Praktikumsordnung für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaft
|
|
- Erika Rothbauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Praktikumsordnung für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaft im Fachbereich Erziehungs und Bildungswissenschaften der Universität Bremen Stand 18. November 2010 gemäß Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaft vom 1. Juli 2009 Inhalt 1 Das Praktikum als Teil der wissenschaftlichen Ausbildung 2 Die/der Praktikumsbeauftragte des Master Studiengangs 3 Ziele des Praktikums 4 Rechtsstatus von Praktikanten 5 Zeitpunkt und Dauer des Praktikums 6 Genehmigung von Praktika und Anerkennung von Praxiserfahrungen als Praktikum Äquivalent 7 Praktikumsvereinbarung bzw. Praktikumsvertrag und Praktikumszeugnis 8 Praktikumsbericht 9 Praktikum Vorbereitungs Seminar und Praktikum Supervision 10 Praktikum im Ausland Das Praktikum als Teil der wissenschaftlichen Ausbildung 1 (1) Gemäß 2, Ziffer 5 der Fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Bremen vom ist von allen Studierenden des Studiengangs ein achtwöchiges Praktikum als Teil ihrer wissenschaftlichen Ausbildung zu absolvieren bzw. eine als Äquivalent für das Praktikum in Frage kommenden berufliche Praxis nachzuweisen und anerkennen zu lassen. (2) Als Praktikumsinstitutionen kommen Erziehungs und Bildungseinrichtungen, Bildungsforschungs Einrichtungen sowie alle Institutionen und Unternehmen in Frage, in denen Erziehung und Bildung sowie Bildungsforschung berufsförmig betrieben wird und in denen entsprechend qualifiziertes Personal für die Anleitung und Beratung von Praktikanten zur Verfügung steht. (3) Studierende sind verpflichtet, sich spätestens vor Beginn der Veranstaltungszeit des dritten Studiensemesters einen dieser Ordnung entsprechenden Praktikumsplatz zu suchen. Studierende, die einen Auslandsaufenthalt im dritten Studiensemester anstreben, wird empfohlen, bereits vor Beginn des zweiten Studiensemesters einen dieser Ordnung entsprechenden Praktikumsplatz zu suchen. Sie werden dabei nach Bedarf und Möglichkeit unterstützt durch die/den Praktikumsbeauftragte(n) des Studiengangs. 2
2 2 Die/der Praktikumsbeauftragte (1) Die zuständige Studienkommission wählt auf Vorschlag der hauptberuflich Lehrenden im Master Studiengang Erziehungswissenschaft eine(n) Praktikumsbeauftragte(n) aus dem Kreis dieser Lehrenden. (2) Die/der Praktikumsbeauftragte informiert und berät Studierende über Praktikumsmöglichkeiten, ist für die Anerkennung von Praktikumsplätzen bzw. die Anerkennung von nachgewiesenen Praxiserfahrungen als Praktikum Äquivalent zuständig und berät beim Abschluss von Praktikumsvereinbarungen bzw. Praktikumsverträgen. (3) Zu den Aufgaben der/des Praktikumsbeauftragten gehören außerdem neben der Kontaktpflege zu Praktikumseinrichtungen und der Vermittlung bei auftretenden Konfliktfällen während der Durchführung von Praktika die Durchführung von Praktikum Vorbereitungsseminaren und die Praktikum Supervision sowie die Beurteilung von Praktikumsberichten. Das Praktikum soll Studierenden 3 Ziele des Praktikums 1. Einblicke in berufliche Handlungsfelder von Pädagoginnen und Pädagogen in der vorwiegend außerschulischen Bildungspraxis oder von Forscherinnen und Forschern in der Bildungsforschung ermöglichen, 2. Einblicke in die jeweiligen institutionellen, rechtlichen und personellen Strukturen in der Erziehungs und Bildungspraxis oder in der Bildungsforschung gewähren, 3. Einblicke in berufliche Aufgaben und Rollenverständnisse, Arbeitsanforderungen, typische Probleme, Berufskultur, politik und berufliche Handlungsethik ermöglichen 4. die Möglichkeit bieten, Antworten auf zuvor entwickelte eigene Fragen zum pädagogischen Handeln oder zur Bildungsforschung zu finden 5. die partielle Einübung selbstständigen beruflichen Handelns ermöglichen und so eigene und fremde Kompetenzen einzuschätzen 6. die kritische Reflexion des Verhältnisses von wissenschaftlichem Wissen und Theorien sowie beruflichem Handlungswissen in der beruflichen Praxis ermöglichen 4 Rechtsstatus von Praktikanten (1) Das Praktikum ist Teil der viersemestrigen Hochschulausbildung (Modul EW Praktikum, EW P). Studierende behalten während des Praktikums ihren Rechtsstatus als Mitglieder der Universität Bremen. Vor Beginn eines Praktikums ist die Genehmigung der Universität Bremen durch die/den Praktikumsbeauftragte/n einzuholen. (2) Rechte, Pflichten und Aufgaben während des Praktikums sind in einer jeweils auszuhandelnden Praktikumsvereinbarung bzw. in einem Praktikumsvertrag zwischen der/dem Praktikantin/Praktikanten und der Praktikum Institution jeweils zu regeln. Hierfür wird von der/dem Praktikumsbeauftragten ein Muster bereitgestellt und Beratung angeboten.
