Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (943-xx-3)

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1 Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (943-xx-3) 67. Sitzung der Ständigen Akkreditierungskommission am TOP 6.01 Studiengang Abschluss ECTS Regelstudienzeit Studienart Kapazität Wirtschaftspsychologie B.Sc Sem. Vollzeit 74 konsekutiv/ weiterbild. Master Profil Vertragsschluss am: Dokumentation zum Antrag eingegangen am: Datum der Vor-Ort-Begutachtung: Ansprechpartner der Hochschule: Prof. Dr. Christian Kröger Hochschule Osnabrück, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Caprivistraße 30a Osnabrück Telefon: c.kroeger@hs-osnabrueck.de Betreuender Referent: Stefan Claus Gutachter: Prof. Dr. Thea Stäudel, Hochschule Harz, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Herbert Fitzek, Business School Berlin/Potsdam Dipl.-Psych. Erika Schneider-Kertz, Köln Luisa Todisco, Studentin der HTW Berlin, Wirtschaftskommunikation Hannover, den 12. April 2014

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... II-2 I. Gutachtervotum und SAK-Beschluss... II-1 1. SAK-Beschluss II Wirtschaftspsychologie (B.Sc.)... II-1 2. Abschließendes Votum der Gutachter II Wirtschaftspsychologie (B.Sc.)... II-2 II. Bewertungsbericht der Gutachter... II-3 Einleitung und Verfahrensgrundlagen II-3 1. Wirtschaftspsychologie (B.Sc.) II Qualifikationsziele/Intendierte Lernergebnisse... II Inhalte des Studiengangs... II Studierbarkeit... II Ausstattung... II Qualitätssicherung... II-8 2. Erfüllung der Kriterien des Akkreditierungsrates II Qualifikationsziele des Studiengangskonzepts (Kriterium 2.1)... II Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2)... II Studiengangskonzept (Kriterium 2.3)... II Studierbarkeit (Kriterium 2.4)... II Prüfungssystem (Kriterium 2.5)... II Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6)... II Ausstattung (Kriterium 2.7)... II Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8)... II Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9)... II Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10)... II Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11)... II-15 III. Appendix... III-1 1. Stellungnahme der Hochschule III-1 II-2

3 I Gutachtervotum und SAK-Beschluss 1 SAK-Beschluss I. Gutachtervotum und SAK-Beschluss 1. SAK-Beschluss Die SAK nimmt die Stellungnahme der Hochschule vom zur Kenntnis. Durch Veröffentlichung der verabschiedeten Ordnungen sieht sie den Mangel als behoben an. Die SAK begrüßt die in der Stellungnahme vorgestellten Maßnahmen und sieht die von der Gutachtergruppe vorgeschlagenen Empfehlungen als erfüllt an. 1.1 Wirtschaftspsychologie (B.Sc.) Die SAK akkreditiert den Studiengang Wirtschaftspsychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science ohne Auflagen für die Dauer von sieben Jahren. Diese Entscheidung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates "Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" (Drs. AR 20/2013). II-1

4 I Gutachtervotum und SAK-Beschluss 2 Abschließendes Votum der Gutachter 2. Abschließendes Votum der Gutachter 2.1 Wirtschaftspsychologie (B.Sc.) Empfehlungen: Die bisher gesammelten Erfahrungen über die Wahl geeigneter Prüfungsmethoden soll dafür benutzt werden, die sehr ausgedehnten Wahlmöglichkeiten bei den Modulprüfungen auf solche Formen einzuschränken, die sich bisher als passend erwiesen haben. Unpassende Methoden sollen zugunsten besserer Transparenz und erleichterter Organisation ausgeschlossen werden. Im Modul Allgemeine Psychologie sollen die Aspekte Emotionspsychologie und Motivationspsychologie angemessen berücksichtigt werden und deshalb auch Eingang in die zugehörige Modulbeschreibung finden Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Akkreditierung des Studiengangs Wirtschaftspsychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science mit der folgenden Auflage für die Dauer von sieben Jahren: Die Hochschule muss den Nachweis führen, dass die Prüfungsordnung in der zur Begehung am vorliegenden Fassung in Kraft gesetzt und veröffentlicht wurde. (Kriterium 2.3, Drs. AR 20/2013) Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 20/2013) II-2

5 0 Einleitung und Verfahrensgrundlagen II. Bewertungsbericht der Gutachter Einleitung und Verfahrensgrundlagen Grundlagen des Bewertungsberichtes sind die Lektüre der Dokumentation der Hochschule und die Vor-Ort-Gespräche in Osnabrück. Während der Vor-Ort-Gespräche wurden Gespräche geführt mit der Hochschulleitung, mit den Programmverantwortlichen und Lehrenden sowie mit Studierenden und Absolventen. Die Antragsdokumente enthielten zum Zeitpunkt der Begehung noch (rechtsgeprüfte) Entwürfe zukünftiger Teile der Studien- und Prüfungsordnungen und Zugangsregeln, die der Begutachtung zugrunde gelegt werden sollten. Zur Begehung wurden weitere Dokumente eingereicht, die ebenfalls zum Gegenstand der Begutachtung erklärt wurden. Dabei handelt es sich um Ergebnisse von Qualitätssicherungsmaßnahmen und eine Übersicht von Studierenden, die ein freiwilliges Auslandsstudiensemester integriert haben. Zudem konnte die Gutachtergruppe Einsicht in Abschlussarbeiten nehmen, die das in den letzten Jahren vergebene Notenspektrum repräsentieren. Die Bewertung beruht auf den zum Zeitpunkt der Vertragslegung gültigen Vorgaben des Akkreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz. Zentrale Dokumente sind dabei die Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung, die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen und der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse 1 1 Diese und weitere ggfs. für das Verfahren relevanten Beschlüsse finden sich in der jeweils aktuellen Fassung auf den Internetseiten des Akkreditierungsrates, II-3

