USt-ID-Nr. Organisationseinheit. MasterCard Basis Erwachsene MasterCard Basis Jugendliche Visa Basis Erwachsene Visa Basis Jugendliche

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1 Basis Kartenantrag Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse Westholstein Holstenstraße Schenefeld USt-ID-Nr. DE De Organisationseinheit (OE) Org MasterCard Basis Erwachsene MasterCard Basis Jugendliche Visa Basis Erwachsene Visa Basis Jugendliche mit PIN mit KAD-Abruf* mit Versicherung, Vers.-paket: mit Motiv, Ref.-Nr.: WackenCard mit PIN mit KAD-Abruf* mit Versicherung, Vers.-paket: mit Motiv, Ref.-Nr.: * Abruffrist: 20 Kalendertage, siehe Nr. 8 der Bedingungen für die MasterCard Basis/Visa Basis Kartenpreis MasterCard zzt. Euro MC Typ Subtyp Prägetyp 25, Kartenpreis Visa Card zzt. Euro Visa Typ Subtyp Prägetyp Die Belastung des vereinbarten Kartenpreises erfolgt: jährlich monatlich in Teilbeträgen. Die vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte setzen sich aus dem Kartenpreis und den karteneinsatzabhängigen Zusatzentgelten zusammen. Es gelten die sich aus dem Preisaushang und dem Preis- und Leistungsverzeichnis ergebenden Entgelte der Sparkasse/Landesbank, bei der der Kartenantrag gestellt wird. 1. Angaben zum Karteninhaber Herr Titel Name Vorname Personennummer des Karteninhabers Frau Straße, Hausnummer (kein Postfach) Land PLZ Ort Geb.-Datum (TTMMJJJJ) Telefon, privat Mobil-Telefon -Adresse Arbeitgeber Telefon Blatt 1 für das kartenausgebende Institut Blatt 2 für die PLUSCARD Blatt 3 für den Antragsteller D0 (Fassung Dez. 2014) - v5.4 Deutscher Sparkassenverlag 2. Korrespondenzadresse (falls abweichend von obiger Adresse) Zustellvermerk (c/o Herr/Frau/Firma) Straße, Hausnummer (kein Postfach) Korrespondenzadresse gültig bis (TTMMJJJJ) Land falls zunächst unbefristet, bitte Eintrag: PLZ Ort Telefon 3. Abrechnungskonto Das Kartenkonto wird auf Guthabenbasis geführt. Ob und ggf. in welcher Höhe das eingezahlte Guthaben verzinst wird, ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/ Landesbank. Jeweils am 18.. eines Monats erstellt die Sparkasse/Landesbank eine Abrechnung über alle in Verbindung mit der Überlassung und Nutzung der MasterCard Basis und/oder Visa Basis getätigten Verfügungen und zu entrichtenden Entgelte. Weist diese Abrechnung einen negativen Saldo aus, bin ich widerruflich damit einverstanden, dass alle im Zusammenhang mit der Überlassung und Nutzung der MasterCard Basis und/oder Visa Basis von mir zu entrichtenden Beträge am 21.. des Monats untenstehendem Konto belastet werden. tgl. Verfügungslimit für den Bargeldservice (EUR) Kontoinhaber (wenn nicht Antragsteller, siehe Punkt 4) 500 Die Belastung erfolgt zu Lasten des Kontos BLZ in unserem Haus. Die Belastung erfolgt gemäß SEPA-Lastschriftmandat. IBAN Mandatsreferenz Gläubiger-ID Seite 1 von 2

2 4. Zusätzliche Angaben Legitimation geprüft: Personalausweis Reisepass bereits identifiziert unter Personennummer (siehe Ziffer 1) Sonstige, bitte benennen: Ausweis-Nr. Staatsangehörigkeit Ausstellende Behörde Geburtsort Antragsteller ist nicht Kontoinhaber und/oder minderjährig Haftungs-/Garantieerklärung beigefügt. Ausgabe der Karte mit Chip und Antragsteller ist minderjährig Mein gesetzlicher Vertreter und ich sind damit einverstanden, dass auf dem Chip meiner Karte mein Geburtsdatum verschlüsselt also für Dritte nicht lesbar eingebracht wird. Dadurch ist es mir möglich, mich beispielsweise an Automaten und bei bestimmten Internetangeboten, die eine Alterskennung prüfen, zu legitimieren und die angebotene Ware zu erwerben. Meine Karte(n) wird mir mit der Post zugestellt. Ich hole meine Karte(n) bei der Geschäftsstelle: ab. Meine PIN wird mir mit der Post zugestellt. Ich hole meine PIN bei der Geschäftsstelle: ab. Mein Name soll so auf die Karte geprägt werden (Titel, Vorname, Name) Erteilte Kartennummer MasterCard Prägezeile 2 Erteilte Kartennummer Visa Card Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend die besonderen Bedingungen für die MasterCard Basis/Visa Basis. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der besonderen Bedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die Erfüllung von Informationspflichten der Sparkasse/Landesbank erfolgt hiervon unabhängig. Zu den Angaben gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG)/Abklärung des wirtschaftlichen Berechtigten erkläre ich: Ich handle im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Mir ist bekannt, dass sich hierzu ergebene Änderungen der Sparkasse/Landesbank unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Antrag entgegengenommen (Institut) Datum Telefon-Nr. Sachbearbeiter (Name) Stempel/Unterschrift Antrag genehmigt D0 (Fassung Dez. 2014) - v5.4 Seite 2 von 2

