Die Pflicht-Studienberatung soll insbesondere zwei Funktionen erfüllen: Zum einen
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- Hartmut Diefenbach
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1 re 2 Studienberatung "Pflichtstudienberatung und Studienplan" Prüfungsausschuss Masterstudiengang Regenerative Energien und Energieeffizienz Prof. Dr. Klaus Vajen vajen@uni-kassel.de Prof. Dr. Albert Claudi aclaudi@uni-kassel.de Allgemeine Hinweise für Studierende und Lehrende Die Pflicht-Studienberatung soll insbesondere zwei Funktionen erfüllen: Zum einen soll sicher gestellt werden, dass unter Berücksichtigung der individuellen Vorkenntnisse und des interdisziplinären Lehrangebotes ein sinnvolles Studienprogramm absolviert wird, zum anderen soll den Studierenden die Sicherheit eines prüfungsordnungskonformen Studienverlaufs gegeben werden. Bei der Studienberatung ist insbesondere zu beachten: i) Zur Zeit sind folgende, jeweils in alphabetischer Reihenfolge aufgeführte Hochschullehrer/innen berechtigt, die re²-studienberatung durchzuführen: o FB Maschinenbau Prof. Dr. Jens Hesselbach Prof. Dr. Ulrike Jordan Prof. Dr. Martin Lawerenz Prof. Dr. Klaus Vajen MSc Claudia Rose o FB Elektrotechnik Prof. Dr. Albert Claudi PD Dr. Siegfried Heier Prof. Dr. Jürgen Schmid Prof. Dr. Peter Zacharias Postanschrift: Kassel
2 o FB Ökologische Agrarwissenschaften Prof. Dr. Oliver Hensel Prof. Dr. Michael Wachendorf Dr. Reinhold Stülpnagel o FB Bauingenieurwesen Prof. Dr. Stephan Theobald Prof. Dr. Arnd Urban o FB Architektur, Stadt- und Landschaftsplanung Prof. Dipl.-Ing. Manfred Grohmann Prof. Dr. Anton Maas ii) Bis spätestens vier Wochen nach Beginn des ersten Semesters hat jede/r Studierende eine individuelle Studienberatung wahrzunehmen. iii) Bei der ersten Studienberatung wird das elektronische Formblatt "Pflicht- ERSTstudienberatung" (Download unter Pflicht-ERSTstudienberatung.xls auf ausgefüllt und ggf. Auflagen (z.b. zusätzliche Lehrveranstaltungen in Mathematik) oder bereits im Erststudium absolvierte und damit nicht nochmals zu besuchende re²-pflicht(teil)module eingetragen. iv) Außerdem wird ein Studienplan für den gesamten Studienverlauf vereinbart und in das elektronische Formblatt "Pflicht-Studienberatung" (Download unter Pflicht-Studienberatung.xls auf eingetragen. Als Grundlage für das voraussichtliche Lehrangebot des zweiten Studiensemesters kann der Stundenplan des vorhergehenden Semesters dienen, wobei aber nicht garantiert werden kann, dass alle Wahlpflichtangebote nochmals in der gleichen Form und zur gleichen Zeit angeboten werden. Ggf. ist eine Rücksprache mit den jeweiligen Hochschullehrer/innen anzuraten. v) Der Studienplan kann später noch im Einvernehmen mit dem/r Studienberater/in geändert werden, hierzu ist das elektronische Formblatt "Pflicht-Studienberatung" ggf. zu aktualisieren. vi) Im Anschluss an die Studienberatung werden die ausgefüllten elektronischen Formblätter von Ihrem/r Studienberater/in per an das Prüfungsamt Maschinenbau (pa15@uni-kassel.de) geschickt. Damit wird der Inhalt der 2