6 1 Wirtschaftspsychologie (B.Sc.) 1. Wirtschaftspsychologie (B.Sc.) 1.1 Qualifikationsziele/Intendierte Lernergebnisse Mit dem Studiengang Wirtschaftspsychologie, dessen Reakkreditierung angestrebt wird, bietet die Hochschule ein bewährtes Studienprogramm an, das an deutlich formulierten Qualifikationszielen ausgerichtet ist. Die Zielbeschreibungen erstrecken sich auf die vom Akkreditierungsrat geforderten Ebenen, wissenschaftliche Befähigung, Berufsbefähigung, Befähigung zu zivilgesellschaftlichem Engagement und auf den Bereich der Persönlichkeitsentwicklung. Durch die plastischen Beschreibungen ist der Gutachtergruppe ein gut geeigneter Rahmen vorgegeben, innerhalb dessen sie ihre Bewertung über das Studiengangskonzept (Kriterium 2.3 der Vorgaben des Akkreditierungsrats) abgeben können. Mit einer konsequenten Einhaltung der Outcome-Orientierung eines Studienkonzepts sind weitere positiver Folgewirkungen verbunden, namentlich die Erleichterung von Anrechnungsentscheidungen, damit einhergehend die Erleichterung von Mobilität der Studierenden, sowie eine gute Überprüfbarkeit, ob und wie weit die intendierten Lernergebnisse und Studiengangsziele erreicht wurden. So können beispielsweise Qualitätssicherungsmaßnahmen ohne weiteres über den gewöhnlichen Horizont einer Lehrveranstaltungsevaluation hinaus eingreifen und gleichsam Kurskorrekturen, z.b. im Curriculum, auf einer geeigneten Datengrundlage umgesetzt werden. Die Gutachtergruppe möchte deshalb bereits an dieser Stelle den besonders positiven Gesamteindruck hervorheben, den der Aussagegehalt der eingereichten Unterlagen, die Gespräche und die gesamte Organisation des Verfahrens an der Hochschule erweckte. Das Studienprogramm zielt auf die Schnittstelle von Wirtschaft und Psychologie. Die wissenschaftliche Befähigung der Studierenden soll deshalb in die Richtung gehen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden der Psychologie für wirtschaftlich relevante Fragen und Problemstellungen anwenden zu können. Hierfür sind Analysefähigkeiten für wissenschaftliche Studien aus der Psychologie, die Befähigung zu eigenständiger empirischer Forschung und die Fähigkeit, auf dieser Grundlage praxisrelevante Folgerungen ableiten (reflektieren) zu können als Ziele wissenschaftlicher Befähigung formuliert. Die Berufsbefähigung ist mittels einiger Kompetenzen beschrieben, erstreckt sich aber auch auf eine Auswahl von Arbeitsfeldern. Als wesentliche Studiengangsziele in dieser Hinsicht sind allgemeine soziale, personale und methodische Kompetenzen erwähnt. Die Arbeitsfelder sind wie folgt umrissen: Personalauswahl und Eignungsdiagnostik, Personal- und Führungskräfteentwicklung, Training und Weiterbildung, Organisations- und Teamentwicklung, Change Management, betriebliches Gesundheitsmanagement, Markt- und Meinungsforschung, Werbung und Marketing, Unternehmenskommunikation und -beratung. Ziel des Studiengangs ist dabei nicht allein eine wissenschaftliche Methoden- und Wissensvermittlung, die eine berufsbefähigende Ausbildung ermöglicht. Auch Fragen betrieblichen Arbeitsschutzes, Themen des Umweltschutzes, Auswirkungen von Maßnahmen betriebli- II-4