3 Bedingungen für die MasterCard Basis/Visa Basis Fassung Dezember D0 (Fassung Dez. 2014) Deutscher Sparkassenverlag 1. Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen Mit der von der Sparkasse/Landesbank ausgegebenen MasterCard Basis/Visa Basis (nachfolgend Basis Kreditkarte) kann der Karteninhaber im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Master- Card-Verbund/VISA-Verbund bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten Bargeld beziehen, sofern sich ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto befindet. Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Basis Kreditkarte zu sehen sind. Soweit mit der Basis Kreditkarte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert informiert. 2. Personalisiertes Sicherheitsmerkmal Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen kann dem Karteninhaber für seine Basis Kreditkarte eine persönliche Geheimzahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt werden. 3. Aufladen und Entladen des Kartenguthabens/Verfügungsrahmen a) Das Aufladen des Kartenguthabens auf dem Kartenkonto ist mittels Überweisung oder Dauerauftrag möglich. Das Entladen des Kartenguthabens erfolgt durch die Nutzung der Basis Kreditkarte wie unter Nummer 1 beschrieben sowie durch Belastung von Entgelten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Darüber hinaus kann vorhandenes Kartenguthaben auf das im Kartenantrag angegebene Abrechnungskonto zurücküberwiesen werden. b) Der Karteninhaber darf seine Basis Kreditkarte nur im Rahmen seines zuvor auf das Kartenkonto überwiesenen Kartenguthabens verwenden (Verfügungsrahmen). Innerhalb dieses Rahmens gilt für den Bargeldservice das mitgeteilte tägliche Verfügungslimit. Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Änderung dieses Verfügungslimits vereinbaren. 4. Autorisierung von Zahlungsaufträgen Mit dem Einsatz der Basis Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages. Hierzu ist entweder ein Beleg zu unterschreiben, auf dem die Kartendaten übertragen sind, oder an Geldautomaten und, soweit erforderlich, bei Vertragsunternehmen sowie an automatisierten Kassen die PIN einzugeben oder gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten (z. B. im Internet, mittels Telefon) anzugeben. Dabei sind die gegebenenfalls von der Sparkasse/Landesbank und/oder dem Vertragsunternehmen angebotenen besonderen Authentifizierungsverfahren zu nutzen. 5. Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen. Soweit für die Autorisierung zusätzlich die PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren Einsatz. 6. Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/Landesbank Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn der Karteninhaber diesen nicht nach Nummer 4 autorisiert hat, der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen nicht eingehalten ist oder sich kein ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto befindet oder die Basis Kreditkarte gesperrt ist. Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Basis Kreditkarte eingesetzt wird, unterrichtet. 7. Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers Die Sparkasse/Landesbank wird die bei der Nutzung der Basis Kreditkarte entstandenen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber bezahlen. Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der Sparkasse/Landesbank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Entsprechendes gilt für im Rahmen des Bargeldservices entstandene Forderungen. 8. Basis Kreditkartenabrechnung Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Basis Kreditkarte getätigten Kartenverfügungen erfolgt in der mit dem Karteninhaber vereinbarten Weise mindestens einmal im Monat zu dem vereinbarten Abrechnungsstichtag. Die Kartenumsätze werden nach Autorisierung dem Kartenkonto belastet und mit vorhandenem Kartenguthaben verrechnet. Etwaige nicht vom Kartenguthaben gedeckte Kartenverfügungen und/ oder Entgelte werden dem im Kartenantrag angegebenen Abrechnungskonto belastet. Soweit vereinbart, kann der Karteninhaber die Abrechnung am Kontoauszugsdrucker (KAD) und/oder im Online-Banking bzw. via Internet abrufen. Sofern die Abrechnung vom Karteninhaber nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen wird, kann zeitnah eine papierhafte Abrechnung erfolgen und dem Karteninhaber gegen Portoersatz zugesandt werden. Der Karteninhaber hat die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Kartenverfügungen hin zu überprüfen. 9. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers a) Unterschrift Der Karteninhaber hat die Basis Kreditkarte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben. b) Sorgfältige Aufbewahrung der Basis Kreditkarte Die Basis Kreditkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Denn jede Person, die im Besitz der Basis Kreditkarte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr missbräuchliche Kartenverfügungen zu tätigen. c) Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN) Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Basis Kreditkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Basis Kreditkarte kommt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und Basis Kreditkarte missbräuchliche Kartenverfügungen zu tätigen (z. B. Geld am Geldautomaten abzuheben). d) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Basis Kreditkarte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Basis Kreditkarte, Kartendaten oder PIN fest, hat er die Sparkasse/Landesbank oder den Zentralen Sperrannahmedienst (Tel.: ) unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Der Karteninhaber hat die Sparkasse/Landesbank unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügung zu unterrichten. 10. Reklamationen und Beanstandungen Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Die Rechte des Karteninhabers nach Nummer 14 dieser Bedingungen bleiben unberührt. 11. Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen a) Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige (1) Verliert der Karteninhaber seine Basis Kreditkarte, wird sie ihm gestohlen oder kommt sie ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft. Die Haftung nach Absatz (4) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. (2) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, ohne dass ein Verlust oder Diebstahl der Basis Kreditkarte vorliegt, haftet der Karteninhaber für die hierdurch entstandenen Schäden bis zu einem Betrag von maximal 50 Euro, wenn der Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der PIN fahrlässig verletzt hat. Die Haftung nach Absatz (4) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. (3) Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen (1) bis (2) verpflichtet, wenn er die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Sparkasse/Landesbank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. Seite 1 von 3

