Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Russische Sprache und Kultur mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Russische Sprache und Kultur mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)"

Transkript

1 Fachspezifische Bestimmungen für das tudienfach e prache und Kultur mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECT-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 17. November 2015 (Fundstelle: Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 atz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 atz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl.. 245, BayR WFK) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg die folgende atzung. Inhaltsübersicht 1. Teil: Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich Ziel des tudiums, Kompetenzen (Lernergebnisse) tudienbeginn, Gliederung des tudiums, Regelstudienzeit Zugang zum tudium, empfohlene Grundkenntnisse Kontrollprüfungen Prüfungsausschuss Teil: Erfolgsüberprüfungen Fachspezifische sonstige Prüfungen Abschlussbereich: Master-Thesis und Abschlusskolloquium Gesamtnote, tudienfachnote und Bereichsnote Teil: chlussvorschriften Inkrafttreten... 5 Anlage FB: tudienfachbeschreibung... 6

2 2 1. Teil: Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese fachspezifischen Bestimmungen (FB) ergänzen die Allgemeine tudien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (APO) an der Julius-Maximilians- Universität Würzburg (JMU) vom 1. Juli 2015 in der jeweils geltenden Fassung. 2 Ziel des tudiums, Kompetenzen (Lernergebnisse) (1) 1 Das tudienfach e prache und Kultur wird von der Philosophischen Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) der JMU als forschungsorientierter tudiengang mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) im Rahmen eines konsekutiven Bachelor- und Master-tudienmodells angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss des tudiums der en prache und Kultur verfügen die tudierenden über folgende Kompetenzen: Vertrautheit mit den literarischen und geschichtlichen Epochen der russischen Kultur, kompetente Kenntnisse zur Rezeption und zum kritischen Umgang mit literarischen und historischen Quellen des russischen Kulturraums, fundierte Kenntnisse der kulturellen und gesellschaftsspezifischen Phänomene des russischen Kulturraums, Methoden kritischen wissenschaftlichen Arbeitens in der Russistik in Vorbereitung selbständiger Forschung eines Promotionsstudiums in diesem Fach, vertiefte Kenntnisse des en auf der Niveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für prachen (GER) sowie die prachentwicklungen vom Altkirchenslavischen bis zur mnen russischen prache, optional Kenntnisse weiterer slavischer prachen auf der Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für prachen (GER), ein vertieftes und differenziertes Verständnis der für die russische Kultur typischen Denkstrukturen. 3 tudienbeginn, Gliederung des tudiums, Regelstudienzeit (1) Entsprechend 7 APO kann das tudium im tudienfach e prache und Kultur zum ommersemester zum Wintersemester eines tudienjahres begonnen werden. 1 Das tudium ist wie folgt gegliedert: Gliederungsebene ECT-Punkte Pflichtbereich 70 Wahlpflichtbereich 20 Abschlussbereich 30 gesamt Dabei müssen im Wahlpflichtbereich (20 ECT-Punkte) mit benoteten Prüfungen versehene Module im Umfang von mindestens 10 ECT-Punkten erfolgreich absolviert worden sein. (3) Das tudienfach e prache und Kultur hat eine Regelstudienzeit von vier emestern, in der insgesamt 120 ECT-Punkte erworben werden müssen.