7 1 Wirtschaftspsychologie (B.Sc.) chen Gesundheitsförderung auf die Gesundheitskosten einer Volkswirtschaft werden in den Blick genommen. Somit ist auch eine Befähigung zu (zivil-)gesellschaftlichem Engagement zu einem Ziel des Studiengangs erklärt. Gleiches gilt für die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden, die namentlich ihre Fähigkeit zur Selbstorganisation und -motivation, ihre Orientierung an lebenslangem Lernen, die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme sowie Selbstkenntnis auf eigene Ziele, Werte und Motive entwickeln sollen. Die Zielbeschreibungen werden als ausführlich und aussagekräftig bewertet. Sie erfassen alle maßgeblichen Ebenen, die vom Akkreditierungskriterium 2.1 gefordert werden und beschreiben ein Bildungsniveau, das erkennbar an den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse ausgerichtet ist. Aus Sicht der Gutachtergruppe ist vollumfänglich zu bestätigen, dass diese Zielbeschreibung angemessen ist. 1.2 Inhalte des Studiengangs Die Inhalte des Studiengangs lassen sich in vier Gruppen einteilen, wie es im Antragsband S. 28 in einem Schaubild dargestellt ist: Sie erstrecken sich von fachübergreifender Methodenvermittlung, psychologieorientierten Modulen, Modulen mit Inhalten Wirtschaft und Recht und sonstigen Modulen, zu denen Englisch, Blockveranstaltungen, ein wissenschaftliches Abschlussprojekt und die Abschlussarbeit selbst zählen. Abgesehen von diesen sonstigen Modulen erstrecken sich die Lehrinhalte der übrigen Gruppen bei planmäßigem Studium durchs gesamte Studium. Die Fähigkeiten in den erwähnten Bereichen werden daher ausgebaut und miteinander verzahnt. Die erwähnte Grafik hebt eine fünfte Gruppe Module hervor. Dabei handelt es sich um die Module aus zwei zur Wahl stehenden Vertiefungsrichtungen mit der Bezeichnung Personal und Organisation sowie Marktpsychologie und Marketing. Beide für Bachelorstudiengänge angemessen gering ausgeprägte Vertiefungsmöglichkeiten passen in den Bereich der Wirtschaftspsychologie und geben den Studierenden eine erste Möglichkeit, ihren Studienschwerpunkt in einem konkret umrissenen Anwendungsbereich zu setzen und dort Wissen zu vertiefen. Die Inhalte der Vertiefungsrichtungen bilden gegenüber den bereits beschriebenen keine neue Gruppe, sondern sind nur hervorgehoben, um die Wahlmöglichkeit zu kennzeichnen. Aus der angesprochenen Grafik wird auch eine Gewichtung der Studieninhalte deutlich, da jedem Modul (mit Ausnahme des Praxisprojekts und der Abschlussarbeit) 5 ECTS-Punkte zugeordnet sind. Allgemeine Methodenvermittlung hat in den Studiensemestern danach einen Umfang von etwa einem Fünftel. Inhalte aus dem Bereich Psychologie sind mit mindestens 12 Modulen stark vertreten und werden in Abhängigkeit von der gewählten Vertiefung mit mindestens 7 Modulen aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften komplettiert. Im wissenschaftlichen Praxisprojekt und der daraus entwickelbaren Abschlussarbeit erbringen die Studierenden den Nachweis, dass sie Befähigungen im Bereich der Wirtschaftspsychologie auf Bachelorniveau zusammengetragen haben. Die Bachelorthesis bildet den Studienabschluss. Die Studieninhalte sind gut anhand der Modulbeschreibungen ablesbar, die bei der Darstel- II-5

8 1 Wirtschaftspsychologie (B.Sc.) lung der Struktur des Curriculums verwendet wurde. Daher soll hier ein Hinweis auf die Beschreibung unter Band I, S. 25 ff. erfolgen. Diskutiert wurde unter der Gutachtergruppe und mit den Programmverantwortlichen der Anteil der praktischen Studienanteile und die Frage, wie ein Auslandssemester ins Studium integriert werden kann. Außerdem ist den Dokumenten ein Programm Bachelor Plus angesprochen (Band I, S. 64), dessen Sinn, Inhalt und Funktionieren ebenfalls erörtert wurde. Es stellte sich heraus, dass ein hoher Anteil praktischer Befähigungen in den Modulen integriert ist, weshalb praktische Anteile nicht nur im Wissenschaftlichen Praxisprojekt zu finden sind. Erwähnt wurden dabei das Vorpraktikum und auch die vielfach anzutreffenden Planspiele. Inhaltlich überzeugte das Konzept im Wesentlichen. Die Gutachtergruppe bemerkte lediglich, dass im Rahmen allgemein stark präsenter Psychologie-Inhalte die Allgemeine Psychologie vergleichsweise schwach ausgeprägt sei. In den Erörterungen wurde deutlich, dass diese Inhalte zwar berücksichtigt sind, aber im Modul Allgemeine Psychologie auf kognitive Anteile reduziert wurden. Die Gutachtergruppe empfiehlt dringend, im Zusammenhang mit Allgemeiner Psychologie auch Emotionspsychologie und Motivationspsychologie zu berücksichtigen und diese ausdrücklich als Inhalte zu benennen. Das Anrechnungssystem wurde als sehr gut bewertet. Es fußt auf präzisen Modulbeschreibungen und erfordert hinreichende Regeln in der Prüfungs- und Studienordnung. Es kann eine Umsetzung in Learning Agreements mit kooperierenden Hochschulen finden, von denen einige auf eine enge Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück zurückgehen. 1.3 Studierbarkeit Die Studienbedingungen an der Hochschule Osnabrück werden allgemein als sehr gut bewertet, auch die speziell auf diesen Studiengang bezogenen Bedingungen stehen dem in Nichts nach. Diese Bewertung geht zurück auf die gute sächliche Ausstattung, moderne und technisch sehr gut ausgerüstete Räume in hinreichender Größe und Anzahl, auf ausreichendes Lehrpersonal mit sehr guter fachlicher Eignung. Die Studierenden werden durch zahlreiche Einrichtungen unterstützt. Fachliche und überfachliche Beratungsangebote richten sich bereits an Studieninteressierte, aber auch an solche mit besonderen Anforderungsprofilen, sei es aufgrund ihrer speziellen familiären Situation oder aufgrund einer Behinderung. Ein International Faculty Office, eine Einrichtung der Fakultät, aber auch das Internationale Büro der Hochschule sorgen sich um Auslandskontakte. Ein Career Center bietet bspw. studienbegleitende Seminar und berufsvorbereitende Maßnahmen an. Ein Learning Center hat die Aufgabe, hochschulübergreifende, aber auch studiengangsspezifische Angebote zur Steigerung von Studien- und Prüfungserfolg anzubieten. Im zentralen Lehr-Lernlabor werden gemeinsam mit Lehrenden und Studierenden Lehr- und Lernformen entwickelt und erprobt. II-6

