Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma. Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt)
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- Judith Eberhardt
- vor 7 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) für die Zusammenarbeit mit freiberuflichen Pflegekräften. 1 Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vermittlungsverträge, die über die Firma Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) mit den Auftragnehmern geschlossen werden. Auftragnehmer sind freiberuflich tätige examinierte Pflegekräfte und Pflegehelfer. Die Vermittlungsagentur Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) erbringt im Rahmen ihrer Dienstleistung nur die Vermittlung zwischen dem Auftraggeber (Einrichtung) und dem Auftragnehmer (freiberufliche Pflegekraft). 2 Dienstleistungsverträge Der Auftraggeber beauftragt die freiberufliche Pflegekraft mit der Erbringung von Dienstleistungen. Diese bestehen i. de. R. aus: - Der eigenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung von Kranken- und/oder Altenpflege in Kooperation mit den zu pflegenden Heimbewohnern/Senioren und den angestellten Pflegedienstmitarbeitern und Ärzten des Auftraggebers und des für den Heimbewohner zuständigen Ärzten. Es wird eine Dienstleistungsvereinbarung an den Auftragnehmer (freiberufliche Pflegekraft) gesandt. Nur nach dem Unterschreiben des Dienstleistungsvertrages von den beiden Parteien wird das Akzeptieren der AGB bestätigt und die Pflegekraft kann ihren Dienst antreten. Der Auftragnehmer orientiert sich bei seiner Planung an den Rahmenbedingungen der Einrichtung des Auftraggebers. Die Pflegekraft verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
2 Verlängerung des Einsatzes Während eines Einsatzes vor Ort kann sich ergeben, dass die freiberufliche Pflegekraft länger als geplant benötigt wird. Dann kann, sofern im Dienstleistungsvertrag dies schon bei der Dauer des Einsatzes mit berücksichtigt wurde, der Einsatz verlängert werden. Sollte die Dienstleistungsvereinbarung den neuen Einsatz nicht abdecken, wird eine neue Dienstleistungsvereinbarung geschrieben. Die freiberufliche Pflegekraft verpflichtet sich, die Firma Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich darüber zu informieren, wenn ihr Einsatz verlängert werden soll. Ein Auftragnehmer darf nicht innerhalb von einer Frist von 6 Monaten einen weiteren Einsatz in derselben Einrichtung annehmen, ohne dass diese von der Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) vermittelt wurde. Stundenzettel als Nachweis des Einsatzes Der Auftragnehmer erhält von der Firma Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) einen Stundenzettel zugesandt. Auf diesem Zettel werden Datum des Einsatzes und die Anzahl der Stunden pro Tag vermerkt. Nach Ablauf einer Woche oder nach Ablauf des geplanten Einsatzes wird dieser Stundenzettel von der freiberuflichen Pflegekraft unterschrieben und von der Einrichtung gegengezeichnet, mit Stempel und Unterschrift. Dieser Stundenzettel dient der Firma Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) als Nachweis, wie viele Stunden die freiberufliche Kraft tätig war. Diese Anzahl wird dann für die Rechnungsstellung der Vermittlungsprovision zugrunde gelegt. 3 Weisungsbefugnis Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer während der vereinbarten Dienstzeit nicht weisungsbefugt. Er hat keine Weisungsbefugnis in Bezug auf die Gestaltung der Dienstzeiten des Auftragnehmers. 4 Freiberuflichkeit/Selbständigkeit Der Auftragnehmer ist sich bewusst, dass er nicht Angestellter des Auftraggebers ist und dass sein Einsatz in der Einrichtung zeitlich begrenzt ist. Der Auftraggeber ist nicht der einzige Kunde des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer kann über den Rahmen des Arbeitszeitgesetztes hinaus beschäftigt werden. Er hat keinen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder sonstige Vergütungen. Besondere Regelungen müssen in der Dienstleistungsvereinbarung beschrieben sein (Zuschläge, Unterkunft etc.) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Einkünfte dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
3 5 Hilfsmittel, Material etc. Die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Hilfsmittel und Materialien hat grundsätzlich der Auftragnehmer mitzubringen bzw. zu stellen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass er die Hilfsmittel und Materialien dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung stellen kann. 6 Dienstkleidung Der Auftragnehmer wird grundsätzlich seine eigene Dienstkleidung nutzen. Sollte der Auftraggeber wünschen, dass die freiberufliche Pflegekraft spezielle Kleidung der Einrichtung trägt, so hat er diese unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 7 Arbeitsschutz/Fürsorgepflicht Die Tätigkeit des Auftragnehmers in der Einrichtung unterliegt den für den Betrieb des Auftraggebers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriftendes Arbeitsschutzes. Die sich hieraus ergebenen Pflichten betreffen den Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle, am Beschäftigungsort des Auftragnehmers geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmer über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsspezifischen Gefahren sowie die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren. Die Einsatzmöglichkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag sind immer in besonderem Zusammenhang mit den Tätigkeiten und der besonderen Fürsorgepflicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers für den Patienten/Heimbewohner zu sehen und an diese anzupassen. Weitere Fürsorgepflichten bestehen nicht. 8 Verhinderung des Auftragnehmers Falls der Auftragnehmer die Dienstleistung wegen Krankheit oder anderer triftiger Gründe nicht antreten kann, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend informieren. Es besteht für die Ausfallzeit des Auftragnehmers kein Anspruch auf Honorarzahlung. Der Auftragnehmer hat auch umgehend die Vermittlungsagentur über die Verhinderung zu informieren. Die Vermittlungsagentur ist nicht verpflichtet für Ersatz zu sorgen, wird sich aber sofort darum bemühen. Forderungen gegenüber der Vermittlungsagentur sind ausdrücklich ausgeschlossen. Forderungen der Vermittlungsagentur gegen Freiberufler aus dem Buchungsvertrag bleiben hiervon unberührt. 9 Vertragsstrafe Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Dienstleistung nicht vertragsgemäß antritt oder vor dem vertraglichen Ende abbricht, ohne die vereinbarten Leistungen durch eine von ihm gestellte Ersatzkraft zu erbringen, verpflichtet er sich, der Vermittlungsagentur Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 zu zahlen. Dies gilt nicht, sofern die Verhinderung von dem Auftragnehmer nicht verschuldet wird, wie z. B. im Krankheitsfalle.
