Aufforderung zur Angebotsabgabe

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1 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! Zweckverband Strohgäubahn KEV (B) A EG Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 2 Hindenburgstr Ludwigsburg (Ausschreibende Stelle) (Datum) Vergabe/Projekt : Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Eröffnungs/Einreichungstermin Einzureichen bis: Datum: Uhrzeit: 12:00 Einzureichen bei: Zweckverband Strohgäubahn PLZ: Ort: Ludwigsburg Straße: Hindenburgstr. 40 Zimmer: 544 Aufforderung zur Angebotsabgabe Zuschlagsfrist endet am: Baumaßnahme: Neubau der Betriebswerkstatt Korntal in: Leistung: Korntal Münchingen, Weilimdorfer Str. 63 Los 19 Tankstellentechnik Anlagen: /240.4 Aufforderung zur Angebotsabgabe bei EGAusschreibungen nach VOB/A Abschnitt 2 Januar 2011 Bewerbungsbedingungen KEV (B) BB (1fach) Angebotsschreiben KEV (B) Ang EG (2fach) Besondere Vertragsbedingungen KEV (B) BVB (2fach) und Weitere Besondere Vertragsbedingungen KEV (B) WBVB (2fach) Zusätzliche Vertragsbedingungen KEV 117 (B) ZVB (2fach) Mindestanforderungen an Nebenangebote EG KEV 170 AErg EG Neb (2fach) Kriterien Gewichtung und Wertung KEV 171 AErg WertKrit EG (2fach) Erklärung der Bietergemeinschaft ¹) KEV 175 AngErg Bietergem (2fach) Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen KEV 177 AngErg NU EG (2fach) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen KEV 178 AngErg NU Verpfl (2fach) Eigenerklärungen zur Eignung ¹) KEV 179 AngErg Eignung (2fach) Lohngleitung ZVB und Änderungssätze KEV 183 AngErg LGI (2fach) Verwertung bzw. Beseitigung von Bau und Abbruchabfall KEV 185 AngErg Bauabfall (2fach) Verzeichnis der Zusätzl./Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau KEV ZTVETV StB (2fach) Verzeichnis der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen im Ingenieurbau KEV ZTVIng (2fach) Leistungsbeschreibung (Inhalt lt. Titelblatt): (2fach) Aufgliederung der Angebotssumme Vordruck Preis 1a und Preis 1b Preis 1c Preis 1d KEV Preis 1a bis Preis 1d (je 2fach) Aufgliederung wichtiger Einheitspreise KEV 182 AngErg Preis 2 (2fach) Pläne/Zeichnungen (je 1fach) (je 1fach) ( fach) ( fach) ( fach) Kenn und Hinweiszettel für Angebotsumschlag KEV Kenn CertiFORM bzw Kenn (1fach) Seite 1 von 3 ¹) gilt nur für Offene Verfahren

2 KEV (B) A EG Vergabe/Projekt : 1. Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und auf Rechnung der Stadt/der Gemeinde/des Landkreises/des Eigenbetriebes Zweckverband Strohgäubahn zu vergeben. Es ist außerdem beabsichtigt, Wartungsarbeiten gemäß beigefügter Vertragsunterlagen zu vergeben. Die für die Inspektion und Wartung angebotenen Jahrespauschalen und Gleitklauseln werden in die Wertung des Angebotes für die Herstellung der Anlage einbezogen. ²) 2. Auskünfte werden erteilt bzw. nicht beigefügte Vertragsunterlagen können eingesehen werden: Herr Rotermund nach telefonischer Vereinbarung in der Zeit von: Montag Donnerstag: Freitag: 9.00 bis Uhr 9.00 bis Uhr 3. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen Vom Bieter und gegebenenfalls von Nachunternehmen (anderen Unternehmen i. S. 6a Abs. 10 VOB/A) sind vorzulegen: 3.1 Eignung des Bieters (Angaben nur bei Öffentlicher Ausschreibung erforderlich) Angaben nach 6 Abs. 3 2 VOB/A Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Präqualifizierte Unternehmen müssen zum Nachweis ihrer Eignung in 5.3 des Angebotsschreibens KEV (B) Ang EG die Nummer angeben, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen ist. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zum Nachweis ihrer Eignung die im Vordruck KEV 179 AngErg Eignung verlangten Eigenerklärungen mit dem Angebot abgeben. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von Euro (netto) wird die Vergabestelle für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern Angaben nach 6 Abs. 3 3 VOB/A zu: /240.4 Aufforderung zur Angebotsabgabe bei EGAusschreibungen nach VOB/A Abschnitt 2 Januar 2011 sind mit dem Angebot einzureichen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. 3.2 Weitere Unterlagen, die nicht Vertragsbestandteil werden die Aufgliederung der Angebotssumme ist mit dem Vordruck KEV Preis 1a oder KEV Preis 1b KEV Preis 1c KEV Preis 1d mit dem Angebot einzureichen. mit dem Angebot einzureichen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ist mit dem Vordruck KEV 182 Preis die Urkalkulation ist mit dem Angebot einzureichen. 3.3 Teilleistungen anderer Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen Bekanntgabe Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an andere Unternehmen zu übertragen, dann sind diese Teilleistungen im Vordruck KEV 177 AngErg NU EG entsprechend den dort genannten Bedingungen anzugeben. Der vom Bieter ausgefüllte Vordruck ist mit dem Angebot einzureichen Eignung und Angaben der Nachunternehmer Auf Verlangen sind die Angaben bzw. Eigenerklärungen nach 3.1 auch von den vom Bieter benannten Nachunternehmern abzugeben. Dies gilt auch, wenn nicht öffentlich ausgeschrieben wird. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. ²) siehe KVHBBau Teil 0, Hinweise auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Seite 2 von 3