9 1 Wirtschaftspsychologie (B.Sc.) Diese Maßnahmen sind auch auf Ebene dieses Studiengangs offenbar erfolgreich, wie die Statistiken in Band II, S. 243 ff. zeigen. Dabei konnten die Studierendenzahlen, Bewerberund Annahmequote plausibel erklärt werden. Die geringe Abbrecherquote von unter 5 % passt nahtlos in das positive Bild, das der Studiengang vermittelt. Die teils hohe Überbuchung der Studiengänge und ihre starke Auslastung wurde mit geeigneten Mitteln abgefangen und führten bisher nicht zu negativen Auswirkungen für die Studierbarkeit. Große Gruppen wurden im Bedarfsfall geteilt, was angesichts der Ausstattung weder ein Problem der Lehrkapazität noch der Räumlichkeiten mit sich brachte. Nicht unkritisch wurde die breite Wahlmöglichkeit der Prüfungsformen in vielen Modulen gesehen, die auch Einfluss auf die Bedingungen der Studierbarkeit nehmen kann. Die Folge kann dabei sein, dass sich bestimmte Prüfungsformen wie Hausarbeiten häufen oder umgekehrt am Ende eines Studium festgestellt werden muss, dass manche Fähigkeiten nicht zum Gegenstand einer Prüfung gemacht wurden. Aufgabe des Prüfungssystems ist es aber, die Beherrschung aller zentralen Lernergebnisse eines Studiums unter Beweis stellen zu können. Es muss sichergestellt sein, dass bspw. die Beherrschung kommunikativer Fähigkeiten in jedem einzelnen Studienverlauf mittels mündlicher Prüfung oder einem Referat geprüft werden. Ein einfacher Weg ist es, die Wahl der Prüfungsformen so zu beschränken, dass stets alle Formen zum Einsatz kommen müssen. Dies wird hier mit hohem Organisationsaufwand gewährleistet, was aber offenbar auch funktioniert. Der Bedeutung einer internationalen Ausrichtung und Vernetzung dieses Studiengangs wird mit einer Reihe von Maßnahmen Rechnung getragen. Diese sind im Band I, S. 31/32 beschrieben. Hervorgehoben werden soll die Einrichtung der Datenbank mit kooperierenden Hochschulen, mit denen (ein gestuftes System von) Learning Agreements besteht. Auf diese Weise können Auslandsaufenthalte organisiert werden, die sich eng an den Wünschen und Anforderung der Studierenden orientieren. Die Bedingungen der Studierbarkeit werden darüber hinaus durch die Eingangsqualifikation und ihre Berücksichtigung in den Zulassungsbestimmungen und durch die Studienplangestaltung sowie die Arbeitsbelastung berührt. Alle Aspekte sind präzise ausgeführt (Band I, S ) und bei der Begehung hinterfragt worden. Es ergab sich ein stimmiges Bild, wonach die Hochschule alle Aspekten hinreichend Beachtung schenkt. Die gewählte Struktur des Studiengangs spiegelt eine ausgewogene Berücksichtigung all dieser Belange, die teils gegenläufig sind. Die Gutachtergruppe war beeindruckt davon, dass die Umstände aus jeder denkbaren Perspektive hinterfragt werden konnten, ohne je Bereiche anzusprechen, die nicht mit einer stringenten Argumentation begründet werden konnten. So verblieb ein ausprägt positiver Eindruck, dass die Diskussion über die Studienqualität bei diesem Studiengang weit jenseits von Mindestanforderungen entlang führen konnte. 1.4 Ausstattung Die finanzielle Ausstattung des Studiengangs ist im Band I, S. 49 für die Jahre dargestellt, ein Schreibfehler in der unteren Zeile wurde korrigiert. Das beteiligte Personal ist ebenfalls genannt (Band I, S. 44 ff.) und ihre CV sind beigefügt II-7

