Die Begriffe des Artikels I des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens kommen in fol-enden Begriffen der beiden Staaten zum Ausdruck:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Begriffe des Artikels I des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens kommen in fol-enden Begriffen der beiden Staaten zum Ausdruck:"

Transkript

1 Abteilung/Typ/Geschäftszahl BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur Erledigung BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur Erledigung GZ 53134/4-VII/11/2005 Genehmigungsdatum Inkrafttretensdatum Titel Memorandum/Empfehlung: Anerkennungsempfehlung Armenien 2005 Text Memorandum of Understanding über Empfehlungen zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich zwischen der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Republik Österreich und dem Minister für Bildung und Wissenschaft der Republik Armenien Auf der Grundlage des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, unterzeichnet am 11. April 1997 in Lissabon (Lissabonner Anerkennungsübereinkommen), kommen die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Republik Österreich und der Minister für Bildung und Wissenschaft der Republik Armenien überein, den für die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich zuständigen Stellen der beiden Staaten Folgendes zu empfehlen: 1. Begriffsbestimmungen Die Begriffe des Artikels I des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens kommen in fol-enden Begriffen der beiden Staaten zum Ausdruck: Lissabonner Anerkennungs- Republik Österreich Republik Armenien übereinkommen Access Zugang *) Admission Zulassung *) Assessment (of institutions Bewertung (von Einrichtungen *) or programmes) und Programmen Assessment (of individual Bewertung (der Qualifikatio- *) qualifications) nen von Einzelpersonen) Competent recognition Zuständige Anerkennungs- *) authority behörde Higher education institution Hochschuleinrichtung *) Higher education programme Hochschulprogramm *) Period of study Studienzeit *) Higher education Hochschulqualifikation *) qualification Qualification giving access Qualifikation, die den Zugang *) Seite 1 von 8

2 BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur, BMBWK to higher education zur Hochschulbildung ermöglicht Recognition Anerkennung *) General requirements Allgemeine Voraussetzungen *) Specific requirements Besondere Voraussetzungen *) 2. Zuständigkeit In der Republik Österreich entscheiden die Organe der Universitäten bzw. der Fachhochschulrat und die Fachhochschulen über die Zulassung zum Studium, die Anerkennung von Prüfungen und die Anerkennung von Studienabschlüssen (Nostrifizierung).. In der Republik Armenien erfolgen die Entscheidungen über die Zulassung zu Studien auf der Grundlage der Dokumente (Atestat, Diploma), die von einer staatlich akkreditierten Institution ausgestellt wurden, sowie der Ergebnisse der Zulassungsprüfungen. 3. Hochschulen Folgende Institutionen gehören zum Hochschulbereich: Seite 2 von 8

3 Republik Österreich Republik Armenien Universitärer Hochschulbereich Universitäten Universities *) Nicht universitärer Hochschulbereich Fachhochschul-Studiengänge Institutes, Academy, bzw. Fachhochschulen (FH) Conservatory Seite 3 von 8

4 4. Hochschulstudien Seite 4 von 8

5 Republik Österreich Republik Armenien dreistufiges zweistufiges dreistufiges zweistufiges Studiensystem Studiensystem Studiensystem Studiensystem Bakkalaureats- --- Bachelor --- studien (180) programmes (240) *) Magister- Diplom- Magister Diploma Speciastudien (120) studien ( ) programmes (120) *) list ( )*) Doktoratsstudien Post-graduatet/research programmes *) Seite 5 von 8

6 5. Anerkennung von Qualifikationen, die den Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen Ein österreichisches Reifezeugnis und ein in der Republik Armenien ausgestelltes Reifezeugnis (General (full) secondary education Certificate) werden für den Zugang zu allen Arten von Hochschulstudien gegenseitig als gleichwertige Bildungsnachweise anerkannt, falls sie auf der Grundlage von zwölf Schuljahren ausgesetellt wurden. Im gegenteiligen Fall sollten die erforderlichen Ergänzungsprüfungen verlangt werden. Bewerberinnen und Bewerber des jeweils anderen Staates müssen in der Regel die jeweilige Unterrichtssprache (in der Republik Österreich: Deutsch, in der Republik Armenien: Armensch) beherrschen. 6. Anerkennung von Prüfungen Die Anerkennung von Prüfungen soll auf Grund der Überprüfung der zuständigen Behörde im Einzelfall je nach Gleichwertigkeit erfolgen. 7. Anerkennung von Hochschulqualifikationen Es wird empfohlen, folgende Entsprechungen der Studienabschlüsse anzunehmen, wobei die Bewertung und Anerkennung im Einzelfall der empfangenden Institution auf der Grundlage der entsprechenden Curricula obliegt: Seite 6 von 8