3 4. Nebenangebote ³) sind nicht zugelassen. sind zugelassen. ausnahmsweise nur mit einem Hauptangebot. für folgende Fachlose/Teilleistungen (Positionen): Vergabe/Projekt : KEV (B) A EG Es gelten folgende zusätzliche Bedingungen: Nebenangebote müssen die in KEV 170 AErg EG Neb genannten Mindestanforderungen erfüllen sind zugelassen für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau und Abbruchabfälle. Es gelten die zusätzlichen Bedingungen nach KEV 185 AngErg Bauabfälle. Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen. Abweichend von diesen Bewerbungsbedingungen gilt Folgendes: /240.4 Aufforderung zur Angebotsabgabe bei EGAusschreibungen nach VOB/A Abschnitt 2 Januar Wegen Sicherheiten wird auf 8 KEV (B) BVB hingewiesen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt (siehe Leistungsbeschreibung) ja (Unterschrift) nein Die Bieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, Angebote nicht für alle Lose einzureichen. 5.4 Kriterien für die Auftragserteilung bei Haupt und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot entsprechend: 6. dem Preis ³) den in KEV 171 AErg WertKrit genannten gewichteten Kriterien. Kriterien, die dort in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelistet sind (eine Gewichtung der Kriterien kann nicht angegeben werden). den in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien (unter Berücksichtigung der dort festgelegten Gewichtung oder Rangfolge). Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 7. Zahlungen und Finanzierungsbedingungen siehe Weitere Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Weitere Angaben nach 8 Abs. 2 1 VOB/A 8.2 Nachprüfungsstelle gemäß 21 VOB/A Nachprüfungsbehörden gemäß 21a VOB/A 8.3 Zum Eröffnungstermin sind nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen. Abwicklung von Verhandlungsverfahren Die Abwicklung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote ist beabsichtigt. ist nicht beabsichtigt. Gewichtung 100 % KEV (B) WBVB bzw. KEV 117 (B) ZVB. Elektronische Angebotsabgabe ( 12 Abs. 1 2 Buchstabe c VOB/A) ist zugelassen. Vergabekammer ( 104 GWB) noch nicht zugelassen. Zur Abgabe Ihres Angebotes bitte das beiliegende Angebotsschreiben ausfüllen und unterschreiben. Zusammen mit allen Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs/Einreichungstermin an die auf Seite 1 dieses Schreibens bezeichnete Stelle einsenden oder dort abgeben. Den Umschlag mit anliegendem Kenn und Hinweiszettel KEV 189 Kenn versehen. Er muss Ihren Firmennamen, Ihre Anschrift und soweit nicht vorgedruckt die Angabe "Baumaßnahme..." und "Angebot für..." (entspr. Angaben auf Seite 1) enthalten. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben KEV (B) Ang EG wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den dort unter 1. angekreuzten Vertragsbestandteilen und Anlagen, sowie den Nachweisen, Erklärungen usw. bis zum Eröffnungstermin/Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Falls Sie beabsichtigen, bei einem Nichtoffenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren kein Angebot abzugeben, bitte die Anlagen umgehend unausgefüllt zurückgeben. Ein Nachteil entsteht Ihnen dadurch nicht. ³) Wird in 5.4 der Preis als einziges Kriterium gewählt, dann sind Nebenangebote nicht zugelassen. 4) siehe KVHBBau Teil 0, Hinweise ) Vergabekammer BadenWürttemberg Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe Seite 3 von 3

