Mediadaten ANSPRECHPARTNER & KONTAKT. Kontakt. Digitales Marketing. Tel.: 040/ Fax: 040/ info@cash-online.de

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1 2015

2 ANSPRECHPARTNER & KONTAKT Digitales Marketing Carsten Moritzen (verantwortlich) Tel.: 040/ Gerhard Langstein Tel.: 040/ Kontakt Verlag: Cash.Print GmbH Stresemannstraße Hamburg Tel.: 040/ Fax: 040/ Helge Schaubode Tel.: 040/ schaubode@cash-online.de info@cash-online.de NEU Finanz.News Versicherungen... 3 User-Analyse 2014: Werbeformate Homepage Preise...10 Finanz.Termine - Veranstaltungskalender...11 Finanz.Jobs Stellenmarkt von Cash.Online...12 Cash.-OnVista-Newsletter User-Analyse 2014: Cash.-OnVista-Newsletter Werbeformate Newsletter...18 Preise...19 Hinweise & Informationen AGB

3 NEWSLETTER NEU FINANZ.NEWS VERSICHERUNGEN TÄGLICH VON PROFIS FÜR PROFIS Seit September 2014 informieren wir täglich den Finanz-, Bank- und Vermögensberater top-aktuell und kompakt mit maximal fünf News zu Themen der Versicherungs-Welt. 1 3 Finanz.News Versicherungen meldet früh morgens zum Start in den Tag die wichtigsten Neuigkeiten zu Produkten, Markttrends, Personalien und Unternehmen an die rund Leser (Stand: ). Standardformate Preis Header 1 Superbanner, 650 x 90 Pixel 3 Versandtage pro Woche für 650,-- Euro 5 Versandtage pro Woche für 990,-- Euro Content 2 Fullsizebanner, 468 x max. 90 Pixel 3 Content Ad, 300 x 250 Pixel 4 Promolink, 200 Zeichen + Bild 200 x 133 Pixel 5 Textlink, 250 Zeichen 3 Versandtage pro Woche für 650,-- Euro 5 Versandtage pro Woche für 990,-- Euro Sonderformat Versandzeit Preis 5 Standalone Newsletter, Montag indivduelles HTML zwischen und Uhr 1.800,-- Euro Alle Preise zzgl. MwSt.

4 USER-ANALYSE CASH-ONLINE.DE BERUF Die cash.online-user bezeichnen sich als... Anteil User Finanzvermittler 51 % Private Endanleger 32 % 4 Produktentwickler/Produktmanager 13 % Professionelle Endanleger 4 % BERUFLICHE TÄTIGKEIT Tätigkeitsfeld der Finanzvermittler Anteil User Makler 53 % Vermögensberater 17 % Versicherungsvermittler 10 % Bankberater 6 % Vermögensverwalter 5 % Mehrfachagenten 5 % 64 % der Finanzvermittler nutzen mehrfach die Woche Honorarberater 4 % Quelle: Cash.Online User-Analyse (257 Befragte), GESS GROUP 2014

5 USER-ANALYSE CASH-ONLINE.DE WELCHE VORSORGEPRODUKTE VERMITTELN DIE FINANZVERMITTLER? (Mehrfachnennungen möglich) Anteil User Versicherungen 80 % Investmentfonds 72 % Sachwertanlagen 45 % Immobilien 39 % 5 Gold 19 % Anleihen 18 % Genussrechtskapital/-scheine 8 % Mezzanine-Kapital 4 % WELCHES SEGMENT DER INVESTMENTFONDS IST BEIM FINANZ- VERMITTLER VON BESONDEREM INTERESSE? (Mehrfachnennungen möglich) User Aktienfonds 88 % Multi-Asset-Fonds 82 % Rentenfonds 57 % Dachfonds 38 % 9 Min. Die User haben eine Leseintensität von durchschnittlich 9 Minuten pro Besuch auf Offene Immobilienfonds 32 % ETF 30 % Quelle: Cash.Online User-Analyse (257 Befragte), GESS GROUP 2014

6 USER-ANALYSE CASH-ONLINE.DE GESCHLECHT UND ALTER Geschlecht Anteil User Männer 86 % Frauen 14 % 6 Alter Jahre 15 % Jahre 20 % Jahre 42 % 60 Jahre und älter 23 % SCHUL- UND BERUFSBILDUNG Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium 46 % Abitur, Hochschulreife ohne abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium 26 % % 66 % der Cash.Online-User gaben an, dass sie bewusst Werbebanner anklicken, um sich konkret über Produkte zu informieren. Quelle: Cash.Online User-Analyse (257 Befragte), GESS GROUP 2014