3 3 5 Zeitpunkt und Dauer des Praktikums (1) Das Praktikum finden i.d.r. in der veranstaltungsfreien Zeit des 3. Studiensemesters (Mitte Februar bis Mitte April). Im Fall eines Auslandsaufenthalts sind individuelle Regelungen möglich, die eine Absprache mit der/dem Praktikumsbeauftragte/n erfordern. (2) Das Praktikum umfasst acht Wochen. Ein Tag pro Woche bzw. eine entsprechende Arbeitszeit sollte für die Erstellung des Praktikumsberichts und für die Teilnahme an der Praktikum Supervision zur Verfügung stehen (in der Praktikumsvereinbarung bzw. dem Praktikumsvertrag zu regeln). (3) Für Praktikanten gilt die in der jeweiligen Praktikum Institution übliche Wochenarbeitszeit für Vollbeschäftigte. (4) Praktikanten ist nach Möglichkeit ein marktübliches Praktikum Entgelt zu zahlen. 6 Genehmigung von Praktika und Anerkennung von Praxiserfahrungen als Praktikum Äquivalent (1) Vor dem Abschluss einer Praktikum Vereinbarung oder eines Praktikum Vertrages ist von der/dem Studierenden eine schriftliche Genehmigung des Praktikums bei der oder dem Praktikumsbeauftragten des Master Studiengangs Erziehungswissenschaft einzuholen. (2) Damit die Vereinbarkeit des geplanten Praktikums mit der Praktikumsordnung geprüft werden kann, sollte die/der Studierende relevante Informationen über die potentielle Praktikum Institution, vorgesehene Aufgaben während des Praktikums und die vorgesehene Art der Anleitung und Beratung während des Praktikums in der Praktikum Institution besitzen und darstellen können. (3) Vor oder während des Studiums erbrachte Praxiserfahrungen können von der/dem Praktikumsbeauftragten als Äquivalent für ein Praktikum anerkannt werden, wenn die/der Studierende nachweisen kann, dass diese quantitativ und qualitativ den Anforderungen dieser Praktikumsordnung entsprechen. Praktikumsleistungen, die bereits im Rahmen eines Bachelorstudiengangs oder gleichwertiger Studiengänge anerkannt wurden, können nicht ein weiteres Mal anerkannt werden. Die Anerkennung einer praktikumsadäquaten Praxiserfahrung entbindet nicht von der Berichtspflicht. 7 Praktikumsvereinbarung bzw. Praktikumsvertrag und Praktikumszeugnis (1) Nach erfolgter Genehmigung des Praktikums im Masterstudiengang Erziehungswissenschaft durch die/den Praktikumsbeauftragte/n und vor Beginn des Praktikums soll zwischen der/dem künftigen Praktikantin/Praktikanten und der Praktikumsinstitution eine Praktikumsvereinbarung bzw. ein Praktikumsvertrag geschlossen werden.
