Beton nach SN EN 206-1:2000. Sand, Kies, Steine Roh- und Fundationsmaterialien. Deponie / Sammel- und Sortierplatz Recycling/R-Materialien

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1 oberrauch.ch Preisliste 2013 Beton nach SN EN 206-1:2000 Sand, Kies, Steine Roh- und Fundationsmaterialien Deponie / Sammel- und Sortierplatz Recycling/R-Materialien Maschinen/ Geräte Zeittarifansätze Transport- Richtpreise Region Landschaft Davos Bedingungen Erläuterungen Info

2 Preisliste 2013 Die Unternehmungen der Oberrauch-Gruppe Verwaltung/Verkauf Sertigerstrasse 1 Die Angebote der Oberrauch-Gruppe OBT Oberrauch AG, Davos DRG Davoser Recycling AG DKG Davoser Kies AG BGKW Betriebsgesellschaft Kiesabbau Wiesen Mailing-List Homepage Preisliste gültig ab 1. Januar

3 Hinweis! Beton ist alkalisch, deshalb Haut und Augen schützen. Bei Berührungen grundsätzlich mit Wasser spülen. Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Für sämtliche Betonsorten mit PK nach SN EN 206-1:2000 ist die Chloridgehaltsklasse CI 0.10 massgebend. Detaillierte Informationen zur neuen Norm SN EN 206-1:2000 auf Anfrage. Bedingungen: siehe Seite 16 der Preisliste Beton 2013 OBT Oberrauch AG, Davos Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Sorten Nr. Chloridgehaltsklasse Festigkeitsklasse Expositionsklasse Grösstkorn W/Zeq min. CEM Anwendung Bemerkungen Konsistenz Preis Fr./m 3 Beton nach SN EN 206-1:2000 Alle erforderlichen Zusatzmittel sind in den Einheitspreisen eingerechnet Normaler Beton für alle Anwendungen A C25/30 XC1/XC Kran Hauptbeton C A C25/30 XC1/XC Kran RC-M** C A C25/30 XC1/XC Pump RC-M** F Normaler Beton für alle Anwendungen B C25/30 XC Kran Kran C B C25/30 XC Kran Kran C B C25/30 XC Pump Pumpbeton F erfüllt Prüfung 262/1 Wasserleitfähigkeit C C25/30 XC Kran RC-C** C C C30/37 XC4/XF Kran Kran WD C C C30/37 XC4/XF Pump Pumpb. WD F C C30/37 XC4/XF Pump Mono Kran C C C30/37 XC4/XF Pump Mono Pump F C C30/37 XC4/XF Pump Pumpb. WD F C C35/45 XC4/XF Kran Kran C CEM I 42.5 Normo 4 / NPK D / Tiefbauamt Graubünden Frostangriff mit Taumittel D C25/30 XC4/XD1/XF FT min. LP 3% C D C25/30 XC4/XD1/XF FT/Pump/AAR min. LP 3% F D C25/30 XC4/XD1/XF FT min. LP 3.5% C D C30/37 XC4/XD1/XF FT min. LP 3% C CEM I 42.5 Normo 4 / NPK F / Tiefbauamt Graubünden Frostangriff mit Taumittel F C30/37 XC4/XD3/XF FT/Pump min. LP 3% F CEM II 42.5 N / NPK G / T4 / ASTRA Frostangriff mit Taumittel G C30/37 XC4/XD3/XF FT/AAR min. LP 3% F Festigkeitsentwicklung im Mittel f cm,2 / f cm,28 > 0.3 bis < 0.5 **Recyklierte Gesteinskörnung AAR = Alkali-Aggregat-Reaktion Dehnung (5 Monate max ) Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Beispiele für die Ausschreibung nach NPK Bezeichnung NPK A NPK B NPK C NPK D Festigkeitsklasse C25/30 C25/30 C30/37 C25/30 Expositionsklasse XC1/XC2 XC3 XC4 XF2 Chloridgehalt CI 0.10 CI 0.10 CI 0.10 CI 0.10 Konsistenzklasse C2/F3/F4 C2/F3 C2/F3 C2/F3 Wasserundurchlässigkeit im Sinne der SIA Norm 262/1 nein nein ja ja Verantwortlichkeiten bei der Betonherstellung Festlegung des Betons Beton nach Eigenschaften Beton nach Zusammensetzung Festlegung der Anforderung Verfasser/Ausschreibende Verfasser/Ausschreibende Betonzusammensetzung Hersteller Verfasser Erstprüfung Hersteller Verfasser Produktionskontrolle Hersteller Verfasser Konformitätsnachweis Hersteller Hersteller Einbringen Verwender Hersteller/Verfasser Zertifizierung Überwachungsstelle Überwachungsstelle 3

4 Beton 2013 OBT Oberrauch AG, Davos Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Hinweis! Beton ist alkalisch, deshalb Haut und Augen schützen. Bei Berührungen grundsätzlich mit Wasser spülen. Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Erläuterungen, detaillierte Informationen siehe Abschnitt Erläuterungen Seite 17. Allgemeine Bedingungen siehe Abschnitt Bedingungen Seite 16. Sorten-Nr. Bezeichnung Beton nach Zusammensetzung Zementgehalt kg/m³ Konsistenz Körnung Bemerkungen Preis Fr./m³ Alle erforderlichen Zusatzmittel sind in den Einheitspreisen eingerechnet RC-Beton 100 erdfeucht solange Vorrat RC-Beton 125 erdfeucht solange Vorrat RC-Beton 150 erdfeucht solange Vorrat RC-Beton 175 erdfeucht solange Vorrat RC-Beton 200 erdfeucht solange Vorrat RC-Beton 250 erdfeucht solange Vorrat Beton 0 16 mm 6100 P steif P steif P steif P steif P steif P steif P steif/plastisch P steif/plastisch P steif/plastisch P steif/plastisch P steif/plastisch P steif/plastisch P steif/plastisch Beton 0 32 mm 3100 P steif P steif P steif P steif P steif Sickerbeton mm 2100 P steif P steif P steif P steif Stahlfaserbeton a plus 0.5 min. CEM 9A230 a plus C B230 a plus C C330 a plus C C331 a plus F