7 Republik Österreich Republik Armenien dreistufiges zweistufiges dreistufiges zweistufiges Studiensystem Studiensystem Studiensystem Studiensystem 1. Ebene Bakkalaureus --- Bachelor *) Bachelor *) (Bc.) (Bakk.) --- Bakkalaureus (FH) (Bakk. (FH)) 2. Ebene Magister (Mag.) Magister (Mag.) Master *) Master *) Magister (FH) Magister (FH) (Mag. (FH)) (Mag. (FH)) Diplom-Ingenieur Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing. / DI) (Dipl.-Ing. / DI) Diplom-Ingenieur Diplom-Ingenieur (FH) (FH) (Dipl.-Ing. (FH)) (Dipl.-Ing. (FH)) Dr.med.univ. Dr.med.dent. 3. Ebene Doktor (Dr.) Doctor of philosophy (PhD) *) Doctor of philosophy (PhD) Seite 7 von 8

8 Die Führung aller akademischen Grade im jeweils anderen Staat soll in der Originalform möglich sein. 8. Informationen Als autorisierte Informationszentren fungieren folgende Stellen: Republik Österreich: Kultur Republik Armenien: recognition ENIC NARIC AUSTRIA Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Abteilung VII/D/3 Teinfaltstraße 8 A-1014 Wien Österreich naric@bmbwk.gv.at Internet: ENIC NARIC ARMENIA National information Center for Academic and mobility FUND , Tigran Mets str. 67, Yerevan Republic of Armenia mines@edu.am Internet: Ausgefertigt in zwei Urschriften, beide in englischer Sprache. Geschehen in Wien am 13. Dezember Seite 8 von 8

Österreich Slowakei: Memorandum of Understanding über Empfehlungen zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich

Österreich Slowakei: Memorandum of Understanding über Empfehlungen zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich Österreich Slowakei: Memorandum of Understanding über Empfehlungen zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich Stand 01.02.2019 ZITAT Memorandum of Understanding über Empfehlungen

Mehr

Abteilung/Typ/Geschäftszahl BM für Wissenschaft und Forschung Erledigung GZ 53590/0003-I/11/2008. Genehmigungsdatum

Abteilung/Typ/Geschäftszahl BM für Wissenschaft und Forschung Erledigung GZ 53590/0003-I/11/2008. Genehmigungsdatum Erlässe der Bundesministerien Abteilung/Typ/Geschäftszahl BM für Wissenschaft und Forschung Erledigung GZ 53590/0003-I/11/2008 Genehmigungsdatum 09.10.2008 Inkrafttretensdatum 10.10.2008 Titel Österreich,

Mehr

Österreich Tschechische Republik: Gemeinsame Erklärung über Empfehlungen zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich

Österreich Tschechische Republik: Gemeinsame Erklärung über Empfehlungen zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich Österreich : Gemeinsame Erklärung über Empfehlungen zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich ZITAT Gemeinsame Erklärung zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 31. März 2004 Teil III

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 31. März 2004 Teil III 1 von 3 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 31. März 2004 Teil III 6. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr... ausgegeben am

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr... ausgegeben am Referendumsvorlage Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr.... ausgegeben am... 2017 Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im

Mehr

Österreich Schweiz: Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Österreich Schweiz: Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich Österreich Schweiz: Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich Stand.. Empfehlungen der Ständigen Expertenkommission gemäß Artikel des Abkommens 1. September. Anwendungsbereich (Art. ). Hochschulen:

Mehr

Zulassung zum Studium, Internationales Bakkalaureat, Anerkennung (IB- Empfehlung)

Zulassung zum Studium, Internationales Bakkalaureat, Anerkennung (IB- Empfehlung) Zulassung zum Studium, Internationales Bakkalaureat, Anerkennung (IB- Empfehlung) Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und Wirtschaft in seiner Funktion als ENIC NARIC AUSTRIA empfiehlt,

Mehr

Deutschland, Anerkennung von Prüfungen und Studienabschlüssen (Anerkennungsempfehlung Deutschland 2005).