3 Dateien zu offiziellen Dokumenten. Zum Nachweis eines ordnungsgemäßen Studienverlaufs sind bei der Anmeldung zur Masterarbeit die Protokolldateien aller Beratungen, u.u. auch in Papierform, im Prüfungsamt vorzulegen. Bei der Zusammenstellung des Studienplans ist folgendes zu beachten: vii) Lehrveranstaltungen, die Studierende bereits weitgehend deckungsgleich in ihrem Erststudium absolviert haben, können nicht noch einmal in den Studienplan aufgenommen werden. viii) Eine direkte Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen im re²- Masterstudium ist nur im Einzelfall möglich. Sie können jedoch nicht in die Gesamtnote mit eingebracht werden. ix) Neben einigen Pflichtmodulen gibt es weitere vertiefende Lehrveranstaltungen, wie z.b. Wärmeübertragung (weniger vertiefend wäre das Pflicht-Teilmodul Wärmeübertragung im Modul Thermodynamik und Wärmeübertragung ). Sollte ein/e Studierende/r die vertiefenden Lehrveranstaltungen absolvieren wollen, darf das inhaltsähnliche re²- Pflicht(teil)modul nicht mehr im Studienplan aufgeführt werden. Die Befreiung von der Teilnahme an Pflicht(teil)modulen ist im elektronischen Formblatt "Pflicht-Studienberatung" in der Tabelle "7. Vertiefende Lehrmodule" zu vermerken. x) Die in den jeweiligen Lehrveranstaltungen zu erwerbenden technischen, nichttechnischen und Grundlagen-Credits können der Datei re2- Lehrveranstaltungsliste.pdf (Download unter Lehrveranstaltungsliste.pdf auf entnommen werden. Lehrveranstaltungen mit Credits zu mathematischen, natur- und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen gemäß 6 der Fach-Prüfungsordnung re 2 sind dort abschließend aufgeführt, weitere Lehrveranstaltungen können nur nach Rücksprache mit dem re²-prüfungsausschuss als "grundlagenorientiert" aufgenommen werden. Einzige Ausnahme: Technische Credits, die in technischen Fächern aus dem fortgeschrittenen Bachelor- und Masterprogrammen eines vom Erststudium 3
4 abweichenden Fachbereichs erworben werden, können im Zweifel je zur Hälfte als technisch und als grundlagenorientiert eingestuft werden. xi) Lehrveranstaltungen aus dem technischen und nichttechnischen Wahlpflichtbereich können auch dann gewählt werden, wenn sie nicht im Modulhandbuch oder im re 2 -Stundenplan aufgeführt sind, sofern sie zu einem sinnvollen Studienverlauf beitragen. xii) xiii) Bis zu 6 Credits dürfen in Projektstudiumsangeboten erworben werden. Bis auf weiteres gilt der Richtwert: 1 SWS in technischen Fächern 1,5 ECTS und 1 SWS in nicht technischen Fächern 1 ECTS. Hinweise für Studierende 1) Zur Vorbereitung der Studienberatung wäre zu tun: a) Überlegen Sie sich, welche/r Studienberater/in Sie aufgrund seines/ihres und Ihres fachlichen Hintergrundes am besten beraten könnte. b) Überlegen Sie, welche re²-pflichtveranstaltungen Sie bereits in Ihrem Erststudium absolviert haben, denken Sie hierbei bitte an die entsprechenden Leistungsnachweise. c) Überlegen Sie sich anhand der Stundenpläne der beiden nächsten Semester sowie der fachbezogenen Lehrveranstaltungsverzeichnisse, download unter den von Ihnen gewünschten Studienverlauf und tragen diesen in das elektronische Formblatt Pflicht-Studienberatung ein. Hier können Sie auch gleichzeitig prüfen, ob der von Ihnen gewünschte Studienverlauf prüfungsordnungskonform ist. 2) Zur ersten Studienberatung sind mit zu bringen: a) Vorausgefüllte elektronische Formblätter Pflicht_ERSTstudienberatung und Pflicht-Studienberatung. (Download unter möglichst auf einem ebenfalls mitgebrachten USB-Stick) b) Möglichst detaillierte Nachweise über die im Erststudium erbrachten Studienleistungen, also Vordiploms- und Abschlusszeugnisse, Studienpläne, Leistungsnachweise zu den absolvierten Lehrveranstaltungen, insbesondere 4