5 Beton 2013 OBT Oberrauch AG, Davos Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Sorten-Nr. Bezeichnung Zementgehalt kg/m³ Konsistenz Körnung Bemerkungen Preis Fr./m³ Überzug 0 4 mm 4250 P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht Überzug 0 8 mm 8250 P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht P erdfeucht Selbstverdichtender Beton Beratung und Angebot auf Anfrage 998 P P Gunit/Trockenspritzbeton CEM I 42.5 Normo Trockengemisch 280 erdfeucht 0 4/ kg Trockengemisch 320 erdfeucht 0 4/ kg Gunit/Nassspritzbeton CEM I 42.5 Normo Nassgemisch 350 weich 0 4/ kg Nassgemisch 450 weich 0 4/ kg T1 / T4 Chlorid Festigkeit Exposition Grösstkorn w/zeq min. Cem. Anwendung LP Konsistenz Preis D CL C25/30 XC4/XD1/XF PP-FB min. LP 4% C G CL C30/37 XC4/XD3/XF FT/AAR min. LP 3% F

6 Beton 2013 OBT Oberrauch AG, Davos Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Preiszuschläge 2013 Betonzusätze, die nicht in den Rezepten inbegriffen sind Sorten-Nr. Bezeichnung Fr./kg Plastifizierungsmittel Hochleistungsverflüssiger Frostschutzmittel Verzögerer Sika Latex Luftporenbildner 8.50 Zuschläge auf Normalpreise Sorten-Nr. Bezeichnung Einheit Fr./Einheit Für speziell verlangte Dosierungen Fr./100kg Sikacrete/Sikafiume (Handeingabe) Fr./100kg Quarzsandbeigabe (Handeingabe) Fr./100kg Heizkosten bei tiefen Nacht- und Tagestemperaturen (im Werk gemessen) Fr./m³ Heizkosten spätestens ab 1. November bis 30. April Fr./m³ Betonbezüge zwischen Uhr und samstags (GBV ) Fr./h Betontransporte mit Fahrmischer (exklusive Warte- und Abladezeit) Zuschlag/m³ 4.00 Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Konditionen/Zahlungsbedingungen 2013 Siehe Bedingungen Seite 16 der Preisliste Rabatte Betonbezug franko Baustelle/Jahr bis 500 m³ 3.0% bis m³ 5.0% bis m³ 7.0% bis m³ 8.0% ab m³ 10.0% Durch die vorliegende Regelung werden alle früheren Preisvereinbarungen aufgehoben Zahlungsbedingungen Mehrwertsteuer 8% in den Einheitspreisen nicht inbegriffen Zahlung innert 10 Tagen netto Nach 30 Tagen 5.0% Verzugszins Privatzuschlag 20.0% 6

7 Hinweis: Raumgewicht ohne Gewähr Bedingungen: Siehe Seite 16 Erläuterungen: Siehe Seite 17 Sand, Kies OBT Oberrauch AG, Davos Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Sorten-Nr. Bezeichnung Körnung in mm Artikel-Nr. Preis Fr./m³ Roh- und Fundationsmaterialien Sand solange Vorrat 202 Brechsand 0 3 GKg Sand 0 4 GKr Korngemisch 0 8 GKg Kies 111 Kies 4 8 GKg Korngemisch 0 16 GKg Korngemisch 0 32 GKg UG Planiematerial ungewaschen Planiematerial bindig Kies 0 16 GKg Kies GKg Brechschotter Bollensteine 120 / Wintersplitt 211 Splitt Splitt 0 6/ Splitt Splitt Ungebundenes Gemisch SN a-NA, (TBA GR BB2-A08)//EN 13242:2002/A1:2007, EN 13285: Ungebundenes Gemisch UG 0/ Ungebundenes Gemisch UG 0/ Ungebundenes Gemisch UG 0/ RC-Mischgranulatgemisch UG 0/ RC-Betongranulatgemisch UG 0/ RC-Betongranulatgemisch UG 0/ Verwendungsmöglichkeiten siehe Seite 17 der Preisliste 1310 RC-Asphaltgranulatgemisch 0 22/ RC-Mischgranulatgemisch UG RC-Mischgranulatgemisch UG RC-Betongranulatgemisch UG RC-Mischgranulatgemisch

8 Sand, Kies OBT Oberrauch AG, Davos Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Sorten-Nr. Bezeichnung Körnung in mm Artikel-Nr. Preis Fr./m³ Gesteinskörnung für Beton nach SN b-NA / EN 12620:2002/A1:2008 Gesteinskörnungen für ungebundene Gemische identisch mit Gesteinskörnungen für Beton (0/4, 4/8, 8/16, 16/32, 32/63) Gesteinskörnung 105 Sand 0 4 GKr Korngemisch 0 8 GKg Kies 4 8 GKg Korngemisch 0 16 GKg Korngemisch 0 32 GKg Kies 8 16 GKg Kies GKg Rohmaterial 404 Kies, Sand unsortiert, nicht frostsicher (Kies ab Wand) unsortiert Aushubmaterial nicht frostsicher RC-Mischgranulatgemisch Bollensteine 120 / Bollensteine 300 xx Vorbausteine Felsgemisch UG 0/ Felsgemisch UG 0/ Auffüllmaterial Humus 1450 Humus ab Deponie Humus abgesiebt Bemerkungen solange Vorrat Raumgewicht ohne Gewähr Konditionen/Zahlungsbedingungen Siehe Bedingungen Seite 16 der Preisliste Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Rabatte Wir erstatten je nach Materialbezug einen individuellen Mengenbezugsrabatt auf Frankolieferungen. Durch die vorliegende Regelung werden alle früheren Preisvereinbarungen aufgehoben. Zahlungsbedingungen Mehrwertsteuer 8% in den Einheitspreisen nicht inbegriffen Zahlung innert 10 Tagen netto Nach 30 Tagen 5.0% Verzugszins Privatzuschlag 20.0% 8

9 Bedingungen: Siehe Seite 16 Erläuterungen: Definitionen siehe Seite 17 Deponie 2013 DRG Davoser Recycling AG Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Sorten-Nr. Bezeichnung Bemerkungen Fr. /m³ Fr. /t Recycling/R-Materialien Definition der verschiedenen Materialien siehe Abschnitt Bedingungen. Ausbauasphalt Altbelag mit weniger als 5000 mg PAK pro kg im Bindemittel, Einheitspreis laut Sorten-Nr Über 5000 mg PAK pro kg im Bindemittel Annahme auf Anfrage 711 Ausbauasphalt 11 kleiner 50 cm Kantenlänge Ausbauasphalt 12 grösser 50 cm Kantenlänge Fräsmaterial Frischbelag Betonabbruch Zuschlag für das Abtrennen und Entsorgen der vorstehenden Armierungseisen nach Regietarif Maschinisten GBV Betonabbruch 21 kleiner 70 cm Kantenlänge Betonabbruch 22 grösser 70 cm Kantenlänge Betonabbruch 23 kleiner 70 cm Kantenlänge stark armiert Betonabbruch 24 grösser 70 cm Kantenlänge stark armiert Mischabbruch/Bauschutt 731 Mischabbruch 31 ohne Leichtstoffanteile Mischabbruch 32 mit wenig Leichtstoffanteilen Mischabbruch 33 mit erheblichen Leichtstoffanteilen Bausperrgut / Gips 34 sowie unsortierte Mischabfälle Eternit 35 Asbesthaltig Dachziegel/Backsteine 36 saubere Dachziegel+Backsteine ohne Mörtel Aushub 751 Aushubmaterial, sauber 51 (nur Kleinmengen, auf Anfrage) Fels-, Steinmaterial, sauber 52 (nur Kleinmengen, auf Anfrage) Strassenaufbruch 53 (nur Kleinmengen, auf Anfrage) Holz 742 Holz unbehandelt 42 (nicht behandelt, sauber und ohne Beschläge etc.) Holz behandelt 43 (behandelt, mit Beschlägen etc.) ak Äste, Sträucher, Grünmaterial Wurzelstöcke Glas 771 Altglas unsortiert ohne Fremdstoffe Schnee 780 LW 2-Achs LW 4-Achs Fr./LW 9

