Vertrag über freie Mitarbeit

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5 Vertrag über freie Mitarbeit zwischen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, vertreten durch den Präsidenten, Mainz Beauftragende Einrichtung: als Auftraggeber und Herr/Frau Privatanschrift Name, Vorname, Titel Geboren am in Bankverbindung: als Auftragnehmer. Institut BLZ: KtoNr.: Besteht oder bestand in den vergangenen 3 Monaten ein anderes Vertragsverhältnis zur JGU oder mit dem Land Rheinland-Pfalz? Nein Ja, bei/als Dauer Personalnummer OFD Steuernummer direkt zuständiges Finanzamt -Vorbehaltlich der Zustimmung der Abteilung Personal der Universitätsverwaltung wird folgender Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen: 1.) Person und Leistung des Auftragnehmers a.) Der Auftragnehmer verpflichtet sich folgende Leistung/Teilleistung selbständig und eigenverantwortlich zu erbringen: b.) c.) Die Leistung wird außerhalb der Universität in der Universität erbracht. d.) 2.) Vertragsdauer und Kündigung a.) Die Leistung wird am bzw. bis zum erbracht. b.) c.) Der Auftragnehmer wird regelmäßig über die geschuldete Leistung, die angewandte Methode und über alle vertragsbezogenen Einzelheiten -soweit gewünscht am Sitz des Auftraggebers und nach Terminvereinba-rung- Auskunft erteilen und zu Erörterungen und Präsentation zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer versichert, dass er selbständig ist und seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen nicht mit der im Rahmen dieses Vertrages vereinbarten Vergütung bestreitet. Ist dem Auftragnehmer die Leistung nicht termingerecht möglich, zeigt er dies dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe an. Eine außerordentliche Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform (eine Mail ist nicht ausreichend). 3.) Vergütung a.) Nach erbrachter Leistung erhält der Auftragnehmer eine pauschale Vergütung in Höhe von insgesamt

6 b.) c.) d.) Mit der vereinbarten Pauschalvergütung ist die Leistung einschließlich etwaiger Aufwendungen, wie z.b. für Telefon, Fax, Internet, Material, Druck oder Reisen abgegolten. Etwaig anfallende Umsatzsteuer ist in der Vergütung nach Ziffer 3a enthalten und möglichst gesondert auszuweisen. Wird die Leistung nicht, behaftet mit Mängeln oder nur teilweise erbracht, reduziert sich die Vergütung gem. Ziffer 3a anteilig. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der aus diesem Vertrag für ihn entstehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich. Dem Auftragnehmer ist die Verpflichtung des Auftraggebers bekannt, dem Finanzamt und sonstigen Behörden die Vergütung mitzuteilen (z.b. Künstlersozialversicherung). 4.) Sonstige Bestimmungen a.) Der Auftragnehmer ist nicht in den Arbeitsalltag der Universität eingegliedert, erbringt die Leistung nicht (ausschließlich oder überwiegend) in den Räumen der Universität, ist weisungsfrei im Sinne des Arbeitsrechts und an einen bestimmten Arbeitsort bzw. vorgegebene Arbeitszeiten nicht gebunden. Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet. b.) Der Auftragnehmer wird die Leistungen mit eigenen Arbeitsmitteln erbringen. c.) d.) e.) f.) g.) Der Auftraggeber haftet nicht für Schäden oder Sachschäden, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages entstehen. Die Einbeziehung Dritter zur Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Sämtliche Ergebnisse stehen im Eigentum des Auftraggebers. Unabhängig hiervon erhält der Auftraggeber an Ergebnissen, Urheberrechten und sonstigen verwandten Schutzrechten das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht, insbesondere das Recht zur Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe im In- und Ausland. Dies umfasst auch das ausschließliche Recht, ohne weitere Zustimmung des Auftragnehmers Ergebnisse nach eigenem Ermessen zu bearbeiten oder in sonstiger Weise umzugestalten und das hierdurch geschaffene Leistungsergebnis in der gleichen Weise wie die ursprüngliche Fassung zu verwerten. Nach erfolgter Abnahme sind sämtliche Originale und Kopien der Ergebnisse der beauftragenden Stelle herauszugeben. Soweit Kopien auf Datenträgern des Auftragnehmers aufgezeichnet sind, steht das Löschen der Aufzeichnungen der Herausgabe gleich. Entsprechendes gilt für die der Leistung zugrunde liegenden Einzelunterlagen (Erhebungen, Statistiken, Einzeluntersuchungen, Proben, Zeichnungen, usw.). Weitere Ansprüche aus diesem Vertrag bestehen nicht. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eine Mail ist nicht ausreichend). Ort der Leistungserfüllung ist Mainz. Ort, Datum Auftragnehmer (Unterschrift) Ort, Datum Beauftragende Einrichtung (Unterschrift und Stempel) Ort, Datum Abteilung Personal (gesehen und einverstanden) Buchungsangaben des Bereichs: Fachbereich/Institut/Einrichtung Telefon: Kapitel Titel Aobj: KoSt: Datum: FIBu-Kto.: Betrag: sachlich und rechernisch richtig: Anordnungsberechtigte/r Abteilung Finanzen und Beschaffung:

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