10 1 Wirtschaftspsychologie (B.Sc.) (Band II, S. 5 ff.). Das Lehrangebot wird teils auch von anderen Studiengängen genutzt, ausweislich der beigefügten Kapazitätsberechnung nach KapVO (Band II, S. 117) bestehen keine Zweifel an ausreichender Lehrkapazität. Vereinzelte Engpässe können mit Lehraufträgen und unbesetzte bzw. zurzeit nicht besetzbare Stellen durch Vertretungsprofessuren kompensiert werden. Die Lehrenden berichteten auch über fachbezogene und didaktische, methodische Weiterbildungsangebote, welche sie besuchen können. Hierfür leistet insbesondere das Programm PROFHOS (Band I, S. 48) gute Dienste. Es besteht aus den Workshop-Angeboten, kollegialen Hospitationen sowie Coachings in Gruppen. Auch für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Lehraufgaben besteht ein hochschuldidaktisches Zertifikatsprogramm (WIMHOS). Die Sachausstattung des Studiengangs ist im Band I S ausführlich beschrieben. Die Beschreibung erstreckt sich auch auf das Literatur- und Medienangebot und die EDV- Ausstattung. Einen Teil der Sachausstattung konnte die Gutachtergruppe bei ihrem Rundgang durch die Hochschulgebäude Fachbereichs inspizieren. Die umfangreiche und moderne Ausstattung präsentierte sich in bester Ordnung. Sie wurde von der Gutachtergruppe als reichhaltig und gut geeignet bewertet. 1.5 Qualitätssicherung Zum Qualitätssicherungssystem der Hochschule gehören zahlreiche Maßnahmen, die sowohl auf Ebene der einzelnen Studiengänge, als auch im Gesamtgefüge der Hochschule wirksam werden. Sie sind gut gegliedert und leicht verständlich im Antragsband beschrieben (Band I, S. 57 ff.). Zahlreiche Maßnahmen und Prozesse sind dabei in verschriftlichten Regeln dokumentiert. Zu den zentralen Dokumenten gehören die Evaluationsordnung (Band II, S. 217) sowie ergänzende, fakultätsweit gültige Satzungen zur Evaluierung von Studium und Lehre (Band II, S. 223) und die Verfahrensbeschreibung zur Evaluationsordnung (Band II, S. 229 ff.) Zu den dort beschriebenen und längst etablierten Maßnahmen gehören Lehrveranstaltungsevaluationen, Professoren- und Absolventenbefragungen. Dabei wird neben der Betonung von Prozessanalysen und -optimierung ein multifunktionaler Ansatz verfolgt, der auch einen partizipativen und motivierenden Anteil enthält. Neben der Evaluation der Studienorganisation werden auch die den Lehrbetrieb unterstützenden zentralen Einrichtungen auf Basis eines Fragebogens von der Studierenden bewertet und die Ergebnisse mit der jeweiligen Leitung unter angemessener Beteiligung der studentischen Gremienvertretungen besprochen. Jede Einrichtung wird alle drei Jahre einer Evaluierung unterzogen (Band I, S. 59; 3 III, EvO). Alle Zuständigkeiten sind exakt definiert. Hinsichtlich der Qualitätsentwicklung der gesamten Hochschule ist auf das Positionspapier zur Entwicklung der Hochschule Osnabrück hinzuweisen, das dem Band II, S. 263 ff. beige- II-8

11 1 Wirtschaftspsychologie (B.Sc.) fügt ist. Über diese hochschulweiten Maßnahmen hinaus ist die spezielle Qualitätssicherung im Studiengang Wirtschaftspsychologie dargestellt worden (Band I, S ). Die Fakultät, insbesondere auch dieser Studiengang sieht sich zu Recht als Vorreiter bei der Implementierung guter Qualitätssicherung. Zunächst vermisste die Gutachtergruppe konkrete Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen, da sich die Darstellung im Wesentlichen auf die verschiedenen Regelkreise, Institutionen und die Regelungen selbst beschränkt. Bei der Begehung wurden diese Ergebnisse jedoch angesprochen, beispielsweise wurde eine Verbleibestatistik nachgereicht. Bereits während der Gespräche wurde deutlich, dass die Qualitätssicherungsmaßnahmen zu Ergebnissen führen, die genau aufbereitet und ausgewertet werden. Nachvollziehbare Interpretationen der Ergebnisse führten zu schlüssigen Anpassungen des Studienkonzepts. Dies zeigt auch die nachgereichte Absolventenbefragung. Sie enthält gut aufbereitetes Datenmaterial, aus dem einleuchtende Schlüsse gezogen wurden. Die Gutachtergruppe bestätigt das gute Niveau der Qualitätssicherung für diesen Studiengang. Es ist eingebettet in ein System, das stimmig konstruiert ist und die verschiedenen Ebenen der Hochschulstruktur erfasst. II-9