7 USER-ANALYSE CASH-ONLINE.DE BERUFSART Anteil User Selbstständig 38 % Nichtleitende Angestellte 25 % Inhaber, Geschäftsführer eines Unternehmens 14 % 7 Leitende Angestellte 12 % Freiberufler 11 % WELCHE PRODUKTE NUTZEN DIE CASH.ONLINE-USER PERSÖNLICH ZUR VORSORGE? (Mehrfachnennungen möglich Anteil User Versicherungen 65 % Investmentfonds 59 % Immobilien 54 % Tagesgeldkonto/Sparbuch 47 % Aktien 46 % Sachwertanlagen 34 % Gold 23 % 63 % der Cash.Online-User lesen mindestens eine Ausgabe des Cash.-Magazins in 12 Monaten. Anleihen 21 % Quelle: Cash.Online User-Analyse (257 Befragte), GESS GROUP 2014

8 STANDARDFORMATE 1 SUPERBANNER HEADER Pixel Dateigröße: 50 kb 2 BILLBOARD Pixel Dateigröße: 70 kb 3 SKYSCRAPER Pixel Dateigröße: 50 kb 8 MEDIUM RECTANGLE SIDEBAR UNTEN Pixel Dateigröße: 50 kb 9 SUPERBANNER CONTENT Pixel Dateigröße: 50 kb HALFPAGE AD Pixel Dateigröße: 60 kb 5 XXL-SKYSCRAPER max. 420 x 870 Pixel Dateigröße: 75 kb DATEIFORMATE FÜR ALLE BANNER AUF DER WEBSITE: jpg, gif, html oder swf (nur in Kombi mit gif!) MEDIUM RECTANGLE SIDEBAR OBEN Pixel Dateigröße: 50 kb 7 MEDIUM RECTANGLE CONTENT OBEN Pixel Dateigröße: 50 kb 9 8

9 SONDERFORMATE 10 WALLPAPER individuelle Größe (1.280 x x 600 Pixel) Dateigröße: 75 kb Dateiformat: jpg, gif, html 11 PROMOLINK CONTENT 250 Zeichen und Bild 250 x 170 Pixel (ohne Animation) Dateigröße: 35 kb Dateiformat: jpg, gif FLOOR AD STICKY x 140 Pixel Dateigröße: 75 kb Dateiformat: jpg, gif oder html 11 12

10 PREISE STANDARDFORMATE (Desktop- und Tabletversion) Format in px Festpreis pro Woche (Breite x Höhe) Home + alle Unterseiten 10 TKP Run of Site 1) TKP Rubrik 2) Superbanner Header 728 x ,00 45,00 52,00 Billboard x ,00 80,00 92,00 Skyscraper 160 x ,00 50,00 62,00 Halfpage Ad 300 x ,00 60,00 72,00 XXL-Skyscraper 420 x 870 (max.) 2.500,00 80,00 92,00 Wallpaper individuell (1.280 x x 600) 2.600,00 85,00 100,00 Medium Rectangle Sidebar oben 5) 300 x ,00 70,00 82,00 Medium Rectangle Content oben 3) 5) 300 x ,00 60,00 72,00 Medium Rectangle Sidebar unten 300 x ,00 45,00 55,00 Superbanner Content 4) 690 x ,00 30,00 45,00 SONDERFORMATE Promolink Content 250 Zeichen x ,00 Floor Ad Sticky x ,00 85,00 110,00 Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer 1) Mindestabnahme PI s 2) Mindestabnahme PI s 3) Das Medium Rectangle wird auch in den einzelnen News der Rubrik platziert. 4) Der Superbanner wird nicht in den einzelnen News platziert. 5) Werbeformat wird auch in der Smartphone-Version von cash-online.de angezeigt.

