AVV - Abfallverzeichnis-Verordnung Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
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- Ingeborg Bäcker
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1 AVV - Abfallverzeichnis-Verordnung Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis Vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I Nr. 65 vom S. 3379; S. 1488; S ; S Inkrafttreten;:: S Inkrafttreten ) 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für 1. die Bezeichnung von Abfall, 2. die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit. 2 Abfallbezeichnung (1) Soweit Abfälle nach anderen Rechtsvorschriften zu bezeichnen sind, sind die Bezeichnungen nach der Anlage (Abfallverzeichnis) zu dieser Verordnung (Art und sechsstelliger Schlüssel) zu verwenden. (2) Zur Bezeichnung sind die Abfälle den im Abfallverzeichnis mit einem sechsstelligen Abfall gekennzeichneten Abfallarten zuzuordnen. Die Zuordnung zu den Abfallarten erfolgt unter den im Abfallverzeichnis vorgegebenen Kapiteln (zweistellige Kapitelüberschrift) und Gruppen (vierstellige Kapitelüberschrift). Innerhalb einer Gruppe ist die speziellere vor der allgemeineren Abfallart maßgebend. Die weiteren Vorgaben für die Zuordnung der Abfälle in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses sind einzuhalten. (3) Die zuständigen Behörden können die Anordnungen treffen, die zur Umstellung behördlicher Entscheidungen auf die Abfall und -bezeichnungen nach der Anlage zu dieser Verordnung erforderlich sind. 3 Gefährlichkeit von Abfällen (1) Die mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten im Abfallverzeichnis sind gefährlich im Sinne des 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Dies gilt auch für die von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern nach 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gesammelten Abfälle. (2) Von als gefährlich eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. Nr. L 312 vom , S. 3, L 127 vom , S. 24) aufgeführten Eigenschaften und hinsichtlich der dort aufgeführten Eigenschaften H3 bis H8, H10 und H11 eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
2 1. Flammpunkt 55 C, 2. Gesamtkonzentration von 0,1 % an einem oder mehreren als sehr giftig eingestuften Stoffen, 3. Gesamtkonzentration von 3 % an einem oder mehreren als giftig eingestuften Stoffen, 4. Gesamtkonzentration von 25 % an einem oder mehreren als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen, 5. Gesamtkonzentration von 1 % an einem oder mehreren nach R35 als ätzend eingestuften Stoffen, 6. Gesamtkonzentration von 5 % an einem oder mehreren nach R34 als ätzend eingestuften Stoffen, 7. Gesamtkonzentration von 10 % an einem oder mehreren nach R41 als reizend eingestuften Stoffen, 8. Gesamtkonzentration von 20 % an einem oder mehreren nach R36, R37, R38 als reizend eingestuften Stoffen, 9. Konzentration von 0,1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 1 oder 2, 10. Konzentration von 1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 3, 11. Konzentration von 0,5 % an einem nach R60 oder R61 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2, 12. Konzentration von 5 % an einem nach R62 oder R63 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 3, 13. Konzentration von 0,1 % an einem nach R46 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2, 14. Konzentration von 1 % an einem nach R40 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 3. Die Einstufung sowie die R-Nummern beziehen sich auf die Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (ABl. EG Nr. L 196 S.1). (3) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für Abfälle eine von Absatz 1 abweichende Einstufung vornehmen, wenn der Abfallbesitzer nachweist, dass der im Abfallverzeichnis als gefährlich aufgeführte Abfall keine der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG genannten Eigenschaften (Gefährlichkeitskriterien) aufweist. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Abfälle als gefährlich einstufen, wenn ein im Abfallverzeichnis als nicht gefährlich aufgeführter Abfall eines oder mehrere der vorgenannten Gefährlichkeitskriterien aufweist. Die Länder haben solche Entscheidungen jeweils bis zum 31. Dezember des Jahres an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Weiterleitung an die Kommission zu melden. *) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Abs. 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle (ABl. EG Nr. L 226 S. 3), der Entscheidungen der Kommission 2001/118/EG vom 16. Januar 2001 und
3 2001/119/EG vom 22. Januar 2001 (ABl. EG Nr. L 47 S. 1 und 32) zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG sowie der Entscheidung des Rates 2001/573/EG vom 23. Juli 2001 (ABl. Nr. L 203 S. 18) zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG. Abfallverzeichnis Anlage (zu 2 Abs. 1) Einleitung 1. Dieses Verzeichnis ist ein gemeinschaftsrechtlich harmonisiertes Abfallverzeichnis, das regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse und insbesondere neuer Forschungsergebnisse überprüft und erforderlichenfalls gemäß Artikel 18 der Richtlinie 75/442/EWG geändert wird. Allerdings bedeutet die Aufnahme eines Stoffes in das Verzeichnis nicht, dass dieser Stoff unter allen Umständen ein Abfall ist. Stoffe werden nur dann als Abfall betrachtet, wenn die Voraussetzungen der Begriffsbestimmung von 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfüllt sind. 2. Die verschiedenen Abfallarten in diesem Verzeichnis sind vollständig definiert durch den sechsstelligen Abfall und die entsprechenden zwei- bzw. vierstelligen Kapitelüberschriften. Deshalb ist ein Abfall im Verzeichnis in den folgenden vier Schritten zu bestimmen: a. Bestimmung der Herkunft der Abfälle in den Kapiteln 01 bis 12 bzw. 17 bis 20 und des entsprechenden sechsstelligen Abfalls (ausschließlich der auf 99 endenden Schlüssel dieser Kapitel). Eine bestimmte Anlage muss ihre Abfälle je nach der Tätigkeit gegebenenfalls auf mehrere Kapitel aufteilen. So kann z.b. ein Automobilhersteller seine Abfälle je nach Prozessstufe unter Kapitel 12 (Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen), 11 (anorganische metallhaltige Abfälle aus der Metallbearbeitung und - beschichtung) und 08 (Abfälle aus der Anwendung von Überzügen) finden. Anmerkung: Getrennt gesammelte Verpackungsabfälle (einschließlich Mischverpackungen aus unterschiedlichen Materialien) werden nicht in 20 01, sondern in eingestuft. b. Lässt sich in den Kapiteln 01 bis 12 und 17 bis 20 kein passender Abfall finden, dann müssen zur Bestimmung des Abfalls die Kapitel 13, 14 und 15 geprüft werden. c. Trifft keiner dieser Abfall zu, dann ist der Abfall gemäß Kapitel 16 zu bestimmen. d. Fällt der Abfall auch nicht unter Kapitel 16, dann ist der auf 99 endende Schlüssel (Abfälle a. n. g.) in dem Teil des Verzeichnisses zu verwenden, der der in Schritt 1 bestimmten abfallerzeugenden Tätigkeit entspricht. 3. Für die Zwecke dieser Verordnung bedeutet "gefährlicher Stoff" jeder Stoff, der gemäß der Gefahrstoffverordnung als gefährlich eingestuft wurde oder künftig so eingestuft wird; "Schwermetall" bedeutet jede Verbindung von Antimon, Arsen, Kadmium, Chrom (VI),
