Lagerung von Gefahrstoffen (Stand Nov. 2013) Antworten auf häufig gestellte Fragen S.; Heidelberg. Bayer (2016): Produktliste.- [Bayer CropScience Deutschland GmbH]: 688 S.; Langenfeld. BENDER, H. F. (2013) [HRSG: BASF]: Lagerung von Gefahrstoffen.- 40 S.; Ludwigshafen. Berichtigung 1272/2008/EG (CLP/GHS-VO) (2015): der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/ EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom ; ABl. L 94/9. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2016): Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen Anhörung gemäß 51 BImSchG vom Entwurf zur 4. BImSchV (Stand ). GEFAHRSTOFFVERORDNUNG (2015): Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV), Artikel 2 der Verordnung vom (BGBl. I S 49) KREUTMEIER, B., OLBRECHTS, S., REININGER, M., SCHÄFER, M., SCHWALB, J.& STROB, A. (2015): Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden - DRV-Leitfaden für Bau und Betrieb von Gefahrstofflägern und für die Abgabe an Dritte. - [HRSG.: Deutscher Raiffeisenverband e.v.]: tw. veröffentlicht; Berlin. Technische Regel für Gefahrstoffe, TRGS 510 (2015): Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.- 57 S.; [Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - (Ausgabe ). Technische Regeln Druckgase, TRG 301 (1985): Druckgaskartuschen, Halterungen und Entnahme-einrichtungen.- 5 S.; BArbBl. 05/1985, S. 49 Druckb (Ausgabe Mai 1985, nicht mehr gültig). Verordnung 1272/2008/EG (CLP/GHS-VO) (2015): Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/ EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 618/2012. Verordnung 1272/2008/EG (CLP/GHS-VO) (2016): Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/ EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Amtsblatt L 353 vom ; 2008R1272 DE (konsolidierte nicht rechtsverbindliche Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als Dokumentationshilfe vom ). Verordnung 1272/2008/EU (CLP/GHS-VO) (2011): Verordnung (EU) Nr. 286/2011 der Kommission vom 10. März 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt; 2. Änderungs-Verordnung (2. ATP, Anpassung an den technischen Fortschritt); Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. L 83/1. Verordnung 1272/2008/EU (CLP/GHS-VO) (2013a): Verordnung (EU) Nr. 487/2013 der Kommission vom 8. Mai 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt; 4. Änderungs-Verordnung (4. ATP, Anpassung an den technischen Fortschritt); Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. L 149/1. Verordnung 1272/2008/EU (CLP/GHS-VO) (2013b): Verordnung (EU) Nr. 944/2013 der Kommission vom 2. Oktober 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt; 5. Änderungs-Verordnung (5. ATP, Anpassung an den technischen Fortschritt); Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. L 261/5. 17

Liste der H-Statements (H = Hazard)

Liste der H-Statements (H = Hazard) Liste der H-Statements (H = Hazard) H-Statements sind weltweit gültig, EUH-Statements sind nur in der EU vorgeschrieben H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv;

Mehr

Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. http://www.msds-europe.com H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck

Mehr

Sicherheitshinweise (P)

Sicherheitshinweise (P) Sicherheitshinweise (P) P101 P102 P103 P201 P202 P210 P211 P220 P221 P222 P223 P230 P231 P232 P233 P234 P235 P240 P241 P242 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

Mehr

LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE. Gefahrenhinweise

LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE. Gefahrenhinweise LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE Gefahrenhinweise Die Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang I Teile 2, 3, 4 und 5 angewendet. Bei der Wahl

Mehr

Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze)

Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze) Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze) Kodierung der S-Sätze: 1. Sicherheitshinweise Allgemein P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf

Mehr

Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente

Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente Wortlaut und, (Stand 8. ATP) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und

Mehr

LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE

LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) ANHANG IV LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE P-Sätze (Precautionary statements) Sicherheitshinweise

Mehr

Laufende Nummer (01, 02, ) 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren

Laufende Nummer (01, 02, ) 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren H-Sätze nach CLP-Verordnung Strukturierung der H-Sätze: H 3 01 Laufende Nummer (01, 02, ) Gruppierung 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren Steht für Gefahrenhinweis ( Hazard-Statement

Mehr

Anhang IV. Teil 2 der

Anhang IV. Teil 2 der Anhang IV Teil 2 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung

Mehr

Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische

Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische Wortlaut und Kodierung, (Stand ) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Sicherheitshinweise (P-Sätze) in Teil 2 des Anhang IV der Verordnung