11 KALENDER DER KOSTENLOSE VERANSTALTUNGSKALENDER VON CASH.ONLINE Unter können Sie Ihre Seminare, Tagungen, Kongresse, Workshops und Roadshows für qualifizierte Berater kommunizieren bzw. bewerben. Wie bekomme ich meine Termine online? 1. Fordern Sie unter die Zugangsdaten zur Eingabemaske des Veranstaltungskalenders für Ihr Unternehmen an. 2. Nach Zusendung Ihres Benutzernamens und dem Passwort loggen Sie sich bitte direkt unter ein. 3. Nun können Sie unbegrenzt viele unterschiedliche Termine kostenlos in der Version Basic für Ihr Unternehmen online stellen. 11 Format Basic Basic Plus Premium Gold Premium Silber Premium Bronze Preis kostenlos + unbefristet 3-Monats-Flatrate -> 300,00 Euro 6-Monats-Flatrate -> 500,00 Euro 12-Monats-Flatrate -> 900,00 Euro 200,00 Euro pro Woche 150,00 Euro pro Woche 100,00 Euro pro Woche Alle Preise zzgl. MwSt., nicht AE- und rabattfähig! MÖCHTEN SIE MEHR AUFMERKSAMKEIT FÜR IHRE VERANSTALTUNG ERREICHEN? Dann haben Sie die Auswahl zwischen weiteren kostengünstigen Produkten: Basic Plus -> Möglichkeit zum Upload des Firmenlogos und weiterer Informations-PDF`s zur Veranstaltung. Das jeweilige Flatrate- Paket beinhaltet unbegrenzt viele unterschiedliche Veranstaltungstermine, die in dem Zeitraum online gestellt werden können. Premium Gold -> Feste Fixierung Ihres Termins für eine Woche an erster Position auf jeder Seite des Veranstaltungskalenders. Die Darstellung ist hervorgehoben und es sind auch alle Einträge von Basic und Basic Plus möglich. Alternativ zur Basic Plus - Darstellung ist auch der Einsatz eines Superbanners oder Promolinks möglich. Premium Silber -> Ihre Werbebotschaft ist an vierter Position des Veranstaltungskalenders und bietet ansonsten die gleichen Möglichkeiten, wie in der Variante Gold. Premium Bronze -> Ihre Werbebotschaft ist an siebter Position des Veranstaltungskalenders und bietet ansonsten die gleichen Möglichkeiten, wie in der Variante Gold.

12 STELLENMARKT DIE FLATRATE-JOBBÖRSE FÜR IHRE STELLENANZEIGEN Unter erreichen Sie sowohl den qualifizierten Finanz- und Bankberater als auch den Vermögensberater. Unsere Anforderung bei der Konzeption von Finanz.Jobs war es, dass das Produkt leicht verständlich ist, viele Leistungen für den Kunden enthält und kostengünstig ist. Und das ist das Resultat: 12 DIE 12-MONATS-FLATRATE AUF FINANZ.JOBS Häufigkeit der Schaltungen Anzahl der Schaltungen Schaltdauer Einmaliger Preis* unbegrenzt! unbegrenzt! nach Wunsch! 990,00 Euro * Pro Unternehmensmarke; AE-fähig, aber nicht rabattfähig; zzgl. MwSt. LEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN: Im 12-Monats-Pauschal-Preis von 990,- Euro (zzgl. MwSt.) ist die Schaltung von unbegrenzt vielen unterschiedlichen Stellenangeboten einer Unternehmensmarke enthalten auch parallel. Die Schaltdauer der einzelnen Stellenangebote kann vom Kunden festgelegt werden. Auf Wunsch bleibt das Angebot bis zum Ablauf der 12-Monats-Frist online. Die 12-Monats-Flatrate beginnt mit dem Erscheinen des ersten Stellenangebotes. Die Stellenanzeige muss veröffentlichungsfähig gestaltet als PDF-Datei (Dateigröße 1 MB) an jobs@cash-online.de gesendet werden. Die Veröffentlichung der Stellenanzeigen erfolgt an dem der Anlieferung folgenden Werktag. Die Sortierung der Stellenanzeigen erfolgt nach Veröffentlichungsdatum absteigend. Wenn im Schaltzeitraum das Veröffentlichungsdatum aktualisiert und somit die Stellenanzeige an die Spitze der Auflistung gestellt werden soll, kann dies für eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 89,00 Euro (zzgl. MwSt, nicht AE-fähig) beauftragt werden.

13 CASH.-ONVISTA-NEWSLETTER 13 Cash.-OnVista-Newsletter: Seit 14 Jahren aktuelle News für Finanz-Profis. QUALITÄT ZAHLT SICH AUS! n Je Abonnenten (September 2014) am Dienstag und Freitag n 35,7 % Öffnungsrate (Ø Jan. Aug. 2014) Laut HBS-Studie 2014: 2. Platz* bei den unabhängigen Finanzberatern 7. Platz* bei den Bankberatern (2. Platz im nahen Mitbewerberumfeld) * Nutzung aus beruflichen Gründen