5 in Mathematik, sowie zu solchen, die ähnlich auch im re²-masterstudium auftauchen. Hier ist ggf. auch die Vorlage von Skripten erforderlich. Hintergrund: Sie müssen den Nachweis erbringen, inwieweit Ihre technischnaturwissenschaftliche und mathematische Vorbildung entsprechend den in der Fach-Prüfungsordnung genannten Kriterien für eine Aufnahme des re²- Studiums hinreichend ist. Wenn Ihre Angaben bei Ihrer Bewerbung für den Masterstudiengang zutreffend waren, haben Sie hier aber nichts zu befürchten. Außerdem muss noch individuell entschieden werden, welche re²-pflichtmodule Sie ggf. nicht absolvieren müssen. 3) Nach der Studienberatung: a) Hinterlassen Sie dem/der Studienberater/in eine elektronische Kopie der beiden Formblätter. Beachten Sie hierbei besonders die Vorgaben für den Dateinamen, unter dem die Formulare abgespeichert werden. (Vorlage: Vorname_Nachname_MatrNr_re2-ERSTstudienberatung_Datum wird z.b. Thomas_Mustermann_123456_re2-ERSTstudienberatung_ Vorname_Nachname_MatrNr_re2-Studienberatung_Datum bzw. wird Thomas_Mustermann_123456_re2-Studienberatung_ ) Achten Sie darauf, dass der/die Studienberater/in die Dateien per an das Prüfungsamt Maschinenbau (pa15@uni-kassel.de) schickt. Wichtig: Ein Studienberatungsformular ist nur dann korrekt ausgefüllt und darf ans Prüfungsamt geschickt werden, wenn die Felder, die die Verteilung der Credits anzeigen, in der Zusammenfassung auf der ersten Seite alle grün erscheinen. Das bedeutet, wenn Sie genau nach diesem Plan studieren, ist das prüfungsordnungskonform und alle nötigen Credits für den Masterabschluss (außer der Abschlussarbeit) können erworben werden. Änderungen können auch später noch vorgenommen werden, müssen aber der Verteilung (Art der Credits) weiterhin entsprechen. Zu jeder weiteren Studienberatung sind die elektronischen Formblätter vorhergehender Studienberatungen erneut mitzubringen. Bewahren Sie die Dateien daher gut auf. Sie sind ein Leistungsnachweis, der bei der Meldung zur Masterprüfung vorgelegt werden muss. 5
6 Hinweise für Lehrende 1) Prüfen Sie bitte anhand des Punktes 1 des Formblattes zur Pflicht- ERSTstudienberatung, ob die re²-zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Hintergrund: Die Studierenden werden vom Prüfungsausschuss aufgrund Ihrer zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfbaren Angaben in den elektronisch übermittelten Bewerbungsunterlagen zugelassen. Das Studiensekretariat prüft nur die formalen Zulassungskriterien (Diplom- oder Bachelorzeugnis, Sprachnachweise), nicht aber die inhaltlichen Voraussetzungen. 2) Prüfen Sie bitte insbesondere die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen in Mathematik, z.b. anhand mitgebrachter Leistungsnachweise und/oder Studienpläne des Erststudiums. Ohne mindestens 6 ECTS bzw. 4 SWS Hochschulmathematik-Ausbildung im Erststudium ist eine Zulassung nicht möglich. Wenn die Mathematik-Zulassungsvoraussetzung (11 ECTS bzw. 7 SWS) nicht erfüllt sein sollte, kann das Studium in der Regel nur im Sommersemester begonnen werden und es muss die LV "Mathematik für Naturwissenschaftler II" als zusätzliches Pflichtfach im Punkt 2. des elektronischen Formblattes "Pflicht- ERSTstudienberatung" in der Tabelle Zulassungsvoraussetzungen vermerkt werden. Falls es formal und/oder inhaltlich geboten erscheint, sollen in der genannten Tabelle unter Punkt 3. auch weitere Lehrveranstaltungen als zusätzliche Pflichtfächer vermerkt werden. 3) Prüfen Sie bitte, z.b. anhand mitgebrachter Leistungsnachweise und/oder Studienpläne des Erststudiums, ob der/die Studierende Leistungsnachweise vorlegen kann, die nachweislich nicht zum Erlangen des Erststudientitels beigetragen haben. Wenn es inhaltlich sinnvoll erscheint können diese Leistungen auf Wunsch des/der Studierenden ins re²-masterstudium miteinbezogen werden. Die Anerkennung dieser Leistungen wird im elektronischen Formblatt zur Pflicht-ERSTstudienberatung in der Tabelle 5. Anerk. erbrachter Leistungen vermerkt. 6
