Mediadaten ANSPRECHPARTNER & KONTAKT. Kontakt. Digitales Marketing. Tel.: 040/ Fax: 040/

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2 ANSPRECHPARTNER & KONTAKT Digitales Marketing Carsten Moritzen (verantwortlich) Tel.: 040/ Gerhard Langstein Tel.: 040/ Kontakt Verlag: Cash.Print GmbH Stresemannstraße Hamburg Tel.: 040/ Fax: 040/ Helge Schaubode Tel.: 040/ schaubode@cash-online.de info@cash-online.de NEU Reichweite Cash.Online... 3 User-Analyse Werbeformate Homepage Preise...10 Tägliche Newsletter: Finanz.News...11 Cash.-OnVista-Newsletter User-Analyse Cash.-OnVista-Newsletter Werbung im Cash.-OnVista-Newsletter Veranstaltungskalender Finanz.Termine...19 Stellenbörse Finanz.Jobs Hinweise & Informationen AGB

3 REICHWEITE DIE HARDFACTS ZU CASH.ONLINE Das können Sie von uns erwarten...* Unique User pro Monat Visits pro Monat PI s pro Monat Newsletter-Abonnenten** SICHER ist SICHER... die Reichweite nach Prüfung durch die IVW: 3 SEPT. 2015: VISITS PI`S * Durchschnittlicher Traffic auf lt. Google Analytics im Zeitraum ** Anzahl Abonnenten der Newsletter Cash.-OnVista-Newsletter, Finanz.News Versicherungen und Finanz.News Immobilien, Stand:

4 USER-ANALYSE CASH-ONLINE.DE BERUF Die Cash.Online-User bezeichnen sich als... Finanzvermittler Private Endanleger Produktentwickler/ Produktmanager Professionelle Endanleger 4% 13 % 32 % 51 % 4 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% BERUFLICHE TÄTIGKEIT Tätigkeitsfeld der Finanzvermittler Makler Vermögensberater Versicherungsvermittler Bankberater Vermögensverwalter Mehrfachagenten Honorarberater 10 % 6 % 5 % 5 % 4 % 17 % 53 % 64 % der Finanzvermittler nutzen mehrfach die Woche 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Quelle: Cash.Online User-Analyse (257 Befragte), GESS GROUP 2014

5 USER-ANALYSE CASH-ONLINE.DE WELCHE VORSORGEPRODUKTE VERMITTELN DIE FINANZVERMITTLER? (Mehrfachnennungen möglich) Versicherungen Investmentfonds Sachwertanlagen Immobilien Anteil der User in % 45 % 39 % 80 % 72 % Gold 19 % Anleihen 18 % Genussrechtskapital/-scheine 8 % Mezzanine-Kapital 4% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 5 WELCHES SEGMENT DER INVESTMENTFONDS IST BEIM FINANZ- VERMITTLER VON BESONDEREM INTERESSE? (Mehrfachnennungen möglich) Aktienfonds Multi-Asset-Fonds Rentenfonds Dachfonds Anteil der User in % 38 % 57 % 88 % 82 % 9 Min. Die User haben eine Leseintensität von durchschnittlich 9 Minuten pro Besuch auf Offene Immobilienfonds ETF 32 % 30 % 0% 20% 40% 60% 80% 100% Quelle: Cash.Online User-Analyse (257 Befragte), GESS GROUP 2014

6 USER-ANALYSE CASH-ONLINE.DE GESCHLECHT UND ALTER Anteil der User nach Geschlecht und Alter 100% 80% 86 % 60% 40% 20% 0% 14 % Männer Frauen 6 50% 40% 30% 20% 10% 0% 42 % 20 % 23 % 15 % > 60 Jahre SCHUL- UND BERUFSBILDUNG Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium 46 % Abitur, Hochschulreife ohne abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium Anteil der User nach Bildungsstand 26 % 0% 10% 20% 30% 40% 50% 66 % 66 % der Cash.Online-User gaben an, dass sie bewusst Werbebanner anklicken, um sich konkret über Produkte zu informieren. Quelle: Cash.Online User-Analyse (257 Befragte), GESS GROUP 2014

7 USER-ANALYSE CASH-ONLINE.DE BERUFSART Selbstständig Nichtleitende Angestellte Inhaber, Geschäftsführer eines Unternehmens Leitende Angestellte Anteil der User nach Berufsart 14 % 12 % 25 % 38 % 7 Freiberufler 11 % 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% WELCHE PRODUKTE NUTZEN DIE CASH.ONLINE-USER PERSÖNLICH ZUR VORSORGE? (Mehrfachnennungen möglich Anteil der User nach Wahl der Vorsorge-Produkte Versicherungen Investmentfonds Immobilien Tagesgeldkonto/Sparbuch Aktien 65 % 59 % 54 % 47 % 46 % Sachwertanlagen 34 % Gold Anleihen 23 % 21 % 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 63 % der Cash.Online-User lesen mindestens eine Ausgabe des Cash.-Magazins in 12 Monaten. Quelle: Cash.Online User-Analyse (257 Befragte), GESS GROUP 2014

