Eifel. aktuell. Vereister Wasserfall. Internet. Jahrgang 44 Samstag, den 14. Januar 2017 Ausgabe 2/2017. Foto: Johann Jacobs

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1 Eifel aktuell Jahrgang 44 Samstag, den 14. Januar 2017 Ausgabe 2/2017 Bürgerzeitung für den VERBANDSGEMEINDE Bereich der ARZFELD Vereister Wasserfall Foto: Johann Jacobs Internet

2 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Jugendarbeit Bereitschaftsdienst Verbandsgemeindewerke Verbandsgemeindewerke Arzfeld während der Dienstzeiten Telefon 06550/974-0 Fax 06550/ außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen Telefon 0170/ Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm KNE-Kommunale Netze Eifel AöR als Betriebsführer für die Wasserversorgung des Eifelkreises Telefon 06551/ Fachkraft für Jugendarbeit Sprechstunde Bei Fragen rund um die Themen Jugendarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten, Jugendräume oder Freizeiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Die Sprechstunden der Fachkraft für Jugendarbeit können individuell vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich einer Terminabsprache an: Marc Spiekermann Tel.: 06551/ Fax: 06551/ Handy: m.spiekermann@caritas-westeifel.de Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Prüm St. Joseph Krankenhaus Prüm Kalvarienberg 4, Prüm... Tel. : Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Nordalle 1, Trier...Tel.: 0651/ Zahnärztlicher Dienst Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm: 01805/ (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Apothekenbereitschaftsdienst Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min.) Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 /Min.) Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter www. lak-rlp.de abrufbar. Apotheken-Notdienst haben von Uhr bis Uhr folgende Apotheken: Samstag, 14. Januar 2017 Hirsch-Apotheke Malbergerstr. 3, Kyllburg...Tel.: 06563/2034 Elisabeth-Apotheke Prümzurlayer Str. 13, Irrel...Tel.: 06525/92770 Sonntag, 15. Januar 2017 Schloß-Apotheke Hohlstr. 3, Neuerburg...Tel.: 06564/2198 St. Maximin-Apotheke Trierer Str. 16, Bitburg...Tel.: 06561/96950 Kranken- und Rettungswagen Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen. Wochenenddienst der Tierärzte Samstag/Sonntag, 14./15. Januar 2017 Tierärztin Hessing, Lützkampen...Tel / Tierarzt Przontka, Waxweiler...Tel /1585 Notruf/Feuerwehr Feuerwehr Polizei Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: /974-0 Telefaxnummer: / info@vg-arzfeld.de Internet:... montags bis freitags Uhr bis Uhr montags, dienstags und mittwochs Uhr bis Uhr donnerstags Uhr bis Uhr Unabhängig von diesen Öffnungszeiten besteht natürlich auch die Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. Außenstelle in Waxweiler (Haus des Gastes, Tourist-Info, Devonium und Römermuseum) Telefon 06554/811 - Fax 06554/823 gemeinde.waxweiler@t-online.de Montag, Dienstag und Freitag: bis Uhr und bis Uhr Donnerstag: bis Uhr Samstag: bis Uhr (Diese Öffnungszeiten gelten auch für die Museen in Waxweiler) Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! In der Zeit vom 14. Januar Januar 2017 feiern folgende Mitbürgerinnen der Verbandsgemeinde Arzfeld Geburtstag. Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde Arzfeld gratulieren den Jubilarinnen recht herzlich und wünschen ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Katharina Schoden, Waxweiler geb. am 14. Januar 1925 Anna Thurmann, Manderscheid, geb. am 19. Januar Jahre 85 Jahre Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt -Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de Faxnummer für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: 06550/ Redaktionsschluss für die kommende Woche ist freitags um Uhr!

3 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplanes durch den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid/Feuerscheid zur Ausweisung eines Sondergebietes Fotovoltaik Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid/ Gewerbegebiet Plütscheid/Feuerscheid unter Darlegung des die Feuerscheid hat am in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan zur Ausweisung eines Sondergebietes Fotovoltaik nach sind. Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Dies gilt ebenfalls, wenn Fehler nach 214 Absatz 2a BauGB Der exakte Verlauf der Plangebietsumgrenzung ist aus der dieser beachtlich sind. Gemäß 24 Absatz 6 Satz 4 der Gemeindeordnung Bekanntmachung beiliegenden, nicht maßstäblichen Kartenunterlage, ersichtlich. Die oben genannte Satzung über die Aufstellung darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfah- für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, wird des Bebauungsplanes durch den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid/Feuerscheid zur Ausweisung eines der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der rens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund Sondergebietes Fotovoltaik mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung, kann während der Öffnungszeiten (Öff- Dies gilt nicht, wenn Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. nungszeiten montags bis freitags von Uhr bis Uhr sowie 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die zusätzlich donnerstags von Uhr bis Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, Prüm, Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder Zimmer 311, eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft erlangen. 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Auf die Vorschriften des 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid/Feuer- Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Fall der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung scheid unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. des 44 Absatz 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren Hat jemand eine Verletzung nach Nummer 2 geltend gemacht, so gestellt ist, wird hingewiesen. kann auch noch nach Ablauf eines Jahres jedermann diese Verletzung geltend machen. Gemäß 215 Absatz 2 BauGB wird außerdem noch auf folgendes hingewiesen: Die Satzung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid/Feuerscheid über die Aufstellung des Bebauungs- Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes Fotvoltaik tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vergleiche 10 Absatz 3 Satz 4 schriften, BauGB). 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- gezeichnet: Söhngen, Verbandsvorsteher Prüm, den ungsplans und des Flächennutzungsplans und Nichtmaßstäbliche Kartenunterlage als Anlage zur Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Satzung über die Aufstellung des 3. nach 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, Bebauungsplanes durch den Zweckverband Interkommunales wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber des Zweckverbandes Interkommunales dergebietes Gewerbegebiet Plütscheid/Feuerscheid zur Ausweisung eines Son- Fotovoltaik Legende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

4 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Satzung Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für selbstständige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 22. Dezember 2016 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 477), in Verbindung mit dem 13 Abs. 6 des Brandund Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. März 2016 (GVBl. S. 173), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ersatz des Verdienstausfalls für Selbstständige (1) Beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld haben nach 13 Abs. 6 LBKG Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr auf Anordnung der Verbandsgemeinde Arzfeld entsteht - bei Einsätzen auch während der zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen Zeit - in Form eines pauschalierten Stundenbetrags. (2) Diese Bestimmung gilt entsprechen für Personen, die glaubhaft machen, dass sie neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit regelmäßig eine selbstständige Nebentätigkeit ausüben. 2 Arbeitszeiten Die Entschädigung wird nach Stunden der versäumten Arbeitszeit berechnet. Als Arbeitszeit gilt die glaubhaft gemachte Arbeitszeit, da es insbesondere bei Selbstständigen keine festen Arbeitszeiten gibt. 3 Höhe der Entschädigung (1) Als Entschädigung wird ein Regelstundensatz von 35 gewährt. (2) Anstelle des Regelstundensatzes ist auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale je Stunde zu zahlen, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Grundlage der Berechnung ist der Bruttoverdienst. In keinem Fall darf der Verdienstausfallersatz den Betrag von 45 je Stunde überschreiten. (3) Als Arbeitszeit werden grundsätzlich höchsten 8 Stunden anerkannt. Längere Arbeitszeiten müssen im Antrag glaubhaft geltend gemacht werden. 4 Geltendmachung des Anspruchs Der Verdienstausfall, auf den die selbstständigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld nach dieser Satzung Anspruch haben, wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach dem Einsatz oder dem anderen anspruchsbegründeten Tatbestand gestellt wird. Ein Verdienstausfall für Übungen, Lehrgänge oder sonstige Veranstaltungen wird nur nach vorheriger Genehmigung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld anerkannt. 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft Arzfeld, 22. Dezember 2016 Andreas Kruppert, Bürgermeister Hinweis: Gemäß 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dies Verletzung geltend machen. Satzung Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten für die unterrichtsergänzende Betreuung an den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Arzfeld sowie für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der Mittagsverpflegung an den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Arzfeld Die Verbandsgemeinde Arzfeld erhebt zu den Kosten für die unterrichtsergänzende Betreuung an den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Arzfeld sowie für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der Mittagsverpflegung an den Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld einschließlich der Ganztagsschule Waxweiler gemäß 68, 75 und 85 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (SchulG) in der jeweils gültigen Fassung und 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Elternbeiträge nach Maßgabe dieser Satzung, die der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am beschlossen hat: 1 Anwendungsbereich Diese Satzung findet Anwendung auf alle Grundschulen in der Verbandsgemeinde Arzfeld. I. Abschnitt 2 Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung Gemäß 85 SchulG werden die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, die die Mittagsverpflegung in Anspruch nehmen, an den Verpflegungsaufwendungen sozial angemessen beteiligt. 3 Höhe des Elternanteiles - Beitragsmaßstab (1) Der Elternanteil an den Verpflegungskosten beträgt für die in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Arzfeld stehenden Grundschulen 3,40 Euro je Essen. Weitere Personen der Schulgemeinschaft können an der Mittagsverpflegung bei Kapazitätsreserven teilnehmen. Für Personen, die nicht Schüler sind, beträgt der Eigenanteil 5,00 Euro je Essen. (2) Ab dem werden die Beitragssätze für das kommende Schuljahr jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. 4 Ermäßigungen (1) Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigte Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag nach 6a Bundeskindergeldgesetz beziehen und einen Antrag auf Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes gestellt haben oder Asylbewerber sind, wird der Elternanteil auf Antrag auf 1,00 Euro pro Essen festgesetzt. (2) Schüler aus Mehrkindfamilien Für Kinder aus Mehrkindfamilien, die nicht unter die Berechtigten nach 4 Abs. 1 fallen, wird, sofern mehrere Kinder aus einer Familie an der Verpflegung einer Grundschule der Verbandsgemeinde Arzfeld teilnehmen, auf Antrag der Elternanteil wie folgt festgesetzt: a) für das erste Kind = 3,40 Euro je Essen, b) für das zweite Kind = 3,20 Euro je Essen, c) ab dem dritten Kind = 3,00 Euro je Essen. (3) Ab dem werden die Elternanteile jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. 5 Abrechnung, Fälligkeit, Abschlagszahlungen (1) Die Abrechnung des Eigenanteils an den Verpflegungskosten erfolgt verbrauchsabhängig auf der Grundlage der tatsächlich abgenommenen Essen jeweils zum , umfassend den Zeitraum bis , und zum , umfassend den Zeitraum bis Der Beitrag wird fällig vier Wochen nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides. (2) Es werden Abschlagszahlungen auf den Eigenanteil an der Mittagsverpflegung in Form pauschaler Monatsbeträge erhoben. Der Pauschalbetrag beträgt bei ein bis zwei Verpflegungstagen 25,00 Euro monatlich bei drei Verpflegungstagen 37,00 Euro monatlich