3 3 4 Zugang zum tudium, empfohlene Grundkenntnisse (1) Der Zugang zum Master-tudienfach e prache und Kultur erfordert a) einen Abschluss in einem Bachelor-tudiengang (Erwerb von 180 ECT-Punkten) an der JMU an einer anderen in- ausländischen Hochschule einen gleichwertigen in- ausländischen Abschluss (z.b. taatsexamen) sowie b) den Nachweis von Kompetenzen im Umfang von mindestens 20 ECT-Punkten im Bereich e prache und Kultur entsprechend dem an der JMU für das Bachelor- tudienfach e prache und Kultur verwendeten ECT-Punkte-chema (erworben in der Regel im Rahmen des in Buchst. a) genannten Erststudiums). Die benötigten Kompetenzen werden beispielsweise im Rahmen des tudienfachs sowie des Bachelor-Hauptfachs e prache und Kultur mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 180 ECT-Punkten bzw. von 120 ECT-Punkten) sowie im Rahmen des Bachelor-Haupt- und Nebenfachs e prache und Kultur (Erwerb von 75 ECT-Punkten bzw. von 60 ECT-Punkten) an der JMU vermittelt. 1 Der Antrag auf Zugang zum Master-tudium der en prache und Kultur für das jeweils folgende emester ist in der durch den Prüfungsausschuss (vgl. Abs. 4) für das Master- tudienfach e prache und Kultur festgelegten Form bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. bis zum 15. Januar (für das ommersemester) an den Vorsitzenden / die Vorsitzende des Prüfungsausschusses form- und fristgerecht zu stellen; es kann dabei insbesondere ein elektronisches Bewerbungsverfahren über die einschlägigen Webseiten der JMU vorgesehen werden. 2 Unterlagen gemäß Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) können aus von dem Bewerber / der Bewerberin nicht zu vertretenden Gründen noch bis spätestens 15. eptember (für das Wintersemester) bzw. 15. März (für das ommersemester) nachgereicht werden, um einen endgültigen Zugang zum Master-tudium der en prache und Kultur erhalten zu können. 3 Für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann (z.b. weil das Abschlusszeugnis im Bachelor-tudium noch nicht ausgestellt wurde), steht lediglich der Weg über einen auflösend bedingten Zugang gemäß der Vorgaben des Abs. 7 offen. (3) Dem Antrag sind beizufügen: 1. Leistungen aus dem in Abs.1 Buchst a) genannten Erst-tudium a) Nachweis eines Hochschulabschlusses gleichwertigen Abschlusses (im Falle eines beantragten endgültigen Master-Zugangs) b) Nachweis des Erwerbs von 150 ECT-Punkten - bei nicht im inne des ECT modularisierten tudienfächern - Leistungen im entsprechenden Umfang (im Falle eines beantragten auflösend bedingten Master-Zugangs), 2. sowie eine bersicht über zuvor erbrachte tudien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) mit Angabe der in Bezug auf das tudienfach e prache und Kultur bestandenen Module und den ihnen zugeordneten Prüfungsleistungen einschließlich der dafür vergebenen ECT-Punkte und Prüfungsnoten sowie gegebenenfalls angerechneter Prüfungsleistungen bzw. im Falle eines beantragten auflösend bedingten Zugangs zum Master-tudium eine vorläufige bersicht über erbrachte tudien- und Prüfungsleistungen mit den genannten Angaben. Aus der bersicht muss insbesondere hervorgehen, dass der Bewerber / die Bewerberin die für das Master-tudium in e prache und Kultur erforderlichen Kompetenzen gemäß Abs. 1 Buchst. b) (im Falle eines beantragten endgültigen Master-Zugangs) bzw. gemäß Abs. 7 atz 1 Buchst. b) (im Falle eines beantragten auflösend bedingten Master-Zugangs) erworben hat. (4) 1 ber die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 Buchst. a), sowie über das Vorliegen der erforderlichen Mindest-Kompetenzen (Abs. 1 Buchst. b)) entscheidet der Prüfungsausschuss für das Master-tudienfach e prache und Kultur. 2 Die Regelungen des 14 APO finden entsprechende Anwendung. 3 Der Prüfungsausschuss kann sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben weiterer Personen mit Hochschulprüferberechtigung bedienen. 4 Bei der Ent-

4 4 scheidung über die Gleichwertigkeit der Erstabschlüsse mit dem genannten Referenzabschluss sowie für den Nachweis der erforderlichen Mindest-Kompetenzen und deren Umfang (insbesondere bei nicht modularisierten tudienfächern) gilt nach Maßgabe des Art. 63 BayHchG der Grundsatz der Beweislastumkehr sowie die Verpflichtung, Gleichwertigkeit festzustellen, soweit keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen. (5) 1 Im Falle des Nichtvorliegens der in Abs. 1 Buchst. a) b) genannten Voraussetzungen ist der Zugang zum Master-tudium in e prache und Kultur nicht gegeben, sofern nicht ein Zugang zum Master-tudium gemäß Abs. 7 in Frage kommt. 2 Der Bewerber / die Bewerberin erhält in diesem Fall einen mit Gründen und einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid. (6) Liegen die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 Buchst. a) und b) vor, wird der Bewerber / die Bewerberin zum Master-tudienfach e prache und Kultur zugelassen. (7) 1 Um einen ununterbrochenen bergang vom Bachelor- zum Master-tudium zu ermöglichen, kann ein Bewerber eine Bewerberin, der bzw. die zum Zeitpunkt der Bewerbung den nach Abs. 1 Buchst. a) erforderlichen Abschluss noch nicht nachweisen kann, einen mit einer auflösenden Bedingung versehenen Zugang zum Master-tudium zum sich unmittelbar anschließenden emester unter folgenden Voraussetzungen erhalten: a) den Nachweis von mindestens 150 ECT-Punkten zum Zeitpunkt der Bewerbung im nach Abs. 1 Buchst. a) vorausgesetzten Erststudium sowie b) den Nachweis von Kompetenzen im Umfang von mindestens 20 ECT-Punkten im Bereich e prache und Kultur entsprechend dem an der JMU für das Bachelor- tudienfach e prache und Kultur verwendeten ECT-Punkte-chema (erworben in der Regel im Rahmen des in Buchst. a) genannten Erststudiums). Die benötigten Kompetenzen werden beispielsweise im Rahmen des tudienfachs sowie des Bachelor-Hauptfachs e prache und Kultur mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 180 ECT-Punkten bzw. von 120 ECT-Punkten) sowie im Rahmen des Bachelor-Haupt- und Nebenfachs e prache und Kultur (Erwerb von 75 ECT-Punkten bzw. von 60 ECT-Punkten) an der JMU vermittelt. 2 Im Falle des Eintritts der auflösenden Bedingung, dass der nach Abs. 1 Buchst. a) genannte Erstabschluss nicht spätestens mit Ablauf der Rückmeldefrist für das zweite Fachsemester im tudienfach e prache und Kultur mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECT-Punkten) nachgewiesen wird, ist der Bewerber bzw. die Bewerberin zum Ablauf des ersten Fachsemesters zu exmatrikulieren. (8) 1 Für Bewerber bzw. Bewerberinnen, die den einschlägigen Erst-Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist zusätzlich ein Nachweis über ausreichende kenntnisse erforderlich. 2 Dieser Nachweis ist entsprechend den Vorgaben der Immatrikulationssatzung der JMU in der jeweils geltenden Fassung zu führen. 5 Kontrollprüfungen Es werden keine Kontrollprüfungen gemäß 13 Abs. 5 APO durchgeführt. 6 Prüfungsausschuss Gemäß 14 Abs. 1 atz 3 APO besteht der Prüfungsausschuss für das tudienfach e prache und Kultur aus 3 Mitgliedern.

