Kieswerk Albula AG Tiefencastel
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1 Kieswerk Albula AG SCES 093 preisliste 2015 Albula_2015.indd :09
2 Qualität ist unser Antrieb S C E S 0 9 3
3 Wo finden Sie was Gesteinskörnungen ab Kieswerk Albula AG 4 Beton nach Eigenschaften SN EN 206-1, Konsistenzklassen 5 Expositionsklassen/Anwendungen, Beschreibung Beton SN EN 206-1, Beton nach Zusammensetzung 6 Beton/Mörtel/Gunit nach Zusammensetzung ab Kieswerk Albula AG, Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe, Zuschläge auf die Normalpreise, Beton/Gesteinskörnungen 7/8 Lieferkonditionen, Annahmegebühren Ausbauasphalt, Verkauf Recyclingmaterial, Verwendungsmöglichkeiten von Recyclingbaustoffen 9 Beton-Pump-Service (Pumpen I bis III) 10 Arbeitsbereiche Pumpen I bis III 11 Transportpreise/Regiepreise gemäss ASTAG, Minimalfuhren 12 Allgemeine Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen 13 Allgemeine Lieferbedingungen für Transportbeton, Gefahrenhinweise für den Umgang mit zementgebundenen Baustoffen 14/15 Ansprechpersonen 16 3
4 * Gesteinskörnungen ab Kieswerk Albula AG Artikel-Nr. Produkt Körnung mm Raumgewicht Tonne/m³ Preis Fr./m 3 Gesteinskörnungen rund nach: Norm SN EN Sand 0/4 1, Kies 4/8 1, Kies 8/16 1, Kies 16/32 1, Korngemische 121 Korngemisch 0/8 1, Korngemisch Kranbeton 0/16 1, Korngemisch Kranbeton 0/32 1, Ungebundene Gemische nach: Norm SN NA 412 Kiesgemisch ( KG ) 0/45 1, Fundationsmaterial 402 Kiessand, frostsicher 0/63 1, Kiessand unsortiert 0/X 1, Planiekies 0/16 1, Planiekies 0/32 1, Weitere Gesteinskörnungen 301 Grobkies 32/63 1, ** Bollensteine (auf Anfrage) , * Geologische Herkunft: Stausee Nisellas ** Solange Vorrat Bei Verkehrsflächen PSV auf Anfrage 4
5 Beton nach Eigenschaften SN EN Sorten- Nr. Artikel- Nr. Druckfestigkeitsklassen Expositionsklassen Grösstkorn D max. mind. CEM kg/m³ Max. W/Z eq Konsist.- klassen Anwendung Preis Fr./m³ A C20/25 XC2 XC ,65 C2 Kranbeton 177. B C25/30 XC ,60 C2 Kranbeton 182. B C25/30 XC ,60 F3 Pumpbeton 188. B C25/30 XC ,60 C2 Kranbeton 190. C C30/37 XC4 XF ,50 C2 Kranbeton WD 194. C C30/37 XC4 XF ,50 F3 Pumpbeton WD 201. C 334** 3334 C30/37 XC4 XF ,50 F3 Mono/Pump WD 203. C C30/37 XC4 XF ,50 C2 Kranbeton WD 205. D 360* 4360 C30/37 XF2 XC ,50 C2 Kranbeton FT AAR-P G 330* 7330 C30/37 XF4 XD3 XA2 XC ,45 C2 Kranbeton FT AAR-P * Kantonale Eignungsprüfung vorhanden ** nur auf Anfrage Alle Betonsorten haben einen Chloridgehalt unter 0,10 % und entsprechen der Chloridgehaltsklasse von CI 0,10. Die Festigkeitsentwicklung ist bei allen Sorten mind. Mittel fcm 2/fcm 28 0,3 bis 0,5. Konsistenzklassen Die nachfolgenden Tabellen klassifizieren den Beton bezüglich Ausbreit- und Verdichtungsmass. Ausbreitmass Verdichtungsmass nach Walz Klasse Wert in mm Konsistenzbeschreibung Klasse Wert Konsistenzbeschreibung F1 340 steif C0 1,46 erdfeucht F2 350 bis 410 plastisch C1 1,45 bis 1,26 steif F3 420 bis 480 weich C2 1,25 bis 1,11 plastisch F4 490 bis 550 sehr weich C3 1,10 bis 1,04 weich F5 560 bis 620 fliessfähig F6 630 sehr fliessfähig Viscositätsklasse T500 (s) VS1 2 VS2 2 5
