Ausbildungsplan für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
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- Leon Melsbach
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1 usbildungsplan für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie usbildungsberufe Geomatiker / Geomatikerin Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin usführung Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin Oktober 2010
2 Inhaltsverzeichnis llgemeine Informationen und Kontaktadressen 3 1. Gemeinsames usbildungsjahr Geomatik und Vermessungstechnik berufprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse 4 2. usbildungsjahr Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin berufprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse 6 3. usbildungsjahr Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin berufprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse 7 Gesamte usbildungzeit Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse Geomatiker / Geomatikerin 8 2. und 3. usbildungsjahr Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse Geomatiker / Geomatikerin 9
3 llgemeine Informationen usbildungsplan für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie Seite 3 usbildungsplan für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie usbildungsberuf Geomatiker / Geomatikerin usbildungsberuf Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin Grundlage: 10 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai 2010, BGBl Teil I 28, S. 694 Hinweise für die usbildung bei den usbildungsstellen: Die zeitlichen Richtwerte sind Bruttozeiten, Urlaub und Berufsschulzeiten sind entsprechend zu berücksichtigen. In der usf[hrung ist angegeben, ob die zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse von der usbildungsstätte, Berufsschule S und / oder überbetrieblichen usbildungsstelle Ü vermittelt werden. Legende: überwiegende Vermittlung bei der usbildungsstätte, Schule wirkt unterstützend S / handlungsorientierter Unterricht in der Schule, Praxis bei der usbildungsstätte; ÜB zusätzliche Vermittlung der usbildungsinhalte z.b. durch einen Lehrgang in einer externen Einrichtung Fertigkeiten, Kenntnisse, die nicht im usbildungsbetrieb vermittelt werden können, sind durch eine Verbundsausbildung zu ergänzen. 1. ugust 2010 Kontaktadressen zuständige Stelle(n): Landesamt für Vermessung und Geoinformation lexandrastraße 4; München Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern IHK Ingenieurverband für Vermessung und Geoinformation e.v. IGVB Loestraße 17; Dachau Berufsschule für Gartenbau, Floristik und Vermessungstechnik m Kapuzinerhölzl 45-47; München allgemeine Informationen : Verband Deutscher Vermessungsingenieure Landesverband Bayern
4 usbildungsplan für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie 1. gemeinsames usbildungsjahr Geomatik / Vermessungstechnik bschnitt : Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse Seite 4 Teil des usbildungsberufsbildes 1 Berufsbezogene Rechts- und Verwaltungs-vorschriften, Normen und Standards ( 4 bsatz 2 bschnitt, 1) Zeitlicher Richtwert: 3 Wochen Eigentum und andere Rechte an Grund und Boden beachten Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Vermessungs- und GeoinformationTextr swesens Einschlägige Bau- und planungsrechtliche Gesetze und Vorschriften Medienrechtliche Vorschriften, insbesondere Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte beachten Normen und Standards des Geoinformationswesens usbildungsverantwortung (S übernimmt Sensibilisierung ) / ÜB (S übernimmt Sensibilisierung ) 2 Grundlagen der Geoinformationstechnologie ( 4 bsatz 2 bschnitt, 2) Zeitlicher Richtwert: 6 Wochen Grundlagen des Raumbezugs ufbau und Nachweis der Koordinatenreferenzsysteme mtliche Festpunktinformations-systeme hinsichtlich Realisierung und Nachweise Grundzüge der Photogrammetrie sowie Fernerkundungsmethoden Naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geodäsie, Kartographie und Fernerkundung S / S / / ÜB (S, spätere Vertiefung) 3 Einzelprozesse des Geodatenmanagements ( 4 bsatz 2 bschnitt, 3) 3.1 Erfassen und Beschaffen von Daten ( 4 bsatz 2 bschnitt, 3.1) Zeitlicher Richtwert: 20 Wochen nforderungen an die zu erhebenden Geodaten und Fachdaten bestimmen und Bezugsquellen Vermessungstechnische Methoden und Methoden der Fernerkundung, Lagevermessungen oder Höhenvermessungen oder satellitengestützte Vermessungen durchführen Vermessungsgeräte hinsichtlich ihrer Einsatzgebiete, Funktionsweise und Handhabung Gescannte Pläne, Karten und Vorlagen einpassen, georeferenzieren und entzerren Vermessungstechnisch erhobene Daten übertragen, sichern, bereinigen und für die Bearbeitung bereitstellen Vermessungsergebnisse dokumentieren, sichern und speichern Digitale und analoge Vorlagen vektorisieren und attributieren / ÜB (S: CD) (S, spätere Vertiefung) (3D-Körper) / ÜB
5 usbildungsplan für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie 1. gemeinsames usbildungsjahr Geomatik / Vermessungstechnik bschnitt : Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigleietn Seite 5 Teil des usbildungsberufsbildes 3.2 Bearbeiten, Qualifizieren und Visualisieren von Daten ( 4 bsatz 2 bschnitt, 3.2) Zeitlicher Richtwert: 14 Wochen Geodaten auf ktualität, Genauigkeit, Korrektheit, Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen, korrigieren und dokumentieren Lage, Höhe, Flächen und Volumen von Geodaten berechnen und Fehlereinflüsse berücksichtigen Grundlagen der kartographischen Darstellungsformen Geodaten in Plänen, Karten und Datenmodellen konstruieren und darstellen Mehrdimensionale Objekte und Modelle aus Geodaten ableiten, darstellen und auswerten Metadateninformationssysteme hinsichtlich ufbau, Inhalt und Nutzung, mit Metadatenkatalogen umgehen usbildungsverantwortung (S, CD) (spätere Vertiefung S) (3D-Körper) (wird nur angerissen, spätere Vertiefung) 3.3 Interpretieren, Zusammen-führen, Verknüpfen und uswerten von Daten ( 4 bsatz 2 bschnitt, 3.3) Zeitlicher Richtwert: 9 Wochen Datenaustauschformate und Daten konvertieren Daten von verschiedenen Quellen bewerten, interpretieren und zusammenführen, neue Datensätze generieren Geodaten modellieren, harmonisieren, integrieren und interpretieren Geodaten in andere Bezugssysteme transformieren, klassifizieren, generalisieren und aktualisieren Notizen:
6 usbildungsplan für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie 2. usbildungsjahr Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin bschnitt B: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse Seite 6 Teil des usbildungsberufsbildes 1 Ganzheitliche Prozesse des Vermessungswesens und des Geodatenmanagements ( 9 bsatz 2 bschnitt B, 1 usbildungsverantwortung 1.1 Vermessungstechnische Methodik Notizen: ( 9 bsatz 2 bschnitt B, 1.1) Zeitlicher Richtwert: 10 Wochen 1.2 Durchführen von vermessungstechnischen Berechnungen ( 9 bsatz 2 bschnitt B 1.2) Zeitlicher Richtwert: 23 Wochen Datenaustauschformate und Daten konvertieren Daten von verschiedenen Quellen bewerten, interpretieren und zusammenführen, neue Datensätze generieren Geodaten modellieren, harmonisieren, integrieren und interpretieren Geodaten in andere Bezugssysteme transformieren, klassifizieren, generalisieren und aktualisieren Punktberechnungen aus ufnahmeelementen durchführen, insbesondere in Lage, Höhe, Raum, einschließlich erforderlicher Kontrollen Koordinaten-, Höhen- und Flächenberechnungen aus vorhandenen Unterlagen durchführen Transformationsverfahren Helmert-Transformation Methoden zur Homogenisierung von Daten Flächenberechnungen durchführen, insbesondere in Koordinatensystemen, einschließlich erforderlicher Reduktion, Fehlereinflüsse berücksichtigen Höhenberechnungen durchführen, insbesondere von Höhenmodellen, Höhenschnitten und Profilen Massenberechnungen durchführen 1.3 nwenden von