10 Deponie 2013 DRG Davoser Recycling AG Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Sorten-Nr. Bezeichnung Fr. /Einheit Fr./t Annahme-Gebühren Schrott/Elektro/Elektronik Schrott 100 Schrott 1: Schrott ohne Beimischung und Anhaftung von Fremdstoffen wie: Holz, Kunststoffe, Gummi, Isolationen, Buntmetallen etc auf Anfrage 101 Schrott 2: Schrott mit geringer Beimischung und Anhaftung von Fremdstoffen wie: Kunststoffen, Holz, Buntmetallen etc ak auf Anfrage Schrott 3: Alteisen mit Anhaftung und Beimischung von Fremdstoffen, hauptsächlich aus Gemeindesammlungen Träger: Eisenbahnschienen, Träger, Schwellen, schwere Eisenprofile Neue Blechabfälle: Saubere Produktionsabfälle Maschinenguss: Maschinenguss, zerschlagen ohne Anhaftung von Nichteisen-Metallen ak auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Fahrzeuge/Maschinen 200 Auto mit max. 5 Reifen ak Fr./Stk Auto ohne Reifen ak Fr./Stk Lieferwagen ak Fr./Stk Wohnwagen/Wohnmobil ak Fr./t LKW mit Reifen ak Fr./t LKW ohne Reifen ak Fr./t PKW-Reifen ohne Felge ak Fr./Stk PKW-Reifen mit Felge ak Fr./Stk LKW-Reifen ohne Felge ak Fr./Stk LKW-Reifen mit Felge ak Fr./Stk Traktoren- /Baumaschinenreifen ak Fr./Stk Batterie LKW s Fr./Stk Batterie PKW s Fr./Stk Motorräder ak Fr./Stk Diverses 300 Heizkessel bis 1 m Durchmesser Fr./Stk Heizkessel grösser 1 m Durchmesser Fr./Stk Heizkessel Industrie Fr./t Isolierte Rohre Fr./t Schachtdeckel mit Beton Fr./t Leuchtstoffröhren und Sparlampen s Fr./kg

11 Bedingungen: Siehe Seite 16 Erläuterungen: Definitionen siehe Seite 17 Deponie 2013 DRG Davoser Recycling AG Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Sorten-Nr. Bezeichnung Fr. /Einheit Fr./t Haushaltgeräte 400 Haushaltkühlgeräte Fr./Stk gratis 401 Waschmaschinen/Tumbler/Kochherde ak Fr./Stk Ölofen/Ölradiator ak Fr./Stk Haushaltgeräte klein, Staubsauger, Toaster etc., Mindestbetrag Fr./Stk = ak Fr./kg Boiler ak Fr./Stk Gewerbekühlgerät mit Kühlflüssigkeit (Länge + Breite + Höhe) ak Fr./m¹ Gewerbekühlgerät ohne Kühlflüssigkeit (Länge + Breite + Höhe) ak Fr./m¹ Kühlaggregat mit Kühlflüssigkeit < 20 kg (inkl. Klimageräte) ak Fr./Stk Kühlaggregat mit Kühlflüssigkeit > 20 kg (inkl. Klimageräte) ak Fr./kg Getränkeautomat gross ak Fr./Stk Getränkeautomat klein ak Fr./Stk Elektronik/Elektrogeräte 500 Monitore ak Fr./kg gratis 501 Allgemeine Hardware, Drucker, Kopiergeräte, PC etc ak Fr./kg gratis 502 Datenträger, Magnetbänder, CD etc ak Fr./kg gratis 503 TV-Geräte ak Fr./kg gratis 504 Allgemeine Unterhaltungselektronik, Radio, Video etc ak Fr./kg gratis 505 Industrie-Elektronik ak Fr./kg gratis Sonderabfälle 600 Leuchtstoffröhren gerade bis 180 cm, über 50 kg s Fr./kg Leuchtstoffröhren gerade bis 180 cm, bis 50 kg s Fr./Stk Diverse Lampen über 50 kg s Fr./kg Diverse Lampen bis 50 kg s Fr./Stk Altöl s Fr./t Diverses auf Anfrage Konditionen/Zahlungsbedingungen Siehe Bedingungen Seite 16 der Preisliste Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Durch die vorliegende Regelung werden alle früheren Preisvereinbarungen aufgehoben. Zahlungsbedingungen Mehrwertsteuer 8% in den Einheitspreisen nicht inbegriffen Zahlung innert 10 Tagen netto Nach 30 Tagen 5.0% Verzugszins 11

12 Maschinen 2013 OBT Oberrauch AG, Davos Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Sorten-Nr. Bezeichnung LSVA Fr. / km Fr. / Std. Wartezeit Fr. / Std. Zeittarifansätze Transport-Fahrzeuge Kipp-Lastwagen Achs-Kipplastwagen bis kg mit Allrad NVT 22 2-Achs-Strassenreinigungsgerät kg mit Allrad Achs-Kipplastwagen bis kg ohne Allrad Achs-Kipplastwagen bis kg Allrad Achs-Kipplastwagen bis kg ohne Allrad Achs-Kipplastwagen bis kg mit Allrad Achs-Kipplastwagen bis kg Gesamtgewicht Achs-Kipplastwagen bis kg Gesamtgewicht NVT 10 Sattelzug kg Gesamtgewicht NVT 10 Sattelzug kg Gesamtgewicht NVT 10 Anhängerzug kg Gesamtgewicht NVT 10 Anhängerzug kg Gesamtgewicht Fahrmischer Achs-Fahrmischer bis kg Gesamtgewicht Achs-Fahrmischer bis kg Gesamtgewicht Absetzkipplastwagen Achs-Absetzkipplastwagen bis kg Gesamtgewicht Sattelschlepperzüge 9600 Tiefgangwagen bis kg Gesamtgewicht Bei Schwertransporten werden die Sonderbewilligungen und eventuelle Personen- und Polizeibegleitung nach Aufwand verrechnet. 12

