Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Volontärinnen und Volontäre in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt

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1 Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Volontärinnen und Volontäre in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Grund- und Geschäftsordnung, Stand Inhalt: 1. Gründung, Name und Sitz 2. Ziele und Aufgaben 3. Organe der Arbeitsgemeinschaft 4. Mitgliedschaft 5. Die Mitgliederversammlung 6. Ablauf und Beschlussverfassung der Mitgliederversammlung 7. Die SprecherInnen 8. Aufgaben und Zuständigkeiten der SprecherInnen 9. Inkrafttreten dieser Grund- und Geschäftsordnung 1. Gründung, Name und Sitz Die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Volontärinnen und Volontäre in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat sich am in Nordhausen gegründet. Ihre offizielle Bezeichnung lautet AG Volontariat Thüringen/Sachsen/Sachsen-Anhalt in der Langform bzw. AG Volontariat ThüSanSa in der Kurzform. Im Rahmen dieser Grund- und Geschäftsordnung wird sie auch kurz als Arbeitsgemeinschaft oder AG bezeichnet. Die AG Volontariat ThüSanSa hat keinen zentralen Sitz. Der Kontakt zu ihr kann ausschließlich über ihre jeweils amtierenden SprecherInnen hergestellt werden. 2. Ziele und Aufgaben Die Mitglieder der AG Volontariat ThüSanSa fühlen sich den Grundsätzen des Deutschen Museumsbundes und des International Council of Museums (ICOM) verpflichtet. Aufgabe der AG Volontariat ThüSanSa ist die Vertretung der Interessen der VolontärInnen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Oberstes Ziel ist eine inhaltliche Verbesserung der Ausbildungssituation der VolontärInnen, entsprechend den Grundsätzen für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Volontären an Museen, wie vom Kulturausschuss der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) 1995 verabschiedet. Ein wesentliches Ziel der AG Volontariat ThüSanSa ist die bessere Vernetzung der VolontärInnen in den drei mitteldeutschen Bundesländern. Die Treffen und Versammlungen der Arbeitsgemeinschaft sollten stets zusammen mit Fortbildungsveranstaltungen für VolontärInnen stattfinden. Ein weiteres Ziel der AG Volontariat ThüSanSa ist der Einsatz für eine angemessene Bezahlung des Volontariats. Maßgeblich soll hierbei mindestens die Vergütung des Bundesangestelltentarifs Entgeltgruppe 13½ TV-L Stufe 1 sein. Dies entspricht den Vorgaben des Leitfadens für das wissenschaftliche Volontariat des Deutschen Museumsbundes und des ICOM Deutschland 2009 sowie den o.g. Grundsätzen des Kulturausschusses der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Außerdem setzt sich die AG Volontariat ThüSanSa für den Aufbau mehrteiliger und strukturierter Fortbildungsprogramme in Absprache mit den Landesverbänden des 1