4 Kupfer, Blei, Quecksilber, Nickel, Selen, Tellur, Thallium und Zinn sowie diese Stoffe in metallischer Form, sofern sie als gefährliche Stoffe eingestuft sind. 4. Die Bestimmungen von 3 Abs. 2 gelten nicht für reine Metalllegierungen, sofern diese nicht durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. Vierstellige Kapitelüberschrift 01 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Bohrschlämme und andere Bohrabfälle 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse Abfälle aus der Zuckerherstellung Abfälle aus der Milchverarbeitung Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Abfälle aus der Holzkonservierung Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe 04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie Abfälle aus der Textilindustrie 05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse Abfälle aus der Erdölraffination Abfälle aus der Kohlepyrolyse Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport
5 06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren Abfälle aus HZVA von BASEn Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungs Prozessen Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g. 07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11) Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer und ), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g. 08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, ), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe) Abfälle aus HZVA von Druckfarben Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle 09 Abfälle aus der fotografischen Industrie Abfälle aus der fotografischen Industrie 10 Abfälle aus thermischen Prozessen Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19) Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie
6 10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Abfälle aus Krematorien 11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z.b. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11) 13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und 19 fallen) Abfälle von Hydraulikölen Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen Bilgenöle Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern Abfälle aus flüssigen Brennstoffen Ölabfälle a. n. g. 14 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08) Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen 15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.) Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung 16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und
7 Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, und 16 08) Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse Explosivabfälle Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien Batterien und Akkumulatoren Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13) Gebrauchte Katalysatoren Oxidierende Stoffe Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten) Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik Holz, Glas und Kunststoff Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte Metalle (einschließlich Legierungen) Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis Sonstige Bau- und Abbruchabfälle 18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen) Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren 19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) Stabilisierte und verfestigte Abfälle Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen Deponiesickerwasser Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
8 19 10 Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen Abfälle aus der Altölaufbereitung Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.b. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser 20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle) Andere Siedlungsabfälle 01 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen * Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz * andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * andere, gefährliche Stoffe de Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter fällt Abfälle a. n. g Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen * gefährliche Stoffe de Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Sand und Ton staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von
9 Bodenschätzen mitausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Bohrschlämme und andere Bohrabfälle Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen * ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle * Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle a. n. g. 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus tierischem Gewebe Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt Abfälle aus der Forstwirtschaft * Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Metallabfälle Abfälle a. n. g Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus tierischem Gewebe für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der
10 Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen Abfälle von Konservierungsstoffen Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Zuckerherstellung Rübenerde nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Milchverarbeitung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle von Konservierungsstoffen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials Abfälle aus der Alkoholdestillation Abfälle aus der chemischen Behandlung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g. 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Rinden- und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche 04* Stoffe Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme
11 derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der Holzkonservierung halogenfreie organische Holzschutzmittel 01* chlororganische Holzschutzmittel 02* metallorganische Holzschutzmittel 03* anorganische Holzschutzmittel 04* andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe 05* Holzschutzmittel a. n. g Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Rinden- und Holzabfälle Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen) De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Kalkschlammabfälle Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. 04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie Fleischabschabungen und Häuteabfälle geäschertes Leimleder Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase 03* chromhaltige Gerberei brühe chromfreie Gerbereibrühe chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)
12 Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish Abfälle a. n. g Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) organische Stoffe aus Naturstoffen (z.b. Fette, Wachse) Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel 14* Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe 16* Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Abfälle a. n. g. 05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse Abfälle aus der Erdölraffination Entsalzungsschlämme 02* Bodenschlämme aus Tanks 03* saure Alkylschlämme 04* verschüttetes Öl 05* ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung 06* * Säureteere andere Teere 08* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe 09* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit BASEn 11*
13 05 01 säurehaltige Öle 12* Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung Abfälle aus Kühlkolonnen gebrauchte Filtertone 15* schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung Bitumen Abfälle a.n.g Abfälle aus der Kohlepyrolyse Säureteere 01* andere Teere 03* Abfälle aus Kühlkolonnen Abfälle a. n. g Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport quecksilberhaltige Abfälle 01* schwefelhaltige Abfälle Abfälle a. n. g. 06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren * Schwefelsäure und schweflige Säure * Salzsäure * Flusssäure * Phosphorsäure und phosphorige Säure * Salpetersäure und salpetrige Säure * andere Säuren Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von BASEn * Calciumhydroxid * Ammoniumhydroxid * Natrium- und Kaliumhydroxid * andere BASEn Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden
14 * feste Salze und Lösungen, die Cyanid * feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * Metalloxide, die Schwermetalle Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * arsenhaltige Abfälle * quecksilberhaltige Abfälle * Abfälle, die andere Schwermetalle Abfälle a. n. g Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungs Prozessen * Abfälle, die gefährliche Sulfide sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie * asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse * Aktivkohle aus der Chlorherstellung * quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme * Lösungen und Säuren, z.b. Kontaktsäure Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen * gefährliche Chlorsilane de Abfälle Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie phosphorhaltige Schlacke * Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln * Abfälle, die gefährliche Stoffe Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung
15 Abfälle a. n. g Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g * anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide * gebrauchte Aktivkohle (außer ) Industrieruß * Abfälle aus der Asbestverarbeitung * Ofen- und Kaminruß Abfälle a. n. g. 07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kunststoffabfälle * Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
16 * gefährliche Silicone de Abfälle siliconhaltige Abfälle, andere als die in genannten Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11) * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer und ), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
17 * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. 08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, ), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Farb- oder Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe
18 Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Farb- oder Lackentfernerabfälle Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe) Abfälle von Beschichtungspulver wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Druckfarben wässrige Schlämme, die Druckfarben wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe 12* Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe 14* Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Ätzlösungen 16* Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe 17* Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Dispersionsöl 19* Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich
19 wasserabweisender Materialien) Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere 09* gefährliche Stoffe Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder 11* andere gefährliche Stoffe klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen 15* Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Harzöle 17* Abfälle a. n. g Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle Isocyanatabfälle 01* 09 Abfälle aus der fotografischen Industrie Abfälle aus der fotografischen Industrie Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis 01* Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis 02* Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis 03* Fixierbäder 04* Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder 05* silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle 06* Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen
20 Einwegkameras ohne Batterien Einwegkameras mit Batterien, die unter , oder fallen 11* Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. 10 Abfälle aus thermischen Prozessen Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19) Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube aus Kohlefeuerung Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz * Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen * Schwefelsäure * Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen * Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
21 Abfälle a. n. g Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke unberarbeitete Schlacke * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Walzzunder * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Schlämme und Filterkuchen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie Anodenschrott * Schlacken aus der Erstschmelze Aluminiumoxidabfälle * Salzschlacken aus der Zweitschmelze * schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze * Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt * andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03
22 27 fallen * gefährliche Stoffe de Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 01* Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) 02* Calciumarsenat 03* Filterstaub 04* andere Teilchen und Staub 05* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 06* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 07* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 09* Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Filterstaub 03* andere Teilchen und Staub feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 05* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 06* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 08* Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser
23 10* entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) Filterstaub 03* andere Teilchen und Staub feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 06* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 07* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 09* Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) feste Abfälle aus der Abgasbehandlung andere Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 07* Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie Teilchen und Staub Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze) 08* andere Schlacken Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser 10* entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung 12* kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Anodenschrott Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 15*
24 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 19* Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl Ofenschlacke gefährliche Stoffe de Gießformen und -sande vor dem Gießen 05* Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gefährliche Stoffe de Gießformen und -sande nach dem Gießen 07* Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 09* Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt andere Teilchen, die gefährliche Stoffe 11* Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe 13* Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen Ofenschlacke gefährliche Stoffe de Gießformen und -sande vor dem Gießen 05* Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gefährliche Stoffe de Gießformen und -sande nach dem Gießen 07* Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
25 09* Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt andere Teilchen, die gefährliche Stoffe 11* Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe 13* Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen Glasfaserabfall Teilchen und Staub Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vordem Schmelzen 09* Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle (z.b. aus 11* Elektronenstrahlröhren) Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe 13* Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe 15* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe 19* feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug Rohmischungen vor dem Brennen Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
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