14 Von: "Cash. / OnVista Newsletter" <professionals@newsletter.onvista.de> Betreff: Swiss Life: Unisex-Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab ! Datum: 20. September :25:30 MESZ An: moritzen@cash-online.de Antwort an: re-ltz1c1j-1v8m09k-xb1m06@newsletter.onvista.de . Sollte diese nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier» Swiss Life: Unisex-Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab ! Rolle mehr spielen. Junge Menschen stehen im Mittelpunkt Bis zu 200 % Nachversicherungsgarantie Schutz bei Berufsunfähigkeit von Anfang an in voller Höhe. CASH.-ONVISTA-NEWSLETTER STANDALONE IHR TEXT. IHR DESIGN. Diese wird Ihnen im Rahmen des OnVista Newsletter-Service übermittelt. Die Inhalte sind von Dritten erstellt. OnVista übernimmt hierfür keine Verantwortung oder Haftung. Weitere Informationen zum OnVista Newsletter-Service finden Sie in der Fußzeile dieser 14 Frauen und Männer müssen künftig für Versicherungen einheitliche Beiträge bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof im letzten Jahr entschieden. Ab dem 21. Dezember 2012 darf das Geschlecht bei der Beitragskalkulation von Versicherungen keine Swiss Life setzt erneut Maßstäbe am Markt: Bereits seit 1. August 2012 bietet das Unternehmen in der Berufsunfähigkeitsversicherung erstmals Unisex-Tarife an. Von der neuen Tarifgeneration mit dem attraktiven Preis-Leistungs- Verhältnis profitieren beide Geschlechter. Besonders im Fokus liegen jedoch Frauen und junge Menschen. Bei Männern bleiben die Beiträge stabil bzw. konnten teilweise sogar deutlich gesenkt werden. Frauen sparen durch die Umstellung nun bis zu 20 % gegenüber den bisherigen Bisex-Tarifen. Darüber hinaus entfallen komplizierte Übergangsregelungen mit aufwendigen Umtauschaktionen. Studenten und kaufmännische Angestellte gehören mit wenigen Ausnahmen ab sofort der besten Berufsgruppe ("1+") an. Zusätzlich bietet Swiss Life den Stufenplan "Swiss Life SBU Start" an. Mit ihm lassen sich die Versicherungsbeiträge in den ersten drei bis fünf Jahren um rund ein Drittel reduzieren. Bei finanziellen Engpässen lässt sich diese Startphase sogar um ein Jahr verlängern. Erst dann wird der volle Beitrag fällig. Dabei besteht der MEHR BRANDING GEHT NICHT Standalone an den Verteiler des Cash.-OnVista-Newsletters n Versendung einmal wöchentlich Mittwoch oder Donnerstag n 30,1 % Öffnungsrate (Ø Jan. Aug. 2014)

15 USER-ANALYSE CASH. & ONVISTA INTENSITÄT Nutzungshäufigkeit von 10 NL/Monat in % Alle Lesedauer pro NL in % NEWSLETTER ALLGEMEIN ALS INFORMATIONSQUELLE Wichtigkeit für den Cash.Online-User bis 5 Min. 5 bis 10 Min. 11 bis 15 Min. 16 bis 20 Min = sehr wichtig 20% 2 = 33% 3 = 21% Ja 26 % 4 = 9% 5 = 5% mehr als 20 Min. 7 6 = unwichtig 12% Quelle: User-Analyse Cash.-OnVista-Newsletter (130 befragte Finanzberater), GESS GROUP Quelle: User-Analyse Cash.Online 0 (2575 Befragte), 10GESS GROUP

16 USER-ANALYSE CASH. & ONVISTA Geschlecht/Alter Geschlecht Anteil User in % Männer Frauen 9 Alter Jahre Jahre Jahre Jahre 22 Beruf 60 Jahre und älter 31 Beruf des Befragten Schul- und Berufsbildung Selbstständig Anteil User in % 41 Freier Beruf 32 Anteil User in % Nichtleitende Angestellte 10 Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium Abitur, Hochschulreife ohne abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium Leitende Angestellte Sonstiges Inhaber, Geschäftsführer, Direktoren eines größeren Unternehmens Quelle: User-Analyse Cash.-OnVista-Newsletter (130 befragte Finanzberater), GESS GROUP 2013

17 USER-ANALYSE CASH. & ONVISTA Berufliche Tätigkeit Tätigkeitsfeld der Befragten Anteil User in % Freier Makler Vermittler 25 Mehrfachagent Honorarberater Bankberater Themen der Befragten Bei dieser Fragestellung waren Mehrfachnennungen möglich Finanzdienstleistung/ Finanzberatung Anteil User in % 68 Nutzungsgrund Bei dieser Fragestellung waren Mehrfachnennungen möglich Investmentfonds 52 Anteil User in % Versicherungen 54 berufliche Gründe 98 Immobilien Sachwertanlagen private Gründe Quelle: User-Analyse Cash.-OnVista-Newsletter (130 befragte Finanzberater), GESS GROUP 2013

18 WERBEFORMATE CASH. & ONVISTA 1 SUPERBANNER IM HEADER Pixel 2 FULLSIZEBANNER Pixel 3 SKYSCRAPER Pixel 4 CONTENT AD Pixel DATEIFORMATE FÜR BANNER UND BILDER IM NEWSLETTER: jpg oder gif (nicht animiert) WALLPAPER individuell 6 TEXTLINK 250 Zeichen PROMOLINK 200 Zeichen + Bild nicht animiert Pixel SONDERFORMAT 7 6 STANDALONE NEWSLETTER 820 Pixel breit individuell 2