Mehr

H- und P-Sa tze nach GHS

H- und P-Sa tze nach GHS H- und P-Sa tze nach GHS Gefahrenhinweise / Hazard statements nach GHS Gefahrenhinweise / Hazard statements nach GHS H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große

Mehr

Gefahrenklassen Gefahrenpiktogramme Signalwörter Gefahrenhinweise (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze)

Gefahrenklassen Gefahrenpiktogramme Signalwörter Gefahrenhinweise (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze) Hinweise zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Mit Inkrafttreten der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 am 20.01.2009 wurden die Vorgaben der UN für ein Global Harmonisiertes System (GHS) für

Mehr

Die H-Sätze und P-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch

Die H-Sätze und P-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch Die H-Sätze und des EU-GHS-Systems auf Deutsch H-Codes H200 H201 H202 H203 H204 H205 H220 H221 H222 H223 H224 H225 H226 H228 H240 H241 H242 H250 H251 H252 H260 H261 H270 H271 H272 H280 H281 H290 H300 H301

Mehr

Anhang III. Teil 1 der

Anhang III. Teil 1 der 1 Anhang III Teil 1 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung

Mehr

Die H-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch (P-Sätze: siehe Seite 5)

Die H-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch (P-Sätze: siehe Seite 5) REACH Compliance GmbH Route des Chevallets 7 CH-1658 Rossinière Schweiz Firmenunterstützung für Chemikaliensicherheit und Arbeitsschutz Tel. +41 (0)26 924 32 10 info@reach-compliance.ch www.reach-compliance.ch

Mehr

Gefahrenhinweise GHS/CLP Verordnung. Erwärmung kann Brand verursachen. laufende Nummer. 3 = Gesundheitsgefahren. 4 = Umweltgefahren

Gefahrenhinweise GHS/CLP Verordnung. Erwärmung kann Brand verursachen. laufende Nummer. 3 = Gesundheitsgefahren. 4 = Umweltgefahren Gefahrenhinweise GHS/CLP Verordnung Gefahrenhinweise (H Sätze) sind Textaussagen zur Beschreibung der Art und gegebenenfalls des Schweregrades der Gefahr. Damit sind sie den R Sätzen nach Stoff und Zubereitungsrichtlinie

Mehr

Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)

Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Diese Datei enthält eine Übersicht über die aktuelle Textfassung der P-Sätze in der CLP-Verordnung,

Mehr

H-Sätze. H- und P-Sätze. H200-Reihe: Physikalische Gefahren

H-Sätze. H- und P-Sätze. H200-Reihe: Physikalische Gefahren H- und P-Sätze Die H- und P-Sätze und die ergänzenden EUH-Sätze sind knappe Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Mehr

Die H-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch (P-Sätze: siehe Seite 5)

Die H-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch (P-Sätze: siehe Seite 5) REACH Compliance GmbH Route des Chevallets 7 CH-1658 Rossinière Schweiz Firmenunterstützung für Chemikaliensicherheit und Arbeitsschutz Tel. 026 924 32 10 Fax 026 924 32 11 info@reach-compliance.ch www.reach-compliance.ch

Mehr

Neue GHS Piktogramme (verbindlich ab für Stoffe, ab für Gemische)

Neue GHS Piktogramme (verbindlich ab für Stoffe, ab für Gemische) H- und P-Sätze Neue GHS Piktogramme (verbindlich ab 01.12.2010 für Stoffe, ab 01.06.2015 für Gemische) GHS01 Explosivstoffe können durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen auch ohne Beteiligung

Mehr

H- und P-Sätze. Einleitung.

H- und P-Sätze. Einleitung. H- und P-Sätze Einleitung Seit dem Inkrafttreten der CLP- oder GHS-Verordnung (CLP bedeutet classification, labelling and packaging und GHS bedeutet Globally Harmonised System of Classification and Labelling

Mehr

H220 H221 H222 H223 H224

H220 H221 H222 H223 H224 H-Sätze H-statements Hazard statements describe physical, health and environmental hazards. They are codified by using one letter, H, and three figures, the first of which indicates the primary nature

Mehr

P-Sätze (Precautionary Statements)

P-Sätze (Precautionary Statements) P-Sätze (Precautionary Statements) mit Hinweisen zur Sicherheit In der Regel werden maximal 6 P-Sätze ausgewählt. Diese können je nach Einsatzbereich variieren. Auf der vorliegenden Liste wurden die P-Sätze