4 Bedingungen für die MasterCard Basis/Visa Basis D0 (Fassung Dez. 2014) (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Karteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Kartenverfügung der Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, die persönliche Geheimzahl auf der Basis Kreditkarte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war, oder die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt wurde. Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums verursacht werden, für den der Verfügungsrahmen gilt, beschränkt sich auf den für die Basis Kreditkarte geltenden monatlichen Verfügungsrahmen. Für Schäden im Rahmen des Bargeldservices haftet der Karteninhaber pro Kalendertag maximal in Höhe des mitgeteilten täglichen Verfügungslimits, jedoch begrenzt auf den monatlichen Verfügungsrahmen. (5) Hat die Sparkasse/Landesbank durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet die Sparkasse/Landesbank für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenden Mitverschuldens. b) Haftung des Karteninhabers ab Sperranzeige Sobald der Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst der Verlust oder Diebstahl der Basis Kreditkarte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Basis Kreditkarte oder PIN angezeigt wurde, übernimmt die Sparkasse/Landesbank alle danach durch Kartenverfügungen entstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Karteninhaber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden. 12. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Karteninhabers a) Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die Sparkasse/Landesbank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. b) Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Kartenverfügungsbetrages insoweit verlangen, als die Kartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, bringt die Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte. (2) Der Karteninhaber kann über den Absatz (1) hinaus von der Sparkasse/ Landesbank die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet wurden. (3) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Sparkasse/Landesbank die Kartenverfügung auf Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten. c) Schadensersatzansprüche des Karteninhabers Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhaber von der Sparkasse/Landesbank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 12 a) oder b) erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Sparkasse/Landesbank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Sparkasse/Landesbank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse/Landesbank und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Nummer 12c) ist auf , Euro je Kartenzahlung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht für nicht autorisierte Kartenverfügungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sparkasse/Landesbank, für Gefahren, die die Sparkasse/Landesbank besonders übernommen hat und für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Karteninhaber Verbraucher ist. d) Einwendungsausschluss Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 12a) bis c) nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung auf dem Abrechnungskonto gegenüber der Sparkasse/Landesbank angezeigt hat. Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 12 a) bis c) kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. 13. Sperre und Einziehung der Basis Kreditkarte durch die Sparkasse/Landesbank Die Sparkasse/Landesbank darf die Basis Kreditkarte sperren und den Einzug der Basis Kreditkarte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Basis Kreditkartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Basis Kreditkarte dies rechtfertigen oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Basis Kreditkarte besteht. Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber über die Sperre unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Sparkasse/Landesbank wird die Basis Kreditkarte entsperren oder diese durch eine neue Basis Kreditkarte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich. 14. Anspruch des Karteninhabers bei einer von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten Kartenverfügung Im Falle einer von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten Kartenverfügung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung des belasteten Zahlungsbetrags, wenn bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kreditkartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde. Der Karteninhaber muss gegenüber der Sparkasse/Landesbank die Sachumstände darlegen, mit denen er seinen Erstattungsanspruch begründet. Ein Anspruch des Karteninhabers auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt des Ausweises der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags auf der Kreditkartenabrechnung gegenüber der Sparkasse/Landesbank geltend macht. 