8 STANDARDFORMATE 1 SUPERBANNER HEADER bis max x 90 Pixel Dateigröße: 70 kb 2 BILLBOARD Pixel Dateigröße: 120 kb 3 SKYSCRAPER Pixel Dateigröße: 70 kb 8 MEDIUM RECTANGLE SIDEBAR UNTEN Pixel Dateigröße: 60 kb 9 SUPERBANNER CONTENT Pixel Dateigröße: 50 kb HALFPAGE AD Pixel Dateigröße: 90 kb 5 XXL-SKYSCRAPER max. 420 x 870 Pixel Dateigröße: 130 kb DATEIFORMATE FÜR ALLE BANNER AUF DER WEBSITE: jpg, gif, html oder swf (nur in Kombi mit gif!) MEDIUM RECTANGLE SIDEBAR OBEN Pixel Dateigröße: 60 kb 7 MEDIUM RECTANGLE CONTENT OBEN Pixel Dateigröße: 60 kb 9 8

9 SONDERFORMATE 10 WALLPAPER individuelle Größe (max x x 600 Pixel) Dateigröße: 120 kb Dateiformat: jpg, gif, html 11 PROMOLINK CONTENT 250 Zeichen und Bild 250 x 170 Pixel (ohne Animation) Dateigröße: 35 kb Dateiformat: jpg, gif FLOOR AD STICKY x 140 Pixel Dateigröße: 120 kb Dateiformat: jpg, gif oder html 11 12

10 PREISE STANDARDFORMATE (Desktop- und Tabletversion) Format in px Festpreis pro Woche (Breite x Höhe) Home + alle Unterseiten 10 TKP Run of Site 1) TKP Rubrik 2) Superbanner Header 728 x 90 bis max x ,00 55,00 60,00 Billboard x ,00 85,00 100,00 Skyscraper 160 x ,00 60,00 70,00 Halfpage Ad 300 x ,00 65,00 75,00 XXL-Skyscraper max. 420 x ,00 90,00 110,00 Wallpaper individuell (max x x 600) 2.800,00 90,00 110,00 Medium Rectangle Sidebar oben 5) 300 x ,00 70,00 82,00 Medium Rectangle Content oben 3) 5) 300 x ,00 65,00 78,00 Medium Rectangle Sidebar unten 300 x ,00 45,00 55,00 Superbanner Content 4) 690 x ,00 30,00 45,00 SONDERFORMATE Promolink Content 250 Zeichen x ,00 Floor Ad Sticky x ,00 85,00 110,00 Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer 1) Mindestabnahme PI s 2) Mindestabnahme PI s 3) Das Medium Rectangle wird auch in den einzelnen News der Rubrik platziert. 4) Der Superbanner wird nicht in den einzelnen News platziert. 5) Werbeformat wird auch in der Smartphone-Version von cash-online.de angezeigt.

11 FINANZ.NEWS NEU HEADER Superbanner 650 x 90 px 11 Finanzprofis sind mit den Newslettern von Finanz.News täglich auf dem FINANZ.NEWS TÄGLICH VON PROFIS FÜR PROFIS aktuellen Stand. Mit zwei Newslettern zu den Themen Versicherungen und Immobilien informiert die Redaktion von Cash.Online über Aktuelles, Trends und neue Produkte. Beide Newsletter erscheinen werktäglich kompakt und kompetent aufbereitet um 6.30 Uhr (Finanz.News Versicherungen) und um Uhr (Finanz.News Immobilien). DIE REICHWEITE Finanz.News Abonnenten* Öffnungsrate** Versicherungen ,7 % Immobilien ,1 % NEU CONTENT mögliche Werbemittel Fullsizebanner, 468 x max. 90 px. Content Ad, 300 x 250 px. Promolink, 200 Zeichen + Bild 200 x 133 px. Textlink, 250 Zeichen Preise Versandhäufigkeit Versicherungen werktags 6.30 Uhr Immobilien werktags Uhr HEADER 3 x pro Woche 650,00 Euro 650,00 Euro 5 x pro Woche 950,00 Euro 950,00 Euro CONTENT 3 x pro Woche 790,00 Euro 790,00 Euro 5 x pro Woche 990,00 Euro 990,00 Euro Sonderformat Versandzeit Preis Standalone Newsletter, indivduelles HTML Montag zwischen und Uhr 1.800,-- Euro NEU * Stand: ** Versicherungen: ; Immobilien: Start , nach 20 Versendungen Alle Preise zzgl. MwSt.

12 CASH.-ONVISTA-NEWSLETTER 12 Cash.-OnVista-Newsletter: Seit 15 Jahren aktuelle News für Finanz-Profis. QUALITÄT ZAHLT SICH AUS! n Je Abonnenten (Oktober 2015) am Dienstag und Freitag n 32,5 % Öffnungsrate (Ø Jan. Sept. 2015) Laut HBS-Studie 2014: 2. Platz* bei den unabhängigen Finanzberatern 7. Platz* bei den Bankberatern (2. Platz im nahen Mitbewerberumfeld) * Nutzung aus beruflichen Gründen