4 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! KEV (B) BB Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 Hinweis Der Auftraggeber verfährt nach der "Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A 2009). 1. Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich per Brief, Fax oder darauf hinzuweisen. 2. Form und Inhalt der Angebote 2.1 (1) (2) (3) (4) Das Angebot muss schriftlich im verschlossenen Umschlag (auf direktem Weg oder per Post) eingereicht werden und an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben sein. Elektronisch übermittelte Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe KEV (B) A bzw. KEV (B) A EG ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zulässig. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. (5) Die Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw. sind mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. (6) Alle Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein. (7) Erklärungen und Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig und fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. (8) Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz "oder gleichwertig" und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangaben und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet /041.0 Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 Januar Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von 13 Abs. 1 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16 Abs. 1, 1 c) VOB/A). ¹) 2.3 (1) Selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses können verwendet werden. Das vom Auftraggeber aufgestellte Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. (2) Kurzfassungen müssen entspr. dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern, Teilleistungen (nacheinander die Ordnungszahl, den Kurztext, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag), dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, Angebotssumme und vom Auftraggeber geforderte Erklärungen enthalten. (3) Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden. 2.4 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. ¹) Wertung der "Mischkalkulationen" siehe KVHBBau Teil 0, Hinweise Seite 1 von 3

5 KEV (B) BB Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. Angebote mit abweichenden technischen Spezifikationen. Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. Nebenangebote (1) Sind Nebenangebote zugelassen, dann ist deren Anzahl unter 2.2 im Angebotsschreiben KEV (B) Ang bzw. KEV (B) Ang EG anzugeben. Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen (Technische Nebenangebote), sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. (2) Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht sein und als solche deutlich gekennzeichnet sein; die 2.1 Ziffer (2) bis (8) gilt entsprechend. (3) (7) Sind Nebenangebote zugelassen, müssen die folgenden Bedingungen beachtet werden: (3.1) Vergabe unterhalb Schwellenwert Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden; andernfalls müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. (3.2) Vergabe ab Schwellenwert Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. (4) (5) (6) Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenden Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Es müssen alle Leistungen erfasst sein, die zu einer einwandfreien Ausführung erforderlich sind. Die Teilleistungen sind mit einer PositionsNummer, einer Ordnungszahl (entsprechend dem vom Auftraggeber gewählten Standardleistungsverzeichnis oder buch), einem Kurztext, der Menge, der Einheit, dem Einheitspreis und dem Gesamtbetrag darzustellen. Werden Teilleistungen des Hauptangebotes beeinflusst (geändert, ersetzt, entfallen, zusätzlich erforderlich), sind sie mit Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern. Diese Aufgliederung ist auch bei Pauschalangeboten erforderlich. Andere Nebenangebote (z. B. abweichende Zahlungsbedingungen, Preisvorbehalte) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot oder mit einem Technischen Nebenangebot zugelassen. (8) Werden die Anforderungen der Absätze 2 bis 7 nicht erfüllt, dann werden die Nebenangebote von der Wertung ausgeschlossen /041.0 Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 Januar Preisnachlässe werden nur gewertet, wenn sie (1) (2) ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben KEV (B) Ang bzw. KEV (B) Ang EG an der bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Auch Skonti (Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt die nicht gewertet werden, bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 2.9 Zur Bekämpfung von Beschränkungen des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. 3. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach dem Vordruck KEV 175 AngErg Bietergem abzugeben. Bei Beschränkter Ausschreibung nach einem Teilnahmewettbewerb bzw. Nichtoffenen Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. Seite 2 von 3