19 PREISE Cash.-OnVista- Newsletter Format in px (Breite x Höhe) Datei-größe in kb 19 Einmalig Kombi 1 Kombi 2 Kombi 3 Kombi 4 Standardformate (Di. + Fr. oder (3 Di. oder (3 Di. oder Fr. im (4 frei nach Wahl; Fr. + Di.; -30 %) Fr. in Folge; -25 %) 2- Wochen-Takt; -20 %) -20 %) Superbanner im Header 640 x , , , , ,00 Skyscraper 160 x , , , , ,00 Wallpaper individuell , , , , ,00 Content Ad ,00 980, , , ,00 Fullsizebanner ,00 840, , , ,00 Promolink 200 Zeichen + Bild nicht animiert 200 x ,00 840, , , ,00 Textlink 250 Zeichen 500,00 700, , , ,00 Aufschlag Top-News, zzgl. 250,00 350,00 562,50 600,00 800,00 Sonderformat Standalone-Newsletter 820 individuell 90 TKP 120,00 Alle Preise zzgl. MwSt.

20 HINWEISE & INFORMATIONEN BUCHUNGSZEITRAUM: Die Buchung auf der Homepage bezieht sich entweder auf Kalenderwochen (Einschaltung des Werbemittels ab Montag 0.00 Uhr) oder auf gebuchte Tausender-Kontakte (Einschaltung individuell). Eine Newsletter-Buchung dagegen bezieht sich auf einen bzw. mehrere Erscheinungs-/Versandtage. RESERVIERUNG: Reservierungen sind unverbindlich. Sie gelten für einen Zeitraum von maximal 5 Werktagen und verfallen spätestens 10 Werktage vor Schaltungsbeginn. STORNIERUNG: Bereits getätigte Buchungen können bis 2 Wochen vor Beginn der Schaltung storniert werden. 20 WAS BEI LAYERN ZU BEACHTEN IST: Begrenzen Sie Animationen auf maximal 8 Sekunden. Integrieren Sie eine Schaltfläche, um den Layer zu schließen. Gestalten Sie nur die sichtbaren Elemente des Layers als anklickbar. Takten Sie den Layer auf maximal 2 Sichtkontakte pro User pro Session. WAS BEI STREAMING ZU BEACHTEN IST: Der Ton des Streaming Ad s darf erst nach einem Mouseover über das Werbemittel starten. Es muss eine Schaltfläche im Streaming Ad integriert werden, mit der man den Ton wieder abstellen kann. Für die Abwicklung von Aufträgen gelten die Geschäftsbedingungen des Verlags. Diese finden Sie auf Seite Die in dieser Preisliste aufgeführten Angaben können unterjährig aktualisiert werden; den jeweils letzten, verbindlichen Stand dieser Preisliste finden Sie unter: WERBEMITTELANLIEFERUNG: Per bis spätestens 2 Werktage vor Einschaltung an verkauf@cash-online.de und digital@cash-online.de liefern. Bitte auch noch einmal separat den Link mitliefern! Dateiformate: jpg, gif, html oder swf (nicht im Newsletter!). VERLAGSANGABEN: Cash.Print GmbH Stresemannstraße Hamburg Postfach Hamburg Geschäftsführer: Ulrich Faust Bankverbindung: HypoVereinsbank AG BLZ Kto.-Nr BIC: HYVEDEMM300 USt-ID-Nummer: DE IBAN: DE