13 Swiss Life: Unisex-Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab ! Rolle mehr spielen. Junge Menschen stehen im Mittelpunkt Bis zu 200 % Nachversicherungsgarantie Schutz bei Berufsunfähigkeit von Anfang an in voller Höhe. CASH.-ONVISTA-NEWSLETTER STANDALONE IHR TEXT. IHR DESIGN. 13 Frauen und Männer müssen künftig für Versicherungen einheitliche Beiträge bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof im letzten Jahr entschieden. Ab dem 21. Dezember 2012 darf das Geschlecht bei der Beitragskalkulation von Versicherungen keine Swiss Life setzt erneut Maßstäbe am Markt: Bereits seit 1. August 2012 bietet das Unternehmen in der Berufsunfähigkeitsversicherung erstmals Unisex-Tarife an. Von der neuen Tarifgeneration mit dem attraktiven Preis-Leistungs- Verhältnis profitieren beide Geschlechter. Besonders im Fokus liegen jedoch Frauen und junge Menschen. Bei Männern bleiben die Beiträge stabil bzw. konnten teilweise sogar deutlich gesenkt werden. Frauen sparen durch die Umstellung nun bis zu 20 % gegenüber den bisherigen Bisex-Tarifen. Darüber hinaus entfallen komplizierte Übergangsregelungen mit aufwendigen Umtauschaktionen. Studenten und kaufmännische Angestellte gehören mit wenigen Ausnahmen ab sofort der besten Berufsgruppe ("1+") an. Zusätzlich bietet Swiss Life den Stufenplan "Swiss Life SBU Start" an. Mit ihm lassen sich die Versicherungsbeiträge in den ersten drei bis fünf Jahren um rund ein Drittel reduzieren. Bei finanziellen Engpässen lässt sich diese Startphase sogar um ein Jahr verlängern. Erst dann wird der volle Beitrag fällig. Dabei besteht der MEHR BRANDING GEHT NICHT Standalone an den Verteiler des Cash.-OnVista-Newsletters n Versendung einmal wöchentlich Mittwoch oder Donnerstag n 29,8 % Öffnungsrate (Ø Jan. Sept. 2015)

14 USER-ANALYSE CASH. & ONVISTA INTENSITÄT Nutzungshäufigkeit von 10 NL/Monat in % 60% 60 % 50% 40% 30% 20% 10% 0% 13 % 15 % 9 % 3 % Alle Newsletter 14 NEWSLETTER ALLGEMEIN ALS INFORMATIONSQUELLE Wichtigkeit für den Cash.Online-User auf einer Skala von 1 (sehr wichtig) bis 6 (unwichtig) Lesedauer pro NL in % 35% 35% 36 % 30% 33 % 30% 25% 20% 15% 10% 5% 32 % 18 % 7 % 7 % 25% 20% 15% 10% 5% 20 % 21 % 9 % 5 % 12 % 0% bis 5 Min Min Min Min. > 20 Min. 0% Quelle: User-Analyse Cash.-OnVista-Newsletter (130 befragte Finanzberater), GESS GROUP 2013 Quelle: User-Analyse Cash.Online (257 Befragte), GESS GROUP 2014

15 USER-ANALYSE CASH. & ONVISTA Geschlecht/Alter Anteil der User nach Geschlecht und Alter 100% 80% 91 % 60% 40% 20% 0% 9 % Männer Frauen 15 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 32 % 31 % 22 % 13 % 2 % Jahre und älter Beruf Schul- und Berufsbildung Anteil der User nach Bildungsstand Anteil der Anteil User in der % User nach nach Berufsart Berufsart Selbstständig Freier Beruf 32 % 41 % Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium 45 % Nichtleitende Angestellte Leitende Angestellte 10 % 8 % Abitur, Hochschulreife ohne abgeschlossenes 19 % (Fach-)Hochschulstudium 0% 10% 20% 30% 40% 50% Sonstiges Inhaber, Geschäftsführer, Direktoren eines größeren Unternehmens 0% 10% 20% 30% 40% 50% Quelle: User-Analyse Cash.-OnVista-Newsletter (130 befragte Finanzberater), GESS GROUP % 3 %

16 USER-ANALYSE CASH. & ONVISTA Berufliche Tätigkeit Tätigkeitsfeld der Befragten Anteil der User in % Freier Makler 50 % Vermittler 25 % Mehrfachagent 10 % Honorarberater 8 % 16 Bankberater 7 % 0% 10% 20% 30% 40% 50% Themen der Befragten Bei dieser Fragestellung waren Mehrfachnennungen möglich Anteil der User in % Finanzdienstleistung/ Finanzberatung 68 % Nutzungsgrund Bei dieser Fragestellung waren Mehrfachnennungen möglich Investmentfonds 52 % Anteil der User in % Versicherungen 54 % Immobilien 34 % berufliche Gründe 98 % Sachwertanlagen 33 % private Gründe 22 % 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 0% 20% 40% 60% 80% Quelle: User-Analyse Cash.-OnVista-Newsletter (130 befragte Finanzberater), GESS GROUP 2013

17 WERBEFORMATE CASH. & ONVISTA 1 SUPERBANNER IM HEADER Pixel 2 FULLSIZEBANNER Pixel 3 SKYSCRAPER Pixel 4 CONTENT AD Pixel DATEIFORMATE FÜR BANNER UND BILDER IM NEWSLETTER: jpg oder gif (nicht animiert) WALLPAPER individuell 6 TEXTLINK 250 Zeichen PROMOLINK 200 Zeichen + Bild nicht animiert Pixel SONDERFORMAT 7 6 STANDALONE NEWSLETTER 820 Pixel breit individuell 2

18 PREISE Cash.-OnVista- Newsletter Format in px (Breite x Höhe) Dateigröße in kb 18 Einmalig Kombi 1 Kombi 2 Kombi 3 Kombi 4 Standardformate (Di. + Fr. oder (3 Di. oder (3 Di. oder Fr. im (4 frei nach Wahl; Fr. + Di.; -30 %) Fr. in Folge; -25 %) 2- Wochen-Takt; -20 %) -20 %) Superbanner im Header 640 x , , , , ,00 Skyscraper 160 x , , , , ,00 Wallpaper individuell , , , , ,00 Content Ad ,00 980, , , ,00 Fullsizebanner ,00 840, , , ,00 Promolink 200 Zeichen + Bild nicht animiert 200 x ,00 840, , , ,00 Textlink 250 Zeichen 500,00 700, , , ,00 Aufschlag Top-News, zzgl. 250,00 350,00 562,50 600,00 800,00 Sonderformat Standalone-Newsletter 820 individuell 90 TKP 120,00 Alle Preise zzgl. MwSt.