6 KEV (B) BB Nachunternehmen/Andere Unternehmen 4.1 Vergabe unterhalb Schwellenwert Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er zu dem in der Aufforderung zur Angebotsabgabe KEV (B) A genannten Zeitpunkt in den Vordrucken KEV AngErg NU 1 und KEV AngErg NU 2 Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Teilleistungen angeben und entsprechend den dort genannten Bedingungen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen Der Auftraggeber kann vor Vergabe eine verbindliche Erklärung des Nachunternehmens zur Übernahme des Auftrags vom Bieter fordern Der Bieter kann im Vergabeverfahren mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmen nach 2 Abs. 1 und 16 Abs. 2 und 6 VOB/A nur rechnen, wenn seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (als Hauptunternehmer) durch die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmen nicht in Frage gestellt wird. Art und Umfang des vorgesehenen Einsatzes von Nachunternehmen (z. B. aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen) müssen annehmbar sein. die Nachunternehmen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. sonstige Vergabebestimmungen (z. B. eine Stammpersonalklausel) einer Leistungsübertragung auf Nachunternehmen nicht entgegenstehen. 4.2 Vergabe ab Schwellenwert Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er, zu dem in der Aufforderung zur Angebotsabgabe KEV (B) A EG genannten Zeitpunkt, im Vordruck KEV 177 AngErg NU EG Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen angeben Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, und zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt mit dem Vordruck KEV 178 AngErg NU Verpfl entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 5. Kosten Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich angegeben ist Gleitklauseln Ist in 9 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen KEV (B) WBVB eine Lohn oder Stoffgleitung vorgesehen, dann sind für die Lohngleitung im Vordruck KEV 183 AngErg LGl die v.t.änderungssätze anzubieten. Sie werden in die Angebotswertung einbezogen /041.0 Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 Januar Stoffgleitung im Vordruck KEV 184 AngErg StGl die Marktpreise als Grundlage der Berechnung vom Auftraggeber eingetragen. Melde und Informationsstelle für Vergabesperren (1) Vor der Auftragsvergabe wird der Auftraggeber bei Vergaben > Euro bei der Melde und Informationsstelle ²) Auskünfte über die Zuverlässigkeit des Bieters einholen. (2) Ein Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (z. B. Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind) wird der Melde und Informationsstelle nach Anlage 2 der VwV Korruptionsverhütung und bekämpfung vom 19. Dezember 2005 (GABI. 2006, S. 125) mitgeteilt. ²) siehe KVHBBau Teil 0, Hinweise Seite 3 von 3

7 KEV (B) Ang EG Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 2 (Name und Anschrift des Bieters) ¹) Einreichung bei der Vergabestelle: *) Zweckverband Strohgäubahn Zimmer: 544 Hindenburgstr Ludwigsburg (Anschrift) Vergabe/Projekt : *) Vergabeart *) Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Eröffnungs/Einreichungstermin *) Datum: Uhrzeit: 12:00 Zuschlagsfrist endet am: *) Angebot Baumaßnahme: Neubau der Betriebswerkstatt Korntal *) in: Leistung: Korntal Münchingen, Weilimdorfer Str. 63 Los 19 Tankstellentechnik (Platz für Sicherungs und Prüfvermerke des Auftraggebers) /029.0 Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 2 Januar 2011 *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen ¹) Beim Offenen Verfahren vom Bieter, bei den anderen Vergabeverfahren vom Auftraggeber auszufüllen Seite 1 von 4

8 KEV (B) Ang EG Vergabe/Projekt : Meinem/Unserem Angebot liegen folgende angekreuzte Vertragsbestandteile und Anlagen zu Grunde: ²) Vertragsunterlagen *) Besondere Vertragsbedingungen KEV (B) BVB und Weitere Besondere Vertragsbedingungen KEV (B) WBVB Leistungsbeschreibung mit den Preisen und geforderten Erklärungen Angebot für Wartungsarbeiten während der Verjährungsfrist Verzeichnis der Zusätzlichen/Ergänzenden Techn. Vertragsbedingungen im Straßenbau KEV (W) Ang 1 KEV AErg ZTVETV StB Verzeichnis der Zusätzlichen Techn. Vertragsbedingungen im Ingenieurbau KEV AErg ZTVIng Lohngleitung ZVB und Änderungssätze KEV 183 AngErg LGI Pläne/Zeichnungen 1.2 Vom Bieter nach Bedarf auszuwählen und mit dem Angebot einzureichen **): Erklärung der Bietergemeinschaft Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung ³) KEV 175 AngErg Bietergem KEV 177 AngErg NU EG KEV 178 AngErg NU Verpfl KEV 179 AngErg Eignung Verwertung bzw. Beseitigung von Bau und Abbruchabfall KEV 185 AngErg Bauabfall 1.3 nicht beigefügte Vertragsbestandteile *) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV/VOB/C Ausgabe 2009 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B) Ausgabe 2009 Zusätzliche Vertragsbedingungen KEV 117 (B) ZVB Ausgabe 01/ /029.0 Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 2 Januar Anlagen **) Nebenangebote Aufgliederung der Angebotssumme Aufgliederung wichtiger Einheitspreise Freistellungsbescheinigung Vordruck Selbst gefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses Pläne/Zeichnungen Preis 1a oder KEV Preis 1a *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen ²) Vom Auftraggeber angekreuzte Vertragsunterlagen und Anlagen sind immer mit dem Angebot einzureichen ³) gilt nur für Öffentliche Ausschreibung Preis 1b bis Preis 1c Preis 1d KEV Preis 1d KEV 182 AngErg Preis 2 Seite 2 von 4