7 4) Prüfen Sie bitte, z.b. anhand mitgebrachter Leistungsnachweise und/oder Studienpläne des Erststudiums, welche re²-pflicht(teil)module von dem/der Studierenden nicht noch einmal absolviert werden müssen, da sie deckungsgleiche oder sehr ähnliche Inhalte aufweisen. Diese (Teil)Module werden im elektronischen Formblatt zur PlfichtERSTstudienberatung in der Tabelle 6. Erststudium vermerkt. 5) Prüfen Sie bitte anhand des vorgelegten Studienplanes, ob die formalen Anforderungen der Fachprüfungsordnung bzgl. der insgesamt zu erwerbenden Credits, solcher in grundlagenorientierten und nichttechnischen Modulen sowie in Laborpraktika erfüllt sind. Hinweis: Nach Vorgaben der KMK sind für einen Masterabschluss unter Einbeziehung der Credits des vorangegangenen Studiums insgesamt mindestens 300 Credits zu erlangen (Anrechnung des Erststudiums: 30 Credits pro Semester Regelstudienzeit). Für den erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang werden mindestens 90 Credits vergeben, davon mindestens 60, höchstens aber 65 Credits für Modulprüfungen und 30 Credits für die Masterarbeit. Sollte die Gesamtzahl von 300 Credits damit nicht erreicht werden, sind zusätzliche Lehrveranstaltungen zu absolvieren. Die Verteilung der zusätzlich zu erbringenden Credits sollte bzgl. Grundlagen- und nichttechnischer Module ungefähr der Verteilung im re 2 -Studium entsprechen (Grundlagen 25%, nichttechnisch 15 bis 22%, Rest technisch). Diese Modulprüfungen sind auf dem Protokollblatt zur Pflicht-ERSTstudienberatung zu vermerken. Sie müssen nur erfolgreich bestanden sein, die dabei erbrachten Noten gehen nicht in die Ermittlung der Gesamtnote des Masterstudienganges ein. 6) Schicken Sie bitte jeweils eine Kopie der gemeinsam ausgefüllten Formblätter per an das Prüfungsamt Maschinenbau (pa15@uni-kassel.de). Eine weitere Kopie bewahren Sie bitte auf. Beachten Sie hier bitte besonders, dass der vorgegebene Dateiname exakt den Vorgaben entspricht: Vorname_Nachname_MatrNr_re2-ERSTstudienberatung_Datum, also z.b. Thomas_Mustermann_123456_re2-ERSTstudienberatung_ bzw. Thomas_Mustermann_123456_re2-Studienberatung_
8 Wichtig: Ein Studienberatungsformular (Studienplan der/des Studierenden) ist nur dann korrekt ausgefüllt und darf ans Prüfungsamt geschickt werden, wenn die Felder, die die Verteilung der Credits anzeigen, in der Zusammenfassung auf der ersten Seite alle grün erscheinen. Das bedeutet, wenn die/der Studierende genau nach diesem Plan studiert, ist das prüfungsordnungskonform und alle nötigen Credits für den Masterabschluss (außer der Abschlussarbeit) können erworben werden. Änderungen können auch später noch vorgenommen werden, müssen aber der Verteilung (Art der Credits) entsprechen. 8