5 5 2. Teil: Erfolgsüberprüfungen 7 Fachspezifische sonstige Prüfungen Ein Bericht ist eine häuslich anzufertigende schriftliche Prüfungsleistung, die zeigen soll, dass der Prüfling die Inhalte der Tätigkeiten in einem Praktikum strukturiert und sachgerecht wiedergeben kann. 8 Abschlussbereich: Master-Thesis und Abschlusskolloquium (1) 1 Für die Master-Thesis werden 30 ECT-Punkte vergeben. 2 Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Es findet kein Abschlusskolloquium statt. 9 Gesamtnote, tudienfachnote und Bereichsnote 1 Die Gesamtnote wird entsprechend der Vorschrift des 35 Abs. 1 APO gebildet. 2 Die Bildung der tudienfachnote für das Fach e prache und Kultur richtet sich nach 35 Abs. 2 APO, die Bildung der Bereichsnoten nach 35 Abs. 3 bis 5 APO. 3 Bei der Bildung der Bereichsnote findet das in 35 Abs. 5 atz 3 bis 6 beschriebene Hierarchiemodell Anwendung. 4 Bei der Ermittlung der tudienfachnote und der Gesamtnote werden die einzelnen Bereiche wie folgt gewichtet: Gliederungsebene ECT- Punkte Gewichtungsfaktor für Bereich tudienfachnote Gesamtnote Pflichtbereich 70 70/120 Wahlpflichtbereich 20 20/120 Abschlussbereich 30 30/ /120 gesamt Teil: chlussvorschriften 10 Inkrafttreten 1 Diese atzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 ie gilt für alle tudierenden des tudienfachs e prache und Kultur mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECT-Punkten), die ihr Fachstudium an der JMU nach den Bestimmungen der Allgemeinen tudien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (APO) an der JMU vom 1. Juli 2015 in der jeweils geltenden Fassung ab dem ommersemester 2016 aufnehmen.

