Freiwilligendienste im Sport bei der Sportjugend NRW Allgemeine Informationen für Einsatzstellen Stand
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- Klemens Geiger
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1 Freiwilligendienste im Sport bei der Sportjugend NRW Allgemeine Informationen für Einsatzstellen Stand Freiwilligendienste im Sport Ein Freiwilligendienst im Sport ist als Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen, dessen Ziele darin bestehen, die Bereitschaft von Menschen für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern sowie ihnen Einblick in ein Berufsfeld zu vermitteln, in dem die Freiwilligen berufliche Erfahrungen sammeln oder sich auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden können. So wird durch die Absolvierung eines Freiwilligendienstes beispielsweise ein erheblicher Motivationsanstieg bezüglich eines sozialen und gesellschaftlichen Engagements bei Menschen ausgelöst. Mehr als die Hälfte der Freiwilligen hat konkrete Vorstellungen hinsichtlich eines politischen, kulturellen oder sozialen Engagements entwickelt; die Mehrheit stellt sich vor, dieses zukünftig ehrenamtlich oder beruflich umzusetzen. Der FREIWILLIGENDIENST im Sport vermittelt neue, wichtige, spannende und persönliche Erfahrungen. Die Freiwilligen lernen aus der Bewältigung der gestellten Aufgaben, entwickeln sich dadurch weiter und gewinnen ein hohes Maß an Selbstständigkeit. Die pädagogische Begleitung sichert diesen Lernprozess ab. In fünftägigen Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminaren lernt man sich kennen und es werden u.a. Freundschaften geknüpft. Wichtig ist auch der Aspekt, dass die FREIWILLIGENDIENSTE im Sport Einblicke in den Vereinssport ermöglicht. Die klassischen Einsatzfelder der FREIWILLIGENDIENSTE Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst sind vielfältig und in allen Bereichen der Vereinsund Verbandsarbeit denkbar. Ein/e Teilnehmer/in des Freiwilligen Sozialen Jahres im Sport wird ausschließlich in der Kinder- und Jugendarbeit der Einsatzstelle eingesetzt. Freiwillige aus dem Bundesfreiwilligendienst können außerdem mit weiteren Zielgruppen (z.b. Senioren, chronisch Kranke etc.) arbeiten bzw. in weiteren Feldern tätig werden. Folgende Profile sind in den Diensten möglich: 1. Organisation und Verwaltung im Sport (z.b. Öffentlichkeitsarbeit, Homepagebetreuung, Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen und Sitzungen, Vorstandsassistenz, Kommunikation im Verein, Beratung und Verwaltung von Vereinsmitgliedern, Freiwilligenkoordination im Verein etc.) 2. Gesundheit im Sport (Unterstützung und Mitarbeit in den Bereichen Prävention, Rehabilitation, Bewegung und Ernährung etc.) 3. Wettkampf und Leistungssport (z.b. Assistenz beim Training, Organisation von Fahrten oder Turnieren, anderweitige Unterstützung der Leistungsathleten z.b. Hausaufgabenhilfe, Talentförderung, nur für BFDler/innen Fahrdienste, evtl. Koordination von Fahrzeugen, etc.)
