Vertrag. über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare

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1 Vertrag über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, letzteres vertreten durch Frau Ministerialdirigentin Ingrid Kaindl Auftraggeber und xxx Auftragnehmer 1 Leistungen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in seinem Angebot vom XX.XX.XXXX (Anlage 1) und in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) beschriebenen Leistungen zu den dort festgelegtem Terminen zu erbringen. (2) Erkennt der Auftragnehmer, dass Termine und Fristen nicht eingehalten werden können, hat er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die Verzögerung zu begründen.

2 - 2-2 Abstimmungspflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen Vertrag in laufender Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen zu informieren. 3 Anregungen und Änderungswünsche des Auftraggebers Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer jederzeit Anregungen und Änderungswünsche zur vertraglichen Leistung unterbreiten. Der Auftragnehmer ist gemäß 2 Nr. 1 VOL/B verpflichtet, zumutbare Änderungswünsche umzusetzen. 4 Vergütung (1) Der Auftragnehmer erhält für jede vertragsgemäß bedruckte Ehrenurkunde eine Grundvergütung von XXXX zzgl. der gesetzlich fälligen Umsatzsteuer, mit der auch alle Personal-, Sach-, Reise- und sonstigen Nebenkosten und Aufwendungen (z. B. Kosten für Computer und Drucker, Ausgaben für Post- und Telefon, Verpackungskosten) abgegolten sind. Etwaige Kostenmehrungen sind vom Auftragnehmer zu tragen. (2) Die Vergütung für die im Laufe eines Kalendermonats erbrachten Leistungen wird dem Auftraggeber jeweils im Folgemonat in prüffähiger Form in Rechnung gestellt. Die Vergütung wird jeweils zwei Wochen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung fällig. Die Fälligkeit setzt ferner voraus, dass der Auftraggeber die in der Rechnung genannten Ehrenurkunden als vertragsgemäß abgenommen hat. (3) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine monatliche Mindestvergütung/eine monatliche Mindestabnahme.

3 - 3-5 Haftung und Gewährleistung (1) Haftung und Gewährleistung richten sich nach den Bestimmungen der VOL/B und im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt wird. (2) Weisen gelieferte Urkunden Mängel auf, ist als angemessene Frist zur Nacherfüllung ein Zeitraum von höchstens sieben Tagen anzusehen. Handelt es sich um einen Eilfall, beträgt die Frist jedoch höchstens zwei Tage. (3) Wird die Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist verweigert oder ist sie fehlgeschlagen, steht dem Auftraggeber neben seinen gesetzlichen Rechten und den Rechten nach der VOL/B ein Kündigungsrecht nach Maßgabe des 10 Abs. 3 dieses Vertrages zu. 6 Unteraufträge (1) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat bei erfolgter Zustimmung durch den Auftraggeber die Verträge mit den Unterauftragnehmern in eigenem Namen abzuschließen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen. (4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart ist. (5) Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge ist der Auftragnehmer verpflichtet, regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.

4 - 4-7 Haftungs- und Verpflichtungsausschluss (1) Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Vertrages ist ausgeschlossen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in Verträgen, die er zur Durchführung des Vertrages mit Dritten schließt, darauf hinzuweisen, dass allein er selbst Vertragspartner wird und eine Haftung seines Auftraggebers ausgeschlossen ist. Er hält den Auftraggeber in jedem Fall von allen Ansprüchen frei. 8 Datenschutz (1) Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Dies gilt auch, soweit personenbezogene Daten in nicht automatisierten Dateien oder in Akten enthalten sind. (2) Insbesondere ist der Auftragnehmer verpflichtet - die Verarbeitung der in Rede stehenden Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, wobei die Verwendung der Daten für eigene geschäftsinterne Zwecke sowie die Weitergabe an Dritte nicht zulässig sind, - bei der Datenverarbeitung nur Personal einzusetzen, das durch den Auftragnehmer auf die Wahrung des Datenschutzgeheimnisses im Sinn des 5 BDSG verpflichtet ist, - bei der Verarbeitung betriebsbezogener Daten in Dateien die nach 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur treffen und zu gewährleisten, - die bei der Datenverarbeitung entstandenen Zwischendaten und Arbeitsdateien nach Beendigung des Arbeitsablaufs zu löschen, - Ausschussmaterial sofort zu vernichten. (3) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle mit der Erfüllung des Vertrages befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Für Verletzungen der Vorschriften haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber.