9 KEV (B) Ang EG Vergabe/Projekt : 2. Ich biete/wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. Die Angebotssumme gemäß Leistungsbeschreibung zum Hauptangebot beträgt: 2.1 Hauptangebot Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) **) Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % **) keine Vergabe nach Losen *) Gesamtsumme Vergabe nach Losen *) 4) Los Los Los Los Los Los 2.2 Nebenangebote zum Hauptangebot **) Siehe 4 "Aufforderung zur Angebotsabgabe" KEV (B) A EG Technische Nebenangebote Andere Nebenangebote Anzahl: Anzahl: Preisnachlass zum Hauptangebot gilt auch für die Nebenangebote ja 2.3 Technische Nebenangebote ohne Abgabe eines Hauptangebots **) Siehe 4 "Aufforderung zur Angebotsabgabe" KEV (B) A EG Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % : : Kurzbezeichnung: Kurzbezeichnung: /029.0 Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 2 Januar An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 3. Sicherheiten 4.1 Bauabzugsbesteuerung (nur bei Angebotssummen > Euro) *) **) siehe 8 der Besonderen Vertragsbedingungen Vordruck KEV (B) BVB 4. Nachweise **) 4) Eine nicht beschränkte Freistellungsbescheinigung (Kopie) liegt bei. Eine beschränkte Freistellungsbescheinigung (Original) liegt bei. Eine Freistellungsbescheinigung liegt nicht vor. Für meinen/unseren Betrieb ist folgendes Finanzamt zuständig: Steuernummer: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48 EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen bzw. ankreuzen Zutreffendes vom Bieter ausfüllen bzw. ankreuzen Bei Vergabe nach Losen nur die jeweilige Summe des Loses (keine Gesamtsumme) angeben Seite 3 von 4

10 KEV (B) Ang EG Vergabe/Projekt : 4.2 Ich bin/wir sind bevorzugter Bewerber laut beigefügtem/ vorliegendem Nachweis. 4.3 Ich bin/wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EUStaat anderem Staat Nationalität (Bitte internationales KfzKennzeichen eintragen) Wir sind eine Bietergemeinschaft, Angaben zur Nationalität der Unternehmen sind in Vordruck KEV 175 AngErg Bietergem gemacht. 5. Erklärungen **) 5.1 Einsatz von anderen Unternehmen Ich erkläre/wir erklären, sofern nicht von mir/uns die nachfolgende gegenteilige Variante angekreuzt wurde, dass ich/wir, die Leistungen ohne andere Unternehmen ausführen werde/werden. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Teilleistungen, auf die mein/unser Betrieb und die nach Vordruck KEV 178 AngErg NU Verpfl verpflichteten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an andere Unternehmen übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können. Ich werde/wir werden Teilleistungen an andere Unternehmen übertragen. Diese Teilleistungen sind im Vordruck KEV 177 AngErg NU EG aufgeführt. Entsprechend der Festlegung in KEV (B) A sind diese Vordrucke beigefügt bzw. werden auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt. 5.2 Ich gebe/wir geben eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers ab und erkenne/erkennen mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich an. 5.3 Nachweise über die Eignung (nur bei Offenem Verfahren erforderlich) Ich bin/wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer **) Ich bin/wir sind nicht präqualifiziert und gebe/geben im Vordruck KEV 179 AngErg Eignung die verlangten Eigenerklärungen ab. Wir sind eine Bietergemeinschaft, Angaben zur Präqualifikation bzw. zur Eignung sind im Vordruck KEV 175 AngErg Bietergem gemacht. 5.4 Ich erkläre/wir erklären, dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn die Beschreibungen der Teilleistungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller und Typbezeichnung) eingetragen wurden /029.0 Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 2 Januar Für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau und Abbruchabfälle biete ich/bieten wir, entsprechend den Bedingungen nach KEV 185 AngErg Bauabfall, ein Nebenangebot über eine andere als die in den Vertragsunterlagen genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung an. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle n i c h t unterschrieben, dann gilt das Angebot als nicht abgegeben. **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 4 von 4