4 4 (2) In der Praktikumsvereinbarung bzw. im Praktikumsvertrag enthalten sein müssen Beschreibungen über 1. Beginn und Ende des Praktikums 2. Arbeitszeiten, einschließlich wöchentlicher Freistellungsregelungen für Studienzwecke (Studientag) 3. Aufgaben und Einsatzbereiche der Praktikantin/des Praktikanten während des Praktikums 4. die fachlich kompetente Betreuung während des Praktikums innerhalb der Praktikumsinstitution 5. beiderseitige Rechte und Pflichten. 6. Praktikumsentgelt (3) Nach Beendigung eines Praktikums bescheinigt die Praktikum Institution mindestens den zeitlichen Umfang und die Art der während des Praktikums von der Praktikantin/dem Praktikanten verrichteten Tätigkeiten, vorzugsweise in Form eines qualifizierten Zeugnisses. 8 Praktikumsbericht (1) Über das Praktikum ist ein Bericht zu verfassen, der 10 bis 15 Seiten umfasst und formal den Charakter einer wissenschaftlichen Hausarbeit hat. (2) Mit dem Praktikumsbericht soll die/der Studierende nachweisen, dass sie/er wesentliche institutionelle, rechtliche, finanzielle und personelle Strukturen der Praktikumsinstitution verstanden hat, dass sie/er eigene Beobachtungen, Eindrücke und Tätigkeiten sowie das wahrgenommene berufliche Handeln anderer unter erziehungswissenschaftlicher und pädagogischer Perspektive beschreiben kann, dass sie/er das Beobachtete, Erfahrene, vor allem aber das eigene berufliche Handeln während des Praktikums mit Hilfe erziehungswissenschaftlichen und pädagogischen Wissens und handlungsethischer Gesichtspunkte einordnen und kritisch reflektieren kann, dass sie/er Antworten auf die im Praktikum zu bearbeitende Forschungsfrage oder die Frage nach einer für pädagogisches Handeln relevanten Frage gefunden hat - dass sie/er in der Lage ist, das Verhältnis von wissenschaftlichem Wissen und Theorien einerseits und beruflicher Praxis andererseits im Hinblick auf die eigene Erfahrung im Praktikum zu reflektieren. (3) Personenbezogene Angaben müssen im Bericht über das Praktikum anonymisiert werden; betriebliche Interna unterliegen der Schweigepflicht. Eine Veröffentlichung des Praktikumsberichts darf nur mit Einwilligung der Praktikumsinstitution erfolgen. (4) Der Praktikumsbericht wird nach den in 7 (2) genannten Kriterien von der/dem Praktikumsbeauftragten schriftlich beurteilt. Entspricht er diesen Kriterien und den formalen Anforderungen an eine wissenschaftliche Hausarbeit hinreichend, wird dafür ein nicht benoteter Leistungsnachweis erteilt.
5 5 9 Praktikum Vorbereitungsseminar und Praktikum Supervision (1) Vor dem Praktikum ist die Teilnahme am Praktikum Vorbereitungsseminar (20 h) obligatorisch, das in der Regel am Ende des zweiten Studiensemesters stattfindet. (2) Während des Praktikums ist die Teilnahme an einer Praktikum Supervision (10 h) obligatorisch, die in der Regel in der veranstaltungsfreien Zeit des dritten Studiensemesters stattfindet. (3) Für die Teilnahme am Praktikum Vorbereitungsseminar und für die Teilnahme an der Praktikum Supervision wird jeweils ein Nachweis erteilt. (4) Wird eine Praxiserfahrung als Äquivalent für das Praktikum anerkannt, entfällt die Teilnahme am Praktikum Vorbereitungsseminar und an der Praktikum Supervision. 10 Praktikum im Ausland Das Praktikum kann gemäß 6 Ziffer 3 sowie 9 Ziffer 4 dieser Ordnung auch im Ausland absolviert werden. Erstellt von: Dr. Roswitha Peters, Praktikumsbeauftragte, überarbeitete Version vom
Praktikumsordnung für den Masterstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaften
1 Praktikumsordnung für den Masterstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaften im Fachbereich Erziehungs- und Bildungswissenschaften der Universität Bremen Stand 15. Januar 2015 gema ß Pru fungsordnung
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG FÜR DEN BACHELOR- UND MASTERSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRAKTIKUMSORDNUNG FÜR DEN BACHELOR- UND MASTERSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrates des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008
MehrPraktikumsordnung der Universität Bremen für den Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft - dual Vom 22. Juli 2015
Praktikumsordnung der Universität Bremen für den Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft - dual Vom 22. Juli 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 23. Juli 2015 nach 110 Absatz 3 des Bremischen
MehrPraktikumsordnung für den Masterstudiengang Geschichte im Fachbereich Sozialwissenschaften an der Universität Bremen Vom 8.
Praktikumsordnung für den Masterstudiengang Geschichte im Fachbereich Sozialwissenschaften an der Universität Bremen Vom 8. Juni 2016 INHALT 1 Allgemeines 2 Ziele des Praktikums 3 Rechtsverhältnis 4 Zeitpunkt,
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Praktikumsordnung Master 1-Fach (Keine amtliche Bekanntmachung) Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung von Berufspraktika im Rahmen des Master- Studiengangs
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 10. Juli 2014 Nr. 67/2014 I n h a l t : Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang für die Masterstudiengänge Human-Computer Interaction (HCI) der Universität Siegen Vom
MehrNeufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16.
Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16. Juli 2014 Aufgrund der Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Bestimmungen
MehrDas Praktikum im BA-Studiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Potsdam
Das Praktikum im BA-Studiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Potsdam Der Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Potsdam ist darauf ausgerichtet, Studierende auf eine
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft. Anlage 5: Praktikumsordnung(PraktO-BKB)
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-BKB) vom 11. Februar 2008 Anlage 5: Praktikumsordnung(PraktO-BKB)
MehrMaster of Arts Erziehungs- und Bildungswissenschaft
Master of Arts Erziehungs- und Bildungswissenschaft Praktikumsmodul Informationen für Praktikumseinrichtungen 1 M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchten
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN DES INSTITUTS FÜR ISLAMISCHE THEOLOGIE
FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN PRAKTIKUMSORDNUNG DES INSTITUTS FÜR ISLAMISCHE THEOLOGIE beschlossen in der 62. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Erziehungs- und Kulturwissenschaften
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013
Mitteilungsblatt Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013 Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs Recht im Unternehmen des Fachbereichs Rechtspflege vom 17.04.2013 Mitteilungsblatt Herausgeber: Der Präsident Badensche
MehrVerkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den Nr. 13/2015
Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den 01.10.2015 Nr. 13/2015 Gemeinsame Praktikumsordnung für den Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang an der Hochschule
MehrPRAKTIKUMS- ORDNUNG FÜR DIE BACHELOR-STUDIENGÄNGE DER BTK
PRAKTIKUMS- ORDNUNG FÜR DIE BACHELOR-STUDIENGÄNGE DER BTK Stand: Juli 2013 2 BTK Praktikumsordnung Inhalt 1 Praktisches Studiensemester und Praktikumsstelle 3 2 Praktikumsbeauftragter 3 3 Inhalte des Praktikums
MehrVV Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes
223418 Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Bezug: Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes vom 16. Juli
MehrPraktikumsordnung für den Master of Education Berufspädagogik Gewerblich- Technische Wissenschaften
Praktikumsordnung für den Master of Education Berufspädagogik Gewerblich- Technische Wissenschaften Zum 06.11.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Rektor der Universität Bremen hat
Mehrletzte Änderung. Ordnung für die bildungswissenschaftlichen Studienanteile in der Lehramtsoption der Bachelorstudiengänge
01-1 Ordnung für die bildungswissenschaftlichen Studienanteile in der Lehramtsoption der Bachelorstudiengänge vom 3. Februar 2016 Aufgrund von 19 Abs. 1 i.v.m. 32 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-
Mehr1 Geltungsbereich 2 Ziele und Grundsätze der Praktika 3 Praxisphasen
Praktikumsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (PrakO/ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) vom 12.02.2014 Aufgrund von 83
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG. Wintersemester 2015/16
Gültigkeit ab WiSe 2014/15 Fachbereich Design Gebührenordnung PRAKTIKUMSORDNUNG für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Design der staatlich anerkannten, privaten Hochschule Fresenius,
MehrPflegepraktikum im Studium Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gerontologie / Pflegewissenschaft
Heidelberg, den Pflegepraktikum im Studium Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gerontologie / Pflegewissenschaft Sehr geehrte Damen und Herren, am Institut für Gerontologie der
MehrOrdnung über das Berufspraktikum im Rahmen des Bachelorstudiengangs Psychologie (B. Sc. Psychologie) an der Universität Leipzig
32/1 Universität Leipzig Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Ordnung über das Berufspraktikum im Rahmen des Bachelorstudiengangs Psychologie (B. Sc. Psychologie) an der Universität
MehrOrdnung über das Berufspraktikum im Rahmen des Bachelorstudienganges Psychologie (B. Sc. Psychologie) an der Universität Leipzig
58/17 Universität Leipzig Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Ordnung über das Berufspraktikum im Rahmen des Bachelorstudienganges Psychologie (B. Sc. Psychologie) an der Universität
MehrOrdnung zur Regelung der Praxistätigkeit für den Bachelorstudiengangs Elementarpädagogik der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe
der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe vom 19.03.2013 (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013), Diese Version gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2013 neu in den Bachelorstudiengang
MehrPraktikumsrichtlinie. für das das Praxissemester. Stand: Mai 2014
FAKULTÄT WIRTSCHAFT & SOZIALES Studiengang Pflegeentwicklung und Management (BA) Praktikumsrichtlinie für das das Praxissemester Stand: Mai 2014 Inhalt 1 Grundsätze der Praktika... 1 2 Praxissemester...
