Studien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Soziale Arbeit der Fachhochschule Regensburg
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- Martha Simen
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1 Studien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Soziale Arbeit der Fachhochschule Regensburg vom 6. Juni 00 Auf Grund von Art. 6 Abs., Art. Abs., Art. Abs., Art. Abs. Satz und Art. 6 Abs. Satz 6 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Fachhochschule Regensburg folgende Satzung: Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom. Oktober 00 (GVBl S. 66. BayRS WFK), der Verordnung über die praktischen Studiensemester an Fachhochschulen in Bayern vom 6. Oktober 00 (GVBl Nr. /00 S. 5) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Regensburg (APO) vom. April (KWMBl II S. 6) in deren jeweiliger Fassung. Studienziel Ziel des Studiengangs Soziale Arbeit ist die Befähigung zum selbständigen beruflichen Handeln in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden. Das Studium soll wissenschaftlich fundiertes Wissen und berufsbezogene Kompetenzen vermitteln, die es ermöglichen, Lebenssituationen und Sozialräume zu beschreiben, zu analysieren und zu erklären, Handlungspläne zu entwickeln und zu verwirklichen sowie das eigene berufliche Handeln theoriebezogen zu begründen und zu reflektieren. Leitlinie der gesamten Ausbildung ist die Orientierung an den Menschen. Regelstudienzeit und Aufbau des Studiums () Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von acht Studiensemestern, davon sechs theoretische und zwei praktische Studiensemester. Es gliedert sich in ein Grundstudium von drei theoretischen Studiensemester und in ein Hauptstudium von zwei praktischen und drei theoretischen Studiensemestern. Die beiden praktischen Studiensemester werden aufeinander folgend und in der Regel als. und 5. Studiensemester geführt, () Das Grundstudium ist in folgende drei Studienbereiche untergliedert: Studienbereich : Allgemeine Grundlagen der Sozialen Arbeit, Studienbereich : Bezugswissenschaftliche Grundlagen der Sozialen Arbeit", Studienbereich : Berufliches Handeln in der Sozialen Arbeit". Im Grundstudium werden außerdem Fachwissenschaftliche und Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer geführt. () Das Hauptstudium ist in folgende drei Studienbereiche untergliedert: Studienbereich : Sozialarbeitswissenschaft, Studienbereich : Bezugswissenschaftliche Vertiefung", Studienbereich : Professionelles Handeln".
2 - - () Ab dem 6. Studiensemester werden außerdem Studienschwerpunkte gemäß geführt. Eintritt in das Hauptstudium () Zum Eintritt in das Hauptstudium ist nur berechtigt, wer die Diplom-Vorprüfung bestanden oder bis auf eine Ausnahme in allen auf beruhenden Endnoten sowie in allen nur auf n Leistungsnachweisen beruhenden Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt, mindestens die Note ausreichend erzielt hat. () Zu schriftlichen des Hauptstudiums ist nur zugelassen, wer die Diplom- Vorprüfung bestanden und das Zeugnis der Ausbildungsstelle in den praktischen Studiensemestern mit dem Prädikat mit Erfolg bestanden vorgelegt hat. 5 Fächer und Leistungsnachweise () Die Pflicht- und Wahlpflichtfächer, ihre Stundenzahl, die, die und n Leistungsnachweise ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. () Die Regelungen werden für die allgemein- und fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer durch den Studienplan ergänzt. 6 Studienplan () Der Fachbereich Sozialwesen erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebots und zur Information der Studierenden einen Studienplan, der nicht Teil der Studien- und Prüfungsordnung ist. Er wird vom Fachbereichsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen. () Der Studienplan soll insbesondere Regelungen und Angaben enthalten über. die Studienziele und -inhalte der einzelnen Fächer,. die zeitliche Aufteilung der Wochenstunden je Fach und Studiensemester,. die Ausbildungspläne für die praktischen Studiensemester sowie die Form und Organisation der praxisbegleitenden en,. die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer (Bezeichnung, Studienziele, Studieninhalte, Semesterwochenstundenzahl und sart), 5. den Katalog der wählbaren allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer 6. nähere Bestimmungen über Leistungs- und Teilnahmenachweise,. nähere Bestimmungen über Zulassungsvoraussetzungen zu, soweit nicht in RaPO und APO abschließend geregelt,