12 2 Erfüllung der Kriterien des Akkreditierungsrates 2. Erfüllung der Kriterien des Akkreditierungsrates 2.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzepts (Kriterium 2.1) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Wie im Kapitel 1.1. ausführlich angesprochen, sind die Festlegungen der Studiengangziele sinnvoll. Sie beziehen sich auf alle Ebenen, die vom einschlägigen Akkreditierungskriterium gefordert werden, beschreiben ein angemessenes Niveau und sind plausibel, was die fachliche Ausrichtung und Berufsbefähigung anbelangt. 2.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2) Das Kriterium 2.2 ist erfüllt. Der Studiengang vermittelt instrumentale, systemische und kommunikative Kompetenzen, wie es für einen Bachelorabschluss anhand der Kriterien des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse erforderlich ist. Die diesen Zwecken gewidmeten Module lassen sich wegen der inhaltlichen Gesamtausrichtung des Studiums weniger genau von den Modulen trennen, deren Zweck in fachbezogener Wissensverbreiterung und Wissensvertiefung besteht. Dennoch lassen sich besondere Schwerpunktmodule benennen, bspw. die Module Arbeitspsychologie, Personal- und Organisationspsychologie, Psychologie der Führung usw., die auch die Analysefähigkeiten sowie allgemeine Methodenvermittlung beinhalten und sie exemplarisch an den genannten Betrachtungsgegenständen anwenden. In hoher Reinheit findet sich die Methodenvermittlung bei den gleichnamigen Methodenmodulen, die in der Übersicht Band I, S. 28 gelb gekennzeichnet sind. Hinzu kommen das Englisch-Modul und schließlich auch das Modul wissenschaftliches Praxisprojekt und die Abschlussarbeit. Die Komponenten Wissensverbreiterung und Wissensvertiefung finden sich hingegen in vielen Grundlagenmodulen ( Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Einführung in die Wirtschaftspsychologie, Grundlagen der Konsumentenpsychologie usw., und zwar bis in die Vertiefungsrichtungen. Ihrer Bezeichnung folgend geht es dort um die vertiefte Betrachtung ausgewählter Phänomene der Wirtschaftspsychologie. Die Ausprägung des Studiengangs genügt auch den besonderen landesspezifischen Vorgaben, wonach ein Bachelorstudiengang wissenschaftlich breit qualifizierend und berufsbefähigend angelegt zu sein hat. Das Bachelorprogramm fügt sich in das Profil der Hochschule mit ihrer Ausrichtung als praxisbezogene Ausbildungsstätte hervorragend ein. Äußerungen zum Entwicklungspotenzial sind im Antrag Band I, S. 70 ff. zu finden. Hinsichtlich der Zugangsberechtigung gibt es keinen Anlass zu besonderer Erörterung, da keinerlei Modifikation gegenüber einer gewöhnlichen Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. Zahlreiche Studierende des Studiengangs verfügen jedoch bereits über eine Berufsausbildung, ein anderes Studium oder sogar über berufliche Erfahrungen. II-10

13 2 Erfüllung der Kriterien des Akkreditierungsrates Die Regelstudienzeit von sechs Semestern entspricht den Vorgaben ebenso wie die Anzahl der zu erreichenden ECTS-Punkte und der Umfang der Abschlussarbeit. Als Vollzeit- Präsenzstudium konstruiert, braucht das Curriculum keine Besonderheiten berücksichtigen. Deshalb können nach planmäßigem Studium in sechs Semestern mit dem Bachelorabschluss 180 ECTS-Punkte erreicht werden. Es liegen zutreffende und hinreichende Regelungen für die Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten im Umfang von bis zur Hälfte der vorgesehenen Leistungspunkte vor ( 11 IV Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung, AT- PO). Zutreffend ist auch die Regelung zur Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungs- und Studienleistungen aus anderen Studiengängen ( 11 I AT-PO). Für den abgeschlossenen Studiengang wird nur ein Grad (Bachelor of Science) vergeben ( 2 Entwurf des Besonderen Teils der Prüfungsordnung, BT-PO). Er entspricht der fachlichen Schwerpunktsetzung, welcher bei diesem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang im Bereich der Naturwissenschaften und Mathematik zu finden ist. Der Umfang der Module unterschreitet fünf ECTS-Punkte nicht. Die ihnen zugeordnete Arbeitszeit von 30 Stunden ( 1 II BT-PO) ist innerhalb der zulässigen Bandbreite. Die Modulbeschreibungen sind vollständig, enthalten die nach den KMK-Vorgaben erforderlichen Angaben und sind überwiegend mit sehr aussagekräftigen Beschreibungen, getrennt nach Ziel und Inhalt, versehen. Kleine Fehler (z.b. Lehrinhalte im Modul Entwicklungspsychologie ) werden korrigiert. Ein Diploma Supplement wurde vorgelegt. 2.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3) Das Kriterium 2.3 ist erfüllt. Zu den Inhalten des Studiengangskonzepts wird auf die Ausführungen unter 1.2 verwiesen. Es dient der Vermittlung fachlicher, methodischer und generischer Kompetenzen, umfasst die Vermittlung von Fachwissen und fachübergreifenden Wissen. Die Vermittlung von Grundlagen baut auf dem Niveau einer Hochschulzugangsberechtigung auf und erschließt neue Wissens- und Kompetenzgebiete. Das Konzept ist in der Kombination der einzelnen Module im Wesentlichen stimmig in Hinblick auf die formulierten Qualifikationsziele aufgebaut und sieht adäquate Lehr- und Lernformen vor. Im Übrigen soll hervorgehoben werden, dass die Hochschule exakt benennt, welche Änderungen im Studiengangskonzept seit der Erstakkreditierung vorgenommen wurden (Band I, S. 21 ff.). Auch hier tritt das funktionierende QM-System zutage. Für den Zugang zum Studiengang sind keine Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen vorgesehen. Das bewertet die Gutachtergruppe jedoch nicht als Mangel, zumal es auch in den vorangegangenen Akkreditierungen nicht angesprochen wurde. II-11