19 KALENDER DER KOSTENLOSE VERANSTALTUNGSKALENDER VON CASH.ONLINE Unter können Sie Ihre Seminare, Tagungen, Kongresse, Workshops und Roadshows für qualifizierte Berater kommunizieren bzw. bewerben. Wie bekomme ich meine Termine online? 1. Fordern Sie unter die Zugangsdaten zur Eingabemaske des Veranstaltungskalenders für Ihr Unternehmen an. 2. Nach Zusendung Ihres Benutzernamens und dem Passwort loggen Sie sich bitte direkt unter ein. 3. Nun können Sie unbegrenzt viele unterschiedliche Termine kostenlos in der Version Basic für Ihr Unternehmen online stellen. 19 Format Basic Basic Plus Premium Gold Premium Silber Premium Bronze Preis kostenlos + unbefristet 3-Monats-Flatrate -> 300,00 Euro 6-Monats-Flatrate -> 500,00 Euro 12-Monats-Flatrate -> 900,00 Euro 200,00 Euro pro Woche 150,00 Euro pro Woche 100,00 Euro pro Woche Alle Preise zzgl. MwSt., nicht AE- und rabattfähig! MÖCHTEN SIE MEHR AUFMERKSAMKEIT FÜR IHRE VERANSTALTUNG ERREICHEN? Dann haben Sie die Auswahl zwischen weiteren kostengünstigen Produkten: Basic Plus -> Möglichkeit zum Upload des Firmenlogos und weiterer Informations-PDF`s zur Veranstaltung. Das jeweilige Flatrate- Paket beinhaltet unbegrenzt viele unterschiedliche Veranstaltungstermine, die in dem Zeitraum online gestellt werden können. Premium Gold -> Feste Fixierung Ihres Termins für eine Woche an erster Position auf jeder Seite des Veranstaltungskalenders. Die Darstellung ist hervorgehoben und es sind auch alle Einträge von Basic und Basic Plus möglich. Alternativ zur Basic Plus - Darstellung ist auch der Einsatz eines Superbanners oder Promolinks möglich. Premium Silber -> Ihre Werbebotschaft ist an vierter Position des Veranstaltungskalenders und bietet ansonsten die gleichen Möglichkeiten, wie in der Variante Gold. Premium Bronze -> Ihre Werbebotschaft ist an siebter Position des Veranstaltungskalenders und bietet ansonsten die gleichen Möglichkeiten, wie in der Variante Gold.

20 STELLENMARKT DIE FLATRATE-JOBBÖRSE FÜR IHRE STELLENANZEIGEN Unter erreichen Sie sowohl den qualifizierten Finanz- und Bankberater als auch den Vermögensberater. Unsere Anforderung bei der Konzeption von Finanz.Jobs war es, dass das Produkt leicht verständlich ist, viele Leistungen für den Kunden enthält und kostengünstig ist. Und das ist das Resultat: 20 DIE 12-MONATS-FLATRATE AUF FINANZ.JOBS Häufigkeit der Schaltungen Anzahl der Schaltungen Schaltdauer Einmaliger Preis* unbegrenzt! unbegrenzt! nach Wunsch! 990,00 Euro * Pro Unternehmensmarke; AE-fähig, aber nicht rabattfähig; zzgl. MwSt. LEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN: Im 12-Monats-Pauschal-Preis von 990,- Euro (zzgl. MwSt.) ist die Schaltung von unbegrenzt vielen unterschiedlichen Stellenangeboten einer Unternehmensmarke enthalten auch parallel. Die Schaltdauer der einzelnen Stellenangebote kann vom Kunden festgelegt werden. Auf Wunsch bleibt das Angebot bis zum Ablauf der 12-Monats-Frist online. Die 12-Monats-Flatrate beginnt mit dem Erscheinen des ersten Stellenangebotes. Die Stellenanzeige muss veröffentlichungsfähig gestaltet als PDF-Datei (Dateigröße 1 MB) an jobs@cash-online.de gesendet werden. Die Veröffentlichung der Stellenanzeigen erfolgt an dem der Anlieferung folgenden Werktag. Die Sortierung der Stellenanzeigen erfolgt nach Veröffentlichungsdatum absteigend. Wenn im Schaltzeitraum das Veröffentlichungsdatum aktualisiert und somit die Stellenanzeige an die Spitze der Auflistung gestellt werden soll, kann dies für eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 89,00 Euro (zzgl. MwSt, nicht AE-fähig) beauftragt werden.