4 10 Honorar Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer ein Honorar. Die Höhe des vereinbarten Honorars wird im Dienstleistungsvertrag festgelegt und basiert auf ein Angebot des Auftragnehmers. Abgerechnet werden die tatsächlich erbrachten Zeiten, es wird auf Viertelstundenbasis berechnet. Sofern die freiberufliche Pflegekraft von weiter weg anreisen muss, um den Dienst antreten zu können, ist von der Einrichtung eine Unterkunft kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, kann im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarung eine Spesenpauschale von bis zu 35,00 pro Tag in Rechnung gestellt werden. 11 Rechnungsstellung Der Auftragnehmer wird seine Rechnung über die von ihm erbrachten Dienstleistungen wöchentlich, wenn möglich jeweils am Montag für die vergangene Woche rückwirkend dem Auftraggeber übersenden/vorlegen. Er verpflichtet sich, den von ihm und der PDL bzw. anderer Person der Einrichtung gegengezeichneten Stundenzettel am Montag an die Vermittlungsagentur Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) zu senden. Dieser Stundenzettel dient als Nachweis für die Rechnung der Vermittlungsprovision der Vermittlungsagentur. Die Vermittlungsagentur Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) bietet den von Ihnen vermittelten Freiberuflern an, die Rechnungsstellung auch für die Freiberufler zu übernehmen. Diese Dienstleistung wird kostenlos angeboten. Die kostenlose Rechnungserstellung beinhaltet keine weiteren Dienstleistungen wie Mahnverfahren etc. 12 Haftung Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verursachten Schäden. Der Auftragnehmer hat zur Deckung derartiger Schäden eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen und verpflichtet sich, diese aufrecht zu erhalten. Der Auftragnehmer ist bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle ihm aus seiner Tätigkeit für den Auftraggeber entstehenden Schäden, die diesem durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter oder sonstigen Beauftragten sowie dessen Heimbewohner/Patienten zugefügt werden, sofern diese Schäden nicht durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind. Im Hinblick darauf, dass der Auftragnehmer seine Tätigkeit als Selbstständiger ausübt, haftet die Vermittlungsagentur Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) nicht für Ausführung dieser Arbeiten und nicht für Schäden, die der Auftragnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Die Vermittlungsagentur Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für die Fehler des Auftraggebers durch die der Dienstleistungsvertrag nicht zustande kommt.
5 13 Datenschutz/Verschwiegenheit Die Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) weist darauf hin, dass zur Verfügung gestellt personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung sowie zur Abwicklung zugrunde liegender jeweiliger Verträge genutzt werden dürfen. Der Auftragnehmer und die Vermittlungsagentur Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) unterliegen diesbezüglich den nationalen und europäischen Bestimmungen des Datenschutzes. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Daten, Nutzung der Daten im Rahmen der Zweckbestimmung sowie Löschung der Daten nach Wegfall der Zweckbestimmung. Bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten insbesondere im Fall des Datenverlustes und unbefugten technischen Zugriffen oder Datendiebstahl informieren der Auftragnehmern und die Vermittlungsagentur sich gegenseitig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannten Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Die Vermittlungsagenten Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, über die durch die Vermittlungstätigkeit gewonnenen Informationen Verschwiegenheit zu bewahren. 14 Gerichtsstand /Anzuwendendes Recht Der Gerichtsstand ist für alle Vertragsparteien Schleswig. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. 15 Sonstiges Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von diesem Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) Vierhäuser 6, Börm Telefon: Geschäftsführer und Gesellschafter: Christa Peters SteuerIDNr. DE HRB: FL
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