14 2 Erfüllung der Kriterien des Akkreditierungsrates Die Studienorganisation gewährleistet die Umsetzung des Studiengangskonzepts. 2.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Die erwarteten Eingangsqualifikationen werden berücksichtigt, um die Studierbarkeit zu gewährleisten. Durch die Studienplangestaltung wird die Studierbarkeit gesichert. Überschneidungen von Pflichtveranstaltungen sind ausgeschlossen. Auch die vorgesehene Modulabfolge beeinträchtigt die Studierbarkeit nicht, sie ist im Gegenteil gut auf die Bedürfnisse eines zielgerichteten Erkenntnisgewinns der Studierenden zugeschnitten. Die Angaben zur studentischen Arbeitsbelastung wurden und werden im Rahmen der Evaluationen überprüft und sind durch Anpassung von Lernzielen, Inhalten und Lernformen (vgl. Band I, S. 21 ff.) berücksichtigt worden. Die Zuordnung von 12 ECTS-Punkten für die Bachelorarbeit, die laut Prüfungsordnung innerhalb von sechs Wochen zu erstellen ist ( 5 BT-PO), erschien zunächst nicht plausibel. Die Hochschulvertreter erläuterten, dass ihr die Zuordnung von 12 ECTS-Punkten bedeutsam ist. Sie betonten, dass die Beziehung zwischen Zeitaufwand und ECTS-Punkten unter Berücksichtigung der Tatsache zutrifft, dass bereits Zeit für die Erhebung empirischer Daten aufgewendet würde. Die Formulierung der konkreten Aufgabe gehe häufig aus diesen Tätigkeiten hervor, die schriftliche Ausarbeitung ließe sich dann zügig innerhalb von sechs Wochen erstellen. Die Studierenden bestätigten diese Darstellung einhellig. Ein Abgleich mit den Erhebungen zur durchschnittlichen Studiendauer zeigt, dass keine signifikante Überschreitung der Regelstudienzeit zu beobachten ist (vgl. Grafik Band II, S. 243). Eine zentrale Studienberatung steht allen Studieninteressierten und Studierenden zu Verfügung. Sie erstreckt sich auf fachliche und überfachliche Beratungsleistungen. Belange von Studierenden mit Behinderung finden Ausdruck bei den Regelungen zur Erbringung von Prüfungsleistungen ( 4 AT-PO). 2.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5) Das Kriterium 2.5 ist weitgehend erfüllt. Die vorgesehenen Prüfungsformen scheinen weitgehend geeignet, das Erreichen der zum jeweiligen Modul formulierten Qualifikationsziele überprüfen zu können. Obwohl im Antragsband (Tabelle 4, S. 42) eine Übersicht die Beziehung zwischen Prüfungsform und den mit ihnen zu prüfenden Kompetenzen erläutert, besteht bei vielen Modulen keine entsprechende spezielle Zuordnung oder stärkere Beschränkung auf die dort genannten Formen. Konnte die vom Prüfungssystem aufgeworfene Sorge der Gutachtergruppe hin- II-12

15 2 Erfüllung der Kriterien des Akkreditierungsrates sichtlich des Kriteriums der Studierbarkeit aufgrund guter Organisation vollständig zerstreut werden, verblieben letzte Zweifel an einem konsequent kompetenzorientierten System. Die nachgereichte Übersicht über die Prüfungsverteilung im aktuellen Semester zeigt, dass in der Praxis geeignete Prüfungsformen gewählt werden. Die seit Einführung der Module gewonnen Erfahrungen hinsichtlich ihrer Prüfungen sollen nach Ansicht der Gutachtergruppe dafür genutzt werden, die sehr ausgedehnte Wahlmöglichkeit auf solche Formen einzuschränken, die sich bisher als passend erwiesen haben. Unpassende Methoden sollen zugunsten besserer Transparenz und erleichterter Organisation ausgeschlossen werden. Folgende Regelung der Prüfungsordnung wurde diskutiert: Nach 5 II S. 14 AT-PO ist ein Modul mit einer Bewertung unterhalb einer zuvor festgelegten Bestehensgrenze auch dann bestanden, wenn die Bewertung innerhalb einer ebenfalls vorher festgelegten relativen Bestehensgrenze in Prozent im Verhältnis zum Durchschnitt aller abgegebenen Arbeiten liegt. Daraus folgt, dass bei Anwendung der Regel zunächst als nicht erreicht geltende Modulziele gleichwohl als erreicht zählen, wenn der Durchschnitt aller abgegebenen Prüfungsarbeiten diese Ziele nicht erreicht. Die Gutachtergruppe überzeugte dieses System nicht völlig, weil die hohe Anzahl verfehlter Prüfungsleistungen keinen eindeutigen Rückschluss auf die Ursache zulässt. Sie akzeptiert aber die Erläuterung der Hochschule, wonach die Regel aufgrund eines Gerichtsurteils aufgenommen worden sei. Regelungen zum Nachteilsausgleich für behinderte Studierende enthält 4 IV AT-PO. Sie sind hinreichend. Dass im Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung Prüfungsformen beschrieben sind, die im hier zu beurteilenden Studiengang nicht eingesetzt werden (z.b. die e-klausur), ist nicht zu beanstanden. Auch erlaubt 8 AT-PO weitere Prüfungsformen in den besonderen Teilen der Prüfungsordnung festzulegen. Hiervon hat der neue Entwurf BT-PO noch keinen Gebrauch gemacht, ausweislich der Modulbeschreibungen sind aber Formen vorgesehen, die nicht beschrieben sind. Hierzu zählen das Assignment, der Leistungsnachweis (auch wenn er näher ausgeführt ist), die Praktische Übung, und die Sprachprüfung. Art und Umfang, Ziel und Methode dieser Prüfungsformen sollen aber definiert sein, ggf. durch Zuordnung zu den vorhandenen Formen oder Umbenennung. Der Entwurf des besonderen Teils der Prüfungsordnung muss in Kraft gesetzt werden. Die veröffentlichte Fassung muss der Agentur vorgelegt werden. 2.6 Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6) Das Kriterium 2.6 ist nicht einschlägig Da keine Teile des Pflicht-Curriculums planmäßig anderen Institutionen übertragen wurden, liegt keine akkreditierungsrelevante Kooperation vor. Die vorhandenen Kooperationen sollen positiv hervorgehoben werden, auch wenn sie die Schwelle der Akkreditierungsrelevanz nicht überschreiten. Viele Studierenden nutzen die guten Beziehungen zu anderen Hochschulen für einen Auslandsaufenthalt. Dies wirkt sich nach Einschätzung der Gutachtergrup- II-13