21 HINWEISE & INFORMATIONEN BUCHUNGSZEITRAUM: Die Buchung auf der Homepage bezieht sich entweder auf Kalenderwochen (Einschaltung des Werbemittels ab Montag 0.00 Uhr) oder auf gebuchte Tausender-Kontakte (Einschaltung individuell). Eine Newsletter-Buchung dagegen bezieht sich auf einen bzw. mehrere Erscheinungs-/Versandtage. RESERVIERUNG: Reservierungen sind unverbindlich. Sie gelten für einen Zeitraum von maximal fünf Werktagen und verfallen spätestens 10 Werktage vor Schaltungsbeginn. STORNIERUNG: Bereits getätigte Buchungen können bis 2 Wochen vor Beginn der Schaltung storniert werden. 21 WAS BEI LAYERN ZU BEACHTEN IST: Begrenzen Sie Animationen auf maximal 8 Sekunden. Integrieren Sie eine Schaltfläche, um den Layer zu schließen. Gestalten Sie nur die sichtbaren Elemente des Layers als anklickbar. Takten Sie den Layer auf maximal 2 Sichtkontakte pro User pro Session. WAS BEI STREAMING ZU BEACHTEN IST: Der Ton des Streaming Ad s darf erst nach einem Mouseover über das Werbemittel starten. Es muss eine Schaltfläche im Streaming Ad integriert werden, mit der man den Ton wieder abstellen kann. Für die Abwicklung von Aufträgen gelten die Geschäftsbedingungen des Verlags. Diese finden Sie auf Seite Die in dieser Preisliste aufgeführten Angaben können unterjährig aktualisiert werden; den jeweils letzten, verbindlichen Stand dieser Preisliste finden Sie unter: WERBEMITTELANLIEFERUNG: Per bis spätestens 2 Werktage vor Einschaltung an verkauf@cash-online.de und digital@cash-online.de liefern. Bitte auch noch einmal separat die Verlinkung mitliefern! Dateiformate: jpg, gif, html oder swf (nicht im Newsletter!). VERLAGSANGABEN: Cash.Print GmbH Stresemannstraße Hamburg Postfach Hamburg Geschäftsführer: Ulrich Faust Bankverbindung: HypoVereinsbank AG BLZ Kto.-Nr BIC: HYVEDEMM300 USt-ID-Nummer: DE IBAN: DE