2 4. Sport der Älteren nur für BFDler/innen möglich! (z.b. Mithilfe bei Sportangeboten für Seniorinnen und Senioren, Organisation von gemeinsame Veranstaltungen oder Ausflüge organisieren, Fahrdienste zum Sportangebot, Unterstützung beim Sport, Hausbesuche, etc.) 5. Sporträume und Umwelt nur für BFDler/innen möglich! (z.b. Wartung und Pflege der Sporthallen/Sportplätze/Vereinsheime, Reparaturarbeiten aller Art, Pflege des Gartens, Neubau von Geräten, Spielplätzen oder Ähnlichem, Mitarbeit bei Veranstaltungen, Lager- und Aufräumarbeiten etc.) 6. Integration und Inklusion im Sport (z.b. individuelle Betreuung von Gruppen beim Sport im Verein, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen oder Ausflügen, Unterstützung etc.) Für ihre Einsatzstellen übernimmt die Sportjugend NRW die Trägerschaft der Freiwilligendienste im Sport (FSJ und BFD) und fungiert dementsprechend als Servicestelle in der Verwaltung und Organisation. Rechtliche Grundlagen Der Einsatz von Teilnehmer/innen erfolgt aufgrund des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) bzw. des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG). Obwohl die FREIWILLIGENDIENSTE im Sport keine Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse sind, gelten die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, z.b. (Jugend-) Arbeitsschutzgesetz usw. Der/Die Teilnehmer/in darf keine angestellte Arbeitskraft ersetzen. Für die Bewerber/innen der FREIWILLIGENDIENSTE besteht kein Arbeitsplatzschutz, d.h. ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis muss gekündigt werden und es besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung. Trägerschaft Als Träger für die FREIWILLIGENDIENSTE im Sport in Nordrhein-Westfalen wurde die Sportjugend NRW von der obersten Jugendbehörde des Landes bzw. Deutschen Sportjugend anerkannt. Die Sportjugend NRW ist somit einer der zuständigen Träger für die Organisation, Durchführung und Verwaltung der FREIWILLIGENDIENSTE im Sport in Nordrhein- Westfalen. Sie trägt damit die Verantwortung gegenüber der zuständigen Zentralstelle (Deutsche Sportjugend) bzw. des Ministeriums. Die Sportjugend NRW als Träger des Freiwilligendienste im Sport verpflichtet sich folgende Aufgaben wahrzunehmen: Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen Sozialpädagogische Begleitung und Qualifizierung der Teilnehmer/innen Organisation und teilweise Durchführung von Seminartagen Bearbeitung der Anerkennung von Einsatzstellen Bearbeitung der Zulassung von Teilnehmer/innen Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen
3 Auszahlung des Taschengeldes und der Pauschale für Unterkunft und Verpflegung Übernahme der Kosten für 3 Seminarblöcke der unter 27- jährigen in den Sportschulen und ehemaligen Zivildienstschulen, sowie für die Seminartage der über 27-jährigen Teilnehmer/innen Übernahme der Kosten bis zum 200,00 für die passgenaue Qualifizierung der Teilnehmer/innen. An- und Abmeldung der Teilnehmer/innen bei den Sozialversicherungsträgern und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung), Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Abwicklung der Verwaltungsarbeiten (Erstellung der Lohnabrechnungen, Einsatzverträge, Bescheinigungen über die Teilnahme am BUNDESFREI- WILLIGENDIENST im Sport, Beantragung und Abwicklung der Zuschüsse, Rechnungserstellung für die Einsatzstellen) Zusammenarbeit mit der zentralen Koordinierungsstelle für die FREIWILLI- GENDIENSTE im Sport, der Deutschen Sportjugend in Frankfurt Einsatzstellen Um Einsatzstelle bei der Sportjugend NRW zu werden, müssen die Antragsteller Mitglied in einem Sportfachverband sein und mit einer entsprechenden Vereinskennziffer beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.v. registriert sein. Als Einsatzstellen für ein FREIWILLIGES SOZIALES JAHR im Sport kommen Vereine und Sporteinrichtungen in Frage, die einen ordentlichen