5 - 5 - (4) Die Verpflichtungen zum Datenschutz bleiben auch über die Beendigung des Vertrages hinaus bestehen. (5) Der Auftraggeber behält sich vor, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu überprüfen. 9 Verschwiegenheit (1) Der Auftragnehmer hat über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. (2) Personen, auf deren Mitwirkung der Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrages angewiesen ist, darf er die notwendigen Informationen weitergeben. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass diese Personen an die Einhaltung der Vorschriften zur Verschwiegenheit gebunden sind. Für Verletzungen der Vorschriften haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber. (3) Die Verpflichtungen zur Verschwiegenheit bleiben auch über die Beendigung des Vertrages hinaus bestehen. 10 Vertragslaufzeit (1) Der Vertrag beginnt am und endet am (2) Während einer Probezeit von drei Monaten nach Beginn der Vertragslaufzeit kann der Vertrag vom Auftraggeber mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. (3) Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn - eine Leistungsstörung vorliegt, insbesondere wenn der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen nicht zu vereinbarten Leistungszeitpunkten oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Nachfrist erbringt und der Vertragszweck dadurch ernsthaft gefährdet erscheint. Eine ernsthafte Gefährdung des Vertrags-

6 - 6 - zwecks ist insbesondere bei Nichtbeachtung von Hinweisen des Auftraggebers auf Eilbedürftigkeit oder bei wiederholten Leistungsstörungen anzunehmen. - über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. (4) Im Falle der außerordentlichen Kündigung steht dem Auftragnehmer nur die anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, wenn diese für den Auftraggeber verwertbar sind. Vom Auftraggeber überlassene Unterlagen hat der Auftragnehmer unverzüglich zurückzugeben. (5) Durch diesen 10 werden die gesetzlichen Kündigungsrechte des Auftraggebers oder seine Kündigungsrechte nach der VOL/B nicht berührt. 11 Verlängerungsoptionen (1) Der Auftraggeber kann den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer insgesamt drei Mal, für jeweils ein weiteres Jahr, verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Vertragsende zugehen. (2) Der Auftraggeber wird eine Ausübung der Option insbesondere dann in Betracht ziehen, wenn die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß erbracht werden und dem Auftraggeber ausreichende Haushaltsmittel für den Verlängerungszeitraum zur Verfügung stehen. (3) Im Fall der Ausübung der Option ist der Auftragnehmer verpflichtet, die nach diesem Vertrag und seiner Anlage geschuldeten Leistungen entsprechend auch für den jeweiligen Verlängerungszeitraum zu erbringen. Die Vergütung und die übrigen Vertragsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen dieses Vertrages und seiner Anlage.

7 Schlussbestimmungen (1) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist München. (2) Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, gelten ergänzend die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung geltenden Fassung sowie die Vorschriften des BGB in dieser Reihenfolge. (3) Sollte die Anlage zu diesem Vertrag Bestimmungen enthalten, die zu den in 1 bis 12 dieses Vertrages unmittelbar enthaltenen Bestimmungen in Widerspruch stehen, so gehen die unmittelbar in der 1 bis 12 dieses Vertrages enthaltenen Bestimmungen vor. (4) Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. (5) Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so sollen die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Die sich möglicherweise ergebenden Lücken sollen so ausgefüllt werden, dass Sinn und Zweck des Vertrags erhalten bleiben. München, den XXX, den Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration xxx

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