13 Maschinen 2013 OBT Oberrauch AG, Davos Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Sorten-Nr Bezeichnung t Schaufelinhalt Leistung kw Fr./Std. Baumaschinen Wartezeit Fr./Std. Radlader Liebherr Radlader Liebherr L Radlader Liebherr L Radlader Liebherr L Stapler/Dumper Typ 4481 NVT 20 Teleskoplader Manitou 4.50 MT Volvo Dumper A30D Hydraulik-Bagger auf Raupen Hyd-Bagger Rp Liebherr Hyd-Bagger Rp Liebherr Hyd-Bagger Rp Liebherr Hyd-Bagger Rp Takeuchi TB Hydraulik-Bagger auf Pneu Hyd-Bagger Pneu Liebherr A900C Aufbereitungsanlagen Mobile Brechanlage 960 Backenbrecher Raupenmobil auf Anfrage auf Anfrage Mobile Siebanlage Typ 5000 Siebanlage Raupenmobil HCS 37/15 auf Anfrage auf Anfrage Shredderanlage Shredder Radmobil 179 auf Anfrage auf Anfrage Geräte Mietbedingungen siehe Bedingungen Seite 16 der Preisliste Fr./Tg. Grundpauschale Umschlaggerät 9.00 m 3 auf Anfrage auf Anfrage Anbaugeräte an Baumaschinen kg Hyd.-Hammer für Anbau an Bagger 1800 auf Anfrage auf Anfrage Betonabbruchzange für Anbau an Bagger 2000 auf Anfrage auf Anfrage Diverse Anbaugeräte an Bagger auf Anfrage auf Anfrage Konditionen/Zahlungsbedingungen Siehe Bedingungen Seite 16 der Preisliste Unternehmerrabatt Zahlungsbedingungen Mehrwertsteuer 8% in den Einheitspreisen nicht inbegriffen Zahlung innert 10 Tagen netto Nach 30 Tagen 5.0% Verzugszins 13

14 Transporte 2013 OBT Oberrauch AG, Davos Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Ort km bis t Kies Fr./m³ exkl. LSVA Beton mit Kipper Fr./m³ exkl. LSVA Zuschlag für Beton mit Fahrm. Fr./m³ Regionale Transport-Richtpreise Kies/Beton Davos Platz Davos Dorf Schatzalp Schiatobel Wolfgang Frauenkirch Langmatte Laret Mühle Glaris Post Glaris Spina Monstein Schmelzboden Landwassertunnel Wiesen Schmitten Clavadel Sertig Mühle Sertig Witi Sertig Dörfli Chaiseren Teufi Bühlen Bedra Pischa Alpenrose Tschuggen Flüela Abladezeit mit Mischer 3 Minuten pro m³ inklusive. Warte- und Abladezeit > 3 min./m³ werden mit 70% des gültigen Zeittarifes verrechnet. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Minimaltransportverrechnung: bei 2-Achser 18 t Beton 3 m³ Kies 5 m³ bei 4-Achser 32 t Beton 6 m³ Kies 9 m³ bei 5-Achser 40 t Beton 8 m³ Kies 12 m³ 14

15 Transporte 2013 OBT Oberrauch AG, Davos Ansprechpartner Jörg Oberrauch für Beratung und Offertwesen Tel Mobile Bestellbüro Renate Häsler Tel Ort bis t LSVA Mindestmengen bei 4-Achser t ab Werk Untervaz Fr./t exkl. LSVA ab Werk Zernez Fr./t exkl. LSVA Davos Platz Davos Dorf Davos Wolfgang Davos Glaris Ort bis t LSVA Mindestmengen bei 2-Achser 9.80 t ab Werk Untervaz Fr./t exkl. LSVA ab Werk Zernez Fr./t exkl. LSVA Davos Platz Davos Dorf Davos Wolfgang Davos Glaris Ort Mulde bis 20 km Mulde bis 30 km Mulde bis 40 km Mulde bis 60 km Mulde bis 120 km Preise inkl. LSVA/ohne Deponiegebühren pro Mulde Wiesen, Davos, Prättigau, Untervaz Anteil LSVA Konditionen/Zahlungsbedingungen Zahlungsbedingungen Mehrwertsteuer 8% in den Einheitspreisen nicht inbegriffen Zahlung innert 10 Tagen netto Nach 30 Tagen 5.0% Verzugszins 15