22 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Gegenstand und Geltungsbereich Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Cash.Print GmbH ( CASH ) mit Werbetreibenden und Werbe-Agenturen ( Kunden ). Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen stellt CASH für Kunden Leistungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Werbemaßnahmen jeder Art auf der von ihr betriebenen Website und/oder dem Cash.-OnVista-Newsletter (beides im nachfolgenden als Online-Werbung bezeichnet) zur Verfügung. Sie gelten insbesondere, aber nicht abschließend, für die Werbeformen Bannerwerbung, Co-branding, Sponsoring von Rubriken und Themenseiten sowie für themenbezogene Umfeld-, Special-Interest- und Keyword-Platzierungen auf der Website unter der URL und dem Cash.-OnVista-Newsletter. 2. Vertragsschluss (a) Ein Vertrag zwischen CASH und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Online-Werbung kommt dadurch zustande, dass CASH ein Angebot des Kunden, das dieser auf Basis eines Vorschlags von CASH abgibt, annimmt. Einer ausdrücklichen Erklärung einer Annahme durch CASH bedarf es nicht, zur Ablehnung vgl. 2. (c). Aus dem konkreten Einzelvertrag ergeben sich der jeweilige Leistungsumfang und die auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abgestimmten Vertragsbedingungen. Soweit die Regelung eines solchen Einzelvertrages von denen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. (b) Sollte der Kunde eine Werbeagentur sein, wird CASH den Vertrag mit dieser nur dann abschließen, wenn der Werbetreibende, für den die Werbe-Agentur die Werbung bei CASH schaltet, CASH namentlich benannt ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag mit CASH über einen nicht im eigenen Namen handelnden Werbemittler abschließen will. CASH ist in jedem Fall berechtigt, von der Werbeagentur oder dem Werbemittler einen Nachweis über ihre bzw. seine Beauftragung zu verlangen. (c) Für den Fall, dass CASH ein Angebot eines Kunden auf Abschluss eines Vertrages über Online-Werbung ablehnt, wird CASH dies dem jeweiligen Kunden unverzüglich mitteilen. (d) CASH ist jederzeit berechtigt, auch mit Wettbewerbern des Kunden Verträge über Online-Werbung zu schließen. (e) Eine Stornierung von Einzelverträgen durch den Kunden ist möglich. Sie muss schriftlich bei CASH eingehen. Bei einer Stornierung mindestens 2 Wochen vor Erbringung der Leistung laut Einzelvertrag entstehen dem Kunden keine Kosten. Stornierungen, die danach, aber vor Erbringung der Leistung laut Einzelvertrag und Schaltungsbeginn der Kundenkampagne erfolgen, werden durch CASH pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 15% des Netto-Vertragswertes berechnet. Bei einer späteren Stornierung nach Vertragsbeginn berechnet CASH dem Kunden 100% des Vertragswertes. In diesem Fall kann eine Leistungsgutschrift der zum Stornierungszeitpunkt noch nicht erbrachten Leistung erfolgen. 3. Leistungen von CASH (a) CASH verpflichtet sich unter den Voraussetzungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, das vom Kunden im jeweiligen Einzelvertrag zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material zur Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer und in der vertraglich vereinbarten Form auf bzw. im Cash.-OnVista-Newsletter zu platzieren. (b) Der Kunde hat unbeschadet einer im jeweiligen Einzelvertrag enthaltenen abweichenden Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung des Materials an einer bestimmten Stelle auf bzw. im Cash.-OnVista- Newsletter. (c) Soweit das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist CASH berechtigt, die Werbung als solche kenntlich zu machen, insbesondere, sie mit dem Wort Anzeige oder ähnlichen Zusätzen zu kennzeichnen und/oder sie vom ggfls. zusätzlich vorhandenen redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen. (d) CASH ist nicht verpflichtet, die für die Durchführung der Online-Werbung notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material (nachfolgend Werbematerial ) nach Beendigung der Online-Werbung an den Kunden herauszugeben. Andere vertragliche Vereinbarungen sind möglich. 22 Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmte und überlassene Material keine Inhalte oder Hyperlinks zu Inhalten (e) CASH ist nicht verpflichtet, für den Kunden Grafiken oder Werbetexte zu erstellen. Andere vertragliche Vereinbarungen sind möglich. (f) Alle Leistungen, die von CASH im Rahmen der Zurverfügungstellung von Online-Werbung erbracht werden, sind Dienstleistungen im Sinne der 611 ff. BGB (den Sinn dessen verstehe ich nicht), wenn nicht aus den jeweiligen Einzelverträgen ausdrücklich etwas anderes hervorgeht. (g) Aufgrund des derzeitigen Standes der Technik im Bereich des Internets können Dienste, die über das Internet erbracht werden, nicht immer fehlerfrei, nicht stets ununterbrochen und/oder nicht stets störungsfrei zur Verfügung stehen. Sämtliche im Internet angebotenen Dienste können insbesondere durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen CASH nicht zugerechnet werden können (z.b. durch Viren oder services attacks), beeinträchtigt werden. Die Parteien sind sich daher darüber einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, die CASH nicht zu vertreten hat, keine Rechte des Kunden begründen. 4. Pflichten des Kunden (a) Der Kunde hat die von ihm überlassenen Materialien auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und übernimmt für die CASH zur Veröffentlichung überlassenen Materialien die alleinige Verantwortung. (b) Der Kunde hat die allgemeine Pflicht, einen Missbrauch der von CASH angebotenen Leistungen, insbesondere durch rechtswidrige Handlungen, zu unterlassen. Insbesondere ist er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das von ihm zur enthält, die pornografische im Sinne vom 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne der 1, 6, 21 GJS darstellen, die im Sinne von 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten, das Ansehen von CASH schädigen können oder sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten. (c) Der Kunde sorgt dafür und sichert zu, dass das von ihm überlassene Material und dessen Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und auch sonst keine Rechte Dritter verletzt. Dies bezieht sich insbesondere darauf, dass ihm die nach diesem Vertrag für die jeweils beabsichtigte Verwertung notwendigen Nutzungsrechte an dem zur Veröffentlichung bestimmten und überlassenen Material zustehen. (d) Der Kunde sorgt dafür und sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit seinem Material eventuell verbundenen Hyperlinks zu verwenden. (e) Der Kunde wird CASH das für die Online-Werbung erforderliche Material bis spätestens 2 Werktage vor Veröffentlichung vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der im Einzelvertrag vereinbarten Art und Größe geeignet ist. Sofern in dem bereitgestellten Material Hyperlinks enthalten sind, sind die jeweiligen Zieladressen der Hyperlinks vom Kunden vorher anzugeben. Soweit der Kunde die vorstehende Frist nicht einhält und die Online-Werbung nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht werden kann, lässt dies den Anspruch von CASH auf vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Für den Fall, dass die Online-Werbung nicht mehr veröffentlicht werden kann, muss sich CASH jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung der freiwerdenden Ressourcen erwirbt oder zu erwerben schuldhaft unterlässt. (f) Der Kunde benennt CASH einen eigenen Mitarbeiter als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen. (g) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht, ruht für die Dauer der Nichterbringung die Verpflichtung von CASH zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkung des Kunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können. Durch Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten verursachter Mehraufwand ist vom Kunden nach Maßgabe der im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Preise oder, soweit solche dort nicht geregelt sind, auf der Basis der allgemeinen, zum fraglichen Zeitpunkt von CASH für vergleichbare