Deutschland, Anerkennung von Prüfungen und Studienabschlüssen (Anerkennungsempfehlung Deutschland 2005). Deutschland, Anerkennung von Prüfungen und Studienabschlüssen (Anerkennungsempfehlung Deutschland 2005). Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in seiner Funktion als ENIC NARIC AUSTRIA gibt

Mehr

USA, Advanced Placement Program (APP), allgemeine Universitätsreife (AP-Empfehlung)

USA, Advanced Placement Program (APP), allgemeine Universitätsreife (AP-Empfehlung) USA, Advanced Placement Program (APP), allgemeine Universitätsreife (AP-Empfehlung) Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft empfiehlt, für die Zulassung zum Studium die im Rahmen

Mehr

Abteilung/Typ/Geschäftszahl BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur Erledigung GZ 53553/8-VII/11/2003. Genehmigungsdatum 29.09.

Abteilung/Typ/Geschäftszahl BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur Erledigung GZ 53553/8-VII/11/2003. Genehmigungsdatum 29.09. Erlässe der Bundesministerien Abteilung/Typ/Geschäftszahl BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur Erledigung GZ 53553/8-VII/11/2003 Genehmigungsdatum 29.09.2003 Inkrafttretensdatum 01.01.2004 Titel Österreich

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 9. Juni 2006 Teil I 74. Bundesgesetz: Änderung des Universitätsgesetz 2002 (NR: GP XXII IA 752/A AB 1308 S. 139. Einspr.

Mehr

Zulassung zum Studium, Lissabonner Anerkennungsübereinkommen, Frage der wesentlichen Unterschiede (Lissabon-Empfehlung Wesentliche Unterschiede)

Zulassung zum Studium, Lissabonner Anerkennungsübereinkommen, Frage der wesentlichen Unterschiede (Lissabon-Empfehlung Wesentliche Unterschiede) Zulassung zum Studium, Lissabonner Anerkennungsübereinkommen, Frage der wesentlichen Unterschiede (Lissabon-Empfehlung Wesentliche Unterschiede) Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Mehr

Unterzeichnet am 20. Juni 1994 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Juli 1995

Unterzeichnet am 20. Juni 1994 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Juli 1995 Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (inkl.

Mehr

Schreiben des Ministerpräsidenten vom 19. September 2002 an den Präsidenten des Landtags:

Schreiben des Ministerpräsidenten vom 19. September 2002 an den Präsidenten des Landtags: LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/1440 19. 09. 2002 Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtags zu der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen zwischen

Mehr

In Österreich umfasst der postsekundäre Sektor auf Universitätsniveau ( Hochschulsektor )

In Österreich umfasst der postsekundäre Sektor auf Universitätsniveau ( Hochschulsektor ) Diploma Supplement Das österreichische Hochschulsystem (Punkt 8 des Diploma Supplement deutsch) Stand: 1. März 2017 Der postsekundäre Sektor in Österreich In Österreich umfasst der postsekundäre Sektor

Mehr

Österreich Frankreich: Rahmenübereinkommen über die Bewertung von Studien und die akademische Anerkennung von Studienabschlüssen

Österreich Frankreich: Rahmenübereinkommen über die Bewertung von Studien und die akademische Anerkennung von Studienabschlüssen Österreich Frankreich: Rahmenübereinkommen über die Bewertung von Studien und die akademische Anerkennung von Studienabschlüssen ZITAT Rahmenübereinkommen zwischen der Österreichischen Universitätenkonferenz

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1980 Ausgegeben am 22. August 1980 144. Stück 378. Abkommen zwischen der Republik Österreich

Mehr

Abkommen

Abkommen Originaltext 0.414.991.361 Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten

Mehr

Schreiben des Ministerpräsidenten vom 20. März 2008 an den Präsidenten des Landtags:

Schreiben des Ministerpräsidenten vom 20. März 2008 an den Präsidenten des Landtags: LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/2068 20. 03. 2008 Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtags zu der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen zwischen

Mehr

Österreich Liechtenstein: Abkommen über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens

Österreich Liechtenstein: Abkommen über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens Österreich Liechtenstein: Abkommen über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens ZITATE Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten

Mehr

ÖSTERREICHISCH-AUSTRALISCHE VEREINBARUNG ÜBER AKADEMISCHE ZUSAMMENARBEIT. Das. Australian Vice-Chancellors' Committee (AVCC) und die

ÖSTERREICHISCH-AUSTRALISCHE VEREINBARUNG ÜBER AKADEMISCHE ZUSAMMENARBEIT. Das. Australian Vice-Chancellors' Committee (AVCC) und die ÖSTERREICHISCH-AUSTRALISCHE VEREINBARUNG ÜBER AKADEMISCHE ZUSAMMENARBEIT Das Australian Vice-Chancellors' Committee (AVCC) und die Österreichische Rektorenkonferenz (ÖRK) in dem gemeinsamen Bestreben,

Mehr

Österreich City University of New York: Memorandum of Agreement über Lehramtsstudien

Österreich City University of New York: Memorandum of Agreement über Lehramtsstudien Österreich City University of New York: Memorandum of Agreement über Lehramtsstudien ZITAT Memorandum of Agreement zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und der

Mehr

Lissabonner Anerkennungsübereinkommen

Lissabonner Anerkennungsübereinkommen Lissabonner Anerkennungsübereinkommen INHALTSVERZEICHNIS Präambel Abschnitt I: Begriffsbestimmungen Abschnitt II: Zuständigkeit der Behörden Abschnitt III: Wesentliche Grundsätze in Bezug auf die Bewertung

Mehr

Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen

Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen [Signature] [QR Code] Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen vom Der Hochschulrat, gestützt auf Artikel Absatz Buchstabe a Ziffer des Hochschulförderungs-

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 23. Dezember 2016 Nr. 178/2016 I n h a l t : Zweite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Architektur mit dem Abschluss Master of Science der Universität

Mehr

Österreich City University of New York: Erklärung zur Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung

Österreich City University of New York: Erklärung zur Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung Österreich City University of New York: Erklärung zur Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung Stand 01.02.2019 ZITAT Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft

Mehr

Die Schweizer Maturität ein Passepartout für die Hochschul-Welt? Christine Gehrig, Leiterin des Swiss ENIC-NARIC

Die Schweizer Maturität ein Passepartout für die Hochschul-Welt? Christine Gehrig, Leiterin des Swiss ENIC-NARIC Die Schweizer Maturität ein Passepartout für die Hochschul-Welt? Christine Gehrig, Leiterin des www.enic.ch 1 Struktur der Präsentation Aufgaben des Zulassung mit ausländischem Reifezeugnis in der Schweiz

Mehr

Anerkennung früherer Abschlussarbeiten

Anerkennung früherer Abschlussarbeiten Anerkennung früherer Abschlussarbeiten Ablauf für Studierende, die ihre Abschlussarbeit an der Universität Paderborn in einem Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Education angefertigt haben: Schritt

Mehr

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht der Technischen Hochschule Köln

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht der Technischen Hochschule Köln Amtliche Mitteilung Nr. 04/2016 Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht der Technischen Hochschule Köln Vom 15. Januar 2016 Herausgegeben am 22. Januar 2016

Mehr

Raumforschung und Raumordnung

Raumforschung und Raumordnung Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Raumforschung und Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden bzw. gleichwertigen Vorstudiums

Mehr

Austrian Studies. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme

Austrian Studies. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Austrian Studies Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden bzw. gleichwertigen Vorstudiums

Mehr

Anerkennung von Ausbildungsnachweisen bzw. beruflichen Qualifikationen

Anerkennung von Ausbildungsnachweisen bzw. beruflichen Qualifikationen Anerkennung von Ausbildungsnachweisen bzw. beruflichen Qualifikationen im Rahmen der Gewerbeordnung freie Gewerbe -> es ist kein Befähigungsnachweis erforderlich einheitliche Bundesliste der freien Gewerbe:

Mehr

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzungen Bachelor Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege Stand: 29. Oktober 2015 Für den Zugang zum Bachelor Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege werden zwei Gruppen von BewerberInnen

Mehr

Chapter 21 - Qualification holders without documentation. Authoritative description or reconstruction of the academic achievements

Chapter 21 - Qualification holders without documentation. Authoritative description or reconstruction of the academic achievements Auszug (Übersetzung) aus: The European Recognition Manual for Higher Education Institutions Practical guidelines for credential evaluators and admissions officers to provide fair and flexible recognition