Mehr

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse

Mehr

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse

Mehr

Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen

Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen brauner Text: blauer Text: grauer Text: violetter Text: H-Satz: EUnnn: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 noch nicht in VO

Mehr

H- Sätze (Hazard Statements) mit Hinweisen auf besondere Gefahren

H- Sätze (Hazard Statements) mit Hinweisen auf besondere Gefahren H- Sätze (Hazard Statements) mit Hinweisen auf besondere Gefahren Die erste Ziffer der dreistelligen bezieht sich auf die Gefahrengruppe: 2 Physikalisch- chemische Gefahren 3 Gesundheitsgefahren 4 Umweltgefahren

Mehr

INHALT Chemisch-physikalische Gefahren und Umweltgefahren

INHALT Chemisch-physikalische Gefahren und Umweltgefahren INHALT Einleitung REACH und CLP und Geltungsbereich Laboratorien Gesundheitsgefahren Chemisch-physikalische Gefahren und Umweltgefahren Das Etikett (mit Empfehlung vereinfachtes Kennzeichnungssystem im

Mehr

H-Sätze (Hazard Statements) - mit Hinweisen auf besondere Gefahren

H-Sätze (Hazard Statements) - mit Hinweisen auf besondere Gefahren H-Sätze (Hazard Statements) - mit Hinweisen auf besondere Gefahren Die erste Ziffer der dreistelligen Nummer (z.b. H200) bezieht sich auf die Gefahrengruppe: 2 Physikalisch-chemische Gefahren 3 Gesundheitsgefahren

Mehr

CLP (EU-GHS) Kennzeichnung Übersicht

CLP (EU-GHS) Kennzeichnung Übersicht CLP (EU-GHS) Kennzeichnung Übersicht Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Mehr

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005)

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005) Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005) 1. Gefahrensymbole und bezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Richtlinie 67/548/EWG Anhang II) 2. Hinweise auf

Mehr

A.6 Auflistung der R- und S-Sätze

A.6 Auflistung der R- und S-Sätze A.6 Auflistung der R- und S-Sätze Auflistung der R- und S-Sätze nach der EG-Richtlinie 67/548/EWG, Anhang III bzw. IV, zuletzt geändert durch die 28. Anpassungsrichtlinie 2001/59/EG. R-Sätze R 1: In trockenem

Mehr

G H S / C L P. G e f a h r e n p i k t o g r a m m s. H - S ä t z e, P - S ä t z e

G H S / C L P. G e f a h r e n p i k t o g r a m m s. H - S ä t z e, P - S ä t z e G H S / C L P G e f a h r e n p i k t o g r a m m s H - S ä t z e, P - S ä t z e http://www.msds-europe.de/kateg-12-1-ghs_clp.html ww w. m sds-europe.de Tel.: +36 70 335 8480 H - 1 1 4 3 B u d a p e s

Mehr

GHS Piktogramme und ihre Bedeutung

GHS Piktogramme und ihre Bedeutung GHS Piktogramme und ihre Bedeutung Juli 2015 GHS01 Flüssigkeiten, Feststoffe und Gemische, die durch Schlag, Reibung, Erwärmung, Feuer oder andere Zündquellen (z.b. elektronische Kontakte) explodieren.

Mehr

Gefahrenhinweise nach GHS

Gefahrenhinweise nach GHS Gefahrenhinweise nach GHS Bei den Gefahrenhinweisen nach GHS (den H-Sätzen) sind im Gegensatz zu den bisherigen R-Sätzen keine Kombinationen gestattet. Da, wo Ergänzungen bzw. detailliertere Angaben möglich

Mehr

Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen!

Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen! Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen! R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R

Mehr

Liste der R- und S-Sätze

Liste der R- und S-Sätze Liste der R- und S-Sätze R-Sätze: Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze): R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25

Mehr

Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.

Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813. Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.11) Anhang 1 1 (Art. 39 Abs. 1, 40, 46, 47 Abs. 2, 100 Abs. 2 Bst. c)

Mehr

R- und S-Sa tze in deutscher Sprache

R- und S-Sa tze in deutscher Sprache R- und S-Sa tze in deutscher Sprache R-Sätze R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25 R 26 R 27 R 28 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.