15. Rückgabe der Basis Kreditkarte Die Basis Kreditkarte bleibt Eigentum der Sparkasse/Landesbank. Sie ist nicht übertragbar. Die Basis Kreditkarte ist nur für den auf der Basis Kreditkarte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Basis Kreditkarte ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, die alte Basis Kreditkarte zurückzuverlangen. Endet die Nutzungsberechtigung früher (z. B. durch Kündigung des Basis Kreditkartenvertrages), hat der Karteninhaber die Basis Kreditkarte unverzüglich an die Sparkasse/Landesbank zurückzugeben. 16. Fremdwährungsumrechnung beim Auslandseinsatz Bei Kartenverfügungen in ausländischer Währung erfolgt die Fremdwährungsumrechnung nach den von MasterCard/VISA festgelegten Referenzwechselkursen. Änderungen dieser Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Die Referenzwechselkurse stellt die Sparkasse/Landesbank auf Anfrage zur Verfügung. Maßgeblicher Stichtag für die Fremdwährungsumrechnung ist der Tag der Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. 17. Entgelte Die vom Karteninhaber gegenüber der Sparkasse/Landesbank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landesbank. Änderungen dieser Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber mit der Sparkasse/Landesbank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen anderen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. Seite 2 von 3

5 Bedingungen für die MasterCard Basis/Visa Basis D0 (Fassung Dez. 2014) Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Sparkasse/Landesbank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber Änderungen der Entgelte angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Sparkasse/ Landesbank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen. Bei Entgelten und deren Änderung für Karteninhaber, die nicht Verbraucher sind, verbleibt es bei der Regelung in Nummer 17 Abs. 2 AGB-Sparkassen. 18. Änderung der Bedingungen Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber mit der Sparkasse/Landesbank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen anderen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Sparkasse/Landesbank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber Änderungen der Bedingungen angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Sparkasse/Landesbank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen. 19. Kündigung Der Kreditkartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit, von der Sparkasse/Landesbank mit einer Frist von zwei Monaten, jeweils zum Monatsende, gekündigt werden. Die Sparkasse/Landesbank kann den Kreditkartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kreditkartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Sparkasse/Landesbank unzumutbar ist. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Basis Kreditkarte nicht mehr benutzt werden. 20. Einschaltung Dritter Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkartenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen. 21. Besondere Regelungen für minderjährige Karteninhaber a) Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Karteninhabers werden kalendermonatlich nur Verfügungen bis zu einem Gesamtbetrag von 500 Euro zugelassen. Wird dieser Betrag durch eine Kartenverfügung überschritten, wird die Kartenverfügung insgesamt abgelehnt. Hierüber wird der minderjährige Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet. b) Etwaige nicht vom Kartenguthaben abgedeckte Kartenverfügungen und/ oder Entgelte werden dem im Kartenantrag angegebenen Abrechnungskonto belastet. 22. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse/Landesbank kann sich der Karteninhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis näher bezeichnete(n) Streitschlichtungsstelle(n) wenden. 23. Picture-Card Die Sparkasse/Landesbank bietet dem Karteninhaber die Möglichkeit an, für das Design der Kreditkarte ein Bild aus ihrer Motivgalerie oder ein individuelles Bild auszuwählen. Dafür gelten ergänzend folgende Bedingungen: a) Motivgalerie/Individuelles Bild Wird der Sparkasse/Landesbank innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung kein Bild aus der angebotenen Motivgalerie oder individuelles Bild übermittelt, ist sie berechtigt, eine Karte mit Standardmotiv auszustellen. Der Bildinhalt darf nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen (z. B. Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Datenschutzrechtes, des Jugendschutzes, des Urheberrechts, des Markenrechts oder des Wettbewerbsrechts). Bei einem Kartenaustausch wird das ausgewählte Motiv oder das individuelle Bild auch für die neue Kreditkarte verwendet. Steht ein aus der Motivgalerie gewähltes Bild zum Zeitpunkt eines Kartentausches nicht mehr zur Verfügung, ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, ein anderes Motiv zu verwenden. b) Technische Voraussetzungen Die technischen Voraussetzungen für die Wahl eines individuellen Bildes (insbesondere zulässige Bildformate, maximale Dateigröße) werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. c) Warnhinweise Der Karteninhaber darf nur individuelle Bilder verwenden, an denen ihm die Bildrechte zustehen. Wenn durch das individuelle Bild Rechte Dritter verletzt werden, besteht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen. Soll