Kooperationsvereinbarung für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote

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1 Kooperationsvereinbarung für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote zwischen der Kindertagesstätte vertreten durch und dem Sportverein vertreten durch Grundsätze 1. Bei der Kooperation zwischen dem Sportverein und der TFK sind die Besonderheiten der jeweiligen Partner zu achten und zu respektieren. Grundlage ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. 2. Jede Kooperation lebt nur in der konkreten Zusammenarbeit vor Ort, wenn die beiden Partner durch Engagement und Initiative gemeinsame Angebote schaffen, die sich in ihrer Gesamtheit auf alle Bereiche von Bewegung, Spiel und Sport erstrecken können. 3. Dazu kann auch eine gemeinsame Vertretung der Kooperationspartner nach außen gehören. Ebenso wie die Gewinnung weiterer Partner zur Unterstützung der Zusammenarbeit der Tageseinrichtung und des Sportvereins und zur Lobby-Bildung für Mehr Bewegung für Kinder. 4. Die Träger der örtlichen Kooperationsmaßnahmen sind für die Durchführung der Angebote eigenverantwortlich. Der Kreissportbund Minden Lübbecke e.v. und seine Sportjugend unterstützen diese Kooperation subsidiär im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. 5. Die Kooperationspartner bringen die bei Ihnen jeweils vorhandenen bzw. neu aufzubauenden Ressourcen gemeinschaftlich und verbindlich in das Projekt ein. 6. Sämtliche sonstige Rechte und Pflichten, die mit dem Betrieb der Kooperationspartnerschaft verbunden sind, bleiben von dieser Vereinbarung unberührt; die Partner gehen untereinander keine über diese Vereinbarung hinausgehenden Ansprüche und Verpflichtungen ein. 1

2 Allgemeine Grundlagen 1 Ziele der Kooperation Die Kooperationspartner setzen sich gemeinsam dafür ein, dass Kinder und Familien wohnortnah und bedarfsorientiert altersgemäße vielseitige Bewegung-, Spiel und Sportangeboten und -möglichkeiten erhalten. 2 Leistungen Die detaillierte inhaltliche Ausgestaltung der Kooperation wird im Rahmen einer Halbjahres- /Jahresplanung gewährleistet und in der Anlage festgehalten. 3 Ausschlussklauseln (1) Die jeweilige Dienst- und Fachaufsicht bleibt bei dem Sportverein und der Kindertagesstätte von dieser Kooperationsvereinbarung unberührt. (2) Die Partner dieser Kooperationsvereinbarung bleiben für die Einhaltung der für sie geltenden Vorschriften z.b. über die Verschwiegenheitsverpflichtung verantwortlich. 4 Kostenregelung Sollten durch diese Kooperationsvereinbarung Kosten entstehen und damit finanzielle Verpflichtungen ausgelöst werden, so sind sie in der Anlage zu dieser Vereinbarung dem Grunde und der Höhe nach zu bestimmen. Die Kosten werden im Rahmen der Halbjahres- /Jahresplanung kalkuliert und in der Anlage detailliert festgehalten. Die Leistungen im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung sind für die Teilnehmer kostenfrei, sofern nicht Teilnehmerbeiträge erhoben werden. Bei der Höhe der Teilnehmerbeträge ist darauf zu achten, dass das Prinzip der Niederschwelligkeit berücksichtigt wird. 6 Dauer der Kooperation: Diese Kooperationsvereinbarung beginnt am und endet am. Sie gilt für die Dauer eines Kindergartenjahres ( des Folgejahres). Sie verlängert sich automatisch / nicht automatisch um ein weiteres Kindergartenjahr, falls sie nicht von einem der Partner der Kooperationsvereinbarung gekündigt wird. Die Vereinbarung kann von jedem Partner bis zum Monatsende zum Ende des laufenden Quartals gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich dem Kooperationspartner gegenüber zu erklären. Diese Kooperationsvereinbarung ist nicht genehmigungspflichtig. Ort, Datum Unterschrift Vertreter des Sportvereins Unterschrift Leitung der TFK Unterschrift Träger der TFK nach BGB 26 2