Mehr

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen

Mehr

Sicherheitshinweise nach GHS

Sicherheitshinweise nach GHS Sicherheitshinweise nach GHS Bei den Sicherheitshinweisen nach GHS (den P-Sätzen) sind im Gegensatz zu den H-Sätzen Kombinationen in dem Maß gestattet, wie sie in der Anhang IV der EG- GHS-Verordnung angegeben

Mehr

Flamme GHS über 08 Kreis

Flamme GHS über 08 Kreis LISTE DER H-SÄTZE H200-REIHE: Physikalische Gefahren Exlo, Explo, Exlo, Gefahr H200 Instabil, explosiv. Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Gefahr H2 Explosiv; große Gefahr durch Splitter,

Mehr

Risiken der verwendeten Gefahrstoffe und Sicherheitsvorkehrungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar

Risiken der verwendeten Gefahrstoffe und Sicherheitsvorkehrungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Stand 4.04.2012 Krebserzeugende Substanzen Karz. 1A und 1B und erbgutverändernde Substanzen (Mutag. 1A und 1B) werden im Praktikum nicht eingesetzt. Abkürzungen: Mutag.= Mutagen; Karz.=Karzinogen Gesetzliche

Mehr

OTTOKRAFTSTOFF GEFAHR

OTTOKRAFTSTOFF GEFAHR Kennzeichnung Zapfsäule für Ottokraftstoff (Mischung) OTTOKRAFTSTOFF Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen.

Mehr

Gefahrenhinweise. Piktogramm Bezeichnung Bedeutung

Gefahrenhinweise. Piktogramm Bezeichnung Bedeutung Gefahrenhinweise Dieses Merkblatt richtet sich an Händler und Verwender die Chemikalien gebrauchen, welche nach GHS (Globally Harmonised System) gekennzeichnet sind. Das GHS ist ein Kennzeichnungssystem

Mehr

Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze) Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze) R-Satz Hinweise auf besondere Gefahren R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25

Mehr

Anhang IV. Teil 1 der

Anhang IV. Teil 1 der Anhang IV Teil der VERORDNUNG (EG) Nr. 7/008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Dezember 008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und

Mehr

SiBeN Safety Point Umgang mit Gefahrstoffen! Herzlich Willkommen!

SiBeN Safety Point Umgang mit Gefahrstoffen! Herzlich Willkommen! SiBeN Safety Point Umgang mit Gefahrstoffen! Herzlich Willkommen! Ablauf Wozu eigentlich? Gefahrensymbole nach GHS Aufnahme von Chemikalien in den Körper Persönliche Schutzausrüstung PSA Pause Brand und

Mehr

Der HWK-Umweltberater

Der HWK-Umweltberater Der HWK-Umweltberater Gefahrstoffkennzeichnung 2015 34 Inhaltsverzeichnis Vorwort........................... 3 Wesentliche Neuerungen und Änderungen........................... 4 Was ist zu tun? Anpassung

Mehr

Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden)

Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden) Anlage 5 zu TRGS 510: Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden) 1. Die Zuordnung eines Gefahrstoffs in eine Lagerklasse erfolgt anhand verfügbarer Angaben. Quellen hierzu sind

Mehr

KALT H. Arbeitsanweisung für TOPGUM TL-PVC und TL-W

KALT H. Arbeitsanweisung für TOPGUM TL-PVC und TL-W Arbeitsanweisung für TOPGUM TL-PVC und TL-W H NILOS GmbH & Co. KG Reisholzstraße 15 40721 Hilden Tel.: +49 21 03 951-0 Fax: +49 21 03 951-209 info@nilos.de www.nilos.de Materialbedarf und Legende Material

Mehr

Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)

Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Diese Datei enthält eine Übersicht über die aktuelle Textfassung der P-Sätze in der CLP-Verordnung,

Mehr

Anhang IV. der (2. ATP)

Anhang IV. der (2. ATP) Anhang IV der VERORDNUNG (EU) Nr. 86/009 DER KOMMISSION vom 0. März 0 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 7/008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

Mehr

GHS-Einstufung und Kennzeichnung der verwendeten Gefahrstoffe

GHS-Einstufung und Kennzeichnung der verwendeten Gefahrstoffe Lernen durch Lehren im Fachgebiet Chemie GHS-Einstufung und Kennzeichnung der verwendeten Gefahrstoffe (Quellen: http://gestis.itrust.de/nxt/gateway.dll/gestis_de/000000.xml?f=templates$fn=default.htm$3.0,