2 Museumswesens und weiteren Institutionen der Museums- und Gedenkstättenarbeit, der Denkmalpflege und des Kulturmanagements als weiteres Ziel ein. Die AG Volontariat ThüSanSa versteht sich als Kooperationspartner dieser Landesverbände und Institutionen. Der Museumsverband Thüringen, der Museumsbund Sachsen und die Sächsische Landesstelle für Museumswesen unterstützen die AG in ihren Zielen und Aufgaben. Die AG strebt zudem einen Kontakt mit dem Museumsverband Sachsen-Anhalt an. Um die langfristige Stabilität und Organisation der AG zu unterstützen, werden die Landesverbände gebeten, die dienstlichen Kontaktadressen zu den VolontärInnen über die sie beschäftigenden bzw. ausbildenden Institutionen im jeweiligen Verbandsgebiet zu erfragen. Diese sollen sie in einer ständigen Datenbank verwalten, fortlaufend aktualisieren und der Adressverwaltung der AG für ihre Kontaktaufnahme mit den VolontärInnen weiterleiten. Die AG Volontariat ThüSanSa steht im ständigen Kontakt zum AK Volontariat beim Deutschen Museumsbund und pflegt den Austausch mit weiteren regionalen Arbeitskreisen und -gemeinschaften von wissenschaftlichen VolontärInnen in anderen Bundesländern. 3. Organe der Arbeitsgemeinschaft Die Organe der AG Volontariat ThüSanSa sind die Mitgliederversammlung sowie die AG- SprecherInnen. 4. Mitgliedschaft Die AG Volontariat ThüSanSa kennt weder formale Mitgliedschaft noch Mitgliedsbeiträge. Sie steht allen VolontärInnen der Museen, Gedenkstätten, Kunstgalerien und -sammlungen, der Denkmalpflege, Archäologie, des Archivwesens und des Kulturmanagements in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt während ihres Volontariats offen. Ehemalige VolontärInnen können sich bei Interesse weiterhin für die AG engagieren. Um regelmäßig über die Aktivitäten der AG Volontariat ThüSanSa informiert zu werden, werden alle VolontärInnen gebeten: ihre dienstliche Kontakt- und Mailadresse, ihre Institution sowie Beginn und Ende ihres Volontariats der Adressenverwaltung der Arbeitsgemeinschaft mitzuteilen ihre KollegInnen und NachfolgerInnen im Volontariat über die AG zu informieren Alle Institutionen, die VolontärInnen beschäftigen und ausbilden, werden gebeten: neue VolontärInnen gleich zu Beginn ihres Volontariats über die AG zu informieren und ihre Kontaktaufnahme zur AG zu unterstützen (diese Unterstützung kann auch mittelbar über ihre jeweiligen StellenvorgängerInnen im Volontariat erfolgen) dienstliche Kontakt- und Mailadresse von VolontärInnen der Adressenverwaltung der Arbeitsgemeinschaft mitzuteilen Die zuständigen AnsprechpartnerInnen sind über die Internetseiten der AG Volontariat ThüSanSa und des Arbeitskreises Volontariat beim Deutschen Museumsbund zu ermitteln. Die Mitglieder sind gehalten, die AG Volontariat ThüSanSa bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dies geschieht insbesondere durch die Mithilfe bei der Organisation regelmäßiger Treffen und Fortbildungsveranstaltungen und durch eine aktive Teilnahme an diesen Zusammenkünften. 2

3 5. Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der AG Volontariat ThüSanSa. Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch diese Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Die ordentliche Mitgliederversammlung trifft sich mindestens einmal jährlich. Weitere Treffen und Versammlungen sollen regelmäßig stattfinden. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Beschließung der Ziele und Aufgaben der AG Volontariat ThüSanSa die Annahme und Änderung der Grund- und Geschäftsordnung (zu einem solchen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich) die Entlastung der AG-SprecherInnen die Wahl der AG-SprecherInnen die Beschlussfassung über Anträge die Entscheidung über die Auflösung der AG Volontariat ThüSanSa Die ordentliche Versammlung wird von den SprecherInnen unter Mitteilung der Tagesordnung sowie unter Angabe von Ort und Zeit mit einer Frist von vier Wochen einberufen. Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind bis spätestens drei Tage vor deren Beginn bei den SprecherInnen der AG Volontariat ThüSanSa einzureichen. Bei einer Beschlussfassung der Mitgliederversammlung entscheidet die Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Mitteilungen der SprecherInnen an die Mitglieder erfolgen durch Rundschreiben über den Mailverteiler. 6. Ablauf und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird von einem/einer der SprecherInnen geleitet, der/die im Vorfeld von den SprecherInnen bestimmt wurde. Wahlen werden stets von einem Wahlleiter geleitet, den die Mitgliederversammlung vor Beginn des Wahlaktes in einer offenen Abstimmung mit einfacher Mehrheit bestimmt. Alle Mitglieder der AG Volontariat ThüSanSa haben je eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Dies erfolgt stets in einer offenen Abstimmung. Vertretung der Stimmabgabe ist nicht zulässig. Bei der Berechnung der Mehrheit werden Stimmenthaltungen nicht mitgezählt; sie gelten als nicht abgegebene Stimme. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung mit mindestens fünf erschienenen Mitgliedern ist beschlussfähig. Personenwahlen werden grundsätzlich in geheimer, schriftlicher Abstimmung vor Ort durchgeführt. Auf Antrag kann die Wahl offen durchgeführt werden, dafür ist allerdings eine 2/3-Mehrheit der vor Ort anwesenden Wahlberechtigten nötig. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Änderungen dieser Ordnung und der Beschluss zur Auflösung der AG Volontariat ThüSanSa bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Eine Kopie des Protokolls wird allen in der Adresskartei registrierten VolontärInnen via zugestellt. 3