3 Konkrete Zielvereinbarung 1. Der Sportverein/ die Kindertagesstätte ist der Träger der in der Anlage benannten Veranstaltung. 2. Der Sportverein übernimmt die Planung und Durchführung des in der Anlage festgelegten Sportangebotes an der Grundschule... Für die Durchführung dieser Tätigkeiten schlägt der Sportverein eine/n entsprechend qualifizierte/n Übungsleiter/ in /eine Fachkraft vor. 3. Die Kindertagesstätte schlägt zur unmittelbaren inhaltlichen Begleitung und Leitung des Angebotes eine Erzieher/in vor, der/ die zudem die Kinder im Rahmen Ihrer Tätigkeit die ganze Zeit betreut. 4. Die Kindertagesstätte benennt dem Sportverein / dem Übungsleiter namentlich die Kinder, die an den Angeboten teilnehmen. Die Übungsleiter führen Anwesenheitslisten für alle teilnehmenden Kinder. Die Kindertagesstätte übermittelt alle notwendigen Informationen auch vom Übungsleiter und Sportverein an die Kinder und deren Eltern. 5. Die Sportstätte wird durch den Sportverein / die Kindertagesstätte für die Nutzung beantragt. Der beantragende Kooperationspartner übernimmt die Haftung für eventuell auftretende Schäden, die im Rahmen der Nutzung entstehen könnten. 6. Werden Spiel- und Sportgeräte benötigt, die über die bereitstehenden Materialien hinausgehen, werden diese vom Sportverein / der Kindertagesstätte bereitgestellt. Dieses bedarf der Absprache. 7. Der durchführende Übungsleiter erhält für seine Aufwendungen eine Vergütung, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen den Kooperationspartnern vereinbart wird. Diese Vereinbarung kann dem Anhang entnommen werden. Die Auszahlung erfolgt spätestens a) am Ende eines Monats b) zu jedem Quartal c) zum Ende eines Kindergartenhalbjahres auf das Konto des Sportvereins Konto-Nr.: BLZ Bankinstitut Kontoinhaber Für alle steuer- und versicherungsrechtlichen Fragen, des durch den Verein beauftragten Übungsleiters, erklärt sich der kooperierende Sportverein zuständig. 3

4 7. Folgende Nebenabreden werden getroffen: z.b. Ferien; Krankheitsfall des Übungsleiters, Krankheitsfall der begleitenden Erzieher 8. Die Kindertagesstätte, der Träger der Einrichtung sowie der Sportverein alle vertreten durch die Fachkräfte vor Ort verpflichten sich zum regelmäßigen (halbjährlichen/ vierteljährlichen/ monatlichen) Informationsaustausch, um die Ziele und Inhalte der Vereinbarung im Sinne der Kinder und Eltern optimal gestalten zu können. Für diesen Informationsaustausch sehen sich Vertreter/in der Kindertagesstätte und Vertreter/in des Sportvereins verantwortlich. 9. Die Anlagen im Anhang wurden eingesehen und werden im gegenseitigen Einverständnis angenommen. Anlage I Anlage II Anlage III Stundenübersicht Fachkräfte und Vergütungstabelle Tabellarischer Stundenplan 10. Diese Konkrete Zielvereinbarung wird zunächst für das Jahr 2012 bis zum / unbefristet geschlossen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 11. Eine Kopie dieser Kooperationsvereinbarung wird dem Kreissportbund Minden Lübbecke e.v., Hahlerstr. 112, Minden Tel , Fax , info@ksb-ml.de, zugesandt. Die Daten werden zu rein informativen Zwecken verwandt. Eine Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen. Ort, Datum, Unterschrift Vertreter des Sportvereins / nach BGB 26, Stempel Ort, Datum, Unterschrift Vertreter des Trägers der Tageseinrichtung Ort, Datum, Unterschrift Leitung der Tageseinrichtung 4

5 Anlage I zur Kooperationsvereinbarung zwischen Kindertagesstätte: und Sportverein: Stundenübersicht Inhalt Leitung des Angebots ÜL/Erzieher Ort/Raum Mo Di Mi Do Fr Gesamtstunden Insgesamt 5

6 Anlage II zur Kooperationsvereinbarung zwischen Kindertagesstätte und Sportverein Fachkräfte und Vergütungstabelle Fachkräfte und Übungsleiter der Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote der Sportvereine Name, Vorname sportspezifische Qualifikationen/ Ausbildungen, Lizenzen beruflich ergänzende Qualifikationen Sportangebot Vergütung pro USTD / 45min Stunden pro Woche wöchentliche Vergütung Gesamtbetrag 6

7 Anlage III zur Kooperationsvereinbarung zwischen Kindertagesstätte und Sportverein Tabellarischer Stundenplan Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00-9:00 9:00-10:00 10:00-11:00 11:00 12:00 12:00 13:00 13:00 14:00 14:00 15:00 15:00 16:00 7

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