5 Arzfeld Ausgabe 2/2017 bei vier Verpflegungstagen 50,00 Euro monatlich bei fünf Verpflegungstagen 62,00 Euro monatlich und wird erhoben für 10 Monate im jeweiligen Schuljahr und zwar vom bis Der Pauschalbetrag ermäßigt sich im Falle des a) 4 Abs. 1 (Sozialfonds/BUT) auf: 19,00 EUR monatlich, (3) Für gelegentlich an der Mittagsverpflegung teilnehmende Personen, beträgt die Abschlagspauschale 20,00 Euro pro Monat. (4) Die Abschlagszahlungen sind fällig zum 15. eines jeden Monates, in dem das Betreuungsangebot vorgehalten wird. II. Abschnitt: Unterrichtsergänzende Betreuung an Grundschulen 6 Zeiten (1) Die Schülerbetreuung wird an den Grundschulen Arzfeld, Daleiden und Lützkampen außerhalb der Ferienzeiten von montags bis freitags angeboten. Die täglichen Betreuungszeiten werden zwischen Schulleitung und Schulträger unter Berücksichtigung des Bedarfs abgestimmt und festgelegt. Für den letzten Schultag vor den Ferien und den ersten Schultag nach den Ferien kann die Schulleitung eine abweichende Regelung treffen. (2) An der Ganztagsschule Waxweiler wird die Betreuung außerhalb der Ferienzeiten freitags angeboten. (3) Voraussetzung für die Einrichtung ist jeweils eine Mindestanzahl von 8 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern. 7 Beitragspflicht und Schuldner (1) Gemäß 68 Schulgesetz werden die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der außerunterrichtlichen Betreuung in Anspruch nehmen, an Kosten der außerunterrichtlichen Betreuung nach Maßgabe dieser Satzung beteiligt. (2) Der Elternbeitrag wird als pauschaler Monatsbeitrag für jeden Monat erhoben, an dem das Kind an der Betreuung teilnimmt. Eine Erstattung von Beiträgen für die Nichtinanspruchnahme der Betreuung erfolgt nicht. (3) Für das Schuljahr 2017/2018 beträgt der Elternbeitrag pro Monat: 3.1. An den Grundschulen Arzfeld, Daleiden und Lützkampen für das 1. Kind 2. Kind und jedes weitere Kind Betreuungsumfang 40,00 Euro 35,00 Euro bis 10 Stunden wöchentlich Über 10 Stunden wöchentlich 70,00 Euro 60,00 Euro 3.2 An der Grundschule Waxweiler ausschließlich freitags für das 1. Kind 2. Kind und jedes weitere Kind 20,00 Euro 17,50 Euro Ab dem werden die Beitragssätze für das kommende Schuljahr jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. (4) Die Pauschalen sind fällig zum 15. eines jeden Monats. (5) Kann ein Kind wegen Erkrankung, Abwesenheit vom Schulort, oder aus anderen Gründen, die die Schule nicht zu vertreten hat, nicht an den Angeboten der außerunterrichtlichen Betreuung teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des entsprechenden Elternbeitrages. (6) Wird im Rahmen der unterrichtsergänzenden Betreuung eine Mittagsverpflegung angeboten, wird ein Elternbeitrag nach Maßgabe der 3-5 dieser Satzung erhoben. III. Abschnitt: Allgemeine Regelungen 8 Entstehung der Beitragspflicht, Einzugsermächtigung (1) Mit dem Eingang der Anmeldung zur außerunterrichtlichen Betreuung bzw. zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Arzfeld entsteht die Beitragspflicht nach dieser Satzung. (2) Die Teilnahme an der unterrichtsergänzenden Betreuung ist freiwillig. Die Abmeldung eines Kindes ist nur zum Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat möglich. (3) Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung der Grundschule sowie an der unterrichtsergänzenden Betreuung setzt grundsätzlich voraus, dass der Verbandsgemeinde Arzfeld eine Ermächtigung zur Einziehung des Elternanteils und der Abschlagszahlungen vom Konto zusammen mit der Anmeldung erteilt wird. In begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden. 9 Abmeldung / Ausschluss (1) Eine vorzeitige unterjährige Abmeldung von der außerunterrichtlichen Betreuung ist mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum 1. eines Monats möglich, bei: - Wechsel der Schule - Änderung der Personensorge für das Kind (2) Ein Kind kann von der Teilnahme an der unterrichtsergänzenden Betreuung ausgeschlossen werden, wenn - das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt, - die Zahlung des Elternbeitrages trotzt Mahnung nicht erfolgt. 10 Antragsverfahren (1) Anträge auf Ermäßigung des Elternbeitrags gemäß 4 Abs. 1 und 2 sowie gemäß 7 Abs. 3 können durch die Berechtigten jederzeit an die Verbandsgemeinde Arzfeld gestellt werden. Den Anträgen sind folgende Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung beizufügen: A) Antrag nach 4 Absatz 1: - Vorlage des Gutscheines über Leistungen bzw. Kostenübernahe für das gemeinschaftliche Mittagessen im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes, ausgestellt vom Jobcenter bzw. der Wohngeldstelle oder Kopie des aktuellen Bescheides über Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz B) Anträge nach 4 Absatz 2 und 7 Absatz 3: Erklärung des/der Antragstellers/in, welche Kinder an der unterrichtsergänzenden Betreuung der Verbandsgemeinde teilnehmen. 11 Bewilligung und Inkrafttreten der Ermäßigung Die Verwaltung erteilt nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen dem/der jeweiligen Antragsteller/in einen Bescheid über die Bewilligung oder Versagung der beantragten Ermäßigung. Die Ermäßigung tritt jeweils mit dem Datum des Bewilligungsbescheides in Kraft und gilt erstmals für den Monat der Bewilligung, längstens jedoch für die Zeit der bewilligten Leistung nach 5A), bzw. bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres. 12 Anzeigepflicht bei Wegfall der Berechtigung Die durch einen Bewilligungsbescheid Begünstigten sind verpflichtet, Veränderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen, die für die Bewilligung einer Ermäßigung nach dieser Satzung maßgeblich sind, wie z.b. den Widerruf oder die Zurücknahme eines Leistungsbescheides, unverzüglich der Verwaltung anzuzeigen. Mit dem Zeitpunkt des Wegfalls der Berechtigungsgrundlage wird der volle Elternanteil gemäß 3 und 7 fällig. 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft Arzfeld, 6. Januar 2017 Andreas Kruppert, Bürgermeister Hinweis: Gemäß 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dies Verletzung geltend machen.