6 Anlage FB: tudienfachbeschreibung 6

7 Anlage FB: tudienfachbeschreibung für das tudienfach e prache und Kultur mit dem Abschluss "Master of Arts" (Erwerb von 120 ECT-Punkten) (Verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) / Neuphilologisches Institut - Mne Fremdsprachen /- lavistik) Legende: B/NB = Bestanden/Nicht bestanden, E = Exkursion, K = Kolloquium, LV = Lehrveranstaltung(en), NUM = Numerische Notenvergabe, O = Konversatorium, P = Praktikum, PL = Prüfungsleistung(en), R = Projekt, = eminar, = ommersemester, T = Tutorium, TN = Teilnehmer, = bung, VL = Vorleistung(en), V = Vorlesung, W = Wintersemester Anmerkungen: Die Lehrveranstaltungs- und Prüfungssprache ist deutsch, sofern hierzu nichts anderes angegeben ist. Gibt es eine Auswahl an Prüfungsarten, so legt der Dozent die Dozentin in Absprache mit dem/der Modulverantwortlichen bis spätestens 2 Wochen nach LV- Beginn fest, welche Form für die Erfolgsüberprüfung im aktuellen emester zutreffend ist und gibt dies ortsüblich bekannt. Bei mehreren benoteten Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls werden diese jeweils gleichgewichtet, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist. Besteht die Erfolgsüberprüfung aus mehreren Einzelleistungen, so ist die Prüfung nur bestanden, wenn jede der Einzelleistungen erfolgreich bestanden ist. ofern nicht anders angegeben, ist der Prüfungsturnus der Module dieser FB semesterweise. Version Modultitel (/) Art der LV (W) ECT-Punkte Dauer (in emestern) TN und Auswahl Bewertung Art und Umfang der Erfolgsüberprüfung Kurzbezeichnung Prüfungssprache Zuvor bestandene Module 1) Bonusfähigkeit, 2) LV-prache, 3) Prüfungsturnus, 4) weitere Voraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur Dauer, 6) onstiges Pflichtbereich (70 ECT-Punkte) MRG Mastermodul e Gegenwartssprache Level Four Module Russian Present- Day Language 10 1 NUM Hausarbeit (15-20.) 2) RKG1 Probleme der russischen Kulturgeschichte 1 Aspects of Russian Cultural History NUM Hausarbeit (15-20.) 2) RKG2 Probleme der russischen Kulturgeschichte 2 Aspects of Russian Cultural History NUM Mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min.) 2) LW1 Literaturwissenschaftliches Mastermodul 1 Level Four Module Literature tudies NUM Hausarbeit (15-20.) 2) Bearbeitungsstand FB:

8 Version Modultitel (/) Art der LV (W) ECT-Punkte Dauer (in emestern) TN und Auswahl Bewertung Art und Umfang der Erfolgsüberprüfung Kurzbezeichnung Prüfungssprache Zuvor bestandene Module 1) Bonusfähigkeit, 2) LV-prache, 3) Prüfungsturnus, 4) weitere Voraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur Dauer, 6) onstiges LW2 Literaturwissenschaftliches Mastermodul 2 Level Four Module Literature tudies NUM Hausarbeit (15-20.) 2) KR1 prachkompetenz 1 Language Competence Russian NUM Klausur (ca. 60 Min.) 2) KR2 prachkompetenz 2 Language Competence Russian NUM Mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min.) 2) FK Forschungskolloquium Research Colloquium 10 1 B/NB Referat (ca. 75 Min.) 2) Wahlpflichtbereich (20 ECT-Punkte) V Die slavischen Völker und prachen The lavic Peoples and Languages 10 1 NUM Hausarbeit (15-20.) 2) LLT Lektüre literarischer Texte Reading of Literary Texts 5 1 NUM Mündliche Einzelprüfung (ca. 15 Min.) 2) L- POLN W Polnische prache 1 Polish Language 1 (4) 5 1 NUM Klausur (ca. 60 Min.) Polnisch L- POLN W Polnische prache 2 Polish Language 2 (4) 5 1 NUM Klausur (ca. 60 Min.) Polnisch L- POLN W Polnische prache 3 Polish Language 3 (4) 5 1 NUM Klausur (ca. 60 Min.) Polnisch L- POLN W Polnische prache 4 Polish Language 4 (4) 5 1 NUM Klausur (ca. 60 Min.) Polnisch Bearbeitungsstand FB:

9 Version Modultitel (/) Art der LV (W) ECT-Punkte Dauer (in emestern) TN und Auswahl Bewertung Art und Umfang der Erfolgsüberprüfung Kurzbezeichnung Prüfungssprache Zuvor bestandene Module 1) Bonusfähigkeit, 2) LV-prache, 3) Prüfungsturnus, 4) weitere Voraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur Dauer, 6) onstiges L- UKR VT AL V- VEIG1 V- VG1 V- VO1 V- VO W Ukrainisch (Teil 1 + Teil 2) 2015-W Bearbeitungsstand FB: Ukrainian Language (Part 1 + Part 2) Öffentlicher Vortrag zu einem landeskundlichen Thema (Russland, ehemalige oviet-union anderes slavisches Land) Public Lecture on a Regional tudies Topic (Russia, former oviet Union or other lavic Country) tudiengangbezogener tudien- /Forschungsaufenthalt im Ausland tudy-course Related tudy/research tay Abroad Einführung in die Indogermanische Grammatik 1 Introduction to the Indo-European Grammar W Griechische prachwissenschaft 1 Greek Linguistics W Ostindogermanische prachen 1 Eastern Indo-European Languages W Ostindogermanische prachen 2 Eastern Indo-European Languages NUM Klausur (ca. 60 Min.) Ukrainisch R 5 1 NUM Vortrag (ca. 45 Min.) mit anschließender Diskussion (ca. 15 Min.) P 10 1 B/NB Bericht (8-12.) 5) mindestens 6 Wochen NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) b) Mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min.) 5 1 NUM Referat (ca. 45 Min.) 5 1 NUM a) Referat (ca. 30 Min.) b) Klausur (ca. 60 Min.) c) Mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min.) d) Hausarbeit (10-15.) 5 1 NUM a) Referat (ca. 30 Min.) b) Klausur (ca. 60 Min.) 2) 2) 2) 2) 3