21 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Gegenstand und Geltungsbereich Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Cash.Print GmbH ( CASH ) mit Werbetreibenden und Werbe-Agenturen ( Kunden ). Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen stellt CASH für Kunden Leistungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Werbemaßnahmen jeder Art auf der von ihr betriebenen Website und/oder dem Cash.-OnVista-Newsletter (beides im nachfolgenden als Online-Werbung bezeichnet) zur Verfügung. Sie gelten insbesondere, aber nicht abschließend, für die Werbeformen Bannerwerbung, Co-branding, Sponsoring von Rubriken und Themenseiten sowie für themenbezogene Umfeld-, Special-Interest- und Keyword-Platzierungen auf der Website unter der URL und dem Cash.-OnVista-Newsletter. 2. Vertragsschluss (a) Ein Vertrag zwischen CASH und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Online-Werbung kommt dadurch zustande, dass CASH ein Angebot des Kunden, das dieser auf Basis eines Vorschlags von CASH abgibt, annimmt. Einer ausdrücklichen Erklärung einer Annahme durch CASH bedarf es nicht, zur Ablehnung vgl. 2. (c). Aus dem konkreten Einzelvertrag ergeben sich der jeweilige Leistungsumfang und die auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abgestimmten Vertragsbedingungen. Soweit die Regelung eines solchen Einzelvertrages von denen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. (b) Sollte der Kunde eine Werbeagentur sein, wird CASH den Vertrag mit dieser nur dann abschließen, wenn der Werbetreibende, für den die Werbe-Agentur die Werbung bei CASH schaltet, CASH namentlich benannt ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag mit CASH über einen nicht im eigenen Namen handelnden Werbemittler abschließen will. CASH ist in jedem Fall berechtigt, von der Werbeagentur oder dem Werbemittler einen Nachweis über ihre bzw. seine Beauftragung zu verlangen. (c) Für den Fall, dass CASH ein Angebot eines Kunden auf Abschluss eines Vertrages über Online-Werbung ablehnt, wird CASH dies dem jeweiligen Kunden unverzüglich mitteilen. (d) CASH ist jederzeit berechtigt, auch mit Wettbewerbern des Kunden Verträge über Online-Werbung zu schließen. (e) Eine Stornierung von Einzelverträgen durch den Kunden ist möglich. Sie muss schriftlich bei CASH eingehen. Bei einer Stornierung mindestens 2 Wochen vor Erbringung der Leistung laut Einzelvertrag entstehen dem Kunden keine Kosten. Stornierungen, die danach, aber vor Erbringung der Leistung laut Einzelvertrag und Schaltungsbeginn der Kundenkampagne erfolgen, werden durch CASH pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 15% des Netto-Vertragswertes berechnet. Bei einer späteren Stornierung nach Vertragsbeginn berechnet CASH dem Kunden 100% des Vertragswertes. In diesem Fall kann eine Leistungsgutschrift der zum Stornierungszeitpunkt noch nicht erbrachten Leistung erfolgen. 3. Leistungen von CASH (a) CASH verpflichtet sich unter den Voraussetzungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, das vom Kunden im jeweiligen Einzelvertrag zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material zur Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer und in der vertraglich vereinbarten Form auf bzw. im Cash.-OnVista-Newsletter zu platzieren. (b) Der Kunde hat unbeschadet einer im jeweiligen Einzelvertrag enthaltenen abweichenden Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung des Materials an einer bestimmten Stelle auf bzw. im Cash.-OnVista- Newsletter. (c) Soweit das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist CASH berechtigt, die Werbung als solche kenntlich zu machen, insbesondere, sie mit dem Wort Anzeige oder ähnlichen Zusätzen zu kennzeichnen und/oder sie vom ggfls. zusätzlich vorhandenen redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen. (d) CASH ist nicht verpflichtet, die für die Durchführung der Online-Werbung notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material (nachfolgend Werbematerial ) nach Beendigung der Online-Werbung an den Kunden herauszugeben. Andere vertragliche Vereinbarungen sind möglich. 21 Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmte und überlassene Material keine Inhalte oder Hyperlinks zu Inhalten (e) CASH ist nicht verpflichtet, für den Kunden Grafiken oder Werbetexte zu erstellen. Andere vertragliche Vereinbarungen sind möglich. (f) Alle Leistungen, die von CASH im Rahmen der Zurverfügungstellung von Online-Werbung erbracht werden, sind Dienstleistungen im Sinne der 611 ff. BGB (den Sinn dessen verstehe ich nicht), wenn nicht aus den jeweiligen Einzelverträgen ausdrücklich etwas anderes hervorgeht. (g) Aufgrund des derzeitigen Standes der Technik im Bereich des Internets können Dienste, die über das Internet erbracht werden, nicht immer fehlerfrei, nicht stets ununterbrochen und/oder nicht stets störungsfrei zur Verfügung stehen. Sämtliche im Internet angebotenen Dienste können insbesondere durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen CASH nicht zugerechnet werden können (z.b. durch Viren oder services attacks), beeinträchtigt werden. Die Parteien sind sich daher darüber einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, die CASH nicht zu vertreten hat, keine Rechte des Kunden begründen. 4. Pflichten des Kunden (a) Der Kunde hat die von ihm überlassenen Materialien auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und übernimmt für die CASH zur Veröffentlichung überlassenen Materialien die alleinige Verantwortung. (b) Der Kunde hat die allgemeine Pflicht, einen Missbrauch der von CASH angebotenen Leistungen, insbesondere durch rechtswidrige Handlungen, zu unterlassen. Insbesondere ist er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das von ihm zur enthält, die pornografische im Sinne vom 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne der 1, 6, 21 GJS darstellen, die im Sinne von 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten, das Ansehen von CASH schädigen können oder sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten. (c) Der Kunde sorgt dafür und sichert zu, dass das von ihm überlassene Material und dessen Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und auch sonst keine Rechte Dritter verletzt. Dies bezieht sich insbesondere darauf, dass ihm die nach diesem Vertrag für die jeweils beabsichtigte Verwertung notwendigen Nutzungsrechte an dem zur Veröffentlichung bestimmten und überlassenen Material zustehen. (d) Der Kunde sorgt dafür und sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit seinem Material eventuell verbundenen Hyperlinks zu verwenden. (e) Der Kunde wird CASH das für die Online-Werbung erforderliche Material bis spätestens 2 Werktage vor Veröffentlichung vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der im Einzelvertrag vereinbarten Art und Größe geeignet ist. Sofern in dem bereitgestellten Material Hyperlinks enthalten sind, sind die jeweiligen Zieladressen der Hyperlinks vom Kunden vorher anzugeben. Soweit der Kunde die vorstehende Frist nicht einhält und die Online-Werbung nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht werden kann, lässt dies den Anspruch von CASH auf vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Für den Fall, dass die Online-Werbung nicht mehr veröffentlicht werden kann, muss sich CASH jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung der freiwerdenden Ressourcen erwirbt oder zu erwerben schuldhaft unterlässt. (f) Der Kunde benennt CASH einen eigenen Mitarbeiter als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen. (g) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht, ruht für die Dauer der Nichterbringung die Verpflichtung von CASH zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkung des Kunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können. Durch Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten verursachter Mehraufwand ist vom Kunden nach Maßgabe der im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Preise oder, soweit solche dort nicht geregelt sind, auf der Basis der allgemeinen, zum fraglichen Zeitpunkt von CASH für vergleichbare