6 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Kostenfreie Energie-Erstberatungen in Ihrer Nähe! Bringen Sie Ihrem Haus das Sparen bei! Die Energieagentur Region Trier bietet im Rahmen der Kampagne Zukunft Energieeffizientes Haus kostenfreie Energie- Erstberatungen an. Wie dämme ich Dach, Wand und Keller? Welche Fenster sind die besten? Welche Heizung ist für mein Haus die Richtige? Wo gibt es Förderzuschüsse und wer hilft mir bei der Umsetzung? Gebäudeenergieberater aus der Region beantworten in einem 45minütigen Gespräch individuell Ihre Fragen zum Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren. Zu dem Termin bringen Sie idealer Weise Gebäudepläne, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und evtl. Fotos mit. Je mehr Informationen der Energieberater zum Gebäude hat, umso konkreter können Ihre Fragen beantwortet werden. Dieses Angebot liefert Ihnen einen ersten Überblick über die energetische Situation Ihres Gebäudes ersetzt allerdings keine umfassende Vor-Ort-Energieberatung. Der nächste Beratungstermin in der Verbandsgemeinde Arzfeld findet am Donnerstag, von bis Uhr in Arzfeld statt, danach regelmäßig an jedem zweiten Donnerstag im Monat. Bitte melden Sie sich telefonisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld unter an. Für weitere Fragen steht Ihnen auch die Energieagentur Region Trier unter der Telefonnummer zur Verfügung. Bürgerbus Sie gehören zum Kreis älterer oder in der Mobilität eingeschränkter Menschen? Kostenloser Fahrservice - Bürger fahren für Bürger Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld Anmeldung: Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Tel.: 06550/ oder 06550/ Ausstellungen Informationen unter: Römermuseum - WALESWILERE in Waxweiler wie DEVONIUM - Eingang über Haus des Gastes Informationen unter: P O I s Kreuz-Museum in Lünebach am Café Kreuze aus drei Jahrhunderten Vergangenheit Kultur Religion Öffnungszeiten: Samstag/Sonntag von 14:00 bis 18:00 Uhr Information und Gruppenanmeldung unter: Tel Museum in der Wartehalle in Lützkampen, OT Welchenhausen Das Museum ist rund um die Uhr 24 Stunden lang geöffnet. Der Eintritt ist frei. Informationen unter: oder Haus der Landschaft und Geschichte in Lützkampen, Ortsteil Stupbach Dokumentation über das Brauchtum in der Westeifel, Eintritt ist frei. Weitere Infos unter: durchgehend geöffnet Pfarrkirche St. Luzia in Eschfeld In den Jahren hat Pfarrer Christoph März an Wänden und Gewölbe eine aufgeschlagene Bibel gemalt. Informationen unter: Tel Eifelzoo in Lünebach Tiere hautnah erleben! Auf qm Zoogelände finden Sie über 400 Tiere aus aller Welt. Informationen unter: Tel Waldpark Eifel in Irrhausen Hochseil-Abenteuer-Welt, Wander- und Nordic-Walking Strecken, verschiedene Spielplätze, Fußball-, Zelt- und Grillplatz, Mietmobilheime, Informationen unter Tel oder Weitere Informationen auch im Internet unter und können Sie auch gern Ihre Veranstaltungen melden: ti@islek.info Vereinigung Deutsch-Luxemburgischer Naturpark Öffentliche Bekanntmachung Am Dienstag, , Uhr findet in D Bollendorf, Sonnenbergallee 1im Waldhotel Sonnenberg, eine Mitgliederversammlung der Vereinigung Deutsch-Luxemburgischer Naturpark statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Grenzüberschreitende Wanderbrücken im Deutsch-Luxemburgischen Naturpark 3. Geschäftsbericht Wirtschaftsplan Kassen- und Prüfberichte Entlastung des Vorstandes 7. Verschiedenes Irrel, den 21.Dezember 2016 gez. Landrat Dr. Joachim Streit, Vorsitzender Museen Luxemburger Str Arzfeld Tel Fax ti@islek.info Internet: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von bis Uhr Samstags geschlossen Devonium in Waxweiler Eine Welt vor vierhundert Millionen Jahren begeben Sie sich auf eine Zeitreise lauschen Sie in eine fremde, ferne Welt. In eigener Sache Wenn Sie keine Bürgerzeitung bekommen haben... Reklamationen wegen Nichtzustellung der Bürgerzeitung nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/ , -336, -713 und Die neue -Adresse für Reklamationen ist: abo@wittich-foehren.de

7 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Veranstaltungen im ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender aktiv 2016 Veranstaltungskalender 2017 Sehr geehrte Vereinsvorsitzende! Sicherlich haben Sie die Planungen für Ihre Veranstaltungen im Jahr 2017 schon abgeschlossen. In den letzten Jahren haben wir diese immer abgefragt und dann in den Veranstaltungskalender der VG Arzfeld eingefügt. Schauen Sie sich die Darstellung doch einmal unter index/veranstaltungen.htm an. Für das Jahr 2017 können Sie Ihre Termine/Veranstaltungen gern wieder an uns weiterleiten. Wir fügen Sie dann in den Veranstaltungskalender ein. Sie können die Veranstaltungen aber auch direkt selbst in das System eingeben. Hierzu benötigt man nur einen PC und Internetzugang. Von uns erhalten sie dann einen Zugang und Sie können Ihre Veranstaltungen selbst pflegen. Wenn also eine Änderung vorgenommen werden muss oder kurzfristig ein Termin dazu kommt. Kein Problem. Das haben Sie selbst in 5 Minuten erledigt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Tourist-Information Arzfeld Regina Wilhelm, Luxemburger Str. 5, Arzfeld Tel , Fax: regina.wilhelm@islek.info Unsere europäischen Nachbarn Luxemburg und Belgien Daleiden Ortsbürgermeister: Herbert Maus, Tel / Postagentur und Tourist-Info Daleiden Die Tourist-Info in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie die neusten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben. Tel.: 06550/929508, Fax: 06550/ T-Info@Daleiden.de Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info Montag bis Samstag: von Uhr bis Uhr Donnerstag: von Uhr bis Uhr Dorfgemeinschaftshaus und Haus Golland in Daleiden Buchungsanfragen bei Bronja Kootz, Tel.: 06550/644 Eilscheid Ortsbürgermeister: Lothar Pütz, Tel / Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Eilscheid vom 7. Mai 2010 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24, 25 und 32 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Änderungssatzung am 21. November 2016 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: In-Kraft-Treten wird Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister gem. 32 GemO Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß 36 Absatz 1 BauGB für die in 66 Absätze 1 und 2 LBauO aufgeführten Vorhaben (vereinfachtes Genehmigungsverfahren), soweit sich die Zulässigkeit über 30 Absatz 3 i.v. m. 34 BauGB, 33 BauGB und 34 BauGB herleiten lässt, 2. Die Abgabe der Erklärung der Ortsgemeinde nach 67 Absatz 1 BauGB, dass im Falle des 67 Absatz 1 Satz 1 LBauO (Genehmigungsfreistellung) ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll, 3. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß 36 Absatz 1 BauGB für die in 62 LBauO aufgeführten baugenehmigungsfreien, jedoch nach Landespflegegesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen genehmigungspflichtigen Vorhaben, soweit hiernach die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist. 3 Die Änderungssatzung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft Eilscheid, 20. Dezember 2016 Lothar Pütz, Ortsbürgermeister Dackscheid Ortsbürgermeister: Matthias Knauf, Tel /595 Dorf-Check Einladung Die nächste Sitzung des Arbeitskreises Dorf-Check findet am Dienstag, dem 17. Januar 2017 um Uhr im MZG statt. Interessierte Dorfbewohner sind herzlich willkommen. Matthias Knauf, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

8 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Eschfeld Ortsbürgermeister: Peter Marx, Tel / Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Eschfeld vom 1. Dezember 2016 Der Ortsgemeinderat Eschfeld hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. Erneuerung ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand, 2. Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, 3. Umbau ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, 4. Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i. S. der Hervorhebung des Anliegervorteils sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach 135 a-c BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag. 3 Ermittlungsgebiet (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit). (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt. 4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. 5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil beträgt 35 %. 6 Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 15 v. H. Für die ersten beiden Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 30 v. H (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m. b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 40 m. c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbstständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt. Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbstständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung - vervielfacht mit 0,5. (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 2,6 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. 5. Ist nach den Nummern 1-4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,6 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. 6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.b. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener

9 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. 10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 20 v.h. erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v. H. (5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen. 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Grundstücke, die sowohl von einer nach 13 dieser Satzung verschonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten Grundstücksfläche angesetzt. (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung nach 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. 8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. 9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Ortsgemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. 13 Übergangsregelung Es besteht keine Übergangsregelung nach 10a Abs. 5 KAG. 14 Öffentliche Last Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. 15 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt außer Kraft die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen vom Eschfeld, den 18. Dezember 2016 Peter Marx, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Jagdgenossenschaft Eschfeld Bekanntmachung Die Eigentümerinnen/Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Eschfeld gehören, werden hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für Donnerstag, 9. Februar 2017, Uhr in das DGH der Ortsgemeinde Eschfeld eingeladen. Tagesordnung: 1. Informationen über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft in den Jahren 2012 bis 2016 mit gleichzeitiger Entlastung des Jagdvorstandes 2. Jagdpachtangelegenheiten mit Herrn Jagdpächter Nico Nijs 3. Neuwahl des Jagdvorstandes 4. Verwendung des Reinerlöses/Rücklagen 5. Verschiedenes Gemäß 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft kann sich jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person, oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen. Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom bis in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus. Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden Eschfeld, 14. Januar 2017 Nikolaus Kickertz, Jagdvorsteher