3 - -. die Bezeichnung der angebotenen Studienschwerpunkte und deren Wahlpflichtfächer sowie die Stundenzahl und sart, soweit diese nicht in der Anlage abschießend festgelegt wurden. () Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen Wahlpflichtfächer und Wahlfächer tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass die en bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Studienschwerpunkte () Ab dem 6. Studiensemester werden nach Maßgabe des Studienplans folgende Studienschwerpunkte geführt: a) Altenarbeit und -hilfe b) Erwachsenenbildung/Weiterbildung c) Jugend- und Familienhilfe d) Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit e) Musik- und Bewegungserziehung f) Rehabilitation/Hilfen für behinderte und psychisch kranke Menschen g) Resozialisierung/Suchtkrankenhilfe/Arbeit mit Gefährdeten () Die Wahl eines Studienschwerpunktes ist bis zum Ende des 5. Studiensemesters zu treffen und schriftlich mitzuteilen. () Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehene Studienschwerpunkte tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. () Der einzelne Studienschwerpunkt soll nur angeboten werden, wenn und solange davon ausgegangen werden kann, dass er im Durchschnitt über mehrere Semester hinweg jeweils von mindestens Studierenden gewählt wird. (5) Ein einzelner Studienschwerpunkt soll nicht mehr als 5 Studierende umfassen. Prüfungskommission Es wird eine Prüfungskommission gebildet, die aus allen hauptamtlichen Lehrpersonen des Fachbereichs Sozialwesen besteht. Der Vorsitzende wird vom Fachbereichsrat bestellt. Bildung von Endnoten, Bildung der Prüfungsgesamtnote () Für die Bewertung der Prüfungsleistungen, der n Leistungsnachweise sowie der Diplomarbeit gilt die differenzierte Form gemäß Abs. Satz RaPO. Der Endnote wird in einem Klammerzusatz der Notenwert mit einer Nachkommastelle angefügt. () Bei der Bildung der Prüfungsgesamtnote gelten die in der Anlage aufgeführten e. Die Diplomarbeit erhält das,5.
4 - - 0 Diplomvorprüfungszeugnis, Diplomprüfungszeugnis Über die bestandene Diplom-Vorprüfung und die bestandene Diplomprüfung werden Zeugnisse gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Regensburg ausgestellt. Akademischer Grad () Auf Grund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die Hochschule den Diplomgrad Diplom-Sozialpädagoge (FH) bzw. Diplom-Sozialpädagogin (FH), Kurzform Dipl.- Sozialpäd. (FH). () Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Regensburg ausgestellt. Fachstudienberatung Studierende, die nach Beendigung des dritten Studiensemesters in mindestens fünf der Fächer, von denen das Bestehen der Diplom-Vorprüfung abhängt, keine ausreichende Endnote vorweisen können, haben die Fachstudienberatung aufzusuchen. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen () Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 5. März 00 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium in diesem Studiengang nach dem Sommersemester 00 beginnen. Sie gilt ferner für Studierende, die zwar vor dem in Satz genannten Zeitraum begonnen haben, dann aber beurlaubt waren oder das Studium unterbrochen haben und bei dessen Wiederaufnahme kein dem bisherigen Lehrplan entsprechendes Studienangebot mehr vorfinden. () Die Regelungen über das Hauptstudium mit Ausnahme des 5 gelten auch für Studierende, die das Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Soziale Arbeit vom. November 6 (KWMBl II S.0), zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Januar 000 (KWMBl II S. 0), aufgenommen haben und nach dem Sommersemester 00 die praktischen Studiensemester erfolgreich abgelegt haben oder ablegen. () en des Grundstudiums für das. Studiensemester nach der Studienund Prüfungsordnung für den Studiengang Soziale Arbeit an der Fachhochschule Regensburg vom. November 6 (KWMBl II S.0), zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Januar 000 (KWMBl II S. 0), werden letztmalig im Wintersemester 00/00 angeboten. () en des Hauptstudiums nach der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Soziale Arbeit an der Fachhochschule Regensburg vom. November 6 (KWMBl II S.0), zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Januar 000 (KWMBl II S. 0), werden letztmalig im Sommersemester 00 angeboten. (5) Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Soziale Arbeit vom. November 6 erbracht worden sind, entscheidet die Prüfungskommission auf Antrag des Studierenden.