Geschäftbetrieb unterhalten und regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Dieses können Sportvereine, Stadt- und Kreissportbünde, Sportbildungsstätten oder Olympiastützpunkte sein. Voraussetzungen für die Anerkennung als Einsatzstelle im BUNDESFREIWILLI- GENDIENST durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BafzA) sind: - Gemeinwohlorientierung der Einsatzstelle - Sicherstellung der fachlichen, pädagogischen und persönlichen Betreuung der BFDler/innen durch eine Fachkraft Nach erfolgter Anerkennung kann die Einsatzstelle Teilnehmer/innen benennen und der Sportjugend melden. Hierzu sind die notwendigen Personalunterlagen der Sportjugend NRW fristgerecht einzureichen. Die Aufgaben der Einsatzstellen sind: - Auswahl der Freiwilligen - Fachliche Anleitung und Beaufsichtigung der Freiwilligen bei Tätigkeiten mit dem Ziel, einen guten Einblick in Aufgaben und Abläufe der Einsatzstelle zu geben - Einsatz der Freiwilligen in einem geeigneten Bereich - Einhaltung der Arbeitszeit von 39 Stunden bzw. bei über 27-jährigen ggf. 20,5 Std. oder 30 Std. pro Woche (max. 10 Std. täglich) - Gewährung von 26 Tagen Jahresurlaub nach Bundesurlaubsgesetz und Freistellung der Freiwilligen für die jeweiligen Weiterbildungstage
4 - Übernahme der Fahrtkosten für alle Dienstfahrten der Teilnehmer/innen - Anteilige Finanzierung Zahlung der vereinbarten Einsatzkostenumlage an die Sportjugend NRW Einsatzkostenpauschale 2012/13: Freiwilligendienste im Sport Die Gesamtkosten, die eine Einsatzstelle nach Abzug aller Zuschüsse noch selbst aufbringen muss, um eine/n Freiwillige/n zu beschäftigen, betragen monatlich: a) 428,40 für einen Stellenumfang von 39,0 Std./Woche für Teilnehmer unter 27 b) 341,08 für einen Stellenumfang von 39,0 Std./Woche für Teilnehmer über 27 c) 264,09 für einen Stellenumfang von 30,0 Std./Woche für Teilnehmer über 27 d) 187,09 für einen Stellenumfang von 20,5 Std./Woche für Teilnehmer über 27 (Beträge gelten jeweils inkl. des derzeit gültigen Mehrwertsteuersatzes) Die Sportjugend NRW behält sich Änderungen vor. Die Einsatzkostenumlage wird zwischen der Einsatzstelle und der Sportjugend NRW für einen Vertragszeitraum von 6 bis max. 18 Monaten fest vereinbart. Die Zahlung der Taschengeldbezüge und der Pauschale für Unterkunft und Verpflegung an die Teilnehmer/innen erfolgt durch die Sportjugend NRW. Die Sportjugend übernimmt die An- und Abmeldung sowie die Zahlung der Beiträge an die jeweiligen Sozialversicherungsträger. Zusätzliche stehen jeder Einsatzstelle pro Teilnehmer/in für die zusätzlichen vorgeschriebenen Bildungstage durch die Einsatzstelle eine Pauschale von bis zu 200,-- zur Verfügung. Dieser Zuschuss muss bei der Sportjugend NRW durch einen Verwendungsnachweis abgerufen werden. Zeitraum und Dauer Der Freiwilligendienst im Sport beginnt in der Regel am oder jeden Jahres, kann aber auch zu jedem anderen 1. eines Monats begonnen werden. Ein Freiwilligendienst kann zwischen 6 und max. 18 Monaten dauern, die Regelzeit beträgt jedoch 12 Monate. Eine Unterbrechung in Einsatzabschnitte von mindestens dreimonatiger Dauer im In- und Ausland ist möglich. Alter Der Freiwilligendienst kann von Menschen geleistet werden, die ihre Vollzeitschulpflicht absolviert haben. Freiwillige sind dadurch im Regelfall mindestens 16 Jahre alt. Ein/e Teilnehmer/in im FSJ darf nicht älter als 27 Jahre sein. Im BFD gibt es keine Altersbegrenzung. Qualifikation der Teilnehmer/innen Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im sozialen bzw. pädagogischen Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport tätig zu sein. Besondere Schulabschlüsse oder Ausbildungen sind nicht erforderlich. Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über Strukturen und Arbeitsweisen in Sportvereinen sind erwünscht und können den Einstieg erleichtern, sie sind aber keine notwendige Bedingung für Interessierte.