10 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Jucken Ortsbürgermeister: Franz-Josef Metz, Tel / Jagdgenossenschaft Jucken Bekanntmachung Die Eigentümerinnen/Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Jucken gehören, werden hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für Donnerstag, 2. Februar 2017, Uhr in das Gemeindehaus Jucken eingeladen. Tagesordnung: 1. Informationen über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft in den Jahren 2015 und 2016 mit gleichzeitiger Entlastung des Jagdvorstandes 2. Verwendung des Reinerlöses / der Rücklagen 3. Neuwahl des Jagdvorstandes 4. Verschiedenes Gemäß 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft kann sich jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom bis in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus. Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden Jucken, 14. Januar 2017 Norbert Schenten, Jagdvorsteher Lauperath Ortsbürgermeister: Roland Erschfeld, Tel / Sitzung des Ortsgemeinderates Lauperath Am Montag, 16. Januar 2017, Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lauperath statt. Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 3. Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 4. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 5. Verschiedenes Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Lauperath, 13. Januar 2017 gez. Roland Erschfeld, Ortsbürgermeister Lützkampen Ortsbürgermeister: Manfred Schoden, Tel / Jagdgenossenschaft Stupbach / Welchenhausen Bekanntmachung Die Eigentümerinnen/Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Stupbach / Welchenhausen gehören, werden hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für Mittwoch, 8. Februar 2017, Uhr in das Gasthaus Im Froschloch in Stupbach / Welchenhausen eingeladen. Tagesordnung: 1. Informationen über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft in den Jahren 2011 bis 2016 mit gleichzeitiger Entlastung des Jagdvorstandes 2. Neuwahl des Jagdvorstandes 3. Pachtangelegenheiten in beiden Teilpachtbezirken 4. Verwendung des Reinerlöses / der Rücklagen 5. Verschiedenes Gemäß 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft kann sich jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person, oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen. Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom bis in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus. Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Stupbach - Welchenhausen, Michael Schilz, Jagdvorsteher Reipeldingen Ortsbürgermeister: Gommarus Oest, Tel / Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Reipeldingen vom 21. Dezember 2010 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24, 25 und 32 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Änderungssatzung am 10. November 2016 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: In-Kraft-Treten wird Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister gem. 32 GemO Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß 36 Absatz 1 BauGB für die in 66 Absätze 1 und 2 LBauO aufgeführten Vorhaben (vereinfachtes Genehmigungsverfahren), soweit sich die Zulässigkeit über 30 Absatz 3 i.v. m. 34 BauGB, 33 BauGB und 34 BauGB herleiten lässt, 2. Die Abgabe der Erklärung der Ortsgemeinde nach 67 Absatz 1 BauGB, dass im Falle des 67 Absatz 1 Satz 1 LBauO (Genehmigungsfreistellung) ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll, 3. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß 36 Absatz 1 BauGB für die in 62 LBauO aufgeführten baugenehmigungsfreien, jedoch nach Landespflegegesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen genehmigungspflichtigen Vorhaben, soweit hiernach die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist. 3 Die Änderungssatzung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft Reipeldingen, 16. Dezember 2016 Gommarus Oest, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

11 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Waxweiler Ortsbürgermeister: Manfred Groben Tel / Weihnachtsbaumaktion Die Jugendfeuerwehr Waxweiler sammelt auch in diesem Jahr Ihre Weihnachtsbäume ein. Das Einsammeln der Bäume erfolgt am Samstag, 14. Januar ab Uhr. Als Kostenbeitrag werden 3,- erhoben. Der Erlös ist für die Jugendfeuerwehr Waxweiler. Forstzweckverband Hofswald Aus dem FZV Hofswald kann gerücktes Birken-Erle-Brennholz 2,5 m lang zum Preis von 25,- /rm incl. MWSt. abgegeben werden. Interessenten melden sich beim zuständigen Revierleiter Herrn Alfred Heck, Forstrevier Hofswald, Forsthaus Hofswald 1, Üttfeld, Tel.: , Handy , alfred.heck@wald-rlp.de Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel Die Servicestelle des Vermessungs- und Katasteramtes Westeifel - Mosel (VermKA WEM) bei der Kreisverwaltung Bitburg - Prüm, Teichstraße 16, Prüm, bleibt am Mittwoch, dem geschlossen Bernkastel - Kues, i.a. VR Erich Kömen, Stabsstelle VermKA WEM Informations- und Schnuppertag an der Realschule plus Bleialf Welche Schule für mein Kind? Mit dieser wichtigen Entscheidung beschäftigen sich jedes Jahr viele Eltern von Kindern aller Altersstufen, für die ein Schulwechsel zum Schulhalbjahr oder Schuljahresende ansteht. Aus diesem Grund bietet die Realschule plus Bleialf allen, die Interesse am Konzept und den vielfältigen Projekten unserer Schule mit freiwilligem Ganztagsangebot haben, einen Informations- und Schnuppertag an. Dieser findet am Samstag, dem 21. Januar 2017 ab bis Uhr in den Räumen der Realschule plus Bleialf statt. Bei der Veranstaltung werden Kinder zum Mitmachen im Unterricht angeregt und Fragen der Erwachsenen beantwortet. Alle Besucher erhalten somit die Gelegenheit, das Gebäude sowie das Profil der Schule von innen und außen kennen zu lernen. Nutzen Sie die Pausenzeiten zum Besuch unserer Mensa. Schauen Sie vorbei und informieren Sie sich. Informationsveranstaltung mit Beratungs- und Anmeldegesprächen Am Samstag, dem bietet das St.-Josef- Gymnasium eine Informationsveranstaltung an. Hierzu sind alle Eltern und Erziehungsberechtigten eingeladen, die in Erwägung ziehen, ihr Kind zum Schuljahr 2017/18 am Privaten St.-Josef-Gymnasium Biesdorf anzumelden. Aber auch die Kinder sind eingeladen, denn dieser Tag bietet allen, die am Tag der offenen Tür verhindert waren, die Möglichkeit die Schule zu besichtigen und schulische Atmosphäre zu schnuppern. So werden sich z.b. die Arbeitsgemeinschaften aus Sport, Theater und Kunst vorstellen. Ab Uhr steht Ihnen unser Haus offen. Bei Kaffee und Kuchen können Sie mit den anwesenden Lehrern ebenso wie mit Vertretern des Schulelternbeirates ins Gespräch kommen, um umfassende Einblicke zu erhalten. Ebenfalls können Sie sich über die Nachmittagsbetreuung informieren, die in diesem Jahr erfolgreich gestartet ist. Um Uhr findet eine zentrale Informationsveranstaltung statt, bei der über die wichtigsten Merkmale der Schule, wie etwa das pädagogische Profil, informiert wird. Während des gesamten Nachmittages besteht die Möglichkeit, mit Mitgliedern der Schulleitung Beratungsund Anmeldegespräche zu führen oder diesbezüglich Termine zu vereinbaren. Einen Zeitplan finden Sie auf unserer Homepage unter St.-Josef-Gymnasium Biesdorf Informationsveranstaltung zur Mainzer Studienstufe (MSS) Das Private St.-Josef-Gymnasium bietet am Mittwoch, 18. Januar 2017 um Uhr im Mehrzweckraum der Schule eine Informationsveranstaltung zur Mainzer Studienstufe (MSS) an. Eingeladen sind Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Schuljahr in Biesdorf die Jahrgangsstufe 11 besuchen möchten, sowie deren Eltern. Inhaltliche Schwerpunkte der Veranstaltung sind die Struktur der MSS am St.-Josef-Gymnasium, Aspekte der Abiturprüfungsordnung sowie Kriterien für die Wahl der Grund- und Leistungskurse. Pfarreiengemeinschaft Arzfeld für die Pfarreien Arzfeld-Dahnen-Daleiden-Dasburg- Eschfeld-Großkampenberg-Harspelt- Irrhausen- Lichtenborn-Lützkampen-Olmscheid-Preischeid-Üttfeld/ Binscheid Samstag, Lichtenborn Uhr Vorabendmesse Eschfeld Uhr Vorabendmesse Sonntag, Irrhausen Uhr Sonntagsmesse