Mehr

Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen in Österreich

Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen in Österreich Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen in Österreich Transkript zum Erklärvideo auf https://erwachsenenbildung.at Autorin: Una Ponsold Beratung: Edith Zitz Stand 2017 Online verfügbar unter:

Mehr

Eintragung akademischer Grade in Urkunden (Eintragungsrichtlinien 2012)

Eintragung akademischer Grade in Urkunden (Eintragungsrichtlinien 2012) Eintragung akademischer Grade in Urkunden (Eintragungsrichtlinien 2012) Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geht bei den Empfehlungen zur Eintragung akademischer Grade in Urkunden von

Mehr

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren 4.2.2.6. Reglement über die Benennung der Diplome und der Weiterbildungsmaster im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerbildung im Rahmen der Bologna-Reform (Titelreglement) vom 28. Oktober 2005 Die Schweizerische

Mehr

Abgeschlossen in Lissabon am 11. April 1997 Zustimmung des Landtags: 21. Oktober 1999 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1.

Abgeschlossen in Lissabon am 11. April 1997 Zustimmung des Landtags: 21. Oktober 1999 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. 0.414.82 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2000 Nr. 81 ausgegeben am 30. März 2000 Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Abgeschlossen

Mehr

Amtliche Mitteilung Nr. 12/2017

Amtliche Mitteilung Nr. 12/2017 Amtliche Mitteilung Nr. 12/2017 Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Städtebau der Universität Siegen und der Hochschulen Bochum und Ostwestfalen-Lippe sowie der Fachhochschule

Mehr

Genetik und Entwicklungsbiologie

Genetik und Entwicklungsbiologie Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme und Entwicklungsbiologie Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden bzw. gleichwertigen

Mehr

Artikel 1 Die Prüfungsordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Städtebau der Universität Siegen und der Hochschulen Bochum und

Artikel 1 Die Prüfungsordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Städtebau der Universität Siegen und der Hochschulen Bochum und Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Städtebau der Universität Siegen und der Hochschulen Bochum und Ostwestfalen-Lippe sowie der Fachhochschulen Dortmund und

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/823 7. Wahlperiode 28.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Ingenieure in Mecklenburg-Vorpommern ANTWORT der Landesregierung

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 45. Jahrgang 07. November 2017 Nr. 25

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 45. Jahrgang 07. November 2017 Nr. 25 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 45. Jahrgang 07. November 2017 Nr. 25 Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Städtebau der Universität Siegen

Mehr

Überprüfung Stand: August Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region

Überprüfung Stand: August Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Überprüfung 105-9703350 Stand: August 1997 Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Lissabon, 11.IV.1997 2 Präambel Die Vertragsparteien dieses

Mehr

Info 6: Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse

Info 6: Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse Info 6: Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse Was ist die Nostrifizierung? Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines

Mehr

Amtliche Mitteilung 24/2012

Amtliche Mitteilung 24/2012 Amtliche Mitteilung 24/2012 Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Marktorientierte Unternehmensführung mit dem Abschlussgrad Master of Science der Fakultät für Wirtschafts-

Mehr

Anerkennung von Studienleistungen aus dem In- und Ausland

Anerkennung von Studienleistungen aus dem In- und Ausland Anerkennung von Studienleistungen aus dem In- und Ausland Workshop Anerkennung und Notenumrechnung an der Universität Hamburg Univ.-Prof. Dr. Dieter Lenzen Hamburg, 22. Mai 2012 27.03.2014 Anerkennung

Mehr

Anerkennung und Qualitätssicherung - die Rolle des Akkreditierungsrates

Anerkennung und Qualitätssicherung - die Rolle des Akkreditierungsrates Anerkennung und Qualitätssicherung - die Rolle des Akkreditierungsrates Gliederung I. Warum Anerkennung? II. Anerkennung die europäische Perspektive III. Anerkennung in den Hochschulgesetzen der Länder

Mehr

Manzsche Gesetzausgaben Sonderausgabe Nr. 93. UniStG. (Universitäts-Studiengesetz) herausgegeben von

Manzsche Gesetzausgaben Sonderausgabe Nr. 93. UniStG. (Universitäts-Studiengesetz) herausgegeben von Manzsche Gesetzausgaben Sonderausgabe Nr. 93 UniStG (Universitäts-Studiengesetz) herausgegeben von Dr. Gerald Bast Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr Dr. Ewald Langeder Mitglied des unabhängigen