5 Während ihres Freiwilligendienstes haben die Teilnehmenden die Möglichkeit eine Übungsleiterlizenz oder andere Qualifikationen aus dem Bereich des organisierten Sports zu erwerben, die ihnen über dieses eine Jahr hinaus Möglichkeiten eröffnen, im Verein oder Verband tätig zu werden. Qualifikation der Betreuer/innen in den Einsatzstellen Die Betreuer der Teilnehmer/innen sollten im Idealfall eine pädagogische Ausbildung haben. Arbeitszeit und Tätigkeiten Die wöchentliche Arbeitszeit im FREIWILLIGENDIENST beträgt 39 Stunden, bzw. bei über 27-jährigen sind auch 20,5 oder 30,0 Stunden (genaueres wird mit der Einsatzstelle abgesprochen und vertraglich festgelegt) möglich. Persönliches Training des Teilnehmers / der Teilnehmerin ist während der Arbeitszeit u.u. (bspw. Zugehörigkeit zu A-/B-/C Kader) möglich (bitte in diesem Fall Rücksprache mit der Sportjugend NRW halten). In begründeten Verdachtsfällen können Stundennachweise über die geleistete Arbeit durch den Träger angefordert oder unangekündigte Einsatzstellenbesuche durchgeführt werden. Wochenendzuschläge werden im FREIWILLIGENDIENST nicht gezahlt. Reservierung von Teilnehmerplätzen Wenn eine Einsatzstelle Freiwillige einsetzen möchte, so muss sie frühzeitig Teilnehmerplätze bei der Sportjugend NRW reservieren. Für das Bildungsjahr 2012/2013 können bis zum Teilnehmerplätze mit entsprechendem Formular reserviert werden. Die Reservierung wird durch eine kurze bestätigt. Wir weisen nochmals daraufhin, dass reservierte Plätze erlöschen, wenn kein/e Teilnehmer/in gemeldet wird oder aus anderen Gründen die Sportjugend NRW nicht alle reservierten Plätze belegen kann. Genaueres zum Verfahren können einem entsprechenden Begleitschreiben entnommen werden. Meldung von Teilnehmer/innen Nachdem die Bestätigung der reservierten Plätze durch die Sportjugend NRW erfolgt ist, müssen bis spätestens 8 Wochen vor dem in der Reservierung angegebenen Dienstzeitraum die Meldeunterlagen für den/die Teilnehmer/in angefordert werden. Dazu schickt die Einsatzstelle eine mit folgenden Angaben an Info.FSJ@lsbnrw.de: - Name der Einsatzstelle - Name und Geburtsdatum des/der Teilnehmers/in - Dienstart (FSJ oder BFD) - Dienstzeitraum - bei Teilnehmern/innen über 27 Jahren im BFD: wöchentliche Arbeitszeit Sobald diese mit den vollständigen Angaben vorliegt, erhält die Einsatzstelle von der Sportjugend NRW die vorausgefüllten Meldeunterlagen für den/die gemeldete/n Teilnehmer/in per .
6 Diese Unterlagen müssen vollständig (inklusive Meldebescheinigung der Krankenkasse des/der Teilnehmers/in nach 175) bis spätestens 6 Wochen vor Dienstbeginn bei der Sportjugend NRW vorliegen (es werden ausschließlich original unterschriebene Unterlagen bearbeitet). Sollte eine Einsatzstelle bis 8 Wochen vor dem reservierten Dienstbeginn keine/n Teilnehmer/in melden können, muss eine Benachrichtigung per an Info.FSJ@lsb-nrw.de erfolgen. Der Dienstzeitraum verschiebt sich in diesem Fall automatisch um einen Monat nach hinten. Liegt diese nicht vor, erlöschen die Reservierung des entsprechenden Teilnehmerplatzes und die zuvor gegebene Bestätigung. Bewerbungsverfahren Die Einsatzstellen führen ihr Bewerbungsverfahren in eigener Regie durch. Die Entscheidung für eine/n Bewerber/in trifft die Einsatzstelle. Sie laden die Bewerber/innen ein. Diese werden soweit möglich an andere Stellen vermittelt. Bitte teilen Sie den Bewerbern/Bewerberinnen möglichst zeitnah Ihre Entscheidung mit oder informieren Sie sie, dass die Entscheidung noch einen bestimmten Zeitraum dauern wird. Einreichung von Personalunterlagen Die Einsatzstelle muss der Sportjugend NRW folgende Unterlagen übersenden: Vorausgefüllte Meldeunterlagen (alle 6 Seiten vollständig ausgefüllt) inklusive Personalstammbogen, Angaben zur Lohnsteuer des Teilnehmers / der Teilnehmerin, 2 Passfotos, Mitgliedsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (eigenständiges Mitglied, keine Familien- oder Privatversicherung), Seminarfragebogen, Tätigkeitsbeschreibung. Nach Erhalt dieser Unterlagen erhalten die Teilnehmer/innen und die Einsatzstelle innerhalb von 14 Tage eine mit der Bestätigung und weiteren Informationen zum Freiwilligendienst. Vertragsabschluss Vor Beginn des Dienstes wird eine Vereinbarung zur Teilnahme am Freiwilligendienst geschlossen. Im FSJ besteht der Vertrag zwischen Teilnehmer/in und Träger unter Einbezug der Einsatzstelle. Im BFD wird die Vereinbarung zwischen der/dem Teilnehmer/in und dem Bund, die zusätzlich von der Einsatzstelle und dem Träger sowie der Zentralstelle unterzeichnet wird, geschlossen. Wir bitten Sie die Vereinbarungen fertig auszufüllen, rechtsverbindlich ( 26 BGB) zu unterschreiben (und von dem/der Teilnehmer/in unterschreiben zu lassen) und die Exemplare an uns zurück zusenden. Im FSJ ist jeweils ein Exemplar zum Verbleib bei der Einsatzstelle und den/die Teilnehmer/in vorgesehen. Im BFD müssen zunächst alle Exemplare an uns zurückgeschickt werden. Freiwilligendienst im Sport im Heimatverein Teilnehmer/innen können auch im Heimatsportverein tätig werden, in dem sie Mitglied sind. D.h. Menschen, die bereits Tätigkeiten in ihrem Heimatverein ausführen, können diese innerhalb der Freiwilligendienste im Sport fortführen und ausbauen und bleiben oftmals auch nach Beendigung des Freiwilligenjahres dem Verein erhalten.
7 Steuer Taschengeld und Sachbezüge sind steuerlich zu veranlagen. In der Regel fallen wegen des steuerfreien Jahreseinkommens keine Steuern an. Auch wenn steuerrechtlich eigentlich kein Arbeitsverhältnis vorliegt, müssen die entsprechenden Leistungen auf der Hauptlohnsteuerkarte eingetragen werden. Sozialversicherungspflichtige Vorbeschäftigung Für Teilnehmer/innen am einem FREIWILLIGENDIENST IM SPORT, welche vor Beginn des Dienstes in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen, gelten höhere Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. In solchen Fällen bitten wir um Rücksprache mit der Sportjugend NRW. Diese Regelung trifft nicht zu, wenn der/die Teilnehmer/in mehr als einen Monat vor Beginn des FREI- WILLIGENDIENSTES im Sport nicht mehr in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht. So genannte Mini Jobs bis zur Einkommensgrenze von 400,-- pro Monat sind von dieser Regelung nicht betroffen. Begleitende Seminare Parallel zum praktischen Einsatz erhalten die Teilnehmer/innen eine pädagogische Begleitung, die dem Erfahrungsaustausch, der Persönlichkeits- und pädagogischen Bildung dient. Sie soll es den Teilnehmenden ermöglichen, die in den praktischen Tätigkeiten erlebten Arbeitssituationen in der Einsatzstelle und die dabei gegebenenfalls auftretenden Probleme untereinander zu diskutieren und reflektieren. Laut Gesetz sind insgesamt 25 Seminartage (bei einer Laufzeit von 12 Monaten) vorgeschrieben. Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit und ist Pflicht. Die Zahl der Bildungstage darf über-, jedoch nicht unterschritten werden. Weitere Qualifizierungsbausteine werden durch die Sportjugend NRW angeboten. Dazu erhalten Teilnehmer und Einsatzstelle zu Beginn des Dienstes eine Bildungsbroschüre. Die Teilnahme an bestimmten Seminaren und Bildungstagen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Anzahl richtet sich nach der Dauer Ihrer Dienstzeit. Dienstmonate Verpflichtende Bildungstage Seminare der Sportjugend NRW für Teilnehmer/innen unter 27 Jahren Die Teilnahme an drei Seminarblöcken á fünf Tagen (Einführungs-, Zwischen und Abschlussseminar) wird durch die Sportjugend NRW organisiert und begleitet. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt als Arbeitszeit.