10 EEVK- EKG-2 Geo- RG-V1 Geo- RG-V2 Geo- RG-1 Version 2015-W Bearbeitungsstand FB: Modultitel (/) Europäische Kulturen und Gesellschaften 2 Everyday Culture and Habitats in Europe W Regionale Geographie Vorlesung 1 Regional Geography - Lecture course W Regionale Geographie Vorlesung 2 Regional Geography Lecture course W Regionale Geographie eminar 1 Abschlussbereich (30 ECT-Punkte) L- MT Regional Geography eminar 1 Master-Thesis e prache und Kultur Master Thesis Russian Language and Culture Art der LV (W) ECT-Punkte Dauer (in emestern) TN und Auswahl Bewertung Art und Umfang der Erfolgsüberprüfung c) Mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min.) d) Hausarbeit (10-15.) 5 1 NUM Referat (ca. 30 Min.) mit Thesenpapier (1-2.) und Hausarbeit (ca. 12.) V 5 1 NUM a) Klausur (ca. 45 Min.) b) mündliche Einzelprüfung (ca. 15 Min.) c) mündliche Gruppenprüfung (max. 3 Personen, je ca. 15 Min.) V 5 1 NUM a) Klausur (ca. 45 Min.) b) mündliche Einzelprüfung (ca. 15 Min.) c) mündliche Gruppenprüfung (max. 3 Personen, je ca. 15 Min.) 5 1 NUM Referat (ca. 30 Min.) mit dazugehörender Hausarbeit (ca. 20.) Kurzbezeichnung Prüfungssprache Zuvor bestandene Module 1) Bonusfähigkeit, 2) LV-prache, 3) Prüfungsturnus, 4) weitere Voraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur Dauer, 6) onstiges 2) 2) 3) jährlich, W 2) 3) jährlich, W 2) 30 1 NUM Master-Thesis (70-90.) 5) Bearbeitungszeit: 6 Monate 4

11 Bearbeitungsstand FB:

12 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des enats der Universität Würzburg vom 29. eptember Würzburg, den 17. November 2015 Der Präsident: Prof. Dr. A. Forchel Die Fachspezifischen Bestimmungen für das tudienfach e prache und Kultur mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECT-Punkten) wurden am 17. November 2015 in der Universität niedergelegt; die Niederlegung wurde am 18. November 2015 durch Anschlag in der Universität bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 18. November Würzburg, den 18. November 2015 Der Präsident: Prof. Dr. A. Forchel

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Französisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Französisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) atzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach h (Erwerb von 60 ECT-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 2. März 2016 (Fstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2016-19

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Altorientalische Sprachen und Kulturen (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Altorientalische Sprachen und Kulturen (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Altorientalische Sprachen und Kulturen (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 2. Februar 2016 (Fundstelle:

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Russische Sprache und Kultur (Erwerb von 75 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Russische Sprache und Kultur (Erwerb von 75 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach e prache und Kultur (Erwerb von 75 ECT-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-87)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Spanisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Spanisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August 2015 (Fstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-79)

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Altorientalistik (Erwerb von 85 ECTS-Punkten)

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Altorientalistik (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Altorientalistik (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 2. September 204 (Fundstelle:

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Musikpädagogik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Musikpädagogik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Musikpädagogik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 15. März 2016 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2016-47)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Germanistik mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Germanistik mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Germanistik mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 15. Dezember 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-278)

Mehr

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2015

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2015 Anlage SFB Studienfachbeschreibung für das Studienfach Digital Humanities als Fach im 2-Fächer-Bachelor (Erwerb von 75 ECTS-Punkten) verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische,

Mehr

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2014

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2014 Anlage SFB Studienfachbeschreibung für das Studienfach Cultural Landscapes als 1-Fach-Master mit dem Abschluss "Master of Arts" (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische,

Mehr

Ergänzende Bestimmungen der Philosophischen Fakultät für den Freien Bereich im Rahmen des Studiums für ein Lehramt

Ergänzende Bestimmungen der Philosophischen Fakultät für den Freien Bereich im Rahmen des Studiums für ein Lehramt Ergänzende Bestimmungen der Philosophischen Fakultät für den Freien Bereich im Rahmen des Studiums für ein Lehramt an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 5. März 206 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/206-44)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Europäische Ethnologie/Volkskunde (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Europäische Ethnologie/Volkskunde (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Europäische Ethnologie/Volkskunde (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 8. Dezember 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-254)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für Kunst als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule

Fachspezifische Bestimmungen für Kunst als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule Fachspezifische Bestimmungen für Kunst als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 8. September 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-131)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Europäische Ethnologie/Volkskunde mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Europäische Ethnologie/Volkskunde mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Europäische Ethnologie/Volkskunde mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 8. Dezember

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Russische Sprache und Kultur mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Russische Sprache und Kultur mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach e Sprache und Kultur mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 10. Juli 2014 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 10. Juli 2014 (Fundstelle: Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Human-Computer Interaction mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Anglistik/Amerikanistik (Erwerb von 75 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Anglistik/Amerikanistik (Erwerb von 75 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Anglistik/Amerikanistik (Erwerb von 75 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 8. September 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-118)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Germanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Germanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Germanistik (Erwerb von 45 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 15. Dezember 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-277)

Mehr

Modulhandbuch für das Studienfach. Spanisch. als Fach im 2-Fächer-Master (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Modulhandbuch für das Studienfach. Spanisch. als Fach im 2-Fächer-Master (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Modulhandbuch für das Studienfach als Fach im 2-Fächer-Master (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Prüfungsordnungsversion: 2014 verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Kunstgeschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Kunstgeschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das BachelorHauptfach Kunstgeschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTSPunkten) Vom 15. Juli 2013 (Fundstelle: http://www.uniwuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/201389)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Bildungswissenschaft mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Bildungswissenschaft mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Bildungswissenschaft mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 13. Juli 2015 (Fundstelle:

Mehr

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2015

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2015 Anlage SFB Studienfachbeschreibung für das Studienfach Modern China als Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und

Mehr

Modulhandbuch für das Studienfach. Philosophie. als Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Modulhandbuch für das Studienfach. Philosophie. als Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Modulhandbuch für das Studienfach als Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Prüfungsordnungsversion: 2015 verantwortlich: Fakultät für Humanwissenschaften JMU Würzburg Erzeugungsdatum 18.03.2016

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule vom 9. Dezember 2014 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2014-78)

Mehr

Anlage SFB. Privatrecht als Bachelor-Nebenfach. Studienfachbeschreibung für das Studienfach. (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Anlage SFB. Privatrecht als Bachelor-Nebenfach. Studienfachbeschreibung für das Studienfach. (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Anlage SFB Studienfachbeschreibung für das Studienfach Privatrecht als Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) verantwortlich: Juristische Fakultät Prüfungsordnungsversion: 2015 Verwendete Abkürzungen:

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 3. November 2015 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 3. November 2015 (Fundstelle: Fachspezifische Bestimmungen für Geschichte als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Grundschulen sowie als Didaktikfach im Rahmen der Didaktik der Grundschule an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Games Engineering mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Games Engineering mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Games Engineering mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 26. April 2016 (Fundstelle:

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für Englisch als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen

Fachspezifische Bestimmungen für Englisch als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen Fachspezifische Bestimmungen für als Unterrichtsfach im Rahmen des tudiums für das Lehramt an Realschulen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 5. Oktober 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-183)

Mehr

Dauer. TN und Auswahl. (in Semestern)

Dauer. TN und Auswahl. (in Semestern) Anlage SFB: Studienfachbeschreibung für das Bachelor-Hauptfach Musikpädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) (Verantwortlich: Institut für Musikforschung Lehrstuhl für

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Indologie (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Indologie (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Indologie (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 3. August 05 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/05-49)

Mehr

Anlage SFB: Studienfachbeschreibung für das Bachelor-Hauptfach Musikpädagogik (Erwerb von 75 ECTS- Punkten)

Anlage SFB: Studienfachbeschreibung für das Bachelor-Hauptfach Musikpädagogik (Erwerb von 75 ECTS- Punkten) Anlage SFB: Studienfachbeschreibung für das Bachelor-Hauptfach Musikpädagogik (Erwerb von 75 ECTS- Punkten) (Verantwortlich: Institut für Musikforschung Lehrstuhl für Musikpädagogik) Legende: B/NB = Bestanden/Nicht

Mehr

Anlage SFB. Biomedizin als 1-Fach-Master. Studienfachbeschreibung für das Studienfach

Anlage SFB. Biomedizin als 1-Fach-Master. Studienfachbeschreibung für das Studienfach Anlage SFB Studienfachbeschreibung für das Studienfach Biomedizin als 1-Fach-Master mit dem Abschluss "Master of Science" (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) verantwortlich: Medizinische Fakultät Prüfungsordnungsversion:

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 13. Juli 2015 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 13. Juli 2015 (Fundstelle: Fachspezifische Bestimmungen für das internationale Studienfach "Space Science and Technology" mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 3. November 2015 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 3. November 2015 (Fundstelle: Fachspezifische Bestimmungen für als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Grundschulen sowie als Didaktikfach im Rahmen der Didaktik der Grundschule an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2011