Mehr

GHS (CLP) Etikettierung: Was ist neu? o die Gefahren der Substanzen sind in Klassen eingeteilt. o 16 Physikalische Gefahrenklassen:

GHS (CLP) Etikettierung: Was ist neu? o die Gefahren der Substanzen sind in Klassen eingeteilt. o 16 Physikalische Gefahrenklassen: GHS (CLP) Etikettierung: Was ist neu? o die Gefahren der Substanzen sind in Klassen eingeteilt o 16 Physikalische n: 01. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff 02. Entzündbare Gase

Mehr

Merkblatt A11 Seite 1 von 11 Ver /2017. GHS-Kennzeichnung

Merkblatt A11 Seite 1 von 11 Ver /2017. GHS-Kennzeichnung Information zum Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt A11 Seite 1 von 11 Ver. 6.1 02/2017 GHS-Kennzeichnung Dieses Merkblatt richtet sich an Händler sowie an Verwender von Chemikalien,

Mehr

Merkblatt A11 Seite 1 von 11 Ver /2017

Merkblatt A11 Seite 1 von 11 Ver /2017 Information zum Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt A11 Seite 1 von 11 Ver. 6.1 02/2017 GHS-Kennzeichnung Dieses Merkblatt richtet sich an Händler sowie an Verwender von Chemikalien,

Mehr

Präparat 2: 3 Dimethylaminomethylindol (Gramin) (Mannich Reaktion)

Präparat 2: 3 Dimethylaminomethylindol (Gramin) (Mannich Reaktion) Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 2: 3 Dimethylaminomethylindol (Gramin) (Mannich Reaktion) Darstellung von Gramin Literatur: H. G. O. Becker et

Mehr

FSHBZ-Gütesiegel für Beton- und Mörtelzusatzmittel

FSHBZ-Gütesiegel für Beton- und Mörtelzusatzmittel für Beton- und Mörtelzusatzmittel 1 ZIELSETZUNG DES GÜTESIEGELS Das FSHBZ-Gütesiegel legt ökologische Kriterien für Beton- und Mörtelzusatzmittel mit dem Ziel fest, die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Mehr

GHS die neuen Gefahrenklassen in der EU

GHS die neuen Gefahrenklassen in der EU GHS die neuen n in der EU 2* Physikalische Gefahren Instabil, explosiv 1.1 1.2 1.3 1.4 Gefahr H200 Instabil, explosiv. Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Gefahr H202 Explosiv; große Gefahr

Mehr

Anlage 4 TRGS 510 Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden)

Anlage 4 TRGS 510 Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden) Anlage 4 TRGS 510 Technische Regeln für Gefahrstoffe Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) Bundesrecht Anhangteil Titel: Technische Regeln für Gefahrstoffe Lagerung von Gefahrstoffen

Mehr

Gefahrensymbole und ihre Bedeutung

Gefahrensymbole und ihre Bedeutung ensymbole und ihre Bedeutung Kennzeichnung Signalwörter: ROT = BLAU = SCHWARZ = kein Signalwort ensymbole und ihre Bedeutung bei Gesundheitsgefahren Signalwort enklasse und enkategorie H-Nr. H-Satz Ätz-/Reizwirkung

Mehr

Präparat 7: 7,7 Dichlorbicyclo[4.1.0]heptan (Carbenaddition an Olefine)

Präparat 7: 7,7 Dichlorbicyclo[4.1.0]heptan (Carbenaddition an Olefine) Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2018/19 Präparat 7: 7,7 Dichlorbicyclo[4.1.0]heptan (Carbenaddition an Olefine) Allgemeine Arbeitsvorschrift zur Addition von Dichlorcarbenen

Mehr

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen

Mehr

Neue Einstufung und Kennzeichnung nach CLP

Neue Einstufung und Kennzeichnung nach CLP Neue Einstufung und Kennzeichnung nach CLP Preis 5 Euro GHS02 ENTZÜNDBAR GHS04 GAS UNTER DRUCK GHS05 ÄTZEND GHS06 AKUTE TOXIZITÄT GHS01 EXPLOSIONS- GEFÄHRLICH GHS03 BRAND- FÖRDERND GHS07 GESUNDHEITS- GEFAHR

Mehr

Gefahrstoffe oft unterschätzt

Gefahrstoffe oft unterschätzt Gefahrstoffe oft unterschätzt Kennen Gefahren einschätzen Handeln Was sind Gefahrstoffe Michaela Volz, Aufsichtsperson BG RCI, Sparte Handwerk 2 Lebensgefährliche Stoffe Giftige Stoffe Gesundheitsschädliche