6 Expositionsklassen/Anwendungen Umgebung: kein Korrosions- oder Angriffsrisiko X0 X0 Anwendungsbeispiele: Bauteile ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall in nicht Beton angreifender Umgebung unbewehrte Fundamente ohne Frost, unbewehrte Innenbauteile Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung XC Beton, der Bewehrung oder anderes Metall enthält und der Luft und Feuchtigkeit ausgesetzt ist. XC1 trocken oder ständig feucht bewehrte Innenbauteile, Bauteile, die ständig in Wasser getaucht sind XC2 nass, selten trocken Fundamente XC3 mässige Feuchte offene Hallen, Feuchträume XC4 wechselnd nass und trocken Aussenbauteile mit direkter Bewitterung; Beleuchtungsmasten, Balkone Bewehrungskorrosion durch Chloride XD Beton, der Bewehrung oder anderes Metall enthält und der chloridhaltigem Wasser einschliesslich Tausalz ausgesetzt ist. XD1 mässige Feuchte Betonoberflächen, die chloridhaltigem Sprühnebel ausgesetzt sind, Einzelgaragen XD2 nass, selten trocken Bauteile, die chloridhaltigem Industrieabwasser ausgesetzt sind; Schwimmbäder XD3 wechselnd nass und trocken Teile von Brücken mit Spritzwasser; Betonbeläge, Parkdecks Frostangriff mit und ohne Taumittel XF Durchfeuchteter Beton, der erheblichem Angriff durch Frost-Tau- Wechsel ausgesetzt ist. XF1 mässige Wassersättigung ohne Taumittel vertikale Aussenbauteile, die Regen und Frost ausgesetzt sind XF2 mässige Wassersättigung mit Taumittel vertikale Betonbauteile im Sprühnebelbereich XF3 hohe Wassersättigung ohne Taumittel horizontale Aussenbauteile; Ufermauern, Betonbeläge ohne Taumittelbeanspruchung XF4 hohe Wassersättigung mit Taumittel horizontale und vertikale Bauteile, Betonbeläge; offene Parkdecks, Räumerlaufbahnen Beschreibung Beton SN EN und Beton nach Zusammensetzung Ausschreibung und Bestellung von Beton nach SN EN Gemäss Norm SIA 262 ist in der Regel Beton nach Eigenschaften zu verwenden. Die fünf grundlegenden Eigenschaften, die Sie bei der Ausschreibung und Bestellung angeben müssen, sind: Beton-Eigenschaften 1. Festigkeitsklasse 2. Expositionsklasse 3. Klasse des Chloridgehalts 4. Grösstkorn der Gesteinskörnung (Zuschlag) 5. Konsistenzklasse Beispiel C30/37 XC4, XF1 CI 0,10 Dmax 32 F3 Zusätzlich können bei Bedarf weitere Betoneigenschaften verlangt werden, z. B.: pumpfähiger Beton Beton mit verzögertem Ansteifen (6 Stufen) Beton mit Frostschutz SVB-Beton Beton nach Zusammensetzung Beton nach Zusammmensetzung wird vom Betonwerk gemäss der vom Besteller definierten Rezeptur gelierfert. Der Besteller trägt die Verantwortung dafür, dass der Beton die verlangten Eigenschaften erfüllt. Der Besteller muss alle Angaben, wie Zementgehalt und Sorte, Sieblinie, w/z-wert, Art und Menge von Zusatzmitteln oder Zusatzstoffen angeben. 6
7 Beton/Mörtel/Gunit nach Zusammensetzung ab Kieswerk Albula AG Sorten-Nr. Artikel-Nr. Produkt CEM kg/m 3 Körnung mm Konsistenz Preis Fr./m Beton 100 0/16 steif Beton 150 0/16 steif Beton 200 0/16 steif Beton 250 0/16 plastisch Beton 300 0/16 plastisch Beton 325 0/16 plastisch Pumpbeton 325 0/16 weich Beton 350 0/16 plastisch Beton 100 0/32 steif Beton 150 0/32 steif Beton 200 0/32 steif Beton 250 0/32 plastisch Beton 300 0/32 plastisch Beton 325 0/32 plastisch Pumpbeton 325 0/32 weich Beton 350 0/32 plastisch Sickerbeton Sickerbeton /32 steif Sickerbeton 150 8/16 steif Sickerbeton /32 steif Sickerbeton 200 8/16 steif Sickerbeton /32 steif Sickerbeton 250 8/16 steif Sickerbeton /32 steif Pflästerbeton Pflästerbeton 250 4/8 steif Pflästerbeton 300 4/8 steif Mörtel/Überzug Mörtel 250 0/4 erdfeucht Mörtel 250 0/8 erdfeucht Mörtel 300 0/4 erdfeucht Mörtel 300 0/8 erdfeucht Mörtel 350 0/4 erdfeucht Mörtel 350 0/8 erdfeucht Mörtel 400 0/4 erdfeucht Mörtel 400 0/8 erdfeucht Mörtel 450 0/4 erdfeucht Mörtel 450 0/8 erdfeucht Mörtel 500 0/4 erdfeucht Mörtel 500 0/8 erdfeucht