5 - 5 - (6) Auf Studierende, für die die in Absatz genannte Satzung nicht gilt, findet die Studienund Prüfungsordnung für den Studiengang Soziale Arbeit an der Fachhochschule Regensburg vom. November 6 (KWMBl II S.0), zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Januar 000 (KWMBl II S. 0), Anwendung; im Übrigen tritt diese außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Regensburg vom 06. Dezember 00 und der Genehmigung des Bayerischen Staatministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben vom 5. Juli 00, Nr. XI/-/(5/0) -/ 5. Regensburg, den 6. Juni 00 Prof. Dr.-Ing. Kohnhäuser Präsident Die Satzung wurde am 6. Juni 00 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 6. Juni 00 durch Anschlag in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 6. Juni 00.
6 - 6 - Anlage: Übersicht über die Fächer und Leistungsnachweise des Diplomstudiengangs Soziale Arbeit der Fachhochschule Regensburg. Grundstudium. Studienbereich : Allgemeine Grundlagen der Sozialen Arbeit lfd. Nr. Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) 0 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten / EWA SU, Ü, S StA mit Erfolg als Zulassungsvoraussetzung für die mit den lfd. Nrn. 05 mit SU, Ü, S Kl (0 Min.) 0 Sozialwissenschaftliche Methoden und Arbeitsweisen / SW 0 Geschichte der Sozialen Arbeit / GS SU, S Kl (0 Min.) ) 0 Ethische Grundlagen der Sozialen SU, S Kl (0 Min.) Arbeit / ETG 05 Einführung in die Sozialarbeitswissenschaft SU, S schrp, StA in lfd. / ES 0 0 Min. Nr. 0
7 - -. Studienbereich : Bezugswissenschaftliche Grundlagen der Sozialen Arbeit lfd. Nr. Fachbezeichnung / Kurzzeichen Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) 06 Erziehungswissenschaftliche Grundlagen / ER 0 Politikwissenschaftliche Grundlagen / PW SU, S schrp 0 0 SU, S schrp Psychologische Grundlagen / PY 6 SU, S schrp Rechtliche Grundlagen / REG SU, S schrp Sozialmedizinische Grundlagen / SMG SU, S schrp 0 0 Soziologische Grundlagen / SZ SU, S schrp 0 0 StA in Nr. 0 w.o. w.o. w.o. w.o. w.o.
8 - -. Studienbereich : Berufliches Handeln in der Sozialen Arbeit lfd. Nr. Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) Einführung in die Arbeitsfelder / EA SU, Ü, S, Ex Studienbegleitendes Praktikum / SP SU, Ü, S, Ex, Pr Handlungslehre : Soziale Fallarbeit / FA 5 Handlungslehre : Soziale Gruppenarbeit / GA 6 Handlungslehre : Gemeinwesenarbeit / GW Handlungslehre : Beratung und Gesprächsführung / BG SU, Ü, S, Ex SU, Ü, S, Ex SU, Ü, S, Ex SU, Ü, S, Ex LN) ) LN) ) LN) ) LN) ) LN) ) Zulassungsvoraussetzungen zur schrp in Zulassungsvoraussetzungen zur schrp in :. TN,. termingerechte Abgabe von StA, jeweils im. u.. Semester, jeweils Prädikat mit Erfolg abgelegt,. Bestätigung der Praxisstelle im. und. Semester. Organisationslehre / ORL, Ex schrp, 0 0 Min. LN aus und Bewegung, musische Bildung und S, Ü, Ex LN) ) TN als Zulassungsvoraussetzung zu den LN in Spalte kreatives Gestalten / BM
9 - -. Fach- und allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer lfd. Nr. Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) 0 Fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer I, II und III / FWPF, Ex je Fach LN) ) Es werden drei Fachendnoten gebildet. Die Fächer werden im Diplom-Vorprüfungszeugnis aufgeführt. Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer I, II und III / AWPF, Ex je Fach LN: Kl und/oder StA und/oder mdlln ) Es werden drei Fachendnoten gebildet. Die Fächer werden im Diplom-Vorprüfungszeugnis aufgeführt. Summe :