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2011 Anlage SFB Studienfachbeschreibung für das Studienfach Kunstgeschichte als Bachelor-Hauptfach mit dem Abschluss "Bachelor of Arts" (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) verantwortlich: Philosophische Fakultät

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Februar 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom Entwurf

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom Entwurf 1 20160210 Fachspezifische Bestimmungen für das Elite-Studienfach MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB) mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

- 2 - Inhaltsübersicht

- 2 - Inhaltsübersicht Satzung über die Qualifikation und die Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2011

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 20. Oktober 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-207)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Musikpädagogik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Musikpädagogik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Musikpädagogik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 11. Juli 2011 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2011-63)

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 13. Juli 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-14)

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 13. Juli 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-14) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Klinische Forschung und Epidemiologie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 90 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 23. Juli 2012 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Neuere deutsche Literatur: Geschichte, Gegenwart, Vermittlung/Modern German Literature: History, Present, Mediation

Mehr

Satzung zur Regelung des Zugangs zum Studienfach Biochemie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Satzung zur Regelung des Zugangs zum Studienfach Biochemie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Satzung zur Regelung des Zugangs zum Studienfach Biochemie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. Juli 2012 (Fundstelle:

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für Physik als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen

Fachspezifische Bestimmungen für Physik als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen 1 Fachspezifische Bestimmungen für Physik als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom Entwurf 20.05.2015 Aufgrund von Art.

Mehr

Modulhandbuch für das Studienfach. Vergleichende indogermanische Sprachwissenschaft (Alte Welt) als Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Modulhandbuch für das Studienfach. Vergleichende indogermanische Sprachwissenschaft (Alte Welt) als Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Modulhandbuch für das Studienfach Vergleichende indogermanische Sprachwissenschaft (Alte Welt) als Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Prüfungsordnungsversion: 2012 verantwortlich: Philosophische

Mehr

Anlage SFB. Informatik als 1-Fach-Master. Studienfachbeschreibung für das Studienfach

Anlage SFB. Informatik als 1-Fach-Master. Studienfachbeschreibung für das Studienfach Anlage SFB Studienfachbeschreibung für das Studienfach Informatik als 1-Fach-Master mit dem Abschluss "Master of Science" (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) verantwortlich: Fakultät für Mathematik und Informatik

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 8. September 2015 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 8. September 2015 (Fundstelle: Fachspezifische Bestimmungen für Geographie als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Grundschulen sowie als Didaktikfach im Rahmen der Didaktik der Grundschule an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-108)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Musikwissenschaft (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Musikwissenschaft (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische estimmungen für das achelor-nebenfach Musikwissenschaft (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 28. September 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-152)

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

- 2 - Inhaltsübersicht

- 2 - Inhaltsübersicht Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2011 Auf Grund

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle:

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2016/Nr. 038 Tag der Veröffentlichung: 7. Juli 2016

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2016/Nr. 038 Tag der Veröffentlichung: 7. Juli 2016 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2016/Nr. 038 Tag der Veröffentlichung: 7. Juli 2016 Fünfte Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Sportökonomie an der Universität

Mehr

- 2 - Inhaltsübersicht

- 2 - Inhaltsübersicht Satzung über die Qualifikation, die Zulassung und die Fächerwahl zum Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Altorientalische Sprachen und Kulturen mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Altorientalische Sprachen und Kulturen mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Altorientalische Sprachen und Kulturen mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Philosophie und Religion (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Philosophie und Religion (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Philosophie und Religion (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-110)

Mehr

B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach. 1. Module

B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach. 1. Module B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach 1. Module Für das Studium des Faches Anglistik/Amerikanistik im Erstfach sind die nachfolgend aufgeführten Module zu belegen: Module nach Wahl mit einem Gesamtumfang

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Mensch-Computer-Systeme mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Mensch-Computer-Systeme mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Mensch-Computer-Systeme mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 9. September 2015 (Fundstelle:

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom Entwurf Stand

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom Entwurf Stand Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Applied Earth Observation and Geoanalysis (EAGLE) mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 10 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Germanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Germanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Germanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 12. Juli 2012 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2012-111)

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)

Mehr

Formular. Name, Vorname: Matrikelnummer Uni MA: vorherige Universität: vorheriger Studiengang vorheriges Studienfach:

Formular. Name, Vorname: Matrikelnummer Uni MA: vorherige Universität: vorheriger Studiengang vorheriges Studienfach: Zentraler Prüfungsausschuss Zuständig für die tudiengänge: Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät Bachelorstudiengänge Politik und oziologie Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät Masterstudiengänge

Mehr

Vom 21. Juli 2011. Inhaltsübersicht

Vom 21. Juli 2011. Inhaltsübersicht Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Karnataka-Studies mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 21. Juli 2011 (Fundstelle:

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Altorientalische Sprachen und Kulturen (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Altorientalische Sprachen und Kulturen (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Altorientalische Sprachen und Kulturen (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 18. Juli 2012 (Fundstelle:

Mehr

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18. Ordnung für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg Vom 18. Mai 2004 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 8. September 2015 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 8. September 2015 (Fundstelle: Fachspezifische Bestimmungen für Chemie als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Grundschulen sowie als Didaktikfach im Rahmen der Didaktik der Grundschule an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 35 I ausgegeben am 14. Juli 2014 Neubekanntmachung der tudien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Masterstudiengang Bildungswissenschaft vom

Mehr

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Sonderpädagogik mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Sonderpädagogik mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Sonderpädagogik mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 18. Juli 2012 (Fundstelle:

Mehr

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management Prüfungsordnung berufsbegleitender MBA General Management Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden MBA-Studiengang General Management des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel

Mehr

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 46, Nr. 79, S. 489 573) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

Vom 17. Dezember 2012

Vom 17. Dezember 2012 Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Statistik mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Ausrichtung an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 17. Dezember 2012 Auf

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom #

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs. 5 Satz 2 des

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für Biologie als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen

Fachspezifische Bestimmungen für Biologie als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen Fachspezifische Bestimmungen für Biologie als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 20. Oktober 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-196)

Mehr

Satzung für das Weiterbildungszertifikat Structural Mechanics an der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Hochschule Landshut

Satzung für das Weiterbildungszertifikat Structural Mechanics an der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Hochschule Landshut Satzung für das Weiterbildungszertifikat Structural Mechanics an der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Hochschule Landshut Vom 10. September 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 43 Abs.

Mehr

Vom 16. Januar Inhaltsverzeichnis:

Vom 16. Januar Inhaltsverzeichnis: Satzung über die Durchführung von Modulstudien auf dem Gebiet des Bachelorstudiengangs Brauwesen und Getränketechnologie an der Technischen Universität München Vom 6. Januar 205 Auf Grund von Art. 3 Abs.

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Vom 7. April 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-26)

Mehr

- 2 - Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Realschulen (einschließlich Erweiterung)

- 2 - Wirtschaftswissenschaften, Lehramt an Realschulen (einschließlich Erweiterung) atzung der Ludwig-Maximilians-Universität München über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die im tudienjahr 2016/17 als tudienanfängerinnen und tudienanfänger sowie in höhere aufzunehmenden Bewerberinnen

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

1. Englisch. 2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine

1. Englisch. 2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine 1. Englisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Über die Regelungen von 2 Abs. 2 hinaus wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Anglistik und Amerikanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Anglistik und Amerikanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Anglistik und Amerikanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 12. Juli 2012 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2012-109)

Mehr

Fassung für den Masterstudiengang Theater- und Medienwissenschaft.

Fassung für den Masterstudiengang Theater- und Medienwissenschaft. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier 2010 Veröffentlicht am 07.09.2010 Nr. 11/S. 96 Tag Inhalt Seite 07.09.2010 Prüfungsordnung für Studierende im Master- Studiengang

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Stand 2015-05-19

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Stand 2015-05-19 1 Fachspezifische Bestimmungen für Lernbehindertenpädagogik (FörderschwerpunktLernen) alsvertieft studiertesonderpädagogischefachrichtungimrahmendes- StudiumsfürdasLehramt fürsonderpädagogik an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg für den Masterstudiengang Joint Master s Degree Deutsche Philologie des Mittelalters und der Frühen

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN NR. 158 22.04.2013 AMTLICHE MITTEILUNGEN Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den gemeinsamen Master-Studiengang Kunst- und Designwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen und der Folkwang

Mehr

1 Zweck des Eignungsverfahrens

1 Zweck des Eignungsverfahrens Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Medieninformatik mit Anwendungsfach Mediengestaltung an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs.

Mehr

Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009

Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009 Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen

Mehr

geändert durch Satzung vom 5. November 2010

geändert durch Satzung vom 5. November 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 46, Nr. 79, S. 489 573) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Vom 21. März 2016

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Vom 21. März 2016 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom 21. März 2016 geändert durch Satzung vom 5. August 2016 Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats

Mehr

Master-Studiengang Sicherheitsmanagement

Master-Studiengang Sicherheitsmanagement Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Master-Studiengang Sicherheitsmanagement Stand: 27.11.2013 Inhaltsübersicht

Mehr

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli. Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.2009 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Prüfungsausschuss

Mehr

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 46, Nr. 79, S. 489 573) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB)

Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB) An den Prüfungsausschuss MINT-Lehramt PLUS Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS Geburtsdatum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Wohnort: E-Mail-Adresse: Telefon: Hiermit beantrage ich

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-62.pdf)

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen ...' #...,. ~... --_. '. '.'.'...'...... '... :,: T.. ~, T.. ~; HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF Amtliche Bekanntmachungen.~ Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion:

Mehr