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 18. Dezember 2014 Nr. 103/2014 I n h a l t : Praktikumsordnung für den Bachelor- und den Masterstudiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Siegen
MehrAmtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52,
1 Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52, 16.09.2016 Ordnung über das Praxissemester für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaft (viersemestrig) und Financial Management (viersemestrig)
Mehr1 Geltungsbereich. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Praktikumsordnung für den Bachelor- Studiengang (B.A.) Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs und die Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption für das Lehramt an Gymnasien
MehrPraktikumsordnung. für den Studiengang Zwei-Fach-Bachelor Soziologie im Schwerpunkt Soziologie. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
1814 Praktikumsordnung für den Studiengang Zwei-Fach-Bachelor Soziologie im Schwerpunkt Soziologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster für Studierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester
MehrBerufspraktikum Elektronik. > So innovativ kann Technik sein.
Berufspraktikum Elektronik > So innovativ kann Technik sein. Allgemeines Das Berufspraktikum wird im Studiengang Elektronik im 6. Studiensemester absolviert. Es sind gemäß dem Studiengangsantrag 13 zusammenhängende
Mehr1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem aufgenommen haben, gilt folgende Ordnung:
Richtlinie zur Praxisphase im Bachelorstudiengang Außenwirtschaft/Internationales Management des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft & Soziales an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG. Allgemeines
PRAKTIKUMSORDNUNG für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft der Fakultät für Pädagogik der Universität Bielefeld vom 15. Dezember 2003 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrOrdnung zur Regelung der Praxistätigkeit für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe
der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe vom 19.03.2013 (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013) Diese Version gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2013 neu in den eingeschrieben werden.
MehrAusgefertigt auf Beschluss des Vorstands des Instituts für Politikwissenschaft vom 23. Januar Geltungsbereich
Richtlinie für die Durchführung von Berufspraktika für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft an der Philosophischen Fakultät der Technischen Universität Dresden Ausgefertigt auf Beschluss
MehrPRAKTIKUMS- ORDNUNG BACHELORSTUDIENGÄNGE MOTION DESIGN INTERACTION DESIGN FOTOGRAFIE KOMMUNIKATIONSDESIGN
PRAKTIKUMS- ORDNUNG BACHELORSTUDIENGÄNGE MOTION DESIGN INTERACTION DESIGN FOTOGRAFIE KOMMUNIKATIONSDESIGN Stand: November 2009 2 INHALT 1 PRAKTISCHES STUDIENSEMESTER UND PRAKTIKUMSSTELLE... 3 2 PRAKTIKUMSBEAUFTRAGTER...
MehrÄnderung der Praktikumsordnung für den fächerübergreifenden Bachelorstudiengang
03.11.2006 Amtliche Mitteilungen / 25. Jahrgang 285 Änderung der Praktikumsordnung für den fächerübergreifenden Bachelorstudiengang vom 31.08.2006 Der Senat der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Mehrvom (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013), zuletzt geändert am (Amtl. Bekanntm. 2016/Nr. 8)
Ordnung zur Regelung der Praxistätigkeit für den Bachelorstudiengang Gemeindepädagogik und Diakonie der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe vom 19.03.2013 (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013), Diese
MehrAllgemeines. Ziele des Berufspraktikums
Praktikumsordnung für das Berufspraktikum im Bachelorstudiengang Geowissenschaften am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 26. Juli 2006 1 Allgemeines (1) Nach der fachspezifischen
MehrPraxissemesterordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin. für die Bachelorstudiengänge
Praxissemesterordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin für die Bachelorstudiengänge Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 1 2 Grundsätze... 1 3 Ziele des Praxissemesters und Einbindung in den Studienverlauf...
