WFLV-AM-Digital. Nr. 14 vom 15. Juli 2015
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1 WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom 15. Juli 2015 Westdeutscher Fußball- und Leichtathletikverband e. V. Friedrich-Alfred-Str. 11, Duisburg Telefon: , Fax: WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom
2 Inhaltsverzeichnis WFLV Präsidium 3 Jugendbeirat 3 Jugendspruchkammer 4 Jugendgericht 5 WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom
3 WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND Präsidium Das Präsidium hat in seiner Sitzung am auf Vorschlag des FLVW- Präsidiums einstimmig Herrn Torsten Werner als Nachfolger für den ausgeschiedenen Herrn Rainer Werthmann in den WFLV-Schiedsrichterausschuss berufen. Das Präsidium hat in seiner Sitzung am auf Vorschlag des Fußballausschusses jeweils einstimmig Herrn Reinhold Spohn zum Spielleiter und Herrn Wolfgang Jades zum stellvertretenden Spielleiter der Regionalliga West für die Spielzeit 2015/2016 berufen. Das Präsidium hat in seiner Sitzung am auf Vorschlag des Leichtathletikausschusses einstimmig Herrn Christian Breitbach als festes Mitglied in die AG Leistungssport berufen. Hermann Korfmacher Jugendbeirat Der Jugendbeirat des WFLV hat im schriftlichen Umlaufverfahren die folgenden Änderungen des Anhangs der Jugendspielordnung gemäß 8 Nr. 2 der JFO/WFLV beschlossen: Alle Änderungen treten zum in Kraft. S P I E L R E G E L N für die E-Junioren Austragungsmodus: E-Junioren-Mannschaften können zu Spielrunden gemeldet werden, die vom Kreisjugendausschuss organisiert werden. Kreismeister werden nicht ausgespielt. Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist erforderlich. Spielerzahl: ideal 7 : 7 (Mindestspielerzahl 5) Ein- und Auswechseln: Spielfeldgröße: Spielfeld: Tore: Torraum: Strafraum: beliebig bis zu 4 Junioren ca. 55 m x 35 m Außenlinien können mit Hütchen markiert werden 5 m x 2 m (kippsicher aufzustellen) 4 m 12 m WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom
4 Strafstoß: Mittelkreis: Spieldauer: 8 m 7 m 2 x 25 min. Spielball: Leichtball Größe 5 (290 g) Abseitsregel: Rückpassregel: Abstoß: Einwurf: kommt nicht zur Anwendung kommt nicht zur Anwendung vom Boden Der Spieler erhält die Möglichkeit, den Einwurf nach einer Erklärung durch den Spielleiter zu wiederholen. Regelwidriges Spiel: Freistoß nur direkt, in Tornähe: Strafstoß (8 m) Spielleiter: wird von einem der beteiligten Vereine gestellt; Ausnahme FairPlay-Liga Manfred Deister Jugendspruchkammer URTEIL 4/ In der Sportrechtssache Beschwerdeverfahren bezüglich der Spielberechtigung des Spielers Marvin Pancke,geb , Pass-Nr ; hier: Beschwerde des Vereins SV Langendreer 04 e.v. vom gegen die Entscheidung der WFLV-Passabteilung, dem Spieler eine Spielberechtigung ab für den Verein VfB Günnigfeld 1911/26 e.v. erteilt zu haben (abgebender Verein DJK TuS Hordel e.v.) hat die Jugendspruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes in ihrer Sitzung am Montag, dem 29. Juni 2015, in der Sportschule Wedau, Friedrich-Alfred-Straße 15, Duisburg, nach mündlicher Verhandlung für Recht erkannt: 1. Es wird festgestellt, dass die durch die WFLV-Passabteilung dem Spieler Marvin Pancke erteilte Spielberechtigung zum 13. April 2015 für den Verein VfB Günnigfeld 1911/26 e.v. auf Grundlage der vorhandenen Daten korrekt erteilt worden und rechtsverbindlich ist. 2. Der Beschwerde wird nicht stattgegeben. 3. Die am 12. Mai 2015 gezahlte Gebühr von 50,-- Euro ist dem Verein SV Langendreer 04 e.v. zu erstatten. 4. Die Kosten des Verfahrens zahlt der Verein DJK TuS Hordel e.v. an den WFLV. Das Urteil wurde mündlich verkündet und begründet. Die Beteiligten erklärten den Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Andreas Buchartz WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom
5 Jugendgericht Beschluss 10/ In dem Sportrechtsverfahren auf Antrag des KJA des Kreises 14 Remscheid des FVN gegen den SV Schlebusch 1923 e.v. (FVM) wegen des Verdachts, dass ohne Zustimmung des Vereins SV Wermelskirchen (FVN) B-Juniorenspieler dieses Vereins am Training des SV Schlebusch teilgenommen haben hat der Vorsitzende des Jugendgerichtes des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes e.v., Helmut Holländer, SG Union 94 Würm-Lindern e.v., am 13. Juli 2015 beschlossen: 1. Als Spruchkammer 1. Instanz wird gem. 21 Abs. 1 RuVO/WFLV die Kreisjugendspruchkammer des Kreises 2 Solingen des Fußballverbandes Niederrhein e.v. bestimmt. 2. Diese Entscheidung ist gem. 21 Abs. 3 RuVO/WFLV unanfechtbar. Helmut Holländer WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom
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