die Picture-Card auch im Ausland eingesetzt werden, hat der Karteninhaber ferner die jeweils örtlich geltenden Vorschriften einzuhalten. Der Karteninhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese erheblich von in Deutschland geltenden Vorschriften abweichen können und auf einen Verstoß gegen derartige örtliche Vorschriften erhebliche, teilweise empfindliche Sanktionen und Strafen stehen können. Der Karteninhaber wird ausdrücklich auf die Gefahr eines unverhältnismäßig hohen Schadens bis hin zu der Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen hingewiesen. Der Karteninhaber hat sich rechtzeitig und umfassend über etwaige Restriktionen aufgrund derartiger örtlicher Vorschriften zu informieren und ist für deren Einhaltung allein verantwortlich. d) Ablehnung von individuellen Bildern Die Sparkasse/Landesbank ist jederzeit berechtigt, vom Karteninhaber individuell gewählte Bilder abzulehnen, wenn diese nach ihrer Einschätzung gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die berechtigten Interessen der Sparkasse/Landesbank oder Dritter beeinträchtigen können. Von einer Ablehnung wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber unverzüglich unterrichten. Das vom Karteninhaber übermittelte Bild und die entsprechenden personenbezogenen Daten werden von der Sparkasse/Landesbank nach Ablauf von 8 Wochen nach Versand der Ablehnungsnachricht gelöscht. Im Rahmen des Antragsverhältnisses kann der Karteninhaber ein neues Bild einreichen. Nach zweimaliger Ablehnung eines individuellen Bildes/Motives ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, die Karte mit einem Standardmotiv zu erstellen. e) Produktionstechnische Einschränkungen Die Sparkasse/Landesbank leistet keine Gewähr für übereinstimmende Farben des individuellen Bildes/Motivs auf der Picture-Card mit den Originalbild-Dateien. Da eine farbgetreue Reproduktion des Originalbildes nicht gewährleistet werden kann, werden farbliche Differenzen als Reklamation nicht anerkannt. Weiterhin werden keine Reklamationen anerkannt, die durch eine mangelhafte Qualität (z. B. Auflösung der Originalbild-Dateien) hervorgerufen werden. Eine identische Reproduktion des Originalbildes hinsichtlich Konturenschärfe, Kontrast und Darstellung von Farbverläufen ist nicht gewährleistet. Aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen wird auf die Picture-Card eine vollflächige Schutzfolie aufgebracht. In Abhängigkeit vom Bilddesign ist dadurch eine Beeinflussung der visuellen Wirkung des Bildes möglich. f) Datenschutz Der Karteninhaber ist damit einverstanden, dass die zum Zwecke dieser Anwendung erhobenen personenbezogenen Daten von der Sparkasse/ Landesbank elektronisch gespeichert und nur zur Aufbereitung des elektronischen Antrages bzw. zur Verifizierung des individuellen Motivs und entsprechender Information an den Karteninhaber genutzt bzw. an Dienstleister weitergeleitet werden. Nach Versand der Bildreferenznummer werden die personenbezogenen Daten gelöscht und nur noch das entsprechende individuelle Bild/Motiv mit Referenznummer zum Zwecke der Nachproduktion gespeichert. Wünscht der Karteninhaber die Löschung dieses Bildes, wird bei einem Kartenaustausch ein Standardmotiv verwendet. Seite 3 von 3

6 Informationen für den Verbraucher bei Vertragsschluss im Fernabsatz Verträge über eine MasterCard/Visa Card oder über eine MasterCard Basis/Visa Basis Diese Informationen gelten bis auf Weiteres. Stand: Februar 2017 A. Allgemeine Informationen Name und Anschrift der Sparkasse Zentrale Sparkasse Westholstein Dithmarscher Platz Itzehoe Anstalt des öffentlichen Rechts Telefon: Telefax: info@spk-westholstein.de Zuständige Filiale (soweit bereits bekannt) Sparkasse Westholstein Holstenstraße Schenefeld Telefon: Telefax: Name und Anschrift des für die Sparkasse handelnden Vermittlers/Dienstleisters (soweit vorhanden) Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Sparkasse Vorstand: Achim Thöle Tede Ibs Michael Burmeister Hauptgeschäftstätigkeit der Sparkasse Die Sparkasse betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit gesetzliche oder satzungsmäßige Regelungen keine Einschränkungen vorsehen. Zuständige Stelle für die Sparkasse, Sperranzeige bei Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der Kreditkarte (Zeitraum, in dem die Entgegennahme möglich ist) Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main, Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn und Marie-Curie-Straße 24 28, Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister 1456 IZ (Pinneberg) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ust-IdNr. DE SK Basis D3 (Fassung Dez. 2016) Deutscher Sparkassenverlag/ SPK Westholstein Vertragssprache Die Vertragsbedingungen und diese vorvertraglichen Informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Während der Laufzeit des Vertrags wird die Sparkasse in deutscher Sprache mit dem Karteninhaber kommunizieren. Rechtsordnung/Gerichtsstand Für die Aufnahme von Beziehungen zum Karteninhaber vor Vertragsschluss gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Auf den Vertragsschluss und den Vertrag zwischen dem Karteninhaber und der Sparkasse findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Seite 1 von 4