9 re 2 Informationen zum Ausfüllen der Dokumente Pflicht-ERST-Studienberatung Pflicht-Studienberatung (Studienplan) Pflicht-ERST-Studienberatung Blatt Zusammenfassung 1) Eigene Angaben (Name, Matrikelnr., Studienbeginn, StudienberaterIn) ausfüllen 2) Alle anderen Angaben werden gemeinsam mit der/dem Studienberater/in vorgenommen, nachdem entsprechende Nachweise, Scheine etc. überprüft wurden Anmerkung zu den Farbgebungen: Eintrag nicht erforderlich Eintrag erforderlich Eintrag möglich Eintrag erfolgt In den "1/0"-Feldern: 1 für "JA" und 0 für "NEIN" eintragen Blatt: Zulassungsvoraussetzungen 1) Angaben zum Erststudium ausfüllen 2) Können selbständig ausgefüllt werden und werden mit dem/der Studienberater/in überprüft. Im Zweifelsfall können diese Angaben auch gemeinsam mit dem/der Studienberater/in vorgenommen werden. Blatt: 5. Anerk. erbrachter Leistungen Im Erststudium erbrachte Leistungen, die dafür nachweislich nicht in die Bewertung eingegangen sind, können in Ausnahmefällen hier aufgeführt und ins Abschlusszeugnis 9
10 aufgenommen werden. Es ist jedoch nicht möglich, die Noten in die Gesamtnote für den Masterabschluss einzubringen. Blatt: 6. Erststudium Hier ist einzutragen, welche der aufgelisteten Lehrveranstaltungen bereits im Erststudium besucht wurden und mit einem Schein belegt werden können. Diese Module dürfen nicht noch einmal besucht werden und müssen durch andere Wahlpflichtfächer ausgeglichen werden. 10
11 Pflicht-Studienberatung Grundsätzlich sind gelbe Felder für Pflichtangaben gedacht. Teilweise wurden in verschiedenen Versionen des Dokuments Felder gelb angezeigt, die jedoch ursprünglich nicht als Pflichtfelder für eigene Angaben vorgesehen waren. Eintragungen sind nur in nicht geschützten Feldern möglich. Deshalb ist es auch in einigen - fälschlicherweise gelb markierten Feldern nicht möglich, etwas einzutragen. Anmerkung zu den Farbgebungen: Eintrag nicht erforderlich Eintrag erforderlich Eintrag möglich Eintrag erfolgt In den "1/0"-Feldern: 1 für "JA" und 0 für "NEIN" eintragen Blatt: Zusammenfassung 1) Erforderliche Angaben (Name, Matrikelnr., Studienbeginn, StudienberaterIn) eintragen Im unteren Teil des Blattes findet sich die Zusammenfassung, auf die automatisch alle Angaben aus den folgenden Blättern übernommen werden. Wenn zum Abschluss der Eintragungen in allen Blättern die Ampel vollständig grün ist, sind alle Angaben korrekt vorgenommen worden und alle Voraussetzungen für ein prüfungsordnungskonformes Studium erfüllt. Blatt: Ergebnisse Erstberatung 1) Erforderliche persönliche Angaben eintragen: Angaben zur Erststudienberatung, Angaben zum Erststudium 2) Trifft Punkt 1 zu, müssen an dieser Stelle die noch zu erwerbenden Credits eintragen (z.b. 30 Credits) (Abb. 1). 1. Auflagen zusätzlicher Modulprüfungen, um insgesamt 300 Credits zu erreichen Abbildung 1: Beispiel Tabelle mit zusätzlichen Credits Credits: ) Tabellen 3, 5, 6 entsprechend der Erstberatung ausfüllen. 4) Gelbe Felder 1/0 können erst nach der Erstberatung bearbeitet werden. Dazu auf das Feld klicken: 0 = trifft nicht zu bzw. Nein (erscheint in der Zusammenfassung grün), 1 = trifft zu bzw. Ja (in der 11
12 Zusammenfassung rot/orange). Diese Angaben werden dann mit der/dem Studienberater/in überprüft bzw. gemeinsam vorgenommen. Diese Angaben erscheinen auf dem Blatt Zusammenfassung rot oder grün und zeigen so an, welche Punkte für den Erhalt des Masterabschlusses berücksichtig werden müssen, z.b. fehlende Mathematikkenntnisse, Befreiung von Pflichtmodulen oder der zusätzliche Erwerb von zusätzlichen Credits, um 300 CP zu bekommen (Abb. 2). 1. Auflagen zus. Modulprüfungen, um insgesamt 300 Credits zu erreichen 1 2. Auflagen zusätzliche Modulprüfungen in Mathematik 1 3. Auflagen zusätzliche Modulprüfungen zu technisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen 0 4. Auflagen technisches Berufspraktikum 1 5. Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen 0 6. Befreiung von der Teilnahme an re²-pflicht(teil)modulen wegen des Besuchs vertiefender Lehrveranstaltungen 0 Abbildung 2: Beispiel für ausgefüllte Tabellen nach der Erstberatung Blatt: 7. Studienplan 1) In den gelben Zeilen die Jahreszahlen der Winter- bzw. Sommersemester eintragen, die im Studium absolviert werden sollen. 2) Studierende, die von bestimmten Pflichtmodulen befreit sind, löschen in den entsprechenden Zeilen die Anzahl der Credits (Abb. 3). 2 Elektrotechnik Grundlagen der Elektround Messtechnik VL Regelungstechnik VL Heier Claudi Abbildung 3: Beispiel für gelöschte Credits bei Befreiung von Pflichtmodulen 3) Unterhalb der im Dokument unveränderlich eingetragenen Pflichtfächer werden die Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtbereichs eingetragen, die nach eigenem Interesse und Spezialisierungswunsch aus der Lehrveranstaltungsliste (siehe Downloads) ausgewählt werden (Abb. 4). Diese Auswahl wird für beide Semester (bzw. drei Semester, bei Studierenden, die mehr als 60 Credits (ohne Masterarbeit) erwerben müssen) vorgenommen. Da das Lehrangebot nicht mit vollständiger Sicherheit auch in den folgenden Semestern garantiert werden kann, sind 12
13 spätere Änderungen des Studienplans mit der/dem jeweiligen Studienberater/in möglich. 4 Energie - Ökonomie - Umwelt Energieressourcen u. Umweltfolgen VL Simon 1 Baumanagement VL Busch 1 5 Photovoltaik VL NN 2 6 Energiewandlungsverfahren VL Schmid Umweltpolitik VL Köckler 6 Bauphysik: Bauschäden, 8 energet. Sani. VL Maas 3 9 Abbildung 4: Beispiel für Eintragungen der Wahlpflichtfächer Zu beachten ist, dass die in der Lehrveranstaltungsliste angegebenen Credits entsprechend der Kategorie (grundlagenorientiert, technisch, nichttechnisch) auf dem Studienberatungsblatt eingetragen werden. (Hinweis: Sollen innerhalb der Tabellen eigene Einträge verschoben werden, ist es sinnvoller, nicht die gesamte Zeile auszuschneiden, sondern die einzelnen Zelleninhalte durch Ausschneiden (des Textes aus der Funktionszeile oberhalb der Tabelle) und Einfügen (neue Zelle wählen und Inhalt in die Funktionszeile einfügen) zu verändern. Es kommt sonst zu Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung der Gesamtnote (Abb. 5). 5 Photovoltaik VL NN Energiewandlungsverfahren VL Schmid 3 3 1,7 10, Bauphysik: Bauschäden, VL Maas 3 1,3 energet. Sani. 3,9 9 Umweltpolitik VL Köckler 6 2,0 ##### 10 0 Abbildung 5: Beispiel für Fehler durch das Verschieben von Eintragungen 4) Wurde zu Beginn des Studiums die Auflage erteilt, zusätzliche Credits zu erwerben müssen, werden diese in die Spalten Zusätzliche Credits eingetragen werden. 5) Sind alle Eintragungen vorgenommen, kann auf dem Blatt Zusammenfassung überprüft werden, ob die Auswahl und Zuordnung der Lehrveranstaltungen und der jeweiligen Credits richtig erfolgt ist. Diese muss so aussehen: 13
14 - Insgesamt können mind. 60 max. 65 Credits in die Note eingebracht werden. Für die Regelstudienzeit von drei Semestern ist die Anzahl der zu erwerbenden Credits klar festgelegt (siehe Tabelle). - Bei Studierenden, die mehr Credits erwerben müssen, muss eine entsprechende prozentuale Verteilung der Credits berücksichtigt werden. Abweichungen davon werden auch in der Zusammenfassung durch ein rotes/oranges Feld angezeigt. Die Verteilung gestaltet sich folgendermaßen: Art der Credits Anzahl der Credits (3 Sem. Regelstudienzeit) Beispiel: Auflage 30 Credits zusätzl. zu den Credits für 3 Sem. Studium Anteil an Gesamtcredits % Grundlagenorientiert mind. 15 7,5 mind. 24 Nichttechnisch ,5 6,5 mind. 14 Praktika 3-6 1,5-3 mind. 4 Technisch Verbleibende Credits bis zur Summe von 60 bzw. 65 Verbleibende Credits bis zur Summe von 90 Credits mind. 42 Abbildung 6: Verteilung der unterschiedlichen Arten der Credits a. Sind in der Zusammenfassung alle Felder grün, sind alle Eintragungen korrekt vorgenommen worden. Sind sie rot, bedeutet das, dass an der entsprechenden Verteilung etwas verändert werden muss (Abb. 7). In Gesamtnote eingehende Credits 60 Credits 65 Credits in grundl.