Informations- und Internationale, nationale und regionale Geodateninfrastrukturen Kommunikations-systemen der Geoinformationstechnologie Geodaten-, Geobasisdaten- und Geofachdatenquellen, Daten beschaffen ( 9 bsatz 2 bschnitt B, 1.3) Geodatendienste Zeitlicher Richtwert: 3 Wochen Geoinformationssysteme nach nwendungen 1.4 Visualisieren von Geodaten Grundlagen der Darstellungsformen ( 9 bsatz 2 bschnitt B, 1.4) Geodaten mittels CD-Systemen konstruieren, darstellen und interpretieren 2D- und 3D-Objekte modellieren und auswerten Zeitlicher Richtwert: 12 Wochen Geodaten in Geoinformationssystemen bearbeiten, darstellen, verwalten, auswerten, interpretieren und präsentieren
7 usbildungsplan für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie 3. usbildungsjahr Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin bschnitt C: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse Seite 7 Teil des usbildungsberufsbildes 1 Informations- Liegenschaftskataster und Kommuni-kationssysteme Grundbuch der und Geomatik ( 94 bsatz 2 bschnitt C, B Nummer 1) Nutzung von Informations- und Kommunikations-systemen Zeitlicher Richtwert: 22 Wochen ( 4 bsatz 2 bschnitt B, Nummer 4.1) Zeitlicher Richtwert: 3 Wochen Berufsspezifische Regelungen der Grundbuchordnung und des Eigentumserwerbs beachten Rechtliche Grundlagen der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters Grundlagen Interne und externe der Bodenschätzung Dienste und Netze für den Informationsaustausch nutzen Inhalte fachbezogener Verwaltungsakte Netzwerke und sowie verwaltungsaktbezogene Hard- und Softwareschnittstellen nutzen Unterlagen vorbereiten Erhebungsdaten für die Übernahme in das Liegenschaftskataster qualifizieren usbildungs- verantwortung ÜB 1.2 Einsetzen von Datenbanksystemen 2 Bauordnung, Bodenordnung und ( Grundstückswertermittung 4 bsatz 2 bschnitt B, Nummer 4.2) ( 9 bsatz 2 bschnitt C 1) Zeitlicher Richtwert: 2 Wochen Zeitlicher Richtwert: 11 Wochen 1.3 nwenden automatisierter Prozesse ( 4 bsatz 2 bschnitt B, Nummer 4.3) Zeitlicher Richtwert: 6 Wochen 3 Durchführen von technischen Vermessungen 1.4 ufbau, Konzeption und nwendungen ( 9 bsatz von 2 bschnitt Geoinformationssystemen und C, 1) Geodateninfrastrukturen ( Zeitlicher 4 bsatz Richtwert: 2 bschnitt 15 B, Wochen Nummer 4.4) 1.3 nwenden von Informations- und Zeitlicher Kommunikations-systemen Richtwert: 7 Wochen der Geoinformationstechnologie ( 9 bsatz 2 bschnitt B, 1.3) Zeitlicher Richtwert: 3 Wochen 1.4 Visualisieren von Geodaten ( 9 bsatz 2 bschnitt B, 1.4) Notizen: Zeitlicher Richtwert: 12 Wochen Datenbankmodelle Bauordnungs- und planungsrechtliche Gesetze und Datenbankmanagementsysteme Vorschriften, bauordnungsrechtliche Funktionsweise Unterlagen vorbereiten hinsichtlich ihrer Planungsgeometrien Datenbanken einsetzen beurteilen und vermessungstechnisch umsetzen Bodenordnungsverfahren, insbesondere Entwicklungsumgebungen bewertungsgrundlagen und Verteilungsmaßstäbe Skripte für die utomatisierung in der Geoinformationstechnologie der Grundstückswertermittlung Grundlagen Programmerweiterungen erstellen Vermessungen hoher Genauigkeit durchführen Verfahren internationale, der Datenerhebung nationale und regionale und uswertung Geodateninfrastrukturen Fehlereinflüsse Geodatendienste erkennen auswählen und kompensieren Ergebnisse Geoinformationssysteme unter Berücksichtigung nach nwendungen interdisziplinärer nforderungen visualisieren. Internationale, Komponenten nach nationale Einsatzzwecken und regionale und Geodateninfrastrukturemöglichkeiten Einsatz- Geodaten-, Modellkonzeptionen Geobasisdaten- von Geoinformations- und Geofachdatenquellen systemen, Daten beschaffen Geodatendienste Funktionalitäten von Geoinformationssystemen Geoinformationssysteme nach nwendungen Mehrwerte durch Geoinformationssysteme aufzeigen Grundlagen der Darstellungsformen Geodaten mittels CD-Systemen konstruieren, darstellen und interpretieren 2D- und 3D-Objekte modellieren und auswerten Geodaten in Geoinformationssystemen bearbeiten, darstellen, verwalten, auswerten, interpretie- ren und präsentieren / S ÜB ÜB S Basiskompetenz nwendung