7 Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Westholstein nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse können Sie sich alternativ auch an die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein wenden: Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein Faluner Weg Kiel schlichtungsstelle@sgvsh.de Näheres regelt die "Schlichtungsordnung des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird und im Internet abgerufen werden kann: Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: info@sparkasse-westholstein.de Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, oder Marie-Curie-Straße 24 28, Frankfurt am Main, eingelegt werden. Hinweise zur Einlagensicherung Die Sparkasse gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Weitere Informationen sind erhältlich unter Nr. 28 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse oder über: B. Informationen zum Vertrag über eine MasterCard/Visa Card oder über eine MasterCard Basis/ Visa Basis Wesentliche Leistungsmerkmale Mit der von der Sparkasse ausgegebenen MasterCard/Visa Card (nachfolgend Kreditkarte) kann der Karteninhaber (Haupt- oder Zusatzkarteninhaber) im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im MasterCard-Verbund/VISA-Verbund bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten Bargeld beziehen. Bei der MasterCard Basis/Visa Basis (nachfolgend Basiskarte) steht die Nutzung dieser Dienstleistungen unter dem Vorbehalt, dass sich ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto befindet. Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Kreditkarte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert informiert. Preise Die Preise für die Überlassung und die Nutzung der Kreditkarte/Basiskarte ergeben sich aus dem beigefügten Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Vereinbarung von Betragsobergrenzen Es besteht die Möglichkeit für die monatliche Nutzung der Kreditkarte sowie gesondert für den Einsatz der Kreditkarte an Geldausgabeautomaten einen täglichen Verfügungsrahmen zu vereinbaren. Die Vereinbarung wird bei Abschluss des Kreditkartenvertrags getroffen. Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse eine Änderung des Verfügungsrahmens oder des täglichen Verfügungsrahmens vereinbaren. Weitere vom Karteninhaber zu zahlende Steuern und Kosten Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Karteninhaber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Kosten, die nicht über die Sparkasse abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, Internet, Porti), hat der Karteninhaber selbst zu zahlen. Zusätzliche Telekommunikationskosten Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt D3 (Fassung Dez. 2016) - v9.3 - o Zahlung und Erfüllung des Vertrags Zahlung der Entgelte durch den Karteninhaber Die anfallenden Entgelte werden auf dem Kreditkartenkonto wie folgt belastet: Jahrespreis jährlich im Voraus. Transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion. Die Abrechnung der Kreditkartenumsätze erfolgt über das vom Karteninhaber benannte Girokonto. Die Kartenumsätze werden zu dem mit dem Karteninhaber vereinbarten Zeitpunkt fällig und dem Girokonto belastet. Verfügungen mit der Basiskarte werden mit dem Guthaben auf dem Kreditkartenkonto verrechnet. Erfüllung Vom Karteninhaber veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Sparkasse durch Zahlung im Rahmen des MasterCard Verbundes/Visa Verbundes an das Vertragsunternehmen als Akzeptanten der Kartenzahlung. Seite 2 von 4

8 Vertragliche Kündigungsregeln Der Kreditkartenvertrag (Kreditkarte und Basiskarte) kann vom Karteninhaber jederzeit, von der Sparkasse mit einer Frist von zwei Monaten, jeweils zum Monatsende, gekündigt werden. Die Sparkasse kann den Kreditkartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kreditkartenvertrags auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Sparkasse unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt bei der Kreditkarte insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber der Sparkasse wesentlich gefährdet ist. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Kreditkarte nicht mehr benutzt werden; ein bestehendes Guthaben der Basiskarte wird dem im Kartenantrag angegebenen Korrespondenzkonto gutgeschrieben. Kündigungsrechte des Karteninhabers aus wichtigem Grund richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mindestlaufzeit des Vertrags Keine. Sonstige vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung der Kreditkarte/Basiskarte, zur Abrechnung von Entgelten und zu Verfügungen mittels der Karte, zu Schutz- und Abhilfemaßnahmen sowie zu Änderungen der Bedingungen des Kartenvertrags Für die Kreditkarte gelten die Regelungen der beigefügten Bedingungen für die MasterCard/Visa Card, für die Basiskarte gelten die beigefügten Bedingungen für die MasterCard Basis/Visa Basis. Ergänzend gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Die konkreten Vertragsbestimmungen ergeben sich aus der beigefügten Vertragsurkunde. Zugang zu Vertragsbedingungen und vorvertraglichen Informationen während der Vertragslaufzeit Während der Vertragslaufzeit kann der Karteninhaber jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie dieser vorvertraglichen Informationen einschließlich der besonderen Bedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse und des speziellen Auszugs aus dem Preis- und Leistungsverzeichnisses verlangen. C. Informationen über das Zustandekommen des Vertrags Information zum Zustandekommen des Vertrags über eine MasterCard/Visa Card oder über eine MasterCard Basis/ Visa Basis im Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Sparkasse ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem er das ausgefüllte und seinerseits unterzeichnete Vertragsformular an die Sparkasse übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Sparkasse das Angebot durch Erklärung gegenüber dem Kunden oder durch Zurverfügungstellung der Leistung annimmt. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Sparkasse Westholstein Dithmarscher Platz Itzehoe Fax: info@spk-westholstein.de D3 (Fassung Dez. 2016) - v9.3 - o Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Seite 3 von 4