11 Zweckverband Strohgäubahn Hindenburgstr Ludwigsburg (Vergabestelle) Vergabe/Projekt: KEV (B) BVB Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2009) Baumaßnahme: Neubau der Betriebswerkstatt Korntal in: Leistung: Korntal Münchingen, Weilimdorfer Str. 63 Los 19 Tankstellentechnik 1. Allgemein 1.1 Objekt/Bauüberwachung ( 4 Abs. 1 3) Die Objekt/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur IBL GmbH mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden. 1.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz entspr. Baustellenverordnung Eine Vorankündigung ist nach 2 BaustellV nicht erforderlich. erforderlich Ein Koordinator ist nach 3 (1) BaustellV nicht erforderlich. erforderlich. Sie ist erfolgt. muss noch erfolgen. Der Auftraggeber übernimmt die Aufgabe selbst. überträgt die Aufgabe einem Dritten (Architekten/Ingenieur oder Gleichgestellten) /043.6 Besondere Vertragsbedingungen Januar Ein SiGePlan ist nach 3 (2) BaustellV nicht erforderlich. 1.3 Bautagesberichte ( 4) Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte nach dem Vordruck KEV 320 Bautgber arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. 2. Dem Auftragnehmer werden zur Benutzung überlassen ( 4 Abs. 4) 2.1 Lager und Arbeitsplätze: erforderlich; Etwa darüber hinaus erforderliche Lager und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. 2.2 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes: Er liegt bei der ausschreibenden Stelle zur Einsichtnahme aus. Er ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Wird noch erstellt wegen beengten Baustellenverhältnissen in geringem Umfang nach vorheriger Abstimmung lt. BE Plan Seite 1 von 4

12 2.3 Wasseranschluss ist nicht vorhanden. ist vorhanden. Vergabe/Projekt : KEV (B) BVB ¹) Verbrauchskosten nach 4 Abs. 4; zuständiges Versorgungsunternehmen werden in der Schlussrechnung, bei nachgewiesenem Verbrauch, einschl. etwaiger Kosten für Messer oder Zähler entsprechend dem tatsächlichen Betrag pauschal in Höhe von Euro in Höhe von v. H. des Endbetrages der Schlussrechnung abgesetzt. trägt der Auftraggeber abweichend von 4 Abs Stromanschluss ist nicht vorhanden. ist vorhanden. ¹) Verbrauchskosten nach 4 Abs. 4, zuständiges Versorgungsunternehmen werden in der Schlussrechnung, bei nachgewiesenem Verbrauch, einschl. etwaiger Kosten für Messer oder Zähler entsprechend dem tatsächlichen Betrag pauschal in Höhe von Euro in Höhe von v. H. des Endbetrages der Schlussrechnung abgesetzt. trägt der Auftraggeber abweichend von 4 Abs Sonstige Anschlüsse für ¹) ²) sind vorhanden /043.6 Besondere Vertragsbedingungen Januar Ausführungs /Vertragsfristen ( 5) 3.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung Mit der Ausführung ist zu beginnen am Werktage nach Erteilung des Auftrags. nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, die spätestens Auftragserteilung erfolgt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. am (Datum) Die Leistung ist fertig zu stellen (abnahmereif) Werktage nach Erteilung des Auftrags (Datum des Auftragsschreibens). (Datum). innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung (3.1.1). in der im beigefügten Bauzeitplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. ¹) Durchmesser, Leistung, Zustand ²) z.b. Fernheizung, Telefon Werktage nach Seite 2 von 4

13 KEV (B) BVB 3.2 Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß 5 1 sind: vorstehende Frist (3.1.1) für den Ausführungsbeginn Vergabe/Projekt : vorstehende Frist (3.1.2) für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart ( 5 1 Satz 2) werden als Vertragsfristen vereinbart: 4. Vertragsstrafen ( 11) werden keine vereinbart. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,15 Euro v. Hundert der Auftragssumme (brutto). 4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen 4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme begrenzt, wenn nachfolgend nichts anderes bestimmt wird. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.h. der Auftragssumme (brutto) begrenzt. 5. Verjährungsfrist für Mängelansprüche ( 13) Es werden vereinbart: Die Regelfrist nach 13 für den Gesamtauftrag für für (Beschreibung der Bauleistung) (Beschreibung der Bauleistung) für den Gesamtauftrag Monate Jahre Monate Monate /043.6 Besondere Vertragsbedingungen Januar 2011 für Jahre für (Beschreibung der Bauleistung) (Beschreibung der Bauleistung) 6. Abrechnungen ( 14) 6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 3 fach einzureichen. 6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche Aufmaße, Handskizzen) sind einfach fach einzureichen. Seite 3 von 4 Jahre