8 usbildungsplan für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie Über die gesamte usbildungszeit, Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin bschnitt E: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse Seite 8 Teil des usbildungsberufsbildes 1 Berufsbildung, rbeits- und Tarifrecht ( 4 bsatz 2 bschnitt E, 1) Zeitlicher Richtwert: während der gesamten usbildungszeit zu vermitteln 2 ufbau und Organisation des usbildungsbetriebes ( 4 bsatz 2 bschnitt E, 2) Zeitlicher Richtwert: während der gesamten usbildungszeit zu vermitteln 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der rbeit ( 4 bsatz 2 bschnitt E, 3) Zeitlicher Richtwert: während der gesamten usbildungszeit zu vermitteln 4 Umweltschutz ( 4 bsatz 2 bschnitt E, 4) Zeitlicher Richtwert: während der gesamten usbildungszeit zu vermitteln Bedeutung des usbildungs-vertrages, insbesondere bschluss, Dauer und Beendigung, erklären gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem usbildungsvertrag nennen Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen wesentliche Teile des rbeitsvertrages nennen wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen ufbau und ufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, bsatz und Verwaltung erklären Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertre tungen und Gewerkschaften nennen Grundlagen, ufgaben und rbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am rbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen berufsbezogene rbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes ; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere mögliche Umweltbelastungen durch den usbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären für den usbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen bfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen usbildungsverantwortung
9 usbildungsplan für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie 2. und 3. usbildungsjahr Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin bschnitt E: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse Seite 9 Teil des usbildungsberufsbildes 5 Betriebliche und technische Kommunikation und Organisation ( 4 bsatz 2 bschnitt E, 5) Zeitlicher Richtwert: 6 Wochen (2. J) 6 Qualitätsmanagement und Kundenorientierung ( 4 bsatz 2 bschnitt E, 6) Zeitlicher Richtwert: 4 Wochen (3. J) ufgaben im Team planen und bearbeiten; Teamergebnisse abstimmen, auswerten und präsentieren kulturelle Identitäten berücksichtigen deutsche und fremdsprachliche Fachbegriffe der Geoinformationstechnologie IT-gestützte Büro-, Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen Pflege, Wartung und Instandhaltung der eingesetzten Geräte und Systeme als Teil des Qualitätsmanagements berücksichtigen und Maßnahmen ergreifen Vorschriften und Instandhaltung der eingesetzten Geräte und Systeme als Teil des Qualitätsmanagements berücksichtigen und Maßnahmen ergreifen zum Datenschutz beachten Rechtliche, technische und betriebliche Regelungen zur Datensicherung und Datensicherheit beachten Termine und auftragsbezogene Ressourcen planen und überwachen ufgaben, Bedeutung und Ziele qualitätssichernder Maßnahmen beachten Fehler und Qualitätsmängel erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen ergreifen, Vorgänge dokumentieren Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen rbeitsbereich, insbesondere Eingangsdaten sowie Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen Zur kontinuierlichen Verbesserung von rbeitsvorgängen beitragen Kunden unter Beachtung von betrieblichen Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundenanforderungen beach usbildungsverantwortung Notizen:
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