8 Beton/Mörtel/Gunit nach Zusammensetzung ab Kieswerk Albula AG Sorten-Nr. Artikel-Nr. Produkt CEM kg/m 3 Körnung mm Konsistenz Preis Fr./m 3 Gunit/Trockengemisch lose 935 AM Gunit 275 0/8 erdfeucht AM Gunit 325 0/8 erdfeucht AM Gunit 325 0/16 erdfeucht AM Gunit 350 0/8 erdfeucht AM Gunit 350 0/16 erdfeucht AM Gunit 400 0/8 erdfeucht Nass-Spritzbeton (ohne Zusatzmittel) 940 M Nass-Spritzbeton 400 0/8 weich M Nass-Spritzbeton 400 0/16 weich M Nass-Spritzbeton 425 0/8 weich M Nass-Spritzbeton 425 0/16 weich M Nass-Spritzbeton 450 0/8 weich M Nass-Spritzbeton 450 0/16 weich Zusatzmittel nach Wahl werden separat in Rechnung gestellt. Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe Artikel-Nr. Produkt Preis, inkl. Beigabe Fr./kg 3 Verflüssiger Frostschutzmittel Abbindeverzögerer Zement: Mehrdosierung Zement 0.23 Spezialzemente auf Anfrage Stahl- und Kunststofffasern auf Anfrage Zuschläge auf die Normalpreise Für Betonbezüge ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit, gemäss Arbeitszeitkalender Kieswerk Albula AG, Fr. 55. /Std. Heizzuschlag während der Heizperiode Fr. 9. /m 3 Beigestellte Produkte: Beigabe, exkl. Material, Fr. 12. /m 3 (Minimalverrechnung 1 m³). Für Beton, der durch beigestellte Produkte des Kunden (z. B. Fasern, Farbzusätze) in der Qualität verändert wird, lehnt das Lieferwerk ausdrücklich jede Haftung ab. Privatzuschlag 20 % exkl. MwSt. Beton/Gesteinskörnungen Preise Sämtliche Kiespreise verstehen sich per 1 m 3 lose. Für Lieferungsunterbrüche durch Materialknappheit wird kein Schadenersatz bezahlt. Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen Preislisten der Kieswerk Albula AG. 8
9 Lieferkonditionen 30 Tage netto, exkl. MwSt. Annahmegebühren Artikel-Nr. Produkt Preis Fr./m 3 Annahmestoffe «Pischnanga» Materialannahme auf Anfrage 711 Ausbauasphalt Kantenlänge bis 50 cm Ausbauasphalt Kantenlänge grösser als 50 cm 33. PAK-Gehalt <5000 mg/kg Recyclingmaterial (solange Vorrat) Artikel-Nr. Produkt Preis Fr./m RC-A Asphaltgranulat 0/22 1, Ungebundene Gemische nach Norm SN NA 563 RC-Kiesgemisch A ( RC-KG A ) 0/45 1, Verwendungsmöglichkeiten von Recyclingbaustoffen BUWAL-Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle Einsatz in loser Form ohne Deckschicht mit Deckschicht Einsatz in gebundener Form hydraulisch gebunden bituminös gebunden RC-A Asphaltgranulat * ** nicht zugelassen zugelassen RC-Kiesgemisch A nicht zugelassen zugelassen nicht zugelassen zugelassen RC-Betongranulat nicht zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen RC-Mischgranulat nicht zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen RC-Sand gewaschen 0/4*** zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen RC-Kies gewaschen 4/8*** zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen RC-Kies gewaschen 8/16*** zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen RC-Betonkies gewaschen 0/16*** zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen RC-Gemisch gewaschen 0/45*** zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen * nur bei max. 7 cm ** nur als Planiematerial *** Zulassung durch das ANU Graubünden Schichtstärke und gewalztem Granulat unter bituminöser Deckschicht und das AfU St. Gallen (das Material darf nicht als Drainage, Sickerschicht und nicht in Grundwasserschutzzonen verwendet werden) 9