MehrPraktikumsleitfaden für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
unter Bezugnahme auf die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (SPO 8) für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen der TH Wildau mit Beschlussfassung vom 19.12.2016 auf Grundlage des
MehrAnlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Umwelttechnik
Anlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Umwelttechnik 1. Allgemeines 1.1 In den Studiengang Umwelttechnik ist eine Berufspraktische Tätigkeit (Praxisphase) eingeordnet. 1.2 Die
MehrWirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Potsdam Daten & Fakten
Reform curricular verankerter Berufspraktika an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam - Ausgangspunkt und Vorgehen Gegründet: 1991 Anzahl Studierende: 3.700 Bachelorstudiengänge:
MehrOrdnung für den praktischen Studienanteil für den Bachelor Studiengang Wirtschaftsinformatik
Ordnung für den praktischen Studienanteil für den Bachelor Studiengang Wirtschaftsinformatik Der praktische Studienanteil liegt im 6. Semester. Voraussetzung für die Aufnahme des praktischen Studienanteils
MehrBachelor of Science Sportwissenschaft & Informatik. Praktikumsordnung (Modul S20)
Bachelor of Science Sportwissenschaft & Informatik (Modul S20) 1 1. Einleitung Im Rahmen des B.Sc.-Studiengangs Sportwissenschaft und Informatik ist nach 11, Absatz 2 der Prüfungsbestimmungen ein Praktikum
MehrPRAKTIKUMS- ORDNUNG FÜR DIE BACHELOR- STUDIENGÄNGE DER BTK
PRAKTIKUMS- ORDNUNG FÜR DIE BACHELOR- STUDIENGÄNGE DER BTK Stand: Mai 2013 2 Praktikumsordnung INHALT 1 PRAKTISCHES STUDIENSEMESTER UND PRAKTIKUMSSTELLE... 3 2 PRAKTIKUMSBEAUFTRAGTER... 3 3 INHALTE DES
MehrFachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang
Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang SPORT/ SPORTWISSENSCHAFT Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungs- und Kulturwissenschaften
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 2016 Nr. 6 Rostock, 15.03.2016 Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Good Governance Wirtschaft, Gesellschaft, Recht der Universität Rostock vom 9. März 2016
MehrFachspezifischer Teil zur studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang
Fachspezifischer Teil zur studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang GEOGRAPHIE Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Kultur- und Geowissenschaften hat am 04.12.2013 den
MehrANHANG R. Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen
ANHANG R Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen Praktikumsordnung Seite 2 Praktikumsordnung für den Studiengang "Bauingenieurwesen" Inhalt an der Ruhr-Universität Bochum Entwurf
MehrPraktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (PraktO FbW)
Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (PraktO FbW) 1 Geltungsbereich (1) Diese Praktikumsordnung ist Bestandteil
MehrA n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.: -Adresse: Matr.-Nr.:
A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung der studienbegleitenden Praxis oder eines 6-wöchigen Praktikums gem. der Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter
MehrModul 6.1 Berufsbezogenes Praktikum
Modul 6.1 Berufsbezogenes Praktikum 4.-6. Semester 480 Std. 16 Punkte (unbenotet) In diesem Modul sollen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, ihre Kenntnisse, die sie im Laufe des Bachelor-Studiums
MehrPraktikumseinrichtungen
Richtlinie für das Praktikum im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Hildesheim, Institut für Erziehungswissenschaft/ Abteilung Allgemeine Erziehungswissenschaft 1 Einführung Das
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Buchhandel/Verlagswirtschaft
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Buchhandel/Verlagswirtschaft an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-BVB) Anlage 5: Praktikumsordnung (PraktO-BVB) HTWK Leipzig
MehrUNTERNEHMENSPROJEKTE
UNTERNEHMENSPROJEKTE Master of Science in Business Administration für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler HOCHSCHULE MAINZ FACHBEREICH WIRTSCHAFT (Stand: 10.2014) Erläuterungen zu den Unternehmensprojekten
MehrInstitut für deutsche Sprache und Literatur
Institut für deutsche Sprache und Literatur Masterstudiengang Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache Hinweise zum Blockpraktikum 1. Funktion und Ziele des Praktikums Im Rahmen des Moduls 8 Berufspraktische
MehrModulhandbuch für die Schulpraktika in den lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen. Anlage 1
Modulhandbuch für die Schulpraktika in den lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen Anlage 1 Orientierendes Praktikum 1 im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Workload 90 h Kreditpunkte 3
MehrC. Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme am Modul
Formular 1: Bestätigung der Praktikumsstelle Das Praktikum findet im WiSe/SoSe... statt. Bei Praktika ist ein Umfang von 20 Wochen bzw. ca. 800 Stunden (Vollzeittätigkeit) vorgesehen, die in begründeten
MehrRuprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Gerontologie
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Direktor: Prof. Dr. Andreas Kruse, Bergheimer Str. 20, D-69115 Heidelberg Anschrift der Einrichtung Bergheimer Str. 20 D-69115 Heidelberg Tel: +49-6221-548181 Fax:
MehrLeitfaden für das Unterrichts- oder Unterweisungspraktikum (gültig ab SoSe 2011)
Leitfaden für das Unterrichts- oder Unterweisungspraktikum (gültig ab SoSe 2011) I Praktikum Gemäß der Prüfungsordnung des Studienganges Wirtschaftspädagogik ist ein vierwöchiges Praktikum (= 20 Tage),
MehrPRAKTIKUMSBÜRO PD Dr. Rolf Brack Bewegungswissenschaft Allmandring Stuttgart
PD Dr. Rolf Brack STUDIENGANG DIPLOMSPORTWISSENSCHAFT INFORMATIONEN ZUM GRUNDRAKTIKUM Nach der Prüfungsordnung für den Studiengang Diplomsportwissenschaft ( 2, 5) ist im Rahmen des Grundstudiums ein Grundpraktikum
MehrModulhandbuch Pädagogische Hochschule Weingarten. Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen WHRPO I. Erweiterungsstudiengang
Modulhandbuch Pädagogische Hochschule Weingarten Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen WHRPO I Erweiterungsstudiengang Interkulturelle Pädagogik Interkulturelle Pädagogik Modul Nr. 1 Bildungsforschung
Mehrdem Praktikumsmodul Praktikum- schulisches Profil zugeordnet.
