Norddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen

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1 Norddeutscher Rundfunk Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen

2 Inhaltsverzeichnis 1 Leistungen des Auftragnehmers Vertragsbestandteile und Geltungshierarchie Laufzeit Vergütung Stornierung Haftung, Gewährleistung, Versicherung Geheimhaltung Nebenpflichten des NDR... 4

3 1 Leistungen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer leistet für den NDR Gestaltungsaufgaben im Bereich Print und Off- Air-Kommunikation. Die Umsetzung der Gestaltungsaufgaben für den NDR und seiner Submarken erfolgt auf Basis des verbindlich vorgegebenen Corporate Design des NDR und wie unter Punkt 1.4 der Vergabeunterlagen über die Vergabe von Designdienstleistungen für den NDR beschrieben. (2) Der Auftragnehmer erbringt die Leistung durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistung qualifiziert ist. 2 Vertragsbestandteile und Geltungshierarchie (1) Integrierende Bestandteile des Vertrages bilden folgende Dokumente: 1. die Bestimmungen des jeweiligen Einzelabrufs, 2. letztverbindliches Angebot des Bieters, 3. Vergabeunterlagen inkl. Anlagen zum Ausschreibungsverfahren E50 / Designdienstleistungen vom , 4. die Bestimmungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen, 5. Zusätzliche Vertragsbedingungen des Norddeutschen Rundfunks für die Vergabe von öffentlichen Dienst- und Lieferaufträgen (ZVB/NDR), 6. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Die Vertragsbestandteile gelten in der vorstehenden Reihenfolge. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. (2) Bei dem Vertrag handelt es sich um eine Vereinbarung im Sinne des 4 Abs. 1 VOL/A- EG. Aus dem Vertrag ist ausschließlich der NDR unmittelbar bezugsberechtigt. BVB Designdienstleistungen Seite 1 von 4 Stand:

4 3 Laufzeit Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und beginnt am Der NDR hat die einseitig auszuübende Option den Vertrag zu gleichen Konditionen dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am Die Optionen können jeweils bis zum gezogen werden. 4 Vergütung (1) Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten die Konditionen seines Angebots, insbesondere die Angaben des Preisblatts. (2) Rechnungen werden je Projekt erstellt und wenn im Einzelabruf nicht anders vereinbart an folgende Adresse geschickt: Norddeutscher Rundfunk Abteilung Markendesign Hugh-Greene-Weg Hamburg (3) In der Rechnung sind für jedes Projekt folgende Angaben zu machen Projektname, -nummer und laufende Nummer, Abrufender des NDR, Kostenstelle/Kostenträger, Auslieferdatum und Rahmenvertragsnummer. (4) In der Rechnung sind die Leistungen nach Leistungsarten aufgeschlüsselt darzustellen. Fremdleistungen sind ggf. zu belegen. BVB Designdienstleistungen Seite 2 von 4 Stand:

5 5 Stornierung (1) Der NDR kann von einem per Einzelabruf schriftlich erteiltem Auftrag ohne Vorliegen eines speziellen Grundes jederzeit zurücktreten. (2) Der Auftragnehmer ist bestrebt mögliche finanzielle Folgen im Interesse des NDR optimal zu regeln und Belastungen vom NDR fernzuhalten. 6 Haftung, Gewährleistung, Versicherung (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Er wird den NDR gegebenenfalls rechtzeitig auf erkennbare Risiken hinweisen. (2) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche von ihm oder durch seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen verursachten Schäden. Der Auftragnehmer stellt den NDR insoweit von allen Forderungen Dritter frei und trägt ggf. die Kosten einer erforderlich werdenden Rechtsverteidigung. (3) Aufgetretene Schäden sind dem NDR unverzüglich zu melden. (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Eintreten einer Leistungsstörung unverzüglich für deren Beseitigung zu sorgen. Der Auftragnehmer sichert die sofortige Benachrichtigung der NDR-Abteilung Markendesign über den Umfang der Störung und die voraussichtliche Dauer zu. (5) Zur Abdeckung von Schadensfällen verpflichtet sich der Auftragnehmer auf seine Kosten alle notwendigen Versicherungen (insbesondere eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) in ausreichender Höhe abzuschließen. BVB Designdienstleistungen Seite 3 von 4 Stand:

6 7 Geheimhaltung (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Geschäfte und Betriebsvorgänge, die ihm aufgrund der Zusammenarbeit mit dem NDR bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. (2) Diese Geheimhaltungsverpflichtung ist zeitlich unbegrenzt, d.h. sie gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, solange nicht die betreffenden Vorgänge oder Tatsachen ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich zugänglich geworden sind. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter in geeigneter Weise zu dieser Geheimhaltung. (4) Der Auftragnehmer wird alle relevanten Unterlagen für die Dauer von zwei Jahren aufbewahren. Nach Ablauf dieser Zeitspanne werden die Unterlagen dem NDR übergeben oder vernichtet. (5) Der Auftragnehmer hat, bei Ausübung von Tätigkeiten nach diesen Bedingungen, die Grundsätze des NDR zur ordnungsgemäßen Datenvereinbarung und des Datenschutzes, insbesondere die für den NDR gültigen Bestimmungen des Hamburgischen Datenschutzgesetzes, zu beachten. 8 Nebenpflichten des NDR (1) Der NDR stellt dem Auftragnehmer alle Informationen zur Verfügung, die für eine optimale Auftragsdurchführung notwendig sind. BVB Designdienstleistungen Seite 4 von 4 Stand:

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