16 2 Erfüllung der Kriterien des Akkreditierungsrates pe besonders positiv auf die Berufsbefähigung der Absolventen aus. 2.7 Ausstattung (Kriterium 2.7) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Die Hochschule hat aussagekräftige und plausible Unterlagen zur Ausstattung des Studiengangs vorgelegt. Danach ist die adäquate Durchführung hinsichtlich qualitativer und quantitativer personeller Ausstattung auch unter Berücksichtigung des Lehrdeputats, das auf andere Studiengänge entfällt, gesichert. Gleiches gilt für die sächliche und räumliche Ausstattung. Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung sind vorhanden und werden genutzt. 2.8 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Die Zugangsvoraussetzungen, Ziele des Studiengangs, der Studienverlauf und Prüfungsanforderungen sind aus den vorgelegten Dokumenten ersichtlich. Vorbehaltlich der Inkraftsetzung und Veröffentlichung der neugefassten Prüfungsordnung sind die Anforderungen an Transparenz und Dokumentation erfüllt. Die zurzeit gültigen Studien- und Prüfungsordnungen sind über die Webseite der Hochschule abrufbar. Detaillierte Informationen zu den Modulen und Lehrveranstaltungen bietet die Lernplattform StudIP/CampusNet, die auch für Kommunikationszwecke zwischen Lehrenden und Studierenden sowie den Studierenden untereinander eingesetzt wird. Das Diploma Supplement gibt Aufschluss über die Zusammensetzung der Note, die beim Abschluss des Studiums vergeben wird. 2.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagements werden bei der Weiterentwicklung des Studiengangs berücksichtigt. Dies bezieht sich auch auf die Untersuchungen zur studentischen Arbeitsbelastung. Augenfälliges Beispiel ist die neue Zuordnung von Inhalten in ausgewählten Modulen, deren Umfang strukturbedingt jeweils etwa 150 Stunden Arbeitsaufwand verkörpern soll. Untersuchungen zum Absolventenverbleib wurden vorgenommen und konnten die Eignung des Studienkonzepts bestätigten. Die Gespräche mit den Studierenden ergaben ein durchweg positives Echo über die Studienbedingungen und Erwartungen an zukünftige eine Tätig- II-14

17 2 Erfüllung der Kriterien des Akkreditierungsrates keit, die bei einigen anwesenden Absolventen bereits eingetreten waren. Sie bestätigten ferner, dass sowohl die Rückmeldung als auch die Umsetzung der bei Evaluationen gewonnenen Erkenntnisse reibungslos funktioniere. Das gleiche Resultat ergab die Befragung der Lehrenden, die sich über die gute Organisation der Evaluation durch die zentrale Stelle äußerten. In dieses Bild passt auch die Tatsache, dass im Antragstext die seit der letzten Akkreditierung vollzogenen Änderungen zusammengefasst sind (Band I, S. 21 ff.). Die Hochschule zeigt hier ihr hohes Qualitätsbewusstsein Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10) Das Kriterium 2.10 ist nicht einschlägig Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11) Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. Die Hochschule hat Konzepte für die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit. Sie sind im Band II, S. 274 erläutert. Die erfolgreiche Durchführung des Audits familiengerechte hochschule wurde mit einem Zertifikat 2012 bescheinigt und soll 2015 bestätigt werden. Hinsichtlich der Chancengleichheit für Studierende mit Behinderungen finden sich kaum Ausführungen. Allerdings sind weite Teile des Campus barrierefrei. Für Studierende mit Behinderung stehen im Bedarfsfall ausreichend Hörsäle, Labore, Seminarräume und behindertengerechte Toiletten zur Verfügung, welche über Fahrstühle oder Rampen zu erreichen sind. Gleiches gilt für die Cafeterien der Hochschule an den verschiedenen Standorten. Behindertenparkplätze befinden sich in günstiger Lage zu den jeweiligen Gebäuden direkt auf dem Campus. (Band I, S. 49). Die Studierenden berichteten davon, dass ihnen kein konkreter Bedarf dieser Art bekannt sei. II-15

18 III Appendix 1 Stellungnahme der Hochschule III. Appendix 1. Stellungnahme der Hochschule III-1

19 III Appendix 1 Stellungnahme der Hochschule III-2

20 III Appendix 1 Stellungnahme der Hochschule III-3

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