Dienstleistungsvertrag

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1 Dienstleistungsvertrag zwischen der Firma HTLS Schwarz UG (haftungsbeschränkt) Frau Gabriela Schwarz Geschäftsführerin (nachstehend Dienstleisterin genannt) und Vorname, Nachname: Straße, Postleitzahl, Ort: Telefon: Personalausweisnummer: Vertreten durch: Vorname, Nachname: als Betreuer/Bevollmächtigter Straße, Postleitzahl, Ort: Telefon: Telefax: (nachstehend Dienstleistungsempfänger genannt) 1

2 Präambel Die Firma HTLS Schwarz UG hat ihren Unternehmenszweck gemäß Urkunde des Notars Wilfried Schwarzer in Tegernsee vom festgelegt (HRB , Amtsgericht München). Demnach ist Gegenstand des Unternehmens die Organisation, Durchführung und Vermittlung von Reisebegleitungen im In-und Ausland, die Erbringung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und deren Vermittlung, spirituelles Coaching und Lebensberatung, sowie der Handel mit Gegenständen aller Art, soweit dieser keiner besonderen behördlichen Genehmigung bedarf. Vornehmliches Ziel der Dienstleisterin ist die Verbesserung der Lebenssituation der betreuten Personen. Unter Berücksichtigung des größtmöglichen Wohls und der Gesundheit der Dienstleistungsempfänger als überwiegend betreuungsbedürftigen Personen, sowie der Qualifikationen der Dienstleisterin vereinbaren die Vertragsparteien hiermit folgendes: 1: Vertragsgegenstand Reiseassistenz für Menschen mit besonderem Bedarf Alte Menschen Körperlich behinderte Menschen Lebensberatung plus Coaching Handel mit Gegenständen aller Art ohne behördliche Genehmigungen Begleitungsorganisation und Durchführung barrierefreier Reisen Übernahme von Pflege und Haushaltsführung, soweit gesetzlich zulässig. Der Schwerpunkt der Tätigkeit im Rahmen der Reiseassistenz für Menschen mit besonderem Bedarf ist die Organisation, Durchführung und Unterstützung bei deren Reisen. Ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand sind klassische, pflegerische Leistungen, für die es einer Ausbildung zum Krankenpfleger/Altenpfleger bedarf. Die Dienstleisterin verpflichtet sich, die ihr in Auftrag gegebenen Dienstleistungen unter Einhaltung der höchstmöglichen Sorgfalt unter voller Anwendung ihrer Kenntnisse und Erfahrungen zu leisten. 2

3 2: Vertragsdauer 1. Der Vertrag wird vom: bis zum: abgeschlossen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. 2. Die Dienstleisterin verpflichtet sich, am Tag des Vertragsbeginns bei dem Dienstleistungsempfänger persönlich zu erscheinen, um mit der Dienstleistungserbringung zu beginnen bzw. diese ausführlich zu besprechen. 3: Vertragskündigung 1. Der Vertrag kann während dessen Laufzeit mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gem. 621BGB gekündigt werden. 2. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 3. Sonderkündigungsrecht Dieser Vertrag kann bei nachgewiesener Krankheit bzw. Unmöglichkeit der Durchführung der Dienstleistung aus Gründen, die in der Person des Dienstleistungsempfängers liegen mit einer Frist von 1 Woche vor Reiseantritt gekündigt werden. Ein Attest ist vorzulegen. Im Falle der Stornierung verpflichtet sich der Dienstleistungsempfänger 20% 30% 40% des vereinbarten Honorars zu entrichten. 3