14 7. Stundenlohnarbeiten ( 15) 7.1 Beauftragung Stundenlohnarbeiten werden, auch wenn Positionen im Vertrag enthalten sind, jeweils mit einer Stundenlohnvereinbarung KEV 249 StL Vereinbarung beauftragt. 7.2 Stundenlohnzettel Stundenlohnzettel nach dem Kommunalen Einheitlichen Vordruck KEV 321 StL Zettel sind zu verwenden. Die Vor drucke werden gestellt. nicht gestellt. ³) Vergabe/Projekt : Der Auftragnehmer hat, wenn nachfolgend nichts anderes vereinbart, eigene Stundenlohnzettel zu verwenden. die vom Auftraggeber gestellten Vordrucke sind zu verwenden. KEV (B) BVB Sicherheitsleistung ( 16, 17) Stellung der Sicherheit 4) Sicherheit für die Vertragserfüllung ( KEV 117 (B) ZVB 22.1) ist in Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit ( KEV 117 (B) ZVB 22.2) beträgt 5 v.h. der Abbrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge (brutto). Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft ( KEV 117 (B) ZVB 22) geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für Abschlagszahlungen i. S. 16 Abs. 1 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und zwei Monate nach Eingang einer prüfbaren Schlussrechnung sowie Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche (z. B. aus der Abrechnung) einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Sicherheit für Mängelansprüche umgewandelt wird /043.6 Besondere Vertragsbedingungen Januar Sicherheitsleistung durch Bürgschaft. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für die Vertragserfüllung KEV 310 Sich 1, die Mängelansprüche 4) Siehe KVHBBau Teil 0, Hinweise KEV 311 Sich 2 und für Abschlagszahlungen i. S. 16 Abs. 1 1 Satz 3 bzw. vereinbarte Vorauszahlungen KEV 312 Sich 3 zu verwenden. ³) KEV 321 StL Zettel Stundenlohnzettel (Artikelnummer /078.7) zu beziehen beim RICHARD BOORBERG VERLAG GmbH & Co KG Scharrstraße Stuttgart Telefon: 07 11/ Telefax: 07 11/ bestellung@boorberg.de Seite 4 von 4

15 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Ausgabe April 2012 KEV 117 (B) ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2009). Inhaltsübersicht 1. Gültige Fassung der Techn. Regelwerke ( 1 Abs. 1) 13. Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Abs. 4) 2. Rangfolge der Vertragsbestandteile ( 1 Abs. 2) 14. Unterrichtung des Auftraggebers ( 10) 3. Bedarfspositionen ( 1) 15. frei 4. Preisermittlungen ( 2) 16. Abrechnung ( 14) 5. Einheitspreise ( 2 Abs. 1) 17. Preisnachlässe ( 14 und 16) 6. Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten 18. Rechnungen ( 14 und 16) 7. Ausführungsunterlagen ( 3) 19. Stundenlohnarbeiten ( 15) 8. Werbung ( 4 Abs. 1) 20. Zahlungen ( 16) 9. Umweltschutz ( 4 Abs. 3) 21. Überzahlungen ( 16) 10. Nachunternehmen ( 4 Abs. 8) 22. Sicherheitsleistung ( 17) 11. Ausführung der Leistung ( 4 Abs. 10) 23. Bürgschaften ( 16 und 17) 12. Kündigung aus wichtigem Grund ( 8 Abs. 3 ff) 24. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 18) 1. Gültige Fassung der Techn. Regelwerke ( 1 Abs. 1) Wenn nichts anderes festgelegt ist, gelten die in den Vertragsunterlagen genannten Technischen Spezifikationen (z. B. DINNormen) und die Zusätzlichen bzw. Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen (ZTV und ETV) in der drei Monate vor dem Eröffnungs/Einreichungstermin eingeführten Ausgabe (es gilt das Einführungsdatum bzw. das Datum des "Allgemeines Rundschreiben Straßenbau" ARS ). 2. Rangfolge der Vertragsbestandteile ( 1 Abs. 2) Bei Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung gelten nacheinander: das Leistungsverzeichnis die Baubeschreibung die Zeichnungen 3. Bedarfspositionen ( 1) /044.4 Zusätzliche Vertragsbedingungen April Sind für die Ausführung einer Leistung Bedarfspositionen (EventualPositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Bedarfspositionen trifft der Auftraggeber i.d.r. nach Auftragserteilung. Preisermittlungen ( 2) 4.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Der Auftraggeber darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertraglichen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer davon rechtzeitig verständigt und ihm freigestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen. Sie wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben. Sind nach 2 Abs. 3 bis 9 und nach 8 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Vordrucke des Auftraggebers KEV 330 (N) AufstLV, KEV 332 (N) Ford, KEV 333 (N) Aufgl Preis 3 sind zu verwenden. Die Einheitspreise sind aufzugliedern und die einzelnen kalkulatorischen Ansätze sind zu erläutern. Die Vordrucke liegen bei der ausschreibenden Stelle zur Einsicht aus und werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Nummern 4.1 bis 4.3 gelten auch für die Preise der Nachunternehmen. Seite 1 von 4