9 Besondere Hinweise Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird. Ende der Widerrufsbelehrung Ihre Sparkasse Westholstein D3 (Fassung Dez. 2016) - v9.3 - o Seite 4 von 4

10 Empfangsbestätigung Kreditkarten Zurück an Sparkasse! Kontonummer Name und Anschrift des Kunden Hiermit bestätige ich, von der Sparkasse Informationsmaterial, bestehend aus jeweils einem Exemplar der Informationen für den Verbraucher Verträge über MasterCard/VisaCard oder MasterCard Prepaid/Visa Prepaid Bezeichnung des Vertrags nebst Preisblatt 1 1 nur bei Zahlungsdiensterahmenverträgen erforderlich der Vertragsunterlagen, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse, der Bedingungen für die MasterCard/VisaCard soweit erforderlich: Bezeichnung der Sonderbedingungen erhalten zu haben. Unterschrift des Kunden Ort, Datum SK Basis D2 (Juni 2014) Deutscher Sparkassenverlag/SPK Westholstein Juli 2014 Seite 1 von 1

11 * A * A SEPA-Lastschriftmandat - zugunsten Sparkasse Westholstein SEPA Direct Debit Mandate Name des Zahlungsempfängers / Creditor name: Sparkasse Westholstein Anschrift des Zahlungsempfängers / Creditor address Straße und Hausnummer / Street name and number: Dithmarscher Platz 2 Postleitzahl und Ort / Postal code and city: Itzehoe Gläubiger-Identifikationsnummer / Creditor identifier: DE60ZZZ Kontonummer/Account no. Land / Country: Deutschland Kundennummer/Customer no. Mandatsreferenz (vom Zahlungsempfänger auszufüllen) / Mandate reference (to be completed by the creditor): (wird Ihnen separat mitgeteilt) Ich ermächtige / Wir ermächtigen (A) den Zahlungsempfänger Sparkasse Westholstein, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich (B) weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger Sparkasse Westholstein auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. By signing this mandate form, you authorise (A) the creditor Sparkasse Westholstein to send instructions to your bank to debit your account and (B) your bank to debit your account in accordance with the instructions from the creditor Sparkasse Westholstein. As part of your rights, you are entitled to a refund from your bank under the terms and conditions of your agreement with your bank. A refund must be claimed within 8 weeks starting from the date on which your account was debited. Zahlungsart / Type of payment: Wiederkehrende Zahlung / Recurrent payment Einmalige Zahlung / One-off payment Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) / Debtor name: Name des Vertragsinhabers (soweit vom Zahlungspflichtigen abweichend): Contractor name (required if different from debtor): manuell Informationen hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten werden dem Vertragsinhaber zur Verfügung gestellt und sind von diesem an den Zahlungspflichtigen weiterzugeben. Informations about the terms of payment is made available by the contractor and needs to be transferred to the debtor. Anschrift des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) / Debtor address* * Angabe freigestellt / Optional information Straße und Hausnummer / Street name and number: SK analog D1 (Fassung Jan. 2014) Deutscher Sparkassenverlag/SPK Westholstein Postleitzahl und Ort / Postal code and city: Land / Country: IBAN des Zahlungspflichtigen (max. 34 Stellen) / IBAN of the debtor (max. 34 characters): BIC (8 oder 11 Stellen) / BIC (8 or 11 characters): Hinweis: Die Angabe des BIC kann entfallen, wenn die IBAN des Zahlungspflichtigen mit DE beginnt. Note: If the debtor s IBAN starts with DE, the BIC is optional. Ort / Location: Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) / Signature(s) of the debtor: Datum (TT/MM/JJJJ) / Date (DD/MM/YYYY): Seite 1 von 1

12 s Sparkasse Westholstein Preisblatt Kreditkarten - Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand: ) 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Komfortpaket Silber (Basis- oder Standardkarte) 3,00 EUR 1 Basiskarte mit Motiv (aus Galerie oder individuelles Motiv) 3,50 EUR 1 Komfort- und Reisepakte Gold (Goldkarte) 7,00 EUR 1 WackenCard 25,00 EUR p.a. Business Card One 3,00 EUR 1 Business Card One Gold 7,00 EUR 1 Business Card 3,00 EUR 1 Business Card Gold 7,00 EUR 1 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 2 unentgeltlich Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand 5,00 EUR - bei Einstellen in das elektronische Postfach 5,00 EUR Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 3 4 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 4 10,00 EUR 1 % vom Umsatz S Sparkasse Westholstein, Stand: 01. Februar 2017 SK Preis pro Monat, Abrechnung erfolgt jährlich. Junge Erwachsene von 18 bis 26 erhalten 50 % Rabatt auf den Kartenpreis. 2 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 3 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 4 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer 6. dieses Verzeichnisses.