12 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Arzfeld Uhr Sonntagsmesse Daleiden Uhr Sonntagsmesse Olmscheid Uhr Wortgottesdienst Daleiden Uhr Taufe Binscheid Bruderschaftsandacht Dienstag, Daleiden Uhr hl. Messe im Seniorenheim Harspelt Uhr hl. Messe Leidenborn Uhr hl. Messe zum Patrozinium Mittwoch, Dasburg Uhr Seniorennachmittag Dasburg Uhr hl. Messe Donnerstag, Preischeid Uhr hl. Messe Freitag, Großkampenberg Uhr hl. Messe Pfarrei St. Petrus in Ketten Irrhausen Der Seniorennachmittag findet am Donnerstag, dem 19. Januar 2017 um Uhr im DGH Irrhausen statt. Es entsteht ein Unkostenbeitrag von 4. Nächster Termin: Donnerstag, Kath. öffentl. Bücherei St. Matthäus Daleiden Öffnungszeiten: Sonntag von Uhr bis Uhr Donnerstag von bis Uhr Wir freuen uns auf regen Besuch! Pfarreiengemeinschaft Bleialf Samstag, Lünebach Uhr Vorabendmesse mit Vorstellung der Kommunionkinder Winterspelt Uhr Vorabendmesse mit Vorstellung der Kommunionkinder Sonntag, Habscheid Uhr hl. Messe mit Vorstellung der Kommunionkinder Auw Uhr hl. Messe mit Vorstellung der Kommunionkinder Bleialf Uhr Hochamt mit Vorstellung der Kommunionkinder Pronsfeld Uhr Hochamt mit Vorstellung der Kommunionkinder Dienstag, Habscheid Uhr Rosenkranz f. d. Frieden in der Welt Lünebach Uhr hl. Messe Mittwoch, Habscheid Uhr hl. Messe im Altenheim Donnerstag, Watzerath Uhr hl. Messe Pfarreiengemeinschaft Schönecken - Waxweiler Samstag, 14. Januar Marien-Samstag An diesem Sonntag ist die Kollekte für die Kirchen und Kapellen Uhr Waxweiler - Dechant-Faber-Haus - Thementag der Kommunionkinder Lambertsberg, Ringhuscheid, Waxweiler Thema: Beichte Uhr Schönecken - Taufe Uhr Waxweiler - Altenheim - Vorabendmesse Uhr Niederlauch - Vorabendmesse Uhr Ringhuscheid -Vorabendmesse anschließend: Medjugorjenachtreffen der Wallfahrer 2016 im DFH - Waxweiler Sonntag, 15. Januar Sonntag im Jahreskreis - nach der Information über das Medjugorjeinachteffen im DFH Waxweiler. An diesem Sonntag ist die Kollekte für die Kirchen und Kapellen Uhr Lambertsberg - Hochamt Uhr Lasel - Hochamt Uhr Schönecken - Hochamt Heute ist Rückkehr der Sternsinger und sie bringen die gesammelten Gaben zum Herrn Uhr Waxweiler - Hochamt Uhr Niederlauch - Taufe Montag, 16. Januar Woche im Jahreskreis Uhr Plütscheid Uhr Gesotz Uhr Lambertsberg - Krankenkommunion Uhr Mauel - Krankenkommunion - Dienstag, 17. Januar hl. Antonius, Mönchsvater in Ägypten ( 356) Uhr Waxweiler - Krankenkommunion Uhr Manderscheid - Krankenkommunion Uhr Eilscheid - Krankenkommunion Uhr Schönecken im Pfarrheim Seniorenzeit Uhr Röllersdorf - Krankenkommunion Uhr Luppertsseifen - Krankenkommunion Uhr Philippsweiler - Krankenkommunion Uhr Nimshuscheid - Eucharistiefeier Uhr Oberpierscheid - Eucharistiefeier Uhr Waxweiler - Sitzung des Verwaltungsrates Ringhuscheid Haushalt Pfarrhausverkauf - Verschiedenes Mittwoch, 18. Januar Woche im Jahreskreis Beginn der Weltgebetsoktav für die Einheit der Christen [ ] Uhr Waxweiler - Altenheim Eucharistiefeier Uhr Waxweiler - Sitzung des Verwaltungsrates Lambertsberg Haushalt Verschiedenes Uhr Lünebach - Gebetskreis Uhr Seiwerath - Eucharistiefeier Uhr Waxweiler - Sitzung des Verwaltungsrates Waxweiler Haushalt Verschiedenes Donnerstag, 19. Januar Woche im Jahreskreis Uhr Waxweiler - Dienstgespräch Uhr Schönecken - 3. Weggottesdienst der Kommunionkinder Uhr Lascheid - Dorfgemeinschaftshaus - Eucharistiefeier Uhr Uppershausen - Eucharistiefeier Freitag, 20. Januar Woche im Jahreskreis (hl. Fabian, Papst, Märtyrer ( 250), hl. Sebastian, Märtyrer ( um 303) Uhr Berkoth - Festhochamt zum Patrozinium Uhr Oberhersdorf - Eucharistiefeier Weitere Infos finden Sie unter Katholische Öffentliche Bücherei Waxweiler - Dechant-Faber-Haus Öffnungszeiten: dienstags von Uhr sonntags von Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Pfarreiengemeinschaft Neuerburg KEB-Veranstaltung am in Rodershausen/Pfarrkirche Die Reifen haben etwas zu erzählen Was ich schon immer über die Orgel hören wollte. Einführung in die neue Albert Keats Orgel. Referent: Reiner Simon, Kantor. Evanglische Kirchengemeinde Prüm Sonntag, Uhr Gottesdienst in Prüm Montag, Uhr Frauentreff mit Frühstück Uhr Vorbereitungstreffen Weltgebetstag im Gemeindehaus Mittwoch, Uhr Kindertreff Freitag, Uhr Konfirmanden Uhr Jugendgruppe Uhr Chorprobe Für weitere Informationen: Pfarrer Clemens Ruhl, Hillstraße 15, Prüm, Tel.: (06551) 2250, Fax (06551) 2361, pruem@ekkt.de Evangelisch-freikirchliche Gemeinde Prüm Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst Montag, Uhr Vorbereitungstreffen für Weltgebetstag der Frauen (im Gemeindehaus der Ev. Kirchengemeinde Prüm)

13 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Mittwoch, Uhr Beta-Kurs in Prüm Donnerstag, Uhr Bibeltreff für Frauen in Schloßheck (Infos: Ulrike Proll, Tel.: 06556/900944) Uhr: Bibelgesprächskreis in Prüm Freitag, Uhr Café International - ein Begegnungstreff für Asylsuchende und Helfer Auskunft: Pastor D. Staudinger, Tel.: / Kolpingstraße 3, Prüm Besuchen Sie uns im Internet: Jehovas Zeugen, Arzfeld Sonntag, Uhr Vortrag: Sei wählerisch in deinem Umgang Uhr Bibelversbetrachtung 1. Thessalonicher 2:13 Thema: Wie viel bedeutet dir Jehovas Wort? Freitag, Uhr Hiskias Vertrauen wurde belohnt Uhr Bibellesen Jesaja Kapitel Was erfahre ich aus den gelesenen Kapiteln über Jehova? Uhr O Jehova...auf dich vertraue ich Psalm 25 : 1 +2 Besuchen Sie unsere Internetseite Neuapostolischen Kirche K.d.ö.R., Bitburg Gottesdienste in dieser Woche: Sonntag, 15. Januar Uhr in Trier, Bitburger Str. 28, mit Apostel Haeck Mittwoch, 18. Januar Uhr FSV Arzfeld Jahreshauptversammlung Am Freitag, findet die Jahreshauptversammlung des FSV Arzfeld 1948 e.v. statt. Treffpunkt ist um Uhr im Vereinslokal Arzfelder Eck. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung sowie Totengedenken durch den 1. Vorsitzenden 2. Entgegennahme der Jahresberichte 2.1 des Vorsitzenden 2.2 des Kassenwartes 2.3 der Kassenprüfer 2.4 des Jugendleiters 3. Aussprache über Jahresberichte 4. Entlastung des Vorstandes 5. Wahl eines Wahlleiters 6. Neuwahl des Vorstandes nach 9 der Vereinssatzung 7. Anträge der Mitglieder (soweit diese 3 Tage vorher schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht wurden) 8. Jugend und Seniorenspielbetrieb in der bestehenden Spielgemeinschaft 9. Besprechung über Veranstaltungen und Aktivitäten im Jahr 2017/ Verschiedenes Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten. SSV Dasburg-Dahnen e.v. Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des SSV Dasburg-Dahnen e.v. findet am Freitag, um Uhr im Vereinslokal Bei Jul in Dasburg statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totengedenken 3. Jahresberichte 4. Aussprache zu den Berichten 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahl des Vorstandes 7. Planung Verschiedenes Anträge können bis 3 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Geschäftsführer Paul Thielen eingereicht werden. Schriftliche Einladungen ergehen nicht. Es wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten. Sportclub Irrhausen Spieltermine Der Mannschaften des Tischtennisverein tragen folgende Meisterschaftsspiele aus: Samstag, dem um Uhr in Turnhalle Irrel Herren, 1. Kreisklasse Süd DJK Prüm/Enz 2 - SC Irrhausen 2 Samstag, dem um Uhr im DGH Schwirzheim Herren, Kreisliga Eifel TTSG Schwirzheim 4 - SC Irrhausen 1 Dienstag, dem um Uhr im DGH Rommersheim Jugend TTC Rommersheim 2 - SC Irrhausen Weitere Informationen sind auf der Internetseite ttvr.click-tt.de zu finden. Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Linus Wittich Medien KG Verantwortlich: Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: tel.: oder -240, Fax: Redaktion: tel.: , Fax: Internet und Postanschrift: info@wittich-foehren.de Postfach 11 54, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Amtliche Bekanntmachungen: übriger redaktioneller Teil: Anzeigenteil: Bürgermeister Andreas Kruppert Dietmar Kaupp thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336, -713 und abo@wittich-foehren.de Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.

14 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Tischtennis Dorfmeisterschaften am Sonntag, dem im Dorfgemeinschaftshaus Lambertsberg Beginn: Uhr Für Speis und Trank ist bestens gesorgt. Sport-Tanz-Club Südeifel e.v. Tanzen in Waxweiler Die Heilkraft des Tanzens ist wissenschaftlich erforscht, denn außer der körperlichen Bewegung wird nachweislich Stress abgebaut und das Demenzrisiko gesenkt. Nach den Weihnachtsferien bietet der Sport-Tanz-Club Südeifel e.v in Waxweiler, auf Staudigt 24, wieder an folgenden Sonntagen im Januar von Uhr einen Tanzkurs an: - Sonntag, Sonntag, Sonntag, Kursgebühr: 10, pro Person. Nähere Information: Marlies Pütz, Tel.: ab Uhr Schnupper-Training ist jederzeit möglich. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt hätten, und Sie einfach mal zwanglos vorbei kämen. TTSG Waxweiler/Philippsweiler Die Tischtennisspielgemeinschaft Waxweiler/Philippsweiler bestreitet folgende Pokalspiele: Donnerstag, Uhr Sporthalle Waxweiler, 3. Kreisklasse, Mitte 1. Mannschaft TTSG gegen 2. Mannschaft TTSG Trainingszeiten: donnerstags, Uhr Jugendtraining Uhr Senioren und Freizeit Tischtennisinteressierte können gerne während den Trainingszeiten schnuppern kommen. Am findet in der Sporthalle in Waxweiler das jährliche Jedermannturnier statt. Musikverein 1899 Dahnen-Dasburg e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des Musikvereins Dahnen-Dasburg findet am Freitag, um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Dahnen statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Rückblick Bericht des Dirigenten 5. Bericht der Jugenddirigentin 6. Kassenbericht 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Neuwahl des Schriftführer 9. Planung Verschiedenes Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Heimatverein Daleiden e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Heimatvereins Daleiden e.v. findet am Samstag, dem um Uhr im Sitzungssaal des Dorfgemeinschaftshauses statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Satzungsänderung 4. Kassenbericht 5. Aussprache 6. Planungen für Verschiedenes Nach der Versammlung werden die Bilder unserer diesjährigen Fahrt nach Kassel und Umgebung gezeigt. Wer noch welche hat kann diese gerne mitbringen. Ebenfalls wird wie jedes Jahr anschließend zu einem kleinen Umtrunk eingeladen. Alle Mitglieder und solche die es werden wollen sind recht herzlich eingeladen. Wegen der Dringlichkeit der Tagesordnung würde ich mich über eine hohe Teilnahme vieler Mitglieder sehr freuen. Imkerverein Arzfeld Der Imkerverein lädt zur Hauptversammlung am Sonntag, dem um Uhr in die Gaststätte Im Pfenn in Irrhausen ein. Um vollzählige Teilnahme wird gebeten.