4 7. Die SprecherInnen Die SprecherInnen übernehmen für die AG Volontariat ThüSanSa eine ähnliche Funktion wie der Vorstand eines Vereins. Der Kreis der SprecherInnen besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Personen. Jedes Sprechermitglied ist allein vertretungsberechtigt. Alle SprecherInnen sind gleichberechtigt. Die Gruppe der SprecherInnen sollte nach Möglichkeit aus VolontärInnen staatlicher wie nichtstaatlicher Museen und aus VolontärInnen mehrerer mitteldeutscher Bundesländer bestehen. Hierdurch soll die Vertretung der Interessen der VolontärInnen in beiden Trägerschaftsmodellen und in allen drei relevanten Bundesländern gewährleistet werden. Die Wahl der SprecherInnen erfolgt nach Möglichkeit für die Dauer des Volontariats der gewählten Person, zumindest aber bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Die SprecherInnen bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Auf Antrag können SprecherInnen vor Ende der regulären Amtszeit durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden. Auf dieser Mitgliederversammlung hat die Wahl eines neuen Sprechers bzw. einer neuen Sprecherin zu erfolgen. Bei der Wahl der SprecherInnen sollte darauf geachtet werden, dass sich die Amts- bzw. Volontariatszeiten der einzelnen SprecherInnen überschneiden, um eine kontinuierliche Arbeit der AG Volontariat ThüSanSa zu sichern. Jedes Sprechermitglied ist einzeln durch die Mitgliederversammlung zu wählen. Wählbar sind nur Mitglieder der AG Volontariat ThüSanSa. Scheiden ein/e oder mehrere SprecherInnen während der jeweiligen Amtsperiode aus, so werden von den SprecherInnen bis zur nächsten Mitgliederversammlung vorübergehende StellvertreterInnen ernannt. Bei der nächsten Mitgliederversammlung ist eine ordentliche Nachfolgeregelung für die vorzeitig ausgeschiedenen SprecherInnen zu finden. Falls alle SprecherInnen während der Amtsperiode ausscheiden, so wird von den SprecherInnen ein/e vorübergehende/r StellvertreterIn ernannt, dessen/deren Aufgabe es ist, möglichst schnell eine Mitgliederversammlung für Neuwahlen zu organisieren. Nach dem Ende ihres Volontariats können die SprecherInnen ihr Amt geschäftsführend noch bis zur nächsten Mitgliederversammlung ausüben. Bei dieser ist dann eine ordentliche Nachfolgeregelung für sie zu finden. 8. Aufgaben und Zuständigkeiten der SprecherInnen Die SprecherInnen sind für alle Angelegenheiten AG Volontariat ThüSanSa zuständig, soweit diese nicht der Mitgliederversammlung obliegen. Sie haben vor allem folgende Aufgaben: Vernetzung Förderung der Vernetzung der VolontärInnen in den drei mitteldeutschen Bundesländern und mit dem AK Volontariat beim Deutschen Museumsbund. Adressenrecherche und Adressverwaltung Pflege der öffentlichkeitsorientierten Kommunikationsforen und Kontaktmedien der AG 4

5 Ausbildung Optimierung der Ausbildungssituation der VolontärInnen in den drei mitteldeutschen Bundesländern Mithilfe beim Aufbau von Fortbildungsprogrammen in dieser Region Interessenvertretung Bearbeitung von Anfragen von VolontärInnen oder außenstehenden Personen, die an einem Volontariat oder an der Arbeit der AG Volontariat ThüSanSa interessiert sind Vertretung der Interessen der wissenschaftlichen VolontärInnen Thüringens, Sachsens und Sachsen-Anhalts in der Öffentlichkeit, bei Verbänden und Institutionen und bei sonstigen Veranstaltungen Mitgliederbetreuung/Mitgliederversammlung Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung Einberufung der Mitgliederversammlung Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung Informierung der Mitglieder über alle wesentlichen Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft Die Sprechertätigkeit ist ehrenamtlich. Entstehende persönliche Aufwendungen werden durch die AG Volontariat ThüSanSa nicht erstattet. 9. Inkrafttreten dieser Grund- und Geschäftsordnung Diese Ordnung tritt mit dem Tage ihrer Verabschiedung am in Bautzen in Kraft. 5

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