13 s Sparkasse Westholstein 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer MasterCard 2% vom Umsatz mind. 5,00 EUR nicht im Angebot - mit unserer Visa Card 2% vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern am Schalter (ZD) mit Kreditkarte (MasterCard / Visa Card) - im Inland 3% vom Umsatz - im Ausland Komfortpaket Silber Komfort- und Reisepaket Gold mind. 5,00 EUR 4% vom Umsatz mind. 5,00 EUR 4% vom Umsatz mind. 5,00 EUR am Geldautomaten 2% vom Umsatz mind. 5,00 EUR 3% vom Umsatz mind. 5,00 EUR kostenlos Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Geschäftstages der Buchung. Diese sind im Internet unter veröffentlicht. Umrechnungen zu weiteren Währungen erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. S Sparkasse Westholstein, Stand: 01. Februar 2017 SK Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Sparkasse Fassung 21. März 2016 Sparkasse Westholstein Dithmarscher Platz 2, Itzehoe Inhaltsverzeichnis Allgemeines Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung Nr. 2 Änderungen der Geschäftsbedingungen und von Zahlungsdiensterahmenverträgen Nr. 3 Bankauskünfte Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse Nr. 5 Legitimationsurkunden Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort Kontokorrentkonten und andere Geschäfte Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung Nr. 11 Aufrechnung und Verrechnung Nr. 12 Konten in ausländischer Währung Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer Währung Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung Nr. 15 Wechselkurs Nr. 16 Einlagengeschäft Entgelte und Aufwendungen Nr. 17 Zinsen und Entgelte Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen Pflichten und Haftung von Sparkasse und Kunde Nr. 19 Haftung der Sparkasse Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe Einzugspapiere Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft Auflösung der Geschäftsbeziehung Nr. 26 Kündigungsrecht Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagensicherungssystem manuell D1 (Fassung 21. März 2016) - v8.2 - o Deutscher Sparkassenverlag Allgemeines Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung (1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Sparkasse ist durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die Sparkasse seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführt und das Bankgeheimnis wahrt. (2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend oder abweichend besondere Bedingungen, z. B. für die Bereiche des Zahlungsverkehrs, des Sparverkehrs und der Wertpapiergeschäfte; diese werden beim Vertragsabschluss (etwa bei der Kontoeröffnung) oder bei der Erteilung von Aufträgen mit dem Kunden vereinbart. Nr. 2 Änderungen der Geschäftsbedingungen und von Zahlungsdiensterahmenverträgen (1) Angebot der Sparkasse Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der besonderen Bedingungen oder von Zahlungsdiensterahmenverträgen sowie die Einführung zusätzlicher Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form angeboten. (2) Zustimmung zu Änderungen Die Zustimmung des Kunden zum Angebot der Sparkasse gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Sparkasse in ihrem Angebot besonders hinweisen. Die Sparkasse wird dann die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geänderten besonderen Bedingungen, den geänderten Zahlungsdiensterahmenvertrag bzw. die zusätzlich eingeführten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. (3) Sonderkündigungsrecht bei Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten oder von Zahlungsdiensterahmenverträgen Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten (z. B. Überweisungsbedingungen) oder von Zahlungsdiensterahmenverträgen angeboten, kann er den von den Änderungen betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Sparkasse in ihrem Angebot besonders hinweisen. (4) Abweichende Vereinbarungen Das Änderungsverfahren gemäß Absatz 1 und Absatz 2 findet keine Anwendung, soweit abweichende Vereinbarungen getroffen sind. Satz 1 gilt nicht für Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten oder von Zahlungsdiensterahmenverträgen. Nr. 3 Bankauskünfte (1) Inhalt von Bankauskünften Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden, deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Sparkasse anvertraute Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. (2) Voraussetzungen für die Auskunftserteilung Die Sparkasse darf Bankauskünfte über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute erteilen, sofern sich die Anfrage auf deren geschäftliche Tätigkeit bezieht und der Sparkasse keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. In allen anderen Fällen darf die Sparkasse Bankauskünfte nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Bankauskünfte erhalten nur eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene Zwecke und die ihrer Kunden; sie werden nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt. (3) Schriftliche Bestätigung Bei mündlichen Auskünften über Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit behält sich die Sparkasse eine unverzügliche schriftliche Bestätigung vor, deren Inhalt von diesem Zeitpunkt an maßgeblich ist. Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse (1) Bekanntgabe Der Sparkasse bekannt gegebene Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse gelten, bis ihr eine Mitteilung über das Erlöschen oder eine Änderung zugeht, es sei denn, diese Umstände sind der Sparkasse bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt. Dies gilt auch, wenn die Befugnisse in einem öffentlichen Register eingetragen sind und eine Änderung veröffentlicht ist. (2) Mangel in der Geschäftsfähigkeit des Vertreters Der Kunde trägt den Schaden, der daraus entstehen sollte, dass die Sparkasse von einem eintretenden Mangel in der Geschäftsfähigkeit seines Vertreters unverschuldet keine Kenntnis erlangt. Nr. 5 Legitimationsurkunden (1) Erbnachweis Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der Sparkasse auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Sparkasse seine erbrechtliche Berechtigung nachzuweisen. Seite 1 von 5

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