-orient. Modulen in Note Credits 15 Credits in nichttech. Modulen in Note 9 Credits 13 Credits in Laborpraktika in Note 3 Credits 6 Gesamte Anzahl an Credits erbracht erbrachte Credits 60 + Auflagen 0 Credits in grundl.-orient. Modulen gesamt Credits 24% Gesamtcredits Credits in technischen Modulen gesamt Credits 42% Gesamtcredits Credits in nichttech. Modulen gesamt Credits 14% Gesamtcredits Credits in Laborpraktika gesamt Credits 4% Gesamtcredits Abbildung 7: Beispiel für eine Zusammenfassung eines nicht vollständig richtig ausgefüllten Studienplans 14
15 b. Verteilung der Credits: sind zu viele oder zu wenige notenrelevante Credits vorhanden, ist das Feld In Gesamtnote eingehende Credits rot markiert. Sind es zu viele, können die LV selbstverständlich besucht werden und auf dem Zeugnis erscheinen. Die Note dieser LV kann jedoch nicht mit in die Gesamtnote eingehen und die Credits werden auf Seite 7. Studienplan unter der Rubrik Zusätzliche Credits (rechts von der Spalte Note ) eingetragen. Sind es zu wenige, müssen weitere Lehrveranstaltungen mit der nötigen Art und Anzahl der Credits ausgewählt werden. c. Für den ersten Studienplan, der zusammen mit dem/der Studienberater/in überprüft wird, müssen alle Felder grün erscheinen, denn nur durch die richtige Auswahl und Zusammenstellung der Fächer wird ein prüfungsordnungskonformes Studium garantiert, wenn sich der/die Studierende an diesen Plan hält (Abb. 8). Da sich im Verlauf des Studiums die erst Auswahl der Lehrveranstaltungen verändern kann, können in Rücksprache mit der/dem StudienberaterIn auch noch Veränderungen bei der Zusammenstellung der notenrelevanten bzw. der zusätzlichen Credits vorgenommen werden. Beachtet werden muss dabei jedoch auch wieder, dass die Zusammensetzung der eingebrachten Credits korrekt ist. (Das kann natürlich auch ganz einfach selbst überprüft werden, indem die entsprechenden Fächer in der Tabelle ausgetauscht werden. Ist alles grün, ist gegen einen Tausch nichts einzuwenden.) Semester In Gesamtnote eingehende Credits Zusätzliche Credits Grundl. Techn. Nichttn. Praktika Gesamt Grundl. Techn. Nichttn. Praktika Gesamt WS SS (WS/SS) (WS/SS) Anerk. nach Summe Gesamtnote: #DIV/0! In Gesamtnote eingehende Credits 60 Credits 65 Credits in grundl.-orient. Modulen in Note Credits 15 Credits in nichttech. Modulen in Note 9 Credits 13 Credits in Laborpraktika in Note 3 Credits 6 Gesamte Anzahl an Credits erbracht erbrachte Credits 60 + Auflagen Credits in grundl.-orient. Modulen gesamt Credits 24% Gesamtcredits Credits in technischen Modulen gesamt Credits 42% Gesamtcredits Credits in nichttech. Modulen gesamt Credits 14% Gesamtcredits Credits in Laborpraktika gesamt Credits 4% Gesamtcredits Abbildung 8: Beispiel einer Zusammenfassung eines korrekt ausgefüllten Studienplans 15
Inhalt. I. Allgemeines S. 2 1 Geltungsbereich 2 Mastergrad, Profiltyp 3 Regelstudienzeit, Studienbeginn und Credits 4 Prüfungsausschuss
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