16 Bedingungen Allgemeine Bedingungen beim Beton Allgemeines Preise gütig ab 01. Januar 2013 Alle früheren Preislisten sind ungültig Die Preise verstehen sich ab Misch- bzw. Dosieranlage. Ohne besondere Angaben des Bestellers wird der Beton in der Konsistenz C2 geliefert. Für die aufgeführten und mit Preisen versehenen Betonsorten mit besonderen Eigenschaften sind die nach SIA Norm 162, Ausgabe 1989, vorgeschriebenen Klassifikationsnachweise vorhanden. Die Dokumentation über diese Nachweise sowie über die laufenden Kontrollen werden auf Wunsch zur Einsichtnahme bereit gestellt. Auf besonderen Wunsch sind zusätzliche in der Preisliste nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für entsprechende Klassifikationsnachweise werden zu Lasten des Bestellers, nach Aufwand, in Rechnung gestellt. Neue Klassifikationsnachweise erfordern einen Zeitaufwand von mindes tens 4 Monaten. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Liefer bedingungen des FSKB. Transportpreise Frankopreise auf Anfrage. Pro Fuhre wird der Ansatz für mindestens 6 m³ Beton (3-/4-Achser), sowie 3 m³ (2-Achser) verrechnet. Beton-Lieferbedingungen, siehe Info FSKB Seite 21. Garantie Betonsorten Klassifiziert Gemäss den «allgemeinen Lieferbedingungen FSKB» Betonsorten ohne Qualitätsangaben Für Betonsorten ohne Qualitätsangaben kann nur eine Garantie für eine genaue Dosierung der einzelnen Komponenten übernommen werden. Garantien für erwartete Frisch- und Festbetoneigenschaften können nicht abgegeben wer den. Die aufgeführten Sorten entsprechen nicht den Anforderungen der SIA Norm 162. Allgemeines Für die Änderung der Betonkonsistenz infolge unkontrollierter Wasserbeigabe und mangeldem Schutz vor Witterungseinflüssen auf dem Transport oder auf der Baustelle sowie durch zeitliche Verzögerung beim Einbringen, lehnt das Lieferwerk jede Verantwortung ab. Verkaufs- und Lieferbedingungen Es gelten die allgemeinen Lieferbedingungen FSKB, Seite 21. Allgemeine Bedingungen für Kies, Steine und Erde Verkaufs- und Lieferbedingungen Für Schüttgewichte und Liefermengen sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. Bei den Werken, in denen das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung zum Teil auf m³ aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte von Schüttgewicht und Feuchtigkeit. Durch die vorliegende Preisliste werden alle früheren Ausgaben und Preisvereinbarungen aufgehoben. Mängelrüge Die Verantwortung für das Erkennen offensichtlicher Mängel oder allfälliger Missverständnisse liegt beim Abnehmer. Beanstandungen hinsichtlich der Menge oder der Qualität, werden nur entgegengenommen, wenn sie bei der Ablieferung, spätestens jedoch vor Verwendung des Materials, sofort beim Lieferwerk geltend gemacht werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Werkes. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. Allgemeine Bedingungen beim Sammel- und Sortierplatz Allgemeines Alle Aufträge für die Annahme und Abgabe der in der Preisliste aufgeführten Produkte, werden aufgrund der nachstehenden allgemeinen Bedingungen ausgeführt. Durch die Unterzeichnung der entsprechenden Rapporte anerkennt der Lieferant oder Bezüger die Gültigkeit der allgemeinen Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vorgängig schriftlich vereinbart wurden. Preise Die Preise verstehen sich, wo nichts anderes vermerkt, für Material lose pro Tonne. Die Preise sind fest, allfällige Preisanpassungen als Folge wesentlicher Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder tatsächlicher Verhältnisse werden schriftlich angezeigt. Annahme/Liefervorbehalt Die Annahme von Material und die Lieferung von Material bleiben im Einzelfall vorbehalten. Volumen/Gewicht/Materialkategorie Das massgebende Volumen, beziehungsweise Gewicht des Materials und die Materialkategorie werden verbindlich auf der Annahme- beziehungsweise Abgabestelle gemessen und festgehalten. Materialannahme Der Anlieferer von Material ist dafür verantwortlich, dass nur das im Lie ferschein vermerkte und nur gesetzlich zulässige Material angeliefert wird. Die Verantwortung bleibt beim Anlieferer, auch wenn eine visuelle Kontrolle bei der Annahme nicht feststellt, dass falsch deklariertes oder zulässiges Material angeliefert wurde. Die Kosten für das Wiederaufladen und den Rücktransport, falsch deklarierten oder unzulässigen Materials gehen zu Lasten des Anlieferers. Der Anlieferer erklärt die Annahmebedingungen der DRG zu kennen und bestätigt insbesondere, dass im gelieferten Material keine Sonderabfälle enthalten sind. Materialabgabe Der Lieferant garantiert die vereinbarte Materialkategorie und Qualität des gelieferten Materials. Beanstandungen zur Materialkategorie, Qualität und/ oder Menge des gelieferten Materials, sind beim Beladen geltend zu machen, spätestens aber vor Verwendung des Materials und dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen. Bei begründeten Beanstandungen kann der Lieferant Ersatz- oder Nach lie ferungen leisten. Verwendungsmöglichkeiten der R-Materialien Laut Richtlinie für die Verwertung von mineralischen Bauabfällen, BUWAL Juli 1997, siehe Erläuterungen Seite 17. Allgemeine Bedingungen bei Maschinen und Geräten Miete Umschlaggerät Die Vermietung erfolgt nur für den Umschlag des von uns gelieferten Betons. Transport und Reinigung ist Sache des Mieters. Bei Unterlassung der Reinigung erfolgt die Reinigung durch den Vermieter. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet. Für Schäden, die während der Benützung oder dem Transport von Um schlaggeräten entstehen, haftet der Mieter. Der Mieter trägt die Verantwortung gegenüber seinem Personal und Dritten für alle im Zusammenhang mit der Installation und dem Gebrauch der Mietgeräte verursachten Personen- und Sachschäden. 16