8 Seminare der Sportjugend NRW für Teilnehmer/innen über 27 Jahren Für Teilnehmer/innen über 27 Jahren organisiert die Sportjugend NRW 5 Seminartage, aufgeteilt in 2 Tage Einführungsseminar, 1 Tag Zwischenseminar und 3 Tage Abschlussseminar. Es gibt keine Befreiungsmöglichkeiten. Verpasste Tage müssen nachgeholt werden. Die Seminartermine bekommen Sie von uns rechtzeitig vor Beginn des FSJ mitgeteilt. Die Teilnahme an den Seminaren ist für die Freiwilligen kostenfrei. weitere Bildungstage für Teilnehmer/innen Die Sportjugend organisiert und leitet 15 der gesetzlich vorgeschriebenen Bildungstage. Ihre weiteren Bildungstage (siehe Tabelle) organisieren Sie in Absprache mit Ihrer Einsatzstelle und der Sportjugend NRW nachweisen. Hierzu erhalten Sie eine Bildungsbroschüre für das Bildungsjahr 2012/2013 mit möglichen Qualifizierungsangeboten. Darüber hinaus können auch andere Qualifizierungsangebote genutzt werden. Die Teilnahme an den weiteren Bildungstagen gilt ebenso wie die Teilnahem an den Seminaren als Arbeitszeit. Jeder Einsatzstelle steht pro Teilnehmer/in für die zusätzlichen vorgeschriebenen Bildungstage durch die Einsatzstelle eine Pauschale von bis zu 200,-- zur Verfügung. Dieser Zuschuss muss bei der Sportjugend NRW durch einen Verwendungsnachweis abgerufen werden. Weitere wichtige Hinweise zu den Bildungstagen für unter 27-jährige Jede/r Freiwillige ist gesetzlich verpflichtet innerhalb ihres/seines Bildungsjahres an 25 Seminartagen teilzunehmen. Die Sportjugend NRW als Träger bietet hierfür 2 verschiedene Module an: 1. Regelseminar: keine Anmeldung erforderlich! Die Freiwilligen werden durch die Sportjugend NRW automatisch in die entsprechenden Gruppen eingeteilt. Die Sportjugend NRW organisiert 15 Bildungstage, aufgeteilt in 3 Seminarblöcke. Die Einsatzstelle organisiert und vermittelt dem/der Teilnehmer/in je nach Arbeitsbereichen und Vorkenntnissen weitere 10 Bildungstage (z. B. Trainerausbildung, 1. Hilfe Kurs, Fortbildungen im Sportbereich). 2. JL/ÜL-Ausbildung: Ausbildung zum Jugendleiter und Übungsleiter, zzgl. 1. Hilfe Kurs, wodurch alle 25 Bildungstage abgedeckt werden. Für Teilnehmer/innen im Bundesfreiwilligendienst ist zusätzlich die Teilnahme an einem 5-tägigen Seminar zur politischen Bildung verpflichtend. Dieses wird durch die Sportjugend NRW organisiert und begleitet. Hierzu ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich! (siehe Anhang) Qualifizierungsprojekt Ein eigenverantwortliches Projekt heißt, eine Idee selbstständig zu verwirklichen und umzusetzen. Das Projekt kann innerhalb der Einsatzstelle entweder ein zusätzliches neues Projekt oder ein neu gedachtes Regelprojekt der Einsatzstelle sein. Das Projekt des Teilnehmers /der Teilnehmer/in, als Mehr-Wert für Teilnehmer/in und Einsatzstelle innerhalb der Dienstzeit soll sich vom Arbeitsalltag in der Einsatzstelle abheben. Die Einsatzstelle ist verantwortlich für:
9 Das Coaching und die Unterstützung der Freiwilligen in allen Projektbereichen und bei der Durchführung. Die (Um)Steuerung bei Unter- oder Überforderung der Freiwilligen. Die gemeinsame Auswertung und die Überprüfung/Unterstützung der Dokumentation. Der Träger verantwortet: Die Prüfung des Projektes auf Eigenständigkeit sowie Unter- und Überforderung der Freiwilligen. Die Weiterbildung der Freiwilligen in den Bildungsseminaren, um sie in der Planung und Realisierung von Projekten zu unterstützen. Die Freiwilligen erhalten in den Seminaren Materialien und Hilfsmittel