10 Hauptstudium (theoretische Studiensemester). Studienbereich : Sozialarbeitswissenschaft lfd. Nr. Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) Wissenschaftstheorie der Sozialen Arbeit / WI Theorien der Sozialen Arbeit / TH SU, S schrp, 0 0 SU, Ü, S LN ) ) Ethik der Sozialen Arbeit / ET SU, Ü, S LN ) ) 5 Forschung und Entwicklung / FO SU, Ü, S LN ) ) davon LN über Sozialwissenschaftliche Methoden und Arbeitsweisen Bildung einer Endnote aus den Ergebnissen der LN gem. Abs. 6 RaPO
11 - -. Studienbereich : Bezugswissenschaftliche Vertiefung lfd. Nr. Fachbezeichnung / Kurzzeichen Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) 6 Geistes- und humanwissenschaftliche Vertiefung I, II und III / GHPF jeder je Fach LN) ) LN: Gesellschaftswissenschaftliche Vertiefung I, II und III / GWPF jeder je Fach LN) ) LN:. Studienbereich : Professionelles Handeln lfd. Nr. Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) Sozialmanagement I und II / SOM, Arbeits- und Dienstrecht / ADR, schrp, Handlungslehre, Kommunikation und Medien I, II und III / HK je LN ) ) Bildung einer Endnote mit dem aus den Ergebnissen der LN gem. Abs. 6 RaPO jeder je Fach LN) ) LN TN als Zulassungsvoraussetzung zu den LN in Spalte
12 - -. Studienschwerpunkte.. Altenarbeit und hilfe AA lfd.nr. Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) Schwerpunktfächer I SPAA I Die einzelnen Pflicht- Schwerpunktfächer und die Noten werden im Diplomzeugnis aufgeführt.. Formen, Institutionen, Methoden. Rechtliche Grundlagen. Medizinische Grundlagen. Psychologische Grundlagen fächerübergr. schrp, 0 0 Min. fächerübergr. schrp, 0 0 Min..5 Ethische Dimensionen LN) ).6 Soziokulturelle Dimensionen LN) ) Schwerpunktfächer II SPAA II schwerpunktbezogene Wahlpflichtfächer ) LN ) ) jeder LN,5,5
13 - -.. Erwachsenenbildung / Weiterbildung EW lfd.nr. Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) Schwerpunktfächer I SPEW I Die einzelnen Pflicht- Schwerpunktfächer und die Noten werden im Diplomzeugnis aufgeführt.. Ordnungsgrundsätze und Institutionen. Theorieansätze und didaktische Grundpositionen schrp, 0-0 LN) ) m.e. aus Fach.. Methodik, Sozial- und Arbeitsformen LN ) ) Bildung einer Endnote mit dem aus den Ergebnissen der LN gem. Abs. 6 RaPO. Planung und Management LN) ),5.5 Psychologie des Lernens und Lehrens im Erwachsenenalter.6 Rechtliche Grundlagen der Erwachsenenbildung/Weiterbildung Schwerpunktfächer II SPEW II schwerpunktbezogene Wahlpflichtfächer ) schrp, 0 50 LN) ) LN) ) jeder LN Die einzelnen Fächer und die Noten der LN werden im Diplomzeugnis aufgeführt.
14 - -.. Jugend- und Familienhilfe JF lfd.nr. Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) 5 Schwerpunktfächer I SPJF I 5. Sozialpädagogische Hilfen (SGB VIII) schrp, 0 0 Min. 5. Familiäre Not-, Belastungs- und Krisensituationen LN) ) 5. Entwicklungs- und Familienpsychologie LN) ) 5. Methodisches Arbeiten LN) ),0 5.5 Jugendhilfe- und Familienrecht schrp, 0 0 Min. 6 Schwerpunktfächer II SPJF II schwerpunktbezogene Wahlpflichtfächer ) LN ) ) jeder LN Die einzelnen Pflicht- Schwerpunktfächer und die Noten werden im Diplomzeugnis aufgeführt. Die einzelnen Fächer und die Noten der LN werden im Diplomzeugnis aufgeführt.
15 Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit JJ lfd.nr. Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) Schwerpunktfächer I SPJJ I. Konzepte, Projekte, professionelles Handeln SU, Ü, S. Psychologie des Kinder- u. Jugendalters SU, Ü, S. Jugendsoziologie SU, Ü, S. Rechtliche Grundlagen SU, Ü, S fächerübergreifende schrp, 0-0 Min. fächerübergreifende schrp, 0-0 Min. LN ) ) aus. mit Erfolg.5 Einsatz von Medien in der Jugendarbeit SU, Ü, S LN ) ).6 Methodisches Arbeiten in und mit Gruppen Schwerpunktfächer II SPJJ II schwerpunktbezogene Wahlpflichtfächer ) SU, Ü, S LN ) ) LN ) ) jeder LN,5,5 Die einzelnen Pflicht- Schwerpunktfächer und die Noten werden im Diplomzeugnis aufgeführt. Die einzelnen Fächer und die Noten der LN werden im Diplomzeugnis aufgeführt.