17 Erläuterungen Erläuterungen zum Beton nach SN EN 206-1:2000 Siehe Info Seite Erläuterungen zum Beton nach SIA-Norm 162 Konsistenzen nach SIA Norm 162 K1 steifplastisch VM > 1.26 K2 plastisch VM Regelkonsistenz K3 weichplastisch VM Transport nur mit Fahrmischer K4 Pumpbeton AM > a0 cm Transport nur mit Fahrmischer VM Verdichtungsmass (nach Walz) AM Ausbreitmass (nach DIN) Prüfkriterien Neben den in den «Allgemeinen Lieferbedingungen FSKB» aufgeführten Qualitätsgarantien gelten für die unter «Beton mit besonderen Eigenschaften» aufgeführten Sorten nachfolgende Prüfkriterien: Wasserdichter Beton: Wasserleitfähigkeit qw = 12g/m²h bei d = 25 cm Prüfung Nr. 5, 162/1 Frostbeständiger Beton: Porenanalyse AF max mm Frosttausalzbeständiger Porenanalyse Beton: AF max mm Erläuterungen zu Sand, Kies, Steine Qualitätsanforderungen an die sechs Recyclingbaustoffe Asphaltgranulat Anteil an Ausbauasphalt mindestens 90% höchstens 10% Kiessand 2% Betonabbruch/Mischabbruch 0.3% Fremdstoffe Recycling-Kiessand P Anteil an Kiessand mindestens 95% höchstens 4% Ausbauasphalt 4% Betonabbruch 1% Mischabbruch 0.3% Fremdstoffe Recycling-Kiessand A Anteil an Kiessand mindestens 80% höchstens 20% Ausbauasphalt 4% Betonabbruch 1% Mischabbruch 0.3% Fremdstoffe Recycling-Kiessand B Anteil an Kiessand mindestens 80% höchstens 4% Ausbauasphalt 20% Betonabbruch 1% Mischabbruch 0.3% Fremdstoffe Betongranulat Anteil an Kiessand/ mindestens 95% Betonabbruch höchstens 3% Ausbauasphalt 2% Mischabbruch 0.3% Fremdstoffe Mischabbruchgranulat Anteil an Kiessand, Beton- mindestens 97% abbruch/mischabbruch höchstens 3% Ausbauasphalt 1% Gips 0.3% Fremdstoffe Verwendungsmöglichkeiten der Recyclingbaustoffe Asphaltgranulat ohne Deckschicht Einsatz in loser Form mit Deckschicht Einsatz in gebundener Form hydraulisch gebunden bituminös gebunden zugelassen* zugelassen** nicht zugelassen zugelassen*** Als Deckschichten gelten bindemittelgebundene Schichten (heiss eingebrachter Asphaltbelag, Betonbelag), eine Deckschicht muss innerhalb von 3 Mo naten aufgebraucht werden. * Schichtstärke max. 7 cm und Walzen obligatorisch. ** Verwendung möglich mit der Einschränkung: als Planiematerial unter bituminöser Deckschicht. Ebenso ist eine Verwendung möglich für den Einsatz als Recycling-Kiessand A. *** In den Mischguttypen H und S ist Asphaltgranulat nicht zulässig (gemäss BB2-Anhang 13). In Heissmischfundationsschichten zugelassen. In der Sperrschicht beim Gleisbau ist Asphaltgranulat zugelassen, wobei der Anteil soweit zu beschränken ist, dass die Mindestwerte der Bitumenpenetration gemäss Tab. 23 in SN eingehalten werden können. Kiessande aus R-Materialien Recycling- Baustoffe Einsatz in loser Form ohne Deckschicht Einsatz in loser Form mit Deckschicht Einsatz in hydraulisch gebundener Form Recycling- Kiessand P Recycling- Kiessand A nicht zulässig nicht zulässig Recycling- Kiessand B Betongranulat nicht zulässig Mischabbruchgr. nicht zulässig Richtlinie für die Verwertung von mineralischen Bauabfällen, BUWAL Juli 1997 Erläuterungen Sammel- und Sortierplatz Einsatz in bituminös gebundener Form nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig Ausbauasphalt ist der Oberbegriff für den durch schichtweises Kaltfräsen eines Asphaltbelages gewonnenen kleinstückigen Fräsasphalt und den beim Aufbrechen bituminöser Schichten in Schollen anfallenden Aufbruchasphalt. Strassenaufbruch ist der Oberbegriff für das durch Ausheben, Aufbrechen oder Fräsen von nicht gebundenen Fundationsschichten und von stabilisierten Fundations- und Tragschichten gewonnene Material. Fallen beim Aufbrechen von Strassen, Schlacken aus Kehrichtverbrennungs anlagen an, sind sie separat zu entsorgen und fallen nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie. Betonabbruch ist das durch Abbrechen oder Fräsen von bewehrten oder unbewehrten Betonkonstruktionen und Belägen gewonnene Material. Mischabbruch ist ein Gemisch von ausschliesslich mineralischen Bauabfällen von Massiv bauteilen wie Beton, Backstein-, Kalksandstein- und Natursteinmauerwerk. Bausperrgut sind Textilien, Gips, Isoliermaterialien, Kunststoffe, Verputze, Wand- und Bodenbeläge etc. Aushub ist unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial wie Erdmaterial, Loc kergestein, Tunnel- und Felsausbruch etc. 17

18 Info neue Norm Information Neue Beton-Norm SN EN 206-1:2000 Einführung Die OBT Oberrauch AG. möchte Ihren Kunden, den Ingenieuren, Archi tekten und allen Beton-Fachleuten, eine möglichst einfache Information (Do ku mentation) zur Einführung und Umstellung der neuen Betonnorm SN EN 206-1:2000 unterbreiten. Mit unserer nachfolgenden Dokumentation hoffen wir unserer geschätzten Kund schaft, dies zu ermöglichen. Sollten trotzdem eventuelle Fragen zur neuen Norm auftauchen, steht Ihnen Herr Jörg Oberrauch selbstverständlich gerne jederzeit zur Verfügung. Gültigkeit der neuen Norm Am 1. Januar 2003 wurde die bisherige Norm SIA 162 von der neuen Norm SN EN 206-1:2000 abgelöst. Während der Übergangszeit von ca. ein bis zwei Jahren bis zur definitiven Einführung der neuen Norm, behält die Norm SIA 162 Ihre Gültigkeit. Das entsprechende Angebot bleibt in dieser Zeit verfügbar. Begriffe der neuen Norm Für die Fachleute im Betonbau ist die Einführung einer neuen Norm immer auch eine Umstellung auf neue technische Inhalte, Regeln, Begriffe und Ver fah rensweisen. Die Unterteilung in Expositionsklassen, Beton nach Eigenschaften, Beton nach Zusammensetzung, Betonfamilien und vieles mehr ist neu. Aus ser dem verändern sich auch die Verantwortlichkeiten aller am Betonbau Beteiligten. Definitionen der neuen Norm Die neue Norm SN EN 206-1:2000 definiert Beton nach Eigenschaften. Diese setzen sich aus den folgenden fünf Grundkriterien zusammen: C25/30 XC4 XF1 SN EN 206-1:2000 D max =32 CI 0, 10 C3 Grösstkorn Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Chloridgehaltsklasse Konsistenzklasse C25/30 Druckfestigkeitsklasse Druckfestigkeitsklassen Sie charakterisiert die Mindestdruckfestigkeit von Zylindern und Würfeln. Die charakteristische Druckfestigkeit wird in der Regel an Würfeln mit einer Kantenlänge von 150 mm bestimmt. Die verschiedenen Betonarten wie Normal-, Schwer- und Leichtbeton werden wie folgt in Druckfestigkeitsklassen eingeteilt. Druckfestigkeitsklassen für Normal- und Schwerbeton Druckfestigkeitsklasse charakteristische Mindestdruckfestigkeit 1) von Zylindern 2)3) f ck, cyl (N/mm²) *charakteristische Mindestdruckfestigkeit 1) von Würfeln 2)4) f ck, cube (N/mm²) Druckfestigkeitsklassen für Leichtbeton Druckfestigkeitsklasse charakteristische Mindestdruckfestigkeit 1) von Zylindern 2)3) f ck, cyl (N/mm²) *charakteristische Mindestdruckfestigkeit 1) von Würfeln 2)4) f ck, cube (N/mm²) C8/ LC8/9 8 9 C12/ LC12/ C16/ LC16/ C20/ LC20/ C25/ LC25/ C30/ LC30/ C35/ LC35/ C40/ LC40/ C45/ LC45/ C50/ LC50/ C55/ LC55/ C60/ LC60/ C70/ LC70/ C80/ LC80/ C90/ C100/ ) unter Berücksichtigung der 5% Fraktile 2) Lagerung der Probe unter Wasser, Prüfalter 28 Tage 3) Zylinder: Ø 150 mm, h = 300 mm 4) Würfel: Kantenlänge 150 mm * In der Schweiz wird die charakteristische Druckfestigkeit in der Regel an Würfeln mit einer Kantenlänge von 150 mm bestimmt. 18