22 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Dienstleistungen erhobenen Preise nach Zeitaufwand zu tragen. Auslagen sind zu erstatten. Gesetzliche Kündigungsoder Rücktrittsrechte von CASH bleiben in jedem Fall unberührt. 5. Zurückweisung/Sperrung der Leistungen (a) CASH ist berechtigt, vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmtes und überlassenes Material der Online-Werbung zurückzuweisen, wenn dies rechtswidrige Inhalte im Sinne von Ziffer 4. (a) enthält oder im Sinne von Ziffer 4. (b) Rechte Dritter verletzt. Ebenso ist CASH berechtigt, unter den ebengenannten Voraussetzungen die Veröffentlichung des Materials im Rahmen der Online-Werbung vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen. (b) Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass das vom Kunden überlassene Material im Sinne von Ziffer 4. (a) rechtswidrige Inhalte aufweist oder im Sinne von Ziffer 4. (b) Rechte Dritter verletzt, hat CASH ebenfalls das Recht, solches Material solange zurückzuweisen oder die Online-Werbung solange zu unterbrechen, bis eine Stellungnahme des Kunden und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist. CASH wird dem Kunden die Zurückweisung oder Sperrung der Online-Werbung unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen. (c) Die vorstehenden Absätze (a) und (b) gelten entsprechend auch dann, wenn das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung Hyperlinks zu rechts- und sittenwidrigen Inhalten im Sinne von Ziffer 4. (a) oder zu Inhalten im Sinne von Ziffer 4. (b), die Rechte Dritter verletzten, enthält oder ein begründeter entsprechender Verdacht besteht. (d) CASH hat das Recht, einen vereinbarten Termin zur Veröffentlichung einer Online-Werbung zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen, soweit ein Dienst, in dessen Rahmen die Veröffentlichung erfolgen soll, zu dem vereinbarten Termin nicht angeboten wird oder technische, durch das Medium Internet bedingte Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern, sofern CASH die Hinderungsgründe nicht zu vertreten hat. Sollte eine Verschiebung des Termins auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein, wird CASH auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist. (e) CASH behält sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Online-Werbung aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität unter Zugrundelegung einheitlicher, sachlich gerechtfertigter Grundsätze abzulehnen, wenn ihre Schaltung für CASH unzumutbar ist. 6. Vergütung und Zahlungsmodalitäten (a) Die vom Kunden für die Leistungen von CASH zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Vertrags-/ Auftragsverhältnis. (b) CASH stellt nach Veröffentlichung der jeweiligen Online-Werbung oder nach Beendigung der Werbemaßnahme dem Kunden eine Rechnung, soweit sich aus dem individuellen Auftrag/Vertrag nichts anderes ergibt. Mit Rechnungsstellung ist der im Auftrag vereinbarte Geldbetrag fällig und innerhalb von 14 Tagen auf ein von CASH zu benennendes Konto ohne Abzüge zu überweisen (Bsp. Rechnungsstellung: ; Zahlungsziel: spät ). Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden trägt dieser die jeweiligen Mahn- und Abwicklungskosten. Ansonsten gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. (c) Eine Aufrechnung von eigenen Forderungen durch den Kunden gegen Forderungen von CASH ist nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (d) In Ausnahmefällen kann CASH einzelnen Werbetreibenden bei Erreichen eines bestimmten Buchungsvolumens in einem bestimmten Zeitraum eine Rabattierung einräumen. Diese bedarf in jedem Fall der Schriftform. Das entsprechende, eine Rabattierung auslösende Buchungsvolumen kann hierbei bereits bei der ersten Buchung oder erst nach einer Vielzahl von Buchungen in Summe innerhalb eines auf die erste Buchung folgenden Zeitraumes erreicht werden. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel ein Jahr, gerechnet ab der ersten Buchung. Bei Erreichen des entsprechend vereinbarten, eine Rabattierung auslösenden Buchungsvolumens innerhalb des vereinbarten Zeitraums erhält der Werbetreibende ausschließlich auf das die Grenze des auslösenden Buchungsvolumens überschreitende, also zusätzliche Volumen die Rabattierung. 