4 4: Honorar 1. Die Dienstleisterin erhält für die erbrachten Dienstleistungen ein Honorar in Höhe von Euro pro Tag Woche Monat unabhängig von eventuellen Pausen bei der Dienstleistungserbringung, die ohne Schuld der Dienstleisterin verursacht werden. Die Honorare gelten für die gesamte Vertragsdauer. 2. Für gesetzliche Feiertage/Sonntage wird ein Zusatzhonorar in Höhe von vereinbart. 3. Eine Rechnung wird durch die Dienstleisterin täglich wöchentlich monatlich erstellt. Die Vergütung ist innerhalb der auf der Rechnung bestimmten Frist zur Zahlung fällig. 5: Mit der Dienstleistungsrealisierung verbundene zusätzliche Kosten Der Dienstleistungsempfänger trägt alle Kosten, die mit der Erfüllung dieses Vertrages verbunden sind. D.h. die Betreuungskosten, Ernährungs- und Unterbringungskosten (jeweils im eigenen Zimmer) der Dienstleisterin und des Dienstleistungsempfängers, sowie die Kosten für die mit der Betreuung verbundenen Mittel und Geräte. Der Dienstleistungsempfänger verpflichtet sich auch, am vereinbarten Ankunftstag den/die Mitarbeiter/in der Dienstleisterin am Ankunftsflughafen, Busbahnhof oder Bahnhof auf eigene Kosten abzuholen und die Kosten der An- und Abreise zu tragen. 4

5 6: Haftung Insbesondere für Reisebegleitung, jedoch allgemein auch im Rahmen der Leistungsbeschreibung (vgl. Präambel und 1) wird die Haftung der Dienstleisterin, soweit gesetzlich zulässig, und weitest möglich beschränkt. Die Haftung wird insbesondere auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bzw. auf die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten der Dienstleisterin beschränkt. 7: Versicherungen 1. Die Dienstleisterin unterhält insbesondere eine Haftpflichtversicherung und eine Profi- Berufshaftpflichtversicherung, die für Verschulden im vorgenannten Ausmaß einzutreten hat. 2. Für sämtliche anderen Versicherungen, wie Krankenversicherungsschutz im Ausland, Krankenversicherung, eigene Haftpflichtversicherung, etc. hat der Dienstleistungsempfänger selbst zu sorgen. 3. Die Dienstleisterin ist berechtigt, den Dienstleistungsempfänger mit dessen eigenem Kfz zu befördern. Für die erforderlichen Einrichtungen in dessen PKW und dessen Wartung ist der Dienstleistungsempfänger verantwortlich. Der Dienstleistungsempfänger erklärt, dass er gemäß dem Inhalt des Dienstleistungsvertrages vom bei einer Übergabe des Fahrzeuges an die Dienstleisterin im Falle einer etwaigen Beschädigung des Fahrzeuges und/oder seines Diebstahls, keine Ansprüche gegenüber der Dienstleisterin und ihrer Mitarbeiter stellen werde. Ein Fahrzeug steht nicht zur Verfügung 4. Die Fragen der Kostenträgerschaft werden vom Dienstleistungsempfänger eigenverantwortlich geklärt. 8: Organisation und Vorbereitung von Reisen Die Organisation und Vorbereitung der Reisen erfolgt im Einvernehmen zwischen Dienstleisterin und Dienstleistungsempfänger. 5

6 9: Vertragsänderungen, Diverses 1. Sämtliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Der Dienstleistungsempfänger stellt eigenverantwortlich die erforderlichen Hilfsmittel für Hygiene und Pflege zur Verfügung. 3. Der Dienstleistungsvertrag ist höchstpersönlich und unübertragbar, sowie nicht vererblich. Er hängt von der besonderen Qualität und Ausbildung der Dienstleisterin ab. 4. Klarstellend wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Dienstleisterin dazu berechtigt ist, für medizinisch notwendige oder erforderliche Maßnahmen Fachpersonal hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür trägt der Dienstleistungsempfänger. Die Einstellung medizinischen Personals bleibt vorbehalten. 10: Hinweis 1. Die Dienstleisterin ist vor allem darum bemüht, behinderten Menschen im Rahmen ihrer Lebensführung und Lebensgestaltung zu helfen und diese zu unterstützen. 2. Die Dienstleisterin, insbesondere die Geschäftsführerin, Frau Gabriela Schwarz verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, ihre Verpflichtungen nach bestem Wissen und Gewissen und stets im Sinne der von ihr betreuten Personen zu erfüllen. Ort, Datum Ort, Datum für die Firma HTLS Schwarz UG (haftungsbeschränkt) (Dienstleistungsempfänger) (Dienstleisterin) Gabriela Schwarz 6

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