19 Info neue Norm XC4 XF1 Expositionsklasse Expositionsklassen Definition der chemischen und physikalischen Umgebungsbedingungen, welchen der Beton ausgesetzt ist. Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko X0 Angriff auf Klasse Umgebung (1) X0 Für Beton ohne Bewehrung Max. Wasserzementwert (w/z) 1 Mindestzementgehalt in kg/m³ Prüfverfahren/ Anforderungen Anwendungbeispiele: (1) Bauteile ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall in nicht betonangreifender Umgebung. Unbewehrte Fundamente ohne Frost, unbewehrte Innenbauteile. In Gebäuden mit sehr geringer Luftfeuchtigkeit. Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC Angriff auf Klasse Umgebung Max. Wasserzementwert (w/z) Bewehrung 1 Mindestzementgehalt in kg/m³ (1) XC1 trocken oder ständig nass (2) XC2 nass, selten trocken (3) XC3 mässige Feuchte (4) XC4 wechselnd nass und trocken A Bewehrungskorrosion ausgelöst durch Chloride XD (5) XD1 mässige Feuchte A (6) XD2 nass, selten trocken A B (7) XD3 wechselnd nass und trocken A B Prüfverfahren/ Anforderungen Anwendungbeispiele: Beton, der Bewehrung oder anderes Metall enthält und der Luft und Feuchtigkeit ausgesetzt ist. (1) Beton für Innenbauteile, Beton unter Wasser (2) Langzeitig wasserbenetzte Bauteile, Gründungen (3) Innenbauteile mit mässiger Luftfeuchte, Beton geschützt im Freien (4) Aussenbauteile mit direkter Bewitterung Beton, der Bewehrung oder anderes Metall enthält und der chloridhaltigem Wasser einschliesslich Tausalz ausgesetzt ist. (5) Beton in chloridhaltigem Sprühnebel (6) Beton für Schwimmbäder und für chloridhaltige Abwasser (7) Beton für Brücken mit chloridhaltigem Spritzwasser, Parkdecks Frostangriff mit oder ohne Taumittel XF Angriff auf Klasse Umgebung Beton Max. Wasserzementwert (w/z) 1 Mindestzementgehalt in kg/m³ Prüfverfahren/ Anforderungen (1) XF1 mässige Wassersättigung, ohne Taumittel (2) XF2 mässige Wassersättigung, mit Taumittel C 2 3 (3) XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel C 2 3 (4) XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel C 2 3 Betonangriff durch aggressive chemische Umgebung XA (5) XA1 Chemisch schwach angreifend (6) XA2 Chemisch mässig angreifend (7) XA3 Chemisch stark angreifend Anwendungbeispiele: Durchfeuchteter Beton, der erheblichem Angriff durch Frost-Tau-Wechsel ausgesetzt ist. (1) Vertikale Aussenbauteile Regen und Frost ausgesetzt (2) Vertikale Aussenbauteile taumittelhaltigem Sprühnebel ausgesetzt (3) Horizontale Bauteile Regen und Frost ausgesetzt (4) Horizontale und vertikale Bauteile Frost und Taumittel ausgesetzt Beton, der chemischem Angriff durch natürliche Böden und Grundwasser ausgesetzt ist. (5) Kläranlagen, Güllebehälter (6) Bauteile in betonangreifenden Böden (7) Industrieabwasseranlagen mit chemisch angreifendem Abwasser Prüfverfahren A SIA 262/1 Anhang A: Wasserleitfähigkeit und Porosität von Beton B SIA 262/1 Anhang B: Chloridwiderstand von Beton C SIA 262/1 Anhang C: Frost-Tausalz-Widerstand von Beton Anforderungen 1 Bei Grösstkorn 32 mm und ohne Anrechnung von Zusatzstoffen 2 Erhöhte Anforderungen an die Gesteinskörnung 3 Mindestzementgehalte sowie Luftporengehalte im Frischbeton in Abhängigkeit vom Grösstkorn des Betons 19

20 Info neue Norm D max =32 Grösstkorn Grösstkorn Der Nennwert des Grösstkorns der Gesteinskörnung (D max ) ist unter Berücksichtigung der Lage und des Abstandes der Be wehrung sowie der Bauteilgeometrie festzulegen. Der ausreichende Gehalt an Mehlkorn (Zement, Zusatzstoff und Anteile der Gesteinskörnung d < mm) ist zu beachten. Die Richtwerte in der folgenden Tabelle beziehen sich auf den Mehlkorngehalt in Abhängigkeit vom Durchmesser des Grösstkorns der Gesteinskörnung. Richtwerte für Mehlkorngehalte im Beton Durchmesser des Grösstkorns (mm) Richtwerte des Mehlkornsgehalts (kg/m³) CI 0, 10 Chloridgehaltsklasse Chloridgehaltsklassen Hier wird der höchstzulässige Chloridgehalt von Beton in Bezug auf seine Verwendung betrachtet. Höchstzulässige Chloridgehalte von Beton Betonverwendung Klasse des Höchstzulässiger Chloridgehalt, Chloridgehaltes bezogen auf den Zement in Massenanteilen* Ohne Betonstahlbewehrung oder CI % anderem Metall (mit Ausnahme von korrosionsbeständigen Anschlagvorrichtung) Mit Betonstahlbewehrung oder anderem CI % eingebetteten Metall Mit Spannstahlbewehrung CI % Soweit nichts anderes vermerkt, entsprechen die Betone in unserem Angebot der Chloridgehaltsklasse CI 0.10 * Siehe EN 206-1:2000, Tabelle 10, Fussnote a C3 Konsistenzklasse Konsistenzklassen * Die nachfolgenden drei Tabellen klassifizieren den Beton bezüglich Ausbreit-, Verdichtungs- und Setzmass. Ausbreitmass Klasse Wert in mm Konsistenzbeschreibung *** Konsistenz nach SIA 162/1 Prüfung Nr. 20 F1 ** < als 340 mm steif F2 350 bis 410 mm plastisch F3 420 bis 480 mm weich weich F4 490 bis 550 mm sehr weich flüssig F5 560 bis 620 mm fliessfähig F6 ** > 630 mm sehr fliessfähig Verdichtungsmass nach Walz Klasse Wert in mm Konsistenzbeschreibung *** Konsistenz nach SIA 162/1 Prüfung Nr. 20 CO ** > 1.46 erdfeucht steif (erdfeucht) C bis 1.26 steif plastisch C bis 1.11 plastisch C bis 1.04 weich Setzmass (Slump) Klasse Wert in mm Konsistenzbeschreibung *** Konsistenz nach SIA 162/1 Prüfung Nr. 20 S1 10 bis 40 steif S2 50 bis 90 plastisch S3 100 bis 150 weich weich S4 160 bis 210 flüssig flüssig S5 > 220 sehr flüssig * In der Schweiz angewendete Prüfverfahren für die Konsistenzmessung. Eine allgemein verbindliche Korrelation zwischen den Prüfverfahren existiert nicht. ** Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu empfehlen. Für andere Betone, wie beispielsweise selbstverdichtenden Beton (Selfpact), ist das Prüfverfahren zu vereinbaren. *** Die den Konsistenzklassen zugefügten Konsistenzbeschrei bungen entsprechen internen Festlegungen zur Verstän digung mit unseren Kunden. Die SN EN 206-1:2000 ent hält diese Zuordnung nicht. Es sind nur die Konsistenzbereiche der SIA 162/1 aufgeführt, die den Konsistenzklassen der SN EN 206-1:2000 direkt zuzuordnen sind. 20