22 Sollte CASH dem Werbetreibenden bereits von der ersten Buchung an eine schriftliche Rabattierung auf ein erst zukünftiges, dann in Summe rabattierfähiges Buchungsvolumen einräumen, da der Werbetreibende innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes in Summe ein rabattierfähiges Volumen zu erreichen verspricht, verpflichtet sich der Kunde bei Nichterreichen des anfangs unterstellten Volumens am Ende des vereinbarten Zeitraumes den Betrag nachzuzahlen, der ihm aufgrund des anfangs unterstellten zukünftigen Buchungsvolumens als Rabatt eingeräumt wurde. Um Streitigkeiten zu vermeiden, wird CASH den Umfang der Rabattierung auf der Rechnung oder den Rechnungen kenntlich machen. 7. Nutzungsrecht Der Kunde räumt CASH an dem zur Veröffentlichung im Rahmen der Online-Werbung von ihm überlassenen Material sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung und Veröffentlichung im Rahmen der Online-Werbung erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere (a) das Vervielfältigungsrecht, also insbesondere das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben dauerhaft oder vorübergehend auf den bekannten Speichermedien (z.b. Arbeitsspeicher, Festplatte, Diskette, Magnetband, ZIP-Disk, CD-ROM, CD, DVD, CD-RW, CD-R, USB-Stick) festzuhalten; (b) das Verbreitungsrecht, insbesondere das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben oder Vervielfältigungsstücke davon im Rahmen der Online-Werbung in körperlicher oder unkörperlicher Form weiterzugeben; (c) das Bearbeitungsrecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material im Rahmen des vertraglich gegebenen Änderungsspielraums zu Zwecken der Online-Werbung zu bearbeiten sowie diese Bearbeitungen wie das ursprüngliche Material selbst zu verwerten; (d) das Senderecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben durch Funk, insbesondere Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnlicher technischer Mittel der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; (e) das Vorführungsrecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen; (f) das Recht der Digitalisierung, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben digitalisiert zu erfassen, nicht digitalisierte im Zusammenhang mit der Online-Werbung stehende Inhalte Multimediaapplikationen und Begleitmaterial, insbesondere Dokumentationen, zu digitalisieren oder das überlassene Material mit anderen digitalisierten Materialien zu verbinden; (g) das Datenbankrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben maschinenlesbar zu erfassen und in einer eigenen Datenbank elektronisch zu speichern, auch soweit dies nicht dem eigenen Gebrauch des Datenbankbetreibers im Sinne von 53 UrhG dient; (h) das Online-Bereithaltungsrecht (making available right), also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben elektronisch, sei es kabelgebunden oder kabellos, zum Zweck der Zugänglichmachung, des Versands oder der Übertragung, insbesondere via Funk, insbesondere Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Internet und WAP bereitzuhalten; (i) das Online-Übertragungsrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben, sei es kabelgebunden oder kabellos, insbesondere via Funk, Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Internet und WAP Dritten zugänglich zu machen, zu versenden und zu übertragen, insbesondere auf Einzelabruf per , per SMS-Nachricht, in Channels und im Rahmen einer Push-Applikation; sowie (j) das Online-Wiedergaberecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben elektronisch, sei es kabelgebunden oder kabellos, insbesondere via Funk, Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Internet und WAP öffentlich wiederzugeben und öffentlich wahrnehmbar zu machen, insbesondere auf Einzelabruf per , per SMS-Nachricht, in Channels und im Rahmen einer Push-Applikation.

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