Mehr

FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP. Ralf John

FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP. Ralf John FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP Nun auch für Gemische 01. Juni 2015 Verordnung (EG) No 1272/2008 (CLP-Verordnung) UN - Globally harmonised system (GHS purple book ) Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungs-Richtlinie)

Mehr

Global harmonisiertes System (GHS)

Global harmonisiertes System (GHS) Global harmonisiertes System (GHS) Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, englisch Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging

Mehr

Präparat 10: Essigsäureisopentylester (Veresterung)

Präparat 10: Essigsäureisopentylester (Veresterung) Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 10: (Veresterung) Literatur: D. R. Palleros, Experimental Organic Chemistry, John Wiley & Sons, Weinheim 2000,

Mehr

GHS-Kennzeichnung. Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009

GHS-Kennzeichnung. Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009 GHS- Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009 Das bisher gültige nationale System für die wird durch ein weltweites gültiges System abgelöst (EG-GHS-Verordnung am 03.09.2008 1 und der Entscheidung des Ministerrates

Mehr

Anhang V. der. Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht

Anhang V. der. Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht Anhang V der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und

Mehr

Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe

Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe Gruppe A Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe F+/F hochentzündlich leichtentzündlich Die Gefahrstoffe der Gruppe A enthalten organische Lösemittel, die mit Luft explosionsfähige Gemische

Mehr

Gefahren durch Haushaltschemikalien

Gefahren durch Haushaltschemikalien Gefahren durch Haushaltschemikalien Versteckte Gefahren Ist Ihnen bewusst, dass Sie jeden Tag mit gefährlichen Chemikalien in Kontakt kommen? Aber nicht nur am Arbeitsplatz Bei jedem von uns steht mindestens

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT

SICHERHEITSDATENBLATT SICHERHEITSDATENBLATT SECTION 1 Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Produktidentifikator - Produktname: 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen,

Mehr

Präparat 11: Dibenzylidenaceton (Aldolkondensation)

Präparat 11: Dibenzylidenaceton (Aldolkondensation) Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2016/17 Präparat 11: (Aldolkondensation) Darstellung von Literatur: H. G. O. Becker et al., Organikum, Wiley-VCH, Weinheim, 23.

Mehr

KALT H. Arbeitsanweisung für TOPGUM RP

KALT H. Arbeitsanweisung für TOPGUM RP Arbeitsanweisung für TOPGUM RP H NILOS GmbH & Co. KG Reisholzstraße 15 40721 Hilden Tel.: +49 21 03 951-0 Fax: +49 21 03 951-209 info@nilos.de www.nilos.de Materialbedarf und Legende Material Art.-Nr.

Mehr

Merkblatt EA11 Information zum EWR-Chemikalienrecht Version /2015. GHS-Kennzeichnung

Merkblatt EA11 Information zum EWR-Chemikalienrecht Version /2015. GHS-Kennzeichnung 1/11 A M T FÜ R U M W ELT FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Merkblatt EA11 Information zum EWR-Chemikalienrecht Version 2.0 07/2015 GHS-Kennzeichnung Dieses Merkblatt richtet sich an Händler sowie an Verwender

Mehr

GHS-Kennzeichnung Information für Verwender

GHS-Kennzeichnung Information für Verwender Information zur Chemikaliengesetzgebung Merkblatt KLZH C07 Seite 1 von 9 Version 1.1 / April 2009 GHS-Kennzeichnung Information für Verwender Dieses Merkblatt richtet sich an Verwenderinnen von Chemikalien,

Mehr

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Freie Universität Berlin GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Königin-Luise-Str. 27 14195 Berlin Tel. 54495/96, Fax 54498 E-mail: das@zedat.fu-berlin.de www.fu-berlin.de/sites/baas

Mehr

H-Sätze des EU-GHS-Systems

H-Sätze des EU-GHS-Systems H-Sätze des EU-GHS-Systems H-Codes H200 H201 H202 H203 H204 H205 H220 H221 H222 H223 H224 H225 H226 H228 H240 H241 H242 H250 H251 H252 H260 H261 H270 H271 H272 H280 H281 H290 H300 H301 H302 H304 H-Sätze

Mehr

Präparat 9: 1 Morpholinocyclopent 1 en (Enamindarstellung)

Präparat 9: 1 Morpholinocyclopent 1 en (Enamindarstellung) Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 9: 1 ocyclopent 1 en (Enamindarstellung) Literatur: H. G. O. Becker et al., Organikum, Wiley-VCH, Weinheim, 23.