21 Info FSKB Fachverband der Schweizerischen Kiesund Betonindustrie (FSKB) Allgemeine Lieferbedingungen für Transportbeton Alle Aufträge für Lieferungen von Transportbeton werden auf Grund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Bezüger die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonlieferwerk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton können gemäss SIA 162 oder gemäss SIA 262 erfolgen. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten bei Lieferungen gemäss SIA 162 die in der Norm SIA 162/1 und bei allen anderen Lieferungen die in der Norm SIA 262/1 aufgeführten Prüfnormen. 1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns auf Grund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Preisänderungen in der Preisliste bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mwst. Die m³-preise beziehen sich auf 1 m³ verarbeiteten Beton. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Zuschlag verrechnet werden. In Regionen mit extremen Wit te rungs ver hältnissen, wie z. B. Bergregionen, kann in der Preisliste eine andere Zeit spanne festgelegt werden. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens Uhr erteilt werden. Vor bestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm: SIA 162 oder SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn, Lieferprogramm und Fahrzeugart. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Auftraggeber Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Lieferwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Lieferwerk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN festgelegten To leranzen. Für Betonlieferungen gemäss SIA 162 sind bei Beton mit B 40/30 und höhe ren Festigkeiten sowie bei Beton mit besonderen Eigenschaften für den Ge samtauftrag eine schriftliche Bestellung oder eine Auftragsbestätigung zu erstellen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. 3. Zusätze Die Zumischung von Betonzusätzen ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonlieferwerks. Werden bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Bezüger verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Lieferwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Bei Bestellungen von Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Zusatzes oder Ausgangsstoffes vorschreibt. 4. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt un vermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Werke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Bezüger ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonlieferwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. 5. Garantie Das Betonlieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 162/1 (bei Lieferungen gemäss SIA 162) bzw. gemäss SIA 262/1 (bei allen anderen Lieferungen) des Frischbetons und der daraus durch das Betonlieferwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Lieferwerks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonlieferwerk, rechtzeiti ge und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Transportbeton hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf mangelhafte Beschaffenheit des Frischbetons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Bezüger für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 6. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Transportbetons zu prüfen ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Transportbetons auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie der Lieferant auf 21

22 Info FSKB ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des Transportbetons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bezügers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Bezüger zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Betonlieferwerk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonlieferwerk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Betonlieferwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Bezüger zu tragen. Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z. B. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Betonlieferwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandung einer Lieferung berechtigt den Bezüger nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonlieferwerk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. 7. Zahlungsbedingungen Erläuterungen zu den allgemeinen Lieferbedingungen 1. Allgemeine Lieferbedingungen Der Abschnitt wurde im zweiten Teil ergänzt: Es gelten neu beide Normen (SIA 162 und 262). Es wurde festgelegt, dass je nach Bestellung die alte oder die neue Norm mit ihren Anforderungen gültig ist. Hinsichtlich Prüfungen gilt bei Lieferungen nach alter Norm weiterhin die SIA 162/1. Alle anderen Lieferungen werden durch die SIA 262/1 geregelt. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Wie im einführenden Abschnitt wird in diesem Teil unterschieden, gemäss welcher Norm die Bestellung erfolgt. Dementsprechend werden die Fest le gungen zur Lieferung von Beton gemäss SIA 162 mit erhöhten Festig keiten und besonderen Eigenschaften ergänzt mit Hinweisen zur Lie ferung von Be ton gemäss SN EN nach Eigenschaften. 3. Zusätze Im letzten Abschnitt wird präzisiert, dass bei Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften die Eigenschaften nicht garantiert werden, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Produktes vorschreibt. 5. Garantie Es wird wiederum nur unterschieden zwischen den beiden Normen SIA 162 und SIA Mängelrüge Die Probenahme hat gemäss den Festlegungen in der SN EN zu erfolgen. Bei der Bestellung von Beton gemäss SN EN nach Zusammensetzung wird auf die zwingend notwendigen Abklärungen zwischen Besteller (Planer) und Betonwerk hingewiesen. Im letzten Abschnitt wird die Kostenfolge von Vorversuchen erwähnt. Diese gilt nicht mehr nur für Betone gemäss SIA 162 mit besonderen Eigenschaften sondern ebenso für Betone gemäss neuer Norm SIA 262 (nach Eigenschaften und nach Zusammensetzung). 22

23 Bezeichnung Info FSKB... Fachverband der Schweizerischen Kiesund Betonindustrie (FSKB) Allgemeine Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen Gewährleistung und Haftung Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifiziert, soweit in der Norm gefordert. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich das Lieferwerk, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen, oder wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das angelieferte Material der Bestellung entspricht, jedoch für den beabsichtigten Zweck nicht verwendbar ist. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Lieferwerkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemitteln, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung verwendet wird. Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. Mengen Für Schüttdichte (t/m 3 ) und Liefermenge (t) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m 3 aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtigkeit. Lademenge Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haben unsere Maschinisten und Chauffeure die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu überladen. Zufahrt Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. Termine Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden. Das Lieferwerk haftet nicht infolge verspäteter Anlieferung des bestellten Materials. Reklamationen Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Rekla - ma tionen unmittelbar nach Ablieferung des Materials anzubringen. Materialuntersuchungen Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Untersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden Kosten, andere Abmachungen vorbehalten, zu Lasten des Auftraggebers. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Werkes. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. Info Holcim Chromatreduktion im Zement 17. Juli 2003 EU-Richtlinie 2003/53/EG von chromatarmen Zementen und Zementerzeugnissen. Ab dem 1. Juli 2007 dürfen Zement und zementhaltige Zubereitungen mit mehr als % (2ppm) löslichem Chrom (VI), bezogen auf die Trockenmasse des Zementes, nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden. 23

24 Notizen

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