für die Erstellung einer Konzeption. Die gemeinsame Auswertung der Projektarbeit. Die Einsatzstelle ist verpflichtet dem Träger zu dem Projekt der Freiwilligen einen Projektbericht einzureichen (Download unter Detaillierte Infos zum Projekt entnehmen Sie bitte der Checkliste für Anleiter/innen. Anrechnung Die FREIWILLIGENDIENSTE im Sport werden als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen angerechnet und in der Regel auch als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen Bereich. Alle Teilnehmer/innen erhalten auf Wunsch am Ende ihrer Dienstzeit ein Abschlusszeugnis ausgestellt. Kindergeld /Waisenrente Die FREIWILLIGENDIENSTE sind gleichbedeutend mit der Schul- und Berufsausbildung, es besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht). Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisen) wird während der Teilnahme am FREI- WILLIGENDIENST im Sport weitergezahlt. Nichteinhaltung von Regelungen in den Freiwilligendiensten im Sport Bei Nichteinhaltung von Regelungen und Vereinbarungen im FREIWILLIGEN- DIENST im Sport können bei groben und wiederholten Verstößen verschiedene Konsequenzen eintreten: Bei schuldhaftem Verhalten der Einsatzstelle: fristlose Kündigung und Entzug der Anerkennung als Einsatzstelle Nachzahlung für entstandene Aufwendungen des Trägers Weiterzahlung der monatlichen Gestellungskosten Bei schuldhaftem Verhalten des Teilnehmers / der Teilnehmerin: Im FSJ und BFD: Kündigung des Teilnehmers / der Teilnehmerin Einstellung der Gehaltszahlung
10 (Hieraus erfolgt in der Regel für den/die Teilnehmer/in der Verlust des Anspruches auf Kindergeld oder Waisenrente) Im BFD: Einschaltung des zuständigen Regionalbetreuers und Kündigung durch den Bund. Termine und Fristen Anerkennung als Einsatzstelle Der Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle wird auf Anfrage bei der Sportjugend NRW von uns zugeschickt und muss vor Anmeldung eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin bewilligt werden. Reservierung von Teilnehmerplätzen Bis zum müssen die gewünschten Teilnehmerplätze in den entsprechenden Diensten mit Dienstzeitraum mit entsprechendem Formular der Sportjugend NRW gemeldet werden. Meldeunterlagen Vorausgefüllten Meldeunterlagen werden nur in Zusammenhang mit der entsprechenden Reservierung unter Angabe des vollständigen Namens der/des Freiwilligen und dem genauen Dienstzeitraum der Einsatzstelle zugeschickt. Die kompletten, vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Meldeunterlagen müssen bis spätestens 6 Wochen (bzw. zum angegeben Datum) bei der Sportjugend NRW vorliegen. Nach Eingang der Meldeunterlagen erhalten die Freiwilligen und die Einsatzstellen jeweils eine Bestätigung mit weiteren Infos per . Dienstbeginn Dienstbeginn ist immer zum 1. eines jeden Monats möglich. Dienstantrittsbestätigung Kurz vor Beginn des Dienstes Ihres/r Freiwilligen erhalten Sie von der Sportjugend eine mit der Bitte um eine Dienstantrittsbestätigung. Bitte antworten Sie erst am tatsächlichen Tag des Dienstbeginns ihres/r Freiwilligen auf diese Mail. Das Freiwilligendienste Service-Team Wenn Sie mit Ihrem Verband oder Verein als Einsatzstelle fungieren möchten oder Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die: Sportjugend NRW Kinder- und Jugendpolitik Freiwilligendienste im Sport Friedrich-Alfred-Straße 25, Duisburg Fax Allgemeine Beratung und Informationen unter: Info.FSJ@lsb-nrw.de
11 oder
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