15 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Probleme mit Glücksspielsucht? Spielsucht-Soforthilfe-Forum Anonyme Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige Sei auch Du herzlichst willkommen! Plakate für Ihr Schaufenster / Event 10 Plakate DIN A2 16, 99 inkl. Versand und MwSt. 100g/m², 4/0-farbig, matt Farbe macht gute Laune!!! Weitere Informationen unter Preise gelten bei druckfertigen Daten, die per Onlinebestellung übermittelt werden -flyerdruck.de LINUS WITTICH Medien KG Postfach Forchheim info@lw-flyerdruck.de Bildung Beruf Erfolg Zukunft Stellen Anzeigenannahme / Wir suchen Mitarbeiter/in für Küche oder Service. Telefon: Schloss-Hotel Kruft Bitburger Str Neuerburg Bürokauffrau / Raum Bleialf zum sofortigen Eintritt gesucht (nachmittags von bis Uhr). Gute PC-Kenntnisse (Word, Excel, Internet) sowie selbstständige Organisation des Bürobereichs werden erwartet. Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Chiffre an LINUS WITTICH Medien KG, Postfach 1154, Föhren. Bürokauffrau / Raum Bleialf zum sofortigen Eintritt gesucht (nachmittags von bis Uhr) Gute PC-Kenntnisse (Word, Excel, Internet) sowie selbstständige Organisation des Bürobereichs werden erwartet. Ihre Bewerbungen richten Sie bitte mit Chiffre-Nr an LINuS WIttICh Medien KG, Postfach 11 54, Föhren Bei dem Verwaltungsgericht Trier ist frühestmöglich ab dem die Stelle einer/eines Justizhelferin/Justizhelfers im Justizwachtmeisterdienst (unbefristet in Vollzeit) zu besetzen. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ist angestrebt. Detaillierte Informationen zum Stellenangebot und zu den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Trier (

16 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Teilbeilage von Media-Parts. Wir bitten unsere Leser um beachtung!

17 Arzfeld Ausgabe 2/ Pronsfeld 06556/845 Detlef Pflipsen Fachgeprüfter Bestatter ReisePoRtal Reisen? Heimat neu entdecken. Treffpunkt Deutschland.de Arzfeld Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege Tag der offenen Tür in der Gesundheitsund Krankenpfl egeschule des Bildungsinstituts am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier Donnerstag, 19. Jan :00 Uhr 16:30 Uhr Nordallee Trier Krankenpflege: Mehr Apps als Du denkst! Angebote Informationen rund um die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpfl ege und in der Altenpfl ege Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten in der Pfl ege Informationen zum ausbildungsintegrierten Bachelorstudiengang Gesundheit und Pfl ege Kennenlernen der praktischen Arbeit in der Pfl ege (z.b. Blutdruck messen, Lagerungen, Maßnahmen der Ersten Hilfe) Ausbildungsvoraussetzungen Interesse und Freude am Umgang mit Menschen Sekundarabschluss I Praktikum erwünscht Die staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpfl egeschule des Bildungsinstituts am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier ist ein renommierter und erfahrener Ausbilder. Weitere Informationen: Tel krankenpfl egeschule@bk-trier.de Bildungsinstitut für Gesundheitsfachberufe

18 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Katholische Erwachsenbildung Eltern-Kind Programm Es startet ein neuer Kurs des Eltern-Kind-Programm in Trägerschaft der katholischen Erwachsenenbildung in Eschfeld. Der Kurs wendet sich an Eltern mit Kleinkindern (ca. 6 Monate bis 3 Jahre) und bietet den Jahreszeiten entsprechende Singspiele, Fingerspiele, gemeinsame Spiele mit verschiedenen Materialien sowie einfache Kreativangebote. Die Eltern haben die Möglichkeit sich mit anderen auszutauschen sowie Anregungen zum Spiel mit ihren Kindern mit nach Hause zu nehmen. Wir beginnen am , danach fortlaufend jeweils freitags von bis Uhr im DGH in Eschfeld. Dieser Kurs umfasst 11 Spieltreffen und ein Elternabend. Die Kosten betragen 28,- Euro pro Familie. Weitere Infos und Anmeldung bei Kursleiterin Petra Nelles Telefon Musikverein Eifel Echo Lünebach Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des Musikvereins findet am Freitag, 27. Januar 2017 um Uhr im Pfarrheim Lünebach statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Geschäftsbericht 3. Jugendleiterbericht 4. a. Kassenbericht b. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Nachwahlen 7. Planung Verschiedenes Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung können bis zum bei dem Vorsitzenden eingereicht werden. Persönliche Einladungen ergehen nicht. Karnevals-Club-Muffel Philippsweiler e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Der Vorstand lädt zu einer Mitgliederversammlung am Freitag, dem 13. Januar 2017 in das DGH ein. Beginn der Versammlung ist um Uhr. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Planung der anstehenden Karnevalssaison. Natürlich sind auch Neuzugänge herzlich willkommen. Terminvorankündigung: Sonntag, Kinder- Karnevalsparty, DGH Philippsweiler Sonntag, Seniorentag/Karnevalistischer Nachmittag, DGH Philippsweiler Samstag, Kappensitzung im DGH Weidingen Samstag, Kappensitzung im DGH Philippsweiler Motto der Saison: Manege frei zum Muffelzirkus MV Plütscheid Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des MV Plütscheid findet am Freitag, dem um Uhr im Gasthaus Geimer statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Kassenprüfung 3. Aufnahme neuer Mitglieder 4. Satzungsänderung 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahlen 7. Veranstaltungen anlässlich 50-jährigem Jubiläum 8. Verschiedenes Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen an der Versammlung teilzunehmen. KEB Schönecken-Waxweiler Gesundheitsvortrag über Hormone Die Katholische Erwachsenenbildung (KEB) lädt am Mittwoch, 25. Januar 2017 um Uhr, zu einem Gesundheitsvortrag ins Haus Nimstal nach Schönecken (Teichstraße 3) ein. Heilpraktiker Heinz- Dieter Eid aus Waxweiler wird an dem Abend zum Thema Hormone - Wirkweisen, Probleme und Störungen im Mehrzweckraum informieren. Anschließend ist die Möglichkeit der Diskussion mit dem Referenten gegeben. Der Eintritt ist frei, eine Spende erbeten. Bienenzuchtverein Prümer Land e.v. Die Jahreshauptversammlung des Bienenzuchtvereins findet am Sonntag, dem um Uhr im Kurparkcenter am Schwimmbad in Prüm statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Ehrung der Verstorbenen 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Kassenbericht und Kassenprüfung 4. Entlastung des Vorstandes 5. Satzungsneufassung 6. Wahl eines Beisitzers 7. Veranstaltungen Anträge 9. Verschiedenes Der Jahresbeitrag kann ab Uhr beglichen werden. DRK-Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück e.v. Seminarprogramm Erste Hilfe Ausbildungen Anmeldung und weitere Kurstermine unter oder Alle Kurstermine für das gesamte Jahr stehen fest; Sprechen Sie uns an! - Ausbildung Rotkreuzkurs (Wochenmitte; Sehtest auf Anfrage möglich) Mittwoch, 25. Januar bis Uhr im DRK-Heim Prüm Mittwoch, 8. Februar bis Uhr im DRK-Heim Bitburg Rotkreuzkurs (Samstag mit Sehtest) Samstag, 4. Februar bis Uhr im DRK-Heim Bitburg Samstag, 11. Februar bis Uhr im DRK-Heim Prüm Erste Hilfe am Kind Samstag, 1. April bis Uhr im DRK-Heim Bitburg - Fortbildung (Alle 1-2 Jahre) Fortbildung in Erste Hilfe Samstag, 28. Januar bis Uhr im DRK-Heim Prüm Samstag, 4. März bis Uhr im DRK-Heim Bitburg Familienbildungsprogramm Anmeldung und Information: Manuela Neyses, Tel.: oder manuela.neyses@bildungswerk.drk.de Spiel- und Kontaktgruppe für Kinder von 1 bis 3 Jahren mit ihren Eltern in Bitburg & Bleialf Die Spiel- und Kontaktgruppe ist ein familienbegleitendes Angebot für Eltern. Die Gruppen geben Kindern ab einem Jahr die Gelegenheit, neue Umwelterfahrungen zu sammeln, ohne die schützende Nähe der Eltern zu entbehren. An folgenden Tagen werden Kurse angeboten: dienstags und mittwochs jeweils in der Zeit von Uhr sowie freitags von 09:00 bis 10:30 Uhr. Wir laden Sie gerne zu einer Schnupperstunde ein! Musikgarten in Bollendorf - ein Angebot der DRK-Familienbildungsstätte für Kinder von 1 1/2 bis 3 Jahren mit ihren Eltern Bereits kleine Kinder staunen über Bewegungen, Echospiele und Instrumentalspiel und imitieren diese begeistert nach. Mit Glöckchen, Rasseln, Klanghölzern, Rhythmikspielen und tänzerischen Elementen stärkt der Musikgarten diese Neigung und fördert das Sprech- und Hörverhalten. In Bollendorf triff sich die Gruppe jeden Mittwoch von Uhr. In Bitburg möchten wir auch wieder eine Gruppe eröffnen. Der Wochentag steht noch nicht fest! WingTsun für Kinder - Richtiges Reagieren in Gefahrensituationen Es werden Themen vermittelt und geübt, wie z. B.: nicht zu Fremden ins Auto steigen, Selbstbehauptungsstrategien, Selbstverteidigungsund Deeskalationstechniken.

