Kooperationsvereinbarung

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1 Kooperationsvereinbarung für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule (OGTGS) Der Schule vertreten durch und dem Sportverein vertreten durch und dem Träger des offenen Ganztages vertreten durch wird auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom (mit der Änderung vom Februar 2004) zur offenen Ganztagsschule im Primarbereich und auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen dem LandesSportBund NRW, dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder sowie dem Ministerium für Stadtentwicklung und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW über die Zusammenarbeit an OGTGS vom 18.Juli 2003 folgende Kooperationsvereinbarung zur Durchführung eines verlässlichen Sportangebotes im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule in getroffen: 1. Der Sportverein übernimmt die Planung und Durchführung des in der Anlage festgelegten Sportangebotes an der Ganztagsgrundschule. Für die Durchführung dieser Tätigkeiten schlägt der Sportverein eine/n entsprechend qualifizierte/n Übungsleiter/ in eine Fachkraft vor. 2. Die Schule, der Träger des offenen Ganztages sowie der Sportverein alle vertreten durch die Fachkräfte vor Ort verpflichten sich im laufenden Schuljahr zum regelmäßigen Informationsaustausch, um die Ziele und Inhalte der Vereinbarungen im Sinne der Kinder und Eltern optimal gestalten zu können. 1

2 3. Die Schule / der Träger des offenen Ganztages benennt dem Sportverein / dem Übungsleiter namentlich die Schülerinnen und Schüler, die an den Angeboten teilnehmen. Die Übungsleiter führen Anwesenheitslisten für die teilnehmenden Schüler. Die Schule / der Träger des offenen Ganztages übermittelt alle notwendigen Informationen auch vom Übungsleiter und Sportverein an die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer und die Fachkräfte und Übungsleiter informieren sich gegenseitig über Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler. 4. Die Schule stellt die notwendigen Räume, Anlagen und benötigten Spiel- und Sportgeräte zur Verfügung. Es können auch Räume und Anlagen der Träger oder von Dritten verwendet werden, wenn sie für Schülerinnen und Schüler fußläufig erreichbar sind. Dieses bedarf der Absprache. 5. Die Vergütung für das Angebot wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen dem Sportverein, dem Schulträger und dem Träger des offenen Ganztages vereinbart. Diese Vereinbarung kann dem Anhang entnommen werden. Die Auszahlung erfolgt spätestens a) am Ende des Schulhalbjahres b) zu jedem Quartal c) zu Beginn des Schulhalbjahres d) für das laufende Schuljahr Bitte Zutreffendes angeben! auf das Konto des Sportvereins Kt-Nr.: BLZ Bankinstitut Kontoinhaber Für alle steuer- und versicherungsrechtlichen Fragen, des durch den Verein beauftragten Übungsleiters, erklärt sich der kooperierende Sportverein zuständig. 6. Folgende Nebenabreden werden getroffen: (z.b. schulfreie Tage, Ferien; Krankheitsfall des Übungsleiters, Kooperationen mit weiteren Partnern; ) 2

3 7. Die bedarfsgerechte gegenseitige Mitwirkung in Gremien wird wie folgt vereinbart: _ 8. Die Anlagen im Anhang wurden eingesehen und werden im gegenseitigen Einverständnis angenommen. Anlage I Anlage II Anlage III Stundenübersicht Fachkräfte und Vergütungstabelle Tabellarischer Stundenplan 9. Diese Vereinbarung wird zunächst für das Schuljahr / unbefristet geschlossen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 10. Eine Kopie dieser Kooperationsvereinbarung wird der örtlichen vom LandesSportBund NRW anerkannten Koordinierungsstelle des Sports im Ganztag, dem Kreissportbund Minden Lübbecke e.v., Hahlerstr. 112, Minden Tel , Fax , info@ksb-ml.de, zugesandt. Die Daten werden zu rein informativen Zwecken verwandt. Eine Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen. Ort, Datum Schulleiterin/Schulleiter Ganztagsgrundschule Kooperierender Sportverein (Vertreter nach BGB 26) Träger des offenen Ganztages 3

4 Anlage I zum Kooperationsvertrag zwischen Schule: und Sportverein: Stundenübersicht Inhalt Leitung des Angebots Ort/Raum Mo Di Mi Do Fr Gesamtstunden Insgesamt 4

5 Anlage II zum Kooperationsvertrag zwischen Schule und Sportverein Fachkräfte und Vergütungstabelle Fachkräfte und Übungsleiter der Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote Name, Vorname sportspezifische Qualifikationen beruflich ergänzende Qualifikationen Sportangebot Vergütung pro UE / 45min Stunden pro Woche wöchentliche Vergütung Gesamtbetrag 5

6 Anlage III zum Kooperationsvertrag zwischen Schule und Sportverein Tabellarischer Stundenplan Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00-9:00 9:00-10:00 10:00-11:00 11:00 12:00 12:00 13:00 13:00 14:00 14:00 15:00 15:00 16:00 16:00 17:00 6

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