23 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Dienstleistungen erhobenen Preise nach Zeitaufwand zu tragen. Auslagen sind zu erstatten. Gesetzliche Kündigungsoder Rücktrittsrechte von CASH bleiben in jedem Fall unberührt. 5. Zurückweisung/Sperrung der Leistungen (a) CASH ist berechtigt, vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmtes und überlassenes Material der Online-Werbung zurückzuweisen, wenn dies rechtswidrige Inhalte im Sinne von Ziffer 4. (a) enthält oder im Sinne von Ziffer 4. (b) Rechte Dritter verletzt. Ebenso ist CASH berechtigt, unter den ebengenannten Voraussetzungen die Veröffentlichung des Materials im Rahmen der Online-Werbung vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen. (b) Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass das vom Kunden überlassene Material im Sinne von Ziffer 4. (a) rechtswidrige Inhalte aufweist oder im Sinne von Ziffer 4. (b) Rechte Dritter verletzt, hat CASH ebenfalls das Recht, solches Material solange zurückzuweisen oder die Online-Werbung solange zu unterbrechen, bis eine Stellungnahme des Kunden und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist. CASH wird dem Kunden die Zurückweisung oder Sperrung der Online-Werbung unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen. (c) Die vorstehenden Absätze (a) und (b) gelten entsprechend auch dann, wenn das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung Hyperlinks zu rechts- und sittenwidrigen Inhalten im Sinne von Ziffer 4. (a) oder zu Inhalten im Sinne von Ziffer 4. (b), die Rechte Dritter verletzten, enthält oder ein begründeter entsprechender Verdacht besteht. (d) CASH hat das Recht, einen vereinbarten Termin zur Veröffentlichung einer Online-Werbung zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen, soweit ein Dienst, in dessen Rahmen die Veröffentlichung erfolgen soll, zu dem vereinbarten Termin nicht angeboten wird oder technische, durch das Medium Internet bedingte Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern, sofern CASH die Hinderungsgründe nicht zu vertreten hat. Sollte eine Verschiebung des Termins auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein, wird CASH auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist. (e) CASH behält sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Online-Werbung aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität unter Zugrundelegung einheitlicher, sachlich gerechtfertigter Grundsätze abzulehnen, wenn ihre Schaltung für CASH unzumutbar ist. 6. Vergütung und Zahlungsmodalitäten (a) Die vom Kunden für die Leistungen von CASH zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Vertrags-/ Auftragsverhältnis. (b) CASH stellt nach Veröffentlichung der jeweiligen Online-Werbung oder nach Beendigung der Werbemaßnahme dem Kunden eine Rechnung, soweit sich aus dem individuellen Auftrag/Vertrag nichts anderes ergibt. Mit Rechnungsstellung ist der im Auftrag vereinbarte Geldbetrag fällig und innerhalb von 14 Tagen auf ein von CASH zu benennendes Konto ohne Abzüge zu überweisen (Bsp. Rechnungsstellung: ; Zahlungsziel: spät ). Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden trägt dieser die jeweiligen Mahn- und Abwicklungskosten. Ansonsten gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. (c) Eine Aufrechnung von eigenen Forderungen durch den Kunden gegen Forderungen von CASH ist nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (d) In Ausnahmefällen kann CASH einzelnen Werbetreibenden bei Erreichen eines bestimmten Buchungsvolumens in einem bestimmten Zeitraum eine Rabattierung einräumen. Diese bedarf in jedem Fall der Schriftform. Das entsprechende, eine Rabattierung auslösende Buchungsvolumen kann hierbei bereits bei der ersten Buchung oder erst nach einer Vielzahl von Buchungen in Summe innerhalb eines auf die erste Buchung folgenden Zeitraumes erreicht werden. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel ein Jahr, gerechnet ab der ersten Buchung. Bei Erreichen des entsprechend vereinbarten, eine Rabattierung auslösenden Buchungsvolumens innerhalb des vereinbarten Zeitraums erhält der Werbetreibende ausschließlich auf das die Grenze des auslösenden Buchungsvolumens überschreitende, also zusätzliche Volumen die Rabattierung. 23 Sollte CASH dem Werbetreibenden bereits von der ersten Buchung an eine schriftliche Rabattierung auf ein erst zukünftiges, dann in Summe rabattierfähiges Buchungsvolumen einräumen, da der Werbetreibende innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes in Summe ein rabattierfähiges Volumen zu erreichen verspricht, verpflichtet sich der Kunde bei Nichterreichen des anfangs unterstellten Volumens am Ende des vereinbarten Zeitraumes den Betrag nachzuzahlen, der ihm aufgrund des anfangs unterstellten zukünftigen Buchungsvolumens als Rabatt eingeräumt wurde. Um Streitigkeiten zu vermeiden, wird CASH den Umfang der Rabattierung auf der Rechnung oder den Rechnungen kenntlich machen. 7. Nutzungsrecht Der Kunde räumt CASH an dem zur Veröffentlichung im Rahmen der Online-Werbung von ihm überlassenen Material sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung und Veröffentlichung im Rahmen der Online-Werbung erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere (a) das Vervielfältigungsrecht, also insbesondere das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben dauerhaft oder vorübergehend auf den bekannten Speichermedien (z.b. Arbeitsspeicher, Festplatte, Diskette, Magnetband, ZIP-Disk, CD-ROM, CD, DVD, CD-RW, CD-R, USB-Stick) festzuhalten; (b) das Verbreitungsrecht, insbesondere das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben oder Vervielfältigungsstücke davon im Rahmen der Online-Werbung in körperlicher oder unkörperlicher Form weiterzugeben; (c) das Bearbeitungsrecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material im Rahmen des vertraglich gegebenen Änderungsspielraums zu Zwecken der Online-Werbung zu bearbeiten sowie diese Bearbeitungen wie das ursprüngliche Material selbst zu verwerten; (d) das Senderecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben durch Funk, insbesondere Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnlicher technischer Mittel der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; (e) das Vorführungsrecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen; (f) das Recht der Digitalisierung, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben digitalisiert zu erfassen, nicht digitalisierte im Zusammenhang mit der Online-Werbung stehende Inhalte Multimediaapplikationen und Begleitmaterial, insbesondere Dokumentationen, zu digitalisieren oder das überlassene Material mit anderen digitalisierten Materialien zu verbinden; (g) das Datenbankrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben maschinenlesbar zu erfassen und in einer eigenen Datenbank elektronisch zu speichern, auch soweit dies nicht dem eigenen Gebrauch des Datenbankbetreibers im Sinne von 53 UrhG dient; (h) das Online-Bereithaltungsrecht (making available right), also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben elektronisch, sei es kabelgebunden oder kabellos, zum Zweck der Zugänglichmachung, des Versands oder der Übertragung, insbesondere via Funk, insbesondere Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Internet und WAP bereitzuhalten; (i) das Online-Übertragungsrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben, sei es kabelgebunden oder kabellos, insbesondere via Funk, Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Internet und WAP Dritten zugänglich zu machen, zu versenden und zu übertragen, insbesondere auf Einzelabruf per , per SMS-Nachricht, in Channels und im Rahmen einer Push-Applikation; sowie (j) das Online-Wiedergaberecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben elektronisch, sei es kabelgebunden oder kabellos, insbesondere via Funk, Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Internet und WAP öffentlich wiederzugeben und öffentlich wahrnehmbar zu machen, insbesondere auf Einzelabruf per , per SMS-Nachricht, in Channels und im Rahmen einer Push-Applikation.