Mehr

Anhang III. Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

Anhang III. Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Anhang III Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 R14 R15 R16 R17 R18 R19 R20 R21 R22 R23 R24 R25 R26 R27 R28 R29 In trockenem

Mehr

ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE

ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE HP 1 explosiv : Abfall, der durch chemische Reaktion Gase solcher Temperatur, solchen Drucks und solcher Geschwindigkeit erzeugen kann, dass hierdurch

Mehr

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen

Mehr

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 R14 In trockenem Zustand explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen

Mehr

GHS. Global Harmonisiertes System Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen GHS, EG-Verordnung Nr.

GHS. Global Harmonisiertes System Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen GHS, EG-Verordnung Nr. GHS Global Harmonisiertes System Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen GHS, EG-Verordnung Nr. 1272/2008 Seite 1 von 31 Inhalt Inhalt Seite 2 Einführung in die GHS-Verordnung

Mehr

R-Sätze. ToxInfo Consultancy and Service Limited Partnership Tel.:

R-Sätze. ToxInfo Consultancy and Service Limited Partnership  Tel.: R-Sätze R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. R 10 Entzündlich. R 11 Leichtentzündlich. R 12 Hochentzündlich. R 14 Reagiert heftig mit Wasser. R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung

Mehr

Alte Gefahren neue Zeichen

Alte Gefahren neue Zeichen Alte Gefahren neue Zeichen Partieführerschulung 2011 1 GHS System GHS Globally Harmonized System Angleichung von Einstufungskriterien Global einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung Partieführerschulung

Mehr

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen

Mehr

GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung

GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung Hilfsmittel für die Praxis Sicherheit hat Vorfahrt GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kurzinfo zu Verordnung und Fristen GHS-Verordnung Gefährliche Stoffe

Mehr

Modul 3 Schülergerechtes Experimentieren

Modul 3 Schülergerechtes Experimentieren Modul 3 Schülergerechtes Experimentieren Unterrichtseckentwurf - Gefährdungsbeurteilung Fachdidaktik Chemie WS 2016/17 Studiengang: Bachelor of Education Apl. Prof. Dr. G. Hornung, A. Molitor-Schworm,

Mehr

E Bedeutung der Chemikalienkennzeichnung nach GHS

E Bedeutung der Chemikalienkennzeichnung nach GHS 1 Leitfaden Sicherer Umgang mit Chemikalien in «Naturwissenschaften und Technik» Beiblatt E E Bedeutung der Chemikalienkennzeichnung nach GHS Die entsprechende Information zur Chemikalienkennzeichnung

Mehr

R- und S-Sätze. Einleitung.

R- und S-Sätze. Einleitung. R- und S-Sätze Einleitung Die sogenannten R-Sätze beschreiben die Hinweise auf besondere Gefahren, die von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen können. Der Buchstabe R steht für Risiko (englisch:

Mehr

Kennzeichnungstabellen aus der UBA GHS-Broschüre Das neue Einstufungsund Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS- kurz erklärt-

Kennzeichnungstabellen aus der UBA GHS-Broschüre Das neue Einstufungsund Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS- kurz erklärt- Kennzeichnungstabellen aus der UBA GHS-Broschüre Das neue sund Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS- kurz erklärt- Die Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 286/2011 wurden bereits eingearbeitet.

Mehr

Neue Entzündlichkeitsgrenzen bei Flüssigkeiten nach folgender Tabelle: 1 Hochentzündlich 35 C < 0 C < 23 C. 2 Leichtentzündlich > 35 C < 21 C < 23 C

Neue Entzündlichkeitsgrenzen bei Flüssigkeiten nach folgender Tabelle: 1 Hochentzündlich 35 C < 0 C < 23 C. 2 Leichtentzündlich > 35 C < 21 C < 23 C Was für ein Piktogramm für welchen Stoff? GHS01 Piktogramm: explodierende Bombe Instabile explosive Stoffe und Gemische Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1,

Mehr

ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE

ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE HP 1 explosiv : Abfall, der durch chemische Reaktion Gase solcher Temperatur, solchen Drucks und solcher Geschwindigkeit erzeugen kann, dass hierdurch

Mehr