Mehr

Geschichte. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme

Geschichte. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Geschichte Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden bzw. gleichwertigen Vorstudiums ()

Mehr

Studien- Studienrichtung Art des Studiums dauer akademischer. Molekulare Biologie Diplomstudium 10 Magistra der Naturwissenschaften

Studien- Studienrichtung Art des Studiums dauer akademischer. Molekulare Biologie Diplomstudium 10 Magistra der Naturwissenschaften Kurztitel Studienstandortverordnung Universität Wien Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 446/1999 zuletzt geänt durch BGBl. II Nr. 447/2003 /Artikel/Anlage 1 Inkrafttretensdatum 20.09.2003 Außerkrafttretensdatum

Mehr

Diploma Supplement. Zeig, was du kannst! Europass Österreich. europass.at bildung.erasmusplus.at

Diploma Supplement. Zeig, was du kannst! Europass Österreich. europass.at bildung.erasmusplus.at Diploma Supplement Europass Österreich Zeig, was du kannst! europass.at bildung.erasmusplus.at Europass Diploma Supplement Das Europass Diploma Supplement enthält detaillierte Angaben über den erworbenen

Mehr

Anthropologie. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme

Anthropologie. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden bzw. gleichwertigen Vorstudiums (Bachelorstudium)

Mehr

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Studienordnung für die Bachelorstudiengänge, ZHAW 44.5. Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen und Pflege an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Mehr

Amtliche Mitteilung Nr. 29/2016

Amtliche Mitteilung Nr. 29/2016 Amtliche Mitteilung Nr. 29/2016 Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für die Studiengänge Informatik, Medieninformatik, Technische Informatik und Wirtschaftsinformatik der Technischen Hochschule

Mehr

Hochschule / Universität XY / University of XY

Hochschule / Universität XY / University of XY 1 Hochschule / Universität XY / University of XY Diese Diploma Supplement-Vorlage wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO/CEPES entwickelt. Das Diploma Supplement soll hinreichende

Mehr

Naturschutz und. Biodiversitätsmanagement. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme

Naturschutz und. Biodiversitätsmanagement. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Naturschutz und Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden bzw. gleichwertigen Vorstudiums

Mehr

ANWEISUNGEN ZUR ANMELDUNG ZUM STUDIUM AN DER ALMA MATER EUROPAEA

ANWEISUNGEN ZUR ANMELDUNG ZUM STUDIUM AN DER ALMA MATER EUROPAEA ANWEISUNGEN ZUR ANMELDUNG ZUM STUDIUM AN DER ALMA MATER EUROPAEA Die Anmeldung für Studienprogramme an der Alma Mater ist unter folgendem Link aktiv: http://portal.evs.gov.si/prijava/?locale=en (die Anmeldung

Mehr

Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ)

Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme (DaF/DaZ) Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden bzw. gleichwertigen Vorstudiums (Bachelorstudium)

Mehr

Amtliche Mitteilung Nr. 26/2016

Amtliche Mitteilung Nr. 26/2016 Amtliche Mitteilung Nr. 26/2016 Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Maschinenbau der Technischen Hochschule Köln, Campus Gummersbach Vom 7. Juni 2016 Herausgegeben am 24.

Mehr

Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ)

Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme (DaF/DaZ) Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden bzw. gleichwertigen Vorstudiums (Bachelorstudium)

Mehr

ANERKENNUNG AUF ÖSTERREICHISCH

ANERKENNUNG AUF ÖSTERREICHISCH ANERKENNUNG AUF ÖSTERREICHISCH Fachtagung 2012: Anerkennung im Ausland erworbener Kompetenzen und Bildungsabschlüsse 3. Juli 2012, Linz Beratungszentrum für Migranten und Migran nnen ( Perspek ve ), Wien

Mehr

EXEMPLARISCHE LISTE DER HÄUFIGSTEN ÖSTERREICHISCHEN AKADEMISCHEN GRADE

EXEMPLARISCHE LISTE DER HÄUFIGSTEN ÖSTERREICHISCHEN AKADEMISCHEN GRADE EXEMPLARISCHE LISTE DER HÄUFIGSTEN ÖSTERREICHISCHEN AKADEMISCHEN GRADE Abteilung für Bildungspolitik März 2014 EINLEITUNG Österreichische akademische Grade werden nach Abschluss eines ordentlichen Studiums

Mehr

Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region

Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Übersetzung 1 Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Abgeschlossen in Lissabon am 11. April 1997 Unterzeichnet von der Schweiz am 24. März

Mehr

Biologische Chemie. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme

Biologische Chemie. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Biologische Chemie Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden bzw. gleichwertigen Vorstudiums

Mehr

Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich. Rechtlich bindende und nicht-bindende Verfahren.

Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich. Rechtlich bindende und nicht-bindende Verfahren. Donau-Universität Krems Department für Migration und Globalisierung Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich. Rechtlich bindende und nicht-bindende Verfahren.

Mehr

ΜΕΡΟΣ ΙΙ. Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Republik Zypern. über

ΜΕΡΟΣ ΙΙ. Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Republik Zypern. über ΜΕΡΟΣ ΙΙ Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Zypern über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich

Mehr

für das spezialisierte Masterprogramm Master in Banking and Finance (MBF)

für das spezialisierte Masterprogramm Master in Banking and Finance (MBF) Zulassungsreglement für das spezialisierte Masterprogramm Master in Banking and Finance (MBF) vom 0. Mai 07 Der Senatsausschuss der Universität St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 70 Abs. i.v.m. Art. 9

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2007/ Ausgegeben am Stück O R G A N I S A T I O N

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2007/ Ausgegeben am Stück O R G A N I S A T I O N MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2007/2008 - Ausgegeben am 14.12.2007-7. Stück O R G A N I S A T I O N 8. Geschäftseinteilung der Curriculumdirektorin für das Diplomstudium Humanmedizin N202 und für das Doktoratsstudium

Mehr

Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten

Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten Übersetzung Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten 0.414.31 Abgeschlossen in Paris am 15. Dezember 1956 Von der Bundesversammlung genehmigt am 6. März 1991

Mehr

1. 3 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: Der Zugang zum Master-Studium setzt unbeschadet der Bestimmungen der geltenden Einschreibeordnung

1. 3 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: Der Zugang zum Master-Studium setzt unbeschadet der Bestimmungen der geltenden Einschreibeordnung Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 Hochschulgesetz (HochSchG) in der Fassung vom 19.11.2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.2013 (GVBl. S. 157), hat der Fachbereichsrat

Mehr

Politikwissenschaft. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme

Politikwissenschaft. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Politikwissenschaft Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden bzw. gleichwertigen Vorstudiums

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.414.910.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 206 ausgegeben am 28. November 1997 Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten

Mehr

engineering card Mehr Mobilität für Ingenieure in Europa

engineering card Mehr Mobilität für Ingenieure in Europa "Als ein global agierendes Unternehmen brauchen wir die besten Ingenieure. Deshalb unterstützen wi die engineering Card" engineering card Mehr Mobilität für Ingenieure in Europa Überblick 1. Warum engineering

Mehr

Molekulare Biologie. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme

Molekulare Biologie. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Molekulare Biologie Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden bzw. gleichwertigen Vorstudiums

Mehr

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen der Technischen Hochschule Köln. Vom 3.

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen der Technischen Hochschule Köln. Vom 3. Amtliche Mitteilung Nr. 15/016 Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen der Technischen Hochschule Köln Vom. März 016 Herausgegeben am 11. März 016 Satzung zur

Mehr

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften für die Masterstudiengänge Gesundheitsforschung

Mehr

Akademische Anerkennung gemäß der Lissabon-Konvention

Akademische Anerkennung gemäß der Lissabon-Konvention HRK Akademische Anerkennung gemäß der Lissabon-Konvention Christian Tauch Projekt nexus Leipzig, 5.11. 2015 HRK Hochschulrektorenkonferenz Projekt nexus Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern Überblick

Mehr

Philosophie. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme

Philosophie. Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden bzw. gleichwertigen Vorstudiums (Bachelorstudium)

Mehr

Bologna-Prozess: Analayse, Bewertung

Bologna-Prozess: Analayse, Bewertung : Analayse, Bewertung 1 Gliederung I. Geschichte und Leitlinien II. Die Umsetzung der Reform an der FAU III. Die Reform der Reform and der FAU 2 I. Geschichte und Leitlinien Geschichtliche Etappen: Probleme

Mehr

Bekanntmachung des deutsch-französischen Abkommens. Republik über die Anerkennung von Abschlüssen, Graden und Studienzeiten. im Hochschulbereich