19 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Beginntermin: 3. Februar 2017 jew. von 14:45 bis 15:30 Uhr (4-6jährige Kinder) sowie von 16:45-17:45 Uhr (7-12 Jahre) im DRK- Heim Bitburg. Vortrag Großeltern werden - Großeltern sein Zwischen guten Ratschlägen, Verwöhnprogramm und billigem Babysitter, was erwarten junge Eltern von den Großeltern? Was hat sich in der Babypflege verändert, wie geht man mit Konflikten um? Wie kann das Miteinander der Generationen zu aller Zufriedenheit gestaltet werden? Ein informativer Themenabend für Omas und Opas am Mittwoch, 15. Februar 2017 um 20:00 Uhr in Bitburg. Gesundheitsprogramme Anmeldung und Information: Anne Dahm, oder anne.dahm@bildungswerk.drk.de Gymnastik-Gruppe in Prüm sucht weibliche Verstärkung ab 60 Jahren Mit gesundheitsbewussten Übungen werden Ausdauer, Koordination und Gleichgewicht trainiert und Muskeln aufgebaut. Ein nettes und fröhliches Miteinander in der Gruppe rundet das Programm ab. Wer seine Beweglichkeit fördern und verbessern will, kann gerne dienstags von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr in der Turnhalle des Regino- Gymnasiums schnuppern kommen. Informationen und Anmeldung bei der DRK-Übungsleiterin Elke Ammermann unter DRK-Kreisverband Bitburg-Prüm e.v. DRK-Mehrgenerationenhaus/ Haus der Familie Januar 2017 Akkordeonmusik An diesem Nachmittag lädt das Team vom DRK-Mehrgenerationenhaus sowie Hans-Josef Schenk mit seiner Akkordeonmusik in gemütlicher Runde zum Singen oder einfach nur zum Zuhören ein am Dienstag, 17. Januar 2017, ab Uhr, Erdorfer Straße 9, Bitburg. Die Teilnahme ist kostenlos. Stricklieseln -Treff Stricken ist nicht nur sehr beruhigend, sondern man produziert sogar Nützliches. Mit Hilfe der erfahrenen Stricklieseln kann hier jeder stricken lernen! Aber auch alle Profis sind herzlich willkommen, denn in der Gemeinschaft macht dieses Hobby besonders viel Spaß. Gestrickt wird am Mittwoch, 18. Januar 2017 ab Uhr im DRK-Mehrgenerationenhaus, Erdorfer Straße 9, Bitburg. Die Teilnahme ist kostenlos. Herzensangelegenheiten Seniorengesprächskreis mit der Gemeindeschwesterplus Hier können Sie Ihren Herzensanliegen mehr Aufmerksamkeit schenken. Es findet sich Zeit und Raum für gemeinsame Gespräche. Der Seniorengesprächskreis findet immer am 3. Mittwoch im Monat, somit am 18. Januar 2017 von Uhr im DRK- Mehrgenerationenhaus, Erdorfer Str. 9 in Bitburg statt. Informationen über Claudia Moser, Tel Frühstück mit Cäcilia für Jung und Alt Zu einem guten Frühstück gehören nicht nur Brot, Marmelade und Ei, sondern auch eine nette Gesellschaft. Dies alles finden Sie am Mittwoch, 25. Januar 2017 ab Uhr im DRK-Mehrgenerationenhaus, Erdorfer Straße 9, Bitburg. Cäcilia und das DRK- Mehrgenerationenhausteam freuen sich auf Sie! Themen-Café mit Mechthild Mechthild Mohnen lädt ein zum Austausch zu saisonalen Themen. Bei diesem etwas anderen Kaffenachmittag sind Jung und Alt herzliche willkommen. Das Team vom DRK-Mehrgenerationenhaus freut sich auf Sie, am Dienstag, 27. Januar 2017, Uhr, Erdorfer Straße 9, Bitburg. Zwecks Planung wird um Anmeldung unter gebeten. Eifelverein Bleialf-Schneifel Winterwanderung Der Eifelverein Bleialf-Schneifel lädt ein zur Winterwanderung am Sonntag, dem 15. Januar Treffpunkt der Wanderer ist der Marktplatz Bleialf um Uhr. Rundwanderung über ca. 11 km auf dem Wanderweg Nr. 5 durch das Alfbachtal zum Brandscheider Hof, über die Brandscheider Höhen und entlang des Üschenbaches zurück nach Bleialf. Wanderführer sind Monika und Josef Michaelis, Bleialf, Tel.: Alle Eifelvereinsmitglieder und Gäste sind herzlich willkommen. ILCO-Stammtisch Selbsthilfegruppe Bitburg-Prüm Der nächste ILCO-Stammtisch Bitburg-Prüm findet am um Uhr im Hotel Eifelbräu in Bitburg statt. An diesem Abend ist kein Referent bei uns zu Gast. Alle Colitis-, Morbus-Crohn, Polyposispatienten und Patienten mit künstlichem Blasen- und Darmausgang sowie mit anderen Darmproblemen sind mit ihren Angehörigen herzlich eingeladen. Weitere Infos unter Tel /7297 oder unter der -Adresse folscheid@online.de. Landfrauenverband Neuerburg Kochvorführung in Obergeckler Die Landfrauen Neuerburg bieten in Zusammenarbeit mit dem DLR Eifel am Mittwoch, dem von Uhr bis Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Obergeckler einen Vortrag mit anschließender Verkostung zum Thema: Biologische Vielfalt: Hülsenfrüchte an. Frau Marianne Schaper zeigt den Teilnehmern verschiedenste Hülsenfrüchte und regt durch Rezepte und praktische Vorführung zur Umsetzung im Alltag an. Anmeldungen bei Martina Streit, Tel.: 06522/863 oder Rita Spartz, Tel.: 06527/322. Nichtmitglieder sind ebenfalls herzlich eingeladen. Besuchen Sie uns auch Internet: Skatclub Pik 7 Ralingen Preisskat des Skatclubs Pik 7 Ralingen in Sinspelt Der Skatclub Pik 7 Ralingen lädt alle Skatfreundinnen und Skatfreunde am Freitag, dem 20. Januar 2017 in das Gasthaus Pax nach Sinspelt ein. Beginn: Uhr. Das Startgeld beträgt 6,- für Erwachsene und 3,- für Jugendliche und wird vollständig in Sachpreisen ausgespielt. Es werden 2 Serien à 48 Spiele nach der Internationalen Skatordnung gespielt. Urlaub auf dem Bauernhof/ Landurlaub in der Eifel e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Dienstag, dem um Uhr im Bauernhofcafé Heyenhof in Sinspelt statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Bericht der Geschäftsführerin 3. Bericht des Kassenwarts 4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 5. Lehrfahrt allgemeine Werbung 7. Verschiedenes VHS Prüm Info-Abend zum Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum Bilanzbuchhalter/zur Bilanzbuchhalterin Die VHS Prüm plant ab Frühjahr 2017 in Kooperation mit der IHK Trier die Durchführung eines weiteren Bilanbuchhalter-Lehrgangs. Grundlage für die Maßnahme ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten bundeseinheitlichen Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin (Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung - neu - vom ). Der Lehrgang erstreckt sich über ca. drei Jahre. Unterrichtszeiten sind jeweils samstags von 08:00-13:00 Uhr vorgesehen. Ein unverbindlicher, kostenfreier Informationsabend für alle Interessierten findet statt am Donnerstag, 12. Januar 2017, 18:30 Uhr. Kurse ab Januar/Februar: Wecke den Künstler in Dir - Leinwandbilder modern, trendy und künstlerisch gestalten Tages-Workshop, am Samstag, 14. Januar, 10:00-17:30 Uhr Ölmalerei für Anfänger und Fortgeschrittene 4 x samstags, Uhr ab 11. Februar Orientalischer Tanz für Einsteiger 7 x dienstags, 17:45-19:00 Uhr ab 17. Januar Goldschmieden nach eigenem Entwurf - Schwerpunkt Silberverarbeitung 1 x 4 und 1 x 7 Z-Std., am Freitag, 20. Januar, 17:00-21:00 Uhr und Samstag, 21. Januar, 10:00-17:30 Uhr Nähen für Anfänger und Wiedereinsteiger 6 x montags, 19:00-21:15 Uhr ab 16. Januar Babyschwimmen - für Babys ab der 8. Lebenswoche bis zum 1. Lebensjahr 6 x montags, 18:30-19:30 Uhr ab 20. Februar