24 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 8. Freistellung von Ansprüchen Dritter Soweit CASH wegen der vertragsgemäßen Nutzung des vom Kunden im Rahmen des jeweiligen Einzelvertrags zur Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmten zur Verfügung gestellten Materials Ansprüchen Dritter wegen einer tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Rechten ausgesetzt wird, verpflichtet sich der Kunde, CASH von diesen Ansprüchen sowie den angemessenen Kosten eines Rechtsstreits und der Rechtsverteidigung freizustellen. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz wegen darüber hinausgehender Schäden bleiben davon unberührt. 9. Haftung CASH haftet gegenüber dem Kunden für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften: (a) Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leib oder Leben haftet CASH nach den gesetzlichen Vorschriften. (b) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von CASH auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte von CASH verursacht wurde. (c) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CASH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder (ein?) Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. (d) Bei verschuldensunabhängiger Haftung für zugesicherte Eigenschaften, anfängliche Unmöglichkeit sowie während der verzugseintretenden Unmöglichkeit ist die Haftung von CASH ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 10. Datenschutz Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus wird der Kunde sämtliche von ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zu CASH eingesetzten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten. 11. Höhere Gewalt CASH wird von der Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt frei. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Betrieben, Unterbrechungen der Stromversorgung, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotage durch Dritte, behördliche Maßnahmen o.ä. 12. Vertraulichkeit (a) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses zugänglich gemachten Informationen in Bezug auf die andere Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder den Umständen nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln und allein für die Zwecke der jeweiligen Vertragsbeziehung zu nutzen. Hierunter fallen nicht Informationen, die der anderen Seite vor Kenntnisgabe bekannt oder zugänglich gemacht waren, oder der anderen Seite nach Kenntnisgabe auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekannt gegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigen GründenGründen Gemeingut waren oder nach Kenntnisgabe werden. Beide Vertragsparteien haben durch angemessene technische 24 und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass derartige Informationen nur solchen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, denen gegenüber eine Offenlegung notwendig ist, damit die Ziele der jeweiligen Vertragsbeziehung verfolgt werden können. Beide Vertragsparteien werden darüber hinaus sicherstellen, dass derartige Informationen nicht durch unbefugte Dritte eingesehen werden können. (b) Beide Vertragsparteien haben die im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen eingesetzten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der vorstehenden Vertraulichkeitsabrede zu verpflichten. (c) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach der Kündigung oder Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bestehen. (d) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, der jeweils anderen Vertragspartei von jedem Missbrauch und jeder unautorisierten Offenlegung von vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, soweit diese zu ihrer Kenntnis gelangen. (e) Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses oder im Falle eines schriftlichen Verlangens der jeweils anderen Vertragspartei ist jede Vertragspartei verpflichtet, die ihr überlassenen vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei zurückzugeben. Ist eine Rückgabe aufgrund der Beschaffenheit der Informationen nicht möglich, sind diese nach Möglichkeit zu zerstören oder von dem entsprechenden Speichermedium zu löschen. (f) Keine der Vertragsparteien ist ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei berechtigt, Details der Geschäftsbeziehung zu der anderen Vertragspartei aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis oder Kommentare dazu Dritten, insbesondere in Veröffentlichungen oder Presseerklärungen, mitzuteilen. 13. Verjährung Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen CASH aus dem Vertragsverhältnis mit CASH verjähren innerhalb von 3 Jahren. 14. Sonstiges (a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche zwischen CASH und dem Kunden abgeschlossenen Einzelverträge unterliegen deutschem Recht. Sofern es sich bei den Kunden um Kaufleute handelt, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den jeweiligen Einzelverträgen Hamburg. (b) Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffenen Abreden, welche von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. (c) CASH erbringt ihre Leistungen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen einzelvertraglichen Bestimmungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden oder sonstiger Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn CASH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder ihre Leistungen widerspruchslos erbringt. (d) Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus seinem Vertragsverhältnis mit CASH nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von CASH berechtigt. (e) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt in diesem Fall als durch diejenige wirtschaftlich beabsichtigte gültige, wirksame oder durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die die Vertragsparteien getroffen hätten, wäre ihnen die Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit bei Vertragsabschluss bekannt gewesen.

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