Bekanntmachung des deutsch-französischen Abkommens. Republik über die Anerkennung von Abschlüssen, Graden und Studienzeiten. im Hochschulbereich Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 27. Januar 2016 123 Bekanntmachung des deutsch-französischen Abkommens Vom 18. Dezember 2015 Das in Berlin am 31. März 2015 unterzeichnete

Mehr

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå=

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= ^ãíäáåüéjáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí séêâωåçìåöëää~íí séêâωåçìåöëää~íí séêâωåçìåöëää~íí PUKg~ÜêÖ~åÖIkêK Kg~ÜêÖ~åÖIkêK Kg~ÜêÖ~åÖIkêK Kg~ÜêÖ~åÖIkêKPQ PQ PQ PQI I I IMP MP MP MPKMRKOMN KOMN KOMN KOMNT ûåçéêìåöçéê

Mehr

Internationale Bewerbungen: Besonderheiten, Herausforderungen, Perspektiven

Internationale Bewerbungen: Besonderheiten, Herausforderungen, Perspektiven Internationale Bewerbungen: Besonderheiten, Herausforderungen, Perspektiven Agenda 1. Formale Zulassungsvoraussetzungen 2. Beglaubigungen 3. anabin 4. DAAD Zulassungsdatenbank 5. Vorprüfungsdokumentation

Mehr

FAQs zum Universitätslehrgang Health Information Management

FAQs zum Universitätslehrgang Health Information Management FAQs zum Universitätslehrgang Health Information Management Webseite: http://www.umit.at/him Stand: 20.3.2017 Wie hoch sind die Studiengebühren? Die Studiengebühren betragen 2.500 Euro pro Semester (siehe

Mehr

Anerkennung von im Ausland erworbenen (formalen) Qualifikationen

Anerkennung von im Ausland erworbenen (formalen) Qualifikationen Anerkennung von im Ausland erworbenen (formalen) Qualifikationen Lehrgang Qualifikationspass Wien 20. September und 13. Oktober 2016 Elisabeth Eder, Norbert Bichl Perspektive Anlaufstelle für Personen

Mehr

ANHANG ZUM DIPLOM. 1. ANGABEN ZUR PERSON DES QUALIFIKATIONSINHABERS 1.1 Familienname(n)

ANHANG ZUM DIPLOM. 1. ANGABEN ZUR PERSON DES QUALIFIKATIONSINHABERS 1.1 Familienname(n) ANHANG ZUM DIPLOM Dieser Anhang zum Diplom wurde nach dem von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelten Modell erstellt. Mit dem Anhang wird das Ziel verfolgt, ausreichend

Mehr

Anerkennungsordnung für alle Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität Dortmund vom 24. September 2015

Anerkennungsordnung für alle Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität Dortmund vom 24. September 2015 25/2015 Seite 127 Anerkennungsordnung für alle Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität Dortmund vom 24. September 2015 Aufgrund des 2 Absatz 4 und des 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 in

Mehr

Anerkennung früherer Leistungen für den Schwerpunktbereich S I

Anerkennung früherer Leistungen für den Schwerpunktbereich S I Anerkennung früherer Leistungen für den Schwerpunktbereich S I Die Beantragung und Begutachtung der Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Leistungen erfolgen in drei aufeinander folgenden Schritten: Schritt

Mehr

Molekulare Mikrobiologie, mikrobielle Ökologie und Immunbiologie

Molekulare Mikrobiologie, mikrobielle Ökologie und Immunbiologie Zulassung zum Masterstudium / Admission to the Master s Programme Molekulare Mikrobiologie, mikrobielle Ökologie und Immunbiologie Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich

Mehr

Universität für Bodenkultur Wien Studienplan für das PhD-Doktoratsstudium Biomolecular Technology of Proteins (Stand: 1.

Universität für Bodenkultur Wien Studienplan für das PhD-Doktoratsstudium Biomolecular Technology of Proteins (Stand: 1. Universität für Bodenkultur Wien Studienplan für das PhD-Doktoratsstudium Biomolecular Technology of Proteins (Stand: 1. Oktober 2015) An der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) wird gemäß 54 UG 2002

Mehr

Studienreglement für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern Wirtschaft

Studienreglement für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern Wirtschaft Studienreglement für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern Wirtschaft vom 1. September 015 Der Direktor der Hochschule Luzern - Wirtschaft, gestützt auf Artikel 1 Absatz

Mehr