10 Beton-Pump-Service Betonpumpe I Typ Putzmeister BFS 24 4 mit 24 m Verteilmast Disposition: Betonpumpe II Typ Putzmeister BFS 38 4 mit 38 m Verteilmast Disposition: Betonpumpe III Typ Putzmeister M 46-5RZ mit 46 m Verteilmast Disposition: I. Pump-Preise Pumpetappen in m³ 10 BSF m Verteilmast BSF m Verteilmast M 46-5RZ 46 m Verteilmast Maximale Pumpzeit 1 5 Fr Fr Fr Pauschal 2.00 Std. 5,1 20 Fr Fr Fr Pauschal 2.00 Std. Fr./m³ Fr./m³ Fr./m³ 20,1 30 Fr. 30. Fr. 32. Fr Std. 30,1 40 Fr. 24. Fr. 26. Fr Std. 40,1 50 Fr Fr Fr Std. 50,1 100 Fr Fr Fr Std. 100,1 150 Fr Fr Fr. 18. über 150 Fr Fr Fr II. Zuschläge Zeitlicher Mehrbedarf, über der angegebenen maximalen Pumpzeit, wird mit Fr /Std. verrechnet. An- und Rückfahrtzeiten über je 30 Minuten, werden separat in Rechnung gestellt. Fr./Std. Kosten für Mehrzeitbedarf (An- und Rückfahrt) 156. Wartezeit 111. Zusätzlich Rohrleitungen (ohne Montage) pro Meter 3. Gebühren für Bewilligungen nach Aufwand III. Allgemeine Bedingungen Die Grundpreise verstehen sich für Arbeiten im Auslegerbereich der Autobetonpumpe mit 24 m, 38 m bzw. 46 m Verteilmast. Rohrleitungen werden gemäss oben stehenden Ansätzen nach Aufwand verrechnet. Für Einsätze ausserhalb der normalen Arbeitszeit werden die entsprechenden Zuschläge separat vereinbart. Jede Haftung der RENO Pumpbeton AG und ihrer Hilfspersonen für Schäden, welche beim Einbringen von Beton wegen mangelhafter Schalung, mangelhafter Baustelleninstallation, mangelhaftem Baugrund oder wegen sonstiger Mängel der Baustelle entstehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Strassen- oder Trottoirabsperrungen sowie andere verkehrstechnische Regelungen sind vom Besteller rechtzeitig zu veranlassen. Unsere Leistung endet mit der Förderung des Betons zur Einbaustelle. Für die Qualität und die Eigenschaften des Betons nach EN haftet das liefernde Transportbetonwerk. Wir übernehmen keine Haftung für zugesicherte oder erwartete Eigenschaften in frischem oder erhärtetem Zustand. Das Visum des Pumpenmaschinisten gilt nur für den Empfang des Betons. Der Beton muss in gut pumpbarer Zusammensetzung und Konsistenz angeliefert werden. Eventuelle Betonproben als Qualitätsnachweis sind in Gegenwart eines Vertreters des liefernden Betonwerkes zu nehmen. Für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Suva über die Verhütung von Unfällen auf Baustellen ist der Besteller verantwortlich. Für Schäden jeder Art zufolge Betriebsunterbrüchen der Pumpe haftet die RENO Pumpbeton AG nicht. Dasselbe gilt auch bei ungenügender Zufahrt zur Einsatzstelle der Pumpe. Im Maximum stehen 300 Meter Rohrleitungen zur Verfügung. IV. Allgemeines Wichtig für die Bestellung 1. Baustellenadresse 5. Erwartete Leistung in m 3 /Std. 2. Zeit Pumpbeginn 6. Pumpmenge 3. Förderlänge/Förderhöhe 7. Betonsorte 4. Bauteil Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Kieswerk Albula AG (Telefon ).