20 Arzfeld Ausgabe 2/ Bambinischwimmen - für Kleinkinder vom 1. bis 3. Lebensjahr 6 x montags, 17:30-18:30 Uhr ab 20. Februar Yoga für Einsteiger und Fortgeschrittene 10 x freitags, 17:45-19:15 Uhr ab 13. Januar Qigong für Anfänger 10 x donnerstags, 18:20-19:35 Uhr ab 12. Januar Tai Chi Chuan für Fortgeschrittene 10 x dienstags, 19:45-21:15 Uhr ab 12. Januar Feldenkrais - Bewusstheit durch Bewegung 12 x freitags, 10:30-11:30 Uhr ab 13. Januar Ich beweg mich - Pilates - in Kooperation mit der Apotheken-Umschau - 8 x donnerstags, 16:15-17:15 Uhr ab 12. Januar Fitness für Frauen (Pronsfeld) 15 x donnerstags, 20:00-21:00 Uhr ab 19. Januar Fitness-Power 10 x freitags, 09:00-10:00 Uhr ab 13. Januar Kochen für Anfänger 3 x mittwochs, 18:00-21:00 Uhr ab 25. Januar Gemüseküche im Herbst und Winter 2 x donnerstags, 18:00-21:00 Uhr ab 19. Januar Deutsch für Ausländer I - Teil 2 - für Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen 15 x mittwochs, 19:00-20:30 Uhr ab 11. Januar Deutsch für Ausländer III - Teil 2 - für Teilnehmer mit Vorkenntnissen 15 x mittwochs, 19:00-20:30 Uhr ab 11. Januar Fit in Deutsch - Teil 2 - für Teilnehmer mit fundierten Vorkenntnissen 15 x montags, 18:00-20:00 Uhr ab 30. Januar Englisch I - für Anfänger 15 x donnerstags, 18:00-19:30 Uhr ab 12. Januar English Conversation and More (B1) - Teil 2 - für Fortgeschrittene 12 x donnerstags, 18:00-19:30 Uhr ab 12. Januar Einführung in die Benutzung eines PCs 8 x mittwochs, 15:30-17:30 Uhr ab Januar Betriebliches Rechnungswesen - Steuerrecht II Die betriebliche Steuer unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage/Rechtsänderungen für Steuerfachgehilfen, (angehende) Bilanzbuchhalter, buchführende Arbeitskräfte. 8 x mittwochs, 18:00-21:00 Uhr ab 18. Januar Weitere Infos und Anmeldung bei der Geschäftsstelle der VHS Prüm, Tel / , vhs@vg-pruem.de oder unter Wanderreitverein Eifel-Hunsrück e.v. Ausbildung und Förderung des unperfekten Pferdes Der nächste Infoabend des Wanderreitvereins Eifel-Hunsrück am Dienstag, 17. Januar 2017, Uhr, im Leinenhof bei Schweich wendet sich an alle Reiter und Ausbilder von Pferden, deren Exterieur an der ein oder anderen Stelle nicht korrekt ist. Pferdewirtschaftsmeisterin Christine Hlauscheck aus Lahnstein, Autorin des FN-Bestsellers Steile Schulter, kurzer Rücken und Co. (Internetseite wird auf dem Hintergrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Pferdeausbildung Tipps geben, wie man auch solche unperfekten Pferde bestmöglich fördern kann, ohne sie zu überfordern. Info/Anmeldung über Telefon (06506) 8502, giselaankly@t-online.de. Alternative für Deutschland (AfD) Kreisverband Bitburg-Prüm Sprechstunden Der Vorsitzende unseres Kreisverbandes, Herr Norbert Schmitz, steht interessierten Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen, Anregungen und Gesprächswünschen gerne zur Verfügung. Sprechstunden vereinbaren Sie bitte per Mail an norbert.schmitz@ afd-bitburgpruem.de. Sie erreichen uns ebenfalls unter der info@afd-bitburgpuem.de. Kreisverband Bündnis 90/ Die Grünen des Eifelkreises Bitburg-Prüm Einladung zum Neujahrsempfang 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, wir, der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen des Eifelkreises Bitburg-Prüm laden Sie/Euch zu unserem Neujahrsempfang ein. Sonntag, dem 15. Januar 2017, Uhr ins Euvea Freizeit- und Tagungshotel, Bitburger Straße 21, Neuerburg Gastredner: Dr. Bernhard Braun (Fraktionsvors. der Grünen im Landtag) Mit GRÜN - Gut leben in Deutschland und Europa?! Wie wir mit Euch in eine Grüne Zukunft gehen möchten - Flucht, Klimawandel und Energie-wende sind eine Herausforderung für uns alle. Auf ein paar angenehme und unterhaltsame Stunden mit Ihnen zum Jahresbeginn freuen wir uns. Wir bitten um Rückmeldung über Ihr/Euer Kommen bis zum per Fax / Telefon oder Mail: mail@gruenekvbit.de CDU Kreisverband Bitburg-Prüm CDU-Neujahrsempfang mit Staatssekretär Karl-Josef Laumann Festredner beim diesjährigen Neujahrsempfang des CDU-Kreisverbandes Bitburg-Prüm ist Staatssekretär Karl-Josef Laumann. Seit Dezember 2013 ist Laumann als beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Bevollmächtigter der Bundesregierung für Patienten und Pflege. Von 2005 bis 2010 war er Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und von 2010 bis 2013 Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen.Seit 2005 ist der Sozialpolitiker außerdem Bundesvorsitzender der CDA (Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft). Zum diesjährigen Neujahrsempfang lädt CDU- Kreisvorsitzender Michael Billen MdL für Sonntag, 15. Januar, 10:30 Uhr, nach Bitburg, ins Hotel Eifelbräu, ein. CDU-Bildungsreise im Frühsommer nach Berlin Bei jedem Besuch wird eine Veränderung und damit eine Attraktivitätssteigerung der deutschen Hauptstadt Berlin festgestellt. Ob zum ersten Berlinbesuch oder zum wiederholten Mal wird diese Reise für Sie zum Erlebnis werden, Berlin und das Umland in der heutigen Ausstrahlung kennen zu lernen. Die vielen Facetten der Hauptstadt - Regierungsviertel, Ku`Damm, KaDeWe, Brandenburger Tor, Reichstag und vieles mehr - warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden Es erwarten Sie interessante Programmpunkte: Stadtführungen in Berlin und Potsdam, Tagesfahrten in den Spreewald und in die Mecklenburgische Seenplatte sowie ein Besuch im Heilbad Waren (Müritz). Die Gruppe wohnt sehr zentral in einem Viersterne-Hotel. So lassen sich neben dem auch seniorenverträglichen Tagesprogramm an den Abenden interessante Highlights der Weltstadt Berlin genießen. Gerne können sich Gruppen der Reisegesellschaft anschließen. Die Busreise findet von Montag, 26. Juni bis Samstag, 1. Juli 2017 statt. Umfassende Informationen erhalten Interessierte bei der CDU in Bitburg, Telefon 06561/3826, Internet oder bei Herbert Theisen Tel.: Sprechstunde mit Michael Billen Der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete, Michael Billen (Kaschenbach), bietet Sprechstunden nach Vereinbarung in der CDU-Geschäftsstelle in Bitburg, an. Terminabsprache unter Tel.-Nr oder Fax-Nr Kontaktaufnahme und Terminanfragen sind auch über die Internetadresse michael-billen.de möglich. Sprechstunde CDU-Bundestagsabgeordneter Patrick Schnieder Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder bietet für die Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises bei Fragen, Anregungen oder Gesprächswünschen Bürgersprechstunden nach Vereinbarung an. Terminanfragen richten Sie einfach Telefon-Nr.: 030/ oder patrick.schnieder@bundestag.de. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: Traditioneller SPD-Neujahrsempfang 2017 Der diesjährige SPD Neujahrsempfang des SPD Kreisverbands Bitburg-Prüm und von Nico Steinbach MdL findet am Sonntag, den 22. Januar :30 Uhr im Pfarrheim Speicher, Kirchstr. 10, Speicher statt. Gast und Festredner wird der Landtagspräsident Hendrik Hering sein. Außerdem stellt sich unser Bundestagskandidat Jan Pauls vor. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, bitte um Anmeldung bis zum unter: SPD-Kreisverband Bitburg-Prüm, , info@spd-eifelkreis.de,

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31 Arzfeld Ausgabe 2/2017 Mobiler Friseur Haare zu Hause schneiden lassen! Terminabsprache unter: Friseurmeisterin Petra Propson Daleiden Kommunion-Ausstellung Von Montag, dem , bis einschl. Freitag, dem Öffnungszeiten: Mo. - Fr bis Uhr. Marktplatz Neuerburg Tel.: / oder 0175 / astridsbastelstube@web.de Schreib-, Schul-, Büro- & Bastelbedarf Qualität und Frische mit eigener Schlachtung! Diese Woche ist unser Rindfleisch von: Hof Ludwig, Heidweiler Diese Woche ist unser Schweinefleisch von: Hof Schifferings, Dockendorf zarte Schweineschnitzel aus der Oberschale kg 6,66 mageres Hackfleisch gemischt kg 4,69 magerer, geräucherter Bauch vom Schwein kg 5,50 frische, grobe Bratwurst kg 4,99 Fleischwurst im Ring kg 5,90 Spanger Lange, hausgemachte Salami Stück 4,50 Fleischsalat eigene Herstellung 250-g-Becher 1,20 Alle Angebote solange Vorrat reicht! Knüller der Woche: Schwenksteaks mager oder durchwachsen kg 5,99 Unsere Fleisch- und Wurstwaren werden nach traditionellen Rezepturen auf natürliche Weise mit geringen Zusätzen hergestellt. Angebote gültig ab Donnerstag, Landmetzgerei Bartz Hillstraße 29, Spangdahlem/Eifel, Tel / Bahnhofstraße 5, Arzfeld, Tel / Karnevalcenter Riesenauswahl an Kostümen! Tolle Gruppen-Rabatte! Öffnungszeiten: Mo.-Fr Uhr Sa.: Uhr Wittlich, Himmeroder Str. 52a Tel.:

32 Arzfeld Ausgabe 2/2017

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