Regelung zum Praktikum in Sportvereinen des Landessportbundes Niedersachsen (Vereinspraktikum) im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang, Teilstudiengang Sport/Bewegungspädagogik, an der Technischen Universität
MehrPraktikumsbüro Sozialpädagogik. Praktikumsordnung
Fakultät Erziehungswissenschaften Praktikumsbüro Sozialpädagogik Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Wohlfahrtswissenschaften an der Technischen Universität
MehrUniversität Ulm. Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften. Praktikumsordnung. für die
Universität Ulm Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Praktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge Mathematik und Wirtschaftsmathematik - 1 - Inhaltsübersicht 1 Zweck des Praktikums
MehrPraktikumsordnung für Bachelor-Studiengänge an der Philosophischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (PrO B.A.) vom 23.5.
Praktikumsordnung für Bachelor-Studiengänge an der Philosophischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (PrO B.A.) vom 23.5.2007 1 Geltungsbereich Diese Praktikumsordnung regelt aufgrund
MehrOrdnung für die Praxisphasen im Studiengang Heilpädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts
Nr. 2/2009 vom 2.3.2009 Verkündungsblatt der FHH Seite 73 von 77 Ordnung für die Praxisphasen im Studiengang Heilpädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts 1 Allgemeines Das Studium im Bachelor-Studiengang
MehrVermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik
Fakultät Geoinformation für die Bachelorstudiengänge Vermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom 29.02.2016
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE INTERKULTURELLE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRAKTIKUMSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE UND DIE MASTERSTUDIENGÄNGE PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE UND PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT INTERKULTURELLE
MehrPraktikumsvertrag PM (224 Std.)
Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences hsd Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Faculty of Social Sciences and Cultural Studies Praxisreferat SA/SP Gebäude 3 / Raum 03.1.017 Münsterstr.
MehrFachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang
Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den -Fächer-Bachelorstudiengang ROMANISTIK (EINE SPRACHE) Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft hat
MehrArbeitsvertrag. Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS)
= = = Arbeitsvertrag Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS) zwischen Unternehmen: Anschrift: PLZ/Ort: Telefon: E-Mail: nachstehend Praxisstelle genannt und Herrn/Frau: geboren
Mehrfolgenden fachspezifischen Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang
Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang PHILOSOPHIE Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Humanwissenschaften hat in der 104. Sitzung vom
MehrOrdnung für das Industriepraktikum des. Dualen Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie. der Hochschule Neubrandenburg. vom
Anlage 1 zur Fachstudienordnung Ordnung für das Industriepraktikum des Dualen Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie der Hochschule Neubrandenburg vom 24.05.2013 Ordnung für das Industriepraktikum
MehrPraktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Vom 12. Mai 2014
Nichtamtliche Lesefassung der Praktikumsordnung B.Sc. Psychologie Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vom 12. Mai 2014 Fundstelle: hochschulöffentlich
MehrErste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Erziehungswissenschaften (AMB Nr.
Amtliches Mitteilungsblatt Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Erziehungswissenschaften
Mehr(Praktikumsrichtlinien) November 2015
Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit (Industriepraktikum) von Studierenden der Energietechnik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Gültig für Bachelor- und Masterstudiengänge
MehrOrdnung für die Praxisphasen. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences
Ordnung für die Praxisphasen (Praxis-Ordnung) der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences für die dualen Studiengänge Business Development Management Finanz-
MehrStudiengang Master of Arts (M.A.)
Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/22.10.2014 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrPhilosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, Düsseldorf
Philosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, 40225 Düsseldorf Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Informationswissenschaft und Sprachtechnologie Inhaltsverzeichnis 1 Ziele und Inhalte des Praktikums
MehrPraktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Vom 12. Mai 2014
Nichtamtliche Lesefassung der Praktikumsordnung B.Sc. Psychologie Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vom 12. Mai 2014 Fundstelle: hochschulöffentlich
MehrZusatzleistungen zum Masterstudiengang Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung ohne Lehrdiplom
Zusatzleistungen zum Masterstudiengang Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung ohne Lehrdiplom Ein Angebot der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich HfH durchgeführt
Mehr(Praktikumsrichtlinien) August 2015
Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit Gültig für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachrichtung Mechatronik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Praktikumsrichtlinien)
MehrDiplom im Fach Sportwissenschaft
Institut für Sportwissenschaft Anlagen zur Praktikumsordnung für die Studiengänge Diplom im Fach Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Breiten- und Gesundheitssport Magister im Fach Sportwissenschaft und
MehrLeitfaden für das Unterrichts- oder Unterweisungspraktikum im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (gültig ab WiSe 2011/12)
Leitfaden für das Unterrichts- oder Unterweisungspraktikum im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (gültig ab WiSe 2011/12) I Praktikum Gemäß der Prüfungsordnung des Masterstudienganges Wirtschaftspädagogik
MehrModul BA EW 1: Grundbegriffe, Theorien und Forschungsansätze
Modul BA EW 1: Grundbegriffe, Theorien und Forschungsansätze Erziehungswissenschaften Einführung in Themen, Theorien und Methodologien 1491 1 Grundbegriffe und Theorien pädagogischen Denkens und Handelns
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 17. Dezember 2010 Nr. 41
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 17. Dezember 2010 Nr. 41 Praxissemesterordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Produktion und Wirtschaft an der
Mehr(Praktikumsrichtlinien) November 2010
Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit Gültig für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachrichtung Mechatronik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Praktikumsrichtlinien)
MehrMaster of Arts childhood research and education/ Kindheitsforschung, Beratung und Bildung
Fakultät Erziehungswissenschaften, Institut für berufliche Fachrichtungen, Professur für Sozialpädagogik einschließlich ihrer Didaktik Master of Arts childhood research and education/ Kindheitsforschung,
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. Nr. 9/2017 Seite 110
Nr. 9/2017 Seite 110 Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Angewandte Sprachwissenschaften sowie Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften der Fakultät Kulturwissenschaften an der Technischen
Mehr1 Geltungsbereich 1. 2 Ziele des Praktikums
Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Recht Wirtschaft Personal an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Ernst- Moritz-Arndt-Universität (PraktO B.A. R.W.P.) vom 21. Dezember 2010
MehrOrdnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63
Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 8. Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung
MehrVom 24. Mai 2017 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 07/2017, S. 228)
24. Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Vom 24. Mai 2017 (Veröffentlichungsblatt
MehrInhaltsübersicht. 1: Ziele des Praktikums
für die Diplom-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspädagogik, Aufbaustudiengang Wirtschaftswissenschaften Aufbaustudiengang
MehrAnhang 6 Praktikumsordnung
Anhang 6 Praktikumsordnung Praktikumsordnung für Studierende des Studienganges Hörakustik der Fachhochschule Lübeck Aufgrund der Studienordnung und Prüfungsordnung für den Studiengang Hörakustik der Fachhochschule
MehrStaatliche Anerkennung
Staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik (SozHeilVO vom 28.01.2013, Nds. GVBl. Nr. 3/2013). ALLGEMEINES/ ÜBERBLICK Staatliche Anerkennung
MehrProfilbereich Bildungstheorie und Empirische Bildungsforschung im M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft
Profilbereich Bildungstheorie und Empirische Bildungsforschung im M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft Universität Hamburg Prof. Dr. Hans-Christoph Koller, & Prof. Dr. Michael Wimmer MA-Studium Erziehungs-
MehrPraktika im Studiengang Gebärdensprachdolmetschen
Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser, Universität Hamburg Praktika im Studiengang Gebärdensprachdolmetschen Grundsätzliches Lesen Sie bitte die Erläuterungen zum Wahlpflichtbereich
MehrPraktikumsordnung. für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft. der Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie
8/2015 Seite 16 Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft der Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie an der Technischen Universität Dortmund vom 15. April
Mehr