11 Kieswerk Albula AG Betonpumpe I I Typ BSF Betonpumpe TypPutzmeister Putzmeister BFS mit24 24mmVerteilmast Verteilmast mit Betonpumpe II Typ Typ PutzmeisterBFS BSF Betonpumpe II Putzmeister mitmit 3838 mm Verteilmast Verteilmast Betonpumpe TypPutzmeister Putzmeister M 46-5RZ Betonpumpe IIIIII Typ BRF mit 44 m Verteilmast mit 46 m Verteilmast Pumpe I Pumpe II Pumpe III Disposition der Pumpen vom entsprechenden Lieferwerk. 11 Albula_2015.indd :09
12 Transportpreise/Regiepreise gemäss ASTAG Transport in Regie Fr./Std. ohne LSVA Kipper 18 t (2-Achs) Kipper 32 t (4-Achs) Kipper 40 t (5-Achs) Fahrmischer 18 t (2-Achs) Fahrmischer 18 t (2-Achs, Allrad) Fahrmischer 32 t (4-Achs) Fahrmischer 40 t (5-Achs) Zuzüglich LSVA in Fr. pro gefahrenem km ab Standort LW und zurück Lade-/Abladezeiten: Betontransport pro m³ = 3 Minuten eingerechnet Für längere Ablade-/Wartezeiten verechnen wir 70% des Astag-Tarifes. Minimalfuhren/Transportzuschläge: 2-Achser 18 t Beton 3,5 m³ Kies 5 m³ 4-Achser 32 t Beton 7 m³ Kies 11 m³ 12
13 Allgemeine Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen 1. Gewährleistung und Haftung Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifiziert, soweit in der Norm gefordert. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich das Lieferwerk rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen, oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das angelieferte Material der Bestellung entspricht, jedoch für den beabsichtigten Zweck nicht verwendbar ist. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Lieferwerkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemitteln, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung verwendet wird. Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. 2. Mengen Für Schüttdichte (t/m 3 ) und Liefermenge (t/m 3 ) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m 3 aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtigkeit. 3. Lademenge Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haben unsere Maschinisten und Chauffeure die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu überladen. 4. Zufahrt Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. 5. Termine Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden. Das Lieferwerk haftet nicht infolge verspäteter Anlieferung des bestellten Materials. 6. Reklamationen Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Reklamationen unmittelbar nach Ablieferung des Materials anzubringen. 7. Materialuntersuchungen Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Untersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden Kosten, andere Abmachungen vorbehalten, zulasten des Auftraggebers. Tiefencastel, Januar
14 Allgemeine Lieferbedingungen für Transportbeton gemäss Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) Allgemeine Lieferbedingungen Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden aufgrund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonwerk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 aufgeführten Prüfnormen. 1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne MwSt. Die m 3 -Preise beziehen sich auf 1 m 3 verarbeiteten Beton. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Heizzuschlag verrechnet werden. In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen, wie z. B. Bergregionen, kann in der Preisliste eine andere Zeitspanne festgelegt werden. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Betonwerk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. 3. Zusätze Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonwerks. Werden bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Betonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt. 4. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Für 14
15 Allgemeine Lieferbedingungen für Transportbeton gemäss Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. 5. Garantie Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 des Betons und der daraus durch das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 6. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das Betonwerk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des Betons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung wird dem Betonwerk Gelegenheit gegeben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Betonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 7. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z. B. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Betonwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. Tiefencastel, Januar 2015 Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge für den Umgang mit zementgebundenen Baustoffen R36/38 Reizt Augen und Haut. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25 Berührung mit Haut und Augen vermeiden. S26 Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen. S37 Geeignete Schutz- handschuhe/schutzkleidung tragen. 15
16 Notizen Ansprechpersonen Disposition/Bestellungen Christian Wasescha/Christian Thomann Telefon Telefax Technische Betriebsleitung Daniel Bürkli Telefon Mobile Administration Renate Schaffter Telefon Verkauf/Betriebsleitung Walter Derungs Telefon Telefax Mobile
17 Notizen 17
18 Notizen 18
19
20 Werk/Disposition Telefon Telefax Betriebsleitung/Verkauf Mobile Telefax Buchhaltung Telefon Telefax
Preisliste Bestellung. Tel Anfragen. Tel Öffnungszeiten
Preisliste 2016 Bestellung Tel 071 999 37 24 Anfragen Tel 071 999 23 20 Öffnungszeiten April-November Dezember-März Montag 7.00-11.45 / 13.00-17.00Uhr 7.30-11.45 / 13.00-16.00Uhr Dienstag 7.00-11.45 /
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