16 Musik- und Bewegungserziehung MB lfd.nr. Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) Ergänzende Regelungen Schwerpunktfächer I SPMB I. Musik- und Bewegungserziehung in der. sozialpädagogischen Praxis schrp, 0 0 Min. LN Musiktheorie aus Schwerpunkt II. Projektarbeit LN ) ). Heil- und Sonderpädagogik. Psychologische Grundlagen der Musikund Bewegungserziehung fächerübergreifende schrp., 0 0 Min..5 Rechtliche Grundlagen LN ) ) 0 Schwerpunktfächer II SPMB II schwerpunktbezogene Wahlpflichtfächer ) LN ) ) jeder LN,5 Die einzelnen Pflicht- Schwerpunktfächer und die Noten werden im Diplomzeugnis aufgeführt. Die einzelnen Fächer und die Noten der LN werden im Diplomzeugnis aufgeführt.
17 Rehabilitation/Hilfen für behinderte und psychisch kranke Menschen RH lfd.nr. Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) Schwerpunktfächer I SPRH I. Theorien der Rehabilitation und Behindertenhilfe. Rechtliche Grundlagen fächerübergreifende schrp, 0 0 Min. LN mit Erfolg aus Fach.5. Sozialpädagogische Handlungsmodelle LN ) ). Rehabilitation im Lebensverlauf LN ) ).5 Einrichtungen und soziale Dienste.6 Behinderten- und Rehabilitationspsychologie. Rehabilitationsmedizin Schwerpunktfächer II SPRH II schwerpunktbezogene Wahlpflichtfächer ) fächerübergreifende schrp, 0 0 Min. LN ) ) jeder LN,5,5 Die einzelnen Pflicht- Schwerpunktfächer und die Noten werden im Diplomzeugnis aufgeführt. Die einzelnen Fächer und die Noten der LN werden im Diplomzeugnis aufgeführt.
18 - -.. Resozialisierung/Suchtkrankenhilfe/Arbeit mit Gefährdeten RS lfd.nr. Minuten aussetzungen ) Leistungsnachweise ) Schwerpunktfächer I SPRS I. Sozialwissenschaftliche Erklärungsmodelle. Spezifische Arbeitsansätze fächerübergreifende schrp, 0 0 Min. Soziales Training LN ) ). Organisationspsychologische Methoden LN ) ),5 Die einzelnen Pflicht- Schwerpunktfächer und die Noten werden im Diplomzeugnis aufgeführt..5 Medizinische Aspekte LN ) ).6 Jugend-/Strafrecht/Strafvollzugsrecht/ Betreuungsrecht Schwerpunktfächer II SPRS II schwerpunktbezogene Wahlpflichtfächer ) schrp 0 0 Min. LN ) ) jeder LN Die einzelnen Fächer und die Noten der LN werden im Diplomzeugnis aufgeführt.
19 - -. Praktische Studiensemester PS. Erstes praktisches Studiensemester lfd.nr. 5 Praxisbegleitende en in den praktischen Studiensemestern / PS I Kol me 5 am Ende des praktischen Studiensemesters ) 6 TN als Zulassungsvoraussetzung zum Kol insgesamt. Zweites praktisches Studiensemester lfd.nr. 6 Praxisbegleitende en in den praktischen Studiensemestern / PS II Kol me 5 am Ende des praktischen Studiensemesters ) 6 TN als Zulassungsvoraussetzung zum Kol insgesamt ) Näheres regelt der Fachbereichsrat im Studienplan. ) Mindestens ausreichende Bewertung Voraussetzung für das Bestehen der Diplomprüfung. ) LN: Klausur oder Referat/Studienarbeit Erläuterung der Abkürzungen: SU = seminaristischer Unterricht Ü = Übung S = Seminar Pr = Praktikum Ex = Exkursion schrp mdlp LN Kol TN = schriftliche Prüfung = mündliche Prüfung = r Leistungsnachweis = Kolloquium = Teilnahmenachweis Kl StA DA me = Klausur = Studienarbeit = Diplomarbeit = mit Erfolg = Semesterwochenstunden
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