16 5. Einheitspreise ( 2 Abs. 1) KEV 117 (B) ZVB Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Einheitspreis und Mengenansatz entspricht. 6. Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. 7. Ausführungsunterlagen ( 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 8. Werbung ( 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 9. Umweltschutz ( 4 Abs.3) 9.1 Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 9.2 Bau und Abbruchabfälle Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel) Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik und führt die von ihm zu erbringenden Nachweise Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. 10. Nachunternehmen ( 4 Abs. 8) /044.4 Zusätzliche Vertragsbedingungen April Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmen übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. a) Präqualifizierte Nachunternehmen haben die Nummer anzugeben unter der sie im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen sind. b) Nicht präqualifizierte Nachunternehmen haben Eigenerklärungen entspr. dem Vordruck KEV 179 AngErg Eignung abzugeben. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftragnehmer hat die Nachunternehmen bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und die Eignung des hierfür vorgesehenen Nachunternehmens schriftlich bekannt zu geben Sollen Leistungen, die an Nachunternehmen übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 10.1 und 10.2 gelten entsprechend. 11. Ausführung der Leistung ( 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 12. Kündigung aus wichtigem Grund ( 8) Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt 8 Abs. 3, 5, 6 und 7 entsprechend. Seite 2 von 4

17 13. Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Abs. 4) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. KEV 117 (B) ZVB Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus 8 Abs. 4, bleiben unberührt. 14. Unterrichtung des Auftraggebers ( 10) Der Auftraggnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen oder Sachschaden entstanden ist und wichtige Ereignisse im Bereich der Baustelle z. B. Leitungsbeschädigungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden an Nachbargrundstücken und gebäuden, Hochwasser, Altlasten dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 15. frei Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf Rauminhalte und Gewichte auf Geldbeträge auf zwei Stellen, drei Stellen, zwei Stellen nach dem Komma zu runden Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert Abrechnung ( 14) 18.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung gegebenenfalls abgekürzt wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen Preisnachlässe ( 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.h.satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Rechnungen ( 14 und 16) Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt /044.4 Zusätzliche Vertragsbedingungen April 2012 Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 19. Stundenlohnarbeiten ( 15) Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach 15 Abs. 3 enthalten: das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs, Lohn und Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr, Nacht, Sonntags und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenden Erschwernissen, die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Seite 3 von 4

18 20. Zahlungen ( 16) 20.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. KEV 117 (B) ZVB 20.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 22. Sicherheitsleistung ( 17) 22.1 Überzahlungen ( 16) Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die vertragsgemäßen Ausführung der Leistung einschließlich Erfüllung der Mängelansprüche Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche. Die nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abgelaufen ist. 23. Bürgschaften ( 17) 23.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Vordrucke des Auftraggebers zu verwenden Die Bürgschaft ist von einem 23.3 in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTOAbkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärungen des Bürgen: " Der Bürge... [Name und Anschrift des Bürgen]... übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die unbedingte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Er verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von... [Betrag]... Euro an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage gemäß 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners /044.4 Zusätzliche Vertragsbedingungen April Die Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde oder mit der schriftlichen Verzichtserklärung durch den Auftraggeber. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrags getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 24. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 18) Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Seite 4 von 4

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